Evrim Camuz
Vernehmungen im Strafverfahren kindgerechter gestalten
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Kollegin Machulla, die erste Beratung fand am 23. März 2023 statt, also vor über sieben Monaten. Jetzt zu behaupten, wir hätten keine Zeit gehabt, einen gemeinsamen Antrag zu schreiben, ist de facto einfach falsch. Ich finde, in sieben Monaten hätte man viel machen können. Dass Sie jetzt sagen, Sie wussten nicht weiter. - Stabil! Nach der ersten Beratung habe ich bereits hier im Plenum gesagt, dass wir für gemeinsame Gespräche offen sind. Mein Büro hat sich an Ihr Büro gewandt. Wir haben einen Termin gefunden und haben miteinander gesprochen. Sie haben mit meinem Kollegen Ulf Prange gesprochen. Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen. Sie waren aber nicht bereit, ein Stück von Ihren zum Teil systemwidrigen Forderungen ‑ systemwidrig deswegen, weil Sie Forderungen stellen, die einfach nicht die StPO gehören ‑ und Ihrem Antrag abzurücken. Sie sind herzlich eingeladen, mit uns gemeinsam einen Antrag zu formulieren. Das ist ein wichtiges Anliegen. Wir sollten es gemeinsam machen und nicht von oben herab. Und dann auch noch die von Ihnen erhobene Behauptung. - Das geht gar nicht. Das auch noch bei einer so vulnerablen Gruppe! Wir reden hier gerade von Kindern und Jugendlichen, die bereits unmittelbar bzw. mittelbar Opfer einer Straftat geworden sind. Wir befinden uns inmitten des Strafprozessrechts. Jetzt hier aus parteipolitischem Kalkül so etwas einzubringen, ist für mich nicht okay. Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Informationen des Ausschusses mit einzubringen. Im MJ gab es Leute, die sich Ihrem Antrag gewidmet haben, die konstruktiv gesagt haben: Passen Sie auf, das haben wir. Das andere ist keine Gesetzeslücke. Das hier ist systemwidrig. Nichts davon wurde aufgenommen. Sie haben einfach per copy and paste den Antrag wieder eingebracht. Ich zweifle in solchen Momenten, ob Sie wirklich konstruktiv mit uns gemeinsam an dem Kinderschutz arbeiten wollen. Wir befinden uns inmitten des Strafprozessrechts. Worum es genau geht, haben meine Kollegin Claudia Schüßler beim letzten Mal und heute Jan Schröder genau detailliert erklärt. Es geht darum, dass wir einen Wertungswiderspruch des Bundesgesetzgebers lösen und korrigieren wollen, indem wir nun eine Bundesratsinitiative starten und nicht länger warten wollen. Deswegen wollen wir es heute abschließend beraten. Damit wollen wir das Kindeswohl im strafrechtlichen Verfahren noch weiter bestmöglich schützen, Re-Traumatisierungen von Minderjährigen vorbeugen und letztendlich die Justiz ein Stück weit noch kindgerechter machen, so wie es auch die Istanbul-Konvention von uns verlangt. Daher freue ich mich jetzt auf die abschließende Abstimmung. Danke schön.
