landtag-niedersachsen.de ↗

Rüdiger Kauroff

SPD 08.11.2023 5:02 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn es brennt, ist die oberste Prämisse der niedersächsischen Feuerwehren, die Gefahr schnellstmöglich zu kontrollieren, Personen in Sicherheit zu bringen und den Brandherd zu löschen. Besonders im Brand- und Katastrophenschutz spielen Drohnen eine wichtige Rolle. Sie sind ein technisches Hilfsmittel, das unsere Feuerwehren stark unterstützt. Ausgestattet mit Sensoren, die Bild, Ton und Wärmebild aufzeichnen, erweitern Flugdrohnen die Wahrnehmung der Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner. Freiwillige Feuerwehren und andere Organisationen des Brand- und Katastrophenschutzes setzen Drohnen regulär zur Lageerkundung, Lagedarstellung oder bei der Personensuche ein. Weiter können sie damit Glutnester lokalisieren und so die Brandbekämpfung deutlich beschleunigen. Die Feuerwehren schätzen durch Drohnenbilder und Luftaufnahmen das Einsatzgebiet deutlich schneller und besser ein. Zusätzlich können Drohnen auch Rettungsmittel transportieren und mögliche Gefahrstoffe und Strahlenquellen identifizieren. In den niedersächsischen Landkreisen und Städten sind ca. 165 Drohnen im Einsatz. Obwohl sie so vielfältig für den Bevölkerungsschutz eingesetzt werden können und teilweise schon eingesetzt werden, ist die Nutzung von Drohnen als Hilfsmittel immer noch nicht Standard in Niedersachsen. Die steigende Drohnennutzung deutet jedoch daraufhin, dass sie in naher Zukunft zum regelmäßigen Einsatzwerkzeug im Brand- und Katastrophenschutz werden können. Diese vermehrte Nutzung erfordert aber auch detaillierte Regelungen, in der Privatpersonen, die von Drohneneinsätzen betroffen sind, berücksichtigt werden. Während des Einsatzes sammeln Drohnen viele Bild-, Ton- und Wärmebilddaten, die je nach Flugstrecke auch personenbezogen sein können. Gerade an Einsatzorten mit viel Industrie- und Wohngebieten speichern Drohnen auf dem Flug zum Einsatzort personenbezogene Daten. Organisationen des Brand- und Katastrophenschutzes, die diese Drohnen fliegen, haben bisher keine Genehmigung von Privatpersonen. Ihre Häuser und Grundstücke werden bei Drohnenflügen jedoch aufgenommen, und, wie wir wissen, müssen wir sichergehen, dass unsere Feuerwehren diese Daten hinterher verarbeiten dürfen. Es ist allerdings nicht immer sinnvoll, Genehmigungen bei Einsätzen einzuholen; denn dort ist Gefahr im Verzug. Im Notfall, bei Bränden und anderen akuten Gefahren, ist es unbedingt notwendig, dass ein solcher Drohnenflug mit Aufzeichnung weiterhin ohne Genehmigung erlaubt ist. Drohnenflüge, die hingegen zu Übungszwecken gemacht werden, sollten vorher mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern abgeklärt, und es sollten die Genehmigungen für Aufnahmen eingeholt werden. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf könnte die Frage aufkommen, warum Drohnen über Grundstücke im Einzelfall zur Abwehr einer Gefahr fliegen dürfen, dies aber bei Übungen, die auf solche Gefahrensituationen vorbereiten sollen, ohne eine Genehmigung des Grundstückseigentümers nicht mehr erlaubt sein soll. Schließlich werden die Grundstücke so oder so überflogen und gefilmt. In Notfällen halten sich die Feuerwehren an das Wesentliche: die schnellstmögliche Gefahrenbekämpfung und die Wahrung der Sicherheit niedersächsischer Bürgerinnen und Bürger, ihrer Wohngebäude und Grundstücke sowie die Schonung umliegender Bereiche. Ein sicherer Umgang mit Drohnen erfordert jedoch regelmäßige Übung. Deswegen werden Drohnen häufig auch außerhalb von Notfällen bewegt. An dieser Stelle ist die Gesetzesänderung meines Erachtens sehr sinnvoll. Betroffene Personen sollten zukünftig bei Übungsflügen mit Drohnen um Erlaubnis gebeten werden, wenn ihre Persönlichkeitsrechte bei der Übung betroffen sind. Mit dieser Ergänzung treten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern respektvoll entgegen, akzeptieren ihre Persönlichkeitsrechte und wahren ihre Privatsphäre. Durch eine transparente Kommunikation und Einholung von Filmerlaubnissen kann die Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger und ihrer Grundstücke und Haushalte gewahrt werden. Drohnenübungen werden von den freiwilligen Feuerwehren vorbereitet, und ein Teil dieser Vorbereitung sollte zukünftig auch der Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern sein, deren Grundstücke bei der Übung überflogen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe die Ergänzung zum Niedersächsischen Brandschutzgesetz als sinnvoll an. Zeitgleich müssen wir bei der Umsetzung darauf achten, dass wir daran anknüpfende Arbeitsabläufe so leicht wie möglich gestalten. Die betroffenen Organisationen und Feuerwehren sollten die neuen Regelungen sinnvoll in ihre Arbeit eingliedern können, um unnötige bürokratische Schleifen zu vermeiden. Die Bürokratie hat in unserem Land bekanntlich bereits jetzt ein umfassendes Ausmaß, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor deutliche Herausforderungen stellt. Eine Möglichkeit, diese neuen Regelungen effizient einzugliedern, ist, dass bei Übungsvorbereitungen darauf zu achten ist, dass Drohnen vorwiegend über öffentliche Gebäude und nicht über Wohngebäude fliegen. Bei regelmäßigen Übungen im Umgang mit der Drohne sollten alle betroffenen Privatpersonen kontaktiert werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

Alle Reden von Rüdiger Kauroff Rede ansehen ↗