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Djenabou Diallo-Hartmann

GRÜNE 08.11.2023 5:35 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und des Aufnahmegesetzes sowie zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Unsere Koalition bringt heute diesen Gesetzesentwurf ein, damit noch unter dem Haushalt 2023 die erfolgreiche Anpassung landesgesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden kann. Somit stellen wir der kommunalen Ebene die im Mai in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen Mittel des Bundes in Höhe von 95 Millionen Euro zur Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit der Fluchtmigration vollständig für deren Aufgabe in diesem Bereich zur Verfügung. Erforderlich sind dafür sowohl die Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich in Artikel 1 des Gesetzentwurfs als auch die Änderung des Aufnahmegesetzes in Artikel 2. Ausgezahlt werden die Mittel über eine geänderte Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen. Dieses Geld ist für die Kommunen angesichts der vielfältigen Belastungen, denen die Kommunen ausgesetzt sind, dringend notwendig. Sie müssen zurzeit nicht nur die Kosten für Teilhabe und Integration der Geflüchteten bewältigen, sondern auch die Themen Krankenhäuser, Kitas, Schulen, Klimaschutz und noch mehr. Sie alle erzeugen einen sehr hohen Finanzbedarf. Wir als rot-grüne Koalition sehen das durchaus. Aber vom Bund kommt leider dennoch zu wenig. Jede bisherige Verhandlungsrunde war in dieser Hinsicht enttäuschend und hat nicht die erhofften Ergebnisse erbracht. Vorgestern gab es endlich einen Schritt in die richtige Richtung. Aus meiner Sicht ist er aber noch nicht ganz ausreichend. Das andauernde Defizit wird so nicht nur für die Kommunen zur Belastungsprobe, sondern auch für uns als Gesellschaft insgesamt. Daher bin ich mehr als dankbar, dass sowohl unser Ministerpräsident, Herr Weil, als auch aus dem Bundeskabinett Wirtschaftsminister Habeck die Reform der Schuldenbremse fordern. Das ist richtig und wichtig. Deshalb sage ich noch einmal vielen Dank dafür. Liebe CDU, ich lade Sie herzlich ein, mit uns gemeinsam an unsere Landesverfassung heranzugehen und unsere Kommunen endlich bei den Herausforderungen der Zukunft zu unterstützen. Daran werden Sie bestimmt Interesse haben; denn ich weiß, dass viele von Ihnen hier auch Kommunalpolitiker*innen sind. Seien Sie also mutig, und lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für die Zukunft unserer Kommunen stellen! Es ist mir sehr wichtig, hier ein weiteres Thema zu erwähnen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 im Zusammenhang mit verweigerten Bargeldauszahlungen geurteilt, dass der vollständige Entzug von Bargeld nicht mit Artikel 1, Menschenwürde, und - das hören Sie nicht gerne; aber das ist Ihre Sache; ich weise gerne auf unsere Verfassung hin ‑ mit Artikel 20, Sozialstaatsprinzip, des Grundgesetzes vereinbar ist. Ich halte auch nichts von der These, das ausgezahlte Bargeld werde von den Asylsuchenden dazu missbraucht, Familien in Herkunftsländern Geld zu schicken oder Schulden bei Schleusern zu begleichen. Das ist einfach realitätsfern. Denn wir wissen, dass sie so wenig Geld haben, dass sie nicht einmal in der Lage sind, damit gut zu leben ‑ das sagt auch das Bundesverfassungsgericht ‑, geschweige denn an Schleuser oder an Familien Geld weiterleiten können. Zum Schluss komme ich kurz zu Artikel 3 dieses Gesetzentwurfes. Zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes ist noch zu ergänzen, dass wir hier die bestehende Verordnungsermächtigung im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz zur Aufgabenübertragung der zivilen Alarmplanung aus rechtssystematischen Gründen durch eine Zuständigkeitsregelung im Gesetz ersetzen. So werden Landkreise, kreisfreie Städte und die Städte Cuxhaven und Hildesheim in die zivile Alarmplanung eingebunden und die sachgemäße Aufgabenorganisation sichergestellt. Zudem wird der nach dem Konnexitätsprinzip erforderliche Kostenausgleich geregelt. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Denn hier werden den Kommunen Aufgaben übertragen, für die das Land finanziell einzustehen hat. Der Ausgleichsbetrag setzt sich zusammen aus einer Pauschale für die Aufwendungen zur Einrichtung einer alarmkalenderführenden Stelle sowie einem variablen Zuschlag, der sich nach Bevölkerungszahl und Fläche der jeweiligen Kommune bemisst. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und danke an das MI für diesen Gesetzentwurf, der wichtig und notwendig für die Kommunen ist. Herzlichen Dank. Vielen Dank. Wir kommen nun zur Ausschussüberweisung.

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