Björn Meyer
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Kollegium! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bediensteten unseres Landes leisten wichtige Arbeit. Sie tragen beispielsweise die Verantwortung für die Ausbildung an den Schulen und Universitäten oder für die Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaats. Sie übernehmen infrastrukturelle Aufgaben, von denen die Menschen in unserem Land profitieren. Dennoch erfahren sie nicht immer die notwendige Wertschätzung, die ihrer Arbeit angemessen wäre. Daher halte ich es für ein richtiges Signal, vorerst den 150 000 Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern unseres Landes zu sagen: Wir möchten euch etwas bieten. Ihr seid wichtig. Das Angebot eines Dienstradleasings ist eine von vielen Möglichkeiten dafür. Das Dienstradleasing hat zudem noch weitere Vorteile; wir haben bereits über CO2-Einsparungen gesprochen. Gerade in Anbetracht des Klimawandels ist es sinnvoll, den Zugang zu umweltfreundlicher Mobilität steuerlich zu bevorteilen. Dabei ist es übrigens nicht so, dass nur Menschen in der Stadt von diesem Angebot profitieren. Ich habe schon in der letzten Sitzung zu diesem Thema aus meinem eher ländlichen Wahlkreis berichtet. Auch dort wird sehr gerne und viel Fahrrad gefahren. Als Mitglied des Tourismusunterausschusses weise ich übrigens gerne noch einmal darauf hin, dass wir im Ammerland sehr schöne Fahrradwege haben, zum Beispiel die 164 km lange Ammerlandroute. Die kann ich für Ihren nächsten Urlaub sehr empfehlen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben zur Anpassung des Besoldungsgesetzes aber auch kritische Stimmen gehört. Wir haben gerade den Einwand gehört, dass sie in dieser Form nur für die Beamtinnen und Beamten des Landes gilt. Stimmt! Das Ziel muss sein, diese steuerlichen Vorteile allen Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Allerdings können wir heute nur über die Besoldung entscheiden. Die Tarifbeschäftigten müssen das in ihre Tarifverhandlungen, die jetzt gerade anstehen, mitaufnehmen. Sollten wir nun also deswegen nicht für das Dienstradleasing stimmen? - Nein! Eine positive Entscheidung heute hätte in Anbetracht der anstehenden Tarifverhandlungen sicherlich eine Signalwirkung. Wenn es nicht möglich sein sollte, das in den Tarifverhandlungen umzusetzen: Das Land Baden-Württemberg hat zum Beispiel extra einen Bezirkstarifvertrag dafür umgesetzt. Das wäre eine weitere Möglichkeit, das auch den Tarifbeschäftigten zugutekommen zu lassen. Ein weiterer Einwand: Baut bitte erst mal die Fahrradinfrastruktur aus! - Klar, wichtiger Hinweis; denn schließlich soll das Fahrradfahren nicht an beschädigten oder fehlenden Radwegen scheitern. Das kann aber kein Grund sein, das Dienstradleasing abzulehnen. Vielmehr sollte es sich um ein „Ja, und“ handeln: Ja, wir möchten Dienstradleasing, und wir möchten den Ausbau der Fahrradinfrastruktur. Als Beispiel: Wir bei uns im Ammerland sind ganz aktuell dabei, eine Fahrradstraße fertigzustellen. 11 km von Bad Zwischenahn nach Oldenburg. Das ist für die Job-Pendler wichtig, aber natürlich auch für den Tourismus attraktiv. Nächster Einwand: Der bürokratische Aufwand des Dienstrades bereitet einigen unserer Abgeordneten in diesem Hause noch Sorgen. - Dazu möchte ich darauf hinweisen, dass große Firmen und viele öffentliche Arbeitgeber wie zum Beispiel das Land Baden-Württemberg das einfach schon anbieten. Es geht also. Wir müssen das Rad also nicht neu erfinden. Außerdem verfügt das Land Niedersachsen über eine hervorragende Verwaltung, der ich eine pragmatische Umsetzung eines solchen Leasing-Angebots mit all seinen Feinheiten zutraue. Aber bevor wir uns mit den Details der Umsetzung beschäftigen, müssen wir das Fahrradleasing grundsätzlich beschließen. Wir müssen uns nicht den Kopf über Spezifika von Versicherungen und Reparaturen zerbrechen, bevor wir entscheiden, ob wir dieses Angebot schaffen möchten. Diese Entscheidung zu treffen, ist Aufgabe des Parlaments. Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, dass ich größtenteils offene Türen einrenne, wenn ich Ihnen die Vorteile des Dienstradleasings näherbringe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund zum Beispiel hat in seiner Stellungnahme das Dienstradleasing grundsätzlich begrüßt. Wir haben gerade von Herrn Seebeck gehört, auch die Stellungnahmen aller anderen öffentlich Angehörten fielen grundsätzlich positiv aus. Die genannten Bedenken zum Dienstradleasing waren vorwiegend auf die Fragen, wie das Ganze denn umgesetzt wird, gerichtet. Bedenken wie die Frage, ob ein E‑Bike an der Dienststelle geladen werden darf oder nicht, sind wichtig, aber sie müssen nicht hier und heute von uns gelöst werden. Die Frage, ob das Dienstradleasing sinnvoll ist, stellt sich nicht. Wir haben die Möglichkeit, den Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen ein Stück mehr verdiente Wertschätzung entgegenzubringen und gleichzeitig ein Angebot für nachhaltigere und gesündere Mobilität zu schaffen. Außerdem können wir die Attraktivität des Landes Niedersachsen als größter Arbeitgeber des Landes steigern, ohne dabei erhebliche Mehrkosten für das Land zu verursachen. Meine Damen und Herren, es war selten so einfach, eine richtige Entscheidung zu treffen. Lassen Sie es uns einfach machen! Dankschön.
