Martina Machulla
Vernehmungen im Strafverfahren kindgerechter gestalten
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist durchaus richtig, dass wir, wie mein Vorredner hier ausgeführt hat, wohl alle ein Interesse daran haben, dass Kinder in Strafverfahren einem besonderen Schutz unterliegen. Allerdings verstehe ich überhaupt nicht, warum unserem Änderungsantrag seitens der regierenden Parteien keine Rechnung gezollt wird. Wir haben sehr wohl im Vorfeld darüber auch mit den regierenden Parteien gesprochen. Es war lediglich eine Frage des Tempos, die uns nun daran gehindert hat, hier eine Einigung zu erzielen. Wir hätten das Ganze auch noch sehr gut im Dezemberplenum abschließend beraten können, wenn auf Ihrer Seite nicht die Eile bestanden hätte, den Antrag im Novemberplenum abschließend zu beraten. Wir haben diese Gesprächsbereitschaft signalisiert. Weiter möchte ich klarstellen: Was Punkt Nr. 1 angeht, besteht Übereinstimmung, dass audiovisuelle Vernehmungen möglich sein müssen. Punkt Nr. 2: Die benötigten Regelungen zur Einrichtung kindgerechter Vernehmungsräume können sehr wohl in das Gesetz aufgenommen werden. Es gibt in § 247 a der Strafprozessordnung eine Regelung zur Öffentlichkeit, sozusagen einen Schutzbereich für Kinder. Dieser Paragraf beinhaltet daher durchaus die Möglichkeit, Regelungen zum Schutzbereich zu treffen, die es ermöglichen, Vernehmungen in kindgerechten Räumlichkeiten durchzuführen. Von daher hindert lediglich der Aspekt der dahinter steht, dass alles, was im Gesetz steht, auch mit Geld hinterlegt werden muss, daran, dies in das Gesetz aufzunehmen. Weiter haben wir in unserem Antrag aufgeführt, dass wir für Kinder ein Zeugnisverweigerungsrecht aufnehmen wollen. Diesbezüglich wurde in der Unterrichtung durch das Ministerium vorgetragen, dass dies angeblich nicht nötig sei, weil bereits Zeugnisverweigerungsrechte im Gesetz vorgesehen seien. Es sei nicht verständlich, warum dies passieren müsse. Das ist nur dann nicht verständlich, wenn man die Realität in den Familien heutzutage nicht im Blick hat. Es gibt nämlich viele Familien, die zusammenleben, ohne dass die Paare verheiratet sind. Die Mutter bringt Kinder mit, der Vater bringt Kinder mit. In so einem Fall haben diese Kinder, die nicht miteinander verschwägert sind, gegenseitig kein Zeugnisverweigerungsrecht. Es besteht auch kein Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf den anderen Partner. Aber solche Familienkonstruktionen gibt es zuhauf. Damit müssen wir wohl leben. Deshalb muss auch diese Gesetzeslücke geschlossen werden. Weiter wollen wir verhindern, dass Wiederholungsvernehmungen für Kinder stattfinden. Auch Wiederholungsvernehmungen können schlicht und ergreifend mit einer Bundesratsinitiative verhindert werden, indem eine entsprechende Regelung in das Gesetz eingefügt wird. Wir müssen schlicht und ergreifend regeln, dass für Kinder insoweit ein besonderer Schutz gefordert wird. Da ist natürlich ein anderer Maßstab anzulegen als bei Erwachsenen. Insoweit besteht ebenfalls eine Gesetzeslücke. Die persönlichen Daten von Kindern sind tatsächlich auch nicht gesondert im Gesetz geregelt. Auch hier müssen wir ansetzen. Ich hatte dazu bereits im letzten oder vorletzten Plenum, als wir hierzu gesprochen hatten, näher ausgeführt. Es muss sichergestellt werden, dass auch die Anwälte in den Verfahrensakten keinen Zugriff auf die persönlichen Daten der Kinder haben, da anderenfalls immer wieder Dinge durchgestochen werden und damit auch die Kinder in Gefahr gebracht werden. Schließlich hat das Ministerium uns in der Unterrichtung zu dem Thema mitgeteilt, dass es nicht richtig wäre, wenn wir einen Antrag für eine psychologische Betreuung von Kindern während des Verfahrens stellen würden. Es gebe schließlich die psychosoziale Prozessbegleitung. Die psychosoziale Prozessbegleitung kann aber nicht im Ansatz das leisten, was Psychologen leisten können. Wir wollen das nicht gegeneinander ausspielen. Wir wollen aber ein Add-on haben. Manche Kinder brauchen echte Fachleute. Echte Fachleute sind Psychologen und keine geschulten Menschen, die sich psychosozialer Prozessbetreuer nennen können. Die Personalschulung wollen wir ebenfalls im Gesetz sehen, weil auch da schlicht und ergreifend die Kosten der Punkt sind, der eine große Rolle spielt. Insoweit ist auch dies im Rahmen einer Bundesratsinitiative mit aufzugreifen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den Grünen, wenn Sie es wirklich ernst meinen mit dem, was Sie hier lang und breit ausgeführt haben, dass nämlich Kinder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, im Rahmen einer Zeugenvernehmung, in der sie entweder ausschließlich Zeuge oder Opfer und Zeuge sind, einen besonderen Schutz brauchen, dann schließen Sie sich unserem Änderungsantrag an, der den Kinderschutz im vollen Umfang gewährt, und beschließen Sie nicht nur Ihren einen Antrag, der auf dem Papier toll aussieht und zu dem Sie sagen, dass Sie sich dem Kinderschutz gewidmet hätten, der aber letztendlich den einfachsten und kleinsten Punkt enthält, den man in dieser Sache nur regeln kann. Insoweit bitte ich darum, unserem Antrag zuzustimmen. Ihren Antrag werden wir ablehnen. Herzlichen Dank.
