Nadja Weippert
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr und des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Gesetz zum Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme im Brand- und Katastrophenschutz)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Welche Rolle Drohnen im Einsatz für unsere niedersächsischen Feuerwehren spielen, hat mein Kollege Rüdiger Kauroff eben bereits ausführlich erläutert. Vielen Dank dafür. Innovativ sind diese aber nicht. Ob als technisches Hilfsmittel bei der Brandbekämpfung, der Lageerkundung, der Lagedarstellung oder aber bei der Personensuche: Drohnen haben sich im Brand- und Katastrophenschutz bereits bewährt und etabliert. Sie sind ein wichtiger Baustein für den Bevölkerungsschutz in Niedersachsen, aber eben noch kein Standard. Rund 165 sind bereits in den niedersächsischen Samtgemeinden, Städten und Landkreisen im Einsatz – bisher auch ohne gesetzliche Regelung. Liebe Kolleg*innen, auch ich halte eine gesetzliche Regelung, wie sie zum Beispiel bereits seit längerer Zeit in Rheinland-Pfalz besteht, für sinnvoll – sowohl im Hinblick auf den Datenschutz als auch im Hinblick auf Aus- und Fortbildungsangebote an unserem Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Aber lassen Sie uns trotzdem bitte die Bürokratie für unsere ehrenamtlichen Feuerwehrleute im Blick behalten, denn die ist aktuell schon groß genug. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Fachausschuss. Vielen Dank.
