Wiebke Osigus
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
um die Bundesgelder zu ermöglichen. Sie haben jetzt ausgeführt, dass Sie nicht wissen, ob er ausreicht. Wie ist die Sachlage? Sehr geehrter Herr Kollege Calderone, erst einmal vielen Dank für die Zwischenfrage. Wie Sie sicher gehört haben, mache ich das hier heute vertretungsweise. Insofern sind wir da in engem Austausch mit dem Justizministerium. Die Kollegin Frau Camuz und auch der Kollege Prange haben eben zu der Finanzierung ausreichend Stellung genommen. Selbstverständlich sind auch wir im Zusammenhang mit den Bundesangelegenheiten über die Landesvertretung in Berlin mit dem Thema beschäftigt und werden zu gegebener Zeit darüber unterrichten. Herzlichen Dank.
