Verena Kämmerling
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Meyer, ich muss an dieser Stelle aus Oppositionssicht ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Sie haben den ersten Entwurf des Gesetzes angesprochen, der ja umfangreich in den Verbänden diskutiert worden ist. Er hat vor allem eines verbreitet: große Unsicherheit im ganzen Land, und dies zum einen durch die komplizierten Vorgaben, die er enthielt, und zum anderen auch durch das Verfahren der Flächenausweisung. Was wir an dem jetzt entschlackten Entwurf begrüßen können, ist, dass sich die Landesregierung an den Flächenzielen und an den Zeitvorgaben des Bundes orientiert und nicht mehr versucht, diese Ziele um jeden Preis zu übertreffen. Das ist realistisch. Auch wenn wir auf diese Vorgaben des Bundes abzielen, wird Niedersachsen Windenergieland Nummer eins bleiben. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird die Landesregierung nicht müde zu betonen, dass man sich mit den Vertretern der Kommunen auf den Vier-Prozent-Deckel geeinigt hat. Das haben Sie eben auch noch einmal angeführt, Herr Meyer. Wir müssen trotzdem sehen, dass einige Landkreise wie Rotenburg, Uelzen oder auch Lüneburg verpflichtet sind, diese 4 % auszuweisen. Ich möchte dazu aufrufen, ganz besonders diesen Kommunen, die hohe Flächenziele haben, zur Seite zu stehen; denn hier sind Spannungen vorprogrammiert und Widerstände in der Bevölkerung zu erwarten. Aber ohne Akzeptanz und ohne Vertrauen in die Kommunen und in die regionalen Planungsträger geht es nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, damit komme ich zu den wesentlichen Kritikpunkten, die wir nach wie vor bei dem Gesetzentwurf sehen. Der erste ist: Anscheinend herrscht im Umweltministerium ein gehöriges Misstrauen gegenüber den nachgeordneten Ebenen. Warum sonst sollen die Kommunen und regionalen Planungsträger in Zukunft Berichtspflichten erfüllen, die weit über das hinausgehen, was der Bund fordert? Sie verlangen von den unterschiedlichen Ebenen Berichte, die bis ins Detail die Dauer der Genehmigungs- und Planungsverfahren darstellen, und das zum Teil monatlich. Ich glaube, jeder kennt das afrikanische Sprichwort, das besagt: Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. Die Berichtspflichten, die Sie hier einfordern, sind eine Gängelung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen und beschleunigen überhaupt nichts. Sie bauen Druck auf und verlangsamen eher. Deshalb fordern wir: Beschränken Sie sich auf eine jährliche Berichterstattung über die Zielerreichung in den Landkreisen, und geben Sie den Verwaltungen vor Ort lieber Zeit, um bei den konkreten Planverfahren voranzukommen. Nur so verkürzen wir in Niedersachsen die durchschnittliche Genehmigungsdauer von 25 Monaten für eine Windkraftanlage. Der zweite Kritikpunkt bezieht sich auf die Akzeptanzabgabe für die Anlagen für erneuerbaren Energien. Viele Betreiber, wenn nicht fast alle, leisten diese Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent je Kilowattstunde nach EEG heute schon freiwillig, und die Kommunen haben gute Wege gefunden, diese Gelder zielorientiert zum Wohle der Menschen zu verwenden. Dadurch, dass diese freiwillige Abgabe verpflichtend gemacht wird, erreicht man für die Zukunft nur eine starre Zweckbindung in den Kommunen, sodass die freiheitliche Verwendung massiv eingeschränkt wird. Die Kommunen sind klamm; das wissen wir alle. Es erschließt sich einfach nicht, warum es zu weniger Akzeptanz des Windenergieausbaus führen soll, wenn eine Kita mit Mitteln der Akzeptanzabgabe gebaut wird oder wenn eine Grundschule aufgrund der Akzeptanzabgabe eine Mensa für den Ganztag früher bekommt, nur, weil es sich hierbei um Pflichtaufgaben handelt. Ich glaube, dass sich die Menschen darüber freuen, wenn diese Aufgaben durch die zusätzlichen Mittel aus den erneuerbaren Energien schneller und besser umgesetzt werden, als die Kommunen es sonst mit ihren aktuellen Haushalten leisten könnten. Der dritte Kritikpunkt bezieht sich auf die Bürgerbeteiligung. Grundsätzlich begrüßen wir, dass den Menschen, die unmittelbar von neuen Anlagen betroffen sind, angeboten werden soll, sich finanziell zu beteiligen. Dass wir in dem jetzt vorliegenden Entwurf mehr Flexibilität sehen, ist ebenfalls gut. Es ist jedoch völlig übertrieben, dass das Angebot dem Ertrag einer 20-prozentigen Beteiligung an den Anlagen entsprechen soll. Die Bürgerinnen und Bürger tragen nämlich kein unternehmerisches Risiko. Das Risiko liegt allein bei den Betreibern der Anlagen. Deswegen muss man hier noch einmal genau hinschauen; denn die Beteiligungsformate dürfen die Wirtschaftlichkeit der Anlagen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht gefährden. Das würde die Investitionsbereitschaft eher hemmen und den Ausbau der Windenergie bremsen. Besonders interessant ist, was mit diesem Gesetzentwurf nicht angegangen wird. Wir sehen im Gegensatz zu Ihrer Darstellung wenig Neues bei der Digitalisierung der Planverfahren. Eine Digitalisierungsoffensive in der Raumordnung ist überhaupt nicht zu erkennen. Wir sehen auch keine Ambition, den dringend notwendigen Netzausbau zu beschleunigen. Man muss solche Anlagen auch ans Netz bringen. Ohne Netze wird es mit der Energiewende nicht wirklich weitergehen. Wir sehen auch keine Antwort darauf, wie Niedersachsen mit den naturschutzfachlichen Herausforderungen umgehen will. Es ist richtig, dass der Bund zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren einige naturschutzrechtliche Hürden abgebaut hat, damit man hierbei schneller vorankommt. Aber die Länder müssen darauf eine vernünftige Antwort geben. Sie müssen ihre Regelungen so anpassen, dass ein Einklang zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien und den Belangen des Natur- und Artenschutzes entsteht. Ich spreche ein konkretes Thema an: die Kompensation, die in vielen Bundesländern ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Niedersachsen hat keine Landeskompensationsverordnung, was dazu führt, dass die Kommunen unterschiedlich unterwegs sind, weil jeder das beste Konzept hat. Auch das bremst, das macht die Verfahren teuer. Eine Landeskompensationsverordnung könnte helfen, transparente und einheitliche Maßstäbe zu setzen, die beidem gerecht werden: den erneuerbaren Energien, aber auch dem Natur- und Artenschutz, der nicht komplett hinter dem Ausbau der erneuerbaren Energien zurücktreten soll. Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden in den folgenden Beratungen ganz genau auf die angesprochenen Punkte und weitere achten. Wir wollen dafür sorgen, dass dieses Gesetz tatsächlich ein Beschleunigungsgesetz und keine Ausbaubremse wird. Vielen Dank.
