landtag-niedersachsen.de ↗

Claus Seebeck

CDU 08.11.2023 5:54 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da ist sie wieder, die Veränderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes, zum sechsten Mal in den letzten beiden Wahlperioden hier im Plenum. Für unsere Beamtinnen und Beamten, unsere Richterinnen und Richter wollen wir es jetzt ändern. Und auch für unsere tariflich Beschäftigten wollen wir jetzt etwas ändern. Ja, Sie haben richtig gehört: Für alle diese Berufsgruppen wollen wir die gesetzliche Möglichkeit eines Fahrradleasings. Denn so steht es in dem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, SPD und Grünen, den wir hier am 22. Februar dieses Jahres beschlossen haben. Dort heißt es nämlich unter anderem: „Um die Attraktivität kostengünstiger, gesunder und klimaneutraler Mobilität noch weiter zu steigern, bittet der Landtag die Landesregierung, 1. dem Landtag einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) vorzulegen, … 2. ein entsprechendes attraktives Fahrradleasingmodell für die Landesverwaltung einzuführen und … 3. in Zusammenarbeit mit den anderen 14 Bundesländern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den weiteren Tarifpartnern ähnliche Regelungen, analog zu den Vorgaben für kommunale und Bundestarifbeschäftigte, auch für Landestarifbeschäftigte voranzubringen. Anzustreben ist die zeitgleiche Einführung des Fahrradleasing-Angebotes für die Tarifbeschäftigten und die Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen.“ Das war auch der Grundgedanke des Antrages, den CDU und SPD in der letzten Legislaturperiode eingebracht haben. Nur ist dieser Grundgedanke in der jetzigen Koalition wohl leider etwas verloren gegangen. Ich denke, das wird innerhalb der Flure und Büros der Fraktion der Grünen gewesen sein, denen es jetzt eigentlich nur darum geht, so schnell wie möglich Wahlversprechen zu verwirklichen. Eine Gesetzesänderung zu beschließen, bei der noch so viele offene Fragen zu beantworten sind und die zwei der drei Punkte des eigentlichen Antrages noch offenlässt, kann nicht das Ziel dieses Landtages sein. Denn hinter all den offenen Fragen bei der Umsetzung dieses Gesetzes stehen immer noch dieselben Fragezeichen wie vor einem Jahr oder auch vor zwei Jahren. Auch die Beratungen und Anhörungen in den Ausschüssen haben nur noch mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Der Niedersächsische Beamtenbund fragt zum Beispiel nach dem erheblichen Mehr an Verwaltungsaufwand. Auch ein längerfristiger Ausfall durch Krankheit und die Folgen der Entgeltumwandlung auf die Versorgungsleistungen wurden thematisiert. Der DGB hat gleich sieben Fragen aufgeworfen, wobei es in einer Frage darum ging, welche Auswirkungen das Fahrradleasing auf das Reisekostenrecht hat. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände fragt, genau wie die CDU-Fraktion, nach der Gleichbehandlung von Beamten und Tarifbeschäftigten sowie den Konsequenzen bei einer Pensionierung. Ich finde, dass diese Fragen sehr wichtig sind, auch für diese Gesetzgebung. Einzig das Land Baden-Württemberg stellt in der Anhörung keine Fragen, gibt allerdings auch keine Antworten. Eigentlich ist das dortige Verkehrsministerium nur damit beschäftigt, sich selbst zu loben. Diese Anmerkungen sind neben den offenen Fragen, die aus den Reihen der Ausschussmitglieder und auch von mir hier an derselben Stelle gestellt wurden, alle nicht beantwortet. Eine Frage wurde im Finanzausschuss allerdings beantwortet: Wie lange würde es dauern, bis die geschaffene Möglichkeit eines Fahrradleasings dann umgesetzt ist und die ersten Verträge abgeschlossen werden können? - Antwort der Fachabteilung: Circa zwei Jahre bis zum ersten Leasingvertrag. Auch die Umsetzung eines Tarifvertrags Fahrrad, der in Baden-Württemberg schon abgeschlossen ist, wie Kollege Meyer hier sagte, würde im Anschluss wahrscheinlich noch einmal anderthalb Jahre dauern, bis der erste Leasingvertrag abgeschlossen werden kann. Eine faire Behandlung gewährleistet, dass Beamte und tariflich beschäftigte Mitarbeiter gleichermaßen die Möglichkeit erhalten, von den Vorteilen des Fahrradleasings zu profitieren. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Leasingoption allen Beschäftigten offensteht, unabhängig von ihrem Status oder ihrer Position im öffentlichen Dienst. Dies fördert ein positives Arbeitsklima und stärkt das Gefühl der Gleichstellung und Gerechtigkeit. Stellen Sie sich nur die Situation in den Lehrerzimmern, Polizeirevieren oder Amtsstuben unseres Landes vor, wenn zu Dienstbeginn auf der einen Seite die Beamten auf ihren Leasingrädern angefahren kommen und auf der anderen Seite die tariflich beschäftigten Angestellten mit den guten alten Drahteseln angefahren kommen müssen. Doch natürlich sind wir grundsätzlich dafür, unseren Bediensteten ein Fahrradleasing zu ermöglichen. Die Wertschätzung den Angestellten gegenüber ‑ das hat Herr Meyer auch so ausgeführt ‑ ist eindeutig. Die Möglichkeit, ein Fahrrad zu leasen, bietet eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zum Einsatz von Dienstfahrzeugen oder privaten Pkw. Durch den Einsatz von Fahrrädern können nicht nur Betriebskosten eingespart werden, sondern auch gesundheitliche Vorteile erzielt werden. Als umweltschonendes Fortbewegungsmittel trägt das Fahrrad zur Verringerung von Verkehrsstaus und Luftverschmutzung bei, was zu einer nachhaltigen Mobilität beiträgt. Das Fahrradleasing kann als Katalysator für die notwendige Veränderung dienen und einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Auch die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber wird durch diese Änderung verbessert; das wurde schon gesagt. Aber eine Frage hätte ich anschließend noch: Warum kürzt dann diese Landesregierung in ihrem Haushaltsentwurf die Mittel für den kommunalen Radwegebau? Diese Frage stelle ich mir dann doch. Fragen über Fragen, wenig Antworten. Die CDU-Fraktion wird sich heute aufgrund dieser noch offenen Fragen und des nicht verhandelten, also in Niedersachsen fehlenden, Tarifvertrags Fahrrad enthalten. Ich fordere Sie daher nochmals auf, neben den Änderungen des Besoldungsgesetzes die Einführung eines Tarifvertrags Fahrrad zu unterstützen und zu forcieren. Unser Ziel sollte es sein, eine gerechte Arbeitswelt zu schaffen, in der alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Landes die gleichen Chancen haben. Vielen Dank.

Alle Reden von Claus Seebeck Rede ansehen ↗