Ansgar Georg Schledde
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie legen im Gesetzentwurf eine Betriebsstundenzahl von 2.000 Stunden bei Windenergieanlagen und von 1.000 Stunden bei der Photovoltaik zugrunde – zumindest eine einigermaßen realistische Einschätzung. Die Auslastung der Windenergieanlagen liegt in Ihrem Gesetzentwurf bei ca. 23 %, die der PV-Anlagen bei ca. 11 %. Berechnet auf 8.760 Stunden, welche das Jahr hat, bedeutet das: Die Windenergieanlagen produzieren 77 % des Jahres keinen Strom, die PV-Anlagen 89 % – gesetzlich durch Sie festgelegt. Naturgesetzlich ist allerdings auch nichts anderes möglich. Hier sind Sie zumindest nahe der Realität. Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung! Wie Sie den restlichen Bedarf des Bürgers und der Industrie bei Dunkelflaute decken wollen, bleibt Ihr Geheimnis unter der Prämisse, dass Sie im Jahr 2040 Strom nur noch aus erneuerbaren Energien produzieren möchten. Das ist grüne Energiewende! Um es bissig zu formulieren: Um die Industrie brauchen Sie sich keine Sorgen mehr zu machen. Energieintensive Unternehmen haben sich schon aus Deutschland verabschiedet, oder sie haben ihre Produktion massiv gedrosselt und planen die Produktionsverlagerung ins Ausland. Da sich zum jetzigen Zeitpunkt schon Widerstände in der Bevölkerung gegen Ihre Maßnahmen zeigen, spielen auch sogenannte Akzeptanzmaßnahmen eine übergeordnete Rolle beim Ausbau der Windenergie und der Freiflächenphotovoltaik. Die Akzeptanz, welche bei den Kommunen erzeugt werden soll, regeln Sie über den § 3: Die Betreiber von Windenergie- sowie PV-Anlagen werden verpflichtet, insgesamt 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die Kommune zu zahlen. Einer wahrscheinlich nicht geringen Anzahl von Landräten und Bürgermeistern stehen bei einer solchen Regelung die Eurozeichen und die Freude darüber in den Augen – verständlicherweise, kann man damit doch marode Haushalte für eine Zeitlang über Wasser halten. Zur Akzeptanzsteigerung hinsichtlich der Verspargelung ihrer eigenen Umgebung sollen betroffene Bürger sich des Weiteren finanziell am wirtschaftlichen Ertrag der Anlagen beteiligen können. Ich zitiere: "Als Arten der weiteren finanziellen Beteiligung kommen insbesondere gesellschaftsrechtliche Beteiligungen, die entgeltliche Überlassung eines Teils der Anlagen, Nachrangdarlehen, kapitalgebende oder kreditgebende Schwarmfinanzierung, Sparprodukte und die verbilligte Lieferung von Energie in Betracht." Ein Sammelsurium. Dass solche Beteiligungsformen aber auch in der Kritik stehen, interessiert Sie nicht. Zuerst ziehen Sie dem Bürger mit überteuerten Strompreisen das Geld aus der Tasche, um ihm anschließend die Möglichkeit einzuräumen, einen Teil des ihm zuvor abgenommenen Geldes wiederzuerlangen. Eine grüne Spezialität: Die Akzeptanz von unpopulären Maßnahmen wird durch Geld erkauft – durch Steuergeld der Bürger. Wie verfahren Sie eigentlich mit den Landkreisen, welche von Ihnen nicht mit einer massiven Verspargelung der Landschaft in der Windpotenzialstudie bedacht worden sind? Gibt es dann den Lastenausgleich zwischen den Landkreisen hinsichtlich der durch den Anlagenbetreiber zu entrichtenden Abgabe? Fazit: Es gelingt Ihnen nicht, einen umfassenden Gesetzentwurf zu formulieren, in dem ein gesunder Energiemix unter Einbeziehung aller Energieerzeugungsformen für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen aufgezeigt wird. Statt dessen schaffen Sie ein Bürokratiemonster mit Melde- und Berichtspflichten für die Kommunen und Anlagenbetreiber, welches einseitig ausgerichtet ist und den Bürger und die Industrie ideologisch betreuen soll. Lenin prägte den Begriff des Staatsmonopolkapitalismus. Ihr gesamtes wirtschaftliches und gesellschaftliches Vorgehen kann man nur als Staatsmonopolsozialismus bezeichnen. Vielen Dank.
