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Uwe Schünemann

CDU 08.11.2023 6:54 min Tagungsabschnitte 19/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich

Uwe Schünemann aus der CDU-Fraktion. (Rednerwechsel) Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich diesen Gesetzentwurf das erste Mal las, fiel mir gleich ein: Und täglich grüßt das Murmeltier. In jedem Jahr kommt das Thema Straßenausbaubeiträge wieder auf die Tagesordnung. Und wenn man das Pech der frühen Geburt hat und schon lange im Parlament ist, dann sagt der Fraktionsvorsitzende: Uwe, das musst du machen, denn dann muss sich keiner vorbereiten. Meine Damen und Herren, eines muss man wirklich vor die Klammer ziehen: 80 % der überörtlichen und innerörtlichen Straßen gehören den Kommunen. Das sind 450 000 km deutschlandweit. Eine seriöse Studie hat ermittelt, dass man 3 Milliarden Euro benötigt, um für den Erhalt dieser Straßen zu sorgen. Auf Niedersachsen heruntergebrochen: 300 Millionen Euro. Wie man als niedersächsischer Verkehrsminister auf die Idee kommen kann, einen Haushaltsentwurf 2024 vorzulegen, in dem man die Förderung der kommunalen Straßen um 15 Millionen Euro kürzt, ist mir völlig unerklärlich. Die Straßenausbaubeiträge sind in diesem Parlament schon häufig diskutiert worden. Es gab bei ihnen auch verschiedene Änderungen. Einmal gab es sogar eine Erhebungspflicht. Da gingen die kommunalen Spitzenverbände zu Recht auf die Barrikaden und sagten: Damit wird die kommunale Selbstverwaltung erheblich eingeschränkt. - Als Innenminister trug ich dazu bei, dass ebendiese Erhebungspflicht fiel. Somit haben die Kommunen, wie alle Fraktionen bis auf die AfD hier zu Recht dargelegt haben, die freie Entscheidung, entweder Straßenausbaubeiträge zu erheben oder den Straßenausbau über die Grundsteuer zu finanzieren; dann sind allerdings die Mieter mit im Boot. Ich gebe zu, dass es vor Ort Diskussionen gegeben hat. Es hat schwerwiegende Fälle gegeben, in denen ältere Grundstückseigentümer horrende Straßenausbaubeiträge entrichten sollten. Das haben wir als CDU-Fraktion zum Anlass genommen, uns sehr intensiv mit dem Gesetz, das damals noch Gültigkeit hatte, auseinanderzusetzen. Wir haben eine Anhörung gemacht. Wir haben uns angeschaut, wie das in anderen Bundesländern gewesen ist, insbesondere auch in Schleswig-Holstein. Wir haben gesehen, dass wir den Kommunen dort sehr viel mehr Freiheit geben sollten. Es ist schon darauf hingewiesen worden: wiederkehrende Beiträge, eine Verrentung in dem Zusammenhang, das Ganze kann also über 20 Jahre finanziert werden. Wir haben vor allen Dingen den Kommunen auch die Möglichkeit gegeben, selbst entscheiden zu können, wie hoch der öffentliche Anteil und der Anteil ist, den dann die Bürgerinnen und Bürger zu entrichten haben. Es gab Probleme mit Eckgrundstücken usw. Es ist alles geregelt worden. Insofern haben die kommunalen Spitzenverbände zu Recht gesagt: Mit diesem Gesetz können wir wirklich arbeiten, und wir können im Prinzip auch für Gerechtigkeit sorgen. Meine Damen und Herren, es ist doch absolut richtig: Wir müssen den Kommunen vertrauen, und wir müssen vor allen Dingen das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern so ermöglichen, dass vor Ort sozial gerechte Regelungen getroffen werden können. Ich habe Vertrauen in die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in unserem Lande, dass die das auch tun. Dann wird hier von den Kollegen der AfD suggeriert, dass man nur 30 Millionen Euro einstellen muss, man kann die Straßenausbaubeiträge abschaffen, und damit hat man das Konnexitätsprinzip schon erfüllt, weil das im Prinzip die Summe sei, die man vielleicht in den vergangenen Jahren pro Jahr eingenommen hat. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Dann haben Sie sich mit der Materie „Konnexität“ überhaupt nicht befasst. Bei der Anhörung hatten wir nämlich einen sachverständigen Rechtsanwalt, der sich das genau angeguckt und zu Recht gesagt hat: Wir können natürlich nicht nur das erstatten, was im letzten Jahr eingenommen worden ist, sondern alle, die in der Vergangenheit verzichtet haben, haben auch einen Anspruch darauf, dass sie eine Entschädigung bekommen, weil das ansonsten eine sehr ungerechte Regelung wäre. In Bayern hat man das Ganze im Wahlkampf versprochen und hat man es auch gemacht. Bei der Anhörung hatten wir dann auch jemanden von dort ‑ ich kann das ja sagen, weil es schon ein bisschen länger her ist ‑, der uns gesagt hat: Seid ein bisschen vorsichtig, wir haben den Kommunen 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und gedacht, damit haben wir das Ganze befriedet, aber nichts dergleichen, diese 200 Millionen Euro haben nicht ausgereicht. Deshalb, meine Damen und Herren, gucken Sie es sich genau an! Wir müssen feststellen, dass dort, wo die Straßenausbaubeiträge abgeschafft worden sind, oftmals die Sanierung von Straßen nicht stattfindet. Ich habe das Delta dargestellt. 300 Millionen Euro brauchen wir in Niedersachsen, um die Straßen überhaupt in einen vernünftigen Zustand zu versetzen. Deshalb brauchen wir auf jeden Fall auch die Möglichkeit, Einnahmen zu generieren, um die Infrastruktur in unserem Land überhaupt vernünftig darzustellen. Wir nehmen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger wirklich ernst, dass es zu sozialen Problemen führt. Wir haben Vorsorge dafür getroffen, dass die Bürgerinnen und Bürger etwas tun können. Deshalb, meine Damen und Herren: Ich kann ja verstehen, dass Sie natürlich auch hier populäre Anträge stellen, aber in der Sache haben Sie da nicht recht. Wir müssen die kommunale Selbstverwaltung verteidigen. Ich glaube, wenn wir das machen und es so regeln, wie wir das in der letzten Legislaturperiode gemacht haben, dann haben wir nicht nur die richtige Entscheidung getroffen, sondern wir werden die Straßen sanieren können und haben vor allen Dingen für Gerechtigkeit gesorgt. Vielen Dank. (Rednerwechsel)

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