Sina Maria Beckmann
Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verhindern - präventive Institutssicherung erhalten!
Vielen Dank. - Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Antrag „Vergemeinschaftung der Einlagensicherung verhindern“ liegt Ihnen ein Antrag vor, der, wie Sie gerade schon gehört haben, im Ausschuss für Haushalt und Finanzen bereits einige Runden drehte. Das lag daran, dass sich der Prozess zum Thema schon in Berlin abspielte. Die Fraktionen von Grünen, SPD und CDU haben sich nun auf einen gemeinsamen Änderungsvorschlag verständigt. Doch worum geht es hier eigentlich genau? In aller Kürze will ich einen kleinen Überblick geben. Die EU-Kommission hatte bereits 2015 einen Vorschlag zur vollständigen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in der Eurozone vorgelegt, also quasi eine Vollendung der Bankenunion. Was bedeutet das? Es ist der Vorschlag, eine vollständige Vergemeinschaftung der Finanzmittel der nationalen Einlagensicherungssysteme umzusetzen und diese in ein europäisches System, den Einlagensicherungsfonds, zu überführen. Dieser Einlagensicherungsfonds soll dann die Finanzierung der Entschädigung von Einleger♪innen übernehmen. Grundsätzlich ist es richtig und auch wichtig, den Bankensektor stabil und krisensicher aufzustellen; denn das schützt Anleger♪innen und auch die Wirtschaft. Aber dieser Vorschlag der EU-Kommission ist so nicht ganz in allen Ländern Europas umzusetzen; denn es gibt nationale Besonderheiten. Bei uns in Deutschland ist es der bewährte Dreiklang der öffentlich-rechtlichen, der genossenschaftlichen und der privaten Banken. So ist unser deutsches Finanzsystem aufgebaut, und so gibt es ein präventives Sicherungssystem. Eine EU-Reform von Anfang dieses Jahres sieht nun die Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken vor, berücksichtigt aber nicht unser etabliertes solidarisches System der präventiven Einlagen- und Institutssicherung. So zielt die EU offensichtlich weiterhin auf die Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherungssysteme und ihrer Finanzmittel. Die Risiken des Finanzsektors sollen europäisiert werden - trotz der Ungleichverteilung in den Ländern. Deutschland hat diesem Verfahren so nicht zugestimmt. Wir wollen nun mit diesem Antrag hier im Landtag den Beschluss des Bundesrates vom 20. Oktober 2023 unterstützen ‑ deshalb dauerten die Beratungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen so lange ‑ und wollen gleichzeitig darauf hinwirken, dass sich auch weiterhin auf Bundesebene und Europaebene für den Erhalt der deutschen Bankenlandschaft und das Einlagensicherungssystem von öffentlich-rechtlichen, genossenschaftlichen und privaten Banken eingesetzt wird. Zusätzlich soll mit diesem Antrag verhindert werden, dass das Bankenabwicklungssystem auch bei kleinen und mittleren Kreditinstituten angewandt wird. Wir können stolz auf und dankbar für unser Bankensystem in Deutschland sein und unterstützen als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit diesem nun interfraktionell geeinten Antrag fraktionsübergreifend das Handeln auf Bundesebene. Vielen Dank.
