Jan-Philipp Beck
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und des Aufnahmegesetzes sowie zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir als rot-grüne Koalition zwei Ziele umsetzen. Erstens ist die im Rahmen der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Ländern am 10. Mai 2023 zugesagte einmalige Erhöhung der Flüchtlingspauschale um 1 Milliarde Euro schnell an unsere Kommunen in Niedersachsen weiterzugeben. Für die niedersächsischen Kommunen stehen so rund 95 Millionen Euro mehr für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir noch in diesem Haushaltsjahr 2023 die erforderliche landesgesetzliche Rechtsgrundlage dafür schaffen, um der kommunalen Ebene diese zusätzlichen Mittel des Bundes vollständig und schnell bereitzustellen. Wir alle wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass unsere Kommunen diese Mittel aktuell sehr gut gebrauchen können. Wir alle spüren ja die aktuellen Belastungen durch das Fluchtgeschehen vor Ort. Die Fluchtmigration hat vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie der seit einem Jahr stark steigenden Zugangszahlen an Geflüchteten aus anderen Ländern zu weiter zunehmenden Belastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen geführt, ob dies im Bereich der Unterbringung ist oder im Bereich der Integrationsarbeit: Dass unsere Kommunen hier vor großen Herausforderungen stehen, ist völlig unstrittig. Deshalb ist die Hilfe des Bundes an dieser Stelle auch so wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Sonderzahlung in Höhe von 95 Millionen Euro wird allerdings nicht ausreichen. So ehrlich müssen wir sein. Deswegen unterstützen wir auch weiterhin unsere Kommunen in den Verhandlungen mit dem Bund dabei, insbesondere bei den Themen Vorhaltekosten und Pauschalen zu weiteren Verbesserungen zu kommen, die dann auch sehr langfristig helfen. Die jüngsten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz gehen ja in die richtige Richtung und sind sehr zu begrüßen. Ich danke unserem Ministerpräsidenten Stephan Weil noch einmal, der dieses Thema sehr stark mit vorangetrieben hat. An dieser Stelle ist mir auch sehr wichtig, zu betonen, dass wir uns bei der Bewältigung dieser Aufgaben und Herausforderungen als Staat und Gesellschaft nicht auseinanderdividieren lassen, sondern dieses große Thema als gesamtstaatliche Aufgabe ansehen, in der jeder seinen Beitrag leistet - Bund, Länder und Kommunen gemeinsam. Nur so kann es am Ende gelingen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Was die Landesseite angeht, haben wir bereits im zweiten Nachtragshaushalt 2023 fast die Hälfte des Volumens von 770 Millionen Euro unmittelbar an die Kommunen zur Bewältigung des Fluchtgeschehens weitergeleitet. Das zeigt, dass wir als Land die aktuelle Situation in den Kommunen sehen und die kommunalen Belange sehr ernst nehmen. Ebenso will ich auch die angekündigte Aufstockung der Kapazitäten in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen nennen, um den Kommunen mehr Luft bei der Verteilung der Geflüchteten zu geben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, all dies kann aber letztlich nur ein Baustein sein. Ich bin unserem Ministerpräsidenten sehr dankbar, dass er heute Morgen in der Regierungserklärung unter dem Titel „Humanität und Ordnung“ sehr klare Maßstäbe für die aktuelle Migrationspolitik genannt hat. Wir als SPD-Fraktion stehen voll und ganz hinter diesen geschilderten Maßnahmen und Zielen und halten sie für ausdrücklich richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist das erste Ziel, was wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen. Das zweite Ziel ist, dass wir uns in Krisensituationen im Bereich der zivilen Alarmplanung gut aufstellen. Es gilt sicherzustellen, dass hier eine sachgemäße Organisation und Aufgabenwahrnehmung erfolgt und auch die kommunale Ebene gut in die weitere Planung mit eingebunden wird. Der Gesetzentwurf sieht demzufolge vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Städte Hildesheim und Cuxhaven als zivile Schutzbehörden künftig als alarmkalenderführende Stelle geführt werden. So setzen wir die planerische Vorsorgemaßnahme um, damit in Krisensituationen schnell und effizient Alarmmaßnahmen umgesetzt werden können. Damit schaffen wir eine sehr klare und eindeutige Zuständigkeitsregelung, die die bestehende Verordnungsermächtigung ersetzt. Zudem regelt der Gesetzentwurf den erforderlichen Kostenausgleich mit unseren Kommunen. Es ist davon auszugehen, dass gerade im ersten Jahr dieser Regelung personelle und finanzielle Mehraufwendungen entstehen. Die Haushaltsauswirkungen für das Land durch den Gesetzentwurf belaufen sich auf ca. 2,4 Millionen Euro. Diese Kosten werden wir im Rahmen der Konnexitätsregeln erstatten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir eine sachgemäße Aufgabenorganisation sicher. Wir würden uns über eine zeitnahe finale Beratung freuen, damit wir bei diesen beiden Themen zügig in die Umsetzung kommen und unseren Kommunen ganz konkret helfen können. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank. - Für die Fraktion der CDU spricht nun die Kollegin Evers.
