Plenarprotokoll 18/56
28.02.2024 · 567 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (59)AfD (53)FDP (46)GRÜNE (36)CDU (33)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Nacht auf den 30. Januar ist unsere hochgeschätzte, liebe Kollegin Dr. Nadja Büteführ im Alter von 57 Jahren verstorben. Die Nachricht von ihrem Tode hat uns alle in diesem Haus, die Nadja Büteführ persönlich kannten und schätzten, sehr tief getroffen. Die Blumen an ihrem Platz hier im Parlament und der leere Stuhl erinnern heute an sie und an ihr Wirken für unser Land. In der Wandelhalle liegt noch bis zum Ende dieser Plenarwoche ein Kondolenzbuch aus. Viele von Ihnen haben sich dort auch schon in den vergangenen Tagen eingetragen. Seit Juni 2017 war Nadja Büteführ Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen, als Abgeordnete für Witten und Herdecke. Die Rechte von Kindern, jungen Menschen und Familien lagen ihr in ihrer politischen Arbeit besonders am Herzen. Sie war Vorsitzende der Kinderschutzkommission und Mitglied im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie im Sportausschuss. Auch kommunalpolitisch war Nadja Büteführ aktiv. Sie war fast 25 Jahre lang Mitglied des Rates der Stadt Herdecke und engagierte sich seit über 30 Jahren vor Ort in ihrer Partei, der SPD. Ihr politisches Selbstverständnis auch hier im Landtag Nordrhein-Westfalen war geprägt vom spürbaren Pragmatismus. Auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit über unterschiedliche Positionen und Fraktionsgrenzen hinweg legte sie größten Wert. Das haben alle gespürt, die mit ihr arbeiten durften. Denn für sie stand stets der Erfolg in der Sache zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger an allererster Stelle. Damit hat sich Nadja Büteführ ein hohes Ansehen in den Reihen ihrer Kolleginnen und Kollegen hier im Hause und weit darüber hinaus erarbeitet. Meine Damen und Herren, wir nehmen Abschied von einer engagierten Demokratin, einer geschätzten Kollegin und Weggefährtin. Ich darf Sie bitten, sich zu Ehren der Verstorbenen von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Ich danke Ihnen. Bevor wir in die Tagesordnung des heutigen Plenartages einsteigen und ich den Plenartag offiziell eröffne, nutze ich die Gelegenheit, den Präsidenten des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Herrn Charles Servaty, mit seiner Delegation auf der Besuchertribüne zu begrüßen. Sie sind auf einer Delegationsreise in Nordrhein-Westfalen. Bereits gestern hatten wir die Möglichkeit zu einem intensiven Austausch. Bei allen Herausforderungen dieser Tage finde ich es gut, dass wir auf 28.02.2024 eine enge europäische Nachbarschaft bauen können. Sehr verehrter Herr Präsident, lieber Charles, Dir und Deiner Delegation ein herzliches Willkommen heute Morgen! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich zu unserer heutigen, 56. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch den übrigen Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich neun Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Geburtstag hat heute Herr Dr. Dennis Maelzer von der Fraktion der SPD. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute im Namen aller Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von allen Fraktionen) Auch noch vor Eintritt in die Tagesordnung teile ich mit, dass sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt haben, den ursprünglich für Donnerstag unter Tagesordnungspunkt 12 vorgesehenen Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Fünf vor zwölf für die deutsche Wirtschaft – Die Landesregierung muss den Forderungen der Wirtschaftsverbände nachkommen und die Blockade des Wachstumschancengesetzes endlich beenden!“, Drucksache 18/8121, nun in Verbindung mit der Aktuellen Stunde am heutigen Tage aufzurufen. Damit rufe ich auf: 1 Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen vor dem Absturz – jetzt Impulse für Wachstum und Wohlstand setzen statt Entlastungen zu blockieren! Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 18/8187 In Verbindung mit: Fünf vor zwölf für die deutsche Wirtschaft – Die Landesregierung muss den Forderungen der Wirtschaftsverbände nachkommen und die Blockade des Wachstumschancengesetzes endlich beenden! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/8121 Landtag Die Fraktionen von SPD und FDP haben mit Schreiben vom 26. Februar 2024 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu dieser aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht für die SPD ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Ott.
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Aktuelle Stunde ist notwendig, weil die Wirtschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen unter Schwarz-Grün einer gefährlichen Irrfahrt gleicht. Ministerpräsident Wüst und seine Wirtschaftsministerin sitzen im Auto und weigern sich, zum Lenkrad zu greifen, zu bremsen oder Gas zu geben. Die Wirtschaft kommt immer mehr ins Schleudern. Das ist schlecht für Nordrhein-Westfalen. Das ist schlecht für die Wirtschaft und damit auch schlecht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Beifall von der SPD und der FDP) „NRW kommt bisher nicht aus der Krise. Zum Jahresbeginn verfestigt sich die schlechte Stimmung bei den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.“ Das ist das Zitat und das kurze Resümee des Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Nordrhein-Westfalen. Seine Zusammenfassung ist vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen sogar diplomatisch zu verstehen. Für 2024 wird ein Nullwachstum erwartet. 2023 schrumpfte die Wirtschaft um 1,1 %, und bereits im dritten Quartal 2022 war NRW im Bundesvergleich mit minus 0,3 % Schlusslicht in der wirtschaftlichen Entwicklung. NRW ist Schlusslicht und wird immer weiter abgehängt. Das ist das Ergebnis Ihrer verfehlten Wirtschaftspolitik. (Beifall von der SPD und der FDP) Es gibt auch Lichtblicke in trüben Tagen. Die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf haben einen Coup geschafft und einen internationalen Weltkonzern ins Rheinische Revier geholt. Der Techgigant Microsoft will in den kommenden zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen Milliarden investieren. Den Bürgermeistern und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der örtlichen Verwaltung möchte ich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich danken. (Beifall von der SPD und der FDP – Zurufe von den Grünen) Genau diese Bürgermeister werden den Kopf geschüttelt haben, als sie die Pressemitteilung der Landesvorsitzenden der Grünen NRW gelesen haben. Da heißt es: 28.02.2024 „Mein großer Dank geht an Mona Neubaur, die den Prozess als Wirtschaftsministerin über Jahre eng begleitet und diesen Erfolg erst möglich gemacht hat.“ (Zurufe von der SPD) Um es klar zu sagen: Der größte Beitrag dieser Landesregierung war es, nicht im Wege zu stehen, während vor Ort die Arbeit gemacht wurde. (Beifall von der SPD und der FDP) Am Dienstag verkündet dann die Ministerin die große Lösung. Die Bundesregierung soll ein Sondervermögen in Höhe von 50 Milliarden Euro Klimainvestitionen fördern – einen, wie in der PR-Sprache üblich, „Investitions-Booster“. Sie fordert ein Sondervermögen und neue Schulden im Bund, die im Grundgesetz verankert werden sollen. Jetzt kommt die Pointe: Dazu braucht es wieder die CDU, die im Bund den letzten Haushalt beklagt hatte, und zwar im Vollzug. Der Ministerpräsident erklärte dann gestern erstaunlicherweise Kooperationsbereitschaft. Seine Bilanz ist so desaströs, dass ihm gar nichts anderes übrig bleibt. Die Landesregierung hat keine Erfolge vorzuweisen, schmückt sich mit fremden Federn und sucht jetzt jemanden, der ihr hilft. Das ist ein Offenbarungseid. (Beifall von der SPD und der FDP) Warum packen Sie nicht selber an? Warum setzen Sie nicht selber Impulse? Wir haben Ihnen das doch schon mehrfach aufgeschrieben. Lassen Sie uns in NRW einen Transformationsfonds auf den Weg bringen, um Ihren Gedanken von der Allianz für die Mitte noch einmal aufzunehmen. Die Wahrheit ist ganz einfach: Erst vor wenigen Wochen wurde unser Vorschlag für einen Transformationsfonds von CDU und Grünen für den Haushalt 2024 erneut abgelehnt. Das Problem ist: Sie wollen sich nicht die Finger schmutzig machen. Sie stehlen sich in NRW aus der Verantwortung. (Beifall von der SPD und der FDP) Und dann? Gestern der nächste Hammer: Der Ministerpräsident stellt den groß angekündigten Kohleausstieg für 2030 infrage. Er leitet kommunikativ sein Versagen bei einem der zentralen Projekte dieser schwarz-grünen Koalition ein. Das ist ein fatales Signal. Wenn Sie hier versagen, dann ist das das Scheitern von Schwarz-Grün und des Ministerpräsidenten. (Beifall von der SPD und der FDP) Aber das ist alles nichts im Vergleich zu dem Schauspiel rund um das Wachstumschancengesetz. Gestern redeten Sie von Kooperation, Herr Ministerpräsident. Was war denn die Position der Landesregierung im Vermittlungsausschuss? Haben Sie sich da kooperativ verhalten? Bei der Gelegenheit können Landtag Sie uns gerne mal verraten, wie Sie sich im Bundesrat verhalten werden. Es wäre doch interessant zu wissen, ob Sie als verlängerter Arm des Fundamentaloppositionellen Friedrich Merz wider besseres Wissen gegen den Gesetzentwurf gestimmt haben – wider besseres Wissen, weil Ihnen die Kritik seit Tagen, insbesondere aus der Wirtschaft, um die Ohren fliegt. Das alles zeigt doch: Die Wirtschaftskompetenz ist in der CDU vollends abhandengekommen. Bei Ihnen gilt: erst die Partei und dann das Land. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- rufe von der CDU) Worum geht es? Die degressive AfA für Wohngebäude würde die Mieten laut dem Zentralen Immobilien Ausschuss um 2,50 Euro senken. Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wäre ein starker Impuls für Investitionen. Ein befristeter Verlustvortrag würde vielen in der Krise helfen und stabilisieren. Die Forschungszulage erklärt sich von selbst. Und was war der wahre Grund für das Nein von CDU und CSU? Dass der Agrardiesel subventioniert wird, so steht es im Briefing von Friedrich Merz an seinen Leitungs- und Planungsstab. (Zuruf von der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht der CDU in Deutschland schon lange nicht mehr um die Wirtschaft und die Menschen in unserem Land. Es geht Ihnen nur noch um das Kanzleramt. Dafür sind Sie bereit, mit der Zukunft der Menschen und dem Wirtschaftsstandort in Deutschland zu spielen. (Beifall von der SPD und der FDP) Damit spielen Sie Ihr Spielchen auf dem Rücken unserer Wirtschaft und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hören Sie damit auf, und kommen Sie endlich zur Vernunft! Um klar zu sagen, worum es geht: Der Schlüssel für die Herausforderungen von morgen ist, heute zu investieren. Deshalb – das sage ich auch in Richtung der FDP – wäre es eigentlich richtig, die gute Idee, die ihr auch hattet, mit der zehnfachen Summe zu versehen. Allerdings darf das nicht zulasten der Kommunen und der Länder gehen. Die Wirtschaft braucht aber die notwendige Sicherheit und vernünftige Rahmenbedingungen. Damit wir auch in Zukunft eine starke Wirtschaft, ein starkes Handwerk und einen starken Mittelstand in NRW haben, braucht der ökologische Umbau staatliche Unterstützung. Wenn für die notwendigen Investitionen die Schuldenbremse reformiert werden muss, dann muss die Politik bereit sein, diese Entscheidung zu treffen. 28.02.2024 Wir vererben unseren Kindern keinen Kontostand. Wir vererben den Kindern die Luft, die sie atmen, die Wirtschaft, von der sie leben, die Sicherheit und die Freiheit, die ihnen genauso zustehen wie den Generationen davor. Eine schlechte Bildung, eine marode Infrastruktur, eine schwache Wirtschaft und eine kaputte Umwelt wären die schlimmsten aller Schulden. Deshalb sage ich an die Adresse der Landesregierung: Die nächste Generation geräuschlos und mit gespaltener Zunge vor die Wand zu fahren, ist die schlechteste aller Aktionen. (Beifall von der SPD und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Ott. – Für die FDP spricht ihr Fraktionsvorsitzender Höne.
Henning Höne FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bzw. in Nordrhein-Westfalen bietet in der Tat Anlass zur Sorge. Für dieses Jahr wird noch ein Wachstum von 0,3 % prognostiziert, nach einer Rezession im letzten Jahr also Stagnation und Stillstand im Jahr 2024. Beide Jahre haben eines gemeinsam: Nordrhein-Westfalen steht jeweils schlechter da als der Bund. Das passiert, während der Rest der Industrieländer auf dieser Welt zum Teil ein deutliches Wachstum verzeichnet. Wenn Deutschlands Wirtschaft der kranke Mann Europas ist, dann ist Nordrhein-Westfalen sein krankes Herz. Wir haben in diesem Land eine starke wirtschaftliche Substanz. Uns geht es auch immer noch besser als den meisten anderen Ländern auf der Welt. Dennoch entfernen wir uns Schritt für Schritt von der Weltspitze. Wir sind dabei, Mittelmaß zu werden. Mittelmaß schafft aber kein Wachstum, keine Investitionen, keine Innovationen und keine Aufstiegschancen. Mittelmaß sichert auch kein Rentenniveau. Trotzdem trinkt Deutschland weiterhin von dem relativ giftigen Cocktail aus langsamen Genehmigungsund Planungsprozessen, aus zu viel Bürokratie, hohen Energiekosten, einer hohen Steuerlast und einer verschleppten Digitalisierung. Dieser Cocktail hat einen politischen Barkeeper; von manchen ist das politisch so gewollt. Die gute Nachricht ist deshalb: Man kann das ändern. Man kann dieses Rezept ändern. Die Landesregierung macht das allerdings nicht, sondern sie verknappt Energie durch einen verkorksten vorgezogenen Kohleausstieg. Sie verteuert Bauen und Wohnen und will eine neue Abgabe auf Kies einführen. Das Geld für die Infrastruktur wird nicht ausgegeben Landtag und verbaut, sondern ungenutzt nach Berlin zurücküberwiesen. Mit dieser Politik wird Nordrhein-Westfalen zum Wohlstandsmuseum, und die Grünen verkaufen die Eintrittskarten. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Ihre Antwort auf fehlendes Wirtschaftswachstum sind Subventionen und Förderprogramme. Erst war es die Debatte um den Industriestrompreis, jetzt möchte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur Steuergutschriften für Investitionen, wenn sie gut für den Klimaschutz sind. Da kommt wieder die DNA der Grünen durch: Gute Politik muss den Menschen und den Unternehmen immer bis ins letzte Detail vorschreiben, was sie zu tun oder zu lassen haben. (Zurufe von den GRÜNEN) Damit fördern Sie aber nicht Wirtschaftswachstum, sondern damit fördern Sie Abhängigkeit vom Staat. Mit Förderprogrammen wird viel zu oft das getan, was gefördert wird, und viel zu selten das, was notwendig ist. (Beifall von der FDP) Welche Investition klimafreundlich ist, entscheidet am Ende natürlich das Ministerium; das ist doch klar. Der neue Bulli für den Handwerker oder die neue CNC-Maschine sind dann im Zweifelsfall nicht dabei. Frau Ministerin Neubaur, Sie verfolgen hier einen falschen Ansatz. Wir brauchen keine Erweiterung des Förderdschungels, der Förderdschungel in diesem Land ist dicht genug. Wir brauchen Entlastungen in der Breite. Die Antwort der Grünen auf den wirtschaftlichen Stillstand lautet, der Wirtschaft goldene Zügel anzulegen. Es wird aber das Gegenteil benötigt; es braucht eine Entfesselung für die Wirtschaft in diesem Land. (Beifall von der FDP) Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumschancenpaket ein Gesetz für eine neue wirtschaftliche Dynamik vorgelegt: Bürokratieabbau, Vereinfachungen, Senkung von Steuern und Abgaben – Entlastungswirkung 7 Milliarden Euro. Ich sage: Die Richtung stimmt, aber der Schritt ist bei Weitem nicht groß genug. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen nicht aus. Der eine oder andere Kollege aus der Unionsfraktion wird jetzt sagen: Ja, das stimmt. So denken wir auch. – Das Problem ist, dass die Union dafür gesorgt hat, dass ein zu kleiner Schritt mit Blockade im Bundesrat noch kleiner geworden ist. Sie haben die Entlastungswirkung des Wachstumschancengesetzes auf 3 Milliarden Euro mehr als halbiert. 28.02.2024 (Zuruf von der CDU) Wie muss man das bewerten? „Wer in der aktuellen Lage mit offensichtlich vorgeschobenen Bedenken blockiert, muss sich fragen lassen, ob es dabei noch um die Interessen der deutschen Wirtschaft geht oder vorrangig um das eigene parteipolitische Kalkül.“ Frau Ministerin Neubaur, vielleicht ist es Ihnen aufgefallen, dass ich Sie aus diversen Medien zitiert habe. Das habe ich umso lieber getan, weil wir feststellen, dass die Wirtschaftsministerin in der wirtschaftspolitischen Hauptdebatte dieses Tages nicht einmal auf der Rednerliste steht. Immerhin tauchen Sie durch dieses Zitat in der Debatte auf. Gern geschehen! (Beifall von der FDP und der SPD) Die Wirtschaft steht unter Druck, und die Union reagiert mit einer Blockade. Dafür fehlt nicht nur bei uns, sondern auch in der Wirtschaft das Verständnis. 18 Wirtschaftsverbände haben sich zusammengeschlossen und zuletzt einen Brief an die Ministerpräsidenten von CDU und CSU geschrieben: Es stehe nichts weniger als die Rettung des deutschen Mittelstands auf dem Spiel. Wenn Sie jetzt sagen, Sie wollen nicht auf die Opposition hören, einverstanden. Das verstehe ich im parteipolitischen Streit. Aber hören Sie doch bitte auf die klaren Botschaften der Betroffenen. Nordrhein-Westfalen muss die Blockade gegen dieses Gesetz unverzüglich beenden, meine Damen und Herren! (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Dem Wachstumschancengesetz müssen weitere Schritte folgen. Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen braucht eine Wirtschaftswende. Wir brauchen ein wirtschaftspolitisches Reformpaket, das die Agendapolitik in den Schatten stellt. Wir brauchen einen Verzicht auf neue Belastungen. Darum ist es richtig, dass das Lieferkettengesetz mit neuer Bürokratie und ohne positive Wirkung für die Betroffenen nicht kommt. Verzicht auf neue Belastungen bedeutet aber auch Verzicht auf die Einführung eines Kies-Euros. Wir brauchen Vorfahrt für die Infrastruktur. In der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen war es bisher immer ein Privileg rot-grüner Regierungen, Straßenbaumittel des Bundes ungenutzt nach Berlin zurückzuüberweisen. Wir haben anderthalb Jahre Schwarz-Grün, und diese Landesregierung tut dasselbe. Den Grünen mache ich das nicht zum Vorwurf, denn sie haben nie einen Hehl daraus gemacht, keine Straßen bauen zu wollen. Dass aber im alten Ressort des Ministerpräsidenten (Zuruf von den GRÜNEN) Landtag lieber Geld zurücküberwiesen wird anstatt zu bauen, ist ein Offenbarungseid für die Wirtschafts- und Verkehrspolitik der CDU. (Beifall von der FDP und der SPD) Wir müssten über viele andere Dinge sprechen: über die Rente mit 63, die Abschaffung des Solis und eine Unternehmenssteuerreform. Das Paket muss groß und mutig sein. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Es braucht unbequeme Fragen und die entsprechenden Antworten, weil die Wahrheit doch lautet: Die Agendapolitik hat den Grundstein für jahrelanges Wachstum in diesem Land gelegt. Aber der Vorsprung, der Wohlstand ist in ganz vielen Bereichen verfrühstückt worden. Er ist verspielt worden. Dieses Land ist aus meiner Sicht etwas zu satt und etwas zu zufrieden geworden. Das fällt uns jetzt auf die Füße. Wir müssen alles dafür geben, dass wir zu neuem Wachstum, neuen Arbeitsplätzen und neuen Investitionen kommen. Das lässt sich aber nicht herbeiregulieren und auch nicht herbeisubventionieren. Es braucht beste Rahmenbedingungen und insbesondere mehr staatliche Zurückhaltung. Die Landesregierung hat sich in vielen Bereichen verordnet, den Ball flach zu halten.
André Kuper
Herr Kollege, die Redezeit ist überschritten.
Henning Höne FDP
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Daraus kann aber nichts entstehen. In diesem Land wächst nichts schneller als die Social-Media-Abteilung der Staatskanzlei. Die Wirtschaft leidet. Umgekehrt wäre es besser. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Wir haben hier eine Schlusslichtregierung. Nordrhein-Westfalen hat mehr verdient. (Beifall von der FDP und der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Höne. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Dr. Untrieser.
Dr. Christian Untrieser CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal bin ich den Fraktionen von SPD und FDP dankbar dafür, dass sie dieses wichtige Thema heute Morgen auf die Tagesordnung gehoben haben. Denn Deutschland befindet sich in der Tat in einer schwierigen konjunkturellen Lage. Unsere Volkswirtschaft ist im Jahre 2023 um 0,3 % geschrumpft. Bei uns in Nordrhein-Westfalen ist das Minus sogar noch ein bisschen größer. Nach Berechnungen des 28.02.2024 RWI, vorgestellt in dieser Woche im Konjunkturbericht, dürfte die Wirtschaftsleistung bei uns um 1,1 % zurückgegangen sein. Der Hauptgrund dafür – das können wir auch im Konjunktur- bzw. Wirtschaftsbericht lesen – ist der relativ gesehen höhere Anteil an energieintensiver Industrie in unserem Land. Die tut sich bei den derzeit hohen Energiepreisen bekanntermaßen besonders schwer. Mit diesem schwachen Wirtschaftswachstum sind wir weltweit leider ziemlich alleine. Wir sind Schlusslicht in Europa. Die Wirtschaft in Frankreich ist im letzten Jahr um 0,8 % und in Großbritannien um einen halben Prozentpunkt gewachsen. Brasiliens Wirtschaft verzeichnet Zuwächse. In den USA hat sie um 2,5 %, in China um 5,2 % zugelegt, und auch in Japan ist sie gewachsen. Für das Jahr 2024 erwarten wir leider erneut ein schwaches Wachstum. Dem in der letzten Woche vorgelegten Jahreswirtschaftsbericht zufolge beträgt es vermutlich nur magere 0,2 %. Das sei dramatisch schlecht, so äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Er ergänzte: „So können wir nicht weitermachen.“ Finanzminister Christian Lindner nannte das Miniwachstum sogar peinlich und erklärte: „Wenn wir nichts tun, wird unser Land zurückfallen.“ In der Bestandsaufnahme sind wir uns absolut einig; einige Redner haben das schon vorgebracht. Aber ich frage mich: Wo ist denn eigentlich der Bundeskanzler, wo ist Olaf Scholz in dieser Situation? (Zuruf von Dr. Bastian Hartmann [SPD]) Es ist nicht das erste Mal, dass Deutschland in eine Rezession rutscht. Wir hatten das in der Geschichte der Bundesrepublik schon manche Male. Es gab die erste Ölkrise in den 70er-Jahren, die zweite Ölkrise, die Konsolidierungskrise in den 80er-Jahren und 2002/2003 eine Hightechkrise. Im Gegensatz zu heute haben die damaligen Bundesregierungen und Bundeskanzler aber gesagt: Wir haben verstanden. Wir müssen umschwenken. Wir müssen jetzt einen Fokus auf Wirtschaftspolitik legen. Alles das macht Olaf Scholz gerade nicht. Von ihm ist nichts zu sehen. (Beifall von der CDU) Wir sind uns ja einig darin, dass das Wachstumschancengesetz ein Baustein ist, aber es ist ein bisschen wenig, wenn Sie hier allein das aufgreifen. Sie wissen doch selbst: Erstens ist das Wachstumschancengesetz eine homöopathische Dosis. Das sagen die Bundesminister auch selber. Zweitens wird es – das haben Sie in den letzten Tagen in den Zeitungen gelesen – einen Kompromiss Landtag geben. Das Wachstumschancengesetz wird am Ende aller Voraussicht nach kommen. An einem Punkt waren Sie in dieser Debatte jedoch nicht ehrlich: Mit dem Wachstumschancengesetz hat Christian Lindner einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sehr einseitig zulasten der Kommunen und Länder geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie alle sind doch in den Kommunen gut vernetzt und sprechen öfter mit den Bürgermeistern, den Ratsmitgliedern und Landräten. Sie wissen, dass vielen Kommunen das Wasser bis zum Halse steht. In dieser Situation weinen Sie auf der einen Seite Krokodilstränen und erklären, dass das Land den Kommunen mehr helfen müsse, während Sie auf der anderen Seite auf der Bundesebene ein Gesetz einbringen, das nicht den Bundeshaushalt, sondern ganz einseitig die Kommunen belastet. Das, was Sie hier vortragen, ist doch absolut unehrlich. (Beifall von der CDU) Auch der zweite Aspekt des Wachstumschancengesetzes ist nicht gerecht: Sie wollen nämlich 1,4 Millionen Euro, also gut ein Drittel der jetzt übrig gebliebenen 3,2 Milliarden Euro, der Landwirtschaft aufbürden. Es kann doch nicht gerecht sein, dass ein einzelner Bereich der Wirtschaft einen Großteil der Belastung tragen muss. Deswegen sage ich hier für die CDU: Wir stehen an der Seite der Landwirte. Was Sie hier insgesamt vorgelegt haben, ist kein gerechtes Paket. (Beifall von der CDU) Ich frage noch einmal: Wo ist eigentlich der große Wurf? Wo ist Olaf Scholz? (Marcel Hafke [FDP]: Wo ist denn Hendrik Wüst?) Wo ist der Barkeeper, um es mit den Worten der FDP zu sagen, der den richtigen Instrumentencocktail hat? Ich höre und lese nichts. Die großen Probleme und die Lösungen sind doch eigentlich klar. Es gibt verschiedene Papiere von Wirtschaftsverbänden, in denen ausgeführt ist, was jetzt getan werden muss. (Zurufe von Jens-Peter Nettekoven [CDU] und Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Nehmen wir als ein Beispiel die Kraftwerksstrategie. Wir brauchen ein vernünftiges, ausreichendes Angebot an gesicherter Kraftwerksleistung. Nach monatelangen Verhandlungen wurde uns jetzt die sogenannte Kraftwerksstrategie vorgelegt. Die sieht vor, Gaskraftwerke mit insgesamt 10 GW zu bauen. Ich bin unserer Wirtschaftsministerin Frau Neubaur sehr dankbar dafür, dass sie sofort gesagt hat: 10 GW sind absolut unzureichend. 28.02.2024 Um ein paar Zahlen zu nennen: Wir haben in Nordrhein-Westfalen zurzeit 8 GW Braunkohle und 6 GW Steinkohle am Netz. Wir sollen denn neue Kraftwerke mit insgesamt 10 GW für Deutschland ausreichen? Alleine in Nordrhein-Westfalen kommen wir damit nicht hin. Da muss dringend nachgebessert werden, damit wir auch zu niedrigeren Energiepreisen kommen. (Beifall von der CDU) Wir brauchen Entlastung und Investitionen. Ich glaube, wir sind uns einig, dass Geld da ist. Wir haben Rekordsteuereinnahmen, aber der Bund setzt die falschen Prioritäten. Wir könnten uns durchaus einige Milliarden Euro leisten, indem wir die Stromsteuer und andere Steuern senken. Das Geld wird aber sehr einseitig in soziale Leistungen gepackt. Auch das gehört zur Wahrheit. (Zuruf von der SPD: Oh!) Diese Landesregierung bzw. dieser Haushaltsgesetzgeber setzt andere Prioritäten und kommt auch mit wenig Geld gut aus, aber wir investieren in die richtigen Dinge. (Beifall von der CDU – Zurufe von Alexander Vogt [SPD] und Marcel Hafke [FDP]) Betrachten wir ein Thema, das kein Geld kostet. Das ist der Bürokratieabbau. Es würde kein Geld kosten, das Lieferkettengesetz abzuschaffen und auf ein Tariftreuegesetz und auf ein Mobile-Arbeit-Gesetz zu verzichten. (Henning Höne [FDP]: Sprechen Sie mal mit Karl-Josef Laumann!) Wir haben vom Nationalen Normenkontrollrat in seinem Bericht 2023 erfahren, dass der bürokratische Erfüllungsaufwand in nur einem Jahr, von Juli 2022 bis Juni 2023, um 9,3 Milliarden Euro gestiegen ist. Die Wahrheit ist doch: Es wird immer mehr Bürokratie draufgepackt. (Beifall von der CDU) Wir sind in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg. Wir bauen erneuerbare Energien ohne Ende aus. Wir sind bei Infrastrukturvorhaben auf einem sehr guten Weg. Wir bauen Stromleitungen und Wasserstoffleitungen mit neuen Verfahren sehr schnell auf. Wir erledigen die Hausaufgaben. (Zuruf von der FDP: Realitätsverweigerung!) Aber der Bund bzw. der Bundeskanzler muss endlich für eine Richtungsentscheidung sorgen und eine vernünftige Wirtschaftspolitik in diesem Land gewährleisten. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall von der CDU) Landtag
André Kuper
Vielen Dank, Herr Dr. Untrieser. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlich willkommen bei einer neuen Folge „Rechnen mit Ministerin Neubaur“: 5.000 geteilt durch 20 ist 100. – Das glauben Sie mir nicht? Es ist aber so, denn Frau Neubaur hat genau das vorgestern in der Pressekonferenz vorgerechnet. Ich zitiere die Ministerin – Sie können das alles auf YouTube nachschauen –: Die KfW geht von einer Investitionsnotwendigkeit von etwa 5 Billionen Euro bis 2045 aus. Das sind also 5 Billionen bzw. 5.000 Milliarden Euro in den nächsten knapp 20 Jahren. Im Folgesatz sagt Frau Ministerin – Zitat –: Das bedeutet runtergerechnet auf das, was dann pro Jahr fällig wird, 100 Milliarden Euro. Ich wiederhole es für Sie gerne noch einmal. Die Rechnung von Frau Ministerin Neubaur lautet: 5.000 geteilt durch 20 ist 100. Und bevor jetzt einige ihren Taschenrechner herausholen: Die richtige Antwort wäre 250. Aber nun gut, ob 100 Milliarden Euro oder 250 Milliarden Euro, Deutschlands Unternehmen, Deutschlands Bürger können weder das eine noch das andere stemmen. Das stört eine Ministerin Neubaur aber nicht. Die hat schon die nächste Schnapsidee. Sie appelliert an die Bundesregierung, dass sie jetzt das Grundgesetz ändern solle und einen Investitionsbooster entwickeln möge; natürlich nur für Investitionen, die etwas mit dem Klima zu tun haben. Es soll irgendwas mit 25 % Steuerbonus geben. Wie das genau funktionieren soll, konnte Frau Ministerin auf Nachfrage allerdings dann doch nicht erklären. Nur eins wusste Frau Neubaur: Kredite müssen her; Kredite, die unsere Kinder zurückzahlen müssen. Dafür will sie die Schuldenbremse abschaffen. Noch in der Pressekonferenz widersprach der Ministerin allerdings der Vertreter der IHK. Dieser machte klar, dass bei 920 Milliarden Euro Steuereinnahmen keine Kredite nötig seien. Zudem beschwerte er sich, dass die Steueranreize technologiefeindlich nur auf Investitionen zur Klimaweltenrettung beschränkt werden sollen. Anschließend erklärten die Vertreter aus der Wirtschaft von IHK und RWI, dass zudem die massiven Energiepreise eines der größten Probleme des Mittelstandes und für die desaströse Lage in Deutschland verantwortlich seien. Doch für die hohen Energiepreise bieten Sie, Frau Neubaur, keine nachhaltige Lösung an. Stattdessen trugen Sie in der Pressekonferenz nur ständig das Mantra der Klimaweltenrettung vor. Zur Rettung unserer Wirtschaft kam hingegen nichts. 28.02.2024 Aber kein Problem! Wenn man als Regierung keine Lösungen hat, lenkt man einfach ab. Wechselseitig sind dann Russland oder die Oppositionspartei Alternative für Deutschland an allem schuld. Für die Diffamierung der Opposition nutzt die Regierung die Märchen der staatlich finanzierten Organisation CORRECTIV oder des den Grünen nahestehenden Instituts DIW, welches dann auch gleich behauptet, dass Deutschland beim Austritt aus den Fesseln der EU Massenarbeitslosigkeit drohen würde. Apropos Massenarbeitslosigkeit: Was passiert aktuell in Deutschland? Miele wandert nach Polen ab, BASF wandert nach China ab, ZF schließt die Werke in Eitorf und Gelsenkirchen. 16 % der Unternehmen verlagern bereits Arbeitsplätze ins Ausland, weitere 30 % denken über die Abwanderung nach. Fast jeder vierte Handwerksbetrieb – das sind die Betriebe, die nicht abwandern können – denkt über die Schließung von Betriebsstätten nach. Wenn also etwas Massenarbeitslosigkeit produziert, dann ist es die gescheiterte Politik von SPD, Grünen und FDP im Bund und von CDU und Grünen hier im Land. (Beifall von der AfD) Ein Austritt aus der EU hingegen, welches nur der letzte Schritt wäre, falls notwendige Reformen scheitern, könnte ein wahrer Booster für die Wirtschaft werden. (Widerspruch von der CDU) Was die Folgen eines Austritts wären, macht der renommierte Volkswirt Professor Dr. Stefan Homburg deutlich. Nach einem Austritt Deutschlands aus der EU fehlt den anderen EU-Ländern schlicht der Zahlmeister. Die EU in dieser Form würde zusammenbrechen. (Thomas Schnelle [CDU]: Unsinn!) Das führte aber dazu, dass die anderen Länder zusammen mit Deutschland überlegen würden, was die EU bis in die 90er-Jahre so erfolgreich gemacht hat. Das war ganz einfach der freie Handel. Die anderen Länder sind genauso wie Deutschland an einem freien Handel interessiert und werden deshalb wie bereits früher in der EU eine erfolgreiche europäische Freihandelszone einrichten – ganz ohne Ideologie, Verbote oder Zwänge. (Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU]) Damit Sie sich vorstellen können, was das bedeutet, nenne ich Ihnen die Zahlen von Großbritannien. Das Wirtschaftswachstum von Großbritannien betrug nach dem Austritt aus der EU von 2021 bis 2023 jährlich 4,5 % und in Deutschland nur mickrige 1,5 %. (Sven Wolf [SPD]: Wo haben Sie denn die Zahlen her?) Landtag Das Wachstum für Großbritannien, außerhalb der EU, war somit dreimal so hoch wie für Deutschland innerhalb der EU. (Unruhe – Glocke) Noch einmal: Was ist die Idee der Alternative für Deutschland? Es sind freier Handel in der EU, freier Warenverkehr in der EU, Reisefreiheit für EU-Bürger und zusätzlich ein Grenzschutz an den Außengrenzen der EU, der dafür sorgt, dass wir unsere Sozialsysteme nicht mit Sozialmigration überfordern. Daneben ist es ein Einwanderungsrecht, welches dafür sorgt, dass benötigte Fachkräfte zu uns kommen können. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie können gerne gehen! Es hält Sie keiner auf!) Doch all diese positiven Dinge finden sich aktuell in der EU nicht. Stattdessen finden sich dort Gesetze und Verordnungen, die unsere Wirtschaft zerstören, sei es das technologiefeindliche Verbot der Produktion von Verbrennerfahrzeugen für unsere Automobilindustrie – immerhin der Eckpfeiler unseres Wohlstands –, seien es das Lieferkettengesetz oder der neue CO -Zoll, die beide den freien Handel beschränken, seien es die CO -Strafen über die Emissionszertifikate, die unsere Strompreise explodieren lassen. All das hat nichts mehr mit einer freien EU zu tun. (Sven Wolf [SPD]: Was ist das, was Sie da re- den?) Wer also die Wirtschaft in NRW wieder nach vorne bringen will, muss echte Reformen in Deutschland und in der EU voranbringen. Die einzige Partei, die diese Reformen umsetzen möchte, ist die Alternative für Deutschland – für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Loose. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht ihr Abgeordneter Herr Rock. (Sven Wolf [SPD]: Das ist doch vollkommener Blödsinn gewesen! Vollkommener Blödsinn!)
Simon Rock GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn sich die AfD als Retter der Wirtschaft in unserem Land aufspielt, glaubt Ihnen das doch kein Unternehmer. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP – Sven Wolf [SPD]: Ganz ge- nau!) Arndt Kirchhoff, der Präsident des NRW-Arbeitgeberverbandes – nun wirklich keine grüne Vorfeldorganisation – bezeichnet die AfD als Gefahr für Wohlstand 28.02.2024 und Arbeitsplätze. Vielleicht schauen Sie sich das mal an, bevor Sie hier so einen Unsinn von sich geben. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP – Zuruf von Prof. Dr. Daniel Zer- bin [AfD]) Beim Thema „Energiewende“ ist die Wirtschaft längst weiter, wie auch Äußerungen von E.ON und vielen anderen Unternehmen zeigen. Bitte kommen Sie mal in der Realität an! Richtig ist: 0,3 % Wirtschaftswachstum sind unbefriedigend. Das ist überhaupt keine Frage. Tatsächlich schwächelt die Wirtschaft aber in weiten Teilen der EU, nicht nur in Nordrhein-Westfalen und auch nicht nur in Deutschland. Immerhin reden wir aber über ein Wachstum und nicht, wie noch im vergangenen Jahr, über eine schrumpfende Wirtschaft. Noch viel wichtiger ist: Im Laufe des Jahres nimmt die Wirtschaft laut RWI-Konjunkturbericht in NRW an Fahrt auf. Den Antrag mit „Wirtschaft vor dem Absturz“ zu betiteln, ist also schon übertrieben. Für Deutschland insgesamt prognostiziert das RWI ein etwas höheres Wachstum, und zwar eines von 0,8 %. SPD und FDP suchen die Schuld für die angespannte Lage in Nordrhein-Westfalen bei der aktuellen Landesregierung. Sie machen es sich einfach, aber einfache Dinge sind in der Regel falsch. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium hat praktischerweise eine Studie beim ifo Institut dazu in Auftrag gegeben, was wichtige Einflussfaktoren für die Entwicklung der Wirtschaft sind. Das ist im Übrigen sehr lesenswert. Sehen wir uns die wichtigsten Hemmnisse mal genauer an. Liest man Ihren Antrag, könnte man glauben, der wichtigste Faktor sei die Steuerbelastung. Das ist aber nicht so. Laut ifo und Bundesfinanzministerium ist der wichtigste negative Faktor die Bürokratie. Schon im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen haben wir Maßnahmen zum Bürokratieabbau vereinbart. Erst im Dezember 2023 – Sie werden sich erinnern – haben CDU und Grüne einen Antrag zum Bürokratieabbau hier im Landtag zur Debatte gestellt und verabschiedet. (Zurufe von Henning Höne [FDP] und Marcel Hafke [FDP]) Die Wahrheit ist aber auch: Der Bürokratieabbau ist vor allem ein Thema für die Bundes- und EU-Ebene. Dort werden die meisten Normen beschlossen. Dort und nicht auf Landesebene entsteht der größte bürokratische Aufwand. Und wer trägt auf Bundesebene Verantwortung für den Bürokratieabbau? Sie werden es ahnen: Es ist die FDP, namentlich Justizminister Marco Buschmann. Landtag (Klaus Voussem [CDU]: Aha!) Zugegeben: Es sind einige gute Vorschläge für den Bürokratieabbau auf dem Weg. Aber der Bürokratieabbau ist und bleibt mühsame Detailarbeit. So zu tun, als würden uns da einfache Lösungen weiterhelfen, ist einfach zu kurz gegriffen. Wenn Sie den Standort Deutschland und konkret Nordrhein-Westfalen nach vorne bringen wollen und weitere sachdienliche Hinweise zum Bürokratieabbau haben, ohne gleichzeitig Umwelt- und Sozialstandards abzubauen, hat sicherlich irgendjemand von Ihnen auch die Telefonnummer des Bundesjustizministers zur Hand. Der zweite wichtige negative Standortfaktor ist ebenfalls nicht die Steuerbelastung, sondern die fehlende Digitalisierung. Tatsächlich ist die Digitalisierung in der Lage, den Industriestandort NRW zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten sowie den Übergang in die klimaneutrale Transformation zu ermöglichen. Dafür braucht es mehr als schnelles Internet in jedem Winkel des Landes, aber eben auch das. Es mag Ihnen nach dem Thema „Bürokratieabbau“ bekannt vorkommen, aber auch hier gilt: Wer ist im Bund verantwortlich? Es ist die FDP, namentlich in diesem Fall Digitalisierungsminister Volker Wissing. (Marcel Hafke [FDP]: Dann haben wir gleich alle FDP-Leute durch!) Und welche Fraktion hat hier im Landtag jahrelang Schaufensterpolitik um angebliche Digitalisierungsdividenden in Milliardenhöhe betrieben, anstatt die Digitalisierung tatsächlich nach vorne zu bringen? Auch das war die FDP. (Beifall von den GRÜNEN und Thorsten Schick [CDU]) Der drittwichtigste Standortfaktor wird dann doch hoffentlich die Steuerbelastung sein. Aber nein, auch das ist nicht der Fall. Der dritte Faktor sind die Energiepreise in Deutschland. Infolge des russischen Angriffskriegs auf der einen Seite und der jahrelang verschlafenen Energiewende auf der anderen Seite (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) sind die Energiepreise in Deutschland zweifelsohne hoch, wenn auch zum Glück wieder deutlich niedriger als noch Mitte 2022. Ich kann Ihnen sagen: Was in NRW gegen hohe Energiepreise getan werden kann, das geschieht auch. (Marcel Hafke [FDP]: Ah!) Der Ausbau erneuerbarer Energien hilft mittel- und langfristig gegen teuren Strom und hat das Potenzial, zum positiven Standortfaktor zu werden. Schnellere Genehmigungsverfahren werden hier in NRW erprobt, und mit der aktuellen Änderung des LEP werden explizit mehr Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung gestellt. Schon jetzt erlebt Nordrhein-28.02.2024 Westfalen einen Boom bei der Genehmigung von Windenergieanlagen und beim Ausbau von Solarenergie. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Kurzfristig ist natürlich auch die Bundesregierung in der Verantwortung, die Energiepreise für die Industrie handhabbar und planbar zu steuern. Nach langer Blockade der sehr vernünftigen Vorschläge von Robert Habeck durch FDP und Teile der SPD geschieht dies inzwischen auch. Der viertwichtigste negative Standortfaktor muss doch jetzt endlich mal die Steuerbelastung sein, aber auch das stimmt nicht. Es ist der Fachkräftemangel. Er ist in vielen Bereichen der Wirtschaft schon spürbar. Die schwierigsten Zeiten liegen aufgrund der Babyboomer-Jahrgänge, die in Rente gehen, noch vor uns. Hier ist Deutschland aufgrund der Ampel-Bundesregierung durchaus auf einem guten Weg; das muss man sagen. Im Juni 2023 hat der Deutsche Bundestag das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz eröffnet neue Wege zur Einwanderung von dringend benötigten Fachkräften. Das ist ein guter erster Schritt, der aber noch Wirkung entfalten muss. Fest steht jedenfalls: Ohne Einwanderung werden wir dem Fachkräftemangel nicht ausreichend begegnen können. Ich sage auch: Wir können froh sein über jeden Menschen, der trotz Deportationsfantasien von einigen rechtsextremen Zeitgenossen in diesem Land noch zu uns kommen möchte. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Dann kommt irgendwann auf Platz fünf das Thema Steuerbelastung. Die Steuerbelastung ist im OECD-Schnitt, wenn man sich das mal über alle Steuern anschaut, nicht überdurchschnittlich hoch. Wir haben nur ein Problem: Die Steuerbelastung für Unternehmen ist relativ hoch. Die Steuerbelastung in Bezug auf vermögensbezogene Steuern ist aber sehr niedrig. Allein in den USA – das ist ja nun wahrlich kein kommunistisch geprägtes Land – ist der Wert viermal so hoch wie in Deutschland. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So ist das!) Wir können uns auf Bundesebene also sehr gerne über die Steuer- und Abgabenlast von Unternehmen und Arbeitnehmern unterhalten; Mona Neubaur hat dazu ja auch sehr gute Vorschläge gemacht. Dann bin ich aber auch auf realistische Vorschläge der FDP zur Gegenfinanzierung gespannt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Die Redezeit. Landtag
Simon Rock GRÜNE
Ja, ich schaue auf die Redezeit. Ich hatte die Hoffnung, da ich in der Vergangenheit meine Redezeit so häufig nicht ausgenutzt habe, hätte sich das irgendwie angespart, aber das funktioniert anscheinend nicht. (Heiterkeit)
André Kuper
Geschätzter Kollege, die Redezeit ist keine Verhandlungsoption. Daher bitte ich, einen prägnanten Schlusssatz zu formulieren.
Simon Rock GRÜNE
Ich komme zum Schluss. Die Koalition wird die Wirtschaft in NRW aus der aktuell angespannten Lage herausführen. Ich sage aber auch: Absturzfantasien helfen uns an dieser Stelle überhaupt nicht weiter. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Optendrenk.
Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da der Kollege Rock angefangen hatte, sehr gute Gedanken zu formulieren, bevor das nicht angesparte Zeitkontingent erschöpft war, will ich an einer Stelle gerne direkt anschließen, weil ich die sehr zweifelhaft schöne Aufgabe – das ist Ironie – hatte, als Verhandlungsführer der B-Seite das Wachstumschancengesetz in den letzten Monaten wesentlich mitverhandeln zu dürfen. Ich wollte Ihnen ein bisschen einen Einblick in das geben, (Christof Rasche [FDP]: Nur keine Landesmit- tel!) was zwischen Wirklichkeit und Legende sonst an der Stelle kaum zu fassen ist. Was öffentlich diskutiert wird, hat nämlich häufig gar nichts oder wenig mit dem zu tun, was tatsächlich passiert ist. Ich will das an mehreren Punkten deutlich machen: Das eine ist das Thema „Bürokratieabbau“. Kollege Rock hat richtigerweise gesagt, dass eine der größten Belastungen des Wirtschaftsstandortes Deutschland nachweislich die zu hohe Bürokratiebelastung ist, an der wir auch in Nordrhein-Westfalen insoweit arbeiten, als wir vieles zu verschlanken versuchen, soweit das Land es kann. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Aber im Entwurf des Wachstumschancengesetzes – hineinverhandelt in den Entwurf von der Bundestagsfraktion der SPD – sind eine ganze Reihe von Themen, die einen massiven Aufbau von Bürokratie sowohl der Steuerverwaltung als auch insbesondere der Unternehmen in Deutschland zur Folge gehabt 28.02.2024 hätten. Es hat viel Aufwand gekostet, das aus dem Paket, das jetzt im Vermittlungsausschuss zur Abstimmung stand, herauszubekommen. Deshalb sollte die SPD vielleicht noch einmal über die Frage nachdenken, ob der Wirtschaftsstandort Deutschland dadurch besser wird, dass man den Unternehmen mehr Bürokratie aufhalst. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Bürokratiediskussion, die da stattgefunden hat, war Teil eines monatelangen Fingerhakelns innerhalb der Koalition in Berlin über die Frage, wie man denn Wachstumschancen generieren könnte. Alleine diese monatelange Diskussion war ein Beitrag dazu, den Unternehmensstandort, den Wirtschaftsstandort Deutschland weniger attraktiv zu machen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Was der Bundesfinanzminister vorgelegt hat, war eine Geschichte von mehr als 50 Maßnahmen, die eher ein Sammelsurium aus allen Fachreferaten waren, die mal was zuliefern sollten, was unter dem Motto „Wachstum“ oder „Was man immer schon machen wollte, aber nicht im Jahressteuergesetz untergebracht hatte“ abgebucht werden konnte. Das auf ein Paket zu fokussieren, wie es jetzt auf der steuerlichen Seite vorliegt, das durchaus sehr sinnvolle Maßnahmen hat – von der degressiven AfA für Wohnen über die degressive AfA auf kleine Wirtschaftsgüter über die Frage der Forschungszulage bis hin zu der aus meiner Sicht besonders relevanten Thematik, die wir im Übrigen auch noch … – Das ist eigentlich auch ein Witz gewesen, dass wir nationale Anzeigepflichten für Steuergestaltung machen, nachdem wir 80 % der Steuerrechtsliteratur in Deutschland produzieren und die Steuergesetze so kompliziert machen, dass kaum einer sie versteht. Anschließend gehen wir hin und sagen: Aber wenn du das Steuerrecht durch einen Steuerberater entsprechend ausnutzt, dann bist du der Böse. Es geht nicht um Steuerhinterziehung, es geht um Steuergestaltung, um die Frage, ob Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihren Job machen dürfen. Das wird dann mit Anzeigepflichten ausgestattet, die einen riesigen Bürokratieaufwand mit Bußgeldbewehrung hintendran haben. Dass dann die Unternehmen sagen: „Leute, dann ist es vielleicht besser, in einem anderen EU-Land zu investieren“, dafür muss man doch wohl Verständnis haben. (Beifall von der CDU) Insofern sagen die Unternehmerinnen und Unternehmer völlig zu Recht: Wir brauchen einen psychologischen Rahmen, in dem wir wirtschaften können. Wir wollen verlässliche Rahmenbedingungen. Wir wollen auch, dass diese Bundesregierung uns sagt, was passiert – nicht, dass gerade mal wieder das Geld in einem Subventionsprogramm aus ist oder dass man Landtag nicht weiß, welche Regelung gerade zurückgenommen oder eingeführt werden soll. Wirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen, um zu investieren, um gerade in der Transformation zu investieren. Da sind wir uns in dieser Koalition hier in Düsseldorf sehr einig, in Berlin ist man das allerdings offensichtlich nicht. Dieses monatelange Fingerhakeln, das ich schon angesprochen habe, ist übrigens nur beispielhaft für das, was der Bundeslandwirtschaftsminister öffentlich in den letzten Tagen so charakterisierte: Offensichtlich gönne man sich in der Ampel in Berlin das Schwarze unter dem Fingernagel nicht. Das ist in Zeiten, in denen es schwierig wird, dann extrem kompliziert – und zwar nicht nur für die Regierung, sondern insbesondere für Unternehmerinnen und Unternehmer, für Bürgerinnen und Bürger, die sich darauf verlassen müssen, dass eine Regierung nicht ihre Probleme zu den Problemen des Landes macht, sondern die Probleme des Landes zu ihren Problemen macht und sie löst. (Beifall von der CDU) Der Vorwurf, die Union blockiere etwas, indem sie den Vermittlungsausschuss angerufen habe, hält historischer Betrachtung nicht stand. Die Länder haben mit 16:0 wegen grundsätzlicher Überarbeitung den Vermittlungsausschuss angerufen. (Zuruf von Christof Rasche [FDP]) Es waren insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD, die gesagt haben, dass es eine solche Ungleichverteilung der Belastungen zulasten von Kommunen und Ländern gibt, dass dies korrigiert werden muss. Das haben wir gemeinschaftlich nach vorne getragen. Es waren übrigens die SPD-Länder, die dann gesagt haben: Wir hätten wegen unserer Landeshaushalte gerne eine Beschränkung des Volumens auf 3 Milliarden Euro; denn diese sind verabschiedet, und wir wollen die Belastung der Kommunen klein halten. Dass wir bei 3,2 Milliarden Euro herauskommen sind, hängt mit dem Tableau zusammen, das mit den vier Kernmaßnahmen steuerlicher Art, die anschließend beschlossen worden sind, genau an der Stelle auskam. (Jochen Ott [SPD]: Wie hast du denn abge- stimmt?) Das ist die Tatsache. Verlustvorträge, Forschungszulage, degressive AfA und AfA für Wohnen sind die Maßnahmen, die 3,2 Milliarden Euro als Jahreswirkung ausmachen. Ich möchte aber auch an das anschließen, was der Kollege Höne eben gesagt hat. Wirtschaft braucht Rahmenbedingungen, die frei davon sind, pausenlos in einen Regulierungswahn von Politikern zu 28.02.2024 geraten. Es ist eine der Grundfragen, die wir in den nächsten Monaten zu beantworten haben: Wir müssen der Wirtschaft die Möglichkeit geben, Wirtschaft zu sein, und die Politik muss sich auf die Aufgabe von Politik konzentrieren. Wir können als Politiker nicht besser Wirtschaft, und die Wirtschaft kann nicht besser Politik. Vielmehr sind wir aufgerufen, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Wirtschaft wieder funktionieren kann. Da ist zum Beispiel wegen der hohen Energiekostenbelastung die Abschaffung der Stromsteuer etwas, was der Bund flächendeckend tun könnte. Zweitens – und dafür braucht es kein Wachstumschancengesetz – könnte man den vermutlich immer verfassungswidriger werdenden Soli abschaffen. Das würde nämlich Kapitalgesellschaften und große Personengesellschaften in besonderer Weise entlasten. Das kann sofort passieren. (Beifall von der FDP) Vor dem Hintergrund sollten wir uns in der Debatte um die Zukunft des Wirtschafts- und Finanzstandorts Deutschland auf das fokussieren, was real ist, und keine Symboldiskussion führen, wie sie Herr Ott zu Beginn eingeleitet hat. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD hat nun der Abgeordnete Herr Stinka das Wort.
André Stinka SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen gerade nach der Rede von Herrn Dr. Untrieser fest: Die CDU und mit ihr der Ministerpräsident haben sich wirtschaftspolitisch komplett aufgegeben. Denn das, was wir von der CDU gehört haben, war nur, was die Bundesregierung machen soll. Sie sind aber gewählt. Ich mache mir Sorgen. Ich bin Schatzmeister der NRW-SPD. Ich fürchte ja, dass Sie in ein paar Wochen aufgeben werden; denn Sie haben keinen Regierungsanspruch. Das haben wir hier deutlich gesehen, und das ist für eines der größten Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland peinlich. (Beifall von der SPD) Dann stellt sich Herr Untrieser hier hin und sagt: Uh, was das die Kommunen alles kostet! – Gucken Sie sich mal den Plan von Herrn Merz an. Es ist ein 12- Punkte-Katalog, mit dem er 40 Milliarden Euro einsparen will. Die Körperschaftsteuer soll gesenkt werden. Die Sozialabgaben sollen gesenkt werden. Er verliert aber kein Wort darüber, wer das bezahlen soll. Das ist immer so bei der CDU: Sie bestellen und andere müssen bezahlen. Das ist Ihre Politik. Landtag (Beifall von der SPD – Lachen und Zurufe von der CDU) Herr Untrieser, wenn Sie unseren Kanzler so sehr schätzen – ich bin Schatzmeister unserer Partei –, dann treten Sie doch ein. Dann habe ich wenigstens die Einnahmen und muss mir solche Reden wie die von heute Morgen nicht anhören. (Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU) – Ja, wer laut ruft, weiß, dass wir genau getroffen haben. Denn bei der Debatte, die wir heute Morgen geführt haben, ging es sicherlich zu 95 % darum, was der Bund tun kann. Sie haben keinen Regierungsanspruch. Sie haben keinen Gestaltungsanspruch. Und dann höre ich von Herrn Rock, die Digitalisierung laufe so super. Herr Rock, Sie müssen nur mal die „E-world“ in Essen besuchen und mit der Open Grid Europe sprechen. Die warten bis heute auf ein digitalisiertes Planungsverfahren. Nichts davon ist da. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Im Übrigen möchte ich Ihnen noch sagen, Herr Rock: Ein Antrag im Plenum ist kein Regierungshandeln. Das ist ein schöner Vorlauf, aber dann muss die Regierung auch handeln. Wir stellen aber fest – die Ministerin steht nicht mal auf dem Sprechzettel –, es wird gar nicht gehandelt. Sie hoffen, dass die Debatte heute Morgen kurz ist und schnell vorbei ist, die Medien nicht viel mitkriegen und nur berichten, was Sie anderen vorschlagen, was diese tun wollen. Das ist mit der SPD nicht zu machen, und so gehen wir mit dem Wirtschaftsstandort hier auch nicht um. Wir Sozialdemokraten haben einen Gestaltungsanspruch und wollen hier keine Schlusslichtdebatte führen, wie sie sie heute Morgen mit Ihrem Nichthandeln bestätigt haben. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Ich will noch einmal auf das Land Nordrhein-Westfalen zu sprechen kommen; denn das ist heute Morgen etwas zu kurz gekommen. Wir haben als SPD-Fraktion bereits Ende 2022 einen Antrag gestellt, mit dem wir deutlich gemacht haben, dass das Wirtschaftswachstum nach Informationen des ifo Institutes absinkt. Wir haben dazu eine Anhörung durchgeführt, und jeder, der in der Anhörung war, weiß, dass das keine Zufälle sind, die auf Nordrhein-Westfalen zutreffen. Vielmehr sind die Innovationsschwäche und eine fehlende Investitionsbereitschaft – das sagt auch das RWI – hier schon seit Längerem vorhanden. Dann versteckt sich allerdings die CDU und sucht nach irgendwelchen alten SPD-Ministerpräsidenten. Sie regieren hier im Land seit 2017 und verstecken sich immer hinter anderen. Sie tragen hier Verantwortung. Reden Sie also nicht von Bürokratieabbau! Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass Ihre einzige wirtschaftspolitische Kompetenz darin bestand, 28.02.2024 die Hygiene-Ampel abzuschaffen. Da lacht das ganze Land. Das reicht nicht aus, um Nordrhein-Westfalen aus der Krise zu führen. (Beifall von der SPD) Wir stellen fest – das hat mein Fraktionschef schon gesagt –, dass die Wirtschaft stagniert, seitdem Schwarz-Grün regiert, und das hat auch Gründe, die hier im Land festzuschreiben sind. Wenn Sie als Landesregierung sagen: „Wir wollen klimaneutral werden“, dann gehen wir da mit. Das heißt aber auch, dass man dann Entscheidungen in die richtige Richtung treffen muss. Wenn hier aber der LEP angeführt wird, dann ist das eine Lachnummer. Jeder, der bei der letzten Anhörung dabei war, weiß, wie viele Rechtsunsicherheiten es gibt, die sogar von den kommunalen Spitzenverbänden bestätigt werden. Jeder, der bei der Anhörung war, weiß, dass dieser sogenannte Bürokratieabbau gar nicht stattfindet. Alleine der Wust für das Bürgerenergiegesetz, das Sie hier kurz vor Weihnachten verabschiedet haben, verursacht mehr Bürokratie, als Sie uns weismachen wollen. Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen, weil das Thema des Ausbaus der Erneuerbaren von Herrn Rock nach vorne gestellt wurde. Richtig ist: Der Ausbau der Erneuerbaren müsste schneller erfolgen. Allerdings hinken Sie beim Ausbau Ihren eigenen Zielen im Koalitionsvertrag hinterher. Sie haben sich 1.000 Windkraftanlagen auf die Fahne geschrieben. Fakt ist, dass letztes Jahr 21 ans Netz gegangen sind. Ja, die Megawatt-Leistung ist gestiegen. Aber wenn ich Unternehmen wie Microsoft ins Rheinische Revier hole, dann muss ich denen auch deutlich machen, welche Anschlussleistung langfristig organisiert wird. Wir haben im Wirtschaftsausschuss darüber gesprochen, dass gerade der Ausbau der Infrastruktur ein entscheidender Punkt ist, um in Nordrhein-Westfalen die Versorgungssicherheit und die Planungssicherheit, von der der Ministerpräsident gesprochen hat, auch zu gewährleisten. Wenn wir dann aber in die Anhörung gehen, hören wir, dass beispielsweise bei der Bedarfsabfrage für Wasserstoff viele Player unterwegs sind und es organisieren. Ich erinnere noch einmal an den Besuch der „Eworld“ in der letzten Woche: Iqony, STEAG etc. pp. haben erzählt, dass neben ihren eigenen Bedarfsabfragen auch Bedarfsabfragen der Kommunen laufen. Als Sozialdemokrat verstehe ich so etwas nicht als planvoll, nicht als sinnvoll. Ich habe dabei den Blick auf Nordrhein-Westfalen und das, was eine Landesregierung organisieren kann, gerichtet. In diesem Sinne: Gerade bei Planungssicherheit gibt es einen Totalausfall der Landesregierung. (Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU]) Landtag Ich will zu einem letzten Punkt kommen, um noch einmal deutlich zu machen, wie wichtig uns die Finanzierung gerade des energieintensiven Mittelstands ist. Wir haben schon in der letzten Wahlperiode deutlich gemacht, dass wir hier im Land Nordrhein-Westfalen – Jochen Ott hat es vorhin angesprochen – einen Transformationsfonds brauchen. Ich frage mich wirklich, warum sich diese Landesregierung bei der Überlegung, in diesen Transformationsfonds von 30 Milliarden Euro – die Höhe haben wir vorgeschlagen – einzusteigen, so klein macht, während das Saarland über 3 Milliarden Euro diskutiert und auch 3 Milliarden Euro auf den Weg bringen will, und zwar mit Zustimmung von IHK und BDI, aber bei Enthaltung der CDU-Fraktion – wir haben uns mal kundig gemacht. Allen ist klar, dass wir gerade beim Transformationsprozess bei Automotive und Stahl eine Unterstützung der energieintensiven mittelständischen Industrie brauchen. Wir können nicht immer nur auf die Leuchttürme gucken, sondern wir müssen gerade die mittelständische Wirtschaft hier im Auge behalten. Wir halten die Debatte darüber für notwendig. Sie haben bisher alle Vorschläge von uns abgelehnt, kommen aber dann gestern mit Vorschlägen dazu in die Zeitung, was der Bund tun soll. Als Landesregierung, als Ministerin müssen Sie einen Anspruch erfüllen. Wir dürfen uns nicht so klein machen, uns hinter anderen Bundesländern verstecken und den energieintensiven Mittelstand alleinlassen bei den zugegebenermaßen schwierigen Aufgaben, die wir im Land haben. Sie hätten die Möglichkeit, Personal planvoll einzusetzen. Sie hätten die Möglichkeit, mit der NRW.BANK Klarheit für den Mittelstand zu schaffen, anstatt einen Förderwust zu organisieren. Sie sollten den Mut und die Kraft haben, diese Stimme in das Länderkonzert einzubringen. Sie haben all das nicht, das hat der heutige Morgen gezeigt. Wir als SPD-Fraktion haben keine Lust dazu, als Schlusslicht in Deutschland dazustehen, und dagegen werden wir mit aller Kraft anarbeiten, auch wenn Sie das nervt. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Dr. Heinisch.
Dr. Jan Heinisch CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde am Anfang meiner Rede gerne auf einige Fakten blicken, nämlich auf diejenigen Fakten, die uns deutschlandweit ganz besondere Sorgen machen: Jedes sechste Unternehmen des industriellen Mittelstandes in Deutschland ist gerade dabei, Arbeitsplätze und Teile seiner Produktion ins Ausland zu verlagern, 28.02.2024 und weitere 30 % der Unternehmen planen eine Abwanderung. (Zuruf: Genau!) Sehr geehrter Herr Kollege Stinka, die tragen sich nicht mit dem Gedanken, in das ach so erfolgreiche Saarland oder nach Rheinland-Pfalz abzuwandern. Wenn hier von Ausland gesprochen wird, ist vielmehr das internationale Ausland gemeint. Das hat nichts mit einem innerdeutschen Vergleich zu tun, sondern damit, dass die großen Rahmenbedingungen für Wirtschaft in Deutschland im Augenblick generell so nicht gegeben sind. (Beifall von der CDU und Dr. Robin Korte [GRÜNE]) Das heißt, man macht es sich etwas sehr einfach damit, zu sagen, es handelt sich hier allein um NRW-Probleme. Selbstverständlich ist unsere Wirtschaft mehr getroffen – das kann man an allen Zahlen ablesen – als die Wirtschaft anderer Bundesländer, aber das liegt eben an genau diesen Rahmenbedingungen, zum Beispiel an den Energiepreisen und an der Frage, wie man Energieversorgung verlässlich organisiert. Die Unternehmen, die hier in Nordrhein-Westfälin tätig sind, sind besonders energieintensiv. Egal, ob wir über Stahl, den großen, wichtigen Branchenzweig der Chemie, über Gießereien allgemein oder über Aluminium reden: All diese Unternehmen benötigen für ihre Arbeit Energie. Sie brauchen günstige Energie, und sie brauchen eine verlässliche Energieversorgung. Gerade an dieser Stelle haben wir in Nordrhein-Westfalen die Konsequenzen einer Politik zu tragen, die ganz Deutschland trifft. Wir sind also aufgerufen, gemeinsam etwas zu tun. Jetzt könnte man sagen: Wunderbar, das ändert sich ja alles mit dem Wachstumschancengesetz. – Wer genau hinsieht, stellt aber fest: Es ist eher ein Gesetz der verpassten Chancen als eines, das eigentlich erwartet und gewünscht wird. Der Schritt, den es geht, ist viel zu klein – das ist, glaube ich, ein großer Konsens in diesem Land, und damit ist nicht nur NRW gemeint –, und insgesamt ist noch an vielen Punkten nachzuarbeiten. Zur Frage, warum hier der Finanzminister gesprochen hat: Das war genau richtig, denn das sogenannte Wachstumschancengesetz ist mit Blick auf alle anderen in diesem Land ein Länder- und Kommunenbelastungsgesetz, da der Bund noch nicht einmal bereit war, auch nur 40 % der Lasten selber zu tragen, die er hier im Sinne der Wirtschaft verteilen will. Das heißt, wir sind hier aufgerufen, ein Stück weit mitzugestalten und die Dinge im Auge zu behalten. Aber das ist eben nicht nur etwas, was sich wirtschaftspolitisch entlädt, sondern auch mit Blick auf die Finanzen. Da muss man auch ein bisschen Landtag Ehrlichkeit einfordern und sagen: Lieber Bund, wenn du entsprechende Gesetze machst, wenn du Belastungen beschließt, dann müssen wir auch sehr genau darauf gucken, wer es am Ende bezahlt. (Beifall von der CDU) Aus einem kleinen Gesetz kann durch ein Vermittlungsverfahren zumindest noch ein Gesetz werden, das vielleicht ein wenig besser ist als das, was bisher auf dem Tisch liegt. Wir stellen nämlich fest: Ein Vermittlungsverfahren ist keine Blockade, sondern in Deutschland ein völlig normaler Vorgang für Gesetze, die alle in diesem Staat betreffen. Insofern ist ein Vermittlungsverfahren auch keine Schande, sondern eine Chance, aus einem schlechten Gesetz ein besseres zu machen. Diese Chance sollten wir nutzen. Ich habe großes Verständnis, dass diejenigen, die zumindest einen kleinen Hoffnungsschimmer sehen, etwa die Industrieverbände und die Wirtschaftsverbände, die sich schriftlich geäußert haben, sagen: Ja, wir wünschen uns dieses Wachstumschancengesetz, damit wir wenigstens schon mal etwas in der Hand haben. – Aber das schreiben 18 Verbände. Tausende und Abertausende Landwirte verlassen ihren Hof, steigen auf ihre Traktoren und fahren durch Deutschland. Das muss man genauso ernst nehmen. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Deswegen sind wir aufgerufen, noch mal einen Blick darauf zu werfen. Auch Landwirtschaft ist Wirtschaft. (Beifall von der CDU) Die Frage ist, was NRW inhaltlich machen kann. Wir sitzen zwar im selben Parlament, aber offenbar haben wir da einen anderen Wahrnehmungshorizont. Wir können genug positive Beispiele dafür bringen, was diese Landesregierung hier voranbringt, um in der Wirtschaft in NRW etwas zu bewegen. Bei den erneuerbarer Energien gibt es einen starken Ausbau. Die Rechtsunsicherheiten, lieber Herr Kollege Stinka, können also so groß nicht sein. Im Vergleich der Länder haben wir uns beim Ausbau der erneuerbaren Energien nach vorne gekämpft. Man macht es sich sehr einfach, wenn man unser Ziel bezüglich der 10.000 Windräder jetzt auf fünf Jahre herunterbricht und fragt, wie viel denn im ersten Jahr gebaut worden sei. Diese Rahmenbedingungen schaffen wir gerade, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu dynamisieren. (Marcel Hafke [FDP]: Haben wir alles schon!) Dann wird man die entsprechenden Windräder auch in der Landschaft sehen. Daran habe ich überhaupt keinen Zweifel. Einige konkrete Beispiele: 28.02.2024 Wir nutzen Möglichkeiten vorzeitigen Maßnahmenbeginns bei Energieprojekten. Die Bezirksregierung Detmold etwa hat gerade vorzeitig mit dem Bau einer 110-kV-Leitung begonnen. Entsprechend haben wir die Verfahrensdauer für die Netzverstärkung im Ruhrgebiet um 1,5 bis 2 Jahre verkürzt. Wir haben im Bereich des Regierungsbezirks Münster das erste Planfeststellungsverfahren für eine Wasserstoffleitung nach reformiertem Energierecht angeschoben. Nicht zuletzt ist die Ansiedlung von Microsoft ein großer Erfolg für unser Bundesland. Ich finde, man darf an dieser Stelle ehrlich sein. Ich bin selber lange Bürgermeister gewesen, und als solcher weiß ich, was Bürgermeister bewegen. Aber an der Aussage, dass es nur die Bürgermeister gewesen seien, lieber Kollege Ott, stimmte nur eines, und das war die Parteifarbe. (Beifall von der CDU – Heiterkeit von Dr. Ralf Nolten [CDU] – Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Demaskiert hat sich heute wieder die AfD. An dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen: Wer allen Ernstes in einem Land wie Deutschland, das von einer Exportwirtschaft lebt, den Brexit hervorhebt, der lässt in der Tat endlich die Masken fallen. (Sven Wolf [SPD]: Das war vollkommener Blödsinn! Da haben Sie recht, Herr Kollege!) Mittig blinken und dann scharf rechts abbiegen – das gilt nicht nur bei Personalentscheidungen auf Parteitagen, sondern auch inhaltlich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Diesbezüglich freue ich mich auf den Europawahlkampf, denn mit solchen Aussagen ist man keine Alternative, sondern eine Gefahr für Deutschland. – Danke schön. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Dr. Heinisch. – Für die FDP spricht ihr Fraktionsvorsitzender Höne noch einmal.
Henning Höne FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Heinisch hat gerade von einem unterschiedlichen Wahrnehmungshorizont gesprochen. Das fand ich ganz interessant, da der Kollege Rock in seiner Rede mitgeteilt hat, das schwache Wirtschaftswachstum betreffe eigentlich gar nicht nur Deutschland, sondern das sei europaweit so zu betrachten. Ich bitte Sie, diesen Wahrnehmungshorizont noch einmal genauer zu überprüfen. Denn so schlechte Zahlen wie hier in Deutschland gibt es im europä-Landtag ischen Vergleich laut keiner Prognose. Das schönzureden und hier mit Falschbehauptungen aufzutreten, macht die Lage nicht besser, sondern schlimmer. Diese Koalition verschließt die Augen vor der Realität! (Beifall von der FDP und der SPD) Ich fand die Debatte bislang durchaus aufschlussreich. Wir haben nämlich gesehen, dass sich die Koalition darin übt, auch hier den Ball möglichst flach zu halten. Zusammengefasst waren die Redebeiträge der CDU und der Grünen wie folgt: Die CDU hat gesagt, der Bundeskanzler sei schuld. Die Grünen sagen, die FDP sei schuld. (Zuruf) Damit sind Sie relativ exklusiv in dieser Analyse. (Lachen von Jochen Ott [SPD] und Christina Kampmann [SPD]) Es wird so getan, als sei das alles gar keine Blockade seitens der Union. Das würde ja bedeuten, dass sämtliche Wirtschaftsverbände, die sich in den letzten Tagen und Wochen zu Wort gemeldet haben, es nicht verstanden hätten. Ausschließlich Schwarz-Grün in Nordrhein-Westfalen wüsste demnach, wie die Lage im Land ist. Meine Damen und Herren, ich vertraue eher den Wirtschaftsverbänden und den Praktikern als dieser Koalition. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Der Kollege Rock hat beim Thema „Bürokratieabbau“ auf einen Antrag der Koalition verwiesen. Den habe ich mir gerade noch mal genauer angeschaut; das ist die Drucksache 18/7190. Ich empfehle Ihnen, bei der Dokumentensuche mal das Wort „prüfen“ einzugeben. Sie werden bei diesem angepriesenen Antrag zum Bürokratieabbau eine ganze Menge Treffer finden. Ich gebe Ihnen ein kurze Kostprobe, wie Schwarz-Grün das Dickicht durchschlagen möchte: Im Rahmen vorhandener Mittel – für die Laien heißt das: ohne zusätzlichen Aufwand – sei „zu prüfen, ob für eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren auf Ebene der Bezirksregierungen Genehmigungsmanagerinnen und Genehmigungsmanager als einheitliche Ansprechpersonen etabliert werden können“. Darauf hat die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen gewartet. Wenn das kommt, dann sind wir einen Schritt weiter. (Lachen von Elisabeth Müller-Witt [SPD] und Christina Kampmann [SPD]) Wen wollen Sie eigentlich mit einem so schwachen Antrag, den Sie hier auch noch hervorzuheben, hinter die Fichte führen? Alles, was darin steht, steht in 28.02.2024 Ihrem Koalitionsvertrag. Auf die Umsetzung kommt es an, nicht auf warme Worte und Prüfaufträge in solchen schwachen Anträgen! (Beifall von der FDP und der SPD) Herr Kollege Heinisch hat das Wachstumschancengesetz ein „Belastungsgesetz“ genannt. Ich persönlich bin sehr zu haben für eine Debatte darüber, ob die Aufteilung der Steuereinnahmen zwischen den staatlichen Ebenen in Deutschland noch zeitgemäß und vernünftig ist. Eines gehört allerdings zur Wahrheit dazu: Bei steigenden Steuereinnahmen alles mitnehmen und bei der Frage der Entlastung sagen, nur eine Ebene solle das alles tragen – so funktioniert es im Föderalismus nicht. Herr Kollege Heinisch, auch die CDU war mal die Partei der sozialen Marktwirtschaft. Sie hatte mal verstanden, dass von Wirtschaftswachstum und Dynamik langfristig alle profitieren. Das gilt für die Unternehmen und für die Arbeitnehmer, aber auch im Zusammenhang mit den Steuereinnahmen. Weil Sie das Thema „Landwirtschaft“ angesprochen haben, erlaube ich mir einen Hinweis: Innerhalb der letzten 40 Jahre haben CDU und CSU 30 Jahre lang die Landwirtschaftsminister gestellt. (Beifall von der FDP, der SPD und Norwich Rüße [GRÜNE] –Zuruf von der SPD: Genau! – Christian Dahm [SPD]: So ist es!) Das Gerede der Union, dass zwei Jahre unter einer neuen Bundesregierung jetzt zur Katastrophe in der Landwirtschaft geführt hätten, fällt voll auf sie zurück. Der größte Treppenwitz wird es, wenn Julia Klöckner, die schlechteste Landwirtschaftsministerin in diesen 40 Jahren, sich an die Spitze dieser Bewegung stellt. Das ist besonders peinlich. (Beifall von der FDP und der SPD – Christian Dahm [SPD]: Aber immerhin Weinkönigin!)) Wie ich wahrnehme, muss Norwich Rüße mir zustimmen, wenn ich das so sage. (Heiterkeit von Marcel Hafke [FDP] – Zuruf) Meine Damen und Herren, diese Koalition spricht von Verlässlichkeit. Auch in dieser Hinsicht ist sie unglaubwürdig. Ich habe Ihnen eben zitiert, wie sich die Wirtschaftsministerin zum Verhalten der Union und damit übrigens auch zum Verhalten der eigenen Landesregierung im Bundesrat geäußert hat. Wie soll das denn Sicherheit und Vertrauen in Planungsprozesse erzeugen? Wo ist denn bei der Kohle Verlässlichkeit? Wollen Sie jetzt rein, oder wollen Sie raus? Auch ich meine, dass die Kraftwerksstrategie von Robert Habeck deutlich überarbeitet werden muss. (Beifall von Dr. Ralf Nolten [CDU] und Ralf Schwarzkopf [CDU]) Landtag Meine Damen und Herren, liebe Kollegen der Union, die Wahrheit ist aber: Dann hätten Sie nicht aussteigen dürfen. (Beifall von der FDP und Jochen Ott [SPD]) Mona Neubaur hat im Hinterzimmer gesessen und mit RWE und Robert Habeck einen Geheimdeal ausgemacht, wie man hier schnellstmöglich aus der Kohle aussteigen kann, ohne über den Einstieg in einen Ersatz zu sprechen. (Zuruf: Die Bundesregierung!) Das kann man den Grünen mal wieder nicht vorwerfen – Sie haben schon immer eine solche Energiepolitik im Blindflug gemacht –, aber die Union hat es mitgetragen. (Zuruf: Die Bundesregierung!) Dass Sie jetzt klatschen zur Kraftwerkstrategie, ist der größte Witz an dieser ganzen Geschichte. Dieses Land muss auch mal einsteigen in etwas Neues und kann nicht immer nur aussteigen. (Beifall von der FDP und der SPD) Insgesamt – das will ich noch sagen – gehört zu einer verlässlichen Wirtschaftspolitik auch die Sichtbarkeit einer Wirtschaftsministerin. Frau Neubaur, Sie sitzen heute wie schon seit Amtsantritt weitestgehend auf den Zuschauerrängen. Ein Interview zu geben, reicht nicht. Das ist keine Wirtschaftspolitik. Auf Parteitagen etwas von der Transformation zu erzählen, reicht nicht. Auch das ist keine Wirtschaftspolitik. Wir haben eine Ministerin, die sicherlich mit der Wirtschaft spricht, die Interviews dazu gibt, die aber nichts für die Wirtschaft in diesem Land tut. Das ist ein großes Problem im Industrieland Nummer eins. Wenn die Wirtschaftsministerin auf den Zuschauerrängen steht, dann hat die Wirtschaft nichts Gutes von dieser Landesregierung zu erwarten. Sie müssen diesen Kurs schnellstmöglich ändern. (Beifall von der FDP und der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die AfD spricht noch einmal ihr Abgeordneter Herr Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Ihnen ein Räuber auf der Straße erst die Brieftasche, das Handy und die Autoschlüssel abzieht und Ihnen anschließend 2 Euro zurückgibt, damit Sie sich wenigstens eine Busfahrkarte kaufen können, werden Sie dem Räuber dann dankbar um den Hals fallen? 28.02.2024 So ähnlich wie bei diesem Raubzug fühlt es sich für die hart arbeitenden Steuerzahler an, wenn Politiker – zum Teil ohne Berufs- oder Studienabschluss und ohne Arbeitserfahrung – das sogenannte Wachstumschancengesetz bejubeln. Da nehmen ihnen diese Politiker erst 964 Milliarden Euro ab, und dann sollen sie dankbar sein, wenn man ihnen 7 Milliarden Euro zurückgibt. Allein die Steuererhöhungen der letzten zehn Jahre haben dazu geführt, dass man den hart arbeitenden Steuerzahlern inzwischen Jahr für Jahr 300 Milliarden Euro mehr abnimmt, und jetzt will man ihnen von den 964 Milliarden Euro 7 Milliarden Euro zurückgeben bzw. – noch viel besser –: Nach dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses sollen es jetzt nur noch 3 Milliarden Euro sein. Ganz so einfach wird es nicht werden. Wie bürokratisch das Ganze wird, sieht man nämlich allein am Entwurf dieses Gesetzes. Das Gesetz hat sage und schreibe 250 Seiten und umfasst rund 50 kleinere Einzelmaßnahmen. Das Gesetz ist eine Chance für Wachstum, aber nur für das Wachstum von Bürokratie. Damit Sie die Dimensionen einer Größenordnung von 7 Milliarden Euro erkennen können: In den letzten Monaten haben Millionen von Menschen die Formulare für die Grundsteuer ausgefüllt. Die Grundsteuer bringt den Kommunen 15 Milliarden Euro pro Jahr, also etwa doppelt so viel, wie hier ursprünglich mal mit dem Wachstumschancengesetz eingespart werden sollte. Allerdings müssen für die Grundsteuer unglaublich viele Daten erhoben werden. Zahlreiche Bundesländer haben zudem unterschiedliche Modelle, und es gibt bereits Millionen Einsprüche gegen die Grundsteuerbescheide, die Gerichte müssen sich bald mit Tausenden Klagen beschäftigen. Wenn man also entlasten wollte, dann hätte die Regierung einfach die Grundsteuer abschaffen können – doppelte Entlastung, zum einen bei der Steuerhöhe, zum anderen bei der Bürokratie. Eine solche Entlastung hat die Alternative für Deutschland immer wieder gefordert, doch Sie alle haben immer wieder abgelehnt. Man könnte auch viele Bagatellsteuern einfach streichen. Zum Beispiel folgende Steuern würden zusammen 6 Milliarden Euro bringen: Zweitwohnungssteuer, Schaumweinsteuer – das ist die Steuer, die eingeführt wurde, um die Kriegsflotte im Ersten Weltkrieg zu finanzieren –, Hundesteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Luftverkehrssteuer, Alkoholsteuer. Einfach sieben Steuern komplett streichen und die Bürokratie entlasten – so einfach ginge Politik für den Bürger. Aber es gibt noch etwas, wo man schnell 7 Milliarden Euro auftreiben könnte. Durch die Reduzierung der GEZ-Beiträge von 8 Milliarden Euro auf 1 Milliarde Euro könnten die Bürger nicht nur um 7 Milliarden Landtag Euro entlastet werden, sondern Sie könnten die Bürger auch viel glücklicher machen. Doch statt hier den großen Wurf zu machen, verlieren Sie sich sowohl hier im Land als auch im Bund sowie im Vermittlungsausschuss wieder mal im Klein-Klein. Wir hingegen werden weiter für ein einfaches Steuersystem in Anlehnung an das Modell von Kirchhof arbeiten und kämpfen für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Loose. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht noch einmal ihr Abgeordneter Herr Rock.
Simon Rock GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde ja immer wieder interessant, wie sich die AfD in diesem Plenum selbst entlarvt. Gerade haben Sie davon gesprochen, Sie wollten die Grundsteuer abschaffen. Ich finde das hochspannend, denn in einer Stadt in Sachsen-Anhalt, wo die AfD mittlerweile den Bürgermeister stellt, hat sie vor der Wahl noch versprochen, sie würde auch alles, sie würde die Grundsteuer abschaffen. Eine der ersten Amtshandlungen war, den Grundsteuerhebesatz zu erhöhen, und nicht, ihn abzuschaffen, obwohl Sie das als Kommune, wenn Sie das wollten, selbst könnten. Das ist die Widersprüchlichkeit der AfD, wenn sie einmal irgendwo Regierungsverantwortung übernimmt. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Ihr Vorschlag ist, einfach aus der EU auszutreten. Dann würden wir unser Wirtschaftswunder erleben. Haben Sie mal nach Großbritannien geschaut? Haben Sie mal geschaut, was da los ist, in welche wirtschaftlichen Probleme die mit diesem Brexit gekommen sind? (Dr. Martin Vincentz [AfD]: Die wachsen stär- ker als wir!) Es ist doch einfach grotesk, zu sagen, mit einem EU-Austritt würde unserer Wirtschaft in irgendeiner Weise geholfen werden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Dr. Martin Vincentz [AfD]: Alles weniger schlimm als die Ampelregierung!) Eben habe ich über die Hemmnisse für Wachstum in dieser Studie gesprochen. Interessant ist, dass es auch positive Standortfaktoren in Deutschland gibt. Der hauptpositive Standortfaktor sind die politischen Institutionen, also Rechtsstaat und Demokratie, die in Deutschland stabil sind wie in kaum einem anderen Land auf dieser Welt. 28.02.2024 (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Lachen von Christian Loose [AfD]) Damit das auch so bleibt, darf die AfD nirgendwo bei uns in diesem Land Regierungsverantwortung übernehmen, weil wir dann mit diesen beiden Punkten große Probleme hätten. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Rock. – Für die SPD spricht nun ihr Abgeordneter Herr Vogt.
Alexander Vogt SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erleben heute hier eine sehr bemerkenswerte Debatte, nicht nur, dass wir sowohl von der SPD als auch von der FDP eine ganze Reihe an Vorschlägen haben, was man als Landesregierung machen könnte, sondern auch das Schönreden von CDU und Grünen oder wahlweise, die Verantwortung irgendwie nach Berlin oder Europa abzuschieben. Das kennen wir bereits aus den vergangenen Debatten. Aber dass wir bei dieser dramatischen wirtschaftlichen Situation eine Debatte führen – wir sind jetzt schon in der dritten Runde –, in der sich die Wirtschaftsministerin nicht ein einziges Mal zu Wort meldet, ist etwas, was es, glaube ich, in keinem anderen Bundesland gibt. (Beifall von der SPD und der FDP) Frau Neubaur, Sie machen Pressemitteilungen, Sie veröffentlichen über die Presse irgendwelche Vorschläge, erst gestern noch. Dann hätte man eine Unterrichtung der Landesregierung erwarten können. Das ist nicht geschehen. Daraufhin haben FDP und SPD eine Aktuelle Stunde beantragt, um über die dramatische wirtschaftliche Situation und die ganz vielen Zuschriften von Verbänden und Unternehmen, die wir bekommen haben, zu diskutieren. Sie sitzen da, und anscheinend interessiert Sie die gesamte Situation nicht. Das sagt ganz viel über Sie als auch über diesen Ministerpräsidenten aus. (Beifall von der SPD und der FDP) Wir haben sehr viele Themen, die heute schon angesprochen wurden, wo die Wirtschaft fordert: Macht da was! Geht als Land hin und helft mit, dass sich die Situation verbessert. – Hierzu kamen Ihrerseits keine Vorschläge. Wir haben noch ein weiteres Thema, das heute noch nicht erwähnt wurde, aber auch zur dramatischen Situation beiträgt. Der Verkehrsminister ist immerhin hier. Auch er hat sich bisher nicht geäußert. Wir sind Stauland Nummer eins, was Auswirkungen auf Handwerkerinnen und Handwerker, auf Unternehmen und auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat. Auch hierzu kein Wort von dieser Landesregierung. Landtag (Beifall von der SPD und der FDP) Verkehr und Infrastruktur mit bröselnden Brücken, kaputten Straßen und einem Verkehr, der überhaupt nicht mehr funktioniert, kann jeder von uns morgens erleben. Um hier zumindest teilweise zu entlasten, haben Sie bei der Sperrung der A 45 ein kleines Kreditprogramm aufgelegt und gesagt, dass es einen Tilgungsnachlass bei Krediten bis zu 500.000 Euro für Unternehmen gibt. Nach langem Druck haben Sie das gemacht, aus unserer Sicht durchaus eine sinnvolle Sache. Dann haben wir im Wirtschaftsausschuss aber nachgefragt, wie es sich denn bei den anderen Regionen verhält. Wir haben zig Brücken, die gesperrt werden, wir haben zig Unternehmen, die darunter leiden. Da kam dann von dieser Landesregierung, dass es für alle anderen Unternehmen nichts geben wird. Auch das zeigt, wie wenig Priorität Sie dem gesamten Thema „Wirtschaft“ widmen. Sie picken sich vielmehr einzelne Sachen heraus, die Sie darstellen können. Im Großen und Ganzen fehlt aber ganz viel an Ideen und an Handlungen Ihrerseits. (Beifall von der SPD) Zum Schluss möchte ich noch etwas zum Wachstumschancengesetz sagen. Herr Höne hat darauf hingewiesen genauso wie Herr Ott und Herr Stinka. Es gibt eine ganze Reihe an Verbänden, die uns zusätzlich zu den Unternehmen angeschrieben haben, sei es der Mittelstand BVMW, der Bundesverband IT-Mittelstand, Bundesverband Breitbandkommunikation, Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft, Taxigewerbe und ganz viele weitere. Die schreiben deutlich – ich zitiere –: Wir fordern Sie auf, die Blockade des Wachstumschancengesetzes sofort aufzugeben und so zu einer Entlastung des Mittelstandes beizutragen. Wenn Sie uns schon kein Gehör schenken, dann schenken Sie wenigstens den Tausenden von Unternehmen, den Verbänden, die Sie anschreiben, die uns alle anschreiben, Gehör, geben Sie die Blockade endlich auf und tun Sie etwas als Landesregierung. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die CDU spricht noch einmal ihr Abgeordneter Dr. Heinisch.
Dr. Jan Heinisch CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen alle: Wirtschaftspolitik ist ein vielschichtiges Feld, es ist ein großes Feld, und es gibt ganz viele Aspekte, die auf Wirtschaft einzahlen. Das Allerwichtigste dabei ist: Jeder fasse sich natürlich an seine Nase und regele die Dinge, die er regeln könne. 28.02.2024 Insofern können wir hier nicht ein paar Dinge unwidersprochen stehen lassen. Das ist zunächst die Frage der Infrastruktur. Wir haben gerade in diesen Tagen – ich gehe davon aus, dass wir alle dieselben Pressemitteilungen lesen – deutlich gemacht, dass wir für die Sanierung der Straßen, für die die Landesregierung zuständig ist, ein historisch großes Programm auf den Weg gebracht haben. Es darf uns nämlich nicht passieren, dass wir die gleichen Zustände wie bei den Bundesautobahnen bekommen, wo wir momentan erleben, wie Sperrung über Sperrung unsere Wirtschaft in große Probleme bringt. Deswegen: Jeder fasse sich da an seine eigene Nase. Das Gleiche gilt für ganz viele Themen. Wirtschaftspolitik ist eben nicht nur das, was wir im Kern als Wirtschaftspolitik sehen. Wir haben bereits über Finanzen gesprochen, aber genauso über Energie. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Das ist auf den ersten Blick ein ganz eigenes Politikfeld. Ich habe aber gerade an diesem Rednerpult ausgeführt, was wir hier tun. Die Dinge, die Nordrhein-Westfalen tun kann, tut es an dieser Stelle. Da gibt es in der Tat eine große Parallele zur Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Wenn eine Technologie in einen Standort investiert, braucht sie dafür verlässliche Rahmenbedingungen. Eine Investition ist immer mit einer Erwartung verbunden, nämlich dass das, was ich investiere, Bestand hat und im wirtschaftlichen Sinne nachher für mich einen Mehrwert erzeugt. So ist das im Großen und Ganzen an einem Standort Deutschland. Da gibt es derzeit erhebliche Verunsicherungen. Aber gerade diese Sicherheit, diesen Rechtsrahmen stellen wir zum Beispiel mit dem Landesentwicklungsplan, mit vielen Regelungen bei den erneuerbaren Energien her. Wir werden allerschnellstens, und zwar deutlich schneller als der Bund es erwartet – Zielmarge 2032 –, unsere Windenergiegebiete für die Windräder, für die Windenergieanlagen bereits Ende nächsten Jahres stehen haben. Wer investieren möchte, ist in Nordrhein-Westfalen willkommen, und er weiß, worauf er sich an dieser Stelle mit dieser Landesregierung verlassen kann. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das sind eben die Dinge bzw. Maßnahmen, die wir tun können bzw. die wir auch ergreifen. Das geht durch alle Politikfelder. Das geht bis dahin, dass wir uns natürlich um junge Menschen und um Bildung und Ausbildung kümmern. Zum Beispiel bei der überbetrieblichen Ausbildung sind wir das erste Bundesland, das eine Drittelfinanzierung anstrebt. In diesem Sinne wird aus ganz vielen Puzzleteilen eine große Wirtschaftspolitik, die wir für Nordrhein-Westfalen abliefern können. Es fehlen aber große Puzzlestücke. Das ist insgesamt bei der Politik so: Die Bundesregierung müsste eigentlich eine Standortpolitik für Landtag Deutschland so gestalten, dass man in Deutschland investiert und sich nicht mit Abwanderungsgedanken trägt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. (Zurufe von der FDP) Wir sind also am Schluss der Aussprache. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/8121. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/8121. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/8121 abgelehnt. Wir kommen zu: 2 Nordrhein-Westfalen steht fest an der Seite der Ukraine – für eine Zukunft in Freiheit und Frieden Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/8108 Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/8217 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat der Fraktionsvorsitzende Schick das Wort.
Thorsten Schick CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit zwei Jahren herrscht Krieg im Osten unseres Kontinents. Es gibt Bilder aus den vergangenen zwei Jahren, die sich bei mir für immer eingebrannt haben: die Straße in Butscha, wo eine Leiche neben der anderen lag, die Familien, die in den ersten Bombennächten in den U-Bahn-Schächten ausharrten, die ukrainische Flagge in den Trümmern der zurückeroberten Stadt Cherson. Seit zwei Jahren sterben in der Ukraine Zivilisten – Männer, Frauen, Kinder. Laut den Vereinten Nationen sind es mittlerweile 100.000 Menschen. Seit zwei Jahren schlagen täglich Raketen in der Ukraine ein – in Wohnhäuser, Schulen, Kindergärten. Seit 28.02.2024 zwei Jahren sterben ukrainische Soldaten bei der Verteidigung ihrer Heimat – Väter, Söhne, Brüder. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, dass es erneut gelungen ist, mit einem gemeinsamen Antrag ein Zeichen zu setzen, ein Zeichen der Solidarität für die Ukraine, ein Zeichen, dass Demokraten zusammenstehen gegen den Terror und die Tyrannei Putins. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) In der vergangenen Woche haben CDU und Grüne in einer gemeinsamen Fraktionssitzung hier im Plenarsaal mit dem ukrainischen Botschafter Makejew und Generalkonsulin Shum getagt. Sie haben bestätigt, wie wichtig die Solidarität mit der Ukraine ist. Sie haben berichtet, wie schwierig die Lage weiterhin ist. Sie haben erklärt, warum es notwendig ist, dass Deutschland der Ukraine weiterhin hilft. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Menschen sprechen aber nicht nur von Solidarität; wir leben sie. Wir geben ukrainischen Flüchtlingen, vor allem Frauen, Kindern und Jugendlichen, eine vorübergehende Heimat. Es sind rund eine Viertelmillion Menschen. Sie besuchen unsere Schulen und unsere Kindergärten oder arbeiten in unseren Betrieben. Wir Demokraten hier im Landtag mögen in verschiedenen Fragen unterschiedlicher Meinung sein. Bei großen Fragen stehen wir jedoch zusammen. Bei Antisemitismus sagen wir: Stopp! – Bei Extremismus sagen wir: Stopp! – Und bei Krieg sagen wir ebenfalls: Stopp! – Dafür bedanke ich mich bei CDU, Grünen, SPD und FDP ausdrücklich. Die Einigkeit ist die Stärke der Demokraten. Die Spalter von links und rechts haben keine Chance, wenn wir zusammenstehen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Ukraine muss den Krieg gewinnen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN – Vereinzelt bei der FDP) Die Freiheit Europas wird heute in Odessa, in Cherson und in Charkiw verteidigt. So weit ist das gar nicht weg. Düsseldorf–Mallorca ist die gleiche Strecke wie Düsseldorf–Kiew. Wenn die Ukraine verlöre, worauf bekäme Diktator Putin als Nächstes Appetit? Auf die baltischen Länder? Auf Finnland? Auf Polen? Die Ukraine verteidigt nicht nur ihre Freiheit, sondern sie verteidigt die Freiheit Europas. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Der Krieg in der Ukraine ist nicht mehr die Topmeldung in den Nachrichten. Absurderweise sprechen wir gar von „Kriegsmüdigkeit“ im Westen, so, als würden wir selbst in den Schützengräben sitzen. Vor Landtag zwei Jahren sind in Deutschland noch Hunderttausende auf die Straße gegangen. Am vergangenen Wochenende haben es zum zweiten Jahrestag in Köln gerade einmal 6.000 Menschen geschafft, zu demonstrieren. Wir dürfen uns aber an den Krieg nicht gewöhnen. Er hat nichts an Aktualität, und er hat auch nichts an Dramatik verloren. Jedes Zeichen der Solidarität mit der Ukraine ist daher immer noch wichtig. Mir ist bewusst, dass wir in den vergangenen beiden Jahren viel getan haben, um der Ukraine zu helfen. Deutschland hat Schützen- und Kampfpanzer geliefert. Deutschland hat Flugabwehrsysteme geliefert. Deutschland hat Artillerie geliefert. Wir müssen aber hinterfragen, was die Ukraine zusätzlich braucht, um sich gegen Putin verteidigen zu können. Daher müssen wir uns die Frage stellen, ob die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern nicht der notwendige nächste Schritt ist. Wir müssen die eigene Position immer wieder hinterfragen. So hat es auch Claudia Major im Parlamentsgespräch in der vergangenen Woche hier im Landtag gefordert. Denn alles, was zu spät geliefert wird, spielt Putin in die Karten und erhöht das Leid des ukrainischen Volkes. Demokraten dürfen bei Diktatoren niemals klein beigeben, auch wenn der Preis hoch sein mag. Wir stehen fest an der Seite der Ukraine, und das bleibt so. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Schick. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist es wichtig, an dieser Stelle zu diesem Tagesordnungspunkt die Generalkonsulin der Ukraine, Iryna Shum, auf der Gästetribüne zu begrüßen. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Verehrte Frau Generalkonsulin, das ukrainische Volk ist ein starkes Volk. Es wird in dieser Zeit hart geprüft. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine tritt in sein drittes Jahr. Der Landtag Nordrhein-Westfalen wird auch weiterhin fest an der Seite der Ukraine stehen. Frau Generalkonsulin, ich danke Ihnen, dass Sie heute hier sind und dieser wichtigen Debatte beiwohnen. Herzlich willkommen! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Ott.
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die militärische Lage ist 28.02.2024 desolat. Mächtige Verbündete gibt es nicht mehr. Das Land muss fürchten, von den Invasoren überrollt zu werden. Selbst führende Mitglieder der eigenen konservativen Partei drängen den Premierminister zu Zugeständnissen und Verhandlungen. Doch Winston Churchill antwortet ihnen in aller Deutlichkeit: „Man kann mit einem Tiger nicht verhandeln mit dem Kopf in seinem Maul.“ Was im Mai 1940 für Großbritannien richtig war, gilt auch für die Ukraine des Jahres 2024. Die Ukraine ist das Opfer eines brutalen Überfalls. Sie hat diesen Krieg nicht provoziert. Sie hat ihn nicht verursacht und nicht gewollt. Sie hat jedes Recht, sich zu wehren. Sie hat dazu auch keine andere Wahl. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Putin will – Stand: heute – keine Verhandlungen. Er will die bedingungslose Kapitulation. Was die Menschen in der Ukraine erwartet, sollten sie kapitulieren, zeigen die russischen Verbrechen in den besetzten Gebieten. Die Ermittler der Vereinten Nationen haben im vergangenen Herbst einen ganzen Katalog an Kriegsverbrechen zusammengetragen. Trotzdem gibt es Politiker, die der Ukraine und ihren Verbündeten unterstellen, sie seien für Krieg. Das ist boshaft und infam. Ich weise das aufs Schärfste zurück. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Kein Land will den Frieden mehr als die Ukraine. Aber es muss ein gerechter Friede sein, ein Friede in Freiheit. Das ist es, was die Ukraine will. Deshalb danke auch ich allen anderen Fraktionen dafür, dass wir heute ein Zeichen der Solidarität senden. – Herzlich willkommen, liebe Frau Shum! Ich bin davon überzeugt, dass es einen Verhandlungsfrieden geben muss und geben wird. Deshalb ist es richtig und notwendig, jederzeit für diplomatische Initiativen bereit zu sein und alle Kanäle offenzuhalten. Deshalb muss der diplomatische Druck von vielen Ländern auf Russland erhöht werden. Ich weiß, dass es Parteien gibt, die „Diplomatie“ sagen und eigentlich „Kapitulation“ meinen. Andere halten Diplomatie für das Gegenteil militärischer Hilfe. Das eine ist perfide. Das andere ist falsch. Man muss das eine tun, ohne das andere zu lassen. (Beifall von der SPD) Diplomatie wird am Ende diesen Krieg beenden. Die Verhandlungen könnten schon morgen beginnen, wenn Russland es nur wollte. Aber es müssen eben Verhandlungen auf Augenhöhe sein. Solange Russland seine Truppen nicht zurückzieht, solange Landtag Russland weiter angreift, werden wir die Ukraine unterstützen – finanziell, humanitär und militärisch. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) In den vergangenen 100 Jahren wurde die Ukraine immer wieder zum Opfer imperialistischer Großmächte – der Sowjets, der Nazis und der Russen. Millionen von Ukrainerinnen und Ukrainern starben an Zwangskollektivierung, an systematisch herbeigeführtem Hunger, durch militärische Gewalt, durch Staatsterror in Gulags und in den KZs. Immer wieder blieb die Hilfe aus. Wie der Ukraine ging es vielen osteuropäischen Staaten. Deshalb war das Misstrauen auch gegenüber Deutschland so hoch. Doch das ist jetzt anders. Das Vertrauen und die Dankbarkeit gegenüber Deutschland sind groß. Vor zwei Wochen haben Präsident Selenskyj und Bundeskanzler Scholz die Deutsch-Ukrainische Sicherheitsvereinbarung unterzeichnet. Diese Vereinbarung ist deshalb eine historische Zäsur. Dennoch hat sich das Schicksal der Ukraine nicht entschieden. Wir dürfen uns nichts vormachen: Sollte die Ukraine diesen Krieg verlieren, steigt das Risiko für einen großen europäischen Krieg enorm. Sollten sich die USA unter einem neuen Präsidenten aus Europa zurückziehen, droht der russische Revisionismus anderen europäischen Partnern. Wird Europa dann willens und fähig sein, das Baltikum zu verteidigen? Wenn nicht, wäre das das Ende der Europäischen Union, wie wir sie kennen. Unser nationales Interesse ist es deshalb, die Ukraine zu unterstützen. Wir haben aber auch ein anderes nationales Interesse, nämlich nicht selbst Kriegspartei zu werden. Die Rettung der Ukraine auf der einen Seite und die Vermeidung eines dritten Weltkrieges auf der anderen Seite – das ist der schmale Grat, auf dem sich europäische Sicherheitspolitik bewegen muss. Rettung der Ukraine und Vermeidung eines großen europäischen Krieges – das ist die Verantwortung der Bundesregierung, und das ist die Verantwortung des Bundeskanzlers. Alle demokratischen Parteien sollten ihn dabei unterstützen. Das wäre das Gebot der Stunde. Deshalb ist es nicht sinnvoll, sich im gesinnungsethischen Überbietungswettbewerb zu üben, der übrigens in der internationalen Politik nicht wirklich zielführend ist, oder gar das deutsche Engagement zu verschweigen. Deutschland ist der größte militärische Unterstützer der Ukraine in Europa und der zweitgrößte weltweit. Nicht umsonst nennt Präsident Selenskyj den Bundeskanzler den Verteidiger Europas und einen europäischen Leader. Die Deutschen werden das auch in Zukunft tun. 28.02.2024 Angesichts dessen ist die deutsche Debatte um ein einzelnes Waffensystem geradezu grotesk. Ich denke, dass es auch nicht geeignet ist, darüber in billige Polemik zu verfallen. In Nordrhein-Westfalen, in Troisdorf, könnte übrigens Munition produziert werden – Munition, die die Ukraine dringend braucht. Diesen konkreten Beitrag sollten wir als Land unterstützen. Da haben Sie uns an Ihrer Seite. Vor einem gefährlichen Fehler möchte ich noch warnen. Wer glaubt, er könne die Hilfe für die Ukraine oder den Verteidigungsetat gegen den Sozialstaat ausspielen, irrt gewaltig. Wer das macht, zerstört den Zusammenhalt in unserem Land und fügt ihm Schaden zu. Die SPD wird das deshalb auch verhindern. (Beifall von der SPD) Die CDU sollte sich bereit erklären – das sollten wir gemeinsam tun –, auch die Finanzierung des Ukraine-Engagements im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Zukunft in Deutschland zu ermöglichen. Über die Schuldenbremse haben wir beim ersten Tagesordnungspunkt schon gesprochen. Aber auch ein zweites Thema schadet der Unterstützung der Ukraine, die eventuell noch länger vonnöten sein muss. Generationen von Menschen in Nordrhein-Westfalen und Deutschland sind geprägt von Großdemonstrationen der Friedensbewegung Anfang der 80er-Jahre auf der Bonner Hofgartenwiese. Viele, die heute zwischen 50 und 80 Jahren alt sind, haben entweder selbst daran teilgenommen oder sind von ihnen beeinflusst worden. Die Friedensbewegung hat viele Menschen in ihren moralischen Ein- und Vorstellungen geformt. Das gilt für weite Teile der Sozialdemokratie, der Gewerkschaften, für viele Christinnen und Christen und für die Grünen, die als Partei durch die Friedensbewegung maßgeblich beeinflusst wurden. In dieser Zeit des NATO-Doppelbeschlusses hat sich unsere Gesellschaft, von der es noch große Teile gibt, kritisch mit der militärischen Logik auseinandergesetzt. Eine ganze Generation ist geprägt von antimilitaristischen, von der friedenspolitischen Sicht auf die Welt. Für diese Menschen hat sich durch den Überfall Russlands auf die Ukraine auch ihre persönliche Bewertung von Militär und Krieg verändert. Sie plagen massige Gewissensbisse, und sie ringen mit sich ob der Lage um eine moralische Position. Was sie nicht vertragen können, sind platte Aufrüstungs- und Waffengattungsdiskurse und erst recht nicht das Anheizen von Gewalt und vielleicht sogar Spiralen der Gewalt. (Beifall von der SPD) Wenn wir also die Mehrheit in Deutschland auf Dauer für die Unterstützung der Ukraine auch mit militärischem Gerät nicht verlieren wollen, dann brauchen Landtag wir Entschiedenheit, aber auch Besonnenheit, damit die Menschen merken: Hier wird nicht leichtfertig in einen Krieg geschlafwandelt, der auch auf deutschem Boden landen kann. Vonseiten der Regierung wird immer wieder versucht, die Logik der Gewalt zu durchbrechen. Auf Deutschland und Europa kommen schwere Bewährungsproben zu, auf die Ukraine erst recht. Die Einigkeit der Demokraten in Deutschland ist wichtiger denn je. Die Einigkeit in Europa und mit den USA ist wünschenswert. Ich danke dem Bundeskanzler für seine ständigen besonnenen und gleichzeitig entschiedenen Bemühungen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Brems.
Wibke Brems GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der brutale Angriffskrieg Russland auf die gesamte Ukraine geht in sein drittes Jahr: zwei Jahre Krieg, zwei Jahre Leid, zwei Jahre menschliche Tragödien in der Ukraine. Der Angriff am 24. Februar 2022 war Teil einer Gesamtstrategie, die schon bei der Annexion der Krim 2014 hätte deutlich werden können. Denn in diesem Teil der Ukraine herrscht seit 10 Jahren Krieg. Ich finde es immer noch ungeheuerlich, dass damals von der Weltgemeinschaft nicht mehr passierte als ein paar Sanktionen und Einreiseverbote. Wenn es um billiges Gas ging, verschloss man auch in Deutschland die Augen und machte weiter Geschäfte mit dem Despoten und Kriegsverbrecher Putin. Jahrelang bereitete Putin immer weiter die Abhängigkeit Europas und insbesondere Deutschlands vom russischen Gas vor. Ein Jahr nach der Annexion der Krim ließ die Bundesregierung zu, dass deutsche Gasspeicher an eine Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom verkauft wurden. Mit kaum gefüllten deutschen Gasspeichern im Winter 2021/2022 und der Abhängigkeit unserer Wirtschaft, unserer Strom- und Wärmeversorgung wollte Putin sicherstellen, dass die Solidarität mit der Ukraine nicht groß ausfällt, wenn er dort einfällt. Wir haben ihn aber eines Besseren belehrt. Die Bundesregierung, die EU und die NATO haben bewiesen, dass wir funktionierende Einheiten sind, dass wir zusammenstehen. Wir haben uns solidarisch gezeigt. Wir haben Ausrüstung und Waffen in die Ukraine geliefert, und wir haben gleichzeitig die Abhängigkeit vom russischen Öl und Gas heruntergefahren. Wir haben für Alternativen gesorgt und es Putin damit gezeigt. 28.02.2024 (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das Schreckliche aktuell ist aber: Diese Gefahr ist nicht gebannt. Während wir hier debattieren, fliegen russische Raketen in die Ukraine. Es kreisen Drohnen über ukrainischen Städten. Seniorinnen und Senioren harren kurz hinter der Frontlinie aus. Ganze Familien flüchten in Luftschutzräume. Putin ist weiterhin darauf aus, Teile der Welt durch russische Staatskonzerne gefügig zu machen. Putin betreibt Geopolitik mit den Mitteln der wirtschaftlichen Abhängigkeit. Das war bei Gazprom so, bei Nord Stream, und so geht es auch munter weiter. Der russische Staatskonzern Rosatom will die Welt abhängig machen von russischem Uran. Rosatom investiert in Atomkraftwerke, unter anderem in der Türkei oder in Ungarn. So sorgt man dafür, dass dort in Zukunft Brennstäbe aus russischem Uran eingesetzt werden. Die Abhängigkeit erhöht sich immer weiter. Und das funktioniert, weil Rosatom nicht auf der Sanktionsliste der EU steht – trotz Putins Vertrauten im Vorstand. Wer verhindert es? Ungarn. Und das ist dann wirklich kein Zufall mehr. Die vergangenen Jahre haben gezeigt: Putin muss endlich auf allen Ebenen Einheit geboten werden. Es muss Schluss sein mit Putins Trollfarmen, die über den rechten Arm auch in diesem Parlament unsere Demokratie destabilisieren wollen. Es muss Schluss damit sein, dass Putin seinen Krieg mit russischem Uran finanzieren kann. Die Ukraine muss diesen Krieg gewinnen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Es ist leider so: Nur so wird es Frieden und Demokratie in der Ukraine weiterhin geben. Denn wenn Putin den Krieg gewinnt, dann wird er nicht in der Ukraine haltmachen. Er wird sich damit nicht zufriedengeben. Dann stehen Frieden und Freiheit in weiteren europäischen Ländern auf dem Spiel, zum Beispiel in Polen oder in Estland. Das dürfen wir nicht zulassen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Seit Jahren wehren sich ukrainische Soldatinnen und Soldaten mit Einfallsreichtum, mit Mut und mit unfassbarer Kraft gegen die fortwährenden Angriffe; sie trotzen einer Übermacht an russischen Soldaten und geringen Munitionsreserven. Damit die Ukraine gewinnt, ist mehr finanzielle, humanitäre und militärische Unterstützung nötig. Dieser Krieg hat viel verändert. Er hat unseren Blick auf unsere Energieversorgung, auf unsere Abhängigkeiten und auf Frieden und Freiheit in Europa verändert. Er hat auch meinen persönlichen Blick auf die Notwendigkeit von Waffen und Selbstverteidigung Landtag verändert. Doch eines dürfen dieser Krieg und die Diskussion um Munition und Waffensysteme, die wichtig sind, nicht, nämlich den Blick auf die Menschen, auf ihr Leid und auf ihr Durchhaltevermögen versperren. Wir sehen die Menschen, die für ihre Freiheit andere Menschen töten müssen. Wir sehen hingerichtete Menschen in Butscha und Menschen, die die monatelange Belagerung von Mariupol überstanden haben. Wir sehen die Frauen, die vergewaltigt werden. Wir sehen die Kinder, die verschleppt werden oder für die Fliegeralarm und Schulunterricht im Bunker zur Normalität gehören. Wir sehen die Familien, die auseinandergerissen wurden und die trauern. Allen diesen Menschen gilt unser volles Mitgefühl und unsere Solidarität. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Ich danke den demokratischen Fraktionen für das heutige gemeinsame starke Signal an die Ukrainerinnen und Ukrainer. Liebe Frau Generalkonsulin Shum, bitte richten Sie Ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus: Wir sehen euch, wir danken euch für euren Kampf, und wir stehen an der Seite der Ukraine. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Brems. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Höne.
Henning Höne FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine ging in diesen Tagen ins dritte Jahr. Ich denke, dass der Überfall der Ukraine durch Russland vor zwei Jahren schlussendlich als Fortsetzung der Annexion der Krim im Jahr 2014 anzusehen ist. Dieser Überfall vor etwas mehr als zwei Jahren konnte auch deshalb stattfinden, weil Verbündete die Ukraine nach der Annexion der Krim nicht engagiert genug unterstützt haben. Das Leben von Millionen Menschen hat sich 2014 und vor zwei Jahren noch einmal dramatisch verändert. Wir erleben in diesem Krieg Hunderttausende Tote; Soldaten aber auch unzählige Zivilisten. Wir erleben Flucht, Vertreibung und Millionen von Menschen, die Angehörige und Freunde verloren haben. Wir müssen in dieser Debatte aber auch an die unsäglichen Kriegsverbrechen von Präsident Putin und seinen Soldaten erinnern. Die Ukraine hat in diesem Konflikt Verluste erlitten, die kaum beschreibbar sind und für die die Worte fehlen. Dank Entschlossenheit und mit der Unterstützung von Verbündeten hat die Ukraine aber deutlich mehr und besser standgehalten, als es ihr viele zu 28.02.2024 Beginn zugetraut haben. Das zeugt von dem unterschiedlichen Streben nach Freiheit und Unabhängigkeit der Menschen in der Ukraine. Ich hatte in der Debatte vor einem Jahr davor gewarnt, diesen Krieg zu vergessen, sollte er in der alltäglichen Flut der Nachrichten untergehen. Unser heutiger Antrag und die heutige Debatte sind ein Beitrag dazu, an diesen Krieg, an die Opfer und an die Verbrechen von Wladimir Putin und seinen Schergen zu erinnern. Ich danke den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen herzlich für dieses Signal. Die Solidarität, die in Deutschland in der Bevölkerung herrscht, ist groß, und ich möchte all den Menschen danken, die helfen und unterstützen. Das gilt für die Unterstützung von Flüchtlingen vor Ort und für Spenden. Des Weiteren gibt es zahlreiche Beispiele, bei denen sich Menschen seit Kriegsbeginn mehrfach mit Hilfsgütern von hier aus in die Ukraine aufgemacht haben. Das gilt sowohl für das Hauptamt als auch für das Ehrenamt. Dieser Antrag sagt allen herzlichen Dank für dieses Engagement und diese Unterstützung. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Wladimir Putin steht an der Spitze eines verbrecherischen Regimes. Ich will in dieser Debatte auch an den Tod von Alexei Nawalny vor wenigen Tagen, zeitgleich zur Münchner Sicherheitskonferenz, erinnern, denn das ist ein weiteres Beispiel auf der langen Liste von Verbrechen dieses Regimes, bei der uns das wahre Gesicht von Wladimir Putin immer wieder gezeigt wird. Wladimir Putin setzt auf Terror, auf Angst und auf Einschüchterung. Ich will diese Gelegenheit heute nutzen, gerade den Oppositionskräften in Russland zu sagen: Wir stehen bei euch, und wir stehen bei einem Kampf für ein demokratisches Russland hinter euch. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Dieser Krieg ist schlussendlich auch ein Kampf um Werte. Freiheit, Gerechtigkeit und Selbstbestimmung – all das stellt Wladimir Putin infrage. Für uns und für die Ukraine sind das aber zentrale Werte. Die Entwicklungen rund um die BRICS-Staaten zeigen, dass Putins Kriegsverbrechen längst nicht überall auf der Welt verurteilt werden. Im Gegenteil: Die Pläne, die BRICS-Gruppe zu erweitern, zeigen, dass es auf dieser Welt eine ganze Menge Länder gibt, die kein Problem damit haben, die Zusammenarbeit mit Russland auch nach dem Angriff auf die Ukraine weiter zu verstetigen. Das zeigt umso mehr, dass die Unterstützung der Ukraine moralisch richtig ist. Gleichwohl liegt eine Unterstützung in unserem eigenen Interesse, weil das Vorgehen Putins und der Bruch des Völkerrechts nicht auch noch belohnt Landtag werden dürfen. Das Völkerrecht muss stärker sein, als es die Verbrechen dieses Diktators sind. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich denke nicht, dass es reicht, mit neuen Sanktionen zu reagieren, sondern wir müssen uns auch genauer über die militärische Unterstützung unterhalten. Solche Entscheidungen zur militärischen Unterstützung – bis dahin gebe ich dem Kollegen Ott recht – bedürfen einer sorgfältigen Abwägung; man darf sie nicht leichtfertig treffen. Es muss gründlich abgewogen und geprüft werden. Ich will aber auch in aller Deutlichkeit sagen: Das, was der Bundeskanzler macht, hat für mich nichts mehr mit gründlicher Abwägung oder Prüfung zu tun. Der Bundeskanzler zaudert, wo Entschlossenheit gefragt ist. Das gilt insbesondere für die Debatte um das Taurus-System in diesen Tagen. Es galt aber auch schon vorher. Ich halte das Nein zur Lieferung des Taurus-Systems für einen großen, großen Fehler. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜ- NEN – Vereinzelt Beifall von der SPD) Wir hatten jetzt mehr als zwei Jahre Zeit, den Kriegsverlauf zu beobachten. Das Zögern geht zulasten der Sicherheit der Ukraine, gefährdet aber schlussendlich auch unsere eigene Sicherheit, weil wir nicht wissen, was nach einem möglichen Sieg Russlands mit unserer Sicherheit passiert. Andere Autokraten und Diktatoren dieser Welt beobachten sehr genau, wie engagiert und vehement wir für unsere Werte und für das internationale Recht einstehen. Wir stehen also vor der klaren Entscheidung: Entweder senden wir ein unmissverständliches Signal an ein autokratisches Regime, dass wir die Werte der Demokratie und des Völkerrechts engagiert und bewusst verteidigen, oder wir riskieren durch unser Zögern weitere Aggressionen. Die Antwort muss klar sein: Es braucht das klare Signal für das Völkerrecht und für die Demokratie. Darum ist diese Debatte auch ein Versprechen in Richtung der Ukraine: Wir stehen weiterhin an eurer Seite. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Vincentz.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Generalkonsulin! Vor vier Tagen ging der Krieg in der Ukraine in sein drittes Jahr. Ich glaube, 28.02.2024 bei uns allen – auf jeden Fall kann ich da für mich sprechen – haben sich viele Bilder dieses Krieges ins Gedächtnis eingebrannt. Das sind Bilder von vormals lebendigen, wilden Städten, in denen jetzt kaum mehr ein Stein auf dem anderen steht. Das sind Bilder von ganzen Kolonnen gepanzerter und halbgepanzerter Fahrzeuge, die brennend zum Grab junger Männer geworden sind. Das sind Bilder von Soldaten, die beide Hände heben und erschossen werden. Das sind – moderner Kriegsführung sei Dank – Bilder von Soldaten, die von Kleinstdrohnen bis in den Unterstand verfolgt werden und deren Angehörige, an die ich dann immer besonders denken muss, die letzten Sekunden, die angstverzerrten Augen von Brüdern, Vätern oder Söhnen sehen müssen, die kurze Zeit später aus dem Leben gerissen werden. Selbst der geschätzte Erich Maria Remarque würde sicherlich angesichts dieser Bilder und dieser Eindrücke, die denen aus vielen anderen historischen Zeiten gewiss in nichts nachstehen, wort- und sprachlos zurückbleiben. Wenn es ein Zeichen der Zeit ist, dann kann das nur heißen, dieses sinnlose Morden, dieses Blutvergießen, den Tod von jeder Menge junger Männer an der Front jetzt zu beenden und diesen Krieg endlich mit einem Waffenstillstand beizulegen. (Beifall von der AfD) Aber was sehen wir? Was passiert stattdessen? Die Kriegsrhetorik wird weiter angeheizt. Unsere europäischen Partner, namentlich Macron, sprechen jetzt selbst davon, dass Bodentruppen eingesetzt werden könnten und das nicht die rote Linie sei. Eine gefährliche Eskalationsspirale wird dort losgetreten. Aber wie befähigt sind wir denn dazu, abgesehen von diesen Sonntagsreden, die Sie hier halten? Die deutsche Wirtschaft schwächelt nach zwei Jahren extrem. Sie haben uns – SPDler gerne, später aber auch Angela Merkel – in eine gefährliche Abhängigkeit von Russland getrieben, sodass wir nun immer noch damit kämpfen, uns wirtschaftlich davon zu erholen. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Und Ihr steckt da immer noch drin! – Zuruf von den GRÜNEN: Genau!) – Unsere Industrie, die dank Ihnen von den Grünen zu einem Papiertiger geworden ist, ist überhaupt nicht dazu in der Lage, das Kriegsgerät herzustellen. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Unsere Sicht auf die Dinge war es seit Langem, Ihnen zu sagen, dass es besser ist, auf einem gut gerüsteten Arsenal der Abschreckung zu sitzen, um Landtag Frieden herzustellen, als im Zweifel, wenn man überfallen wird, nichts mehr zu haben und den letzten verwesenden Panzer noch aus der Reserve zu holen. (Beifall von der AfD) Sie haben das verursacht und zu verantworten, dass das nicht mehr gegeben ist. Wir stehen den modernen Zeiten hilflos gegenüber, vor denen wir Sie immer gewarnt haben. Was ist da also tatsächlich dran? Russland wiederum konnte sich erstaunlich gut von dem erholen, was dort passiert ist. Russlands Wirtschaft wächst. Russland kann wahrscheinlich in diesem Jahr mehr Kampfflugzeuge herstellen, als es im Krieg verloren hat. Russland bezieht mehr Artilleriegranaten, als es aktuell verschießen kann. Das sind fünfmal mehr, als die ukrainische Seite unter den aktuellen Gegebenheiten überhaupt noch hat. Dort werden Reserven um Reserven an die Front geworfen – in notdürftig hergestellte Stellungen – und im russischen Artilleriehagel verheizt. Das ist doch das Faktum. Das ist doch das, was Sie nicht sehen wollen. Da werden junge Männer einberufen, die dann im Artilleriehagel sterben. Aus Awdijiwka, einer Stadt, die seit 2014 als Frontstadt galt, die gut befestigt war und deren Soldaten die zentralen Commie-Blocks als Zitadelle bezeichneten, also als etwas, das dem Sturm standhalten sollte, und die binnen weniger Tage umzingelt war, wo die Zangen noch wenige Hundert Meter voneinander entfernt waren, mussten sich Menschen vor Kurzem unter Artilleriehagel, unter dem Niedergehen von Drohnen zurückziehen. Das hat viele Menschenleben gekostet. Am Ende des Tages wurden Tausende umzingelt und mussten sich ergeben. Die Bilder habe ich Ihnen gerade beschrieben. Das ist aktuell doch der Zustand an der Front. Sie sagen: Die Ukraine muss gewinnen. – Ja, womit denn? Es kann in dieser Zeit nur ein Signal geben, und das heißt, endlich wieder zu deeskalieren, die Schraube nicht weiter nach oben zu drehen. Wenn es heißt, an der Seite eines Freundes zu stehen, dann bedeutet Freundschaft auch, irgendwann zu sagen: Es muss gut sein. – Das wird wehtun, aber es geht gar nicht anders. (Stefan Zimkeit [SPD]: Sagen Sie das doch einfach mal Ihrem Freund Putin! – Zuruf von Carsten Löcker [SPD]) – Wir stehen sicherlich nicht an der Seite von Putin, (Sven Wolf [SPD]: Mann, das glaubt Ihnen auch keiner mehr! – Stefan Zimkeit [SPD]: Der Blex ist doch ständig da! – Weitere Zurufe von der SPD und den Grünen) 28.02.2024 Durch das, was dort gerade passiert, wird das unendliche Leid junger Männer verlängert, und Sie betreiben hier weiterhin Kriegsrhetorik. Wenn es dieser Tage etwas gibt, mit dem wir, wie ich glaube, auch den nachkommenden Generationen in Europa Gutes tun können, dann ist es das: Wir müssen uns alle aktiv dafür einsetzen, dass in Europa wieder Frieden herrscht. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Andreas Bialas [SPD]: Verräter!)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerpräsident Wüst.
Hendrik Wüst
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein besonders herzlicher Gruß geht an Generalkonsulin Iryna Shum. Vergangenen Freitag habe ich Daniel kennengelernt, einen kleinen fröhlichen Jungen. Er wird nächste Woche zwei Jahre alt. Er ist so alt wie dieser Krieg in seiner Heimat. Seine Mutter Anna ist nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hochschwanger zu uns nach Deutschland geflohen. Nur einen Tag nach ihrer Ankunft bei uns in Nordrhein-Westfalen, in Bad Oeynhausen, ist Daniel zur Welt gekommen. Ich habe damals die Ehrenpatenschaft für ihn übernommen. Er wächst in Sicherheit und Frieden auf. Es ist gut, dass Daniel bei uns in Nordrhein-Westfalen ist, Hundertausende Kinder in der Ukraine aber leiden jeden Tag unter diesem Krieg. Laut UNICEF haben Kinder in umkämpften Gebieten seit Kriegsbeginn bis zu 5.000 Stunden in Schutzkellern verbracht. Das sind in Summe bis zu sieben Monate. Knapp 20.000 Kinder wurden nach Russland verschleppt. Mehr als 1.200 Kinder wurden durch Kriegshandlungen verletzt, und rund 600 Kinder wurden getötet. Dieser Krieg kennt nur Verlierer; die größten Verlierer sind die Kinder. Ihnen wird ihre Kindheit und auch ihre Zukunftsperspektive geraubt. Tausende Kitas und Schulen wurden zerstört; rund 40 % der ukrainischen Kinder haben keinen Zugang mehr zu Bildung. Es ist gut und richtig, dass wir Zehntausenden Kindern aus der Ukraine ein Aufwachsen in Sicherheit und den Zugang zu Bildung in Nordrhein-Westfalen ermöglichen. Das ist nicht immer einfach. Das soll man auch an einem solchen Tag nicht verschweigen. Deswegen geht mein ganz herzlicher Dank an alle Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer und alle Engagierten, die sich für die ukrainischen Kinder einsetzen. Dieses Engagement ist großartig. Landtag (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Das unterstreicht: Wir in Nordrhein-Westfalen setzen der Menschenverachtung Russlands Nächstenliebe entgegen. Seit zwei Jahren führt Russland diesen brutalen Krieg gegen die Ukraine – ein Krieg, der unbeschreibliches Leid über die Menschen dort bringt und keinen Zweifel an den Motiven Russlands lässt. Der Kreml will die Ukraine als unabhängigen Staat vernichten und die europäische Sicherheitsordnung zerstören. Er führt Krieg gegen die Prinzipien, die Europa ausmachen: gegen Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Die Menschen in der Ukraine kämpfen seit zwei Jahren auch für uns und unsere Sicherheit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) Ein russischer Sieg in diesem Krieg hätte katastrophale Folgen auch für uns und weitaus höhere Kosten als alles, was wir momentan für die Ukraine tun. Deswegen ist für mich und uns sehr klar: Wir müssen die Ukraine weiter unterstützen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und der Regierungsbank) Das ist umso wichtiger angesichts der aktuellen Lage an der Front. Die Ukraine gerät zunehmend unter Druck. Russland rüstet seine Kriegsmaschinerie immer weiter auf. Der Kreml setzt darauf, die Ukraine zu zermürben, und darauf, dass wir aufgeben. Das darf nicht passieren. Europa muss seine militärische Unterstützung für die Ukraine ausbauen, mehr produzieren, mehr und schneller liefern. Nein, Herr Ott, zu fragen, wie man noch helfen könne, ist nicht grotesk, wie Sie gesagt haben. Man kann über einzelne Dinge streiten – das muss man auch –, aber grotesk ist es sicher nicht, sondern das ist unsere Pflicht im Sinne unserer eigenen Sicherheit und Freiheit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, der FDP, Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, In- dustrie, Klimaschutz und Energie, und Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten) Die Ukraine zu unterstützen, ist die beste Investition auch in unsere Sicherheit und Freiheit in Deutschland und in Europa. Unsere Botschaft an Putin ist auch zwei Jahre nach Beginn des schrecklichen russischen Angriffskrieges glasklar: Wir stehen weiter an der Seite unserer ukrainischen Freundinnen und Freunde, ohne zu wanken. Wir stehen weiter zur Ukraine. 28.02.2024 (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) Zum Antrag der AfD will ich nur einen Satz sagen: Herr Vincentz, man merkt, dass der Russlandfreund Blex wieder Mitglied Ihrer Fraktion ist. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Kopfschütteln von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Sie haben gerade Ihr wahres Gesicht gezeigt. Sie reden hier geschlagene fünf Minuten und vermeiden jede Verurteilung des russischen Angriffskriegs. Sie haben Ihr wahres Gesicht gezeigt. „Es muss gut sein“, haben Sie gesagt. Das, was Sie gut finden, heißt, dass die Ukraine diesen Krieg verliert und wir Russland ermuntern, genauso weiterzumachen. Genau das haben Sie hier eben gesagt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und der Regierungsbank – Kopf- schütteln von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Heute auf den Tag genau vor einem Jahr haben wir unsere Partnerschaft mit der Oblast Dnipropetrowsk begründet. Mona Neubaur war vergangene Woche in Kiew und hat eine Delegation aus Dnipropetrowsk getroffen. Wir füllen diese Partnerschaft mit Leben, indem wir konkrete Hilfe vor Ort leisten und Kommunen aus Nordrhein-Westfalen dabei unterstützen, Partnerschaften einzugehen. Auch sind viele zivilgesellschaftliche Initiativen zum Wiederaufbau in unserer Partnerregion entstanden. Gerade diese Initiativen möchte ich besonders hervorheben und Danke sagen. Es ist vielfach ein Symbol, ja, aber es ist ein Symbol, das Hoffnung gibt, ermuntert und uns nicht viel kostet. All das zeigt: Unsere Solidarität steht. Wir unterstützen weiter, wo wir können, weil wir wollen, dass besser heute als morgen alle Kinder in der Ukraine in Frieden und in Freiheit leben können. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und der Regierungsbank)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. – Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/8108 ab. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/8108. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Landtag Damit ist der Antrag Drucksache 18/8108 angenommen. Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/8217 ab. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/8217 abgelehnt. Wir kommen zu: 3 Häuslicher Gewalt wirkungsvoll begegnen – Schutzmaßnahmen für Betroffene ausbauen und verbessern Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/8125 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/8210 Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die SPD-Fraktion die Kollegin Kampmann. Die Kolleginnen und Kollegen, die gerade zahlreich den Saal verlassen, bitte ich, dies relativ geräuschlos zu tun.
Christina Kampmann SPD
Als er mich das erste Mal schlug, waren wir gerade zwei Monate zusammen. Ich war schockiert und nicht imstande, irgendetwas zu sagen. Er entschuldigte sich sofort, genau wie die nächsten Male, bei denen er unkontrolliert auf mich einschlug, ohne dass ich es schaffte, ihn zu verlassen. Irgendwann blieben die Entschuldigungen aus. Stattdessen gab er mir die Schuld an seinen Ausrastern. Ich hätte ihn provoziert, die falschen Dinge gesagt, die falschen Freunde getroffen. Bis heute kann ich nicht glauben, dass ich es war, die sich dafür bei ihm entschuldigte. Heute schäme ich mich, dass ich all das mit mir habe machen lassen. Damals schämte ich mich, dass all das mir widerfuhr. Es hat lange gebraucht, bis ich über meine Gewalterfahrungen sprechen konnte, bis ich den Mann anzeigen konnte, den ich so sehr geliebt hatte. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Erfahrungsbericht einer Betroffenen von häuslicher Gewalt zeigt, in welch schwieriger emotionaler Situation viele Betroffene sind. Häufig kommen noch finanzielle Abhängigkeiten dazu. Häufig sind auch Kinder betroffen, denen der Täter gleichzeitig ein Vater ist. Viele schämen sich, diesen anzuzeigen, weil ihnen häufig eine Mitschuld 28.02.2024 suggeriert wird, die es gar nicht gibt. Deshalb ist das Dunkelfeld gerade in diesem Bereich unglaublich hoch. Aber auch die Zahlen, die wir kennen, sind es. Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Jeden dritten Tag findet ein Femizid mitten in Deutschland statt, wird eine Frau nur deshalb umgebracht, weil sie eine Frau ist. Auch die Zahlen in Nordrhein-Westfalen sind erschreckend hoch. Wir haben in Nordrhein-Westfalen 90 Fälle häuslicher Gewalt am Tag. Während wir hier diskutieren, werden es statistisch gesehen drei sein. Diese Zahlen sind nicht konstant, sondern sie sind in den vergangenen Jahren unglaublich gestiegen, allein von 2018 auf 2022 um 27 % bzw. von 2021 auf 2022 um 9,5 %. Das ist ein massiver Anstieg. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht; denn wir haben von der Landesregierung bisher noch nicht viel gehört, wenn es darum geht, auf diese Zahlen zu reagieren. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Wir sind froh, dass es jetzt einen Entschließungsantrag gibt. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in den letzten Jahren wenig bis gar nichts passiert ist, wenn es darum geht, den Opfern von häuslicher Gewalt besser zu helfen und sie besser zu unterstützen. Inhaltlich sage ich dazu ganz klar: Es ist gut, dass es einen Aktionsplan geben soll. Aber wir haben bereits einen Aktionsplan: die Istanbul-Konvention. Die gibt es seit sechs Jahren. Seit sechs Jahren sind wir in der Pflicht, sie in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Wir fordern Sie auf: Setzen Sie die Istanbul-Konvention um. Wir brauchen keinen weiteren Aktionsplan. Wir brauchen Hilfe für die Betroffenen, und zwar jetzt und nicht übermorgen. (Beifall von der SPD) Denn der Leidensdruck ist oft immens. Viele leiden ihr Leben lang unter den Folgen, gerade wenn auch Kinder betroffen sind. Deshalb haben wir umfangreich recherchiert. Wir haben mit Frauenberatungsstellen gesprochen, wir haben mit der Polizei gesprochen, wir haben mit dem WEISSEN RING gesprochen. Dabei kam heraus, dass es viel Luft nach oben gibt, wenn es darum geht, jetzt Maßnahmen anzustoßen, die die Zahlen und das Leid der von häuslicher Gewalt Betroffenen reduzieren können. Es braucht zum einen eine stärkere Sensibilisierung innerhalb der Polizei. Es gibt nur sehr wenige Fortbildungen zu dem Thema. Es gibt Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die nach der Ausbildung kein einziges Mal wieder im Rahmen einer Fortbildung damit zu tun haben, obwohl das Ganze in der polizeilichen Praxis eine große Rolle spielt. Landtag Es gibt weitere Maßnahmen im Rahmen von Änderungen des Polizeigesetzes. Es wäre schön gewesen, wenn auch der Innenminister heute anwesend gewesen wäre, denn gerade in seinen Bereich fallen viele Maßnahmen, die wir dringend umsetzen müssen und zu denen uns die Polizei gesagt hat, dass wir das jetzt machen müssen. Denn die Zahlen steigen immer weiter. Deshalb braucht es jetzt Änderungen im Polizeigesetz. (Beifall von der SPD) Dazu zählt zum Beispiel das Thema „Wohnungsverweisung“. In § 34a Abs. 1 Polizeigesetz steht, dass es dafür eine gegenwärtige Gefahr braucht. Viele andere Bundesländer haben diese Gegenwärtigkeit abgeschafft, weil wir es gerade im Bereich der häuslichen Gewalt häufig mit Wiederholungstätern zu tun haben. Wir wissen oft, dass die Gefahr für Leib, Leben und Freiheit der Frauen – diese sind meistens betroffen; es gibt aber auch Männer und Kinder, die betroffen sind – mit hinreichender Wahrscheinlichkeit besteht. Deshalb fordern wir Sie auf, die Gegenwärtigkeit auch aus unserem Polizeigesetz zu streichen. Das wäre eine Maßnahme, mit der sofort geholfen werden kann und zu der uns auch die Polizei gesagt hat, dass sie ihre Arbeit wesentlich erleichtern würde. (Beifall von der SPD und Franziska Müller- Rech [FDP]) Wir brauchen aber auch eine bessere Sensibilisierung und Fortbildungen im Bereich der Justiz. Meine Kollegin Anja Butschkau, die gleich noch sprechen wird, und ich waren am Freitag beim Frauennotruf in Bielefeld. Von dort wird häufig die Prozessbegleitung gemacht. Sie haben gesagt, es sei oft viel zu wenig Wissen, viel zu wenig Sensibilisierung vorhanden. Damit könnten Täter besser zur Verurteilung gebracht werden. Deshalb brauchen wir auch diese Maßnahme. Wir müssen auch in den Bereich der Justiz hineingehen, wenn wir tatsächlich helfen wollen. (Beifall von der SPD) Ein dritter Punkt – auch da fehlt es ganz klar an der Umsetzung der Istanbul-Konvention – betrifft Art. 51 der Istanbul-Konvention, der besagt, dass wir Risiken im Bereich der häuslichen Gewalt analysieren müssen. Deshalb haben andere Bundesländer wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Risikobewertungsverfahren eingeführt, die die Arbeit der Polizei an dieser Stelle standardisieren und zum Beispiel auch Hochrisikofälle herausfiltern, damit ganz schnell reagiert werden kann. Das müssen wir unbedingt umsetzen. Es gäbe noch viel mehr zu tun. Wir haben eine Block-II-Debatte; meine Kollegin wird gleich noch einiges ausführen. Wir müssen heute aber ganz klar sagen: Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Häusliche 28.02.2024 Gewalt ist ein gesellschaftspolitisches Problem. Häusliche Gewalt geht uns alle an. Deshalb lassen Sie uns alle die Verantwortung übernehmen und alle Maßnahmen ausschöpfen, die wir politisch anstoßen können. Die SPD fordert Sie dazu auf. Ich freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Kampmann. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Wendland.
Simone Wendland CDU
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kennen Sie den Song „My name is Luka“ von Suzanne Vega aus dem Jahr 1987? Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich ein bisschen aus der deutschen Übersetzung: „Ja, ich denke, es geht mir gut. Ich bin nur schon wieder gegen die Tür gelaufen. Wenn Sie fragen, ist es das, was ich sagen werde. Außerdem geht Sie das sowieso nichts an. Ich denke, ich möchte gern allein sein, ohne dass irgendetwas zerbrochen oder geworfen wird. Fragen Sie mich nur nicht, wie es mir geht. Ich heiße Luka. Ich wohne im zweiten Stock. Ich wohne über Ihnen. Ja, ich glaube, Sie haben mich schon mal gesehen. Sie schlagen nur, bis man weint. Danach fragt man nicht mehr, warum. Man streitet dann einfach nicht mehr. Wenn Sie irgendetwas hören spät in der Nacht, irgendeinen Krach, irgendeinen Kampf, dann fragen Sie mich nur nicht, was es war.“ Worum geht es? Es geht um häusliche Gewalt, geschildert aus der Perspektive eines Kindes. Das Thema „häusliche Gewalt“ ist leider so alt wie die Menschheit, und es gibt sie, seit Menschen zusammenleben. Auch in der Bibel gibt es zahlreiche Beispiele dafür. Was sich geändert hat, ist der Umgang mit diesem Thema. Über Jahrhunderte war man der Auffassung, dass es niemanden etwas angeht, was in den eigenen vier Wänden passiert, egal wie brutal es auch sein mag. Man könnte auch zynisch sagen: Das Zuhause war ein Schutzraum, aber eben nur für die Täter. Opfer waren alleine, ohne Schutz und Hilfe und ohne Perspektive. Statt „häusliche Gewalt“ sagte man im 18. Jahrhundert übrigens sogar oft noch „väterliche Gewalt“, womit wenigstens klar war, dass in aller Regel Männer die Täter sind. So ist es leider überwiegend immer noch. Landtag Aber es hat sich auch viel getan. Die Sensibilität von Gesellschaft, Politik und Strafverfolgungsbehörden ist heute eine ganz andere. Die Welt – zumindest ein Großteil davon – hat verstanden: Menschenrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf sexuelle Selbstbestimmung werden nicht durch die eigenen vier Wände begrenzt, sondern sie gelten immer und überall. Die Istanbul-Konvention von 2011 – so lange gibt es sie schon – ist sicherlich einer der wesentlichen Meilensteine auf dem Weg dahin, um diesen Maßstab auch konsequent umzusetzen. Deutschland hat die Konvention erst 2017 ratifiziert und arbeitet seitdem Schritt für Schritt daran, sie in Gesetze und Maßnahmen einfließen zu lassen. Das könnte und sollte schneller gehen. Wo Handlungsbedarf besteht, hat der Europarat im Bericht der GREVIO-Kommission deutlich gemacht: Er betrifft letztlich alle staatlichen Ebenen – vom Bund bis zu den Kommunen, aber eben auch die Bundesländer. Die Koalition aus CDU und Grünen hat daher den Schutz von Frauen vor Gewalt und die Umsetzung der Istanbul-Konvention bereits im Koalitionsvertrag ausführlich thematisiert. Wir wollen mit diesem Antrag, dass das Land Nordrhein-Westfalen weiter vorangeht, indem wir den Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, den es ja schon lange gibt, anpassen und aktualisieren. Wir befassen uns mit Förderprogrammen für Frauenhäuser, mit Paragrafen im Polizeigesetz, mit der Erfassung in der Kriminalstatistik, mit der Ausstattung von Beratungsstellen und auch mit dem Leistungskatalog von gesetzlichen Krankenkassen. Alles das ist wahnsinnig wichtig. Es erscheint aber fast abstrakt, wenn man mit den Opfern von häuslicher Gewalt zu tun hat und ihre Geschichten hört. Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und Beratungsstellen könnten viele dieser Geschichten erzählen. Als Rechtsanwältin könnte ich, wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen auch, über viele Schicksale berichten, die uns alle berühren. Jede Geschichte ist anders. Es geht auch immer um die Scham darüber, dass einem so etwas passiert, die Angst, sich aus der Situation zu lösen, und etwas, was oft jahrelang andauert, bis es dann so weit ist, dass man den Schritt nach außen schafft. Ganz oft geht es auch um die Kinder. Sie leiden in den allermeisten Fällen am meisten an den Folgen und erleben alles hautnah. Dann gehen die betroffenen Frauen übrigens häufig den Schritt und steigen aus, weil sie das nicht mehr wollen. Es geht ja nicht nur um die Gewalttat an sich. Je nachdem, ob es sich um körperliche, psychische, sexuelle oder wirtschaftliche Gewalt handelt, sind die Folgen gravierend und langwierig. Wir reden über 28.02.2024 gesundheitliche und psychische Folgen, über zerbrochene Beziehungen, den Verlust von sozialen Kontakten, von Wohnraum, vom Umfeld, finanzieller Versorgung und der vermeintlichen Sicherheit, in der man lebt. Es ist zum einen wichtig, den Opfern zu helfen, indem man leicht zugängliche und erreichbare Schutzangebote macht. Wir haben daher die Zahl der Plätze in den Frauenhäusern ständig erhöht, wo Frauen und ihre Kinder zunächst einmal Zuflucht und Schutz finden. Wir finanzieren Fachkraftstellen in den Frauenhäusern, damit man sich dort auch vorrangig um die betroffenen Kinder kümmern kann. Dort werden die Frauen mit ihren Kindern beraten und betreut, und man hilft ihnen. Wir tun übrigens von Jahr zu Jahr mehr, aber es muss noch mehr werden, weil der Bedarf leider steigt. Man könnte auch sagen: Wir sind in der Koalition ständig in Bewegung. Genauso wichtig ist die Prävention. Den Familien müssen frühzeitig niedrigschwellige Beratungsangebote unterbreitet werden. Mehr Fachkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Gesundheitswesen müssen geschult werden, damit sie frühzeitig erkennen, wo es Anzeichen von häuslicher Gewalt gibt, und eingreifen können. Es geht uns daher darum, den bestehenden Landesaktionsplan umfassender zu gestalten, früher anzusetzen, aber auch die Opferperspektive noch besser im Blick zu behalten. Wir können auf dem Bestehenden aufbauen, aber wir können auch mit dem in der Zwischenzeit Erlernten weiter agieren. Der GREVIO-Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland hat deutlich gemacht, dass die Länder bei der Umsetzung deutlich zügiger arbeiten als der Bund. Nahezu jedes Bundesland hat Maßnahmenprogramme oder Aktionspläne und beschäftigt sich intensiv mit der Istanbul-Konvention. Auf Bundesebene hat man leider erst im Oktober 2022 Vorbehalte gegen die einzelnen Regelungen der Konvention zurückgezogen und sie vollumfänglich anerkannt. Einige Kolleginnen und Kollegen werden sich sicherlich daran erinnern, wie in der letzten Wahlperiode Ministerin Ina Scharrenbach – damals dafür zuständig – für die anonyme Spurensicherung gekämpft hat und sie aus Landesmitteln bezahlt hat, bis sie jetzt in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden ist. Insofern sind Bundesländer wie NRW Vorreiter und Motor, aber auch wir stoßen an Grenzen, wenn es beispielsweise um die ebenfalls in dem Bericht genannte und angemahnte Anpassung des Strafgesetzbuches, insbesondere in Bezug auf die Kriminalisierung von psychischer Gewalt oder verbaler und Landtag nonverbaler sexueller Belästigung geht. Doch wo wir es können und wo wir zuständig sind, wollen wir weiter umfassend, engagiert und im Interesse der Opfer arbeiten – übrigens auch der männlichen Opfer; denn die gibt es auch. Wer sich jetzt noch fragt, warum das so wichtig ist, dem sage ich: Jede vierte Frau wurde schon einmal von ihrem Partner misshandelt. Wir wollen das nicht hinnehmen. Wir wollen die Generation sein, die etwas ändert, die das beendet. Zumindest aber wollen wir den Opfern noch mehr Schutz, noch mehr Hilfe und eine Stimme geben. Liebe SPD, wir von CDU und Grünen haben bereits im Koalitionsvertrag sehr umfassende Maßnahmen gegen Gewalt – im Übrigen nicht nur gegen häusliche Gewalt –, die an Frauen und Männern verübt wird, vereinbart, sondern passen unser Handeln auch ständig an. Wir brauchen von Ihnen keine Handlungsempfehlungen. (Christina Kampmann [SPD]: Das reicht aber nicht!) – Nein, wir sind in Bewegung, wenn es um dieses Thema geht. Bleiben Sie doch nicht stehen. Laufen Sie mit! (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das ist schon zynisch!) Wir werden im Ausschuss weiter diskutieren. Der Überweisung stimmen wir zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – La- chen von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Creuzmann das Wort. Bitte sehr.
Norika Creuzmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist traurig, dass Frauen auf der ganzen Welt Opfer von Gewalt werden, und das seit Menschengedenken; wir haben es gerade schon gehört. Körperliche, emotionale oder psychische Gewalt – diese Formen der Gewalt manifestieren sich in intimen Partnerschaften, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit, im digitalen Raum. Im Krieg wird Gewalt gegen Frauen gezielt eingesetzt. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Aber hinter jeder Statistik steht eine individuelle Geschichte voller Schmerz, Trauma und Zerstörung. Wir dürfen nicht vergessen, dass Gewalt gegen Frauen nicht nur körperliche Verletzungen verursacht, sondern auch die Selbstachtung, die Würde und die mentale Gesundheit der Betroffenen zerstört. 28.02.2024 Wir sind mittlerweile an einem Punkt, dass diese Form der Gewalt in der Gesellschaft geächtet ist. Der sicherste Ort für Frauen und Kinder, Gewalt zu erleben, ist allerdings immer noch das eigene Zuhause. Aber was nützt es? Was hat ein Opfer davon, wenn es um das Unrecht eines Übergriffes weiß? Ich habe in meiner Arbeit nahezu alle Facetten von sehr unglücklichen bis hin zu toxischen Partnerschaften erlebt: Männer, die heilige Eide schworen, nie wieder die Hand zu erheben, und es bei der nächsten Gelegenheit dann doch taten, Frauen, die nach einem „Er hat noch eine Chance verdient“ den Versprechungen glaubten und bitter enttäuscht wurden. Immer wieder dreht sich die Spirale der Gewalt erneut, und häufig endet der Neuanfang in einer Katastrophe. Die Statistik scheint seit etlichen Jahren eingefroren zu sein. Denn – es wurde vorhin schon gesagt – jeden Tag versucht in Deutschland ein Mann, seine Partnerin zu töten, und jeden dritten Tag gelingt es. Das sind eindeutig zu viele. Sie können sich nicht vorstellen, wie es sich anfühlt, einer Frau in höchster Not keinen Schutzplatz anbieten zu können und am nächsten Tag innerlich zu beten, keine Schlagzeile über einen Femizid in der Zeitung zu lesen. Sie können sich nicht vorstellen, wie es sich anfühlt, eine junge Frau neben sich sitzen zu haben, die nicht glauben kann, dass ihre Eltern ihr etwas Böses wollen, und eben diese sie nach kurzer Zeit mit einem Kopfschuss hinrichten. Am 1. Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention in Kraft, und sie ist das passende Instrument zur Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben diese Konvention unterzeichnet. All diese Staaten sprechen im Namen von 830 Millionen Europäerinnen und Europäern, und damit repräsentiert die Konvention in meinen Augen das demokratische Gewissen des europäischen Kontinents. Die SPD hat versucht, mit ihrem Antrag alles auf den Punkt zu bringen. Frau Kampmann, Sie sagten vorhin, es sei aber nichts passiert. In meinen 30 Jahren Frauenhausarbeit habe ich viele Aufs und Abs erlebt. Ich habe immer wieder erlebt, wie die Frauenhäuser Spielball der Politik wurden, und ich kann Ihnen sagen: Die Frauenhilfeinfrastruktur hat noch nie so starke und so gute Verbesserungen in so kurzer Zeit erlebt wie seit 2022, seit diese Regierung im Amt ist. (Beifall von den GRÜNEN) Ja, der Ausbau einer landesgeförderten Infrastruktur und die Weiterentwicklung sind natürlich unerlässlich, aber in Anbetracht der Haushaltssituation auch eine echte Herausforderung. Die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir haben den Kinderschutz in den Frauenhäusern verstärkt, Landtag weitere Frauenhäuser wurden und werden noch in die Förderung aufgenommen, und die Förderpauschale wurde erhöht. Das sind alles Meilensteine. Aber wir markieren den Weg und nicht das Ziel. Darum wollen wir auch weiterhin alle Handlungserfordernisse evaluieren und uns regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichten lassen. Wer wollte denn der Anhebung von Qualitätsstandards bei der Polizei, der Sensibilisierung der Behörden, also der Staatsanwaltschaften, der Richterschaft und der Jugendämter, widersprechen? Dennoch treffen einige Vorschläge und auch die Ausgangsposition nicht ganz den Kern der Sache. In einigen Kommunen gibt es bereits gute Kooperationen in genau diesen Strukturen. Aber leider fehlen auch immer noch das Wissen um Gewaltdynamiken und die verlässliche Teilnahme an Netzwerken. Wir sollten prüfen, ob der § 34a des Polizeigesetzes NRW im Sinne der Istanbul-Konvention ausreichend ist. Die Wegweisung über zehn Tage war damals gut gedacht. Aber ist die Hürde nicht zu hoch, den eigenen Schutz zu sichern, indem man bei Gericht eine Verlängerung beantragen muss? Wir kennen die Zahlen in den Statistiken und wie sie entstehen. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage müssen wir uns aber doch die Frage stellen, ob wir einen weiteren Ausbau der Männerschutzplätze zu diesem Zeitpunkt auf den Weg bringen, wenn doch die Träger der Schutzwohnungen sagen, die Plätze seien zurzeit ausreichend. Bei meinem Besuch wurde mir berichtet, dass 70 % der Plätze ausgelastet seien. Das ist großartig. Denn das bedeutet, dass jeder Mann, der einen Schutzplatz sucht, auch einen Schutzplatz findet. Ohne Frage müssen männliche Opfer bei der Fortentwicklung des Landesaktionsplans mitgedacht werden. Ich stehe hier unerschütterlich für die Gleichstellung der Geschlechter und für eine Welt, in der Frauen frei von Angst und Bedrohung leben können. Es ist unsere Pflicht, als Gesellschaft nicht nur gegen Gewalt vorzugehen, sondern auch die tief verwurzelten Ursachen zu erkennen und zu bekämpfen. Es liegt an uns allen, Veränderungen herbeizuführen. Als Gesellschaft müssen wir zusammenstehen und deutlich machen, dass Gewalt gegen Frauen inakzeptabel ist, in jeder Form und in jeder Situation. Es ist an der Zeit, dass wir uns gemeinsam für eine Welt einsetzen, in der Frauen frei von Gewalt leben können; eine Welt, in der Gleichberechtigung und Respekt für alle Menschen oberste Priorität haben. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Franziska Müller-Rech das Wort. Bitte sehr. 28.02.2024
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen häuslicher Gewalt sind tatsächlich alarmierend. Sie steigen stetig an, unter anderem auch aufgrund der Coronapandemie, in der die häusliche Gewalt einen Höhepunkt erreicht hatte. Zur Veranschaulichung – wir haben viele Beispiele gehört, ich möchte noch ein weiteres ergänzen –: Jede Stunde werden mehr als 14 Frauen Opfer von Gewalt. Deswegen ist es so wichtig, dass wir jetzt bessere Schutzmöglichkeiten schaffen, und dafür ist auch der vorliegende SPD-Antrag sehr, sehr wichtig. Eben weil dieses Thema so wichtig ist, hat die FDP-Fraktion die Kürzungen der Landesregierung im Haushalt 2024 in den wichtigen Bereichen „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ und „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Männer“ kritisiert. Frau Wendland, Sie sagen: Wir sind in Bewegung. – Ja, das stimmt, aber Sie haben dieses Jahr leider einen Schritt zurück gemacht. (Beifall von der FDP und der SPD) Diese Kürzungen sind wirklich eine schlechte Grundlage für die im Antrag genannten Punkte, für die vielen Vorschläge, die die Lage verbessern könnten. Frau Kollegin Creuzmann, 30 Jahre sind eine tolle Leistung. Vielen Dank für Ihr Engagement in der Frauenhilfe. Ich möchte nur, dass wir zusammen daran arbeiten, dass diese 30 Jahre jetzt nicht zu einem Halt kommen, dass sich die jetzige Tendenz nicht fortsetzt, dass diese Kürzungen im Gewaltschutz nicht fortgesetzt werden, sondern wir stattdessen nach vorne gehen. Ich hoffe, dass wir das zusammen erreichen können. Rückblickend ist es nämlich wirklich verwunderlich, dass Sie hier zum einen kürzen, aber zum anderen den Bedarf und die Notwendigkeit des Handelns erkennen, insbesondere auch mit Blick auf den Entschließungsantrag, den Sie vorgelegt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen. Die Erkenntnis ist da, das ist gut. Aber das alles aus vorhandenen Mitteln zu machen, zeigt ein nur halbherziges Engagement. Da brauchen wir dringend mehr. (Beifall von der FDP und der SPD) Wenn Sie mit Blick auf die finanzielle Lage sagen, der Haushalt sei angespannt, möchte ich Ihnen Vorschläge machen – die auch in dem Antrag genannt worden sind –, die sehr einfach umzusetzen sind und kein Geld kosten. Insbesondere möchte ich § 34a Polizeigesetz nennen. Durch die Streichung des Merkmals „gegenwärtig“ könnte man den Gefahrenbegriff herabsenken. Dadurch könnten Einsatzkräfte im Gefahrenfall sehr viel schneller präventiv aktiv werden. Das ist etwas, das sich auch Polizistinnen und Polizisten vor Ort wünschen, und es ist eine echte Hilfe für Betroffene, Landtag die ansonsten warten müssen, bis die Gefahr ganz akut ist. „Gegenwärtig“ ist eine Gefahr, wenn sie sich entweder bereits realisiert hat oder ihre Verwirklichung zumindest unmittelbar oder in allernächster Zeit bevorsteht. Das ist der Unterschied: Streicht man die Gegenwärtigkeit als Merkmal, muss man nicht erst warten, bis etwas passiert ist oder bis man meint, dass innerhalb der nächsten Stunden etwas passieren wird. Die Möglichkeit einer Wohnungsverweisung bei einer „konkreten“ Gefahr erlaubt es den Einsatzkräften, bereits bei erkennbaren Anzeichen von Gewalt oder deren Eskalation präventiv einzugreifen. Das wäre wirklich ein echter Meilenstein. Dieser Ansatz trägt nämlich dem Umstand Rechnung, dass die Dynamik häuslicher Gewalt oft schleichend ist und frühzeitige Interventionen Eskalationen verhindern können. Die Einstufung als „konkret“ – im Gegensatz zu „gegenwärtig“ – senkt die Eingriffsschwelle und erweitert somit den Anwendungsbereich präventiver Maßnahmen. Diese Änderung kostet uns nichts, sie kann schnell umgesetzt werden, und sie kann Gewaltopfern enorm helfen. Daher werben auch wir Freie Demokraten unter anderem für eine Änderung des § 34a Polizeigesetz. (Beifall von der FDP und der SPD) Der vorliegende Antrag ist breit und sehr sinnvoll angelegt. Ich möchte auch positiv hervorheben, dass der Ausbau der Hilfsangebote für Männer erwähnt wird. Das ist nämlich oft noch ein Tabuthema. Insgesamt stehen Prävention und Sensibilisierung im Mittelpunkt. Wir brauchen aber noch mehr. Wir brauchen mehr Öffentlichkeit, auch Öffentlichkeitsarbeit. Wir brauchen auch Täterarbeit, damit die Täterschaft beendet oder in manchen Fällen auch direkt vermieden werden kann. Hier wäre ein Austausch mit anderen Bundesländern sehr sinnvoll, um Best-Practice-Beispiele zu sammeln. Wir müssen das Rad nicht immer neu erfinden, andere Bundesländer sind da schon sehr gut unterwegs. Insgesamt ist das ein konstruktiver Antrag mit vielen richtigen Anliegen. Wichtig ist, dass unser Engagement bei unseren Beratungen zu diesem Antrag, aber auch danach keinesfalls nachlassen darf. Wir kämpfen gegen immer größere Gewaltwellen, und die können wir nur mit politischer Kraft und – das muss man auch sagen – mit Geld aufhalten. In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Debatte in den Ausschüssen und darauf, dass sich beim Gewaltschutz in NRW jetzt hoffentlich etwas tut und wir nach vorne gehen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der SPD und Claudia Schlottmann [CDU]) 28.02.2024
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt hat Herr Wagner für die Fraktion der AfD das Wort. Bitte sehr.
Markus Wagner AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was Sie hier alle verantworten: Unser Land gerät aus den Fugen, überall, an jeder Stelle. Die Bahn ist unpünktlich, die Post kommt eher zufällig, die Kriminalität steigt. Das Thema heute: häusliche Gewalt. Ich weiß noch genau, wie mir mein Vater erklärte: Junge, Frauen schlägt man nicht. – Was war passiert? Ich war in der ersten oder zweiten Klasse und hatte mich damals gegen eine ältere Mitschülerin gewehrt, die mir mein Federmäppchen partout nicht zurückgeben wollte. Aber mein Vater ließ diesen Einwand nicht gelten. Frauen schlägt man nicht – das war ein eiserner Grundsatz. Aber dieser zivilisatorische Fortschritt wird zunehmend infrage gestellt. Er wird infrage gestellt von deutschen Frauenschlägern, vor allem aber überproportional von einer ganz anderen Gruppe. Die Frauenhausstatistik liefert Zahlen, die selbst mich in dieser Eindeutigkeit überrascht und erschreckt haben. Apollo News veröffentlicht die Daten ungefiltert. Zitat: Nur 31 % der Frauen in Frauenhäusern sind gebürtige Deutsche. 69 % sind Migrantinnen, die meisten aus Syrien, Afghanistan, der Türkei oder dem Irak stammend. Apollo News schreibt weiter: Bei deutschen Frauen gab es einen weiteren Rückgang um 3 %. Bei Frauen aus dem Nahen Osten steigt der Schutzbedarf weiter stark an. Es ist eine Schande, aber eben auch eine zu bearbeitende Tatsache, dass sich nicht alle immer daran halten: Frauen schlägt man nicht. Es ist mir egal, ob sie sich nicht daran halten wollen oder nicht daran halten können. Es ist mir egal, ob es Australier, Deutsche oder Syrer sind. Sieht man sich die Statistiken an, so muss man zunächst im Kopf haben, dass diese nur das sogenannte Hellfeld abbilden, sprich: nur die zur Anzeige gebrachten Delikte. Was meint das konkret? Es kann sein, dass sich der Wille zur Anzeige gesteigert hat, weil häusliche Gewalt enttabuisiert wurde, zumindest in der deutschen bzw. in der westlichen Welt. Gewalt in Familien ist qua Common Sense geächtet. Das gilt vor allem, zumindest stärker für uns im Westen. Ein Anhaltspunkt dafür ist: 70 % der Schutzsuchenden in Frauenhäusern sind Migrantinnen. Hierbei steht zu vermuten, dass innerfamiliäre Gewalt häufiger a) leider noch als normal gilt und b) nicht dem Staat gegenüber, also der Außenwelt, angezeigt wird. Dazu passt auch, dass alleine im Hellfeld Migranten aus muslimischen Ländern dreimal so häufig als Landtag Täter auftauchen, als es ihrem proportionalen Anteil an der Bevölkerung entspricht. Aber natürlich gibt es keine monokausale Erklärung á la: „Migration ist der einzige Grund für Gewalt in der Familie“, auch wenn dies überproportional häufig der Fall ist. Nur ein paar kurze Fakten: Im Jahr 2022 gab es 180.000 Opfer häuslicher Gewalt, also einen Anstieg um 10 %. Bundesweit bestehen 400 Frauenhäuser, 68 davon in NRW. 3.210 Kinder mussten mit ihren Müttern im Jahr 2021 alleine in NRW in Frauenhäuser flüchten. Von 2018 auf 2022 sind die Fallzahlen in NRW um 27 % angestiegen. Eine weitere, ebenso wenig verwunderliche Tatsache ist: Viele Taten geschehen unter Alkoholeinfluss. Ebenso sind im Hellfeld Männer häufiger Täter als Frauen. Der in der Regel physisch überlegene Mann wählt den physischen Angriff, die Frau überwiegend den psychischen. Beide Gewaltformen sind zudem interdependent, sprich: Die Frau reagiert auf physische Gewalt überwiegend psychisch, der Mann andersherum. Kann man das verstehen? – Ja. Kann man das gutheißen? – Niemals. Und niemals stimmt der Quatsch: Es ist meine Ehre, die mich zwingt, meine Frau zu schlagen oder meine Schwester umzubringen. (Beifall von der AfD Frauen zu schlagen, ist ehrlos. Frauen umzubringen – darüber brauchen wir gar nicht zu sprechen. Das sage ich Deutschen und Migranten. Die Antwort ist glasklar: Deutsche ab in den Knast – und Migranten ohne deutsche Staatsangehörigkeit ab nach Hause; das gilt für die Täter, nicht für die Opfer. (Beifall von der AfD) Der Staat muss viel genauer hinschauen. Wenn ich aber Herrn Reul, unseren Innenminister, danach frage, dann sagt er mir: Ehrenmorde werden durch die Landesregierung statistisch nicht erfasst. – So kann ich ein Problem auch kleinreden: bloß keine Daten erheben, bloß nicht die komplette Datenbasis zur Hand haben. Stattdessen gibt es politisch korrekte Wortschöpfungen wie „Femizid“. Wissen Sie, mir ist das egal. Sie können das von mir aus „Femizid“ nennen. Die Wahrhaftigkeit und Vollständigkeit der Datenbasis muss aber gegeben sein, damit wir reagieren können. Bei „können“ bin ich beim nächsten Problem: Man muss, so wie wir als AfD, auch wollen. Das eine bedingt nun einmal das andere. Dazu kommen natürlich noch weitere Effekte, und auch diese verantworten Sie zum Teil alle miteinander. Ich hatte Sie nämlich gewarnt. Die Lockdowns und Ausgangsbeschränkungen hatten nicht nur keine wissenschaftliche Grundlage. Sagen wir es 28.02.2024 ganz direkt: Sie waren der letzte Schwachsinn – und die ganze Welt weiß das. Nur Sie hier wollen jetzt nicht mehr darüber sprechen, wie falsch Sie lagen. Ihre irren Maßnahmen führten – auch da hatte ich leider recht – zu mehr häuslicher Gewalt, was vollkommen logisch ist. Eine Entschuldigung Ihrerseits zum Beispiel bei den betroffenen Kindern – weiterhin Fehlanzeige! Zu diesem Anstieg häuslicher Gewalt führt auch, dass Sie die Gesellschaft, also die Bürger, laufend weiter unter Druck setzen. Harte Polarisierung, ungezügelte Migration, steigende Kriminalität und Unsicherheit, existentielle Bedrohung durch hohe Preise, Energiekosten, steigende Mieten und Kriegslust – all das führt für den Einzelnen dazu, dass das Nervenkostüm dünn wird. Das ist politisch von Ihnen verantwortet. Herr Reul sagt, das gesellschaftliche Klima habe sich verändert. – Ja, das hat es, aber warum denn wohl? Ihre Politik sorgt für Stress, Druck und Unfrieden. Wir Bürger und die AfD hingegen wollen endlich wieder Ruhe und Frieden. Und: Frauen schlägt man nicht. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Ministerin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Wagner, nach Ihren allgemeinpolitischen Ausführungen – zweifelsohne ist es richtig, dass man Frauen nicht schlägt – wäre noch zu ergänzen: Ich hoffe nur, dass Ihnen auch beigebracht wurde, dass man ganz generell nie jemanden schlägt und dass Gewalt nie eine Lösung für irgendetwas ist. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich bin einigermaßen verwundert, wie man es schafft, bei einem gesellschaftlich so wichtigen Thema wie „Gewalt gegen Frauen“ nach drei Sätzen schon wieder bei rassistischen Ressentiments anzukommen. Drei Sätze haben sie gebraucht! (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Franziska Müller-Rech [FDP]) Was Sie abschließend gesagt haben, ist ganz offensichtlich ein Fingerzeig in die Richtung Ihrer eigenen Partei, denn „harte Polarisierung“, wie Sie es gerade formuliert haben, (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) ist ganz offenkundig Markenkern und Politikinhalt Nummer eins der AfD. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Wenden wir uns nun noch einmal den Anträgen zu, denn es ist wichtig, dass wir heute bei den Themen „häusliche Gewalt“ und „geschlechtsspezifische Gewalt“ einen breiten Schulterschluss erzielen. Es ist richtig und wichtig, dass häusliche Gewalt längst nicht mehr als Privatsache gilt. Trotzdem passieren im direkten sozialen Nahfeld noch viel zu viele häusliche Gewalttaten und Gewaltdelikte aller Art. Es ist auch richtig, dass wir über die steigenden Zahlen bei häuslicher Gewalt sprechen müssen. Das klingt immer etwas abstrakt, aber hinter jedem Fall von Gewalt steht ja immer auch ein Opfer. Dahinter steht immer eine persönliche Geschichte. Sich das zu vergegenwärtigen, ist immer sehr wichtig. Jede dritte Frau muss sich gar nicht vorstellen, wie es ist, Gewalt zu erfahren, weil sie im Laufe ihres Lebens leider selbst Opfer einer Gewaltform geworden ist. Für diese Frauen ist die Erfahrung von Gewalt leider schreckliche Realität. Was direkte Hilfe wie zum Beispiel ein Platz in einem Frauenhaus für die Frauen real bedeutet, ist, nicht nur der Gewalt zu entgehen, ihre Kinder schützen zu können und keine Angst mehr haben zu müssen, sondern vor allem auch die Möglichkeit, Unterstützung für ein Leben jenseits von Gewalt, für ein eigenständiges Leben zu erfahren. Aus der Spirale von Gewalt herauszukommen, ist ein Aspekt, der in dieser Debatte wichtig ist. Gerade mit Blick auf die einzelnen schlimmen Schicksale, die sich hinter abstrakten Zahlen verbergen, ist es mir, dem Haus und der Landesregierung wichtig, dass es unsere Verpflichtung ist, die Istanbul-Konvention konsequent umzusetzen und Frauen vor Gewalt, sowohl physischer, psychischer als auch sexualisierter Gewaltanwendung, zu schützen und Frauen in der ganzen Breite von Gewalterfahrungen zu sehen. Steigende Zahlen sind immer Anlass zur Besorgnis und vor allem zum Handeln. Das tut die Landesregierung. Ich weiß, dass sie sich dabei auf die breite Unterstützung der demokratischen Fraktionen in diesem Haus verlassen kann. Die steigenden Zahlen zeigen aber auch eine notwendige Aufhellung des Dunkelfeldes. Es gibt eine höhere Sensibilität für Gewalt gegen Frauen, für geschlechtsspezifische Gewalt. Das ist gut so. Dem, dass wir als Gesellschaft das nicht akzeptieren, muss nämlich zwingend folgen, dass es, wenn diese Akzeptanzgrenze der Gesellschaft überschritten wird, sanktioniert wird – allemal strafrechtlich, aber auch durch eine deutliche Absage der Gesellschaft an alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Die vorliegenden Anträge beschäftigen sich mit ganz unterschiedlichen Aspekten, die zu diesem Gewaltschutz einen wichtigen Beitrag leisten können. 28.02.2024 Ich bin sehr dankbar, dass wir dieses Thema in dieser Breite diskutieren, denn es muss auch klar sein, dass es sich um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung handelt, die unterschiedlichen Bereiche, die hier angesprochen worden sind, in den Blick zu nehmen und deutlich zu machen, dass der Schutz vor und die Unterstützung bei Gewalt eine gesamtgesellschaftliche, eine strukturenübergreifende und ressortübergreife Aufgabe ist. Gerade vor dem Hintergrund der noch nach dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention gestiegenen Zahlen der häuslichen Gewalt ist der Ausbau der Schutzmaßnahmen und auch der präventiven Angebote dringlich. Deswegen wollen wir den Landesaktionsplan weiterentwickeln. Dabei ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass dies in Einklang mit Art. 7 der Istanbul-Konvention steht, in dem die Gesamtstrategien festgeschrieben sind. Das bedeutet nicht, dass wir bei der Entwicklung von vorne anfangen. Wir haben bestehende Strukturen und einen Landesaktionsplan. Den weiterzuentwickeln gebietet auch der gemeinsam von uns getragene Wunsch, die Istanbul-Konvention umzusetzen. Das bedeutet im Übrigen nicht, dass wir deswegen bislang nichts getan haben oder nicht weiterhin etwas tun. Es geht darum, mit diesem Landesaktionsplan eine weiterentwickelte strategische Grundlage für die Koordinierung und Umsetzung der Istanbul-Konvention zu schaffen. Das werden wir nur im Austausch mit den Organisationen, den Behörden und den unterschiedlichsten Akteuren – nicht nur der Frauenhilfeinfrastruktur – schaffen. Das ist ein ganz zentrales Element, und das schreibt uns auch die Istanbul-Konvention so ins Aufgabenheft. Ein wichtiger Aspekt, den man dahin gehend diskutieren muss, ist die Berücksichtigung häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren. Das wurde heute schon angesprochen. Es gab bereits bei der letzten GFMK einen Antrag dazu, der die Umsetzung des Art. 31 der Istanbul-Konvention zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Umgangsverfahren zum Thema hatte. Auch das ist ein Aspekt, der beim konsequenten Schutz und der Bekämpfung von Gewalt und ihrer Folgen entscheidend ist. Mit der Einrichtung einer Fach- und Koordinierungsstelle für den gesamten Prozess der Umsetzung der Istanbul-Konvention in meinem Haus haben wir dem Thema bereits eine hohe Priorität eingeräumt. Auch die ASS, also die Möglichkeit einer anonymen Spurensicherung, ist heute angesprochen worden. Wir sind auf einem guten Weg, die GKV-Vertragsregelungen jetzt endlich abzuschließen. Das ist ein Meilenstein und wichtig. Auf Antrag Nordrhein-Westfalens haben wir bei der letzten GFMK aber auch darauf hingewiesen, dass es nach wie vor Regelungslücken gibt, die es zu schließen gilt. Landtag Natürlich geht es auch immer darum, die Frauenhilfeinfrastruktur weiterzuentwickeln. Ich will deutlich machen, dass wir in den letzten anderthalb Jahren nicht stehen geblieben sind. Im Gegenteil: Wir haben weitere Frauenhäuser in die Landesförderung aufgenommen und werden weitere Frauenhäuser an den Start bringen können; wir werden sie auch unterstützen können. Wir haben eine weitere Fachkraftstelle mit dem Schwerpunkt „Unterstützung von Kindern“ aufgesetzt, weil es wichtig ist, Kinder als eigene Persönlichkeiten innerhalb der Frauenhilfeinfrastruktur und der Frauenhäuser wahrzunehmen, denn Kinder und Jugendliche sind immer Mitbetroffene häuslicher Gewalt – entweder, weil sie selber Opfer von Gewalt geworden sind, oder, weil sie Gewalt beispielsweise gegen ihre Mutter miterleben mussten. Es ist also von ganz zentraler Bedeutung – deswegen haben wir das auch sofort umgesetzt –, diese Fachkraftstelle zu initiieren, damit die Arbeit mit Kindern im Frauenhaus explizit gestärkt werden kann. Ich will aber auch sagen, dass die Stärkung weiterer Strukturen und die Anpassung weiterer Gesetze etwas ist, worüber wir natürlich weiter miteinander im Gespräch und in der Diskussion bleiben müssen, weil wir uns immer fragen müssen, ob wir schon alles tun und ob es Maßnahmen gibt – auch im gesetzlichen Rahmen –, die dazu beitragen können, dass wir Frauen und Mädchen besser vor geschlechtsspezifischer Gewalt schützen können. Ich bin aber auch dankbar, dass uns allen hier klar ist, dass auch Männer Opfer von geschlechtsspezifischer, von häuslicher Gewalt sein können. Deswegen fördert die Landesregierung, das Land Nordrhein-Westfalen auch den Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Männern in Nordrhein-Westfalen. Es gibt fünf landesgeförderte Schutzwohnungen an den Standorten Bielefeld, im Großraum Aachen, im Münsterland, in Köln und in Düsseldorf. Damit verfügt Nordrhein-Westfalen über insgesamt 20 Plätze. Norika Creuzmann hat vorhin darauf hingewiesen, dass die Rückmeldungen aus der Infrastruktur lauten, dass es gut ist, dass wir diese Plätze haben. Sie sind im Moment ausreichend, weil eine Auslastung von 70 % bedeutet, dass wir freie Kapazitäten haben, um Männer aufnehmen zu können. Es ist aber trotzdem wichtig, immer zu schauen, ob Strukturen weiterentwickelt werden müssen. Das ist ganz sicher bei den Beratungsstrukturen und beim Gewalthilfetelefon der Fall. Nordrhein-Westfalen hat das Gewalthilfetelefon initiiert. Ich bin froh, dass immer mehr Bundesländer ihm beitreten, um Männern eine niedrigschwellige Unterstützung in diesem Bereich bieten zu können. Auch das Thema „Gewaltprävention“ ist ganz zentral. Auch das kann nicht nur ein Ressort alleine bear-28.02.2024 beiten, weil Gewaltprävention natürlich auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Im Rahmen des Förderprogramms „Täterarbeit“ – darauf will ich eingehen – fördern wir 20 Täterarbeitsprojekte in 17 von insgesamt 19 Landgerichtsbezirken mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten für gewalttätige Männer in Fällen von häuslicher Gewalt. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz vor Gewalt und zum präventiven Wirken vor weiteren Gewalttaten. Ziel dieser Projekte ist eben, Männer dabei zu unterstützen, eine nachhaltige Verhaltensänderung zu erreichen und somit die Spirale von Gewalt auch an dieser Stelle durchbrechen zu können. Zudem haben wir die Frauenhilfeinfrastruktur ausgebaut, aber es wird auch zu Recht darauf hingewiesen, dass die Istanbul-Konvention einerseits geschlechtsspezifische Gewalt bei Frauen thematisiert. Auch Männer werden durch die Istanbul-Konvention in Art. 2 Abs. 2 explizit adressiert, aber auch Mädchen – und das ist mir besonders wichtig – sind Adressatinnen der Istanbul-Konvention. Deswegen bin ich dankbar dafür, dass auch dieser Punkt in den Anträgen aufgegriffen worden ist. Nordrhein-Westfalen übernimmt auch da – schon seit Jahren – Verantwortung, indem wir auch den Schutz von Mädchen vor Gewalt unterstützen. Wir fördern sechs spezielle Schutzplätze für Mädchen und junge Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind. Einer davon ist ein inklusiver Platz. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, dem wir uns auch weiter widmen müssen. Wie schützen wir eigentlich Frauen und Mädchen mit Behinderung noch besser vor Gewalt? Denn sie haben eine noch sehr viel höhere Gewaltbetroffenheit und -prävalenz haben als Mädchen und Frauen ohne Handicap. Daher haben wir einen inklusiven Platz dort umsetzen können. Aber natürlich müssen wir das kontinuierlich weiterentwickeln. Das ist nicht nur eine bauliche Frage, das ist auch eine inhaltliche Frage, das ist auch eine Frage der Zugänglichkeit sowohl baulich als auch in Informationsangeboten etc. Darüber hinaus fördern wir beim Thema „Gewaltbetroffenheit von Mädchen“ weitere Kapazitäten im Rheinland. Das Mädchenhaus Düsseldorf durfte ich schon als Abgeordnete mitbegleiten. Es war mir persönlich immer ein großes Anliegen, die Jugendhilfe in den Kommunen vor Ort bei dieser wichtigen Arbeit zu unterstützen. Denn in den Mädchenhäusern und Mädchenberatungsstellen werden zudem Präventions- und Beratungsangebote gefördert, die sich an Mädchen und junge Frauen in Krisensituationen richten, die eben Mädchen in ihren Alltagssituationen abholen, um somit oftmals überhaupt erst den Grundstein für die Möglichkeit und die Besprechbarkeit von Gewalterfahrung etc. zu legen. Landtag Mir ist auch wichtig, deutlich zu machen, dass Gewaltschutz nicht nur eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung ist, sondern auch über alle Ebenen hinweg betrachtet werden muss. Deswegen ist es gut, dass jetzt auch auf Bundesebene über einen besseren Gewaltschutz diskutiert wird. Im Zuge der aktuellen Planung zu einer bundesgesetzlichen Absicherung des Rechts auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen werden wir uns auch weiterhin konstruktiv einbringen. Es ist dort zum einen vorgesehen, die Breite des Gewaltschutzes in den Blick zu nehmen und zum anderen natürlich auch endlich eine Lösung für die Frage zu finden, wie Frauen zukünftig unabhängig von Einkommen, Vermögen, Herkunftsort oder Aufenthaltsstatus Schutz in Frauenhäusern und Unterstützungs- und Schutzeinrichtungen finden können. Die Landesregierung wird sich dort intensiv miteinbringen, weil es uns ein großes Anliegen ist, dass wir diesen Punkt, auch diese Ungerechtigkeit im Zugang zu Schutz und Hilfe vor Gewalt endlich konsequent angehen und in den Blick nehmen. Nicht zuletzt hat die Konferenz der Gleichstellungsund Frauenminister*innen und Senator*innen der Länder bereits im letzten Jahr unter Mitantragstellung von Nordrhein-Westfalen einen Beschluss zur abgestimmten Umsetzung des Art. 51 Istanbul-Konvention gefasst. Auch das ist hier bereits angesprochen worden. Dabei geht es nämlich um eine bundesweit einheitliche Analyse von Sicherheitsstandards für von Gewalt betroffene Frauen. Diese sind tatsächlich auch zu schaffen. Da müssen wir nicht bei null anfangen, sondern können bundeseinheitlich auf das, was bereits vorgearbeitet wurde, aufsetzen. Mit diesem Beschluss hat die GFMK die Innenministerkonferenz gebeten, die bislang ergriffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen sowie Standards zur Umsetzung des Art. 51 Istanbul-Konvention abzustimmen, weil klar ist, dass wir nicht nur eine gute Infrastruktur, Schutzstrukturen und Beratungsstrukturen und die präventiven Strukturen brauchen, sondern wir immer wieder auch hinterfragen müssen, ob wir den Rechtsrahmen so ausgestaltet haben, dass er ausreichend den Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt gewährleisten und umsetzen kann. Da sind wir als Gesellschaft in der gemeinsamen Verantwortung für den Schutz und für die Unterstützung von Betroffenen und Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Butschkau das Wort. (Zuruf) 28.02.2024 – Entschuldigung. Ich war zu schnell und habe aus Versehen die CDU übersprungen. Dr. Katzidis hat nun das Wort für die CDU-Fraktion.
Dr. Christos Katzidis CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hass, Hetze, Gewalt und insbesondere häusliche Gewalt sind eine der großen Herausforderungen unserer Gesellschaft in der heutigen Zeit. Frau Kollegin Kampmann, Sie haben eben sehr eindrucksvoll einen konkreten Fall geschildert. Seit meinem 14. Lebensjahr habe ich meine Mutter bei der Hilfe für Frauenhäuser unterstützt. Das hat auch einen konkreten Hintergrund: Häusliche Gewalt war bei uns auch an der Tagesordnung. Insofern habe ich auch persönliche Erfahrungen in dem Bereich. Deswegen ist mir auch der Opferschutz nicht unwichtig. Vielleicht war das auch ein Grund dafür, warum ich Polizeibeamter geworden bin. Gewalt ist wirklich ein Problem in unserer Gesellschaft – Sie haben es dargestellt –, das auch gestiegen ist. Deswegen ist es gut, wenn wir gemeinsam an vielen Stellen agieren. In vielen Bereichen haben wir auch keine Differenzen, sei es bei Präventionsangeboten, bei dem Ausbau von Hilfemaßnahmen, Schutzvorkehrungen, Plätzen etc. Es gibt Bereiche – das ist vorrangig der innenpolitische Bereich –, wo wir sicherlich unterschiedliche Auffassungen haben. Ich möchte an der Stelle noch einmal die Punkte aufgreifen, die Sie eben genannt haben. Sie möchten eine Gesetzesänderung im Polizeigesetz. § 34a soll geändert, herabgestuft werden, und zwar von einer gegenwärtigen Gefahr auf die konkrete Gefahr. Das hat die FDP eben auch noch mal dargestellt. Ich verstehe das Problem nicht. Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn Ort, Zeit und Ausmaß prognostiziert werden können. Eine gegenwärtige Gefahr liegt vor, wenn das schädigende Ereignis unmittelbar bevorsteht oder bereits begonnen hat und noch nicht beendet ist. Von 2002 bis 2017, als ich aus dem Polizeidienst ausgeschieden bin, habe ich keinen einzigen Einsatz erlebt, wo diese Differenzierung ein Problem gewesen ist. Schildern Sie bitte mal konkrete Fälle. Es wird ja auch entsprechend interpretiert. Ich habe in dem Bereich im Übrigen an der Hochschule für Polizei und Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen gelehrt, auch bei den Fortbildungsveranstaltungen als Referent zum Thema „häusliche Gewalt“ gerade auch in rechtlicher Hinsicht. Das verstehe ich tatsächlich nicht; denn das ist kein Problem. Wenn die Polizei gerufen wird, dann liegt in der Regel auch eine gegenwärtige Gefahr vor. Landtag Wenn wir über Rechtsänderungen diskutieren wollen, die nichts kosten, wie Franziska Müller-Rech eben zu Recht dargestellt hat, dann würde ich mir wünschen, dass wir über eine andere Sache reden. Frau Kollegin Kampmann, Sie haben eben zu Recht gesagt, häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Ich glaube, darüber haben wir hier Konsens. Aber dann erklären Sie mir doch bitte mal eine Sache: „Häusliche Gewalt“ ist der umgangssprachliche Begriff. Wenn eine Frau geschlagen wird, ist das ein Körperverletzungsdelikt, eine Körperverletzung gemäß § 223 des Strafgesetzbuches. Körperverletzungsdelikte sind gemäß § 374 der Strafprozessordnung Antragsund Privatklagedelikte. Das heißt, der Staat hat überhaupt gar kein Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungsdelikten, es sei denn, es liegt öffentliches Interesse vor, was aber in den meisten Fällen von den Staatsanwaltschaften negiert wird. Wenn wir also Rechtsänderungen vornehmen wollen, dann doch bitte schön auf der Bundesebene beim Strafgesetzbuch und bei der StPO, wo wir viel mehr bewirken können. (Beifall von der CDU) Und es kostet keinen Cent. Das große Problem ist, wenn man den Fall weiter geschildert hätte – das ist genau der Ausfluss –: Am Ende kommen in der überwiegenden Zahl der Fälle Einstellungsbescheide von der Staatsanwaltschaft. – Das ist eigentlich das Schlimme und das Traurige. Das Opfer einer Gewalttat bekommt einen Einstellungsbescheid, in dem steht: Es besteht kein öffentliches Interesse. – Der Staat hat also kein Interesse an der Verfolgung. Das macht noch mal etwas mit den Opfern, und da müssen wir ran. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Zweiter Punkt, Risikoanalysen: Das kann man formalisieren, muss man aber nicht zwingend machen. In Nordrhein-Westfalen wird es gemacht: Beurteilung der Lage, Entschluss, Maßnahmen. Es gibt da Modelle, die bei jeder häuslichen Gewalt angewendet werden. Ich glaube, wir sind da in Nordrhein-Westfalen sehr gut aufgestellt, aber das ist sicherlich ein Punkt, über den man diskutieren kann. Fortbildung ist ein weiterer Punkt, den Sie angesprochen haben. Da kann man sicherlich auch immer noch mehr tun, aber es gibt Angebote. Es klang eben so, als würde es gar keine Angebote geben. Im Übrigen gibt es im Bachelorstudiengang bei der nordrhein-westfälischen Polizei separate Module, in denen das Thema noch mal extra mit Eskalationspotenzialdelikten, die dargestellt werden, behandelt wird. Das heißt, in der Theorie des Studiums ist es drin, im Training ist es drin, im Studium und in Fortbildungsveranstaltungen. Im Übrigen gibt es separate Fortbildungsveranstaltungen auch bei der nordrhein-westfälischen Polizei. Dass man da von den Kapazitäten her mehr tun kann, d’accord, das würde ich genauso 28.02.2024 sehen, vor allen Dingen auch, weil es tatsächlich ein Problem ist, das mit aktuell round about 34.000 häuslichen Gewalten nicht klein ist. Insofern haben wir da sicherlich Konsens.
Christof Rasche
Es liegt eine Zwischenfrage vor.
Dr. Christos Katzidis CDU
Ja.
Christof Rasche
Von der Kollegin Müller-Witt.
Dr. Christos Katzidis CDU
Bitte.
Christof Rasche
Bitte schön.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Vielen Dank, dass ich die Zwischenfrage stellen darf. – Wie erklären Sie sich denn bitte, dass genau die Punkte, die Sie gerade aus dem Vortrag von der Kollegin Kampmann kritisieren, von der GdP an uns herangetragen wurden, und dass die GdP gesagt hat, diese Veränderung im Polizeigesetz muss dringend erledigt werden? Die GdP ist ja nicht so ganz fern von der Praxis. Wie erklären Sie sich das?
Christof Rasche
Jetzt kommen wir zur Antwort.
Dr. Christos Katzidis CDU
Ich weiß jetzt nicht, wer von der GdP Ihnen das in der Form mitgeteilt hat. Ich werde dazu gerne mal mit dem Kollegen Mertens sprechen. Ich würde es gerne an konkreten Fällen festgemacht haben. Fordern kann man ja viel. Noch mal: Von 2002 bis 2017 habe ich in meiner Dienstzeit keinen Fall erlebt, in dem es an der Frage bezüglich konkrete Gefahr oder gegenwärtige Gefahr gescheitert ist, dass Polizeibeamte gesagt haben: Wir können hier nicht tätig werden, weil keine gegenwärtige Gefahr vorliegt. (Zuruf von der SPD) – Ja, aber nennen Sie doch konkrete Fälle. (Christina Kampmann [SPD]: Namen nen- nen?) Wenn Sie als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter zu einer häuslichen Gewalt kommen, dann ist doch schon was passiert. (Christina Kampmann [SPD]: Nein!) – Wir reden über Fälle, wo noch gar nichts passiert ist und wo auch nicht absehbar ist, dass etwas passiert? Landtag (Christina Kampmann [SPD]: Da ist oft eine Wiederholungsgefahr, Herr Katzidis!) – Wir können das gerne im Ausschuss noch mal diskutieren. Ich finde das abstrus. Aber darüber können wir gerne mal in der Sache und in der Tiefe diskutieren. Mir ist kein Fall bekannt, dass da irgendetwas nicht möglich gewesen sein soll. (Zuruf von Anja Butschkau [SPD]) Auch die pauschale Aussage, die ja teilweise im Raum steht: „Wir können nicht tätig werden, bevor was passiert ist“, ist ja Quatsch. Im Polizeigesetz geht es ja gerade um Gefahrenabwehr. Das habe ich im Übrigen auch schon öfter gehört. Da gibt es sehr dezidiert: abstrakte, konkrete, gegenwärtige Gefahr. Darüber haben wir gerade noch mal diskutiert. Dass es bei der häuslichen Gewalt daran gescheitert sein soll, habe ich noch nicht erlebt, aber wir können es gerne noch mal an anderer Stelle diskutieren. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Insofern haben wir, was den Bereich „Prävention“, Schutzangebote angeht, Konsens. Es ist eben aber auch dargestellt worden, was wir in dem Bereich schon gemacht haben. Über die rechtlichen Themen können wir gerne noch mal in der Tiefe diskutieren. Ich freue mich darauf. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt kommen wir zur Kollegin Butschkau von der Fraktion der SPD.
Anja Butschkau SPD
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Meine Kollegin Christina Kampmann hat die Situation von Frauen, die Gewalt durch ihren Partner erleben, sehr eindrucksvoll beschrieben. Opfer häuslicher Gewalt brauchen die Unterstützung unserer Gesellschaft. Die Landesregierung steht hier in der Verantwortung. Trotz der vielen Diskussionen, die wir in den letzten Jahren um das Thema „Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt“ in diesem Haus geführt haben, stelle ich fest, die Situation schutzsuchender Frauen hat sich zu wenig verbessert. Es bleibt weiterhin ein sehr schwieriger Weg, um der Gewalt zu entfliehen. Stellen Sie sich bitte folgende Situation vor: Sie sind eine Frau und haben zwei Kinder. Sie leben mit Ihrer Familie in Geldern am Niederrhein. Es ist Mittwochmorgen, Ende Februar. Sie winden sich vor Schmerzen im Unterleib und können kaum etwas sehen, weil Sie ein dickgeschwollenes blaues Auge haben. Der Grund: Ihr Partner hat Sie am Vorabend verprügelt. Ihr Partner hat Sie am Vorabend wieder mal ver-28.02.2024 prügelt. – Nach vielen Anläufen des Zweifelns und der Angst fassen Sie einen wichtigen Entschluss: Heute haue ich ab. – Nachdem Ihr Mann sich endlich auf den Weg zur Arbeit gemacht hat, gehen Sie ins Internet und suchen nach einem Platz im Frauenhaus, wohl wissend, dass er Ihren Internetverlauf kontrolliert. Sie haben Glück: Die Lage in den Frauenhäusern in Nordrhein-Westfalen ist heute entspannt. Von 68 Häusern haben immerhin Bocholt, Bonn, Gummersbach und Hamm gerade etwas frei, und Sie können Ihre Kinder sogar dorthin mitnehmen. Bocholt liegt zwar nur 52 km von Ihnen entfernt. Mit Bus und Bahn brauchen Sie aber über zwei Stunden dorthin. Wie sollen Sie das schaffen? Zwei kleine Kinder, Kinderwagen, schnell noch die wichtigsten Sachen einpacken, und das alles unter enormem Zeitdruck! Das macht Ihnen Angst. Sollen Sie das wagen? Wollen Sie es an einem anderen Tag noch einmal probieren? Aber was wird bis dahin passieren? Über sechs Jahre nach Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland ist die Situation in den Frauenhäusern in Nordrhein-Westfalen immer noch unzufriedenstellend. Es fehlen Frauenhausplätze an allen Ecken und Enden. Wer einen Frauenhausplatz sucht, muss dafür quer durchs Land reisen. Das ist das Gegenteil von unkomplizierter und schneller Hilfe. (Beifall von der SPD) Seitdem ich 2017 zum ersten Mal in den Landtag gewählt wurde, sind häusliche Gewalt und der Ausbau des Frauenhilfenetzes ein Dauerthema. Doch die Lage der Betroffenen hat sich bis heute nicht erkennbar verbessert. Ein echter Ausbau des Frauenhilfenetzes war aber weder bei der alten noch bei der neuen Landesregierung erkennbar. (Beifall von der SPD) Ziel der Istanbul-Konvention ist die Bereitstellung eines Frauenhausplatzes auf 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies einen Platzbedarf von rund 1.800 Plätzen. Aktuell gibt es in den landesgeförderten Frauenhäusern knapp 680 Plätze. Wir reden also von einem Defizit von über 1.100 Plätzen. Unter Ministerin Ina Scharrenbach wurden zwei Jahre verschwendet. Wir mussten auf eine Bedarfsanalyse warten, die am Ende keine Erkenntnisse darüber brachte, wo wie viele Frauenhausplätze entstehen müssten, um den Bedarf zu decken. Die aktuelle Ministerin Josefine Paul ist sich der Bedeutung des Themas bewusst und kennt die Problematiken. Neue Frauenhäuser sind in ihrer Amtszeit aber bisher leider nicht entstanden. Es wurden – das ist gerade richtigerweise ausgeführt worden – fünf existierende Frauenhäuser, die bislang nicht vom Land gefördert wurden, in die Landesförderung Landtag aufgenommen. Das ist sehr erfreulich, aber leider viel zu wenig. Jetzt wollen Sie mit einem Entschließungsantrag wieder einen langwierigen Findungsprozess einleiten. Damit ist keiner Frau geholfen. Wir brauchen jetzt zusätzliche Frauenhausplätze. Angesichts der hohen Auslastung aller Häuser ist es nicht von Bedeutung, wo diese entstehen; Hauptsache ist, dass sie zeitnah entstehen. (Beifall von der SPD) Auch die Finanzierung des Hilfesystems ist prekär. Es kann doch nicht sein, dass wir angesichts einer solch wichtigen Aufgabe den oft kleinen autonomen Trägern zumuten, sich um Spenden kümmern und um kommunale Zuschüsse kämpfen zu müssen. Hier erwarten wir, dass Land und Kommunen sich auf eine einheitliche und vor allem auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser verständigen. Für die SPD gilt weiter das Ziel: Jede hilfesuchende Frau muss das Recht auf einen Schutzplatz haben. Frau Ministerin, bitte setzen Sie sich bei Ihrer grünen Ministerin im Bund dafür ein, dass diese endlich den Entwurf für einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern liefert. Das wurde 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart, aber noch nicht umgesetzt. Einen letzten Aspekt möchte ich noch anführen. Hier wiederhole ich das, was in den vergangenen Jahren immer wieder diskutiert wurde: Wir brauchen spezifischere Angebote für Frauen und Mädchen mit Behinderung. Auch hier erleben wir seit zwei Jahren zu wenig Fortschritt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, häusliche Gewalt geschieht im Privaten – übrigens nicht nur im nichtdeutschen Privaten, Herr Wagner. Laut Lagebericht des Bundeskriminalamtes waren 2022 82 % der Tatverdächtigen deutsch und nur 18 % nichtdeutsch – um noch mal auf Ihre Ausführung einzugehen. Als Gesellschaft müssen wir uns dafür einsetzen, dass Frauen und Kinder, aber auch Männer in einem gewaltfreien Umfeld leben können und dass diejenigen, die Opfer von häuslicher Gewalt werden, den Schutz und die Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Deshalb appelliere ich an Sie, diesen Antrag zu unterstützen und endlich den Turbo beim Ausbau des Frauenunterstützungssystems zu starten. – Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Bostancıeri das Wort. 28.02.2024 İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Vorweg möchte ich sagen, dass ich mich darüber freue, dass wir unter den demokratischen Fraktionen große Einigkeit zu diesem Thema haben. Wir alle wollen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen und Mädchen bekämpfen. Daran wollen wir alle arbeiten. Das ist schon einmal ein großer und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich glaube, dass wir das zusammen auch schaffen werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Mit den heute vorliegenden Anträgen wollen wir wichtige Maßnahmen zu einem bitteren Thema – das ist mehrfach angeklungen – diskutieren. Gewalt gegen Frauen ist nicht nur als individuelle Notlage zu verstehen, sondern auch Ausdruck eines historisch gewachsenen Machtungleichgewichts zwischen Männern und Frauen. Geschlechtsspezifische Gewalt, Gewalt gegen Frauen, hat – das ist ganz klar und vielfach erforscht – einen strukturellen Charakter. Das ist nicht nur das Problem des Individuums. Natürlich steht immer eine individuelle Geschichte dahinter. Aber es ist ein gesamtgesellschaftliches strukturelles Problem. Jede Frau kann Opfer von häuslicher Gewalt werden, unabhängig von Bildungsabschluss und Einkommensklasse. Weder das Alter noch die Herkunft schützt pauschal vor einem Gewalttäter, der in der Regel der Partner oder Ex-Partner ist. Die Ausübung von Gewalt gegen Frauen wird in Deutschland und auch in NRW durch die Gleichstellung der Geschlechter verhindert. Das hat sich immer wieder gezeigt. Um weiter daran zu arbeiten, müssen wir konsequent einschreiten und die nötigen Maßnahmen für den Schutz von Betroffenen gewährleisten. Deswegen ist es so wichtig – Ministerin Paul hat es erwähnt –, dass nun alle Frauenhäuser bis auf das eine, das in kommunaler Trägerschaft ist, in die Landesförderung aufgenommen wurden. Deswegen ist es auch so wichtig, dass die Landesregierung sehr schnell Gespräche mit verschiedenen Kommunen geführt hat und bald beispielsweise ein weiteres Frauenhaus in Gelsenkirchen eröffnet werden kann. Auch im Gleichstellungsausschuss haben wir mehrfach besprochen, dass weitere Kommunen folgen werden. Insofern möchte ich den Vorwurf des Stillstandes mit Blick auf diese Landesregierung deutlich zurückweisen. Ministerin Paul hat gerade mehrere Maßnahmen erwähnt, die seit Beginn dieser Landesregierung erfolgt sind. Auch Kollegin Creuzmann hat gerade gesagt, dass in ihren 30 Jahren Tätigkeit im Frauenhaus noch nie so viel auf einmal passiert ist. Landtag Wir wollen eine ganzheitliche Antwort auf Gewalt gegen Frauen geben. Dabei stehen für uns natürlich die Rechte der Betroffenen im Mittelpunkt. Deswegen wollen wir den Aktionsplan weiterentwickeln und im Zuge dessen auch prüfen, ob § 34a PolG ausreichenden Schutz vor häuslicher Gewalt bietet. Natürlich stimmen wir der Überweisung der beiden Anträge in die Ausschüsse zu und hoffen auf eine konstruktive Debatte im Sinne der Sache. Ich glaube, das schaffen wir auch. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung des Antrags der Fraktion der SPD Drucksache 18/8125 und des Entschließungsantrags der Fraktionen von CDU und Grünen Drucksache 18/8210. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Stimmt jemand dagegen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 4 Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung darf nicht weiter ausgebremst werden – Aufstiegs- und Meister-BAföG zeitnah auszahlen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/8115 Die Debatte beginnt mit dem Kollegen Dietmar Brockes für die antragstellende Fraktion.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der letzten Woche hat unser Instagram-Ministerpräsident den AusbildungsCampus des Handwerks in Köln besucht. Ich hoffe, dabei hat er auch gelernt, wie man ordentlich in eine Fliese hineinbohrt und dass man es nicht so macht, wie er es in seinem Post in der Vergangenheit versucht hat. (Beifall von der FDP) Das hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, eine gute Ausbildung zu machen. 28.02.2024 Bei dem Termin hat er, wie so oft, betont – ich zitiere –: „Fachkräfte sind entscheidend für den Industrieund Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Mit der Fachkräfteoffensive begegnet die Landesregierung dem Fachkräftemangel mit verbesserten Angeboten, Kooperationen sowie Investitionen.“ Anschließend lobte er die Meisterprämie der Landesregierung. – So viel zu der Instagram-Welt des Ministerpräsidenten. Die Realität für viele Auszubildende, für viele angehende Handwerkerinnen und Handwerker in Nordrhein-Westfalen sieht leider anders aus. Um überhaupt zu dieser Meisterprämie zu kommen, sind viele Gesellinnen und Gesellen darauf angewiesen, entsprechend finanziell unterstützt zu werden, um sich die Freiheit für die Meisterausbildung leisten zu können. Und dafür gibt es das Meister-BAföG. Dieses Meister-BAföG, das bundesweit eingeführt wurde, läuft hervorragend in Ländern wie Hessen, Niedersachsen und anderen Bundesländern. Dort wird dies nach wenigen Wochen bewilligt. Aber hier in Nordrhein-Westfalen dauert es über ein Jahr, bis die Menschen, die Auszubildenden die Unterstützung des Landes erhalten, obwohl sie dringend darauf angewiesen sind. (Beifall von der FDP) Die langen Bearbeitungszeiten führen vermehrt zu Fortbildungsabbrüchen. Nachdem ich unsere Initiative hier veröffentlicht hatte, habe ich eine Zuschrift von Lukas D. aus meiner Heimatgemeinde bekommen. Er schreibt: Ich habe vor anderthalb Jahren meinen Antrag abgeschickt und strecke seitdem das Geld vor und bekomme immer noch keine Infos seitens der Landesregierung, wie der Stand der Antragsbewilligung momentan ist, weder telefonisch noch per Mail, und das, obwohl so viele Meister fehlen und in unserem Gewerk nur 20 % der Betriebe einen Nachfolger finden. Er ist übrigens Geselle im Heizungs- und Sanitärbereich. Gerade da, wo die Transformation stattfindet, wo die Wende im Heizungsbereich gemeistert werden soll, wird man nicht unterstützt. Er schreibt zum Schluss: Das ist ein Trauerspiel. – Ich sage: Nein, dies ist ein regelrechter Skandal. (Beifall von der FDP) Dieses Vorgehen zeugt von mangelnder Wertschätzung gegenüber den Leistungswilligen in unserer Gesellschaft. Das ist ein handfester Skandal. Die meisten Berufseinsteiger in NRW warten ein Jahr lang auf die Bewilligung ihrer Förderung. Die langen Wartezeiten gefährden nicht nur die Fortbildung, sondern ganze Karrieren. Landtag Mit Blick auf den immensen Fachkräftemangel, den angeblich auch unser Ministerpräsident erkannt hat, auch wenn er heute wieder fehlt und sich zu dem Thema nicht äußert – ähnlich wie eben zu der wirtschaftlichen Lage –, (Matthias Kerkhoff [CDU]: Dietmar!) wird deutlich: Die langen Wartezeiten gefährden den Standort Nordrhein-Westfalen. Sie sorgen sogar für eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Fortbildungsabbrüche von Berufsaufsteigern wegen nicht ausgezahlter Förderungen können wir uns schlichtweg nicht leisten. (Beifall von der FDP) Was macht die Landesregierung? Frau Ministerin Feller ist scheinbar für dieses Thema zuständig. Sie schiebt den schwarzen Peter den Bezirksregierungen und den Antragstellern selbst zu, die angeblich die Unterlagen nicht vollständig eingereicht hätten. So durften wir es in der letzten Woche Ihrem Bericht im Wirtschaftsausschuss entnehmen. Liebe Frau Ministerin Feller, das ist zu billig und zu einfach. Warum können andere Bundesländer dies innerhalb weniger Wochen auszahlen und Nordrhein-Westfalen nicht? Sorgen Sie endlich dafür, dass wir ein digitales, medienbruchfreies Verfahren haben, am besten sogar KI-gestützt! Dann brauchen wir nämlich gar nicht so viel mehr Mitarbeiter in den Bezirksregierungen. Sorgen Sie endlich dafür, dass die Basis stimmt, damit die Verfahren schnell durchgeführt werden können! Nordrhein-Westfalen kann sich dies nicht mehr leisten. Wir brauchen die Fachkräfte, und wir müssen sie ordentlich ausstatten. Diese Landesregierung scheint dazu aber leider nicht in der Lage zu sein. Wir Freie Demokraten werden hier nicht lockerlassen, bis alle, die in diesem Land einen Aufstieg machen wollen, …
Christof Rasche
Herr Kollege!
Dietmar Brockes FDP
… die entsprechende Unterstützung erhalten. Stimmen Sie unserem Antrag bitte zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Nun hat für die Fraktion der CDU der Kollege Matthias Goeken das Wort. Mit Blick auf den Kollegen Brockes möchte ich kurz darauf hinweisen, dass wir heute einen sehr langen Plenartag haben. Wenn wir uns an die Redezeit halten, machen wir es uns einfacher. 28.02.2024
Matthias Goeken CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Brockes, ich hoffe, dass Sie mir jetzt zuhören und die Situation aus dem Handwerk aus einer anderen Sicht sehen. Im letzten Jahr wurden, wie Sie wissen, in NRW nur 3.600 Meisterprüfungen abgelegt. Bei 19.000 Anträgen ergibt sich damit ein gewisser Gap, auf den ich ganz gerne eingehen möchte. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Das Aufstiegs- und Meister-BAföG ist ein wichtiger Baustein der Ausbildungsförderung und dient der Abfederung des Fachkräftemangels. Da gebe ich Ihnen völlig recht. Das Aufstiegs-BAföG wurde 2020 richtigerweise erweitert, und zwar nicht nur für andere Berufe, sondern auch für die Erzieherinnen und Erzieher. Seither ist ein erhöhtes Antragsvolumen von etwa 30 % zu beobachten. In der Folge kommt es, wie Sie das richtigerweise sagen, zu längeren Bearbeitungszeiten, und Antragsteller warten, wie Sie das richtig dargelegt haben, oft mehrere Monate auf ihre Bewilligungsbescheide. Das kommt auch bei mir als Handwerksmeister an. Diese Situation ist selbstverständlich inakzeptabel, und hier besteht ein dringender Handlungsbedarf. (Zurufe von der FDP: Aha!) Wir dürfen unsere Fachkräfte bei der Weiterbildung nicht im Stich lassen. (Beifall von Dietmar Brockes [FDP] und Ralf Witzel [FDP]) – Schön, dass jetzt klatschen, denn jetzt kommt der Punkt. – Bedauerlicherweise hat die damalige FDP-Schulministerin Yvonne Gebauer aber bereits vor vier Jahren versäumt, konsequent Abhilfe zu schaffen. Es war vorhersehbar, dass durch die Ausweitung mehr Anträge gestellt werden, und man hätte bereits zu jener Zeit mehr Ressourcen für die Antragsbearbeitung zur Verfügung stellen können. (Dietmar Brockes [FDP]: Deshalb ist jetzt zwei Jahre lang nichts passiert!) – Lieber Herr Kollege Brockes, im Gegensatz zu Ihnen nehmen wir uns dieses Problems an, … (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) … und das Land arbeitet an Lösungen. Bereits im Nachtragshaushalt 2022 haben wir mehr Mittel zur Verfügung gestellt (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) und 24 neue Stellen für die Bearbeitung der Anträge bei den Bezirksregierungen geschaffen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Die Stellenanzahl hat sich zwischenzeitlich annähernd verdoppelt. (Zuruf) Darüber hinaus hat die Landesregierung mehrere Maßnahmen zur Beschleunigung realisiert. Im letzten Jahr wurde unter anderem (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) ein externer Dienstleister zur Unterstützung der Abarbeitung von offenen Anträgen beauftragt. Mit Erfolg, denn im vergangenen Herbst waren die Altbestände nahezu abgearbeitet. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) – Ja, sie waren nur nahezu abgearbeitet, und hier kommt genau der Punkt. Durch eine eingeführte Controllingfunktion konnte erreicht werden, dass alle vollständigen Anträge innerhalb von zwölf Wochen beschieden werden. Die im November 2023 erstmals genutzte Onlineantragsplattform AFBG Digital leistet dazu einen nachhaltigen und, wie Sie das auch verlangt haben, einen sinnvollen Beitrag, weil sie die Antragsbearbeitung ungemein entlastet. Das Hauptproblem bilden immer noch unvollständig eingereichte Anträge, deren Bearbeitung deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt und die schlussendlich für ein verlängertes Prüfverfahren sorgen. Hinzu kommt, dass die Komplexität der Anträge eine große Herausforderung darstellt. Diese Antragstellung ist eine Wissenschaft für sich. Ich hoffe, Sie haben einmal versucht, einen solchen Antrag auszufüllen, Herr Brockes, weil Sie dann wahrscheinlich festgestellt haben, dass das nicht so einfach ist. Das Handwerk ermöglicht den jungen Gesellinnen und Gesellen durch ihre Handwerkskammer und Fachorganisation bereits heute, bei der Antragstellung behilflich zu sein. Dieses Serviceangebot müsste auf die anderen Berufsgruppen, über die wir hier sprechen, ausgeweitet werden.
Christof Rasche
Herr Kollege Goeken, Herr Kollege Dietmar Brockes hätte eine Zwischenfrage. Matthias Goeken (CDU) Er darf die Zwischenfrage gerne stellen. Ich freue mich, wenn ich die Redezeit verlängern kann.
Christof Rasche
Dann legen Sie jetzt los. Bitte, Herr Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Kollege Goeken, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben mit vielen Ausnahmen und Einschränkungen erzählt, wie gut Sie bei diesem Thema mittlerweile 28.02.2024 auf dem Weg sind. Die Gesellinnen und Gesellen, die die Meisterprüfung ablegen wollen, merken das derzeit leider noch nicht. Können Sie mir aber vielleicht erklären, warum dieses Verfahren trotz der ganzen Probleme – Sie haben gesagt, dass es ein sehr umfangreiches Antragsverfahren wäre – in Hessen und in Niedersachsen, aber nicht in Nordrhein-Westfalen funktioniert?
Christof Rasche
Wir kommen jetzt zur Antwort.
Matthias Goeken CDU
Sehr geehrter Herr Kollege Brockes, herzlichen Dank für die Zwischenfrage. Es ist vieles auch auf der Bundesebene geregelt. Wir hatten bereits vorher – da gebe ich Ihnen völlig recht –, und zwar auch, als Ihre Kollegin noch Ministerin war, einen Antragsrückstau, der damals nicht bearbeitet werden konnte. Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, haben wir jetzt einen Riesenberg, den wir vor uns herschieben. Das größte Problem an diesem Berg sind die nicht vollständig ausgefüllten Anträge. Diese nicht richtig oder nicht vollständig ausgefüllten Anträge führen – das haben Sie völlig richtig gesagt – zu einer längeren Bearbeitungszeit. Da müssen wir ansetzen, und dazu habe ich Ihnen ein gutes Beispiel genannt. (Dietmar Brockes [FDP]: Warum geht das in Hessen und in Niedersachsen?) – Das kann ich nicht sagen. Wahrscheinlich war der Antragsstau dort nicht so groß. – Ich denke, dass gerade Sie etwas verändern wollen, und ich würde mich darüber freuen. Auf der Bundesebene wird über die Einführung einer BAföG-Reform und eine Verringerung der Prüftiefe im Zusammenhang mit dem Abbau von bürokratischen Hürden diskutiert. Hören Sie sich das Wort „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ doch einmal an. Allein schon dieser Name ist kompliziert, und genauso kompliziert ist der Antrag. Für viele Gesellinnen und Gesellen, aber auch für alle anderen Bereiche ist es daher schwierig, diesen Antrag auszufüllen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns nicht weiter den schwarzen Peter suchen. Herr Brockes, lassen Sie uns lieber auf allen Ebenen an einem Strang ziehen, um die Situation nachhaltig zu verbessern. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Wir als Zukunftskoalition haben mit der im letzten Sommer eingeführten Meisterprämie gezeigt, wie es funktionieren kann. Über 1.500 bereits ausgezahlte Anträge zeugen von einer unkomplizierten Förderung des Handwerkernachwuchses in unserem Land. Das ist ein gutes Beispiel. Landtag Unser Anspruch muss auch sein, das Aufstiegs-BAföG weiter zu stärken, um das Gleichgewicht von beruflicher und akademischer Bildung zu sichern und die Fachkräftesicherung weiter zu forcieren. Investitionen in die berufliche Bildung sind ein Erfolgsfaktor für unseren Standort Nordrhein-Westfalen. Schließlich sind die qualifizierten Fachkräfte von heute unsere Hidden Champions von morgen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Lena Teschlade das Wort. Bitte sehr.
Lena Teschlade SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte nicht studieren können, wenn ich kein BAföG erhalten hätte, weil ich berufsbegleitend studiert habe und die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als Praktikum galt und damit unentgeltlich war. Deshalb habe ich zusätzlich noch am Wochenende gekellnert. Trotzdem hätte ich mein Studium ohne BAföG abbrechen müssen, weil meine Eltern sich das Studium von drei Kindern nicht hätten leisten können. Mein Vater ist selbst Handwerker und mit seinem Betrieb noch immer selbstständig. Er hat seine drei Meistertitel alle selbstständig finanzieren müssen und sich damit finanziell in ein enormes Risiko begeben. Es hätte ihm wahnsinnig geholfen, wenn es damals das Aufstiegs-BAföG gegeben hätte. Daher war ich sehr froh, als mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes im Jahr 2020 die Förderung von beruflicher Fortbildung für jene, die ihre berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben, auf breite Beine gestellt wurde. Sowohl die Höhe der Förderung als auch die Voraussetzungen wurden so angepasst, dass es für mehr Menschen attraktiver wurde, Förderung zu beantragen. Das ist auch beim Thema „Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung“ ein absolut wichtiger Schritt. Die Tatsache, dass seitdem die Anzahl der Anträge laut Landesregierung massiv angestiegen sei, spricht erst einmal dafür, dass es sich hierbei um ein Erfolgskonzept handelt. Die Zahlen der Bezirksregierung Köln belegen diesen Trend auch. Die Menschen, die sich dahinter verbergen, leisten einen ganz, ganz wichtigen Beitrag zur Sicherung von Fachkräften. Deshalb müssen wir aber auch alle gemeinsam ein Interesse daran haben, dass die Anträge schnellstmöglich bearbeitet werden und die Leute ihr Geld bekommen. Wir wissen, ehrlich gesagt, schon ziemlich lange, dass die Bezirksregierung massive Probleme bei der Bearbeitung der Anträge hatte. Daher habe ich gemeinsam mit meinen Kölner Kolleginnen und 28.02.2024 Dilek Engin bereits im Jahr 2022 eine Kleine Anfrage zu dem Thema gestellt. Die Bezirksregierung hat damals auch recht ausführlich geantwortet, die Probleme dargestellt und gesagt, sie habe mit einem akuten Personalmangel zu kämpfen. (Zuruf von Matthias Goeken [CDU]) Wir haben schon damals die Unterstützung der Landesregierung bei dem Thema gefordert, da viele Menschen vor der akuten Gefahr standen, die Ausbildung wieder abzubrechen, weil schlichtweg das Geld fehlte. An dieser Stelle konnten wir froh sein, dass das Land dann auch reagiert und den externen Dienstleister eingestellt hat, damit die Anträge abgearbeitet werden können. Ich will an dieser Stelle auch einmal loben. Aber gewöhnen Sie sich nicht daran. Das wird eine Ausnahme bleiben. (Matthias Goeken [CDU]: Ist aber schön, trotz- dem!) Ich will aber auch mal sagen, dass wir natürlich auch eine massive Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden in der Bezirksregierung haben, die am Limit arbeiten und extremen Arbeitsbelastungen ausgesetzt sind. Der Kollege von der CDU hat darauf hingewiesen: Der aufgelaufene Altberg von unvollständigen und vollständigen Anträgen konnte bis 2023 nahezu komplett abgearbeitet werden. Im Moment kann die Vorgabe bei vollständigen Anträgen auch eingehalten und teilweise übertroffen werden. Das ist erst mal gut. Das große Problem sind die unvollständigen Anträge. Aber dafür können die Antragstellerinnen an ganz, ganz vielen Stellen überhaupt nichts, weil das Verfahren völlig kompliziert und total bürokratisch ist. Die meisten von Ihnen, die schon einmal so einen Antrag ausgefüllt haben, dürften wissen, wie kompliziert das ist. Mich hat folgender Fall erreicht: Da hat jemand das Antragsformular von der Seite der Bezirksregierung runtergeladen und erfährt acht Monate später, dass ein Formular falsch war, das aber auf der Seite eingestellt war. Dafür können die Antragsteller jetzt nun mal wirklich nichts. Dieser Zustand ist unhaltbar. Da sind wir uns hier wohl auch einig. Das haben auch die Kollegen vorher schon gesagt. Die Situation ist so auch nicht mehr tragbar. Allerdings gestaltet sie sich wie eben beschrieben eben ein bisschen anders. Deshalb ist mir der vorliegende Antrag auch nicht differenziert genug, da die Crux eben vor allen Dingen in den unvollständigen Anträgen liegt. Dass eine Dezentralisierung bei der Problemlage hilft, wage ich auch ein bisschen zu bezweifeln. Deshalb braucht es aus unserer Sicht noch eine Menge anderer Maßnahmen, nämlich zum Beispiel eine vernünftige Unterstützung in Form von FAQs zum Ausfüllen der Anträge, eine Absenkung der Prüftiefe – Landtag das geht natürlich auch in Richtung der Ministerien – und ein besseres technisches Verfahren, weil sich das aktuelle Verfahren überhaupt nicht für dieses Massenverfahren eignet. Lieber Kollege, das Land kann aber die Verantwortung auch nicht einfach wieder abschieben und sagen: Ach, damit haben wir ja eigentlich gar nichts zu tun. – Sie müssen hier vielmehr die Verantwortung übernehmen und entsprechend Unterstützung leisten. Ich kann also zu dem vorliegenden Antrag der FDP nur sagen: Die Richtung stimmt. Da sind wir absolut dabei und unterstützen das auch. Aber der Antrag hat inhaltlich wirklich massive Schwachstellen und greift die Problemstellung eben nicht differenziert genug auf. Deshalb werden wir uns heute an der Stelle enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Marc Zimmermann das Wort.
Marc Zimmermann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das Aufstiegs-BAföG ist ein wichtiger und wesentlicher Baustein, um dem drohenden Rückgang an Handwerksunternehmen in den nächsten Jahren ansatzweise entgegenzuwirken. Bis hierhin kann ich der Argumentation des FDP-Antrags folgen. Dann wird dort allerdings die bereits durch das AWIKE zur Verfügung gestellte Antwort auf eine Berichtsanfrage eben jener Fraktion zum selben Thema ignoriert, eine Antwort, die sich mir auch aus zahlreichen Gesprächen mit dem Regierungspräsidenten, der Bezirksregierung und weiteren relevanten Akteuren ergeben hat. Es ist nämlich nicht so, wie es der Antrag der FDP suggeriert, dass die schwarz-grüne Landesregierung die Situation verkannt hätte. Im Gegenteil: Die Landesregierung hat diese Situation genau erkannt und gleich nach Aufnahme ihrer Arbeit längst überfällige Nachbesserungen vorgenommen. (Lena Teschlade [SPD]: Das stimmt nicht!) So hat sie gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln als genehmigender Behörde durch externe Dienstleister für eine personelle Aufstockung gesorgt. Denn es galt die bis Mai 2022 aufgelaufenen Anträge – wir reden hier von einer fünfstelligen Zahl – möglichst zügig abzuarbeiten. (Zuruf von Yvonne Gebauer [FDP]) Bereits im Nachtragshaushalt 2022 wurden parallel dazu 24,5 neue Stellen geschaffen, um die Personaldecke der Bezirksregierung dauerhaft zu kräftigen. 28.02.2024 Hier komme ich noch einmal auf die Bemerkung „längst überfällig“ zurück. Die FDP sollte sich fragen, wie es denn überhaupt zu dem Stau an Anträgen gekommen ist. (Yvonne Gebauer [FDP]: Das weiß die FDP!) Im Sommer 2020 hat der Bund eine Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Es wurden unter anderem neue Bezugsberechtigte aufgenommen und Bemessungsgrundlagen geändert. Eine solche Ausweitung der Bezugsberechtigten – dazu braucht man kein Experte zu sein – führt natürlich auch zu einer Erhöhung von Antragszahlen. Tatsächlich hat die Bezirksregierung Köln 2019 bis 2021 einen Anstieg der Antragszahlen von bis zu circa 4.000 pro Jahr verzeichnet. Das war eine Steigerung von 25 %, die sich aber bis zum Ende der letzten Legislaturperiode nicht in der Ausgestaltung der Personaldecke der Bezirksregierung wiedergefunden hat. Laut einem Schreiben eben jener Bezirksregierung konnte das erforderliche Personal zur Bearbeitung des erhöhten Antragsaufkommens seinerzeit nicht zur Verfügung gestellt werden, sodass sich im Laufe der Zeit immer größere Rückstände gebildet haben. Warum das unter den zuständigen FDP-geführten Ministerien für Schule und Wirtschaft zwischen 2020 und 2022 nicht möglich war, konnte mir nicht gesagt werden. (Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Entschuldigung. Herr Zimmermann, es liegt der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Brockes vor.
Marc Zimmermann GRÜNE
Bitte.
Christof Rasche
Dann geht es jetzt los.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Kollege Zimmermann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich denke – deshalb werde ich das nicht fragen –, dass Sie mir zustimmen, dass die grün-schwarze Landesregierung seit 20 Monaten im Amt ist. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Darüber sind wir auch sehr froh! – Thorsten Klute [SPD]: Das gilt nicht für alle!) Ich glaube, dass der Zeitraum eigentlich reichen könnte, um vorherige Mängel, wenn sie denn vorhanden waren, abzustellen. Ich habe eben das Beispiel von einem Gesellen gebracht, der mir gestern geschrieben hat und in eineinhalb Jahren bis heute keine Antwort bekommen hat. Deshalb meine Frage: Glauben Sie, dass die ganzen Maßnahmen, die Sie Landtag eben aufgeführt haben, schon zum Erfolg geführt haben? Woran kann es liegen, dass es immer noch nicht zum Erfolg geführt hat? (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Drei Fra- gen! Du kannst dir eine aussuchen!)
Christof Rasche
Jetzt kommen wir zur Antwort. Bitte sehr.
Marc Zimmermann GRÜNE
Vielen Dank für die Frage, Herr Brockes. Allerdings steht die Antwort bereits in dem Antwortschreiben auf die Berichtsanfrage, die Sie an das MWIKE gestellt haben. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Dort ist es schon geschrieben worden. Auf den konkreten Einzelfall, den Sie erwähnen, kann ich jetzt nicht Bezug nehmen, weil ich die Hintergrundinformationen nicht habe, (Dietmar Brockes [FDP]: Das ist die Regel!) wie es dazu kam, dass jene Person zu denjenigen gehört. Ich sprach eben von einer fünfstelligen Zahl an Anträgen, die bis Mai 2022 liegengeblieben sind. Heute sprechen wir von 600 Anträgen, die laut Bezirksregierung noch nicht beschieden werden können, weil sie unvollständig sind. Ich muss annehmen, dass diese Person, von der Sie sprechen, zu diesen 600 Personen gehört. Anders kann ich es mir nicht erklären. Insofern ist das meine Antwort auf Ihre Frage; hoffentlich beantwortet es das. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Goe- ken [CDU]) Die neue Landesregierung hat dagegen – ich komme noch einmal darauf zurück –, wie vorhin beschrieben, die Anpassung mit dem Nachtragshaushalt 2022 umgehend vorgenommen. Dass eine solche Anpassung ein fortlaufender Prozess ist und nicht alle Anträge von heute auf morgen abgearbeitet sind – das beantwortet Ihre Frage noch einmal –, brauche ich nicht extra zu erwähnen. Erwähnen möchte ich aber, dass die Zahl der Altbestände an Anträgen heute fast abgearbeitet ist. Vollständige Anträge werden nun innerhalb der gesetzten Frist von zwölf Wochen beschieden. Auch das geht bereits aus der Beantwortung der Berichtsanfrage hervor. Ich möchte auf ein weiteres Problem eingehen, das von der FDP in ihrem Antrag angesprochen wird. Es ist tatsächlich so, dass Anträge von angehenden Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch die Kammern vorgeprüft und erst bei Vollständigkeit eingereicht werden. Das verkürzt theoretisch die Bearbeitungszeit. Praktisch bleibt allerdings der nicht durch die Kammern vorgeprüfte Anteil der Lebenshaltungskosten. Sind die Unterlagen hier fehler-28.02.2024 haft oder unvollständig, kommt es zur Rückstellung des gesamten Antrags. Ich kann mich daher durchaus dafür erwärmen, dass sich die Landesregierung beim Bund für eine Änderung dieser Praxis einsetzt, damit zumindest die dem Meisterkurs direkt zugeschriebenen Kosten genehmigt werden können. Wenn ich mir allerdings die übrigen Beschlusspunkte Ihres Antrags ansehe, dann muss ich sagen, dass Sie ein System verändern wollen, das von der Enquetekommission „Zukunft von Handwerk und Mittelstand“ bereits 2017 als tragfähig anerkannt wurde. Nach der – ich wiederhole mich – längst überfälligen Nachjustierung im Bereich der personellen Ausstattung der Bezirksregierung wird diese zukünftig auch in der Lage sein, die Anträge fristgerecht zu bearbeiten. Ich kann Ihnen als Sprecher für Handwerk und Mittelstand meiner grünen Fraktion versichern, dass ich auch die weitere Entwicklung eng verfolgen werde, wie ich es bereits in den vergangenen Monaten getan habe. Ihren Antrag lehnen wir ab, weil er ganze vier Jahre zu spät kommt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Professor Dr. Zerbin das Wort. Bitte sehr.
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“, so heißt es im Volksmund. Warum ist diese Binsenweisheit heute noch aktuell? Eigentlich ist es ganz einfach: In jungen Jahren können Lehrinhalte besser aufgenommen werden. Deswegen ist es wichtig, frühzeitig in die eigene Bildung zu investieren. Damit alle Bürger diese Möglichkeit haben und die Chancen gerecht verteilt werden, muss der Staat junge Menschen finanziell in ihrem Berufsleben unterstützen. Unter anderem mit dieser Herausforderung beschäftigt sich der vorliegende Antrag der FDP. Was will dieser Antrag konkret? Er bezieht sich auf das Aufstiegs-BAföG, das im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geregelt ist. Es ist an das klassische BAföG angelehnt und stellt eine Möglichkeit dar, eine Fortbildung oder Existenzgründung vornehmen zu können. In dem Antrag wird festgestellt, dass es in Nordrhein-Westfalen zu erheblichen Bearbeitungsverzögerungen kommen soll. Als Ursache wird die zentrale Bearbeitung der eingehenden Anträge bei der Bezirksregierung Köln genannt. Ein weiterer erschwerender Faktor sollen fehlende Schnittstellen bei der Bearbeitung der Antragseingänge sein. Zwar könnten die Anträge unter anderem postalisch, elektronisch und auch nach Terminvereinbarung gestellt werden, Landtag jedoch würde diese fehlende Einheitlichkeit der Eingaben zu Bearbeitungsverzögerungen führen. Bei der Zustandsbeschreibung wird allerdings nicht klar, ob es sich um Umsetzungsprobleme oder um strukturelle Probleme in Köln handelt. Wir haben gerade schon einige Gründe gehört: Ob es der Personalmangel oder ein EDV-Problem ist – irgendwie scheint es nicht richtig zu funktionieren, während es in anderen Ländern besser läuft. Eine Vorlage herunterzuladen, händisch auszufüllen und nach acht Monaten eine Antwort zu erhalten, ist auch nicht der letzte Schrei der Technik. An dieser Stelle möchte ich daher auf grundsätzliche Fragen eingehen, welche Auswirkungen fehlende Aufstiegsmöglichkeiten haben. Laut IHK-Fachkräftemonitor sind die drei Berufsgruppen mit dem in absoluten Zahlen größten Engpass für Nordrhein-Westfalen im Bereich der Erziehung, in den sozialen und hauswirtschaftlichen Berufen, in Büro- und Sekretariatsberufen sowie in den medizinischen Gesundheitsberufen zu finden. Die Schere zwischen Angebot und Nachfrage geht immer weiter auseinander. Das politische Establishment hat diesen Trend in den vergangenen Jahren eindeutig verschlafen und vor allem zu sehr auf die Hochschulausbildung gesetzt. Verstehen Sie mich nicht falsch: Natürlich ist es wichtig, in Zeiten von Industrie 4.0 und einer immer komplexeren und digitaleren Arbeitswelt die Akademisierung der Berufswelt in Deutschland voranzutreiben. Das ist nicht das Problem. Wir müssen allgemein wieder mehr auf Bildung und Leistung setzen und gerade den Mittelstand fördern, da der Mittelstand das Rückgrat unserer Volkswirtschaft ist und bleibt. (Beifall von der AfD) Der Meistertitel hat in Deutschland historisch betrachtet eine besondere Bedeutung. Die Möglichkeit, mit absolvierter Meisterprüfung auch Zugangsmöglichkeiten zu einem Studium zu erlangen, stärkt daher das Ansehen des Meisters und bietet gleichzeitig eine Aufstiegsmöglichkeit für Menschen aus bildungsfernen Schichten. Das bringt mehr Gerechtigkeit in die Gesellschaft. Eine Verwässerung der unterschiedlichen Ausbildungssysteme brauchen wir aber nicht. Das Studium darf nicht zum Ausbildungsersatz und der Meister nicht zum Abiturersatz degradiert werden. „Höher, weiter, schneller“ ist nicht immer der bessere Weg. Chef in einem florierenden Handwerksbetrieb zu sein, ist besser, als 20 Semester lang Sozialpädagogik studiert zu haben. Diesen neuen und alten Spirit – so muss man es ja sagen – müssen wir unseren jungen Menschen mit auf den Weg geben. Ich komme zum Schluss. In einer immer komplexer werdenden Welt werden wir in Zukunft immer mehr 28.02.2024 engagierte Menschen brauchen, die bereit sind, an sich zu arbeiten und in ihre Aus- und Weiterbildung zu investieren. Der Staat muss den jungen Menschen Möglichkeiten bieten, je nach Begabung und Motivation ihren richtigen Weg zu finden. Fehlende Digitalisierung, überlange Bearbeitungszeiten und enorme Rückstände in der beruflichen Aufstiegsfortbildung können wir uns nicht mehr leisten. Wir haben vorhin schon viele Beispiele gehört. Ein Beispiel hat mir mein Kollege Markus Wagner noch erzählt. Das ist schon wieder so ein Einzelfall. Da musste jemand, der Dachdeckermeister werden wollte, anderthalb Jahre lang auf sein Meister-BAföG warten. So etwas brauchen wir hier jedenfalls nicht. Das muss sich ändern. Den Vorschlägen der FDP im vorliegenden Antrag stehen wir daher positiv gegenüber und werden diesen daher unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Dorothee Feller das Wort. Bitte sehr. Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Jahren haben die Veränderungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz zum Aufstiegs-BAföG den Kreis der Antragstellerinnen und Antragsteller deutlich größer werden lassen. Wir begrüßen die Öffnung der Leistungsgewährung beispielsweise für angehende Erzieherinnen und Erzieher ausdrücklich. Die Qualifizierung von Fachkräften ist und bleibt ein prioritäres Ziel der Landesregierung. Wer sich für eine Fortbildung oder eine weitere Qualifizierung entscheidet, soll auch die Möglichkeit erhalten, während dieser Qualifizierungsmaßnahme unterstützt zu werden. Der massive Anstieg der Antragszahlen hat in demselben Ausmaß den Arbeitsanfall in der Bezirksregierung Köln erhöht. Die Bezirksregierung Köln ist in Nordrhein-Westfalen zentral für die Antragsbearbeitung zuständig. Darauf haben wir als Landesregierung reagiert. Wir haben dafür gesorgt, dass der Bezirksregierung Köln mit dem Nachtragsaushalt 2022 insgesamt 24,5 Stellen zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden. Das entspricht fast einer Verdopplung. Hinzu kommt, dass die Bezirksregierung Köln auf Initiative des Schulministeriums seit dem 1. April 2023 für ein Jahr durch einen externen Dienstleister bei der Antragsbearbeitung unterstützt wird; vor allem, um den entstandenen Antragsstau zu beseitigen. Im Ergebnis konnte im letzten Jahr aufgrund der initiierten Maßnahmen die Anzahl der nicht bear-Landtag beiteten Anträge – es waren nahezu 11.000 – fast vollständig abgebaut und die Bearbeitung vollständiger Anträge auf maximal zwölf Wochen reduziert werden. Damit liegen wir in der vom Bund vorgegebenen Bearbeitungszeit, was gut und erfreulich ist. Es wäre wünschenswert, diese sogar noch zu untertreffen. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Brockes, Sie können mir gerne den Fall, den Sie angeführt haben, zuleiten. Wir gehen dem selbstverständlich nach. Wir gehen jedem Einzelfall nach, und 15 Monate sind schlichtweg zu lang. Nach wie vor unerfreulich ist hingegen der Anteil unvollständig eingereichter Anträge. Er liegt bei nahezu 70 %. Deren Bearbeitung und Nacherfassung ist enorm zeitaufwendig. Die Recherche zu Einzelfällen, die zum Teil in der Presse veröffentlicht werden oder der Landesregierung zugehen, zeigt, dass oftmals relevante Inhalte fehlen oder sich widersprechen. Dem muss die Bezirksregierung natürlich nachgehen. Die Bezirksregierung Köln hat ihrerseits bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zahl unvollständig eingehender Anträge zu reduzieren: eine Checkliste für Antragsteller, eine FAQ-Liste mit den häufigsten Fehlern bei der Antragstellung, mehrere Austauschrunden mit den Kammern, die die Antragstellerinnen und Antragsteller bei der Antragstellung beraten, um auch hier Fehler zu vermeiden.
Christof Rasche
Frau Ministerin, Entschuldigung. Der Kollege Dietmar Brockes ist bekannt für seine Zwischenfragen. Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Ja, gerne, Herr Brockes.
Christof Rasche
Bitte sehr. (Matthias Kerkhoff [CDU]: Er darf seinem Hobby nachgehen!)
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe eben schon einmal ausgeführt, dass die Welt in Niedersachsen und Hessen anders aussieht. Der Grund ist relativ einfach: In Hessen kann man die Unterlagen online einreichen, und den Bearbeitungsstatus muss man nicht telefonisch oder per E-Mail erfragen, sondern man kann ihn online nachschauen. Warum ist das in Nordrhein-Westfalen nicht möglich?
Christof Rasche
Frau Ministerin, bitte. (Zuruf von Matthias Goeken [CDU]) 28.02.2024 Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Vielen Dank. – Die Onlineantragstellung ist auch in Nordrhein-Westfalen möglich. Es handelt sich um das sogenannte AFBG Digital; ein Tool, das vom Bund zur Verfügung gestellt wird. Wir hätten uns zum Beispiel gewünscht, dass dieses Tool, das im November eingeführt wurde, von vornherein seitens des Bundes so konzipiert worden wäre, dass ein Antrag, wenn er nicht vollständig oder nicht richtig ausgefüllt wurde, nicht abgeschickt werden kann. So kennen wir es von ELSTER. Das wäre auch hier sehr gewinnbringend gewesen. Dazu stehen wir mit Bund und Ländern noch im Austausch. (Dietmar Brockes [FDP]: Hessen und Nieder- sachsen machen es!) Noch einmal – ich mache weiter –: Wir haben die Bezirksregierung Köln gebeten, weiterhin nach Optimierungsmöglichkeiten in den Ablaufverfahren zu schauen und auch ein engmaschigeres, optimierteres Controlling einzuführen. Wir stehen dazu mit der Bezirksregierung Köln in ständigem Austausch. So, wie es der Bezirksregierung Köln gelungen ist, die Rückstände abzubauen, erwarten wir, dass es ihr auch gelingt, bei der Bearbeitung der unvollständigen Anträge die Bearbeitungszeit deutlich herunterzufahren. Denn ich denke, wir sind uns einig: Die Antragsteller müssen schneller ihre beantragte Unterstützung erhalten. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/8115. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Fraktionen von CDU und Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/8115 abgelehnt.
André Kuper
Ich rufe auf: 5 Gesetz über die Offenlegung von Parteimitgliedschaften in den Angeboten des Westdeutschen Rundfunks Köln (Parteimitgliedschaften-Offenlegungsgesetz NRW) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 18/8112 erste Lesung Landtag Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD spricht als Erster ihr Abgeordneter Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zitat: „Ich persönlich finde das natürlich schade und bedenklich, aber viele andere Menschen aus der jüngeren Generation machen sich schon einen Kopf oder haben schon Angst und sagen: Vielleicht sollten wir, bevor irgendwas passiert, selbst freiwillig gehen.“ So äußerte sich am Rande einer Demonstration gegen die AfD Ende Januar der vermeintlich zufällig vor die Kamera gelaufene Passant Bekir Yilmaz in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“. Was die ARD-Redakteure aber weder einblendeten noch erwähnten, ist der Hintergrund von Herrn Yilmaz: Er ist nicht nur Mitglied der SPD, er ist Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Berlin, und er ist in den letzten Jahren immer wieder durch üble kurden- und armenierfeindliche Sprüche aufgefallen. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Belegen, die für enge Verbindungen zu den Grauen Wölfen sprechen. Es ist also ein echter Menschenfreund, der da angeblich für Menschenrechte demonstriert. Es ist schon ein bisschen peinlich, wenn eine mit Gebührengeldern überreichlich ausgestattete Redaktion einen solchen Fehler macht und ihre Interviewpartner nicht mal schnell googelt. Aber Fehler passieren überall, kann man sagen. Die Schwarmintelligenz zahlreicher Internetnutzer zeigt uns inzwischen allerdings eine erschreckende Anzahl dieser Fälle, sodass wir nicht mehr an Zufall glauben können. Wir haben in unserem Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, alleine für Januar 67 Fälle aufgelistet. Leider gestattet uns die Landtagsverwaltung nicht die Nennung der Namen, aber sie sind im Internet leicht herauszufinden. Verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure machen sich inzwischen zum Glück die Mühe und die Arbeit und schauen den öffentlich-rechtlichen Anstalten auf die Finger. Besonders hervorzuheben ist der ÖRR-Blog bei X oder vormals Twitter, der sich vor allem auf die überproportionale Präsenz von SPD, Grünen und Linken konzentriert, weshalb ihm jetzt von anderer Seite eine gewisse Unionsnähe unterstellt wird. Das Gegenprojekt ÖRR Blog Watch hat wiederum das herausgearbeitet und bei der Gelegenheit noch 40 weitere Fälle entdeckt, in denen hauptsächlich CDU-Funktionäre interviewt wurden, ohne dass dies offengelegt worden wäre. Fakt ist jedenfalls: Mitglieder der Altparteien sind massiv überrepräsentiert. Geht man davon aus, dass rund 1,3 % der Deutschen Mitglied in einer politi-28.02.2024 schen Partei sind, dürfte bei einer zufälligen Straßenbefragung eigentlich nur etwa jeder 100. Befragte ein Parteimitglied sein. Selbst wenn man argumentiert, dass bei bestimmten Anlässen, etwa bei politischen Demonstrationen, der Anteil von Parteimitgliedern durchaus höher sein dürfte, gehört es doch wohl zur journalistischen Sorgfalt, dass man die Zuschauer und Zuhörer darüber aufklärt, wer da angeblich Volkes Stimme repräsentiert. Noch weniger darf es natürlich sein, dass Rundfunksender ihre eigenen Mitarbeiter interviewen und dann nach außen hin so tun, als wären sie zufällig an einen Passanten geraten. Aber auch hier haben aufmerksame Zuschauer inzwischen weit mehr Fälle aufgedeckt, als man noch mit Zufall begründen könnte. Auch deshalb sinkt das Vertrauen in die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten kontinuierlich. Laut einer aktuellen Studie der Universität Mainz hält gerade noch rund ein Drittel der Befragten ARD und ZDF für politisch ausgewogen. Immerhin noch rund 62 % vertrauen den Sendern insgesamt. Aber auch das ist alarmierend, denn es ist der schwächste jemals gemessene Wert mit weiter sinkender Tendenz. Schaut man auf die Umfragen zum Rundfunkbeitrag, sieht es für die Staatssender besonders düster aus. Für die Abschaffung sind durchweg zwei Drittel bis drei Viertel der Befragten. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Dass die AfD, die sich als einzige Partei seit Jahren konsequent für eine massive Verkleinerung der Anstalten und eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags einsetzt, folgerichtig ein Hauptziel dieser Gesinnungsredakteure ist, verwundert nicht. Als die sogenannte Nichtregierungsorganisation CORRECTIV, die bezeichnenderweise hauptsächlich aus Regierungsquellen finanziert wird, (Lachen von Gönül Eğlence [GRÜNE]) auch aus unserem Landeshaushalt, ihr Märchen vom vermeintlichen Geheimtreffen in Potsdam erzählte, waren die Sender von ARD und ZDF ganz vorne mit dabei. Inzwischen – auch gestern wieder – muss CORREC-TIV seine Geschichten vor Gericht Schritt für Schritt korrigieren. Darüber wiederum berichten ARD und ZDF, wenn überhaupt, nur sehr zurückhaltend und machen stattdessen lieber Werbung für die Parteien, die ihnen jetzt auch noch den Rundfunkbeitrag erhöhen wollen, und gegen die einzige Partei, die sich dagegen wehren wird. Unser vorliegender Gesetzentwurf zielt aber diesmal nicht auf eine grundlegende Reform der Anstalten Landtag ab; dafür gibt es mit Ihnen keine Mehrheit, das wissen wir ja. Dieser Gesetzentwurf soll nur einen einzigen Missstand beseitigen: Wir möchten, dass die Zuschauer und Zuhörer darüber aufgeklärt werden, wer ihnen als vermeintlich zufälliger Passant vorgesetzt wird. Davon abgesehen, dass es für einen sorgsamen Journalisten selbstverständlich sein müsste, ist das in vielen anderen Lebensbereichen ohnehin schon so. Wer zum Beispiel als Bürger die Interessen seiner Mitbürger im Stadt- oder Gemeinderat vertreten will, muss selbstverständlich offenlegen, wo er Mitglied ist oder wessen Interessen er noch vertritt. Richter dürfen keinen Prozess übernehmen, wenn sie aus irgendwelchen Gründen befangen sein könnten. Nur dem, der mit milliardenschweren Zwangsabgaben erheblichen Einfluss auf unsere Demokratie ausüben darf, ist es erlaubt, essenzielle Informationen zu verschweigen. Mit unserem Gesetzentwurf bekämpfen wir diesen Missstand im Zuständigkeitsbereich dieses Parlaments, also beim Westdeutschen Rundfunk. Er soll zukünftig verpflichtet sein, Parteimitgliedschaften von Interviewpartnern und anderen Personen, die in seinen Sendungen vorkommen, offenzulegen. Es ist eine Binsenweisheit: Transparenz schafft Vertrauen. Heimlichtuerei dagegen schafft Misstrauen. Wenn Ihnen wirklich daran gelegen ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest zu machen und zu erhalten, dann müssen Sie erst recht für diesen Gesetzentwurf stimmen. Die Bürger sind zu Recht misstrauisch geworden. Sie schauen genauer hin. Sie nutzen das Internet, um sich zu organisieren und um dem vermeintlich neutralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf die Finger zu sehen. Das ist eine gute Entwicklung, und wir sollten sie zum Anlass nehmen, um diese und andere Reformen auf den Weg zu bringen. Daher bitte ich um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Tritschler. – Für die CDU spricht Frau Abgeordnete Stullich.
Andrea Stullich CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD, dass ein zusätzlicher Programmgrundsatz ins WDR-Gesetz aufgenommen wird, nämlich dass – Zitat – „die Mitgliedschaften von Personen in politischen Parteien, die in den Angeboten des WDR auftreten, dem Publikum möglichst unmittelbar offengelegt werden, soweit die Parteimitgliedschaft öffentlich oder dem WDR bekannt ist“. 28.02.2024 Dieses Parteimitgliedschaften-Offenlegungsgesetz – so nennt es die AfD – steht in einer Reihe mit anderen medialen AfD-Vorhaben aus der Vergangenheit, unter anderem mit dem Zahlungsoffenlegungsgesetz, dem Gendersprache-Vermeidungsgesetz, dem Auskunftsrechte-Erweiterungsgesetz und dem Lokalhörfunk-Transparenzgesetz. All diesen AfD-Gesetzentwürfen ist gleich: Unter dem Deckmantel „Wir wollen doch nur Transparenz“ versuchen Sie, Misstrauen zu säen, und wollen Zweifel an der unabhängigen Berichterstattung der Medien wecken. Sie wollen immer neue Auflagen und Restriktionen für unabhängigen Journalismus durchsetzen; denn Sie haben einfach ein Problem mit den Freiheiten unseres demokratischen Rechtsstaates. Mit Ihren Gesetzentwürfen wollen Sie mehr Kontrolle über die Medien erlangen, und das werden wir Ihnen auch dieses Mal ganz sicher nicht durchgehen lassen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN) Sie begründen Ihren Gesetzentwurf mit einem Regelungsbedarf, den es gar nicht gibt. Denn es gibt keine Lücke im WDR-Gesetz. § 5 regelt eindeutig, dass der WDR die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in seinen Angeboten eine möglichst breite Themenund Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen soll. Der WDR soll sicherstellen, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen, weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen im Gesamtprogramm in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet, dass die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte zu Worte kommen und dass das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient. Das alles wird im WDR-Gesetz eindeutig geregelt. Ich kann keinen weiteren Regelungsbedarf erkennen. Auch dieser Gesetzentwurf der AfD ist nicht sachgerecht. Er ist medienrechtlich verfehlt und auch in Abwägung mit den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen unangemessen. Der Entwurf ist schlicht überflüssig. Natürlich geht es Ihnen auch gar nicht um die Transparenz, die Sie vorgeben, erreichen zu wollen. Ihre wahre Absicht wird in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf deutlich, wo Sie unverhohlen damit drohen, den WDR gesetzlich sanktionieren zu wollen. Sie haben ein Problem mit Staatsferne und Pressefreiheit, und das ist unerträglich. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN) Landtag Liebe Kolleginnen und Kollegen, Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige Medienlandschaft. In der Berichterstattung werden Leser, Hörer, Zuschauer über die gesamte Breite des politischen Spektrums informiert, (Lachen von Christian Loose [AfD]) damit sich die Menschen ihre eigene Meinung bilden können. Objektiver Journalismus bildet unterschiedliche Perspektiven in vielfältigen Darstellungsformen ab. Natürlich muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei der Auswahl seiner Interviewpartner glaubwürdig bleiben. Wo es Anlass zur Kritik gibt, adressieren wir sie dort, wo sie hingehört: in den Rundfunkrat. Klar ist auch: Hochprofessionelle Journalistinnen und Journalisten recherchieren sorgfältig, hören genau zu, entlarven antidemokratische Machenschaften, und das ist auch gut so. Unsere Demokratie braucht freie Medien. Sie braucht Meinungs- und Pressefreiheit. Dieses hohe Gut zu schützen, ist unsere Aufgabe, und daran ist absolut nicht zu rütteln. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Stullich. – Für die SPD spricht Frau Abgeordnete Blumenthal.
Ina Blumenthal SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um das Gesetz über die Offenlegung von Parteimitgliedschaften in den Angeboten des WDR oder kurz: das Mimimi-Gesetz der AfD. (Beifall von der SPD) So weit ist das wenig überraschend, denn die AfD hat immer wieder absurde Ideen, wie Journalistinnen und Journalisten, die kritisch, die unabhängig und die vor allem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk berichten, diskreditiert werden können. Jetzt beziehen Sie auch Menschen ein, die am Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitwirken. Zum Glück gilt aber auch für diesen Antrag der Konjunktiv. Denn eine Mehrheit werden Sie auch für diesen Antrag aus sehr guten Gründen nicht bekommen. Schließlich ist es einmal mehr Ihr perfider Versuch, seriöse Medien in diesem Land in den Dreck zu ziehen. Das wird Ihnen nicht gelingen. (Beifall von der SPD und der CDU) Ich mache mir außerdem Sorgen um Ihre Medienkompetenz. Die Quelle für die Liste, die Sie dem Gesetzentwurf beilegen, stammt – wie soll es auch anders sein? – aus dem Internet, genauer gesagt: von 28.02.2024 einem Blog. Der wiederum bezieht sich auf einen X-Account, früher auch bekannt als Twitter. Der Betreiber dieses Accounts wiederum beschreibt sich selbst mit: Die Keimzelle der Demokratie entmenschlicht nicht. Wer verbirgt sich dahinter? Wir wissen es nicht. Liegt dieser Auswertung eine wissenschaftliche Expertise zugrunde? Wir wissen es nicht. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Was Sie alles nicht wissen!) Was wir wissen, ist: Hier wurden Namen willkürlich zusammengetragen, vollständig veröffentlicht und in einem Blog weiterverarbeitet, um nun von der AfD zu einem Antrag für dieses Hohe Haus zusammengeschrieben zu werden. Sie merken es selbst: Glauben Sie nicht alles, was im Internet steht. (Lachen von der AfD) Aber immerhin: Sie benutzen auch den Konjunktiv, (Zuruf von Christian Loose [AfD]) und das lässt mich hoffen, aber nur ein bisschen. Denn Medienkompetenz ist nichts, was Sie als Fraktion als sonderlich wichtig ansehen. Mit Blick auf die selbstgemachte Berichterstattung Ihrer Partei wissen wir alle, warum das so ist. Was aber bedeutet eigentlich die Forderung, dass Menschen, die das Angebot des WDR gestalten, ihre Parteimitgliedschaft offenlegen sollen? Es geht Sie und mich und alle anderen hier schlicht nichts an, ob ein Mensch, der das Angebot des WDR mitgestaltet, Christdemokrat ist oder eine liberale Weltanschauung hat. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zuruf von Chris- tian Loose [AfD]) Wonach suchen Journalistinnen und Journalisten denn ihre Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner aus? Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, es wird Sie überraschen: nach Expertise, (Lachen von Christian Loose [AfD], Dr. Chris- tian Blex [AfD] und Sven Werner Tritschler [AfD]) nach ihrem ganz eigenen Wissen über ein Thema. Will ich etwas über den geplanten Nationalpark in Nordrhein-Westfalen wissen, frage ich eine Expertin für diesen Bereich. Dabei muss es mir getrost egal sein, ob sie BVB-Mitglied oder Schalke-Fan ist, ob sie Frauen liebt oder vegan isst, (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) es sei denn, diese Expertise geht mit verfassungsfeindlichen Tendenzen einher. (Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Landtag Aber das beklagen Sie in Ihrem Antrag gar nicht. Ich frage mich, was für ein Menschenbild Sie haben. Wie ist es eigentlich, wenn man grundsätzlich vermutet, dass alle anderen besser behandelt werden als man selbst? Zumindest für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt Perspektivenvielfalt. Ich beziehe mich hier auf eine Studie der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Das Institut für Publizistik hat Vielfalt und Ausgewogenheit der Berichterstattung des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Zeitraum zwischen April und Juni 2023 untersucht. Im Vergleich von 34 untersuchten privatwirtschaftlichen Medien haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Bezug auf Perspektivenvielfalt einen bemerkenswerten Befund gemacht: Die Darstellungen von Parteien und Politikerinnen und Politikern fielen bei öffentlichrechtlichen Medien überwiegend negativ aus, sowohl bei Parteien links der Mitte als auch bei Parteien rechts der Mitte. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, das wird uns alle hier nicht fröhlich stimmen, denn am Ende des Tages werden wir alle lieber gelobt als kritisiert. Das zeigt aber auch ganz deutlich, dass kritischer Journalismus ein Qualitätsmerkmal des WDR und des gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist. Die Studie schlägt aber auch Verbesserungen bei der Berichterstattung vor – zu Recht, wie wir alle wissen, wie wir alle, mit Ausnahme der AfD, hier immer wieder diskutieren. Weil nicht zuletzt wissenschaftliche Expertise für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so wichtig ist, befindet sich der WDR in einem Reformprozess. An diesen Reformprozess haben Sie aber kein echtes Interesse, das zeigt dieser Antrag einmal mehr. Er ist niederträchtig. Ihr Antrag ist nur ein weiterer perfider Versuch, Journalistinnen und Journalisten in unserem Land einzuschüchtern und zu diskreditieren. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zuruf) Das wird Ihnen mit uns aber nicht gelingen. Medienfreiheit ist und bleibt eine starke Säule unserer Demokratie und bleibt es auch ohne Kennzeichenpflicht, die mich ohnehin an eine ganz andere Zeit erinnert. (Lachen von Christian Loose [AfD]) Der Überweisung stimmen wir zu, aber inhaltlich lehnen wir diesen Antrag selbstverständlich ab. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 28.02.2024
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Blumenthal. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht unsere Kollegin von Marenholtz.
Anja von Marenholtz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Ich möchte in meiner bewusst sehr kurzen Rede meinen Vorrednerinnen ausdrücklich danken. Sie haben alle Punkte genannt, die hier relevant sind, und vorgetragen, dass dieser Gesetzentwurf der AfD Kokolores ist. (Beifall von den GRÜNEN und Ina Blumenthal [SPD]) Er untergräbt ein weiteres Mal die Pressefreiheit nach Art. 5 Grundgesetz. Er untergräbt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, und er ist datenschutzrechtlich mehr als bedenklich. Wie schon so viele zu Recht gescheiterte Gesetzesinitiativen der AfD ist es ein weiterer plumper Versuch, den WDR und deren Journalist*innen einzuschüchtern und zu diskreditieren. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Auf nichts anderes zielt dieser Antrag ab. Offen gesprochen: Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss leider zu, aber werden ihn inhaltlich sicher ablehnen. – Danke. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Frau von Marenholtz. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Witzel.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor über 50 Jahren hat der Deutsche Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden einen Pressekodex als anerkannte publizistische Grundlage beschlossen und dem Bundespräsidenten übergeben. Presseethik beschäftigt daher auch die Medien selbst seit Längerem und nicht nur diejenigen, die Subjekt der Berichterstattung sind. Der Inhalt des erwähnten Pressekodex umfasst etliche Punkte. Ich will an dieser Stelle nur auf einige davon verweisen. Dazu gehören beispielsweise die Achtung vor der Wahrheit als Grundlage für das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien, die Trennung von Tätigkeiten inner- und außerhalb des Journalismus, die Sorgfalt bei der Kennzeichnung von Fakten einerseits und Vermutungen bzw. unbestätigten Meldungen andererseits. Landtag Wir wissen: Die Meinungs- und Pressefreiheit gehören zu den Grundpfeilern der Demokratie und ist in Art. 5 Grundgesetz zu Recht so stark verankert. Für Journalisten gelten nicht nur besondere Rechte, sondern auch berufsspezifische Pflichten. Der Pressekodex des Deutschen Presserats legt Richtlinien für die journalistische Arbeit fest und gilt als freiwillige Selbstverpflichtung der Medien in Deutschland. Zugleich ist der Deutsche Presserat auch Kontrollorgan und nimmt Beschwerden zu redaktionellen Inhalten in Printmedien entgegen. Für Rundfunkveranstalter gelten die Vorgaben des Medienstaatsvertrages und die landesspezifischen Rundfunk- und Mediengesetze. In Nordrhein-Westfalen gilt demgemäß das Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz), in der gültigen Fassung vom 1. Juli 2023. Dieses verpflichtet den WDR in § 5 auf die Einhaltung der Programmgrundsätze. Die gesetzlichen Regelungen sehen beispielsweise Folgendes vor: Nach Abs. 1 trägt der WDR in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards Rechnung. Absatz 5 besagt: „Der WDR soll die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in seinen Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.“ Dieser Anspruch wird im Folgenden so konkretisiert – ich darf das Zitat fortsetzen –: „Der WDR stellt sicher, daß 1. die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen, weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen im Gesamtprogramm der Anstalt in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet, 2. die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte im Sendegebiet im Gesamtprogramm der Anstalt zu Wort kommen, 3. das Gesamtprogramm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient.“ Für die FDP-Landtagsfraktion ist klar, dass es zu den Grundsätzen journalistischer Transparenz und Objektivität gehört, nicht eigene Angestellte oder Funktionsträger von Parteien ohne einen Hinweis auf diesen Hintergrund als vermeintlich und in der üblichen Wahrnehmung zufällig ausgewählte oder im Straßenbild angetroffene normale Bürger zu interviewen und darzustellen. Personen, die klare politische Rollen und Ämter ausüben und damit üblicherweise verbundene Haltungen einnehmen, dürfen nicht den Anschein erwecken, sie seien thematisch völlig unvoreingenom-28.02.2024 men. Diese unsere Auffassung resultiert aus den elementaren Anforderungen, die wir an Seriosität, Objektivität und Sorgfalt der Berichterstattung stellen. Deshalb sage ich: Der entscheidende Prüfmaßstab sollte aus unserer Sicht sein, ob die Nennung des parteipolitischen Hintergrundes im konkreten Kontext überhaupt relevant ist. Wenn also beispielsweise ein Gewerkschaftsfunktionär in seiner Gewerkschaftsrolle zu der gewerkschaftlichen Funktion befragt wird und dies im Vordergrund steht, dann hat es in der Regel keinen Mehrwert, zu wissen, ob er zugleich möglicherweise SPD-Mitglied ist. Es geht dann um ihn in seiner Eigenschaft als Gewerkschafter. Wenn ein Augenzeuge eines Banküberfalls befragt wird, dürfte es ebenso keine Rolle spielen, ob sich der Betroffene zur FDP oder zur CDU bekennt. Anders verhält es sich, wenn Verbraucher im Supermarkt dazu interviewt werden, ob der Supermarkt nur noch im regionalen Bioanbau tätig sein und keine Tiefkühlkost mehr anbieten sollte. In diesem Fall könnte eine parteipolitische Aktivität bei den Grünen ein Indikator für die Inhalte der Antwort sein. Auch ohne zu generalisieren, dürfte die Aussage in diesem Kontext in etlichen Fällen nicht repräsentativ für die Meinung der Bevölkerung sein, sondern für den Teil der Bevölkerung, der im Beispielsfalle grünem Gedankengut nahesteht. Es sollte im originären Eigeninteresse des WDR liegen, sich diesbezüglich nicht angreifbar zu machen und die Auswahl der Gesprächspartner in den Redaktionen gründlich abzuwägen. (Beifall von der FDP) Ob zu dieser Frage eine allgemein verpflichtende gesetzliche Regelung notwendig oder zulässig ist, ist fraglich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte sich selbst hohe Standards auferlegen, wenn er seinen Anspruch auf Qualitätsjournalismus erfüllen will. Auch aufgrund seiner pflichtigen Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag sind strenge Maßstäbe an die Neutralität der Berichterstattung angebracht. (Beifall von der FDP Das gilt auch für Sorgfalt und Recherche. Wir wissen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk aktuell mehr als früher bei nicht unerheblichen Teilen der Bevölkerung in einer Akzeptanzkrise steckt, die es durch geeignete Maßnahmen zu überwinden gilt. Wegen Verfehlungen gibt es berechtigte Kritik in aktuellen Berichterstattungen der letzten Wochen, die eine – höflich formuliert –ungeschickte Fehlerkultur offenbaren, Fragen aufwerfen und sicherlich wenig vertrauensbildend wirken. Diese Vorkommnisse sind zu thematisieren und aufzuarbeiten. Für die FDP-Landtagsfraktion steht fest: Wenn ein Verkehrsexperte, der gleichzeitig grüner Parteifunktionär ist, uneingeschränkt über Vorteile des Rad-Landtag verkehrs spricht und zugleich den Autoverkehr verteufelt, dann spielt seine Parteizugehörigkeit in dem konkreten Fall durchaus eine gewichtige Rolle für die Bewertung der Zuschauer. Der WDR sollte deshalb ein hohes Eigeninteresse daran haben, die Parteizugehörigkeit eines Interviewpartners getreu den Transparenzgrundsätzen des Journalismus auch ohne rechtliche Verpflichtung immer dann kenntlich zu machen, wenn diese relevant für die Thematik ist. Die AfD allerdings will mit diesem Antrag polarisieren und politisch engagierte Menschen pauschal abwerten. Diesen Weg gehen wir nicht mit. Die FDP-Landtagsfraktion hält zudem viele andere Strukturreformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk für deutlich wichtiger und dringlicher als die in dieser Drucksache angesprochene Thematik. Ich verweise dazu auf den Antrag „Für einen starken, aber schlanken öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, Drucksache 18/2565, und die begleitende Verbändeanhörung. Diese Themen sind für uns von sehr viel größerer Relevanz. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Witzel. – Für die Landesregierung spricht nun der Minister und Chef der Staatskanzlei, Herr Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Gesetzentwurf der AfD bedient einmal mehr ein populistisches Narrativ, das so altbekannt wie durchschaubar ist: Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollen Parteinähe, Mauschelei und Intransparenz vorgeworfen werden, stets die gleiche Leier. Danach kann man in diesem Plenum mittlerweile die Uhr stellen. Dieses Mal wird dem ÖRR also vorgeworfen, seinen Zuschauern in den Sendungen vorsätzlich Informationen über Gesprächspartner vorzuenthalten. Der Entwurf stellt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter den Generalverdacht, er berichte absichtlich politisch unausgewogen. Er suggeriert, dass die Anstalten schon bei der Auswahl der Interviewpartner deren Parteiangehörigkeit nicht angeben wollen, um die Nutzerinnen und Nutzer hinter das Licht zu führen. Dahinter steht natürlich der Vorwurf der gezielten Manipulation. Diese Unterstellung soll nach dem Willen der AfD nun also Gesetz werden. Allein diesem Ziel dient der Entwurf, der handwerklich schlecht gemacht und in vielen Teilen vor allen Dingen nicht zu Ende gedacht ist. 28.02.2024 Selbstverständlich ist es Aufgabe des WDR sowie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt, die Vielfalt politischer Themen und Meinungen im Gesamtprogramm in möglichster Breite und Vollständigkeit zum Ausdruck zu bringen. Selbstverständlich hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk, auch der WDR, journalistische Sorgfaltspflichten einzuhalten, und selbstverständlich hat er die Grundsätze von Objektivität und Unparteilichkeit zu achten. Aber – große Überraschung – zu alledem ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk, ist der WDR schon heute gesetzlich verpflichtet. Noch mehr: Er hat bereits Gremien, die dazu angetan, aufgerufen und eingerichtet worden sind, das zu überwachen. Und als ob der Treppenwitz nie zu Ende geht: In diesen Gremien – so demokratisch sind wir in diesem Staat verfasst – sitzen Mitglieder Ihrer Fraktion, sehr geehrte Abgeordnete der AfD. Das zeigt, welchen Wahnsinn Sie heute in diesem Hohen Haus auftischen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Es ist Kern guten journalistischen Handwerks, alle tatsächlich relevanten Informationen zu geben, die den Beitrag in den Gesamtkontext einordnen. Deswegen ist es vor dem Hintergrund der bereits gegebenen gesetzlichen Lage und dieses journalistischen Grundsatzes ein Fragezeichen, das sich bildet, wenn man die Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfes hinterfragt. Die Fragezeichen werden noch mehr, wenn man den Anlass betrachtet, der für Sie für diesen Gesetzentwurf gesprochen hat. Die Kollegin Blumenthal hat es bereits ausgeführt. Eine valide Datengrundlage bei der Erstellung dieses Antrags vermisst man, denn man stützt sich darin auf die Übersichten von zwei Bloggern auf der Plattform X. Ob diese vollständig oder gar repräsentativ sind, weiß niemand. Es ist also bestenfalls schlampig, nachlässig, schlimmstenfalls unseriös, irreführend, auf einer solchen Datenbasis Gesetzentwürfe einzubringen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Zur Sache. Natürlich spielen in Stellungnahmen häufig auch politische Haltungen eine Rolle. Politische Positionen werden aber ebenso von parteiunabhängigen Befragten vertreten. Eine Offenlegung von deren Parteipräferenzen sieht der Gesetzentwurf allerdings nicht vor. Wozu soll das also führen? Sollen künftig Parteimitglieder davon ausgeschlossen sein, vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk befragt zu werden, oder werden sie gar nicht mehr zu Wort gebeten, um potenzielle Konflikte zu vermeiden? (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das steht da doch gar nicht drin! – Christian Loose [AfD]: Haben Sie das Gesetz nicht gelesen?) Landtag Der Antrag ist auch an dieser Stelle nicht zu Ende gedacht. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Es geht um Of- fenlegung! – Christian Loose [AfD]: Es geht um Transparenz!) Die Parteizugehörigkeit spielt nicht immer eine Rolle. Wir hören Ihnen auch in diesem Hohen Haus zu, obwohl wir von Ihrer Parteizugehörigkeit wissen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN – Rodion Bakum [SPD]: Sehr gut!) Wir brauchen heute mehr denn je Medien, die über gesellschaftliche Grenzen hinweg einen offenen Diskurs ermöglichen, die die Menschen ansprechen, erreichen, informieren, aufklären und die dadurch das Verstehen und nicht zuletzt den Zusammenhalt fördern. Es ist die besondere Aufgabe und auch die besondere Verantwortung vor allem des öffentlichrechtlichen Rundfunks, Menschen unabhängig von Herkunft, Alter, Bildung oder Einkommen zusammenzubringen. Er steht in besonderer Weise in der Verantwortung, die Breite der Gesellschaft dabei abzubilden. Das gilt natürlich auch für die Auswahl von Gesprächspartnern. Klar ist – das ist auch in den Wortbeiträgen Thema geworden –, dass die Anstalten hier noch mehr Sensibilität an den Tag legen müssen, und zwar Sensibilität dafür, dass die Vielfalt von Themen und ein breit gefächertes gesellschaftliches Spektrum in der Berichterstattung und im gesamten Programm angemessen repräsentiert werden. Bei einem pflichtfinanzierten System muss die Frage erlaubt sein, ob die abgebildete Lebensrealität die Lebensrealität aller Beitragszahlerinnen und Beitragszahler erfasst. Die Frage ist erlaubt. Ein Angebot für alle bedeutet, dass sich unterschiedlichste Bevölkerungsschichten und -gruppen im Programm wiederfinden müssen. Das bedeutet journalistisch vor allem erst mal eine große Anstrengung. Es darf auch nicht zu halbgaren Rechtfertigungen kommen, wenn das nicht gelingt. Wie in jeder großen Institution ist es selbstverständlich, dass auch in großen Medienhäusern Fehler passieren. Wenn das der Fall ist, dann muss das zugegeben, eingeräumt und korrigiert werden. Das ist Normalität in einer Mediendemokratie, rechtfertigt aber noch keinen Generalverdacht. Deshalb müssen wir – diejenigen, denen es tatsächlich um die Sache geht – ernsthaft und konstruktiv am Reformprozess, den wir uns für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgenommen haben, weiterarbeiten und um die besten Ideen für die Zukunftsperspektiven dieses hohen Guts unserer Demokratie konstruktiv streiten. Dieser Diskussion verweigert sich die AfD aber, da es nicht ihr Ziel ist, den öffentlich-rechtlichen Rund-28.02.2024 funk zu reformieren und zu verbessern. Vielmehr ist es eigentlich ihr Ziel, ihn abzuschaffen. Das ist die Wahrheit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN) Dem Ziel, einen Kommunikationsraum für alle zu schaffen, in dem Probleme offen angesprochen und Vorschläge und Lösungsansätze ausgetauscht werden, setzt die AfD diffuse Verdächtigungen entgegen. Deswegen ist das Ziel dieses Antrags, die Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischer Arbeit, die Glaubwürdigkeit von Berichterstattung insgesamt pauschal zu diskreditieren. Und warum? Machen wir uns nichts vor: damit der Weg für Ihre Dreckschleudern auf TikTok, X und anderswo endlich frei ist. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Christian Loose [AfD]: Peinlich! Haben Sie keine richtigen Argumente, nur so einen Dreck zu schmeißen? Das ist echt peinlich! – Thorsten Klute [SPD]: Ich finde, das sind sehr richtige Argumente!) Deswegen lassen Sie mich abschließend anmerken, aus wessen Mund ausgerechnet die Forderung nach mehr Transparenz hier kommt. Es ist schon bezeichnend, dass die Forderung von der AfD kommt, der gleichen AfD, die 2022 ihren TikTok-Kanal abgeschaltet hat und sich seither auf Unterstützeraccounts stützt, um ihre eigenen Inhalte in der Breite zu verbreiten. Realsatire, dass gerade diese AfD in diesem Haus Transparenz einfordert! (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Deswegen, sehr geehrte Vertreter der AfD: Räumen Sie Ihren eigenen Saustall auf, bevor Sie mit dem Staubwedel bei anderen Leuten vorbeischauen! (Lebhafter Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
André Kuper
Sehr geehrter Herr Minister und Chef der Staatskanzlei, die zuletzt verwendete Formulierung war nicht ganz der Würde des Hauses entsprechend. (Kirsten Stich [SPD]: War aber gut! – Thorsten Klute [SPD]: War schon ganz okay! – Weitere Zurufe von der SPD) – Bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Daher ermahne ich an dieser Stelle. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Druck-Landtag sache 18/8112 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Gibt es jemanden, der der Überweisungsempfehlung nicht zustimmt? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 6 Klimaneutraler Zement für Nordrhein-Westfalen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/7786 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes spricht für die CDU Frau Dr. Peill.
Dr. Patricia Peill CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute möchte ich die Bedeutung des Themas „Klimaneutraler Zement“ hervorheben. Zement, wie wir wissen, gibt es in jedem Baumarkt. Man gibt noch etwas Kies und Wasser hinzu und erhält Beton, den man dann in beliebige Formen gießen kann. So formt Zement unser Leben. Er ist in Fundamenten, Decken, Wänden, zusammenmontiert zu Gebäuden, fürs Wohnen, fürs Arbeiten, fürs Einkaufen, für unsere Krankenhäuser, Schulen, Behörden, Kasernen, und alles verbunden mit Gehwegplatten, U-Bahn-Röhren und Straßen. Zement ist aus unserem Leben nicht wegzudenken. Allerdings ist die Zementindustrie für 8 % der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich, was eine dringende Notwendigkeit für klimaneutrale Lösungen aufzeigt. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir sowohl alternative Energiequellen für die Zementproduktion als auch neue Technologien zur Reduzierung von Prozessemissionen insbesondere durch das Brennen von Kalkstein entwickeln. Da diese Emissionen aus dem Kalkstein nach dem heutigen Kenntnisstand nicht vermeidbar sind, brauchen wir neben neuen Technologien die schnelle Anpassung der Rahmenbedingungen. Um diese geht es heute. Die Zementindustrie mit ihren elf Produktionsstandorten vom Familienunternehmen bis zum DAX-Konzern ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen. Daher ist es uns besonders wichtig, dass diese Industrie in unserer Region bleibt und nicht ins Ausland weiterzieht und sich gleichzeitig klimaneutral ausrichten kann. (Beifall von der CDU und Jan Matzoll [GRÜNE]) In enger Zusammenarbeit mit der Industrie setzen wir uns für einen modernen Transformationsprozess 28.02.2024 ein und schaffen die nötigen Rahmenbedingungen dafür. Unsere Herausforderung besteht also darin, der Zementproduktion pragmatisch zu helfen, sich klimaneutral auszurichten, ohne dabei ihre gute Wettbewerbsfähigkeit und ihre Arbeitsplätze zu gefährden. Unser Angebot ist, auf Carbon Capture and Storage – CCS in der Abkürzung – und Carbon Capture and Usage – CCU in der Abkürzung –, also Speicherung und Nutzung von CO zu setzen. Es geht hierbei um neue CO -Infrastrukturen, die neben dem Transport zu einer langfristigen Verpressung, zum Beispiel in der Nordsee, auch die Nutzung beispielsweise in der Lebensmittelindustrie als Kohlensäure, als Kühlmittel, als Basischemikalie oder als synthetischen Kraftstoff anstreben. Kurz: Die Speicherung, den Transport und die Nutzung von CO sehen wir als Chance. Das bedeutet erhebliche Investitionen zum Beispiel in die Abscheidetechnik der Zementindustrie und für die Unternehmen. Von der Politik brauchen sie dafür Planungssicherheit, Export- und Transportmöglichkeiten sowie allerbeste Rahmenbedingungen. Die gestern erschienenen Eckpunktepapiere zur Kohlenstoffstrategie des Bundes und zum Speichergesetz sind gut. Sie kamen spät, aber wir brauchen sie. Nun dürfen sie in Berlin nicht zerredet werden, denn die Industrie braucht jetzt Tempo und Planungssicherheit. (Beifall von der CDU und Jan Matzoll [GRÜNE]) In NRW wollen wir unsere gut bewährte Carbon Management Strategie so weiterentwickeln, dass sie mit dem Industriepakt für Klimaneutralität und Wettbewerbsfähigkeit verknüpft werden kann. Ich freue mich auch, dass sich unser Weg einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung erfreut. Eine ganz besondere Allianz aus Industrie, Gewerkschaften und Umweltschutzorganisationen fordern in dem Positionspapier zum Carbon-Management die Priorisierung von CCS und CCU dort, wo CO -Emissionen nicht vermieden werden können. So, sagen sie, wird die Industrietransformation zur Klimaneutralität als entscheidend für Deutschlands Wirtschaft und internationale Verantwortung hervorgehoben. Das sehen wir genauso, und dafür arbeiten wir jeden Tag. (Beifall von der CDU und Jan Matzoll [GRÜNE]) Unser gut laufendes Pilotprojekt in der Zementregion Erwitte und Geseke hat gezeigt, dass CCS eine entscheidende Rolle bei der Erreichung unserer Klimaneutralitätsziele spielt. Auch das von der EU geförderte GeZero-Projekt in Geseke von Heidelberg Zement oder, wie es jetzt heißt, Heidelberg Materials, die dort ein vollständig decarbonisiertes Zementwerk planen, baut auf CCS und CCU und baut genau auf Landtag die Rahmenbedingungen, um die es uns hier und heute geht. Daher wollen wir in unserem Antrag diese klimaschützenden Vorhaben zu einer Modellregion „Klimaneutraler Zement“ weiterentwickeln. Meine Damen und Herren, unser Ziel ist es, mit der Zementindustrie wettbewerbsfähige Rahmenbindungen für die Umstellung auf grünen Zement zu schaffen. Dazu setzen wir uns für eine angemessene unbürokratische Regulierung der CO -Infrastruktur ein und unterstützen den Hochlauf dieser wichtigen Infrastruktur. Wir wollen den Pioniergeist unserer Wirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität bestens unterstützen und würden uns freuen, wenn Sie unserem Antrag auch zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Dr. Peill. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht unser Abgeordneter Herr Matzoll.
Jan Matzoll GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen ist der industrielle Motor Deutschlands und soll es auch in Zukunft bleiben. Unsere Zukunftskoalition von CDU und Grünen setzt sich das ehrgeizige Ziel, unser Land zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu entwickeln. Dabei streben wir eine nachhaltige und gleichzeitig wettbewerbsfähige Wirtschaft, in der Klimaschutz, Wohlstand und soziale Sicherheit Hand in Hand gehen, an. Die Zementindustrie ist ein bedeutender wirtschaftlicher Akteur für uns in Nordrhein-Westfalen, der Wohlstand und soziale Sicherheit schafft. Gleichzeitig ist die Zementindustrie aber auch eine große CO - Emittentin. Mit jährlich etwa 5 Millionen Tonnen CO - Ausstoß allein in Nordrhein-Westfalen ist sie eine Herausforderung, aber damit auch ein ganz zentraler Hebel zur Erreichung unserer Klimaziele, denn diese Klimaziele stehen unter Druck. Das hat die Weltklimakonferenz, die COP 28, in Dubai überdeutlich gezeigt. Dabei ist der deutsche Anteil in einer Welt mit wachsender Bevölkerungszahl zwar auf den ersten Blick verschwindend gering, auf den zweiten Blick als eine der größten, innovativsten und weltweit prägendsten Industrie- und Wirtschaftsnationen aber riesengroß. Ob dieser Planet für Menschen auch in 50, in 100 und in 200 Jahren noch eine gute Lebensgrundlage bietet, entscheidet sich an den großen Industriestandorten. Das entscheidet sich in China, das entscheidet sich in Indien, das entscheidet sich in den USA, das entscheidet sich in Japan, und das entscheidet sich hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. 28.02.2024 Daher ist es unerlässlich, dass wir innovative Wege beschreiten, um auch die Zementindustrie bei uns in Nordrhein-Westfalen klimaneutral zu gestalten. Wir wollen die Zementindustrie dabei unterstützen, CO - Emissionen aktiv zu reduzieren, sei es durch effizientere Produktionsprozesse, die Nutzung erneuerbarer Energien oder die Entwicklung neuer Bindemittel und alternativer Rohstoffe. In diesem Zusammenhang ist allerdings mittlerweile auch klar geworden, dass wir nicht mehr ohne das Speichern von CO -Emissionen auskommen werden. Deshalb bedeutet „innovative Wege“ auch, dass wir uns mit Speichertechnologien auseinandersetzen. Das hat auch Robert Habeck in dieser Woche deutlich gemacht. Dabei stehen Technologien wie Carbon Capture and Storage, kurz CCS, also das Einfangen und Lagern von Kohlenstoffdioxid, sowie Carbon Capture and Usage, kurz CCU – Frau Dr. Peill hat es eben auch schon erwähnt –, also das Einfangen und die Nutzung von Kohlenstoffdioxid als Rohstoff, im Fokus, um unvermeidbare Prozessemissionen aufzufangen und bestenfalls sinnvoll zu nutzen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, noch einmal zu betonen, dass uns diese Technologien nur helfen, wenn wir weiterhin stark in den Ausbau der erneuerbaren Energien investieren und die Nutzung fossiler Energieträger schnellstmöglich reduzieren; denn diese Speichermöglichkeiten sind keine Wundermittel, mit denen wir die Klimakrise verhindern und den Klimaschutz voranbringen. Sie sind vielmehr ein Baustein für derzeit wirklich unvermeidbare Emissionen und auf dem Weg in neue, jetzt vielleicht noch nicht denkbare Technologien der Zukunft. Die Carbon Management Strategie der Landesregierung war ein guter, ein erster Schritt. Doch wir müssen weiterhin konsequent handeln, um unsere Ziele zu erreichen. Dazu gehören auch die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen auf Bundesebene und die Unterstützung von Forschung und Entwicklung in der Zementbranche. Ein wichtiger Schritt ist insbesondere die Überarbeitung der öffentlichen Auftragsvergaberegeln, um klimafreundliche Produkte zu fördern und zeitnah einen Absatzmarkt für klimaneutralen Zement zu schaffen. Durch diese Maßnahmen wollen wir nicht nur unsere Klimaziele erreichen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit stärken und neue Arbeitsplätze schaffen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Gehen wir gemeinsam den Weg in eine klimaneutrale Zukunft für Nordrhein-Westfalen. Lassen Sie uns die Chance nutzen, auch in klimafreundlicher und nachhaltiger Zementproduktion eine Vorreiterrolle einzunehmen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Landtag
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Stinka.
André Stinka SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Debatte zu diesem Antrag schließen wir an die Diskussion der heutigen Aktuellen Stunde hier im Landtag an; denn wenn wir ehrlich sind, dann wissen wir, dass die Transformationsbestrebungen hin zur Klimaneutralität, wie sie im Antrag beschrieben sind, gerade der Lackmustest für die Kolleginnen und Kollegen der grünen Fraktion sind. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Ich musste mich kneifen, als ich im Fernsehen Robert Habeck sah, der über CCS sprach. Ich gehöre zu den älteren Abgeordneten hier im Landtag. Ich kann mich noch an harte Debatten über das Thema vor 15 Jahren erinnern. Von daher war das für mich schon ein Aha-Erlebnis, als ich das im Fernsehen gesehen habe. (Vereinzelt Beifall von der SPD und der FDP) Hier stellt sich gleichzeitig auch die Frage: Wie eng ist das Band zwischen Schwarz-Grün eigentlich, und wer muss springen? Jetzt kommt es nämlich darauf an – und da gucke ich noch mal die grüne Fraktion an –, ob die Grünen bereit sind, sich für die Industrie tatsächlich ernsthaft einzusetzen, wenn die Emissionen, wie gerade angesprochen, unvermeidbar sind. Die Debatten dazu, insbesondere die in den letzten Legislaturperioden, haben oft in andere Richtungen gezeigt. Der Antrag hat die SPD-Fraktion deswegen positiv überrascht; denn der vorliegende Text setzt bei einer Branche an – Zement –, in der CO -Ausstöße kaum vermeidbar sind. Die Koppelung an CCS und CCU sowie die Ausweitung der hierfür notwendigen Infrastruktur sind ein wichtiger Schritt für die Zementproduktion, vor allem für die Zukunft dieser Branche am Standort Nordrhein-Westfalen. Die Debatte auf der Bundesebene zeigt außerdem, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wenn Klimaneutralität wirklich angestrebt wird, müssen wir nutzen, was verfügbar ist. Mit dem Antrag stellen Sie ein bereits angegangenes Projekt bei einem Zementwerk in Geseke heraus, das wir als SPD-Fraktion grundsätzlich unterstützen. Der Antrag, das muss man aber der Ehrlichkeit halber sagen, ist auch Werbung in eigener Sache; denn das Projekt Geseke ist schon in manchen Vorlagen, Berichten und Pressemitteilungen des Ministeriums im letzten Jahr vorgekommen.
André Kuper
Herr Kollege, ich muss einmal unterbrechen, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der CDU von Herrn Dr. Untrieser gibt. Lassen Sie die zu? 28.02.2024
André Stinka SPD
Ja, sicher.
André Kuper
Bitte schön, Herr Dr. Untrieser.
Dr. Christian Untrieser CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. – Danke, Herr Kollege Stinka, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade zu Recht gesagt, dass es eine Fortführung der Debatte von heute Morgen ist und dass wir alle Möglichkeiten nutzen müssen. Wie bewerten Sie in diesem Lichte, dass laut Information des Handelsblatts die SPD-Bundestagsfraktion heute Morgen die Pläne von Minister Habeck zur CO -Speicherung abgelehnt hat? – Danke schön.
André Stinka SPD
Ich bewerte die Frage sehr richtig. Es gab ein paar rechtliche Probleme. Die müssen geklärt werden. Ich glaube, wenn man die Arbeit der Ampelregierung sieht, werden wir die auch sehr zielführend und gut orientiert klären. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Heiterkeit von der CDU) Ich will den Bogen zu heute Morgen nicht spannen, weil es da bei Ihnen ein bisschen dünne war. Von daher sollten wir lieber mit der Rede fortfahren. Wir sind im Moment auch gewillt, dem Antrag beizutreten, Herr Untrieser. (Dr. Patricia Peill [CDU]: Ah! Super!) Wir sind ja durchaus in der Lage, zu erkennen, was sinnvoll ist. Das unterscheidet uns von manchen hier im Saal. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Die Debatte auf der Bundesebene zeigt, das habe ich gerade angeführt, dass wir auf dem richtigen Wege sind. Es wird auch geklärt, wenn Klimaneutralität wirklich angestrebt ist. Mit dem Antrag haben Sie auf das Projekt Geseke hingewiesen. Wir haben das schon in der Öffentlichkeit erlebt. Aber er greift offene Punkte auf und schärft nach. Das begrüßen wir. Entscheidend für die Zukunft dieses Projektes, also ob GeZero als Leuchtturmprojekt seine Strahlkraft entfaltet, ist eben nicht nur, einzelne Projekte herauszuarbeiten, sondern eine Branche im Blick zu halten, die mit unterschiedlichen Maßnahmen gefördert wird, damit die Wertschöpfungsketten hier in Nordrhein-Westfalen klimaneutral bleiben. Es muss unser Ziel sein, diese Möglichkeiten für Emissionen, die unvermeidbar sind, in die Breite zu tragen und erfolgreich für beteiligte Akteure zu machen. Dann werden – da ist die SPD-Fraktion sicher – auch Nachahmungseffekte erfolgen. Landtag Dazu gehört selbstverständlich die Regelung, bei öffentlicher Auftragsvergabe zugunsten derjenigen anzupassen, die klima- und umweltfreundliche Produkte anbieten. Es muss uns jedoch auch gelingen, insbesondere in der Bevölkerung – das unterstreiche ich hier; ich habe leidvolle Erfahrungen damit gemacht, dass solche Pipeline-Projekte auch scheitern können – für diese neue Technologie zu werben, Akzeptanz herzustellen und Vorbehalte abzubauen. Nun kommen wir zu einem Projekt. Das Beispiel der CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld zeigt, wie es nicht laufen darf. Bereits seit 2009 ist die 67 km lange Pipeline fertig und bislang wegen immer noch anhängiger Gerichtsverfahren nicht in Betrieb. Vor über 17 Jahren wurde der Planfeststellungsbeschluss für die CO-Pipeline zwischen den Bayer-Standorten Dormagen und Krefeld-Uerdingen gefasst. Die Transformation der gesamten Industrie wird uns in diesem Tempo nicht gelingen. Dann könnten wir hier einpacken. Deswegen müssen wir als Politik klarmachen, dass solche Projekte notwendig sind. Wir müssen in der Bevölkerung dafür werben, Kolleginnen und Kollegen. Das ist in vielen Bereichen kein Selbstläufer. Wir müssen hier auch Planungssicherheit vermitteln. Weil ich die Erinnerung an früher noch habe, appelliere ich gerade an die grüne Fraktion: Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten. Der Weg wird nicht leicht. Das gilt insbesondere bei solchen Pipeline-Projekten. Deswegen unterstützen wir auch dieses Projekt, weil wir glauben, dass gerade …
André Kuper
Herr Kollege, ich muss Sie noch einmal unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer zweiten Zwischenfrage, diesmal aus den Reihen der Grünen.
André Stinka SPD
Ja.
André Kuper
Kollege Mostofizadeh.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Herr Präsident! Werter Kollege Stinka, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Jetzt verweisen Sie zum zweiten Mal darauf, dass die Grünen vor 15 Jahren der Technologie kritisch gegenüberstanden, und vermeiden zum zweiten Mal, auch den Kontext darzustellen. Damals sollte die CCS-Technologie nämlich vor allem deswegen genutzt werden, um klimaneutrale Energie möglich zu machen, und eben nicht, um sich der Aufgabe zu stellen, klimaneutral zu werden, während es heute zumindest bei Herrn Habeck darum geht, nicht vermeidbare Restmengen zu vermindern. Warum lassen Sie das bewusst aus? 28.02.2024
André Stinka SPD
Ich lasse das nicht bewusst aus. Mir ist durchaus nicht entgangen, dass es innerhalb der Grünen Jugend und von vielen Umweltverbänden jetzt schon kritische Stimmen dazu gibt. Ich will nur aufgrund meiner Erfahrungen deutlich machen, dass dieser Prozess kein leichter Weg ist. Ich habe das gar nicht negiert, sondern nur gesagt, dass das kein leichter Weg sein wird. Wir sind da an Ihrer Seite. Aber ich habe leidvolle Erfahrungen dazu gemacht. Wie gesagt: Die Presse- und Medienschau bekommen Sie auch, und die kann ich auch lesen. – Vielen Dank. Zum Abschluss: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterstützen Ihren Antrag. Wir halten es für richtig, diesen Weg zu beschreiten. Ich habe aber noch einmal deutlich gemacht, dass das durchaus ein Weg ist, der uns allen viel Einsatz abverlangt; denn wir wissen alle, wie gegen industrielle Projekte und gegen neue Technologien auch in Nordrhein-Westfalen häufig Stimmung gemacht wird. Das müssen wir durchhalten, und da müssen wir den Rücken gerade machen. Darin haben wir alle Erfahrung, glaube ich. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die FDP spricht nun ihr Abgeordneter Herr Rasche.
Christof Rasche FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Generaldebatte heute Morgen geht es erneut um Wirtschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen, und zwar um die Wettbewerbsfähigkeit. Ich freue mich, dass die Ministerin sich beteiligt. Das finde ich gut. Es geht grundsätzlich um Rohstoffindustrie. Sie wollen dem Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen etwas Gutes tun. Dann wäre die richtige Botschaft an dieser Stelle gewesen, den Verzicht auf die Rohstoffabgabe, diese einzigartige Abgabe in Nordrhein-Westfalen, heute bekannt zu geben; denn sie ist überflüssig wie nichts. (Beifall von der FDP) Diese Abgabe betrifft zwar Kies und Sand, also weiches Gestein. In der Steinindustrie gibt es aber natürlich Befürchtungen, dass das auch auf harten Stein übertragen wird. Warum nicht? Denn schon bei weichem Stein ist es Unsinn. Es geht konkret um klimaneutralen Zement. Das ist sehr gut. Es ist auch ein interessanter Antrag. Sie beschreiben die Zementindustrie in zwei Landesteilen, nämlich im Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe, und reden dann im Antrag mehrfach von Erwitte. Erwitte gehört zu Südwestfalen, das Sie gar nicht benennen. So viel zu Ihren geografischen Kenntnissen. Da ist ganz eindeutig Luft nach oben. Landtag (Beifall von der FDP) Die Carbon Management Strategie ist der richtige Weg. Natürlich muss sie immer wieder weiterentwickelt werden. Sie wissen genau, dass das eine ursprüngliche Initiative von Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart war – übrigens seinerzeit in enger Zusammenarbeit mit der FDP-Landtagsfraktion. Insofern kann ich mich gut erinnern; denn ich war entscheidend mit dabei. Diese Strategie ist jetzt Grundlage für Berlin und für Düsseldorf, also für Bund und Land. Die Nutzung von CCS und CCU, um die CO -Emissionen zu reduzieren, ist genau der richtige Weg. Allerdings fehlt uns als FDP eine Aussage, nämlich die, dass wir die Potenziale zur CO -Speicherung auch in Nordrhein-Westfalen ermitteln. Es ist für uns ein Fehler, dass man diesen Weg nicht geht. Vielleicht ist das mit den Kollegen der Grünen schwer. Für uns ist es eine verpasste Chance. Die Pilotanlage in Norwegen zeigt sehr deutlich, wie verlässlich und sicher das funktioniert. Die CDU ist sowohl auf Bundesebene als auch in einigen anderen Bundesländern somit viel weiter als die CDU hier in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP) Im Antrag sprechen Sie von erneuerbaren Energien. Das ist grundsätzlich richtig. Aber auch hier fehlt ein entscheidender Aspekt für diesen Standort. Wir wissen: Die Steinbrüche sind groß. Sie liegen in einem Vogelschutzgebiet. Da darf man normalerweise gar kein Gestein abgraben. Aber das Land hat es seinerzeit möglich gemacht, dass dort abgegraben werden kann. Jetzt wollen die Zementwerke dort große Windkraftanlagen bauen, damit sie günstige Energie haben. Ich weiß, dass auch bei Ihnen daran gearbeitet wird; wir behandeln das diese Woche. Allerdings brauchen wir dann auch Ergebnisse, und die liegen noch nicht vor. Aber in diesem Antrag wird dieses Problem nicht einmal beschrieben. Es sind fünf Zementwerke – Spenner, Wittekind und thomas in Erwitte sowie Heidelberg und Dyckerhoff in Geseke. In Ihrem Antrag berichten Sie vom erfolgreichen Einsatz der Landesregierung für eine EU-Förderung, die von der Summe her recht gewaltig ist. Dass diese fünf Zementwerke zusammenarbeiten, obwohl es krasse Wettbewerber sind, ist bisher einzigartig und hat es so in der Geschichte noch nie gegeben. Alle fünf Zementwerke haben sich Hoffnungen gemacht, dass alle fünf von dieser EU-Förderung profitieren. Aber das war mitnichten der Fall. Nur ein einziges Zementwerk, nämlich Heidelberg, profitiert von dieser Förderung – wie bei uns in der Gegend erzählt wird, weil dort ein extrem guter Kontakt zur CDU-Landtagsfraktion hier in Düsseldorf bestanden hat. Ein Zementwerk wird also gefördert, und vier 28.02.2024 Zementwerke schauen in die Röhre. So stelle ich mir keine erfolgreiche und faire Förderung vor. Abschließend: Im Antrag ist erstens nicht alles richtig, zweitens – zwei Punkte habe ich genannt – fehlt auch einiges. Grundsätzlich ist diese Modellregion „Klimaneutraler Zement“ in Geseke und in Erwitte richtig. Wir können dem Antrag, weil einiges fehlt, nicht zustimmen und werden uns gleich enthalten. Bei der Sache an sich haben Sie aber unsere volle Unterstützung. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selten habe ich einen handwerklich so schlecht gemachten Antrag erlebt. Sie behaupten allen Ernstes, dass in der Zementindustrie beim Zermahlen des Gesteins CO freigesetzt wird. Doch das ist schlichtweg falsch. Das CO wird beim Brennen des Kalksteins freigesetzt. Kalkstein oder im Volksmund Kalk ist nichts anderes als Kalziumcarbonat oder auch Ca für Kalzium, C für Kohlenstoff und O für drei Sauerstoffanteile, also CaCO . Dieser Kalk wird bei 1.200 Grad erhitzt, also gebrannt. Durch das Brennen wird das CO freigesetzt, und es bleibt der gebrannte Kalk in Form von Calciumoxid, also CaO, übrig – einfache chemische Grundregeln, nicht beachtet in Ihrem Antrag. Ich komme nun von der Chemie zur wirtschaftlichen Praxis. Deshalb habe ich mir die Geschichten eines Unternehmers aus der Kalkbranche angehört, eines Unternehmers mit 600 Mitarbeitern und einem Umsatz von 160 Millionen Euro. Sie verarbeiten mehr als 1 Million t Kalkstein pro Jahr, sind also nicht ganz unbedeutend – 160 Millionen Euro Umsatz, 600 Mitarbeiter. Bereits jetzt verlangt die Politik, verlangt die Regierung, dass dieses Unternehmen für einen Teil der Produktion CO -Zertifikate kaufen muss. Allein im letzten Jahr hat das dieses Unternehmen 13 Millionen Euro gekostet. Diese CO -Kosten wirken aktuell wie eine zweite Mehrwertsteuer und verteuern das gesamte Bauen in Deutschland bereits massiv. Aber die Gier der Regierung ist noch größer. Die Regierung will, dass ab 2032 das Unternehmen CO - Zertifikate nicht im Wert von 13 Millionen Euro, nein, im Wert von knapp 48 Millionen Euro kaufen muss. Das ist eine Verdreifachung der Zertifikatkosten für dieses Unternehmen: 48 Millionen Euro bei einem Umsatz von 160 Millionen Euro, 48 Millionen Euro staatliche Kosten. Glauben Sie, dass solche Unternehmen auf Dauer mit diesen staatlichen Kosten Landtag überleben können? Glauben Sie, dass die 600 Arbeitsplätze überleben werden? Wenn das Unternehmen es schafft, die hohen staatlichen Kosten auf die Kunden abzuwälzen, dann wird sich der Preis für Zement und Beton um mindestens 25 % erhöhen. Das sind weitere 25 % Preissteigerung für das Bauen, damit Sie alle hier versuchen können, Gott zu spielen und das Wetter der Welt zu verändern. So wird der Bau von Wohnungen künftig ... (Zuruf von der SPD: Stimmt doch gar nicht!) – Sie können eine Kurzintervention machen oder eine Zwischenfrage stellen. Dann können wir gerne darauf eingehen. Das sind weitere 25 % Preissteigerungen, damit Sie Gott spielen können, um das Wetter zu verändern. So wird der Bau von Wohnungen künftig noch teurer. Auch der Bau von Brücken oder von Straßen wird teurer – und das bereits bei den jetzt bröckelnden Brücken wie der Rahmedetalbrücke, der Schande des ehemaligen Verkehrsminister Hendrik Wüst: alles für Ihren totalen Klimaschutz! (Beifall von der AfD) Ihr Antrag ist aber nicht nur bereits im Ansatz falsch. Er verschweigt auch wichtige Dinge. So nimmt das spätere Produkt Beton beim Aushärten CO aus der Luft auf und bindet es. Bis zu 43 % der beim Kalkbrennen entstehenden CO -Emissionen nimmt der Beton im Laufe der Zeit wieder auf. Unter anderem werden 18 % des CO beim Recyclen wieder aufgenommen. Denn beim Recyclen wird der Beton zermahlen, dann vergrößert sich die Oberfläche, und das CO wird wie ein Schwamm aufgenommen. In Ihrem ideologischen Wahn jedoch haben Sie alle diesen einfachen chemischen Grundregeln nicht beachtet oder nicht beachten wollen, was mich konkret zu folgender Frage kommen lässt: Warum hat der Chemiker Dr. Korte, der jetzt den Saal verlässt, immerhin Mitglied der einreichenden grünen Fraktion, Sie nicht von der Einreichung dieses mangelhaften Antrags abgehalten? Hat er das nicht gesehen, oder ist er sogar damit einverstanden, dass Sie hier wieder einmal einen Antrag rein zur Klimapanik einreichen? Dieser Antrag ist nicht nur mangelhaft, er ist auch technologiefeindlich. Denn während Sie die CO - Speicherung für die Zementindustrie fordern und der Wirtschaftsminister Habeck die CO -Speicherung für Gaskraftwerke erlauben will, soll die CO -Speicherung bei Kohlekraftwerken weiter verhindert werden – es gibt also anscheinend gutes und schlechtes CO –, und das, obwohl die Technik bei den Kohlekraftwerken bereits erprobt ist mit dem Kraftwerk Schwarze Pumpe, das so umgebaut ist, dass CO hätte abgeschieden werden können. Allein an diesem Punkt 28.02.2024 erkennt man Ihre Wissenschafts- und Technologiefeindlichkeit. Frau Dr. Peill, die 2,8 Milliarden t CO sind 0,35 % der weltweiten Emissionen, also nicht Ihre 7 %. Wir werden weiter für die freie Wissenschaft und für Freiheit, Wohlstand und Vernunft kämpfen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Neubaur. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen! In dem vorliegenden Antrag wird noch einmal sehr deutlich festgestellt, wie wir uns den Weg der klimaneutralen Transformation in Nordrhein-Westfalen vorstellen, nämlich entlang einer klaren Haltung unseren Beitrag für den Klimaschutz zu leisten, aber auch für den notwendigen, sachorientierten und pragmatischen Umgang mit vor wenigen Jahrzehnten – André Stinka ist darauf eingegangen – gesamtgesellschaftlich großkonfliktären Feldern heute Lösungen anzubieten. Warum? Es ist richtig, so auf diese Frage von Zement und Zementproduktion zu blicken. Zement ist ein – Stand heute – nicht zu ersetzender Baustoff. Deswegen wird es darauf ankommen, die Region in Europa und weltweit zu sein, die als erste die Technologien entwickelt hat, klimaneutralen Zement zu produzieren. Dafür notwendig ist zum einen ein enger Austausch mit den Unternehmen, zum anderen auch das Weitergeben dessen, was die Unternehmen, die heute zu den Bedingungen mit sehr hohem CO -Ausstoß Zement produzieren, an Rahmenbedingungen, an neuer Regulatorik brauchen, damit sie diese Transformation mitgehen wollen. Die gute Nachricht ist: Unsere Zementwerke in Nordrhein-Westfalen sind bereit, diesen Weg mitzugehen. Die schlechte Nachricht ist: Stand heute gibt es bis zum Jahre 2045 ungefähr 17 Millionen t CO , die mit heutiger Technik nicht vermeidbar sind. Deswegen ist es richtig und gut, den Blick auf den Kohlenstoff um die Perspektive „Kohlenstoff ist Rohstoff“ zu erweitern. Die Idee, mit der Carbon Management Strategie des Landes NRW eine Richtung vorzugeben – wohin mit den Kohlenstoffen? An welcher Stelle ist eine Kohlenstoffabscheidung notwendig? Wie wird dann weiter damit verfahren? –, braucht dringend Beiträge aus der Praxis. Das hat die Machbarkeitsstudie für Erwitte und Geseke gezeigt. Diese Machbarkeitsstudie belegt geradezu, dass CCS ein Teil einer Lösung Landtag für die Zementindustrie in Nordrhein-Westfalen sein kann. Das ist aber nicht der einzige Punkt, an dem die Zementindustrie in Nordrhein-Westfalen für eine Zementregion vorlegt, was machbar wäre. Wichtig ist auch hier, festzuhalten, dass wir für die vollkommene Umsetzung einer klimaneutralen Zementregion in Nordrhein-Westfalen dringend den Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur unterstützen müssen, damit Kohlenstoff als Rohstoff eingesetzt werden kann. Ich will gerne noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Das größte Kalkwerk Europas Lhoist will das dort entstehende CO unter Beteiligung von Open Grid Europe, Air Liquid und duisport abtransportieren, damit wir im Sinne des Klimaschutzes gemeinsam dafür Sorge tragen, die Entscheidungen der Wirtschaft so zu unterstützen, dass die noch nicht geborenen Generationen die Freiheit haben, in ihrem Sinne wirtschaftlich agieren zu können. Ich komme zum Schluss. Wir arbeiten weiter an der Carbon Management Strategie, und wir finden gut, dass mit dem Kohleausstiegsgesetz des Bundes darauf geachtet wird, den Transport von CO zu legalisieren. Wir arbeiten auch weiter daran, die Delta-Rhine-Corridor-Lösung gemeinsam mit den Niederlanden schnellstmöglich ans Netz zu bringen. Das wird die Grundlage dafür sein, dass wir CO abtransportieren und an der Stelle lagern können. Am Ende steht dafür eine kluge Kooperation, an der mein Ministerium mit den Genehmigungsbehörden bereits heute arbeitet. Es geht um die Frage, wie wir es schaffen, CO -Leitungen so schnell wie möglich zu genehmigen, denn diese Genehmigung ist notwendig, damit der Rahmen und eine Planungssicherheit für die Investitionen vorhanden ist. Der vorliegende Antrag greift auf der Höhe der Zeit in die Notwendigkeiten ein, die zu veranlassen sind, wenn man es ernst meint, Nordrhein-Westfalen durch Wachstum bei der Klimaneutralität zu einer klimaneutralen Industrieregion Europas zu machen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/7786. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/7786 angenommen. 28.02.2024 Ich rufe auf: 7 Tierschutz ist grenzenlos – realitätsfremde Auflagen aus Tierheim-Förderung streichen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/8124 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat der Kollege Schneider das Wort.
René Schneider SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Tierschutz ist grenzenlos“, sagt Thomas Schröder, der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Er weiß, wovon er spricht, denn sein Verband vertritt allein in Nordrhein-Westfalen 140 Vereine mit etwa 53.000 Mitgliedern. Ein Herz für alle Tiere zu haben, ist das moralische Argument für unseren Antrag. Hinzu kommt ein praktisches Argument. Die Blockade des Auslandstierschutzes steht der Förderung von Tierheimen in unserem Land schlicht im Weg. Aktuell darf jemand, der in NRW ein Tierheim mit Landesgeldern modernisieren möchte, fünf Jahre lang kein Tier aus dem Ausland aufnehmen. Das ist realitätsfremd. Der Landestierschutzverband hat aufgrund unseres Antrags eine Blitzumfrage gestartet. Knapp 41 % der Befragten meldete, dass sie wegen der Auslandstierklausel auf eine Beantragung von Landesgeldern verzichteten. Nach den Gründen gefragt, meldeten die Tierheimen NRW zurück – ich zitiere –: Diese Klausel hat damals intern zu heftigen Diskussionen geführt. Viele Ehrenamtliche fanden den Antrag, als er abgegeben wurde, moralisch verwerflich. Tierschutz hört nicht an der Grenze auf. Diese Klausel gehört ersatzlos gestrichen. Zitat Ende. Eine weitere Zuschrift aus einem Tierheim in Nordrhein-Westfalen lautet: Wir haben Verständnis dafür, dass das Land NRW keine Unterkünfte finanziert, die ausschließlich für die Aufnahme von Tieren aus dem Ausland gedacht sind. Dass durch diese Klausel die Aufnahme dieser Tiere jedoch komplett untersagt wird, selbst wenn das zu fördernde Gebäude für die Unterbringung ganz anderer Tierarten vorgesehen ist oder nur zum Teil durch Tiere aus dem Ausland belegt wird, ist aus unserer Sicht nicht mit den Zielen und Prinzipien unseres Vereins vereinbar. Zitat Ende. Eine dritte Zuschrift lautete – Zitat –: Landtag Gut vermittelbare Fund- und Abgabehunde gibt es kaum noch bzw. nur in sehr geringer Zahl. Dafür nimmt die Zahl der schwierigen Hunde zu. Für kleinere familiengeeignete Hunde besteht aber eine Nachfrage. Menschen, die danach suchen, müssten wir regelmäßig enttäuschen, wenn wir diese Hunde nicht im Rahmen unserer jeweiligen Kapazitäten aus dem Ausland aufnehmen würden. Was ist schlimmer als eine dann verbreitete Meinung, im Tierheim gebe es gar keinen passenden Hund? Die Nachfrage wird dann gerne durch das Internet gedeckt, und woher kommen diese Tiere? Illegal aus Osteuropa. Was dabei schiefläuft, landet dann als Fundhund im Tierheim. Wo ist da der Sinn? Zitat Ende. Soweit die Stimmen aus der Praxis, die auch uns leiten sollten. Es wäre so einfach wie richtig, unserem Antrag zuzustimmen. Ich ahne aber, dass Sie in den vergangenen Tagen fieberhaft nach Pseudobegründungen gesucht haben, um diesen von den Praktikern empfohlenen Antrag abzulehnen. Mir fallen zwei Pseudoargumente ein, die ich hier schon einmal entkräften möchte. Ausrede Nummer eins: Hätten Sie den Antrag doch in den Ausschuss verwiesen, dann hätten wir das in Ruhe diskutieren können. So können wir dem nicht zustimmen. – Sehr beliebtes Argument, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber ich möchte Sie daran erinnern, dass wir im Ausschuss schon zweimal intensiv über das Thema „Tierheime und deren Förderung“ diskutiert haben. Die Argumente liegen auf dem Tisch und sind bereits abgewogen. Man kann heute also guten Gewissens und reinen Herzens zustimmen. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) – Vielleicht ertappe ich Sie ja, Herr Rüße. Einwand Nummer zwei: Die aktuellen Zahlen gehen doch wieder rauf. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Aktuell, 2024, sind nur noch 310.000 Euro von 711.000 Euro im Topf. Läuft doch, liebe SPD. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Auch hier: Einspruch. Einerseits sagt die abgerufene Fördersumme nichts darüber aus, wie viele Häuser tatsächlich gefördert werden, denn Bauprojekte werden immer teurer. Zudem haben wir durch die Befassung im Ausschuss gelernt – erinnern Sie sich bitte –, dass in den vergangenen sieben Jahren gerade einmal 23 – ich wiederhole: 23 – Träger von Tierheimen zum Zuge gekommen sind. Wir haben aber über 100 Tierheime und 140 Vereine in Nordrhein-Westfalen. Viele von denen rufen die Mittel wegen der 28.02.2024 Auslandstierklausel nicht ab, die wir hier und heute gerne abschaffen können. Die Tierheime in Nordrhein-Westfalen – das ist uns wohl allen klar – sind unterfinanziert und werden allein bzw. in der Hauptsache vom Ehrenamt getragen, das eines unmissverständlich klargemacht hat: Die Auslandstierklausel widerspricht allen Werten des internationalen Tierschutzes. Sie gehört deshalb heute abgeschafft, denn Tierschutz ist grenzenlos. – Glück auf und Gottes Segen! (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Schneider. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Hansen.
Klaus Hansen CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mit Blick auf Ihren Antrag, Herr Schneider, Ihre und meine Aufgabe als Landtagsabgeordnete, den Tierschutz ernst zu nehmen. Aktuell sind fast alle Tierheime in Nordrhein-Westfalen in einer Krisensituation. Warum? Weil sie überfüllt sind. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Ja!) Das steht sogar in Ihrem Antrag, und Sie wollen noch mehr Tiere in die Tierheime holen. Ist das Ihr Ernst? Zunächst möchte ich betonen, dass die Überfüllung der Tierheime eine ernsthafte Angelegenheit ist, die unser Handeln erfordert. (René Schneider [SPD]: Da bin ich ja mal ge- spannt!) Tausende von Hunden und anderen Tieren finden sich in unseren Tierheimen wieder – oft aufgrund von Vernachlässigung, Misshandlung oder aufgrund anderer Umstände. Diese Tiere verdienen es, eine angemessene Versorgung und die Chance auf ein liebevolles Zuhause zu erhalten. Genau diese Überfüllung steht laut Punkt VI der Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes der Einfuhr von Auslandstieren entgegen. Die Tierheimordnung regelt, dass die Aufnahme nur dann erfolgen darf, „wenn die räumlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sind“. Das ist in Nordrhein-Westfalen aktuell mit Sicherheit nicht der Fall. Ich wiederhole an dieser Stelle: Sie schreiben in Ihrem Antrag selber, dass Platz in den Tierheimen in Nordrhein-Westfalen Mangelware ist. Unsere Tierheime sind mit dem Gedanken gegründet worden, als Zuflucht für hilfsbedürftige Tiere aus und in Nordrhein-Westfalen zu dienen. Die Infrastruktur der Tierheime hier ist nur darauf ausgelegt. Sie wird aber auftragswidrig ausgenutzt, wenn man sie als Vermittlungsagentur für junge, süße Welpen oder andere Tiere verwendet. Landtag Die Klausel in der Förderrichtlinie ist daher zielgerichtet, richtig und wichtig. Damit sollen Hunde aus Nordrhein-Westfalen, aber auch andere Tiere Hilfe erfahren und ein neues Zuhause bekommen. Es soll gerade kein Anreiz dafür erzeugt werden, im Ausland neue Welpen zu produzieren. Indem aber die Seriosität und staatsnahe Ausrichtung der Tierheime für Welpenvermittlung aus dem Ausland ausgenutzt wird, werden damit Landesgelder zweckentfremdet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es nie beim Import und bei der Vermittlung von einzelnen Tieren bleibt. Vielmehr wird eine Maschinerie in Gang gesetzt, die zur bekannten Problematik führt. Aus Welpen werden Hunde, die dann oftmals als Problem im Tierheim landen. Tierheime sollen mit der Förderrichtlinie damit zum Kern ihrer Schutzarbeit kommen und sich auf Hunde und Tiere aus Nordrhein-Westfalen konzentrieren, die wirklichen Schutzbedarf haben. Davon haben wir nun, weiß Gott, mehr als genug. Denn Tierschutz bedeutet, wenn man es wirklich ernst meint, eine angemessene Versorgung, Gesundheitsversorgung, Sozialisierung und Platzierung. Diese wichtigen Aufgaben erfordern von den Tierheimmitarbeitern viel Zeit, Hingabe und Expertise, gerade im Umgang mit Hunden und anderen Tieren. Zeit und Hingabe fehlt aber, wenn die Tierheime überfüllt sind und die Mitarbeiter sich lieber um Welpenvermittlung oder Ähnliches kümmern. Dann bleiben die problematischen Hunde automatisch auf der Strecke, und die Vermittlung wird noch weiter hinausgezögert. Das ist ein Teufelskreis, aus dem man nur sehr schwer herauskommt, nämlich dann, wenn den Mitarbeitern mehr Zeit für die Beschäftigung mit den tierischen Schützlingen zur Verfügung steht. Diese Hunde erfahren nur dann eine artgerechte Behandlung im Tierheim, wenn sie nicht in Konkurrenz zu tapsigen kleinen Welpen und Junghunden aus dem Ausland stehen, denen die Tierheimmitarbeiter – vielleicht unbewusst – mehr Zeit widmen. Das ist echter Tierschutz und nicht, dass man das Angebot an Welpen und Hunden erhöht. Im Übrigen informiert der Deutsche Tierschutzbund e.V. in seiner Tierheimordnung darüber, dass es höchst umstritten ist, ob die Einfuhr von Tieren zur entgeltlichen Vermittlung noch unter die Förderung des Tierschutzes fällt. Zudem werden planmäßige und fortgesetzte Importe als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb angesehen. So sehen es die Finanzgerichte. Damit ist die Gemeinnützigkeit von Tierheimen gefährdet, ohne dass es auf die Gewerbsmäßigkeit ankommt. Abschließend muss ich Sie korrigieren. Die Kommunen und das Land sind gerade dazu verpflichtet, mit Vorschriften für echten Tierschutz zu sorgen. Ihr Antrag ist kontraproduktiv und daher abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 28.02.2024 (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Hansen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Rüße.
Norwich Rüße GRÜNE
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank für den Antrag, weil ich es persönlich immer für gut halte, wenn wir uns über die Tierheime in Nordrhein-Westfalen und darüber unterhalten, wo es denn konkret fehlt. Wir sind uns in der Analyse schnell einig, darin nämlich, dass in den Tierheimen etwas nicht ganz richtig läuft, aber in der Lösung gehen wir weit auseinander. Bei dem von Ihnen diesmal thematisierten Punkt, nämlich der sogenannten Auslandsklausel, wonach eine Förderung vom Land eben nur dann zur Verfügung gestellt wird, wenn man sich verpflichtet, genau dieses Geschäft nicht zu betreiben, sind wir ganz anderer Meinung als Sie. Kern des Problems bei den Tierheimen ist doch Folgendes – ich habe mal ein bisschen recherchiert –: 2015 finden Sie zum Beispiel eine interessante Meldung. Da sagt der Sprecher des Deutschen Tierschutzbundes: Jedes zweite deutsche Tierheim steht vor der Insolvenz. Man findet das immer wieder, dass Tierheime sagen: Wir sind unterfinanziert, wir kriegen es nicht hin, wir sind überlastet, wir haben zu wenig Mitarbeiter. – Insgesamt eine schwierige Situation. Wir sind uns wohl schnell einig, dass dem so ist. Dann will ich aber an der Stelle auch darauf verweisen – das finde ich wichtig –, dass die Tierheime zuallererst in der Verantwortung unserer Kommunen liegen. Zuallererst sind die Kommunen dafür zuständig, dass sie die Tierheime so ausstatten, dass sie die Betreuung der Tiere vernünftig gewährleisten können. Da gibt es mittlerweile in etlichen Kommunen Fortschritte in den letzten Jahren. Das muss man wirklich auch mal anerkennen. Es gibt aber auch noch Kommunen, die das nicht machen. Dann sind wir bei dem Punkt – das spricht Kollege Hansen genau richtig an –, dass es Tierheime gibt, die natürlich gemerkt haben, dass sie ihr Budget ein Stück weit auch dadurch erhöhen können, indem sie in diesen Handel mit Hunden einsteigen. Da geht es nicht nur um Tierrettung, wie es Ihnen der Tierschutzpräsident weismachen will – das ist nicht so –, sondern es geht natürlich auch darum, dass das die Finanzen des jeweiligen Tierheims, das das macht, ein Stück weit verbessert. Wir sind der Meinung, dass das nicht der richtige Weg ist. Unsere Tierheime sind in den letzten Jahren absolut vollgelaufen. Sie können überall sehen, dass dem so ist. Die haben genug damit zu tun, die Tiere, Landtag die schon in Nordrhein-Westfalen anfallen, entsprechend zu versorgen und aufnehmen zu können. Die sind am Ende ihrer Kapazitäten. An dieser Stelle kann ich übrigens – ich habe mir viele Tierheime angeguckt – nur ein wirklich großes Dankeschön an all die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richten, die in den Tierheimen unter teilweise wirklich schwierigen Bedingungen diese Arbeit leisten und sich um die Tiere kümmern. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Lieber René Schneider, Ihr Antrag tut ein bisschen so, als würden wir damit ein Problem lösen können. (Kopfnicken von René Schneider [SPD]) Das können wir nicht. Die Rückmeldungen, die ich aus Tierheimen habe – auch ich habe nämlich Gespräche geführt –, sind ganz andere. Ich habe eine Rückmeldung, die so ist, wie Sie sie schildern. Die Rückmeldungen, die ich habe, lauten eher: Könnt ihr nicht noch mal versuchen, den Antrag etwas zu vereinfachen? Diese Frage der Bürokratie, die uns an vielen Stellen immer wieder beschäftigt, trifft gerade auch auf Tierheime zu. Die sagen: Wir sind sowieso schon bis oben zu mit Arbeit, machen das im Ehrenamt und müssen jetzt auch noch diesen Antrag, auch wenn der jetzt nicht 40-seitig ist, bearbeiten. Das fällt uns sehr schwer. Geht das nicht noch ein bisschen einfacher? – Man kann tatsächlich noch mal darüber nachdenken, das zu tun. Es ist wirklich nicht diese Klausel, die sie daran hindert, diese Fördermittel abzugreifen. Jetzt sage ich, wie ich mir das vorstelle, damit wir auch bei der Problemlösung wirklich weiterkommen. Was Sie vorschlagen – Sie sagen, der Tierschutz sei grenzenlos, und zitieren Thomas Schröder –, ist doch nur ein Kurieren der Symptome. Das löst doch nicht die Problematik in den Herkunftsländern. Wir bräuchten mehr Europa – das wäre tatsächlich notwendig –, und zwar ein Europa, das auch für Haustiere bestimmte Standards setzt. Das kennen wir aus der Nutztierhaltung. Das wäre auch da notwendig, damit alle Menschen in Europa mit dem gleichen Respekt dem Tier gegenübertreten, wie wir uns das vorstellen. Dann könnte man dieses Problem ganz anders lösen. Was wir bräuchten, diskutieren wir hier in Deutschland. Um das mal zu sagen: Es ist ja nicht so, als ob wir das Problem nicht kennen würden; wir kennen es von Katzen. Da diskutieren wir dann auch darüber: Kann man mit Kastration tatsächlich die Bestände der wild herumlaufenden Katzen ein Stück weit eindämmen? Genau das bräuchten wir in Ländern wie Rumänien, um den Bestand zu reduzieren. Das ist doch das, was die Sache ein Stück weit lösen würde, aber doch nicht, hier nur an den Symptomen herum-28.02.2024 zudoktern und zu sagen, die Auslandshunde sollen bitte nach Deutschland kommen. Ein weiteres Problem ist, …
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit.
Norwich Rüße GRÜNE
Vielen Dank. … dass wir aus meiner Sicht in Zukunft noch mehr Tiere erwarten dürfen und der Druck auf die Tierheime weiter zunimmt, je mehr Tiere sie aus dem Ausland holen. Das kann überhaupt nicht zielführend sein. Zuallerletzt die Frage an Sie: Woher haben Sie eigentlich die Information, dass der Landestierschutzverband das unterstützt? Ich habe das an keiner Stelle finden können.
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit, Herr Kollege.
Norwich Rüße GRÜNE
Wenn Sie noch ein bisschen Zeit haben, können Sie mir das vielleicht erklären. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von René Schneider [SPD])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Rüße. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Brockes. (Norwich Rüße [GRÜNE] und René Schneider [SPD] unterhalten sich. – Frank Müller [SPD]: Sollen wir kurz unterbrechen?)
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Lieber Kollege Rüße, vielleicht kann ich Ihnen helfen: (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Unwahr- scheinlich!) indem Sie einfach mit dem Landestierschutzverband reden. – So habe ich es nämlich auch gemacht. Dann werden Sie die Informationen auch erhalten. Meine Damen und Herren, der Deutsche Tierschutzbund warnt vor einer Überlastung der Tierheime. Die fehlende Finanzierung und eine hohe Auslastung der Heime sind auch in Nordrhein-Westfalen sehr große Herausforderungen.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Brockes. Landtag
Dietmar Brockes FDP
Ich habe doch noch gar nicht viel gesagt.
Rainer Schmeltzer
Ich kann es nicht ändern. Ich habe Ihnen bisher sehr innig zugehört, der Kollege Rüße allerdings auch, denn er hat schon eine Zwischenfrage, wenn Sie die zulassen.
Dietmar Brockes FDP
Ja, bitte schön,
Rainer Schmeltzer
Ja, gerne. – Bitte schön, Herr Kollege Rüße. (Marcel Hafke [FDP]: Der wollte wissen, was es zum Mittag gab!)
Norwich Rüße GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, lieber Kollege Dietmar Brockes, dass du die Zwischenfrage zulässt. Es wird von dem Landestierschutzverband gesprochen und davon, dass er diese Klausel abgeschafft haben möchte. Das setzt voraus, dass es einen Beschluss gibt. Eine einzelne Meinung – irgendjemand der Beisitzer, im Vorstand oder sonst was – reicht nicht aus. Ich hätte gerne konkret gewusst, wo es diesen Beschluss des Landestierschutzverbands Nordrhein-Westfalen gibt. Wann ist beschlossen worden, dass dieser Wunsch besteht, diese Klausel aus den Förderbedingungen zu streichen?
Rainer Schmeltzer
Herr Brockes, bitte schön.
Dietmar Brockes FDP
Lieber Kollege Rüße, ich bin gespannt, ob Sie das immer so bei Ihren Gesprächen mit irgendwelchen Fachverbänden machen, dass nur ein Schreiben mit Brief und Siegel gilt, damit Sie entsprechend aktiv werden. (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Antwort!) Ich habe mit einem Mitglied des Vorstands gesprochen, das mir das sehr nahegelegt hat. Für mich war es sehr plausibel. Deshalb werden Sie gleich auch hören, wie wir uns dazu verhalten werden. Und Respekt: So früh hat sich wohl noch niemand bei mir für eine Zwischenfrage gemeldet. (Heiterkeit von Franziska Müller-Rech [FDP] – Dr. Günther Bergmann [CDU]: Keine Antwort ist auch eine Antwort! – Norwich Rüße [GRÜNE]: Ich hätte gerne eine Antwort!) Die FDP ist die Servicefraktion hier im Landtag, und deshalb beantworte ich Ihre Frage natürlich sehr gerne. (Beifall und Heiterkeit von der FDP – Zurufe) 28.02.2024 Es ist leider ein ernstes Thema. Deshalb möchte ich zum Thema zurückkommen. Wie schon gesagt: Die fehlende Finanzierung und eine hohe Auslastung der Tierheime sind auch in Nordrhein-Westfalen sehr große Herausforderungen. Immer mehr Tierheime kommen an ihre Belastungsgrenzen und müssen Aufnahmestopps verhängen. Grund für die Überlastung sind vor allem die Abgabetiere, also Tiere, die von privaten Haltern bei den Heimen abgegeben werden. Die Heime haben hier keine Aufnahmepflicht und in großen Teilen bereits Aufnahmestopps verhängt. Eine aktuelle Umfrage des Tierschutzbundes kommt zu dem Ergebnis, dass mehr als 80 % der befragten Tierheime nur noch eingeschränkt oder gar keine Tiere von Privatpersonen mehr aufnehmen. Der Abgabebedarf übersteigt somit die Aufnahmekapazitäten bei Weitem. Viele Menschen sind mit Tieren überfordert, oder sie können sich ganz einfach die Kosten nicht mehr leisten, zum Beispiel für den Tierarzt. Die Einsamkeit vieler Menschen während des Coronalockdowns hat leider zu einem Run auf die Tiere geführt. Der Onlinehandel mit Tieren blüht und läuft vollkommen unreguliert ab. Da sehe ich ein Riesenproblem. Das notwendige Matching zwischen Haltern und Tier, das bei den Tierheimen gewährleistet ist, findet häufig nicht statt. Dabei ist es eine zentrale Aufgabe der Tierheime, den Tieren ein endgültiges Zuhause zu vermitteln. Halter und Tier müssen zusammenpassen, was eine gründliche Aufklärung und auch mehrtägiges Kennenlernen erfordert. So müsste es eigentlich sein. Tiere sind keine Ware, die, wenn sie nicht gefällt, wieder zurückgebracht werden kann. Die Tierheime füllen sich mit Abgabetieren, und sie können nur noch schwer ihren originären Aufgaben nachkommen. Dazu zählt auch die Aufnahme von Fundtieren und die Vermittlung von Tieren an geeignete Halter. Darüber hinaus gibt es viele Einrichtungen, die auch eine eigene Wildtierhilfe betreiben. All das kann nicht mehr richtig abgedeckt werden. Hinzu kommen steigende Kosten durch Inflation und hohe Energiepreise. Damit hat sich insgesamt die Kostensituation der Tierheime deutlich verschlechtert. Für die Aufnahme von sogenannten Fundtieren haben Kommunen mit den Tierheimen Verträge geschlossen. Die Fundtierverträge mit den Städten decken nur rund ein Drittel der jährlichen Kosten ab. Der Rest kommt durch Spenden und Erbschaften zusammen. Die Forderungen im Antrag sind ein guter Anfang, aber sie werden nicht reichen, um den Tierheimen auf Dauer zu helfen. Wir brauchen einen Anreiz, dass Tiere wieder vermehrt aus den Heimen genommen werden und nicht unreguliert über den Onlinehandel zu neuen Haltern kommen. Eine Ausweitung Landtag der Steuerbefreiung für Tierheime kann hier ein Instrument sein. Dafür müssten wir auf Landesebene das Kommunalabgabengesetz entsprechend ändern. Für uns Freie Demokraten ist klar: Die aktuelle Überlastung der Tierheime muss aufgelöst werden. Dazu müssen die Tierheime finanziell besser von den Kommunen unterstützt werden. Dafür sollten wir uns gemeinsam einsetzen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Schalley.
Zacharias Schalley AfD
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! „Für Tiere spenden viele Menschen gern, noch lieber als für Kinder in Not.“ Stiftung Warentest schreibt: „Mit rund 29 Prozent wurde Tierschutz“ – in einer Umfrage von Finanztest aus dem Jahr 2020 – „als häufigster Spendenzweck genannt. […] Das zeigt, Tierschutz ist ein sehr emotionales Thema, mit dem sich erfolgreich Geld sammeln lässt. Deshalb tummeln sich in diesem Geschäftsfeld auch viele fragwürdige und unseriöse Organisationen.“ Damit sind wir bei der SPD und ihrem Antrag angelangt. Da die Grünen in der Regierung sind, glaubt man bei den Genossen nun, das grüne Thema „Tierschutz“ mit Marktschreierei übernehmen zu können, und bedient sich des simplen Wahlkampftricks „mehr fordern als die anderen“. Die Rede des Kollegen Schneider baut auch auf dem moralischen Argument auf, man müsse schon ein Herz aus Stein haben, wenn man sich von dem Hundeelend in Tierheimen nicht erweichen lasse. Selbstverständlich wäre mehr immer schöner. Das gilt in jedem Bereich und insbesondere bei Gemeinnützigkeit und Ehrenamt. Doch leider muss man neben den traurigen Hundeaugen auch der Realität ins Auge blicken. Wir haben das Thema im Ausschuss besprochen. Die Unterstellung, dass die umfangreichen Förderprogramme für Aus- und Umbau der Tierheime nicht abgerufen werden, weil Tierheime an den Formularen scheitern, zeigt die Fehlannahmen der SPD in diesem Antrag. Im Grunde zeugt er davon, dass Sie die Tierschützer für so unreflektiert halten, dass sie dieses Wahlkampfmittel des Mehr-Forderns nicht erkennen. Reden wir also mal von des Pudels Kern. Neue Tierheime und der Ausbau von bestehenden Tierheimen 28.02.2024 bedeuten auch, dass mehr Leute benötigt werden, um dort auszuhelfen. Jedoch ist in allen Bereichen des ehrenamtlichen Engagements seit Jahren ein Rückgang an Mitstreitern zu verzeichnen. Hinzu kommen steigende Unterhaltskosten der bestehenden Tierheime durch eine Energiepolitik, die von der SPD und den Grünen auf Bundesebene forciert wird, während die Grünen und die SPD auf Landesebene nun Sonderhilfsfonds und Soforthilfeprogramme fordern oder aufsetzen, um die desaströsen Folgen ihrer eigenen Politik abzufedern. Gleichzeitig sorgen steigende Tierarzt- und Futterkosten für zusätzliche finanzielle Belastungen. Bei größerer Kapazität werden auch diese Kosten massiv steigen. Die große Politik hat also auch Auswirkungen auf die kleinen vierbeinigen Freunde des Menschen. Die SPD fordert, die Hemmnisse zur Aufnahme von Tieren aus dem Ausland zu beseitigen. Der MDR berichtet dazu: Gerettete Hunde aus dem Ausland machen inzwischen ein Viertel der gesamten Hundepopulation in Deutschland aus. Natürlich kenne auch ich die Debatte zum Auslandstierschutz. Es wird angeführt, dass beispielsweise die Straßenhunde aus rumänischen Tierheimen oft besser an Herrchen oder Frauchen zu vermitteln seien als deutsche Hunde aus den Tierheimen. Der deutsche Hund sei entweder zu alt, zu krank oder schwer verhaltensauffällig. Doch ist das der Anspruch, den die zahlreichen ehrenamtlichen Tierschützer haben, und sollte das bei dieser Art von Fürsorge für Mitgeschöpfe der Anspruch sein? Die Aussage, dass man besser die leicht vermittelbaren Straßenhunde aus Rumänien aufnimmt, ist in etwa so, als ob ein Arzt bevorzugt Patienten behandelt, die bessere Heilungsaussichten haben. Der Nachschub an Straßenhunden wird nie enden, weil die Länder das Problem nicht in den Griff bekommen, und wir schöpfen nur einen kleinen Teil der Tiere ab. Durch die Aufnahme in deutschen Tierheimen wird sich also langfristig an der Situation von Straßenhunden nichts ändern. Hier liegt der Hund begraben. Noch eine weitere unbequeme Wahrheit: Mittlerweile spekulieren die Betreiber vieler Tötungsstationen darauf, dass eine gewisse Anzahl der Hunde von ausländischen Tierschützern freigekauft wird, und nehmen deshalb bewusst Überbelegungen in Kauf. Es wird sogar noch in den Tötungsstationen für weitere Würfe gesorgt. Schließlich sind die Gelder ein gern gesehenes Zubrot zu den Pro-Kopf-Zahlungen, die sie aus öffentlichen Mitteln vor Ort für die Tötungen erhalten. Die Situation der ohnehin bemitleidenswerten Hunde wird dadurch noch verschlechtert, Landtag während Tierschützer sich bestärkt fühlen, weitere Hunde freikaufen zu müssen. Kollege Schneider sprach in seiner Rede mehrmals vom moralischen Argument. Genau diese Denkweise führt zu diesem Teufelskreis, den wir stattdessen besser durchbrechen sollten, anstatt weitere Kapazitäten zu schaffen oder Hemmnisse zu senken. In diesem Sinne wird Ihr Antrag das Problem eher noch verstärken, anstatt es zu lösen. Aus diesem Grunde lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Abgeordneter Schalley. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Gorißen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es sind durchaus auch herausfordernde Zeiten für die Tierheime bei uns im Land. Das können wir auch erleben, wenn wir die Tierheimbesuche durchführen: Da wird vieles von dem geschildert, was heute schon zur Sprache gekommen ist, nämlich die Überbelegung sowie das Problem vieler sogenannter Langzeitinsassen und schwer vermittelbarer Tiere. Immer wieder kommt natürlich auch zur Sprache, dass Tiere kaum vermittelbar sind und dass man daher auch Tiere, die eigentlich noch aufgenommen werden müssten, nicht mehr aufnehmen kann, allein aufgrund von Platzproblemen. Unser Förderprogramm für bauliche Maßnahmen in Tierheimen besteht, um eine angemessene Unterbringung und auch Versorgung der Fund- und Abgabetiere bei uns in Nordrhein-Westfalen sowie natürlich auch amtlich sichergestellter Heimtiere zu erreichen, die in den Tierheimen untergebracht werden müssen. Durch die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen von Tierheimen leistet die Landesregierung im Übrigen, wie es auch gerade der Abgeordnete Rüße schon gesagt hat, auch ohne originäre Zuständigkeit in diesem Bereich einen freiwilligen und auch nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes in Tierheimen. Die Fraktion der SPD fordert in ihrem Antrag, dass in der Förderrichtlinie die Auflage, für den Zeitraum von fünf Jahren keine zum Zwecke der Vermittlung aus dem Ausland verbrachten Tiere in das Tierheim aufzunehmen, gestrichen wird. Diese Forderung lehnt die Landesregierung ab. Bei beschränkt verfügbaren Haushaltsmitteln können wir nicht die Rettung von Hunden und Katzen aus dem Ausland fördern, wenn gleichzeitig keine ausrei-28.02.2024 chenden Tierheimplätze vorhanden sind, um die eigenen Tiere hier in Nordrhein-Westfalen, die den entsprechenden Schutz und Platz brauchen, entsprechend unterzubringen. Man kann sagen: Tierschutz ist grenzenlos. Ich stimme Ihnen da sogar zu. Die Frage ist nur, in welchem Kontext man diesen Satz anwendet, Herr Abgeordneter Schneider. Ich gehe auch fest davon aus, dass jeder, der sich dem Tierschutz verbunden und verpflichtet fühlt, nicht an den Landesgrenzen haltmacht und sich auch dafür interessiert, was im Ausland geschieht. Da sind wir uns, glaube ich, völlig einig. Allerdings sind wir was die Förderung von Tierheimen angeht und wenn wir darüber sprechen, wie wir mit Haushaltsmitteln, mit Steuermitteln umgehen, die wir auch den Tierheimen zugutekommen lassen, doch wirklich gehalten, ein Auge darauf zu halten, dass diese Mittel da ankommen, um die Belange im eigenen Land, die es erst mal gibt, auch tatsächlich auffangen zu können. Genau darum geht es an dieser Stelle. Die Umsetzung der Tierheimförderrichtlinie ist seit Jahren bewährte Praxis.
Rainer Schmeltzer
Frau Ministerin, es besteht seitens des Kollegen Schneider der Wunsch nach einer Zwischenfrage. Würden Sie die zulassen? Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ja, bitte.
Rainer Schmeltzer
Bitte schön.
René Schneider SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie schilderten gerade Landesgrenzen. Ich will mal auf die Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern zu sprechen kommen. Diese vier Bundesländer verzichten auf die Klausel. Können Sie sich erklären, warum das in diesen vier Bundesländern so ist? Geht es denen finanziell besser, oder was könnte der Grund sein, dass die darauf verzichten?
Rainer Schmeltzer
Frau Ministerin, bitte schön. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ich weiß nicht, ob es denen an dieser Stelle finanziell besser geht oder ob es vielleicht auch weniger Bedarf gibt. Wir sind ja als Bundesland ganz anders aufgestellt, allein schon von der Landtag Einwohnerzahl und natürlich auch von der Anzahl der Tiere her, die aufgenommen werden müssen und für die wir Platz brauchen. Das müsste natürlich im Einzelnen bei den entsprechenden Ländern nachgefragt werden. Fakt ist, dass wir bei uns in Nordrhein-Westfalen hierzu aktuell eine andere Auffassung vertreten. Die Umsetzung der Tierheimförderrichtlinie ist bei uns durchaus bewährte Praxis. Über die Erfolge des Tierheimförderprogramms hat die Landesregierung bereits mehrfach berichtet. Die Behauptung der antragstellenden Fraktion, es würden wegen dieser Auflage viele Mittel nicht abgerufen werden – das geht ja aus Ihrem Antrag hervor –, geht tatsächlich fehl. Bis auf die vergleichsweise geringen Mittelabrufe, die wir in den Jahren 2022 und 2023 hatten, die jedoch aus den Kostensteigerungen bei Bauvorhaben infolge der bekannten Krisensituation resultierten, wird die finanzielle Hilfe des Landes bei uns weiterhin wirklich gut in Anspruch genommen. Es ist aktuell sogar so, dass die im Haushalt 2024 zur Verfügung stehenden Mittel bereits jetzt nahezu vollständig ausgeschöpft beziehungsweise auch verplant sind. Gleichwohl werden wir den Mittelabruf in diesem Jahr natürlich im Auge behalten. Mögliche Handlungsoptionen wird die Landesregierung im Zuge der Evaluierung des Förderprogramms rechtzeitig bewerten. Auf diese Weise stellen wir dann auch sicher, dass sowohl die zugrunde liegende Konzeption als auch die Förderinstrumente sinnvoll und praxistauglich weiterentwickelt werden können. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/8124. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/8124 abgelehnt. Wir kommen zu: 8 Wehret den Anfängen – Kinder- und Jugendkriminalität durch einen ganzheitlichen Ansatz begegnen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/8120 28.02.2024 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Lürbke das Wort.
Marc Lürbke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tod zweier junger Ukrainer, getötet in einem Akt sinnlosester Gewalt mitten am Tag vor dem Oberhausener Hauptbahnhof vor wenigen Tagen, macht fassungslos; der macht sprachlos, der macht wütend. Zwei junge Leben einfach sinnlos ausgelöscht – was für eine Tragödie. Wie kann es sein, dass Jugendliche – eigentlich Kinder – Messer wie andere Kaugummis oder Hausschlüssel mit sich herumtragen und bereit sind, diese eiskalt und ohne Rücksicht oder Respekt vor dem Leben gegen ihre Mitmenschen einzusetzen? Wie kann es sein, dass wir hier immer wieder über 12-, 13- oder 14-jährige Intensivtäter sprechen? Und was ist als Rechtsstaat oder als Gesellschaft eigentlich unsere Antwort darauf? Fakt ist: Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein wachsendes Problem mit Kinder- und Jugendkriminalität. Das ist nicht zu leugnen. Die Zahlen sind erheblich angestiegen, und das muss uns alle mit großer Sorge erfüllen. Bei jeder fünften Straftat 2022 gab es Tatverdächtige unter 21 Jahren. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, die noch bedenklicher wird, wenn man dazu noch die Gruppe der sogenannten Intensivtäter mit in die Gleichung nimmt – eine Gruppe von 6 bis 8 %, die aber für die Hälfte der Straftaten eines Jahrgangs verantwortlich ist. Die Tatverdächtigen in Oberhausen, von denen ich sprach, zählen offenbar genau zu dieser Gruppe der Intensivtäter. Gerade diese Gruppe wird erwiesenermaßen auch im Erwachsenenalter straffällig. Deswegen wird es höchste Zeit, dass die Landesregierung endlich die Prävention, die Eindämmung und auch die Strafverfolgung im Bereich der Jugendkriminalität zur Chefsache macht. Herr Minister Reul, ich fordere Sie auf: Machen Sie das zur Chefsache. (Beifall von der FDP und der SPD) Ich spreche aber nicht nur Sie alleine an. Vielmehr brauchen wir einen funktionierenden ganzheitlichen Ansatz. Denn es fehlt an besserer Prävention. Es fehlt an schnelleren Verfahren in der Justiz. Es fehlt an Schulsozialarbeitern an den Schulen. Das alles müssen wir allerdings verzahnen. Schließlich bringt es am Ende nichts, einfach nur ein paar Staatsanwälte mehr einzustellen oder hie und da mal einen Sozialarbeiter an eine Schule zu schicken. Frau Dr. Höller, ich glaube, das waren sogar Ihre Worte, die Sie in der letzten Innenausschusssitzung bemüht haben, als es darum ging, Lösungen für die gestiegene Gewalt gegen Einsatzkräfte zu finden. Wir Landtag brauchen einen ganzheitlichen Ansatz, und ich denke, das sehen Sie genauso. Wir müssen nicht nur mehr machen, sondern wir müssen das vor allen Dingen koordiniert machen. Deswegen schlagen wir Ihnen heute zwölf Punkte vor, was zu tun ist. Das ist vielleicht nicht vollständig. Das ist vielleicht auch nicht alles allein „Copyright FDP“. Aber das sind Punkte, die in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich Hand in Hand umgesetzt werden müssen. Leider übt sich die Landesregierung bei diesen Themen vielfach in akademischen Turnübungen. So verschenken Sie wertvolle Zeit. Dabei haben wir bei den zugrunde liegenden Fragestellungen längst kein Erkenntnisproblem mehr. Wir wissen doch, worüber wir reden. Wir haben in diesem Land ein Umsetzungsproblem, meine Damen und Herren, und das müssen wir angehen. Sie schaffen es allerdings nicht, aus vorhandenem Wissen endlich auch konkrete Politik zu machen. Die braucht es aber, um diesem Phänomen und seinen allzu oft leidvollen, ja tödlichen Folgen zu begegnen. Ich denke, da sind wir uns einig, und eigentlich sind die nächsten Schritte auch klar. Wir müssen die vorhandenen Konzepte und Programme in der Kinderund Jugendarbeit, in den Schulen, in den Jugendzentren, aber auch von Polizei und Justiz so verzahnen, dass wir in Nordrhein-Westfalen ein effektives Frühwarnsystem haben, um falsche Entwicklungen auch rechtzeitig zu erkennen. Im zweiten Schritt müssen wir nicht nur daneben stehen, sondern auch konkrete Alternativen für Kinder und Jugendliche aufzeigen, die nur allzu oft in Umständen aufwachsen, die kaum positiven Zuspruch, Anerkennung und Motivation kennen. Dann geht es am Ende auch um Chancen und Perspektiven. Also, schaffen Sie auch Rahmenbedingungen, die es Unternehmen, aber auch der Verwaltung leichter machen, Praktika anzubieten. Unterstützen Sie unsere Schulen, das Ehrenamt und unsere Kommunen noch stärker bei diesen riesengroßen Herausforderungen. Und evaluieren Sie bestehende Programme, wie beispielsweise „Diversion vor Strafe“, und ich glaube, wir müssen das Rad hier auch nicht neu erfinden, sondern nur weiterdrehen. Also, rollen Sie beispielsweise das Konzept des Hauses des Jugendrechts in der Fläche aus. Auch hier braucht es keine Neuerfindung der Jugendarbeit. Insofern kann ich Sie nur auffordern: Fangen Sie bitte an, weitere Schritte zu gehen, und am besten mit Hochdruck, und zwar Hand in Hand und koordiniert mit den Netzwerkpartnern und nicht irgendwann, sondern jetzt, meine Damen und Herren. Die aktuelle Entwicklung muss uns dafür Anlass genug sein. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD) 28.02.2024
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – für die CDU-Fraktion spricht jetzt Frau Abgeordnete Erwin.
Angela Erwin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit einem wichtigen Thema, nämlich der Kinder -und Jugendkriminalität. Das zeigen die steigenden Zahlen im gesamten Bundesgebiet, und diese Entwicklung müssen wir alle mit Sorge betrachten. Es ist erschreckend, dass immer mehr Kinder und Jugendliche schwere Straftaten teilweise an Gleichaltrigen oder Jüngeren begehen. Jüngst haben wir im Innenausschuss – der Kollege Lürbke hat es schon gesagt – über die brutalen Überfälle auf zwei junge Ukrainer in Oberhausen gesprochen. Und nicht nur der Ausschuss, sondern auch das Plenum beschäftigen sich daher auch nicht das erste Mal mit diesem Thema. Vor fast genau acht Monaten brachten wir den Antrag „Ursachen und Gründe für gestiegene Kinderund Jugendkriminalität wissenschaftlich untersuchen und Lösungskonzepte entwickeln“ ins Plenum ein. Die Landesregierung wurde beauftragt, eine unabhängige wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, die Erkenntnisse zu den Gründen und Ursachen für den Anstieg der aktuellen Fallzahlen von Kinderund Jugendkriminalität erforscht und auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse ressortübergreifende Handlungsempfehlungen erarbeiten soll. Dieser Antrag wurde damals einstimmig verabschiedet. Wir alle waren uns fraktionsübergreifend einig, dass wir zunächst Zahlen, Daten, Fakten, aber vor allem auch Hintergründe benötigen, um daraus konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten und Maßnahmen zu ergreifen. Ich frage mich daher beim Lesen des heutigen Antrags: Wie passt das zusammen? Auf welcher Basis beruhen die im Antrag enthaltenen Vorschläge? Hatte die antragstellende Fraktion eine Wiedervorlage notiert? Wir waren uns bei diesem Thema doch eigentlich einig und auf einem vernünftigen Weg. Ich zitiere mit der Erlaubnis des Präsidenten gerne meinen Kollegen Herrn Golland, der damals gesagt hat: „Wir können alle gemeinsam schlauer werden – oder aber dieses Thema zur politischen Auseinandersetzung nutzen. Ersteres wäre im Sinne der Opfer und einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung. Letzteres wäre kleines politisches Karo.“ (Beifall von der CDU) Im Mai letzten Jahres, lieber Herr Kollege Dr. Pfeil, wollten wir noch gemeinsam schlauer werden. Landtag Heute, lieber Herr Kollege Lürbke, sind Sie doch wohl wieder im kleinen politischen Karo angelangt. Ich möchte das nicht falsch verstanden wissen. Wir sind uns hier alle einig, glaube ich, wie wichtig dieses Thema ist, und ein ganzheitlicher Ansatz ist immer gut. Aber lassen Sie uns doch erst mal die Ergebnisse der Studie abwarten. Viele Ihrer Vorschläge sind auch nicht neu. Lassen Sie mich in gebotener Kürze nur auf zwei Punkte eingehen. Eine vernetzte Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendämtern gibt es bereits. Was haben denn die Städte Düsseldorf, Dortmund, Essen, Köln, Münster, Oberhausen und Paderborn gemeinsam? Richtig: In all diesen Städten existiert bereits ein Haus des Jugendrechts. (Marc Lürbke [FDP]: Und was haben die an- deren Städte gemeinsam?) Die Arbeitsweise ist besonders wie einzigartig. Es arbeiten im Wesentlichen drei Behörden eng zusammen, nämlich die Jugendgerichtshilfe, die Staatsanwaltschaft sowie die Polizei. Sie befassen sich mit Straftätern unter 21 Jahren, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und denen eine beginnende oder sich verfestigende kriminelle Zukunft vorhergesagt wird, also auch mit sogenannten Intensivtätern. Dort, wo es notwendig und sinnvoll ist, Herr Kollege Lürbke, werden wir in Nordrhein-Westfalen weitere Häuser des Jugendrechts etablieren. Das steht auch so in unserem Koalitionsvertrag. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Ja, Sie können unsere Ziele gerne weiter zitieren. Wir werden sie umsetzen. (Beifall von Gregor Golland [CDU] und Dr. Ju- lia Höller [GRÜNE]) Ein weiterer Baustein zur Prävention und Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität ist die Initiative „Kurve kriegen“. Dieses Projekt ist sogar Vorbild für unsere europäischen Nachbarländer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht dabei nachlassen, alle Bausteine zur Kriminalprävention und zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendkriminalität einzusetzen. Wenn die Ergebnisse der Studie da sind, sollten wir diese und die ebenfalls enthaltenen Handlungsempfehlungen gemeinsam diskutieren. Lassen Sie uns aber bitte nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Eine Anmerkung noch zum Schluss: Da wir heute über Kinder- und Jugendkriminalität sprechen, werden wir in Deutschland auch nicht um eine Debatte zur Strafmündigkeit und zur Frage der Anwendung von Jugendstrafrecht bzw. Erwachsenenstrafrecht bei Heranwachsenden herumkommen – und das ergebnisoffen. 28.02.2024 (Beifall von Gregor Golland [CDU] und Thors- ten Schick [CDU]) Zu diesem Themenkomplex habe ich vom Bundesjustizminister in Berlin noch nichts gehört. Der Überweisung des Antrags in den Innenausschuss stimmen wir heute selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und Dr. Julia Höller [GRÜNE])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Erwin. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Falszewski.
Benedikt Falszewski SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen und Fakten, die im Antrag der FDP-Fraktion genannt werden, sind nicht neu, aber dennoch schockierend. Sie beschreiben ein Phänomen, welches immer häufiger sichtbar und spürbar wird, nämlich dass unsere Zukunft – so scheint es zumindest – immer gewalttätiger wird. Das dürfen wir nicht zulassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und Marc Lürbke [FDP]) Die Zahlen bei der Kinder- und Jugendkriminalität wachsen wieder stetig an. Die Täter von heute sind jünger und brutaler als früher. Das sind Fakten, die uns alle alarmieren und die Landesregierung endlich zum Handeln bringen sollten. Um es direkt am Anfang einmal deutlich zu sagen: Die heutige Debatte und der FDP-Antrag – so wie ich ihn verstanden habe – sind keine Fortsetzung der alljährlichen gesellschaftlichen Diskussionen darüber, wie schlimm die Jugend von heute doch angeblich ist. Diese Debatten bin ich nämlich, ehrlich gesagt, leid. Ich selbst erlebe in vielen Gesprächen in meinem Wahlkreis in Duisburg eine aufgeschlossene, friedfertige, interessierte und vor allem auch sozial engagierte Jugend. Auch diese Jugendlichen gibt es zuhauf in unserem Bundesland. Ich bin froh, dass sich viele Kinder und Jugendliche in den verschiedensten Bereichen gesellschaftlich engagieren. Ich habe jedoch immer mehr den Eindruck, dass man sich in Nordrhein-Westfalen nur um diese Kinder und Jugendlichen kümmert. Es gibt durchaus auch Kinder und Jugendliche, die beispielsweise nicht bei Fridays for Future mitlaufen. (Beifall von der SPD) Es gibt eben auch Kinder, die nicht in einem bürgerlichen, gut behüteten Milieu aufwachsen. An dieser Stelle eine kleine Anmerkung für die grüne Fraktion: Ich habe durchaus den Eindruck, dass man Sie Landtag gelegentlich daran erinnern muss, dass es nicht nur diese Jugendlichen gibt. (Beifall von der SPD – Norwich Rüße [GRÜNE]: Bitte?) Ich selbst komme aus Duisburg, und auch in Duisburg ist die Jugendkriminalitätsrate leider hoch. Ich kann Ihnen die Viertel, die Straßen, sogar die Schulen nennen, in denen die Kriminalitätsrate besonders hoch ist – und weiter steigen wird, wenn wir nicht handeln. Es gibt fast keinen Infostand in meinem Wahlkreis, an dem die zunehmende Gewalt und vor allem die Respektlosigkeit innerhalb unserer Gesellschaft, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, nicht Thema wäre. Das Phänomen ist schon lange bekannt, und daher bin ich der FDP für den heutigen Antrag sehr dankbar, da so die Debatte wieder in das Plenum und in den Ausschuss getragen wird. Allerdings sind die folgenden im Antrag genannten Erkenntnisse und Konzepte nicht neu – das haben mein Vorgänger und meine Vorgängerin gerade schon deutlich gesagt –: beispielsweise die Stärkung der Netzwerkarbeit zwischen Schulen, Jugendhilfe, Jugendämtern, kommunalen Einrichtungen, Schulpsychologie und Sozialarbeit; der Ausbau des Austauschs mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, um die Leistung und den Wert der Einsatzkräfte und Rettungsdienste für unsere Gesellschaft zu verdeutlichen sowie Aufklärungsarbeit über die Folgen von strafbarem Verhalten aufzuzeigen; die Polizei sowie insbesondere die Justiz personell, materiell zu stärken, um auf Kriminalität von Kindern und Jugendlichen schnell und konsequent reagieren zu können. Die gerade genannten Forderungen sind wie gesagt alle nicht neu. Sie müssen nur endlich umgesetzt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen. Handeln Sie endlich in ausreichendem Maße. Die meisten der geforderten Punkte finden sich in den Wahlprogrammen aller demokratischen Fraktionen und Parteien wieder. Daher kann ich nicht nachvollziehen, warum diese wichtigen Punkte nicht umgesetzt werden oder noch nicht umgesetzt wurden. (Beifall von der SPD) Warum stehen beispielsweise in meiner Heimatstadt Duisburg, die mit so vielen Problemen zu kämpfen hat, nicht die besten Schulgebäude mit genügend Lehrerinnen und Lehrern des Landes? Warum sind die Jugendzentren in finanzstarken Kommunen so viel besser ausgestattet als die Jugendzentren in Duisburg? (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) – Guter Hinweis. Wenn wir das Geld hätten, hätten wir es schon längst gemacht. 28.02.2024 (Beifall von der SPD – Zuruf von Jule Wenzel [GRÜNE]) Das ist nämlich der Punkt, auf den ich gleich zu sprechen komme. Sie statten die Kommunen, die davon betroffen sind, nicht mit ausreichenden finanziellen Mitteln aus. (Zuruf von Gregor Golland [CDU]) Das ist das Problem, (Beifall von der SPD) und deshalb haben wir eine so große Ungleichheit in unserem Land. (Zurufe von Jule Wenzel [GRÜNE] und Marc Lürbke [FDP]) Das ist das eigentliche Problem. Sie stehlen sich hier aus der Verantwortung, (Zuruf von Gregor Golland [CDU]) diesen Kommunen ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen. Das ist das eigentliche Problem in diesem Land. (Zurufe von Sebastian Watermeier [SPD], Dr. Julia Höller [GRÜNE] und Jule Wenzel [GRÜNE]) – Ja, Jule, so ist es. Du musst akzeptieren, dass ihr das nicht geschafft habt. Das ist so. (Zuruf von Jule Wenzel [GRÜNE]) Das ist bei diesem Punkt das Problem in unserem Land – unter anderem. Vor einer Weile demonstrierten hier bei uns vor dem Düsseldorfer Landtag über 20.000 Menschen aus den sozialen Berufen. (Gregor Golland [CDU]: Jetzt kommt das Thema wieder!) Einige davon kamen auch aus Duisburg, da sie dort nämlich tagtäglich erleben, was in unserem Land falsch läuft. Doch die Landesregierung aus CDU und Grünen scheint dieser verzweifelte Hilferuf vollkommen kaltzulassen, wie auch die nachfolgenden Debatten hier im Plenum und nicht zuletzt auch die Verhandlungen zum Haushalt immer wieder gezeigt haben. Das alles sind Fragen, die nicht nur ich mir stelle, sondern die mir auch die Bürgerinnen und Bürger …
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit.
Benedikt Falszewski SPD
… bei jeder Gelegenheit stellen. Landtag Lassen Sie uns die Diskussion im Ausschuss gerne weiterführen. Da werden wir zu dem schon sehr guten FDP-Antrag auch noch ein paar Punkte ergänzen. Wir werden der Überweisung zustimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Falszewski. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Dr. Höller.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Jede einzelne Tat eines Kindes oder einer Jugendlichen sorgt bei vielen von uns für eine besondere Betroffenheit und ein längeres Innehalten, weil tief in uns verwurzelt ist: Wir müssen unsere Kinder und Jugendlichen davor schützen, dass sie Opfer oder zu Tätern werden. Ich gebe zu: Als Mutter von zwei Kindern ist dieser Impuls emotional besonders stark. Als Politikerin sehe ich es als unsere Aufgabe an, die bestmöglichen Weichen dafür zu stellen, dass unsere Kinder und Jugendlichen sicher aufwachsen können. (Beifall von den GRÜNEN) Meistens sind es nicht die allerbesten Initiativen, wenn man aus einer emotionalen Betroffenheit heraus Politik macht. Dennoch ist es so unendlich schwer, sich davon zu lösen. Genau deshalb ist es so wichtig, auf die Fakten zu schauen und eher der Wissenschaft zuzuhören, als dem eigenen Bauchgefühl zu folgen. Ich bin froh, dass alle demokratischen Fraktionen unseren Antrag zur Erstellung einer wissenschaftlichen Studie zur gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität unterstützen. Denn wir haben ein Erkenntnisproblem, Herr Lürbke. Das kann man nicht wegreden, indem man sagt, dass man dieses oder jenes glaube. Vielmehr ist nicht klar, was dieser Anstieg bedeutet. Sind das einmalige Ausreißer? Oder gibt es einen Trend? (Marc Lürbke [FDP]: Bis dahin machen wir nichts? – Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Wir wissen nicht, an welchen vielschichtigen Gründen das liegt. Wir wissen auch nicht, ob wir neben den von uns so zahlreich auf den Weg gebrachten Maßnahmen noch andere brauchen. Genau dafür benötigen wir die Studie. (Beifall von den GRÜNEN) Ich kann verstehen, dass ihr ungeduldig werdet und drängelt. 28.02.2024 (Marcel Hafke [FDP]: Noch siezen wir uns! – Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Ich verrate Ihnen mal etwas – die Ministerien mögen es mir verzeihen –: Ich bin auch ungeduldig. Vielleicht drängele ich auch mal, indem ich frage: Was ist denn jetzt damit? Wir brauchen die Daten. Wir brauchen den wissenschaftlichen Input, um in unserer verständlichen Emotionalität nicht schnell irgendetwas auf den Weg zu bringen und dann zu merken: Ach nee, passt gar nicht. – Denn das wäre fatal.
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin, es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage. Es ist nicht der Kollege Höne, aber der Kollege Lürbke.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Ja, das habe ich mir gedacht. Gerne.
Rainer Schmeltzer
Bitte schön.
Marc Lürbke FDP
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade von der Studie gesprochen. Mir ist weiterhin völlig unklar, wann denn eigentlich die Ergebnisse kommen. So lange können wir bzw. kann die Landesregierung die Hände nicht in den Schoss legen. Wann ist der Tag X, an dem Sie die Ergebnisse der Studie erhalten? Wann rechnen Sie denn damit? (Andreas Bialas [SPD]: Ja, und wann kommen die Maßnahmen?)
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Frau Kollegin.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Vielen Dank für die Frage, Herr Lübke. Ich bin leider nicht die Landesregierung. Wir als Parlament haben die Landesregierung aufgefordert, eine solche Studie zu beauftragen. (Benedikt Falszewski [SPD]: Oh!) Ich bin sehr sicher – deswegen haben wir auch gefragt –, dass die Studie bald vorliegt und entsprechende Ergebnisse bzw. Zahlen beinhaltet. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Wir wissen aber auch: Wenn die Studie korrekt und nicht vereinfacht nach Bauchgefühl mit der Zahl X und der Annahme, es könnte so oder so sein, durchgeführt wird, dann bringt es nichts, jetzt über die Landtag Zahlen zu spekulieren. Es ist wichtig, dass wir das umsetzen. Wir könnten jetzt bemängeln, dass alles zu langsam geht oder nicht ausreicht, aber auch festhalten, dass es zunächst doch gut ist, dass wir die Studie beauftragt haben. Wir wissen genau, dass wissenschaftliche Studien nicht von heute auf morgen vorliegen, da es um die Gründe geht, die vielschichtiger sind als die Aussage: Sie werden alle kriminell. (Andreas Bialas [SPD]: Herzlichen Glück- wunsch!) Das Wichtigste ist – das geht auch in Richtung FDP; ich bin dankbar, dass Sie den Antrag gestellt haben –, dass die etablierten Maßnahmen bzw. Ansätze, die auch in der Studie untersucht werden, weiterlaufen und weiter ausgebaut werden. Genau das zeigt dieser Antrag. (Lachen von Marc Lürbke [FDP] und Klaus Voussem [CDU]) NRW ist Vorreiter bei den Häusern des Jugendrechts. Vergangenes Jahr wurde in Düsseldorf das siebte Haus des Jugendrechts in NRW eröffnet. Mit Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion durfte ich mir das Haus des Jugendrechts in Köln anschauen und mit den Menschen dort sprechen. Ich war sehr beeindruckt, zu sehen, was der interdisziplinäre Ansatz bringt, dass er wirkt und dass Jugendliche nicht nur als Täter, sondern als Menschen im Mittelpunkt der Arbeit stehen. An dieser Stelle herzlichen Dank an die Beteiligten für diese schwierige und sicherlich häufig sehr belastende Arbeit. (Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin, bei der Kollegin Kavena besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage. Würden Sie diese auch zulassen?
Dr. Julia Höller GRÜNE
Klar.
Rainer Schmeltzer
Na klar. – Bitte schön.
Anna Teresa Kavena SPD
Vielen herzlichen Dank für die Annahme meiner Frage. Ich möchte gerne wissen, wie Sie dazu stehen oder ob Sie das für richtig halten. Sie sprechen die ganze Zeit von der wissenschaftlichen Begutachtung der Gründe, warum die Kinder- und Jugendkriminalität zunimmt. Denken Sie nicht, dass sich diese Antwort in der Bevölkerung aus Gesprächen mit Erzieherinnen und Erziehern, Sozialarbeitern und Sozial-28.02.2024 arbeiterinnen, Lehrerinnen und Lehrern, also allen, die im sozialen Spektrum arbeiten, ergibt?
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Frau Kollegin.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Vielen Dank, Frau Kavena. Ich habe die Frage nicht ganz verstanden. (Sebastian Watermeier [SPD]: Das glaube ich auch! – Lachen von Anna Teresa Kavena [SPD]) Sie haben gerade gesagt: Na ja, das ergibt sich irgendwie aus Gesprächen. – Genau das bezeichne ich als Bauchgefühl. Wir alle führen unterschiedliche Gespräche und bekommen unterschiedliche Rückmeldungen. Diese Erfahrungen wichtig. Die machen wir alle, wenn wir in die Fläche gehen und mit Menschen sprechen. Wir wollen aber – dem haben Sie als Fraktion auch zugestimmt – nicht nur einzelne Gespräche berücksichtigen, sondern wir wollen uns das wissenschaftlich anschauen. Soziologen und Erziehungswissenschaftler sind daran beteiligt. Das sind diejenigen, die aus ihrer Profession heraus die Fakten zusammenzählen. Das ist der Unterschied. „Das ergibt sich mal eben daraus“, das ist nicht die Art, wie wir Innenpolitik betreiben. Vielmehr betreiben wir faktenbasierte Innenpolitik auf Basis von Studien. (Beifall von den GRÜNEN) Ich versuche mal, weiterzumachen. Auch die Netzwerkarbeit, die Sie in dem Antrag nennen, findet statt. Der Landesarbeitskreis Jugendhilfe, Polizei und Schule fördert die Vernetzung auf lokaler Ebene und unterstützt die Präventionsarbeit. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Ein weiterer Baustein ist „Kurve kriegen“. Wir reden oft über dieses Programm. Es ist in fast allen Kreispolizeibehörden etabliert und ein deutschlandweit einmaliges Präventionsprojekt für potenzielle junge Intensivtäter*innen. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Wer hat es ein- geführt? Wer hat es eingeführt?) Das Projekt „Kurve kriegen“ zeigt, wie wichtig Vernetzung und Interdisziplinarität für gelingende Prävention sind. Personelle Unterstützung der Polizei leisten wir mit den 3.000 Einstellungen. Es kommt aber nicht nur darauf an, wie viele wir einstellen, sondern auch darauf, wo wir sie hinbringen. Klar ist, dass es bei Ju-Cops, Bezirksbeamten und Sicherheit im Quartier nicht nur um mehr geht, sondern auch darum, wie wir sie einsetzen. Landtag Ein Aspekt fehlt mir in dem Antrag, nämlich die Rolle von toxischer Männlichkeit, das Aufbrechen patriarchaler Strukturen und Gruppendynamiken. Schaut man auf die Gründe, geht es um die Rolle von Eltern und Erziehung. Wissenschaftlich gesehen – das ist einhellige Meinung – ist die beste Strategie gegen Gewalt durch Kinder und Jugendliche gute Kinderund Jugendarbeit. (Beifall von den GRÜNEN und Wilhelm Korth [CDU]) All das läuft gut. Den Antrag hätte es dafür nicht gebraucht. Dennoch ist Ihr Antrag für uns alle und insbesondere für die Kinder und Jugendlichen in NRW relevant – Herr Lürbke, ich will Sie loben –, (Marc Lürbke [FDP]: Da höre ich zu!) weil Sie damit zeigen, dass es für ein gelungenes Vorgehen gegen Kinder- und Jugendkriminalität vor allem Prävention braucht. Bisher habe ich das von Ihnen so nicht gehört, und jetzt kommt es. Das ist sehr wichtig und gibt mir Hoffnung, dass wir gemeinsam für gute Bedingungen für unsere Kinder und Jugendlichen streiten können. Der Überweisung dieses Antrags stimmen wir natürlich gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und Wilhelm Korth [CDU])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Dr. Höller. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Wagner.
Markus Wagner AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kriminalität steigt und steigt. Die Kinder- und Jugendkriminalität, das heutige Thema, stieg um 41 %. Alleine diese Zahl zeigt: Die Landesregierung hat die Sache nicht mehr im Griff. Die Meldungen häufen sich: Gelsenkirchen. Sechsjähriger zum Sprung von Empore gedrängt, die Täter neun und zehn Jahre alt. Mülheim. Fünf Jugendliche vergewaltigen eine 18- Jährige. Die jüngsten Täter waren gerade einmal zwölf Jahre alt. Meinerzhagen. Der 16-jährige Filipp versucht, eine Schlägerei zwischen seinen Freunden und einer rivalisierenden Clique in einem Skaterpark zu schlichten. Die Folge: Tritte und Schläge gegen den Kopf. Massive Hirnblutungen sind die Folge. Er fällt ins Koma und bezahlt seinen Mut schließlich mit dem Leben. Die Täter: eine Multikultibande. Tatort Schule. Hier gab es im Jahr 2022 allein in NRW 193 Messertaten. Messertaten an jedem Schultag in unseren Schulen, ein Anstieg um 47 %. 28.02.2024 Tatort – man glaubt es kaum – Kinderspielplatz. Die Straftaten auf Spielplätzen insgesamt stiegen von 2020 auf 2022 auf 3.216 Taten. Mehr als elf Straftaten am Tag alleine auf Spielplätzen. Wo leben wir eigentlich mittlerweile? Das nächste Thema: Intensivtäter. 463 jugendliche Dauerkriminelle allein in Nordrhein-Westfalen. Ich zitiere Sie, Herr Minister Reul: Die kriminelle Karriere als Intensivtäter kostet den Steuerzahler eine Menge Geld. Die Delikte eines Intensivtäters kosten alleine rund 1,7 Millionen Euro für Krankenhausaufenthalte und Polizeieinsätze. 463 Intensivtäter mal 1,7 Millionen Euro sind knapp 800 Millionen Euro – 787,1 Millionen Euro, um genau zu sein, nur durch diese Gruppe, nur für Krankenhaus und Polizei. Es ist ein Wahnsinn, was hier mittlerweile abgeht. Es ist ein Wahnsinn, wofür uns Steuerzahlern das Geld weggenommen wird, nur weil Sie politisch versagen. Wie nennen Sie das als selbsternannte Superdemokraten noch mal? Ach ja, „Transformation“ oder „bunte Vielfalt“. Zur bunten Vielfalt gehören natürlich auch Abschiebungen von Intensivtätern. Die laufen aber nicht, dafür relativ problemlos Einbürgerungen. Das ist der Sache gegenüber nun einmal nicht angemessen. Es ist doch klar, dass wir uns auch über die Strafmündigkeit unterhalten müssen, wenn Zwölfjährige 34 Gewalttaten begehen, wenn die Mörderinnen von Luise in Freudenberg vorher googeln, ob sie dafür bestraft werden. Natürlich kann es bei Kindern nicht um ein einfaches Wegsperren gehen; das ist schon klar. Wenn Kinder allerdings davon ausgehen können, dass selbst Tötungsdelikte bis auf Maßnahmen des Jugendamtes folgenlos bleiben, dann verstehen das manche als indirekte Einladung. Die Wissenschaft ist übrigens recht eindeutig in dieser Frage: Je früher eine Straftat geahndet wird, desto geringer ist die Rückfallquote. In England und Wales etwa kann das bereits ab zehn Jahren geschehen, in Irland, den Niederlanden, Ungarn und Kanada ab zwölf. Das sind keine Unrechtsstaaten. Daher müssen wir darüber offen sprechen. Offen sprechen müssen wir auch über Ihre Transformation für Kinder: in der Kita Frühsexualisierung und Masturbationsräume; in der Schule kaputte Toiletten, Demopflicht gegen rechts; vom Land der Dichter und Denker zu Annalena Baerbock und Ricarda Lang. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Ihre Transformation – egal, ob bei Energie, Infrastruktur oder Migration – ein Traum? Nein, ein Albtraum. Wo wir bei „Albtraum“ sind: Es gibt eine klare Korrelation zwischen Ihren autoritären, unwissenschaftlichen Coronazwangsmaßnahmen und der Zunahme Landtag der Verhaltensauffälligkeiten unserer Kinder und Schüler. Ich weiß noch genau, wie Sie Kinder mit der Polizei vom Schlitten haben jagen lassen, wie Sie ihnen Angst gemacht haben, Sie würden ihre Oma töten, wie Sie sie zum Dauertesten gezwungen haben. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Und jetzt, wo der ganzen Welt klar ist, was für ein Unsinn das alles war, sind Sie ganz still – bloß nicht darüber reden, bloß keinen Untersuchungsausschuss und bloß keine Entschuldigung. Aber wir vergessen nicht. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Wer hat sich denn als Erstes impfen lassen?) Zum Schluss, liebe FDP: Sie überschreiben Ihren Antrag mit „Wehret den Anfängen“. Ich kann Ihnen sagen: Über die Anfänge sind wir schon lange hinaus. Wir sind bereits mittendrin, und daher brauchen wir neben Prävention auch Repression. Deswegen müssen wir, wenn Sie wirklich ein ganzheitliches Konzept wollen, dringend über das Strafmündigkeitsalter sprechen, denn ohne das werden wir keine Lösung in dieser Frage erreichen, auch nicht durch Prävention und Sozialarbeiter. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Abgeordneter Wagner. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Reul.
Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Was am 10. Februar passiert ist – da sind wir uns ja einig; es ist auch schon ein paarmal darüber diskutiert worden –, war fürchterlich. Die zwei jungen Ukrainer, die in unserem Land Schutz gesucht haben, sind Opfer einer grausamen Tat geworden. Wenn junge Menschen, 17, 18 Jahre alt, von anderen jungen Menschen, die 14, 15 Jahre alt sind, auf offener Straße getötet werden, dann läuft schon etwas schief. Das ist doch klar. Da muss man nicht drum herumreden. Nach der Tat – das ist der Teil, den man auch benennen muss – hat die Polizei allerdings alle vier Tatverdächtigen schnell ermittelt und festgesetzt; sie sitzen nun in Untersuchungshaft. Das ist auch ein Teil der Wahrheit, den man beachten sollte. Polizeiarbeit alleine wird das Problem nicht lösen, da waren sich bisher alle Redner einig. Das war gewissermaßen auch das Fazit im Innenausschuss. Deswegen bin ich mit der Forderung des FDP-Antrags nach einem ganzheitlichen Ansatz einverstanden. Das ist allerdings von begrenzter Neuigkeit. 28.02.2024 (Beifall von der CDU und Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Von dem ganzheitlichen Ansatz höre ich oft. Das ist richtig, es hilft mir aber noch nicht. (Andreas Bialas [SPD]: Das ist unfassbar bei den Zahlen!) Das gilt ganz besonders in einer Zeit, in der aus verschiedensten gesellschaftlichen Gründen Kinderund Jugendkriminalität zunimmt. Das kann man ja nachlesen, die Zahlen sind klar. Das bestreitet auch niemand. Übrigens weise ich nicht erst seit gestern auf das Problem hin, sondern habe das schon im letzten Jahr getan. Da brauche ich keine Nachhilfe, Herr Lürbke. Chefsache ist das schon die ganze Zeit. Zu Recht greifen Sie mich an. Das ist Chefsache, und ich habe es zu einer ganz wichtigen Aufgabe gemacht. Ich glaube, daran kann man nicht vorbeischauen. Ich hatte allerdings darauf gehofft, dass der Antrag nicht nur einen interessanten Namen hat, sondern auch ein paar neue Ideen liefert – (Marc Lürbke [FDP]: Stehen doch drin!) oder wie nennt man das? –, dass man einen Anpack bekommt, ganz konkrete Vorschläge. Das finde ich ein bisschen wenig. Natürlich gibt es Gründe, warum diese Kriminalität entsteht. Wir alle wollen das genau wissen. Um das zu untersuchen, haben wir einen Auftrag an die Wissenschaft auf den Weg gebracht, wie das Plenum es beschlossen hat. Glauben Sie aber nicht, dass so einfach ein Ergebnis dabei herauskommt. Das wird uns helfen, aber es wird nicht den einen Grund liefern, weil es leider komplizierter ist; darauf wette ich. – Erstens. Zweitens. Sie schreiben, dass wir uns vor allem um die kümmern müssen, die besonders auffällig sind. Das sehe ich genauso. Deshalb gibt es Intensivtäterkonzepte. Was meinen Sie, warum wir die haben? Zwei der Jugendlichen aus Oberhausen waren auch schon auf dem Schirm. Drittens. Sie fordern in vielen Punkten eine aufgabenteilige Kooperation der verschiedenen Verantwortungsträger. Ja, das Intensivtäterkonzept fußt explizit auf einer Vernetzung mit Staatsanwaltschaften, Gerichten, Jugendämtern, Trägern der freien Jugendhilfe, Schulen usw.
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, Kollege Lürbke hat den Bedarf nach einer Zwischenfrage. Würden Sie die zulassen?
Herbert Reul
Wenn sie meine Zeit nicht unnötig belastet, dann machen wir das. Landtag
Rainer Schmeltzer
Natürlich halten wir die an. – Bitte schön.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank, Herr Minister, für die Möglichkeit der Nachfrage. – Ich bin etwas erstaunt, dass Sie sagen, in dem Antrag stehe nicht viel Neues. Ich würde mir wünschen, wenn Ihnen das alles bekannt ist, dass Sie es auch umsetzen. (Beifall von der SPD) Meine Frage bezieht sich aber auf die Wissenschaft und die Studie, die Sie gerade angesprochen haben. Die regierungstragenden Fraktionen konnten jetzt keine Aufklärung leisten, für die Landesregierung können Sie das bestimmt. Man hat den Eindruck, dass nicht allzu viel passiert, bis die Ergebnisse der Studie vorliegen. Ich halte das für einen Fehler. Können Sie uns erklären, wann die Ergebnisse der Studie zu erwarten sind? Wann geht es denn endlich los?
Rainer Schmeltzer
Bitte, Herr Minister.
Herbert Reul
Wann das Ergebnis vorliegt, kann ich Ihnen nicht 100%ig sagen, weil es nicht allein in meiner Hand liegt, sondern von dem Wissenschaftler abhängig ist, der das Gutachten erstellt. Es gibt eine gewisse Zeitvorgabe, aber das kann ich nicht abschließend beantworten. Das andere ist auch falsch, Herr Lürbke, es tut mir leid. Ich habe nicht nur Vorschläge gemacht, sondern ich habe vorgetragen, was schon gemacht wird. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch das Haus des Jugendrechts gibt es schon. Wir können immer noch mehr machen, da bin ich doch dabei. Das planen wir auch. Manchmal scheitert es aber daran, dass jemand vor Ort nicht will. Es ist nicht immer nur die Landesregierung. Manchmal ist es auch ein Finanzproblem. Man kann nicht alles auf einmal machen. Es wird systematisch ausgebaut, sieben gibt es schon. „Kurve kriegen“: Kein Mensch bestreitet das. Das ist doch keine Theorie, das ist ein Modell. Das gibt es schon. In der OSZE wird es als eines der besten Best-Practice-Modelle vorgestellt. In Schweden sind mittlerweile mehrere Stationen vergleichbarer Art aufgebaut worden. Der Vorwurf, dass wir da nichts tun, geht wirklich voll in die Hose, um es mal salopp zu sagen. Aber es stimmt, dass das Problem nach wie vor da ist und zu groß ist, weil es eben kompliziert ist und weil es vielleicht weder eine Ursache noch einen einzigen Königsweg gibt, mit dem man es lösen kann. 28.02.2024 Man wird an ganz vielen Ecken arbeiten und Ausdauer haben müssen. Es handelt sich um Kinder und Jugendliche, um die Frage, warum sie heute auffälliger und gewalttätiger sind als früher. Das hat ja etwas mit Entwicklungen zu tun. Diese Fragen kann die Polizei alleine garantiert nicht beantworten. Deshalb wird an vielen, vielen Stellen daran gearbeitet. Bei „Kurve kriegen“ haben wir mittlerweile … 19 waren es übrigens im Jahr 2017. Ahnen Sie, wie viele es jetzt sind? 42. Sind das mehr oder weniger? Es sind mehr. (Andreas Bialas [SPD]: Die Zahlen gehen trotzdem durch die Decke!) Ich glaube, mit solchen Reden werden wir mit diesem Problem, das gravierend und groß ist, das eine bedrückende Situation darstellt, nicht fertig, wenn ich das sagen darf. Statt dramatisch das Problem zu beschreiben, zu skandalisieren, die ganze Welt sei im Chaos, wäre es doch besser, zu sagen: Da musst du mal was tun. Diese Landesregierung tut eine ganze Menge. Es kann sein, dass das nicht genug ist. Vielleicht haben Sie noch eine kluge Idee, die wir nicht hatten. Die würde ich allerdings gerne hören. Das allgemeine Gerede hilft uns nicht weiter, sondern schürt Stimmung und löst kein Problem. Das ist eine der Ursachen, warum wir in der Gesellschaft momentan so ein Problem haben. Die Leute haben den Eindruck, wir kriegen nichts hin. Das ist nicht wahr. Die Politik kriegt eine Menge hin, aber nicht alles, und 100 % Sicherheit wird es auch nicht geben. Das gehört auch zur Wahrheit dazu.
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, es besteht der Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage, und zwar von der Kollegin Kampmann. Natürlich halten wir auch hier Ihre Zeit wieder an. Herbert Reul*), Minister des Innern: Ja, selbstverständlich.
Christina Kampmann SPD
Vielen Dank, Herr Reul, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich glaube, die Menschen haben nicht nur den Eindruck, dass die Zahlen immer weiter steigen und zu wenig darauf reagiert wird, sondern das ist tatsächlich so. Bei Ihrer Rede bekommt man den Eindruck: Es ist ja alles gut, wie es ist. Die Studie ist die einzige Reaktion auf die stetig steigenden Zahlen. Deshalb ist meine Frage, wenn wir mal über „Kurve kriegen“ hinaussehen – das war ja unser Programm und wird immer als das einzig erfolgversprechende Instrument genannt –: Ist diese Studie das einzige Instrument, das die Landesregierung plant, um auf die immer größer werdende Zahl von Kinder- und Landtag Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen zu reagieren, oder haben Sie noch etwas anderes, was Sie in dieser Rede offensichtlich nicht nennen wollten?
Rainer Schmeltzer
Bitte, Herr Minister. Herbert Reul*), Minister des Innern: Erstens, Frau Abgeordnete, habe ich nicht gesagt, dass alles gut ist. Wo haben Sie das denn gehört? Ich habe das Problem überhaupt nicht kleingeredet. Zweitens habe ich auch nicht gesagt, dass alles schon erledigt sei und wir schon alle Möglichkeiten ausgeschöpft hätten. Drittens habe ich nicht nur „Kurve kriegen“ genannt, sondern drei oder vier Maßnahmen, die wir mittlerweile ergreifen. Viertens habe ich Ihnen gesagt, wir brauchen noch weitere, zusätzliche Ideen. Ich glaube und hoffe, dass uns die wissenschaftliche Studie ein Stück helfen kann; denn man muss zielgenau arbeiten. Man muss die Ursachen kennen, um wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen. Wenn es zum Beispiel daran liegt, dass Kinder und Jugendliche über viele Jahre erzogen worden sind, ohne die Erfahrung zu machen, wie man mit Misserfolgen umgeht – Frustrationstoleranz sagt der Fachmann dazu –, dann könnte das eine ganz andere Konsequenz haben, als wenn es andere Gründe gibt. Es könnte zum Beispiel entscheidend sein, dass Gewaltdarstellungen im Internet und Spiele, die da stattfinden, Folgen in der Richtung haben, wie Kinder mit Gewalt umgehen, also dass das für sie kein Problem mehr ist, sondern ein Spiel. Könnte! Ich weiß das nicht. Aber eines ist klar: Wir müssen da viel tiefer schürfen. Im Moment setzen wir polizeiliche Maßnahmen, gesellschaftspolitische Maßnahmen und pädagogische Maßnahmen um. Die reichen offenkundig nicht aus. Unterstellen Sie mir bitte nicht, dass wir das Problem nicht sehen. Genauso wenig können Sie sagen, wir hätten nichts gemacht. Beides ist falsch. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜ- NEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind somit am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/8120 an den Innenausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss 28.02.2024 für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 9 Kann die Landesregierung überhaupt die Chancengleichheit im anstehenden Europa-Wahlkampf sicherstellen? Polizei-Fiasko am 16.02.2024 in Münster. Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/8113 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Dr. Vincentz das Wort.
Dr. Martin Vincentz AfD
Vielen Dank. – Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren! Als Mitte Januar ein Neujahrsempfang der Grünen abgesagt wurde, gab es ein bundesweites Presseecho. Es war die Rede von einem Angriff auf die Demokratie. Ich muss Ihnen sagen: Das ist richtig. Jede Partei sollte das Recht haben, sich friedlich zu versammeln und ihr Programm vorzustellen. Man darf eine Gegendemonstration anmelden. Man kann Politikern gerne die Meinung sagen, auch im direkten politischen Austausch miteinander, wenn man mal bei einem Vororttermin die Gelegenheit hat. Alles gut, alles richtig! Aber keiner der Kollegen, egal wie man ihn findet, ob man ihn mag, was man ihm für eine persönliche Kopfnote geben würde, sollte von Menschen bedroht werden oder davon abgehalten werden, sein Mandat wahrzunehmen. Das ist eigentlich eine Grundselbstverständlichkeit. Seit bald zehn Jahren in der AfD kenne ich es aber nicht anders, als dass genau das wieder und wieder und wieder und wieder und wieder passiert, egal ob es Drohanrufe bei Wirten sind, entglaste Veranstaltungshallen, Graffitis, zerstochene Reifen, zerkratzter Lack, brennende Autos, Drohanrufe in den Familien, Bedrohungen vor Ort oder Menschen, die angespuckt werden, die mit Dosen, mit Eiern, mit Flaschen beworfen werden. All das passiert, und zwar täglich, immer wieder bei AfD-Parteiveranstaltungen, wo Sie sich von Polizeicheckpoint zu Polizeicheckpoint bewegen müssen, um überhaupt Ihre politische Meinung einmal kundtun zu können, zuletzt beim Neujahrsempfang in Münster. Landtag Jeder weiß – die Polizei weiß es –, dass das eine heiße Veranstaltung ist – nicht wegen der AfD, sondern wegen der Dinge, die draußen vor dem Rathaus dann üblicherweise passieren. Das kann mal gutgehen. Dann spielen die Donots ein Konzert, gut. Es ist nett, dass die AfD dafür verantwortlich ist, dass es ein Gratiskonzert gibt. Dafür kann man auch mal Danke sagen. Das kann aber auch gewaltig ins Auge gehen. Mir persönlich wurde gesagt, ich solle um 13 Uhr anreisen, damit ich um 19 Uhr an einer Veranstaltung teilnehmen kann. Sie alle kennen das: Bei einem vollen Terminkalender ist es gar nicht so einfach, bereits um 13 Uhr vor Ort in Münster zu sein – das ist von Düsseldorf ein bisschen entfernt –, um um 19 Uhr einen Vortrag von 20 Minuten zu halten und dann wieder abzureisen. Ich bekam dann den Hinweis, dass die Bundestagsabgeordneten vom BKA um 17:30 Uhr in die Halle begleitet werden. Also fand ich mich um 17:30 Uhr an dem Treffpunkt ein, ab dem das BKA die Bundestagsabgeordneten, die an dem Abend auch sprechen sollten, zur Halle begleiten sollten. Leider wurde ich vorher von einer Polizeibarriere aufgehalten, die mir riet, mich mit meinem Fahrzeug nicht mehr in die Innenstadt zu begeben. Es gab eine kurze Diskussion – die dauerte in etwa fünf Minuten –, bis man mich dann doch in das Parkhaus zu dem Treffpunkt durchließ. Da hieß es allerdings bereits, und das sagte dann das BKA, dass es schlichtweg für Landtagsabgeordnete gar nicht zuständig sei. Es war also mit den Bundestagsabgeordneten abgezogen. So stand ich jetzt in einer Innenstadt mit mehreren Tausend Gegendemonstranten, ganz normalen Personen, darunter viele Linksextreme, die zu diesem Zeitpunkt schon alle Eingänge blockierten. Meine direkte Frage an die Polizei, ob es denn möglich sei, für mich in irgendeiner Art und Weise einen Weg in die Halle freizumachen, wurde verneint. Man habe, so hieß es, die Anweisung, niemanden ins Gebäude zu eskortieren. Aber ich könne mich ja durch die vermummten Herren in schwarz mit Latten, an denen kleine Fähnchen baumelten – zur Zierde sozusagen –, frei bewegen. Würde ich angegriffen, dann würde man schon einschreiten. Bei Indymedia und auf anderen einschlägigen Seiten wurde schon vorher angekündigt, dass man unter anderem mit gefrorenen Apfelsinen und anderem vielleicht auf uns werfen würde, was ich von anderen Veranstaltungen schon kenne. – Herr Bakum, als Arzt wissen Sie auch: Die Gesichtsmittelknochen sind relativ fein, egal ob die Nase, der Augenboden oder das Jochbein. (Rodion Bakum [SPD]: Gerade bei Ihnen!) Wenn jemandem eine gefrorene Apfelsine ins Gesicht fliegt, kann das schwere Schäden auslösen. Wenn Sie sich durch eine Menschenmenge bewe-28.02.2024 gen, kann es sein – genauso haben wir es schon erlebt –, dass man geschlagen, getreten, bespuckt wird. Das alles ist doch wohl nicht zumutbar. Wenn Sie jetzt hier feixen und sagen, gerade meine Gesichtsknöchelchen seien vielleicht ein bisschen zarter, dann muss ich Sie noch einmal fragen: Bei vielen Veranstaltungen vor Ort kenne ich das genauso. Ihre Kollegen stehen feixend daneben, während Linksradikale Parteifreunde von mir angreifen. Ist das die neue demokratische Realität in diesem Land, die Sie akzeptieren wollen? (Beifall von der AfD) Wenn wir uns in diesem Jahr in den Europawahlkampf begeben, dann kann ich Sie alle nur dazu aufrufen, die Chancengleichheit zu gewähren, dass wir alle gemeinsam miteinander anerkennen, dass wir uns friedlich und frei versammeln dürfen und jeder für sich seine politische Meinung kundtun darf. Das gilt für Sie, das gilt für uns. Das sollte für jeden gelten. Das sollte eigentlich ein Grundsatz sein und keinen Anlass bieten, das heute an dieser Stelle noch einmal einfordern zu müssen. Aber ganz offensichtlich muss man sowohl den Innenminister als auch Sie dazu auffordern, sich bitte darauf zu besinnen, worum es in der Demokratie geht: um Wort und Widerwort und nicht um Wort und einen Schlag auf die Nase. Dafür sind wir alle miteinander nicht hier. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Panske.
Dietmar Panske CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Münster oder das ganze Münsterland, muss ich sagen, meine Heimat, hat ein großes und beeindruckendes Zeichen gesetzt. In Münster, der Stadt des Westfälischen Friedens, demonstrierten gut 30.000 Menschen gegen Hass und Hetze, gegen Rassismus, gegen Rechtsextremismus, gegen Antisemitismus und gegen Geschichtsvergessenheit. Sie alle stehen aktiv und friedlich für unsere Demokratie, für die Toleranz, für unsere Freiheit und für unseren Rechtsstaat ein. Wenn man vor Ort war, dann weiß man, dass die Menschen aus allen Schichten, also aus der breiten Bevölkerung, gekommen sind. Die Menschen hat eines geeint: Sie haben die Hetze und den Hass satt. Sie haben es satt, dass die AfD zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern, zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund unterscheidet. Sie haben das Anbiedern an einen Kriegsverbrecher wie Putin satt. Sie haben die Forderungen nach dem Austritt aus der NATO und der EU satt. Sie haben es satt, dass diese AfD Landtag immer wieder versucht, Rechtsextremismus und völkisches Gedankengut hof- und salonfähig zu machen. Aus der düsteren Geschichte lernen und kein neues düsteres Kapitel aufmachen – das ist der Geist der Zeit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN) Das bewegt die Menschen in unserem Land. Das bringt die Menschen doch überall zu Zigtausenden auf die Straße. Das ist gelebte friedliche Meinungsfreiheit. Ich weiß gar nicht, warum Sie da so dünnhäutig sind. Das müssen Sie in einer freien Gesellschaft ertragen, egal ob in Münster oder an vielen anderen Orten in unserem Land. Da nützt es auch nichts, wenn angesichts der Massenproteste die AfD mal wieder ihre Lieblingsrolle einnimmt. Das ist bekanntermaßen die Opferrolle. Angeblich habe die Polizei sie nicht genug geschützt. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Boehringer sprach davon, dass der Protest von oben organisierte Volksverhetzung sei. Die Münsteraner AfD sprach gar von Sabotage, Ende der Rechtsstaatlichkeit und Versagen von Polizei. Noch schlimmer – wir haben es gerade gehört –: Die AfD befürchtet für den anstehenden Europawahlkampf möglicherweise Nachteile; die Polizei würde sie vielleicht nicht schützen, und damit könnte sie dann ihren Wahlkampf nicht so führen, wie sie das will. Meine Damen und Herren gerade von der AfD, hier ist kein Platz für Opferlegenden der AfD. In diesem Rechtsstaat wird jeder geschützt, selbst derjenige, der ihn möglicherweise aufweichen oder abschaffen will. Sehr wohl ist die Polizei in Münster mit einem Großaufgebot da herangegangen. Fast 900 Beamtinnen und Beamte wurden für den Neujahrsempfang der AfD eingesetzt. Es gab 150 geladene Gäste, wenn ich die Zeitung richtig gelesen habe. Etwas mehr als 100 haben es ja dann auch rechtzeitig zum Empfang geschafft. Wenn die AfD beklagt, dass Einzelne, auch Herr Dr. Vincentz, nicht rechtzeitig hineingekommen sind, dann muss man doch fairerweise sagen: Wenn 30.000 Menschen in der Stadt sind, dann sollte man sein Ankommensverhalten möglicherweise selber mal überprüfen. Ich würde sagen: Willkommen im Leben! So ist das nun einmal, wenn die Leute auf die Straße gehen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN – Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Die Polizei hat Ihnen doch im Vorfeld Empfehlungen gegeben, welche Wege am besten zu nutzen sind, um den Veranstaltungsort zu erreichen, und zu welcher Zeit – Sie haben es gerade gesagt – man 28.02.2024 kommen sollte, damit man möglichst störungsfrei zum Rathaus gelangen kann. Natürlich – das hatten wir letzte Woche im Innenausschuss – wird das Verhalten der Polizei auch kritisch hinterfragt. Dazu hat der Innenminister am vergangenen Donnerstag im Innenausschuss auch etwas gesagt. Man kann immer irgendwo optimieren. Aber grundsätzlich kann man sagen, dass das polizeiliche Konzept an diesem Tag funktioniert hat. Unter den Rahmenbedingungen – Schutz eines AfD-Neujahrsempfanges im historischen Rathaus, 30.000 friedlich demonstrierende Menschen auf den Straßen unmittelbar davor, historischer Ortskern, enge Gassen, Einkaufsstraßen – ist es auch für die Polizei wirklich schwierig, das alles vernünftig zu handeln. Ich finde, dass wir einen ausdrücklichen Dank an die Polizei in Münster richten sollten, die das wunderbar geregelt hat. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die große Mehrheit in unserem Land steht jeden Tag oder an jedem Wochenende auf und meldet sich zu Wort. Solange sich die AfD und ihre rechtsextremen Gestalten wie Matthias Helferich … Er bezeichnet sich ja selber als „das freundliche Gesicht des NS“. Sie haben ihn vergangenes Wochenende übrigens noch in Ihren NRW-Landesvorstand gewählt. Solange Sie sich immer weiter ins Abseits von unserer Verfassung rücken lassen, so lange werden diese einfachen und redlichen Bürger weiter auf die Straße gehen. 30.000 Menschen haben das in Münster getan. Es bleibt das, was es war: Es war eine Sternstunde der Zivilgesellschaft. – Danke schön. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Panske. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Lüders.
Nadja Lüders SPD
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Panske, vielen Dank für Ihre Worte. Sie waren klar und eindeutig. Deswegen will ich vieles, was Sie gesagt haben, gar nicht wiederholen. Vielmehr will ich noch mal auf diesen Antrag zurückkommen, der in epischer Breite die Opferrolle darstellt. Sie sind aber nicht Opfer. Sie sind die Täter. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Sie sind die Täter, indem Sie von dem ablenken wollen, was Sie sind. Sie sind nämlich keine normale Partei mehr. Landtag (Dr. Martin Vincentz [AfD]: Dann darf man uns angreifen? – Christian Loose [AfD]: Eine er- folgreiche!) Sie sind eine Partei, die ständig die Werte dieser Demokratie attackiert, beschmutzt und aushöhlt – und das nicht mehr hinter vorgehaltener Hand, sondern offen. Herr Dr. Vincentz, als Landesvorsitzender betonen Sie immer wieder, dass Ihr Landesverband die Brandmauer gegen rechts ist. Dann sagen Sie bei „Westpol“ am 28. Januar 2024 zu Ihrem Mitglied Gerald Christ, der Bezüge zur „Revolte Rheinland“ hat, einer rassistisch-völkischen Vereinigung: Das ist ein junger Mann; dem muss man ja zugestehen, dass er sich noch ändern kann. Das Gleiche sagen Sie, nachdem Ihre Partei am vergangenen Wochenende Herrn Helferich in den Landesvorstand gewählt hat, und zwar mit einer deutlichen Mehrheit. Das ist ein Mitglied, dem Sie zum Bundestagsmandat verholfen haben. Umso schlimmer wird es, wenn unter Ihrer Führung dann eine Irmhild Boßdorf von menschengemachtem Bevölkerungsaustausch spricht, ein Hans Neuhoff Demonstranten als Lumpen bezeichnet, alles übrigens EU-Kandidaten unter Ihrem Vorsitz. Solange auch im Innenausschuss von Herrn Wagner die Demonstranten als Mob bezeichnet werden, so lange werden wir gegen Sie demonstrieren, und zwar geschlossen und gemeinsam, (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Marc Blondin [CDU]) so lange werden wir, die Zivilgesellschaft, Flagge zeigen. Ihre Brandmauer haben Sie eingerissen. Sie sind … Der Verfassungsschutz wird ja – so deutet er es auf Bundesebene zumindest an – offiziell verkünden, dass Sie gesichert rechtsextrem sind. Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Ich glaube, wenn sich das auch noch bestätigt, werden nicht nur 30.000 in Münster bei einem Neujahrsempfang demonstrieren, sondern in jeder Stadt in dieser Republik. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Lüders. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Deppermann.
Dorothea Deppermann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Es ist natürlich Aufgabe der Sicherheitsbehörden, die 28.02.2024 Durchführung von Versammlungen zu gewährleisten und für den Schutz aller Beteiligten zu sorgen. Ob es hier im konkreten Fall zu fehlerhaften Einschätzungen gekommen ist, wird die polizeiliche Nachbereitung zeigen. Wichtig ist hierbei aber auch zu sehen, dass es sowohl die Veranstaltung der AfD als auch die Demonstration gegen Rechtsextremismus zu schützen galt. (Andreas Keith [AfD]: Vor wem denn?) Klar ist aber auch, dass es Aufgabe des Veranstalters ist, mit der Polizei zu kooperieren und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Ich möchte gerne mit einigen Aussagen aus Ihrem Antrag aufräumen. Sie sagen, der Gegenprotest habe das Ziel gehabt, Ihre Veranstaltung zu verhindern. Die angemeldete Versammlung fand aber räumlich getrennt, von der Rathausrückseite entkoppelt, auf dem Prinzipalmarkt und sogar noch mehrere Meter entfernt auf dem Domplatz statt. Behinderungen auf dem Syndikatplatz, also am Rathaus, waren also völlig unabhängig von diesem Gegenprotest auf dem Prinzipalmarkt. (Dr. Hartmut Beucker [AfD]: Das stimmt nicht!) Zur Wahrheit gehört auch: Es wurde von der Polizei ein anderer Veranstaltungsort angeboten, weil ein Platzproblem frühzeitig erkannt wurde. Dies wurde nur von der AfD abgelehnt. Ihre Diffamierung der Menschen in Münster als sogenannte Stadtgesellschaft zeigt Ihren Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern sehr deutlich. Wenn sich Unternehmen dazu entschließen, kostenlos Plakate zu entwerfen und zu drucken, wenn sich Gastronomie und Hotellerie am Tag der Demo in einer gemeinsamen Aktion für Vielfalt aussprechen, wenn über 30 soziale Organisationen zu einer Teilnahme an der Demo aufrufen, wenn eine etablierte Band wie die DONOTS und andere Bands mit Musik diesen Protest unterstützen und wenn über 30.000 Menschen bei Meimelwetter auf die Straße gehen, dann ist das genau das, was ich mir unter einer aktiven Stadtgesellschaft, die Haltung zeigt, auch vorstelle. (Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Diet- mar Panske [CDU]) Das war ein großartiges Zeichen gegen Rechts und für unsere Demokratie. Die aktuelle Demokratiebewegung ist ein klarer Ausdruck der Solidarität mit den Betroffenen von Rassismus und Menschenfeindlichkeit. Es ist wichtig, dass wir uns als Demokratinnen und Demokraten unmissverständlich auf die Seite der Menschenrechte und des Rechtsstaats stellen. Ich möchte einmal daran erinnern, warum die Menschen gerade auf die Straße gehen. Es sind rassis-Landtag tische Vertreibungs- und Deportationsfantasien der AfD und ihres neurechten Umfelds, die unsere demokratische Gesellschaft nicht hinnehmen wird. Die Opferinszenierung, die Ihr Antrag hier versucht, lassen wir nicht durchgehen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Deppermann. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Lürbke.
Marc Lürbke FDP
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich ist es in der Demokratie Auftrag des Staates, rechtmäßige Veranstaltungen zu schützen und damit das Recht auf Versammlungsfreiheit zu wahren. Solange sich alles im grundgesetzlichen Rahmen befindet, muss der Staat diesem Auftrag nachkommen. Ich sage Ihnen: Das macht er auch. Das steht für mich auch gar nicht außer Frage. Das macht er, und zwar unabhängig davon, ob einem der Veranstalter gefällt oder nicht. Ich sage Ihnen auch: Mir gefallen die Inhalte der AfD nicht. Mir gefallen sie nicht. Wir lehnen als FDP Ihre menschenverachtende Ideologie durch und durch ab. (Beifall von der FDP) Aber man muss die AfD in der Demokratie inhaltlich stellen und nicht durch Aushebeln des Rechts. Der Innenminister hat im Innenausschuss gesagt, dass es offenbar in Münster – er ist nicht mehr da – Schwierigkeiten gab. Aber was Sie daraus machen, dass Sie sagen, jetzt begebe ich mich wieder in diese Opferrolle, das sei alles mit Absicht geschehen, das ist doch irre, nein. Da sind Sie völlig auf dem Holzweg. Ich sage Ihnen auch, wenn der Innenminister … (Herbert Reul, Minister des Innern, begibt sich an seinen Platz.) – Da bin ganz bei Ihnen, Herr Reul. Ich spreche gerade von Ihnen. Ich möchte Ihnen gerade beispringen. Wenn die AfD nämlich glaubt, dass Sie das nicht erkannt hätten und dass Sie nicht nachsteuern würden, dann kennt sie, glaube ich, den Innenminister nicht. Der wird nämlich von sich aus schon dafür Sorge tragen, dass Veranstaltungen immer auch rechtssicher ablaufen werden. Dafür braucht es diesen Antrag von Ihnen, von der AfD, nicht. Ich bin auch überzeugt, dass die Polizei in Münster ihre rechtsstaatliche Rolle voll ausgefüllt hat und möchte mich da auch dem Dank – Dietmar Panske hat es gerade auch schon gemacht – an die Kolleginnen und Kollegen der Polizei in Münster gerne anschließen. 28.02.2024 Um es deutlich zu sagen, meine Damen und Herren: Es ist gut, gegen die braune Gesinnung der AfD Flagge zu zeigen. Und es ist gut, friedlich zu protestieren und Zeichen zu setzen. Das ist nicht nur gut, das ist in diesen Tagen auch mehr als nötig. Deswegen bin ich dafür sehr dankbar, dass die Stadtgesellschaft in Münster das auch so deutlich gezeigt hat und mit 30.000 Menschen hier ein klares Zeichen gesetzt hat. Aber – jetzt bin ich wieder beim Rechtsstaat – es muss auch klar sein, dass Eierwerfer oder radikale Antifa-Blockaden nicht helfen. Denn Moral steht nicht über dem Gesetz. Wer meint, Extremismus mit Extremismus bekämpfen zu müssen, der leistet der Demokratie einen Bärendienst. Und das führt uns auch nicht zum Ziel. Ich glaube, so spielt man der AfD letztendlich nur in die Karten. Was machen die? Die begeben sich dann, genau wie ich es gerade sagte, wie die Kollegin es auch gesagt hat, in die Opferrolle hinein. Und das ist ja wesentlicher Bestandteil ihrer Propagandaerzählung: Ich stehe in dieser Opferrolle. Wir sollten eigentlich darauf achten, dass wir der AfD nicht noch diesen Gefallen tun und sie genau in diese Richtung bringen. (Beifall von der FDP) Für die FDP ist klar: Wenn man unsere Demokratie ernst nehmen will, dann muss man den Feinden der Demokratie mit demokratischen Mitteln entgegentreten. Und das in Richtung der AfD: Seien Sie sicher, das werden wir jeden Tag machen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Landesregierung spricht Minister Reul.
Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Chancengleichheit aller politischer Parteien ist ein wesentliches Element unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Deshalb werden alle Parteien gleich behandelt. Das ist gut, das ist gesetzlich vorgeschrieben, und das ist unstrittig. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Das gilt natürlich auch für anstehende Wahlkämpfe wie bei der Europawahl. Wo es nötig war, hat die Polizei das in der Vergangenheit sichergestellt; zuletzt am Wochenende auf Ihrem AfD-Parteitag in Marl, der ohne große Störungen – zumindest von außen – stattfinden konnte. (Zuruf von der AfD) Landtag Zur Versammlungslage beim Neujahrsempfang in Münster habe ich letzte Woche im Innenausschuss berichtet. Ich will das wiederholen. Ich bzw. wir alle möchten, dass sich in Nordrhein-Westfalen jeder friedlich versammeln kann, und das gilt auch für die AfD. Das Demonstrationsrecht macht dabei keinen Unterschied. Für die Polizei ist das manchmal wirklich anstrengend. Unter uns gesagt kann ich mich aber an Erlebnisse, wie Sie sie jetzt geschildert haben – nicht das Erlebnis mit dem Durchkommen, aber dass mit Eiern oder Tomaten geworfen wird –, bei CDU-Veranstaltungen erinnern. In früheren Zeiten ist das auch passiert, und ich könnte Ihnen zig Veranstaltungen von anderen Parteien nennen. Da ist die politische Kultur – einer der Kollegen hat es gesagt – schon länger schwer ins Rutschen gekommen. Das ist also nicht neu, und man sollte nicht den Eindruck erwecken, das sei nur ein Problem, das die AfD hat. Ich kenne auch Bedrohungen von Politikern anderer Parteien im kommunalen Bereich. Solche Bedrohungen sind reihenweise vorhanden. Das möchte ich zu Anfang schon einmal sagen. Trotzdem gehört es sich, dass wir uns das jetzt genau angucken. Sie haben präzise beschrieben, was bei Ihnen nicht geklappt hat, und das muss und wird nachbereitet werden. Das gehört dazu; damit das klar ist. Ich kenne auch andere Schilderungen. Wir müssen das deshalb aufklären, weil Sie, Herr Vincentz, ein Recht haben, zu jeder Veranstaltung zu gehen. Darauf lege ich größten Wert. Egal, ob man eine Veranstaltung gut oder schlecht findet, gilt immer, dass die Polizei neutral sein muss; das macht in diesem Staat sehr viel aus. Das gilt genauso für Linksextreme, für Chaoten bzw. für alle möglichen Leute, und das macht diesen Beruf so anstrengend. In Münster war es keine leichte Aufgabe. Das muss man zugeben. Es waren vier Gegenversammlungen angezeigt, es waren 30.000 Leute, und wer Münster kennt, weiß, dass es dort im Stadtkern ziemlich eng ist. Irgendjemand von Ihnen hat es eben gesagt; es wurden auch alternative Orte angeboten. Es ist jetzt kein Vorwurf, sondern ein Fakt. Wir müssen uns schon einmal ein wenig intensiver mit der Frage „Demonstration und Gegendemonstration“ auseinandersetzen. Fragen Sie einmal in Köln nach. Dort ist es manchmal so, dass die eine neben der anderen ist und daraus Konflikte entstehen, die man nicht zwingend herbeiführen würde. Aber das Versammlungsrecht, sich auch selbst auszusuchen, wo man demonstrieren wird, ist ein irre hohes Gut. Sie erinnern sich vielleicht noch daran, was im Zusammenhang mit der Neuordnung des Versammlungsrechts hier diskutiert wurde. 28.02.2024 Nach den Planungen war auch klar abgesprochen, wo Durchgänge organisiert sein sollten oder wo sie waren, um durchzukommen. Nach meinem Kenntnisstand ist das ganz gut gelungen. Wir haben in der Spitze über 850 Leute eingesetzt und während des Einsatzes 70 Personen der Bereitschaftspolizei nachgeschoben. Einerseits geht es um das Recht der AfD. Andererseits geht es um das Recht der Demonstranten. Des Weiteren geht es um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Das alles muss beachtet werden. Ich will das nicht wegdrücken, sondern nur feststellen, dass das nicht so einfach ist, wie man oft denkt. Es handelt sich immer um eine Entscheidung, die von den Beamtinnen und Beamten zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen vor Ort getroffen werden muss. Ich warne mich selbst bzw. uns alle, leichtfertig zu sagen: „Da gibt es nur eine Lösung“, weil das ungeheuer schwierig ist. Nach meinen Informationen sind 103 der 150 geladenen Personen beim Neujahrsempfang angekommen. Es waren offensichtlich nicht alle, aber 103 sind angekommen. Es war also auch keine Dramalage. Wir haben das LZPD gebeten, die Nachbereitung zu veranlassen. Es wird auch jeder Anzeige nachgegangen. Die Polizei Münster hat Strafanzeigen gefertigt. Es gab zehn Anzeigen wegen Landfriedensbruch, vier Anzeigen wegen einfacher vorsätzlicher Körperverletzung, eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, eine Anzeige wegen Beleidigung und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Bei einem guten Dutzend Personen wurde die Identität festgestellt, und es wurden auch Platzverweise ausgesprochen. Von Vertretern der AfD gab es elf Strafanzeigen. Dabei wird von Beleidigungen und von Faustschlägen, die die Teilnahme an der Veranstaltung nicht hätten möglich gemacht, gesprochen. Sie können davon ausgehen, dass das sorgfältig nachbereitet und geklärt wird. Wenn etwas dran ist, werden auch juristische Schritte eingeleitet. Ich möchte jedoch eines feststellen: Es ist kein schöner Vorgang, dass so etwas immer wieder und nicht erst heute, sondern schon viel, viel länger passiert. Unser Anspruch muss sein, dass jeder in diesem Lande demonstrieren oder Veranstaltungen durchführen kann, wenn er sich an die Regeln hält. Das ist die Voraussetzung. Ich will darauf hinweisen, dass in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren auch von der AfD viele Veranstaltungen durchgeführt wurden, bei denen es überhaupt kein Problem gab. Ob es also klug ist, daraus, dass möglicherweise Einzelne – ich weiß es ja auch noch nicht – nicht hineingekommen sind, ein Grundsatzproblem zu machen, müssen Sie selbst entscheiden. Ich halte es für überzogen. Wir haben Landtag jedoch einen Rechtsstaat, und deshalb muss man dem nachgehen, weil alle das gleiche Recht haben. Was den Vorwurf anbelangt, dass dann die Europawahl gefährdet würde, kann ich mich dumpf daran erinnern, dass wir diesen Vorwurf 2019 schon einmal hatten. Sie haben das 2019 auch vorgetragen, und eine Wiederholung macht es wahrscheinlich nicht besser. Menschen dürfen also Veranstaltungen, für welche Inhalte auch immer, durchführen. Andere Menschen haben aber das Recht – ich habe dazu eine klare Meinung, die ich auch schon oft gesagt habe –, zu sagen, was sie nicht wollen oder nicht in Ordnung finden und dass sie eine andere Meinung haben. In Münster ist das passiert, und das war eben schwierig. Im Grunde waren es aber – wie soll man es formulieren? – Veranstaltungen, die auf beiden Seiten stattfinden konnten. Die Veranstaltung der AfD konnte stattfinden, und es konnten 30.000 Leute demonstrieren. Das war keine leichte Aufgabe, aber sie wurde am Ende erfolgreich erledigt. Das gehört auch dazu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Dr. Christian Blex [AfD])
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, es wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass der Kollege Keith eine Kurzintervention angemeldet hat, auf die Sie auch von Ihrem Platz au erwidern können. Herr Kollege Keith, Sie haben jetzt 1 Minute.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen lieben Dank für die Erteilung des Wortes. – Sehr geehrter Herr Minister, recht herzlichen Dank für Ihre Ausführungen und die Bereitschaft, die Vorkommnisse in Münster im Nachgang aufzuarbeiten sowie a) dafür Sorge zu tragen, dass das nicht mehr vorkommt, und dass Sie b) unser verbrieftes Recht als Partei schützen möchten, entsprechende Veranstaltungen auch in Zukunft durchführen zu können. Es ist aber nicht so, dass wir – das ist bei manchen Kollegen angeklungen – irgendetwas gegen die Polizei hätten. Es ist hier, glaube ich, keine Partei vertreten, die auf ihren Parteitagen so oft explizit die Leistungen der Polizei erwähnt, sich dafür dankbar zeigt und das teilweise auch noch einmal mit Applaus vor der Halle kundtut, wie wir das tun. Den Eindruck zu vermitteln, wir hätten was gegen die Polizei, weil einzelne Einsätze irgendwie schiefgelaufen sind, geht deshalb völlig fehl. Das stimmt überhaupt nicht. (Zuruf von Sascha Lienesch [CDU] – Zuruf von Christian Loose [AfD]) 28.02.2024 Sie haben recht, Marl war vorbildlich organisiert. Das zeigt auch, dass es da anderes gibt.
Rainer Schmeltzer
Herr Keith, die Redezeit der Kurzintervention ist abgelaufen. Danke sehr. – Herr Minister, bitte schön.
Herbert Reul
Das, was ich hier vorgetragen habe, ist eine staatspolitisch zwingende Aufgabe. Ich habe meinen Eid darauf geschworen, dafür zu sorgen, dass jeder in diesem Lande gleich behandelt wird. Ich habe als Politiker eine klare Meinung zu dem, was Sie veranstalten. Das habe ich hier auch schon vorgetragen. Ich habe auch große Sorgen, dass Sie dadurch, dass Sie in Ihrer Partei immer weiter eine Entwicklung nehmen, die sehr problematisch ist, sehr dazu beitragen, dass Unfrieden in diesem Staat entsteht. (Lachen von Christian Loose [AfD]) Deswegen halte ich es für ganz wichtig: Das eine ist das formale Recht eines jeden, seine Meinung und auch seine Gegenmeinung zu sagen. Aber ich glaube, Sie müssen auch höllisch aufpassen – wenn ich einen Rat geben darf –: Was sich da im Moment entwickelt, halte ich für staatspolitisch hochsensibel und hochgefährlich. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Es bedrückt mich sehr. Irgendwann werden Polizisten alleine auch nicht mehr helfen, solche Probleme und Konflikte in der Gesellschaft aufzulösen. Aber formal ist das Versammlungsrecht geklärt. Formal habe ich dafür zu sorgen, dass das alles ordentlich abläuft. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 1 Minute 47 Sekunden überzogen hat. Ich sehe trotzdem keine weiteren Wortmeldungen. Deswegen sind wir am Schluss der Aussprache angelangt. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/8113. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/8113 abgelehnt. Wir kommen zu: Landtag 10 Fragestunde Drucksache 18/8186 – Neudruck Ihnen liegen die Mündlichen Anfragen 38 und 40 bis 42 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen und nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe somit die Mündliche Anfrage 38 des Herrn Abgeordneten Dr. Bastian Hartmann von der Fraktion der SPD zum Thema „Hält der Parlamentarische Staatssekretär an seinen im oben genannten Interview getroffenen Aussagen zu den Problemen des Ruhrgebiets fest?“ auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Scharrenbach antworten wird. Ich habe sie auch schon gesehen. Frau Ministerin, Sie haben jetzt das Wort. Bitte schön. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vorab darf ich vom Parlamentarischen Staatssekretär herzliche Grüße an Sie ausrichten und trage hier die Antworten stellvertretend für ihn vor. Frage eins: „Hält der Parlamentarische Staatssekretär an seinen im oben genannten Interview getroffenen Aussagen zu den Problemen des Ruhrgebiets fest?“ Das Ruhrgebiet gehört zu den größten Metropolregionen in der Europäischen Union. In elf Städten und vier Kreisen leben über fünf Millionen Menschen. Das alleine macht schon deutlich, welchen Stellenwert das Ruhrgebiet innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen hat und wie wichtig es daher ist, die Transformation in dieser Region erfolgreich voranzubringen. Der Parlamentarische Staatssekretär hat in seinem im Juli 2023 in der WAZ veröffentlichten Interview darauf hingewiesen, dass es zu Hochzeiten von Kohle und Stahl in der Region von verschiedenen Seiten ein umfassendes Fürsorgesystem im weiteren Sinne für die Arbeitnehmerschaft gegeben hat. So umfas-28.02.2024 ste beispielsweise die betriebliche Betreuung häufig auch Hilfestellungen bei der Suche nach Wohnungen. Auf diese und andere Leistungen haben sich die Menschen in der Region verlassen. Daher rührt die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs: Im Ruhrgebiet lautete die Frage: Wer tut was für mich? – „Lautete“ ist die Vergangenheitsform und beschreibt den Zustand, wie er einmal war. Die Landesregierung erkennt die Leistungen der Menschen in der Region bei der Bewältigung des Strukturwandels und der Transformation ausdrücklich an. Sie haben in den letzten Jahrzehnten Großes erreicht und die Transformation entschieden vorangebracht. Die Menschen haben sich die Erfolge selbst erarbeitet. Zu nennen wäre hier exemplarisch und nicht abschließend der enorme Wandel im Duisburger Hafen, am Phoenix-See in Dortmund oder auch das erfolgreiche Projekt Mark 51°7 in Bochum. Der Staat kann im Prozess der Transformation nur Hilfestellungen leisten. Zu Ihrer Frage 2: „Wie will die Landesregierung mit ihrem Instrument der Ruhr-Konferenz auf die vom Parlamentarischen Staatssekretär beschriebenen Probleme reagieren?“ Am Beginn der Ruhr-Konferenz standen Themenforen zu mehr als 50 Veranstaltungen. Insgesamt haben 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mitgewirkt und Projektvorschläge erarbeitet. Daraus resultierten 73 Projekte in fünf Handlungsfeldern, die umgesetzt werden. Schon dieser umfassende Beteiligungsprozess zeigt, wie wichtig es der Landesregierung Nordrhein-Westfalen war, die Menschen und alle maßgeblichen Kräfte in der Region einzubinden. Zusammenarbeit und Vernetzung sind für die Landesregierung wesentliche Gelingensfaktoren für einen erfolgreichen Transformationsprozess. Die Menschen in der Region haben sich zwischenzeitlich auf die veränderten Anforderungen eingestellt. Sie wollen aktiv an dem Prozess der Transformation mitwirken und tun dies auch. Die Landesregierung arbeitet daran, Flächenpotenziale zu heben. Hierbei steht insbesondere die Nachverdichtung der Flächen im Vordergrund. Die Landes- und Regionalplanung unterstützt dies. – Vielen Dank.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der Kollege Hartmann hat sich als Erster zu einer Zusatzfrage gemeldet. Bitte schön.
Dr. Bastian Hartmann SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herzlichen Dank, Frau Ministerin, für die bisherige Beantwortung. Ich würde gerne eine Frage hinterherschieben. Der Parlamentarische Staatssekretär hat in dem besagten Interview mit der WAZ aus dem vergangenen Sommer dem Ruhrgebiet auch aktuell Kirchturm-Landtag denken und insbesondere eine zu geringe Geschwindigkeit vorgeworfen. Mich würde interessieren, welche Initiativen der Parlamentarische Staatssekretär Ihnen als Ministerin oder dem Kabinett als Ganzem vorgelegt hat, um diesen wahrgenommenen Missstand zu beheben.
Rainer Schmeltzer
Frau Ministerin, bitte schön. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hartmann. Wir haben im Ruhrgebiet wie auch in anderen Regionen in Nordrhein-Westfalen große Veränderungsprozesse. Das wissen Sie, und das brauche ich hier nicht zu wiederholen. Wir stehen mit der Metropole Ruhr vor der Herausforderung, dass in der Konstruktion „Regionalverband Ruhr“ letztendlich über 50 Kommunen organisiert sind – von sehr kleinen, kreisangehörigen, über die Kreise bis hin zu den kreisfreien Städten. Ich nehme an – so hoffe ich; sonst widersprechen Sie gleich –, dass auch Sie wahrnehmen, dass die Region in der Summe unterschiedliche Geschwindigkeiten angenommen hat. Es gibt kreisfreie Städte, die die Region ziehen. Es gibt aus meiner Betrachtung sehr positive Entwicklungen in Dortmund, in Essen, in Bochum, auch in Bottrop und auch in Oberhausen. Es gibt heterogene Entwicklungen in den vier Landkreisen, die mitunter vor besonderen Herausforderungen stehen. Es gibt diese unterschiedliche Geschwindigkeit, weil es an der einen oder anderen Stelle möglicherweise zu wenig gelingt, das gemeinsame Ziel in den Fokus zu nehmen – so möchte ich das formulieren –, und man am Ende des Tages doch eher die eigene Stadt in den Fokus nimmt. Wenn Sie an die Debatte über die regionalen Kooperationsstandorte beispielsweise im Zusammenhang mit dem Entwicklungsplan für das Ruhrgebiet denken, dann haben Sie gespürt, dass es unterschiedliche Interessen und unterschiedliche Geschwindigkeiten gibt und es schwierig ist, sich möglicherweise zwischen den Kommunen auf gerichtete Aktionen zu verständigen. Im Ruhrgebiet ist insbesondere das 5-StandorteProgramm – Kollegin Neubaur sitzt neben mir – im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsgesetz aktiv. Es besteht ein hoher Druck, sich auch in der Frage zu verständigen, wo in der Begleitung und Förderung aus dem Landeswirtschaftsministerium heraus etwas Sinnvolles entstehen wird. Es gibt verschiedene Initiativen – in dem Fall aus meinem Haus –, wenn es darum geht, Brachflächen wieder nutzbar zu machen. Das ist einer der zentralen Punkte im Ruhrgebiet. Es gibt im Ruhrgebiet wie auch landesweit bei den Brachflächen dem Grunde 28.02.2024 nach drei Kategorien. Es gibt die Brachflächen, die Sie im Grunde ohne Steuergeld am Markt wieder reaktiviert bekommen. Es gibt Flächen in der Kategorie „C“, die dem Grunde nach nicht marktfähig sind und in die Sie ungeheuer viel Steuergeld investieren müssten, um sie wieder nutzbar zu machen. Und es gibt die Kategorie „B“, in der Sie mit einem leichten Einsatz von Steuergeld dafür Sorge tragen können, dass diese Flächen wieder vorankommen.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Bevor ich die weitere Worterteilung vornehme: Fast niemand von den Angemeldeten sitzt auf seinem eigenen Platz. (Heiterkeit von der SPD und Marc Lürbke [FDP]) Ich habe „fast niemand“ gesagt, Frau Kollegin Stich. Sie machen uns hier wuschig. Ich würde Sie bitten, sich in der Fragestunde auf Ihre Plätze zu setzen. Das erleichtert die Arbeit des Präsidiums ungemein. Als Nächster stellt ersichtlich nicht der Abgeordnete Schmeltzer die Frage, (Heiterkeit von der SPD) sondern der Abgeordnete Bakum. Bitte schön.
Rodion Bakum SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich wollte die Aura des Platzes auch einmal genießen. (Heiterkeit von der SPD) Sehr geehrte Frau Ministerin, meine Frage lautet, wann mit einem weiteren Fortschrittsbericht der Ruhr-Konferenz zu rechnen ist. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Entschuldigung, können Sie die Frage wiederholen? Ich habe sie akustisch nicht verstanden.
Rodion Bakum SPD
Wann ist mit einem weiteren Fortschrittsbericht der Ruhr-Konferenz zu rechnen? Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Wir haben den Fortschrittsbericht gerade erst veröffentlicht. Insofern wird es im Jahr 2025 einen nächsten Fortschrittsbericht geben. (Zuruf von Nadja Lüders [SPD])
Christof Rasche
Für die nächste Frage erteile ich dem Kollegen Baer das Wort, und er oder sie legt jetzt bitte los. Landtag
Anna Teresa Kavena SPD
Ich habe folgende Frage: Die Ausbauinitiative Erneuerbarer Strom wird im Bericht 2020 noch angekündigt; im Bericht 2022 ist davon nichts mehr zu sehen. Warum wurde das Projekt eingestellt? Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Es geht um den Ausbau erneuerbarer Energien, korrekt?
Anna Teresa Kavena SPD
Ja. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Okay. Wir sind als Landesregierung unabhängig von der Frage „Ruhrgebiet: ja oder nein?“ im gesamten Land Nordrhein-Westfalen unterwegs, dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil von erneuerbarer Energie in der Produktion und in der Verteilung gesteigert wird. Wir stehen mit verschiedenen Stakeholdern im Ruhrgebiet im Austausch darüber, ob man brachliegende Flächen beispielsweise für Photovoltaik nutzen kann. Ich muss jetzt selbst überlegen; der Kollege Zimkeit könnte es noch wissen. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) – Du gehörst dem Parlament länger an. (Stefan Zimkeit [SPD]: Wenn ich sonst auch für die Landesregierung sprechen darf! – Hei- terkeit und Beifall von der SPD) – Nein, du sollst gleich nur nicken oder den Kopf schütteln. Im Zuge des Wandels von Montan und Stahl hat die damalige Landesregierung – ich glaube, 1980 – einen entsprechenden Grundstücksfonds gegründet. (Widerspruch von der SPD – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) – Da warst du noch nicht dabei? Okay. Ich meine, es war 1980. Sollte das falsch sein, werden wir das natürlich korrigieren. Sie hat 1980 einen Grundstücksfonds gegründet, der Flächen hat aus dieser Stilllegungszeit, aus dieser Transformationszeit der damaligen Jahrzehnte aufgenommen. Wir haben aus dem Grundstücksfonds heraus noch rund 177 ha sogenannte Ewigkeitsgrundstücke, die beim Land verbleiben werden, weil sie der Kategorie „C“ angehören. Sie sind mit einem vernünftigen Einsatz von Steuergeld nicht reaktivierbar. Das sind Flächen, wo wir gerade prüfen: Können wir diese brachliegenden Flächen, die auch nicht wieder an den Start kommen werden, beispielsweise für den Ausbau von erneuerbaren Energien nutzen? Ihre konkrete Frage zielte darauf ab, warum diese Aufgabe aus dem 73er-Paket im Fortschrittsbericht 28.02.2024 nicht aufgenommen worden ist. Gestatten Sie mir bitte, das zu prüfen. Wir lassen Ihnen die Antwort gerne zukommen. Aber auch der Ausbau der erneuerbaren Energien ist natürlich, ebenso wie die kommunale Wärmeplanung als aktuelle Aufgabenstellung, im Ruhrgebiet gegenständlich.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt die Kollegin Bongers.
Sonja Bongers SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Verehrte Frau Ministerin, das Projekt mit der Nummer 04-01, „Projektaufruf Smarte Quartiere“, wurde im Bericht im Jahr 2020 noch angekündigt, im Bericht 2022 ist davon aber nichts mehr zu sehen. Warum wurde dieses Projekt eingestellt?
Christof Rasche
Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete, auch diesen sachdienlichen Hinweis nehme ich mit. Sie haben daraus, dass das Projekt im Fortschrittsbericht nicht enthalten ist, geschlossen, dass es nicht stattfindet. So übersetze ich Ihre Frage. Wir sind im Ruhrgebiet an vielen Stellen zu dem Stichwort „smart“ unterwegs. Zu „Smart City“ gibt es ungeheuer viele Entwicklungen, die die Städte und Gemeinden im Positiven gemacht haben. Die Bundesregierung erarbeitet aktuell zusammen mit den Ländern den Smart-City-Stufenplan. Hier findet eine enge Vernetzung statt. Wir haben zuletzt im Zuge einer Fortsetzung des Projekts „Innovation City“, das wir mit Gelsenkirchen als Lead-Partner fahren, dafür Sorge getragen, dass dort auch Smart-City-Komponenten Berücksichtigung finden werden. Wir haben insofern Initiativen, die auf die Umsetzung abzielen. Abschließend gilt auf Ihre Frage die Antwort, die ich der zuvor fragenden Abgeordneten gegeben habe: Diesen konkreten Punkt muss ich mitnehmen. Wir müssen prüfen, weshalb das Projekt in der Erläuterung der Umsetzung entfallen ist.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt kommen wir zu der Kollegin Stich und ihrer ersten Frage. Bitte sehr.
Kirsten Stich SPD
Die „Marketingkampagne Erneuerbare Energien“ – das ist das Projekt 04-03 – hat 2020 Begeisterung für die alltagstaugliche Anwendung geweckt. Ab 2022 wird das Projekt anscheinend nicht mehr weiterverfolgt. Ich stelle mir die Frage, warum das so ist. Landtag
Christof Rasche
Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Abgeordnete, in dem Fall, was die „Marketingkampagne Erneuerbare Energien“ angeht, hat die Kollegin für Wirtschaft sich die Frage notiert. Sie wissen, dass über die Landesgesellschaft „Energy4Climate“, die organisatorisch unter dem Landeswirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen hängt, zahlreiche Initiativen zum Ausbau und zur Bewerbung der erneuerbaren Energien in allen Facetten vorangetrieben werden.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Wir machen weiter mit dem Kollegen Ganzke.
Hartmut Ganzke SPD
Ich bedanke mich, Herr Präsident, für die Worterteilung. – Frau Ministerin, ich habe bei der Antwort auf die Frage der Kollegin Bongers sehr interessiert zugehört. Ich habe eine ähnliche Frage. Der „Innovation City Roll-out“ – Projekt 11-05 – sollte die ganzheitliche klimagerechte Quartiersentwicklung ausweiten. Auch hier ist uns aufgefallen, dass dieses Projekt ab 2022 nicht mehr Teil des Fortschrittsberichts der Ruhr-Konferenz ist. Warum ist das so? Gibt es da eine ähnliche Antwort wie auf die Frage der Kollegin Bongers oder eine ganz profane Antwort?
Christof Rasche
Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Herr Präsident, vielen Dank. – Da gibt es eine relativ profane Antwort. Das Ganze wird unter dem Titel „Prima.Klima.Ruhrmetropole“ geführt. Das ist es, was wir mit Gelsenkirchen als Lead-Partner auf den Weg gebracht haben. Wir haben in der Übersetzung des Projekts natürlich Herausforderungen in der Finanzierung gehabt. Das können Sie sich vorstellen. Wir haben hier eine Mischfinanzierung, auch mit dem KfW-Programm 432, welches auf der Bundesebene durch die regierungstragenden Fraktionen eingestellt wurde. Es ist eine Mischfinanzierung, in der derzeit noch KfW 432 enthalten ist, was aber nicht fortgesetzt wird. Deshalb stellen wir jetzt aus dem Landeshaushalt diesen wegbrechendem Bundesarm auch noch sicher, um dafür Sorge zu tragen, dass das Projekt „Prima.Klima.Ruhrmetropole“, vormals „Innovation City Roll-out“, fortgesetzt werden kann. Im vergangenen Jahr haben sich die Kommunen mit ihren Konzepten bewerben können. Wir haben einen 28.02.2024 Aufruf an die Städte und Gemeinden im Ruhrgebiet gemacht, Projekte einzureichen, die unter den Gesichtspunkten „Klimaeffizienz“, „Energieeffizienz“ und „Stadterneuerung“ laufen. Wir haben daraus mehrere Kommunen ausgewählt, die jetzt zum Teil mit ganzen Stadtquartieren in diesem Projekt sind. Dieses Projekt wird jetzt über Gelsenkirchen als Lead-Partner in Verbindung mit anderen weiterqualifiziert, um diesen Innovation-City-Ansatz letztendlich vorzutragen. In diesem Projekt ist Innovation City enthalten, falls das die nächste Frage sein sollte.
Christof Rasche
Wir sind natürlich auch gespannt auf die nächste Frage. Sie kommt vom Kollegen Bakum, und es ist seine zweite Frage.
Rodion Bakum SPD
Danke, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, wie bewerten Sie die Flächenpolitik angesichts des nunmehr verabschiedeten Regionalplans Ruhr, und zwar bitte über diese zwei Sätze hinaus, die Sie eingangs erwähnt haben.
Christof Rasche
Bitte. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem Regionalplan Ruhr handelt es sich um eine Beschlussfassung in eigener Zuständigkeit des Regionalverbandes. Ich glaube, dass sich angesichts der Dauer des Entwicklungsprozesses für viele Beteiligte bereits im Prozess gezeigt hat, dass sich in dem Moment, in dem der Regionalplan Ruhr verabschiedet wird, sofort Änderungen anschließen müssen, um den aus den Städten geändert vorgetragenen Bedarfen Rechnung tragen zu können.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Lüders.
Nadja Lüders SPD
Herr Präsident! Frau Ministerin, ich würde gerne wissen: Wieso wurde die „Handwerker-Initiative Energie/Wärme“ – Projekt 04-07 – mit Bildungs- und Informationsangeboten für das Handwerk eingestellt?
Christof Rasche
Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Abgeordnete, es ist jetzt das dritte Mal, dass ich etwas mitnehmen muss, was im Fortschrittsbericht offenkundig nicht aufgeführt ist. Das muss ich insofern mitnehmen, als diese Initiative, die damals im 73er-Landtag Kreis konzertiert war, nicht federführend in meinem Hause konzipiert ist. Deswegen habe ich jetzt keine Informationen, was mit dieser Initiative ist.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Nun folgt Kollegin Busche.
Andrea Busche SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, welche finanziellen Mittel wurden für das scheinbar mittlerweile eingestellte Beratungsbüro „Smarte Quartiere“ – Nummer 04-02 – vorgehalten?
Christof Rasche
Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Das kann ich Ihnen aus dem Kopf heraus nicht beantworten; da bitte ich um Verständnis. Vorschlag an Sie wäre, dass wir die Fragen, die ich jetzt habe mitnehmen müssen, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Digitalisierung beantworten, dass Sie das dann noch einmal gebündelt bekommen. An den Ausschuss haben wir nach meiner Kenntnis auch Bericht erstattet, zusätzlich von mir aus noch an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Da müssen wir gucken, weil, wie gerade auch zu dem Projekt „Smarte Quartiere“, ausgeführt, wir Übersetzungen in andere Projekte gefunden haben, die möglicherweise jetzt unter anderen Begrifflichkeiten stattfinden, weil sich einfach Weiterentwicklungen ergeben haben – ob das im Land Nordrhein-Westfalen ist, ob das im Verbandsgebiet der Metropole Ruhr ist oder letztlich in Verbindung mit der Arbeit der Bundesregierung ist.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Nun folgt die Kollegin Bongers mit ihrer zweiten Frage.
Sonja Bongers SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. (Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Haben Sie noch ein Projekt gefunden, das fehlt?) – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich gehe davon aus, wir würden noch viele Projekte finden, aber ich muss leider noch mal zurückkommen zu dem entsprechenden Projekt 04-01 „Smarte Quartiere“. Sie ja gerade schon eine kurze Erläuterung dazu abgegeben, dass es unter Umständen so ist, dass sich das eigentliche Ursprungsprojekt in anderen Bereichen wiederfindet. Dennoch möchte ich die Frage stellen, welche finanziellen Mittel denn für dieses aus unserer Sicht 28.02.2024 eventuell eingestellte Programm 04-01 vorgehalten werden? Wenn es das in dieser Ursprungsform nicht mehr gibt: Wie stellt sich dann die finanzielle Verteilung auf die erweiterten Projekte dar?
Christof Rasche
Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir haben an verschiedenen Stellen auch in Folge der Neubildung der Landesregierung nach der Landtagswahl schlicht Umressortierungen gehabt. Das bedeutet: Wir haben beispielsweise bei uns im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Ansätze zum Thema „SmartCities“, Ansätze zum Thema „Digitalisierung und Interkommunales“ an mehreren Stellen, die entsprechend gebündelt werden. Es findet kein Sonderausweis für dieses Projekt statt, so wie es in der vorherigen Landtagsperiode bezeichnet wurde. Deshalb finanzieren wir diese Sachen aus den regulären Haushaltstiteln, bündeln sie im Zweifel für das Ruhrgebiet speziell, wie das bei „Prima. Klima. Ruhrmetropole.“ ist, wo wir den gesonderten Aufruf gestartet und aus mehreren Haushaltskapiteln Haushaltsmittel gebunden haben, um diesen Innovation-City-Roll-out im Interesse der klimagerechten Stadtentwicklung im Jetzt und damit auch für die Zukunft sicherzustellen. So ist das entsprechend auch beim Thema „Smarte Quartiere“.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Nun folgt mit der zweiten Frage Frau Kollegin Kavena.
Anna Teresa Kavena SPD
Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für die Beantwortung meiner ersten Frage. Meine zweite Frage beruht auf der ersten Frage. Es geht wieder um die „Ausbauinitiative Erneuerbarer Strom“ – Projekt 04-04 –. Da würde ich gerne von Ihnen wissen: Wie viel Geld wäre für die geplante Initiative notwendig gewesen, und wie viel war im Haushalt vorgesehen? – Danke schön.
Christof Rasche
Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Herr Präsident – Wenn Sie gestatten, Frau Abgeordnete, würde ich das mit in den zu beantwortenden Fragenkatalog für die beiden Ausschüsse nehmen.
Christof Rasche
Okay. – Jetzt folgt Kollegin Stich mit Frage Nummer zwei. Landtag
Kirsten Stich SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben die Frage gerade schon an die Ministerin Wirtschaft – so haben Sie es gesagt – weitergeleitet. Ich gehe davon aus, dass auch diese Frage weitergeleitet wird, und zwar: Welche finanziellen Mittel waren für die scheinbar mittlerweile eingestellte „Marketingkampagne Erneuerbare Energien“ – 04-03 – denn eigentlich vorgesehen?
Christof Rasche
Bitte. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Stich, Sie kennen die Antwort bereits. Entschuldigen Sie bitte, dass wir das so machen müssen, sage ich jetzt mal. Die Nachfrage ist verständlich. Wir beantworten es zusammen an die beiden Ausschüsse.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Nun folgt Kollegin Kapteinat mit der ersten Frage.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Es wird Sie vermutlich freuen, Frau Ministerin; ich frage nämlich nicht nach einem konkreten Projekt. Wir haben gerade schon über die Fortschrittsberichte gesprochen. Sie haben angekündigt, 2025 wird es den nächsten geben. Über die einzelnen Projekte ist ja tatsächlich auch immer mal wieder im Ausschuss berichtet worden. Ich frage mich aber: Gibt es auch so etwas wie eine Zwischenevaluation oder eine Evaluation irgendeiner Art des gesamten Prozesses der Ruhr-Konferenz?
Christof Rasche
Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Nach unserem Verständnis finden Sie das im Fortschrittsbericht.
Christof Rasche
Dann folgt jetzt der Kollege Ganzke mit seiner zweiten Frage.
Hartmut Ganzke SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Er freut sich, folgende Frage zu stellen, Frau Ministerin, und zwar zur Ruhr-Konferenz, Stichwort „ZUKUNFTS-Campus“. Wir haben gelesen, dass es zwischen Ende 2021 und März 2023 lediglich drei Orte gab, die als potenzielle Standorte recherchiert wurden. Deshalb die konkrete Frage: Können Sie konkret sagen, wie der Sachstand der Standortsuche für diesen ZUKUNFTS-Campus ist?
Christof Rasche
Bitte sehr. 28.02.2024 Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter Ganzke, wir werden das in dem schriftlichen Bericht beantworten.
Christof Rasche
Okay. – Nun folgt Kollege Yüksel mit seiner Frage Nummer eins.
Serdar Yüksel SPD
Herr Präsident, vielen Dank. – Liebe Frau Ministerin, die Revitalisierung von Brachflächen ist ein zentrales Anliegen, insbesondere auch Ihres Parlamentarischen Staatssekretärs. Uns würde interessieren: Welches Finanzvolumen war dafür für notwendig erachtet worden, und was stand dann tatsächlich zur Verfügung? Das bezieht sich auf das Projekt 11-04.
Christof Rasche
Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Abgeordneter, wir haben im Zuge des Aufsatzes der Ruhr-Konferenz unter anderem eine Veranstaltung gehabt zum Thema „Flächenentwicklung“, weil wir an verschiedenen Stellen im Ruhrgebiet finanztechnisch und organisatorisch unterwegs sind. Das erfolgt in der Regel über NRW.urban, die in meinem Auftrage unterwegs sind, wenn es darum geht, Brach-, unter- oder ungenutzte Grundstücke wieder nutzbar zu machen. Hinzu kommt, dass in Teilen auch der AAV eingeschaltet ist, insbesondere dann, wenn sich im Zusammenhang mit den Grundstücken eine mögliche Wassergefährdung ergibt, sodass sich die Reaktivierung von brachgefallenen Grundstücken über mehrere Haushaltstitel erstreckt und auch in mehreren Arbeitsaufgaben wiederfindet. Wir haben – wenn Sie gestatten, möchte ich darauf verweisen – im vergangenen Jahr einen sehr umfassenden Bericht zum Thema „Flächenentwicklung“ in den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung eingebracht. In diesem Bericht haben wir dargestellt, welche Projekte und Ansätze uns zur Verfügung stehen und wie der Sachstand ist, damit die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtages einen umfassenden Überblick über die entsprechenden Aktivitäten nicht nur, aber auch bei der Reaktivierung von Brachflächen bekommen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es folgt nun die Kollegin Busche mit ihrer Frage Nummer zwei.
Andrea Busche SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, der Beantwortung der Landtag Frage von Frau Bongers habe ich entnommen, dass bestimmte Projekte umbenannt, umgeswitcht wurden. Ich habe eine Frage zu „SmarteQuartiere.NRW“. Das Beratungsbüro „SmarteQuartiere.NRW“ – Projekt 04-02 – sollte wichtige Akteure mobilisieren und neue Projekte anbahnen. Ist auch das umgeswitcht worden in ein anderes Projekt, oder wie ist damit verfahren worden?
Christof Rasche
Bitte sehr.
Ina Scharrenbach CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, nach meiner Kenntnis – Sie werden mich gleich korrigieren, wenn die fehlerhaft ist – ist das ein Projektvorhaben aus dem früheren MWIDE gewesen. Nach meiner Kenntnis ist dieses Beratungsbüro bzw. Projektbüro nicht aufgesetzt worden. Insofern ist das ein Ansatz, der dann in der Tat nicht weiterverfolgt wurde. Das hängt schlicht damit zusammen, dass beispielsweise im Rahmen der Veröffentlichung des Städterankings, das regelmäßig von der Wirtschaftswoche zusammen mit einem Wirtschaftsinstitut erhoben wird, auch ein Digitalisierungsranking durchgeführt wird. Daran sehen Sie, dass wir in weiten Teilen des Ruhrgebiets erhebliche Anstrengungen unternehmen, um uns in der Digitalisierungswirtschaft positiv aufzustellen. Wir verfolgen auch in den Städten und Gemeinden sehr vielfältige Initiativen im Zusammenhang mit der Digitalisierung. Dies betrifft sowohl die Ansiedlung von Digitalunternehmen mit entsprechend hochwertigen Arbeitsplätzen – ich nenne sie „Industriearbeitsplätze der Zukunft“ – als auch das Aufsetzen und Finden von Smart-City-Lösungen; diese Lösungen sind sehr vielfältig. Daher werden wir in diesem Jahr versuchen, für das Land Nordrhein-Westfalen eine Gesamtübersicht zu erstellen, in welcher Stadt welche Smart-City-Lösungen bereits heute aktiv sind, um durch das Verbreiten dieser Lösungen dafür Sorge zu tragen, dass sich gute Lösungen auch in anderen Landesteilen oder Kommunen werden durchsetzen können. Das betrifft in dem Fall dann natürlich auch das Ruhrgebiet als große Metropole im Land Nordrhein-Westfalen. Insofern zusammenfassend zu der Frage: Dieses Projekt aus dem früheren MWIDE ist nicht in die Umsetzung gelangt.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Dr. Hartmann mit Frage Nummer zwei. 28.02.2024
Dr. Bastian Hartmann SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Liebe Frau Ministerin, vielen Dank. Auch ich habe eine konkrete Nachfrage zu einem Projekt, nämlich zur „Ausbauinitiative Erneuerbare Wärme“. Das ist das Projekt 04-05. Das sollte 2022 Akteure und Projekte vernetzen, ist im Bericht 2022 aber nicht mehr aufgeführt. Können Sie uns sagen, warum?
Christof Rasche
Bitte.
Ina Scharrenbach CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, was das Thema „Ausbau der erneuerbaren Wärme“ allgemein angeht, so haben wir im Ruhrgebiet, obwohl dieser Vorschlag nicht von uns kam – das ist auch ein Projekt des früheren MWIDE –, beispielsweise auf der Zeche Zollverein einen Piloten laufen, den wir finanzieren. Es geht um eine Machbarkeitsstudie zur Frage, ob wir das Grubenwasser, das mannigfaltig anfällt, für die Wärmeversorgung nutzen können, sei es für den Standort Zeche Zollverein, sei es für das Quartier Katernberg, das sich direkt in Essen anschließt. Wir haben mit dem Internationalen Geothermiezentrum in Bochum einen großen Player im Ruhrgebiet, der, wenn ich mich richtig erinnere, in Herne ein Forschungsprojekt laufen hat. Dieses Thema „Erneuerbare Wärme“ hat in den letzten Jahren, wie Sie wissen, bundesweit und international eine sehr hohe politische Bedeutung bekommen. Daher wollen wir mit diesem Ansatz des speziellen Förderns von Piloten auf der einen Seite schauen, ob das, was im Ruhrgebiet vorhanden ist, nutzbar gemacht werden kann. Auf der anderen Seite hat die Landesregierung aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen richtigerweise entschieden, in dieser Legislatur einen „Masterplan Geothermie“ auf den Weg bringen zu wollen. Das macht Sinn; das sage ich Ihnen jetzt auch als zuständige Ministerin für Bau. Die Vorarbeiten, die im heutigen MWIKE geleistet werden, sind dazu mehr als hervorragend geeignet. Ich darf des Weiteren auf eine internetbasierte Veröffentlichung aus dem letzten Jahr verweisen, in der erste geothermische Grundlagen für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen für die Entwurfsplanenden verfügbar gemacht wurden. Insofern hören Sie aus dieser etwas längeren Ausführung heraus, dass es aus der Ruhr-Konferenz heraus Projekte gegeben hat, die man speziell für das Ruhrgebiet gedacht hat. So findet sich in Teilen ein Pilot auf der Zeche Zollverein wieder, oder beispielsweise – das fällt mir jetzt gerade ein – wird in einem Ortsteil von Dortmund eine ganze Wohnsiedlung über die bestandshaltende Gesellschaft mit erneuerbarer Wärme versorgt. Auch das ist ein Pilot, der da läuft. Landtag So haben wir an vielen Stellen Initiativen, die landesregierungsseitig entweder angereizt wurden oder finanziell mit unterstützt werden oder sich im Besonderen aus der Privatwirtschaft und privaten Initiativen von Städten und Gemeinden ergeben. Insofern ist dieser ursprüngliche Nucleus „Ruhrgebiet – Ausbau Erneuerbare Wärme“ inzwischen bundesweit Thema und Aufgabenstellung. Wenn Sie dann auch noch die kommunale Wärmeplanung, die noch kommt, drauflegen, dann wissen Sie, welche Dimension dieser ursprünglich nur für das Ruhrgebiet angedachte Pilot mittlerweile hat und dass er jetzt auch landesweit unterwegs ist. Im Ruhrgebiet sind darüber hinaus aber aufgrund der besonderen Struktur, der Tiefen und der vorhandenen Möglichkeiten auch spezielle Piloten angelegt.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Kapteinat mit Frage Numero zwei.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie sagten gerade, dass es keine gesonderte Evaluation zum gesamten Prozess gibt, sondern dass die Erkenntnisse in dem Fortschrittsbericht auftauchen. Ich hatte gedacht, ich hätte die gelesen. Können Sie mir einen Hinweis geben, in welchen Fortschrittsbericht ich zum Prozess am besten hineingucken sollte?
Christof Rasche
Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es hat nach meiner Kenntnis zum Ende der 17. Legislaturperiode auch Berichterstattungen über die Ruhr-Konferenz gegeben, auch über die fast 50 Fachveranstaltungen, die dort mit über 4.000 Teilnehmern zu den verschiedenen Aufgabenstellungen stattgefunden haben, mit denen sich die Landesregierung in der 17. Legislaturperiode auseinandergesetzt hat. Insofern finden Sie nach meiner Kenntnis in der fortschreibenden Berichterstattung auch diese Evaluation, die besagt, dass die Fachveranstaltungen gut und richtig waren, weil Menschen sich haben einbringen können. Aus diesen 50 Fachveranstaltungen mit den über 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern heraus sind damals letztendlich die 73 Projekte initiiert und für die Umsetzung aufgeschrieben worden, die sich in der 18. Legislaturperiode in Teilen weiterentwickelt haben – ein Projekt, das definitiv aufgegeben wurde, haben wir schon identifiziert: die Beratungsbüros zu den Smart Citys – oder die sich durch die politischen bzw. gesellschaftspolitischen Entwicklungen, die wir an vielen Stellen haben, über das 28.02.2024 Ruhrgebiet hinaus ausgeweitet haben – Stichwort „erneuerbare Energien“, sowohl Strom als auch Wärme betreffend.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Zur mündlichen Anfrage Numero 38 liegen keine weiteren Fragen vor. Ich rufe die Mündliche Anfrage 40 des Abgeordneten Dr. Christian Blex (AfD) von der AfD-Fraktion auf. Thema: Inwieweit sieht die Landesregierung die Äußerungen der Ministerin Feller, insbesondere die Klassifizierung der AfD als „Feinde des Rechtsstaats“, im Einklang mit dem von ihr zu wahrenden Neutralitätsgebot? Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Verantwortung entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Feller antworten wird. Ich danke Frau Ministerin Feller und bitte jetzt um ihre Antwort.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Ernennung in das Beamtenverhältnis leisten die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen folgenden Diensteid ab: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Mit diesem Diensteid beginnt jedes Beamtenverhältnis, unabhängig davon, ob es sich um Verwaltungsbeamte, um Beamte der Polizei oder um verbeamtete Lehrkräfte handelt. Richtig ist, dass in diesem Diensteid ein Neutralitätsgebot enthalten ist, also der Auftrag, Aufgaben unparteiisch und gerecht auszuführen. Gleichzeitig zeigt die Eidesformel jedoch auch die Grenzen der Neutralität auf. So sind die Beamtinnen und Beamten nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen und sie aktiv zu verteidigen. Das Neutralitätsgebot beinhaltet keine Neutralität gegenüber unserer Demokratie. Für unsere Lehrkräfte konkretisiert sich der Diensteid mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag in § 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen: „Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung. […] Die Jugend soll Landtag erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, […]“ Die Landesregierung begrüßt gesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement, dies kann sich auch in der Teilnahme an Demonstrationen manifestieren. Eine Demokratie lebt vom Mitmachen und Teilnehmen. Da sie Orte der gesellschaftlich-politischen Bildung, Erziehung und Wertevermittlung sind, ist es wichtig, dass sich die Schulen der politischen Bildung und Demokratieerziehung widmen. Die Landesregierung ist sich ihrer Pflicht bewusst, das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz und das daraus folgende Neutralitätsgebot zu beachten. Dennoch nehmen selbstverständlich auch Mitglieder der Landesregierung am politischen Diskurs teil. Die bloße Übernahme eines Regierungsamts führt gerade nicht dazu, dass aufgrund der Bindung an das Neutralitätsgebot etwa die Möglichkeit des parteipolitischen Engagements genommen wird. Bei Veranstaltungen des allgemeinen politischen Diskurses – wie dem hier in Rede stehenden Interview – sind Inhaberinnen und Inhaber eines Ministeramtes nicht verpflichtet, sich auf Aussagen zu beschränken, die allein die Regierungstätigkeit betreffen. Vielmehr sind sie auch zur Teilnahme an politischen Meinungsäußerungen befugt. Die angeführten Äußerungen stellen daher einen Beitrag zur parteipolitischen, gesellschaftlichen Auseinandersetzung dar, denn sie lauteten wie folgt: „Ich möchte Lehrkräfte ausdrücklich ermuntern, an diesen Demonstrationen für unsere lebendige Demokratie teilzunehmen, um ein Zeichen zu setzen – gern auch mit ihren Schülern. […] In diesem Sinne begrüße ich jedes Engagement für Demokratie gegen alle Feinde des Rechtsstaates.“ Die Landesregierung befürwortet politisches und gesellschaftliches Engagement von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern. Der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag gestattet nicht nur, sondern verlangt sogar ein aktives Einstehen für unsere verfassungsmäßigen Grundwerte. Die Teilnahme von Lehrerinnen und Lehrern sowie von Schülerinnen und Schülern an Demonstrationen für eine lebendige Demokratie steht im Einklang mit eben diesem schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag und verstößt gerade nicht gegen das Neutralitätsgebot. Das Eintreten für die Demokratie kann dabei in unterschiedlicher Form erfolgen. Schülerinnen und Schüler können als Privatpersonen an Veranstaltungen teilnehmen und sich dort mit anderen Mitgliedern ihrer Schulgemeinschaft, etwa Mitschülerinnen und Mitschülern, aber auch Lehrkräften, zusammenfinden. 28.02.2024 Die Teilnahme an Veranstaltungen, deren Gegenstand die Grundwerte des gesellschaftlichen Zusammenlebens sind, ist aber auch im Rahmen einer Schulveranstaltung möglich. Die Teilnahme an Demonstrationen im Rahmen einer Schulveranstaltung, begleitet durch Lehrkräfte und mit einer entsprechenden Vor- und Nachbereitung nach den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsens, stellt Unterricht in anderer Form dar. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist zulässig, sofern damit Bildungs- und Erziehungsziele gemäß § 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen verwirklicht werden und der Demonstrationszweck mit diesen vereinbar ist. Dies ist bei Veranstaltungen, die sich für die Werte der Demokratie einsetzen, gegeben. Selbstverständlich gilt für die Teilnahme immer der Grundsatz der Freiwilligkeit. – Vielen Dank.
Christof Rasche
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die erste Nachfrage kommt von Herrn Dr. Blex.
Dr. Christian Blex AfD
Frau Ministerin, Sie sind auf das Interview in der Neuen Westfälischen Zeitung eingegangen. Können Sie bestätigen, dass die Initiative für das Interview mit der Neuen Westfälischen vonseiten des Ministeriums ausging? Falls ja: Können Sie erläutern, welche Beweggründe es gab und wer am Entscheidungsprozess für diese Initiative mitgewirkt hat?
Christof Rasche
Frau Ministerin.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! – Ich kann das nicht bestätigen. Wir werden immer wieder angefragt, Interviews zu geben. Es kann sein, dass auf Veranlassung der Pressestelle ein konkreter Termin vereinbart worden ist. Wie das hier zustande gekommen ist, kann ich nicht genau sagen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Das war die Antwort. Ich bitte, immer darauf zu achten, dass man eine Frage und nicht mehrere stellt. Die nächste Frage stellt Dr. Vincentz.
Dr. Martin Vincentz AfD
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Frau Ministerin, wer genau innerhalb des Ministeriums oder eines ihm verbundenen Organs war für die Aussendung der Einladung zum Interview mit der Neuen Westfälischen verantwortlich? Es wäre schön, wenn Sie uns zumindest die Position und Funktion im Zusammenhang mit der Organisation des Interviews nennen können. Landtag
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! – Interviews werden im Ministerium durch die Pressestelle des Ministeriums eingeleitet und begleitet.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Keith mit Frage Nummer eins.
Andreas Keith AfD
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Frau Ministerin, können Sie uns bitte darlegen, ob und – wenn ja – welche Ressourcen und Mittel des Ministeriums für die Vorbereitung, die Durchführung und die Logistik des Interviews mit der Neuen Westfälischen verwendet wurden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Personaleinsatz, Materialien und Reisekosten?
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! – Es gehört zum normalen Geschäft einer Pressestelle, Interviews vorzubereiten und überhaupt Medienarbeit zu gestalten. Welche Ressourcen hier konkret eingeflossen sind, kann ich nicht beziffern.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt kommt Dr. Blex mit seiner Frage Nummer zwei.
Dr. Christian Blex AfD
Frau Ministerin, diente das Interview explizit der Darstellung Ihrer Arbeit als Schulministerin und Ihrer Politik? Können Sie spezifizieren, welche Aspekte der Amtsführung und der politischen Initiativen dabei im Fokus des Interviews standen und inwiefern diese darstellen…
Christof Rasche
Bitte eine Frage.
Dr. Christian Blex AfD
Das alles beinhaltet das Ganze.
Christof Rasche
Ohne „und“. Bitte, das müsste doch gehen.
Dr. Christian Blex AfD
Also, das ist …
Christof Rasche
Mit Komma. – Bitte. 28.02.2024
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! – Das Interview fand in meiner Funktion als Schulministerin statt.
Christof Rasche
Verstanden? Okay. (Andreas Keith [AfD]: Ich habe das akustisch nicht verstanden!) Ja, ich habe es auch kaum verstanden.
Dorothee Feller
Herr Präsident! – Das Interview fand in meiner Funktion als Schulministerin statt.
Christof Rasche
Jetzt folgt Herr Loose mit Frage Nummer eins.
Christian Loose AfD
Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, der Begriff „Feinde des Rechtsstaats“ ist bei Ihnen gefallen. Wie definieren Sie den Begriff „Feinde des Rechtsstaats“ insbesondere in Bezug auf die AfD? Welche rechtlichen und politischen Grundlagen nutzen Sie für diese Definition?
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Präsident! – Nach meiner Lesart hat dies nichts mit der Anfrage zu tun.
Christof Rasche
Jetzt folgt Dr. Zerbin mit seiner ersten Frage.
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage ist: Auf welcher rechtlichen und politischen Grundlage halten Sie, Frau Ministerin Feller, es für vertretbar, dass Schüler und Lehrer regulären Schulunterricht für Demonstrationen gegen Rechts ausfallen lassen? Bitte erläutern Sie, wie diese Haltung mit den schulrechtlichen Bestimmungen des Landes vereinbar ist.
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! – Ich möchte meine Aussage wiederholen: Ich habe ermuntert, an Demonstrationen für die lebendige Demokratie und gegen die Feinde des Rechtsstaats teilzunehmen; das möchte ich als Erstes festhalten. Zweitens finden viele Demonstrationen dieser Art außerhalb der Unterrichtszeit statt: am Wochenende oder in den Abendstunden. Landtag Drittens gibt das Schulgesetz den rechtlichen Rahmen vor, inwieweit der Schulleiter eine Beurlaubung aussprechen kann, wenn Schülerinnen und Schüler innerhalb der Schulzeit demonstrieren wollen. (Serdar Yüksel [SPD]: Haben Sie gut ge- macht! – Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Nun folgt Dr. Vincentz mit seiner zweiten Frage.
Dr. Martin Vincentz AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, es entsteht der Eindruck, die Landesregierung könnte den Beutelsbacher Konsens aufweichen wollen. Inwieweit unterstützen oder dulden Sie Aktionen, die als politische Überwältigung oder als gezielte Beeinflussung von Schülern in eine bestimmte politische Richtung interpretiert werden können?
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Der Beutelsbacher Konsens hat uneingeschränkte Gültigkeit.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Nun folgt Herr Clemens mit seiner ersten Frage.
Carlo Clemens AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, inwieweit gibt es innerhalb der Landesregierung Präzedenzfälle, in denen ähnliche Aufrufe von Amtsträgern zu politischen Themen oder Ereignissen offiziell bewertet oder sanktioniert wurden?
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Herr Präsident! – Ich habe ermuntert, an Demonstrationen teilzunehmen. Ich habe nicht dazu aufgerufen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Nun folgt Dr. Blex mit Frage Nummer drei.
Dr. Christian Blex AfD
Frau Feller, wie positioniert sich denn die Landesregierung zu Fällen, in denen Lehrer und Schüler an Demonstrationen teilnehmen, bei denen explizit zu Menschenhass oder Gewalt aufgerufen wird, insbesondere wenn sich solche Aufrufe gegen Mitglieder oder Anhänger der AfD richten? 28.02.2024
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Die Frage kommt akustisch schlecht rüber, muss ich noch mal sagen. Das ist schwer zu verstehen. (Matthias Kerkhoff [CDU]: Nicht nur akus- tisch!) Gerne wiederholen; ich habe das nicht verstanden. (Dr. Christian Blex [AfD] spricht ins Mikrofon, das ausgeschaltet ist.) Sie müssen mal das Mikro anmachen oder hineinsprechen.
Christof Rasche
Das Mikro war an. Das gilt für viele. Wir müssen jetzt versuchen, mit der Technik (Dr. Christian Blex [AfD] spricht ins Mikrofon, das weiterhin ausgeschaltet ist.) – Entschuldigung – klarzukommen. Das kriegen wir bestimmt hin. Ich bitte alle anderen, ruhig zu sein und sich nicht zu unterhalten. Dadurch wird es noch schwerer. Kollege Dr. Blex, bitte wählen Sie sich noch einmal ein. (Zuruf: Kommt hier aber nicht an!) – Sekunde, Sekunde. Jetzt müsste es gehen. Oder? Nein, es geht noch nicht. Sekunde.
Dr. Christian Blex AfD
Jetzt hört es sich deutlich lauter an. – Also: Wie positioniert sich die Landesregierung zu Fällen, in denen Lehrer und Schüler an Demonstrationen teilnehmen, bei denen explizit zu Menschenhass oder Gewalt aufgerufen wird – insbesondere, wenn solche Aufrufe sich gegen Mitglieder oder Anhänger der Alternative für Deutschland richten?
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe ausdrücklich zur Teilnahme an Demonstrationen für Demokratie, gegen Feinde des Rechtsstaats ermuntert. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Nun folgt Herr Loose mit seiner zweiten Frage. Bitte sehr. Landtag
Christian Loose AfD
Danke, Herr Präsident. – Ich muss kurz sagen: Frau Feller hat meine letzte Frage nicht beantwortet, weil sie gesagt hat, sie hätte keinen Bezug zu der Anfrage. In der Anfrage von Herrn Blex wurde aber explizit auch zu dem Begriff „Feinde des Rechtsstaats“ ausgeführt. Sie haben dann einfach gesagt, es gehöre nicht zur Frage. Doch, das gehört es. Deswegen stelle ich sie noch mal: Kann Ministerin Feller konkretisieren, wie der Begriff „Feinde des Rechtsstaats“ von ihr definiert wird, insbesondere in Bezug auf die AfD?
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe „Feinde des Rechtsstaats“ bezeichnet in Zusammenhang mit „Gefahr für die Demokratie“. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Frau Seli-Zacharias. Bitte sehr.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte erneut die Frage aufrufen. Sie haben ein Interview in einem bestimmten Kontext gegeben. Dann geben Sie uns doch heute bitte einmal die Gelegenheit und erläutern Sie, was Sie mit „Feinde des Rechtsstaats“ konkret meinen. – Danke.
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Alle, die unseren Rechtsstaat infrage stellen und angreifen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN)
Christof Rasche
Jetzt folgt Herr Schalley mit seiner ersten Frage.
Zacharias Schalley AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wie beurteilen Sie beziehungsweise die Landesregierung die Auswirkungen von öffentlichen Aufrufen von Amtsträgern der Landesregierung auf die politische Neutralität des Bildungswesens?
Christof Rasche
Bitte sehr. 28.02.2024
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe in meinem Eingangsstatement deutlich dazu Stellung genommen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Wagner.
Markus Wagner AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, welche Maßnahmen und Strategien verfolgt die Landesregierung eigentlich, um zu garantieren, dass Schulen als sichere Orte des Lernens bewahrt bleiben und nicht in politisch motivierte Konflikte hineingezogen werden?
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Da habe ich großes Vertrauen in unsere Lehrkräfte. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Jetzt folgt Herr Keith mit Frage Nummer zwei.
Andreas Keith AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, wie definiert und handhabt Ihr Ministerium für Schule und Bildung die Situation, wenn Lehrkräfte und Schüler an Veranstaltungen teilnehmen möchten, die von Organisationen mit bekanntem extremistischen Hintergrund angemeldet wurden? Bitte erläutern Sie die Richtlinien und Maßnahmen des Ministeriums in solchen Fällen.
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich wiederhole noch einmal: Ich habe ausdrücklich ermuntert, an Demonstrationen für die lebendige Demokratie, gegen die Feinde des Rechtsstaats teilzunehmen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Jetzt folgt Herr Clemens.
Carlo Clemens AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, welche konkreten Maßnahmen und Verfahren hat die Landesregierung implementiert, Landtag um Lehrkräfte und Schüler vor politischem Druck innerhalb der schulischen Einrichtungen zu schützen?
Christof Rasche
Bitte.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Es gilt der Beutelsbacher Konsens, der auch allen Lehrkräften bekannt ist und angewandt wird. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜ- NEN)
Christof Rasche
Danke. – Dr. Zerbin mit seiner zweiten Frage. Bitte sehr.
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wie gewährleistet die Landesregierung aktiv, dass Schulen als Orte politischer Neutralität gestaltet und wahrgenommen werden? Bitte legen Sie die Strategien, Richtlinien und Überwachungsmechanismen dar, die eingesetzt werden, um diese Neutralität zu sichern.
Christof Rasche
Bitte.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Noch mal: Es gilt der Beutelsbacher Konsens an den Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Christof Rasche
Danke schön. – Jetzt folgt Dr. Beucker. Bitte.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Vielen Dank. – Frau Ministerin, hat die Landesregierung in der Vergangenheit Lehrkräfte, Schüler oder Landesbedienstete schon mal explizit dazu aufgerufen, an Demonstrationen mit spezifisch politischer Ausrichtung teilzunehmen? Wenn ja, hätte ich gern etwas über den Kontext und die Begründung dieser Aufrufe gewusst. – Danke.
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich will noch mal wiederholen: Ich habe ermuntert, an Demonstrationen für lebendige Demokratie und gegen Feinde des Rechtsstaats teilzunehmen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Frau Seli-Zacharias, bitte. 28.02.2024
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, ich glaube, die Frage von meinem Vorredner ist akustisch bei Ihnen nicht angekommen, weshalb ich sie wiederholen möchte. Hat die Landesregierung in der Vergangenheit Lehrkräfte, Schüler oder Landesbedienstete explizit dazu aufgerufen, an Demonstrationen mit spezifischer politischer Ausrichtung teilzunehmen? Ich hoffe, das ist jetzt angekommen.
Christof Rasche
Bitte.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich kann nur noch mal wiederholen: Ich habe ermuntert, an Demonstrationen für lebendige Demokratie, gegen die Feinde des Rechtsstaats teilzunehmen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN – Andreas Keith [AfD]: Das hat doch nichts damit zu tun! – Zurufe von Dr. Christian Blex [AfD] und Christian Loose [AfD] – Simon Rock [GRÜNE]: Die Antworten können Sie nicht vorschreiben! – Christian Loose [AfD]: Nicht zu antworten ist eine Verhöhnung des Parlaments!)
Christof Rasche
Herr Wagner mit Frage Nummer zwei. (Weitere Zurufe)
Markus Wagner AfD
Kann ich jetzt meine Frage stellen? – Das ist sehr erfreulich. Frau Feller, wir haben natürlich zur Kenntnis genommen, dass Sie Fragen nicht beantworten wollen, wahrscheinlich auch gar nicht können. Nichtsdestotrotz habe ich Ihnen die Frage gestellt, welche Maßnahmen und Strategien die Landesregierung verfolgt, um zu garantieren, dass Schulen als sichere Orte des Lernens bewahrt bleiben und nicht in politisch motivierte Konflikte hineingezogen werden. Ihre Antwort war, Sie hätten volles Vertrauen in die Lehrkräfte. Nun stelle ich Ihnen die Frage: Welche Maßnahmen und Strategien verfolgen Sie denn, um zu garantieren, dass Schulen als sichere Orte des Lernens bewahrt bleiben und nicht in politisch motivierte Konflikte hineingezogen werde, wenn Lehrkräfte eben dieses Vertrauen, das Sie eben pauschal ausgesprochen haben, missbrauchen?
Christof Rasche
Bitte sehr. Landtag
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Noch mal: Es gilt in unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen den Beutelsbacher Konsens, an den sich unsere Lehrkräfte halten. Sollten Lehrkräfte Dienstvergehen begehen, gelten entsprechende Verfahrensvorschriften im Landesbeamtengesetz. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Schalley mit seiner zweiten Frage.
Zacharias Schalley AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, welche spezifischen rechtlichen und disziplinarischen Konsequenzen hat die Landesregierung für Lehrkräfte und Schüler festgelegt, die sich an Aktionen beteiligen, welche zu Gewalt gegen politische Parteien oder deren Anhänger aufrufen?
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! – Können Sie die Frage noch einmal wiederholen? Ich habe es akustisch nicht verstanden.
Christof Rasche
Dann bitte noch einmal wiederholen.
Zacharias Schalley AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, welche spezifischen rechtlichen und disziplinarischen Konsequenzen hat die Landesregierung für Lehrkräfte und Schüler festgelegt, die sich an Aktionen beteiligen, welche zu Gewalt gegen politische Parteien oder deren Anhänger aufrufen?
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Es gibt keine spezifischen Maßnahmen. Es gilt das allgemeine Landesbeamtengesetz. (Vereinzelt Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Nun folgt Dr. Beucker mit seiner zweiten Frage.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, gibt es klare Anweisungen und Richtlinien der Landesregierung für ihre 28.02.2024 Bediensteten für die Teilnahme an politischen Demonstrationen und Veranstaltungen? Rechtliche, ethische Rahmenbedingungen dieser Richtlinie würden mich da auch interessieren. – Danke.
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Es gibt keine spezifischen Anweisungen.
Christof Rasche
So, jetzt folgt Herr Esser.
Klaus Esser AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, plant das Ministerium für Schule und Bildung rechtliche oder gegebenenfalls pädagogische Maßnahmen gegen Lehrkräfte, die zu politischen Demonstrationen während der Schulzeit aufrufen, zu ergreifen? Gab es schon einmal solche Verfahren oder Konsequenzen? Ist Ihnen da irgendetwas bekannt? – Vielen Dank.
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich wiederhole noch einmal: Es geht bei mir immer darum, zu ermuntern, an Demonstrationen für lebendige Demokratie und gegen Feinde des Rechtsstaats teilzunehmen. Für alle anderen Maßnahmen gilt das, was ich gerade schon mal sagte: Lehrer sind an den Beutelsbacher Konsens gehalten. Sollten sie irgendwelche Verfehlungen vornehmen, gilt das allgemeine Landesbeamtengesetz. (Klaus Esser [AfD]: Das war jetzt nicht die Frage!)
Christof Rasche
Vielen Dank, Frau Ministerin. Zu Frage Nummer 40 liegen jetzt keine weiteren Fragen vor. Die Fragestunde hat die Zeit von 60 Minuten noch nicht überschritten. Ich rufe daher die Mündliche Anfrage 41 des Abgeordneten Marc Lürbke (FDP) von der FDP-Fraktion auf. Das Thema ist: „Hin und her bei der Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen – verspielt die Landesregierung das Vertrauen in eine geordnete Migrationspolitik?“ Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, Landtag welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski antworten wird. Dieser hat jetzt das Wort, bitte sehr. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Lürbke! Auf die Fragen von Ihnen will ich kurz ausführen. Die Bundesregierung hat im Herbst 2023 öffentlich die Umstellung von Geld- auf Sachleistung bei der Versorgung von Geflüchteten gefordert. An diesen Plänen hatten die Kommunen mitunter deutliche Kritik geäußert. Ich zitiere: „Zu kompliziert, zu viel Bürokratie, zu schlecht zu organisieren. […] Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dringend an anderer Stelle benötigt werden, wären dann damit beschäftigt, Ausgabestellen zu organisieren und zu managen. […] ein riesiger logistischer Aufwand für die Städte, der kaum zu schaffen ist.“ Soweit das Zitat des Städtetagspräsidenten Thomas Kufen am 06.10.2023 in der WAZ. Auf Vorschlag der Länder haben sich Bund und Länder am 06.11.2023 dann alternativ auf die Einführung einer Bezahlkarte geeinigt. Mit der Bezahlkarte wird dem Wunsch entsprochen, Barleistungen drastisch zu reduzieren, ohne dass die Kommunen durch die Ausgabe von Sachleistungen zusätzlich überfordert würden. Sie fragen im Weiteren, wie es zu einer einheitlichen Ausgestaltung kommen kann. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen: Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben in einer Arbeitsgruppe ein Modell zur Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards erarbeitet. Diese Mindeststandards bilden einen Minimalkonsens ab, da die Vorstellungen der Länder teilweise divergierten. Zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen: Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung, hier das federführende Ressort MKJFGFI und die Staatskanzlei, haben verabredungsgemäß Gespräche zur Einführung und Ausgestaltung einer Bezahlkarte Nordrhein-Westfalen aufgenommen und werden diese vertrauensvoll weiter fortführen. Einigkeit besteht jetzt schon darüber, dass die Karte möglichst verbindlich und flächendeckend sowie mit möglichst einheitlichen Standards ausgerollt werden soll. Dies soll bürokratiearm geschehen und für die Kommunen einfach handhabbar und pragmatisch sein. Die Landesregierung wird dabei ihrerseits für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Bezahlkarte Sorge tragen. 28.02.2024
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt starten wir mit weiteren Fragen. Der Kollege Lürbke stellt die erste.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister Liminiski! Wir brauchen mehr Steuerung und mehr Ordnung in der Migration, und unserer Meinung nach kann die Bezahlkarte dabei ein wichtiger Baustein sein. Dieses Hin und Her bei der Einführung der Bezahlkarte scheint das Gegenteil von gezielter Steuerung zu sein. Die CDU möchte es unserer Meinung nach irgendwie, die Grünen finden es diskriminierend, und die zuständige Ministerin schweigt. Unser Antrag zur Einführung wird hier im Parlament abgelehnt, und wenige Stunden danach erklärt der Ministerpräsident in Berlin, das sei auch ein ganz wichtiges Mittel. Deswegen haben wir natürlich weitergehende Fragen dazu als die, die Sie gerade hier schon teilweise beantwortet haben. Ich möchte mit einer ganz konkreten Frage starten. Wie sieht denn konkret die Zeitplanung für die Ausschreibung, für die Vergabe und die tatsächliche Einführung einer Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen aus?
Christof Rasche
Herr Minister. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Lürbke, gerne möchte ich Ihnen etwas zum aktuellen Umsetzungsstand sagen. Es ist so, dass sich 14 Länder darauf verständigt haben, eine gemeinsame Vergabe einer Bezahlkarte vorzunehmen. Lediglich Bayern und Mecklenburg-Vorpommern verfolgen eigene Ausschreibungen. Die Ausschreibung der übrigen 14 Länder wurde vergangenen Freitag veröffentlicht. Weitere Informationen zum Vergabeverfahren neben den öffentlich einsehbaren sind zum Zeitpunkt dieser laufenden Ausschreibung – das werden Sie verstehen – jetzt nicht möglich. Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Vergabe einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Aufgrund des Leistungsumfangs sprechen wir hier von einer größeren Vergabe. Insofern wird das Zeit in Anspruch nehmen. Diese Zeit nutzen wir in Nordrhein-Westfalen. Deshalb, wie ich gerade eben ausgeführt habe, haben die kommunalen Spitzenverbände mit dem federführenden Ressort und der Staatskanzlei die Gespräche zur Einführung und Ausgestaltung der Bezahlkarte aufgenommen. Landtag Warum in dieser Konstellation? Das MKJFGFI ist das Haus, das dafür fachlich zuständig ist. Die Staatskanzlei hat die entsprechenden Verhandlungen mit den anderen Ländern auf der Bundesebene als Ausfluss des gemeinsamen Beschlusses des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder geführt. Daher ist es diese Konstellation. Alle drei kommunalen Spitzenverbände waren vertreten, sodass wir jetzt die Zeit, in der die Vergabe stattfindet, nutzen, um nahe an dem Bedarf vor Ort die Ausgestaltung vorzunehmen. Am Ende muss es ein gemeinsames Projekt mit den Kommunen in unserem Land sein. Es muss gelingen, dass die Umsetzung und dann die Ausgabe der Bezahlkarte eine Erleichterung für die Kommunen bei der Versorgung von Flüchtlingen darstellen und kein zusätzliches Hindernis oder eine Erschwernis. Dafür werden wir die kommenden Monate nutzen. Nach dem Auftakt bin ich zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, eine Bezahlkarte einzuführen, die tatsächlich eine Erleichterung im Sinne dessen darstellt, was die Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzler am 06.11. beschlossen haben.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Den Namen, der jetzt bei mir angezeigt wird, kenne ich gut, aber Frau Müller-Rech sitzt auf dem Platz. Bitte sehr.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. So leicht kann man uns, glaube ich, nicht verwechseln. Sehr geehrter Herr Minister Liminski, meine erste Frage ist: Auf welche konkreten Standards, Kriterien und einheitlichen Funktionen haben sich denn die 14 beteiligten Bundesländer für die länderübergreifende Vergabe verständigt? – Danke schön.
Christof Rasche
Bitte sehr. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Müller-Rech, ich möchte zu dem, worauf sich verständigt wurde, auf eine Pressemitteilung des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz aus Hessen verweisen, in der – das genaue Datum weiß ich nicht mehr – Anfang Februar der Beschluss der 14 Länder veröffentlicht wurde. Dieser sind die Dinge zu entnehmen. Außerdem ist das Grundlage der Ausschreibung gewesen, die ebenfalls seit vergangenem Freitag öffentlich einsehbar ist. In den Verhandlungen, so erinnere ich mich, haben wir bestimmt über mehr als 50 28.02.2024 Punkte gesprochen. Die jetzt alle vorzutragen, ist mir zum einen aus dem Kopf nicht möglich, zum anderen will ich Ihnen das ersparen.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Susi Schneider.
Susanne Schneider FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Liminski, inwiefern hält denn die Landesregierung eine möglichst bundeseinheitliche und flächendeckende Einführung der Bezahlkarte für sinnvoll? – Vielen Dank.
Christof Rasche
Bitte sehr. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Schneider, die Landesregierung hat von Anfang an die Position vertreten, dass es im Sinne der Akzeptanz in der Öffentlichkeit und im Sinne einer Vereinfachung bei der Versorgung von Geflüchteten in ganz Deutschland sehr sinnvoll ist, wenn die Ausgestaltung möglichst bundeseinheitlich stattfindet. Das ist der Grund, warum wir uns der Mühe unterzogen haben, Gespräche mit 14 Ländern zu führen. Die beiden anderen Länder, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern, waren mit dabei. Ich gehe davon aus, dass die Ausgestaltung der Bezahlkarte in diesen beiden Ländern zumindest in ähnlicher Weise vorgenommen wird. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir aufgrund der Erfahrungen in früheren Situationen mit hohen Aufkommen an Flüchtlingen und auch in anderen Situationen – Stichwort „Corona“ – versuchen, bei ähnlichen Fragestellungen zu ähnlichen Antworten in den Ländern zu kommen. Dementsprechend ist das Ziel, so nahe wie möglich beieinander zu bleiben. Gleichzeitig haben wir in den verschiedenen Ländern Sondersituationen mit Blick auf die Flüchtlingsversorgung und auch immer unterschiedliche politische Konstellationen zu vergegenwärtigen, an denen mitunter, bis auf eine Fraktion, alle Fraktionen hier im Landtag oder deren Kollegen aus anderen Ländern irgendwie beteiligt sind. Das hat natürlich Ausfluss darauf, wie man die Karte ausgestaltet. Aber es sollte nahe beieinander sein. Weil Sie nach der Position der Landesregierung fragten: Aus unserer Sicht sollte das so bundeseinheitlich wie möglich sein.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage bzw. Wortmeldung kommt von dem Kollegen Dahm. Landtag
Christian Dahm SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, können Sie uns sagen, ob Sie die Kommunen bei der Einführung der Bezahlkarte auch finanziell unterstützen werden? Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Dahm, bei der Einführung der Bezahlkarte gehen wir von einer Erleichterung für die Kommunen aus. Das gilt auch für den Verwaltungsaufwand. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass mindestens zwei kommunale Spitzenverbände, nämlich der Städtetag und der Städte- und Gemeindebund, das für sich auch annehmen. Vor dem Hintergrund wird Gegenstand der Gespräche sein, wie groß einerseits die Erleichterung ist und welche finanziellen Aufgaben andererseits damit zu bewältigen sind. Da will ich den Absprachen allerdings nicht vorgreifen.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Fragestellung erfolgt durch den Kollegen Wedel.
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, sieht die Landesregierung die Gefahr einer Sekundärmigration innerhalb Deutschlands, wenn es bei der Bezahlkarte zu unterschiedlichen Regelungen zwischen den Bundesländern, aber auch zwischen einzelnen Städten und Gemeinden kommt?
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Die Antwort erfolgt durch den Minister. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Lieber Herr Wedel, ich habe das akustisch nicht ganz verstanden. Ich habe nur „Sekundärmigration“ verstanden. (Zuruf von Dirk Wedel [FDP])
André Kuper
Ich kann das Mikrofon nicht noch mal aufschalten. Das Mikrofon ist abgeschaltet, weil viele Redeanmeldungen vorliegen und das System eine Anmeldung nach der anderen abarbeitet. Ist die Frage jetzt so angekommen? Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Nein, leider nicht. 28.02.2024
André Kuper
Kollege Wedel, können Sie dann hier vorne ans Redepult kommen?
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, sieht die Landesregierung die Gefahr einer Sekundärmigration innerhalb Deutschlands, wenn es bei der Bezahlkarte zu unterschiedlichen Regelungen zwischen den Bundesländern, aber auch zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden kommt?
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Der Minister hat das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Wedel, jetzt habe ich die Frage verstanden; danke für die Wiederholung. Um eine mögliche Sekundärmigration innerhalb Deutschlands zu vermeiden, sind wir an einer möglichst bundeseinheitlichen Ausgestaltung interessiert.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes leuchtet bei mir der Kollege Rasche auf. Er sitzt aber nicht auf seinem Platz. Daher hat Kollegin Müller-Rech das Wort.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, soll die Bezahlkarte für alle Personen eingeführt werden, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten?
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. Das war im Übrigen Ihre zweite und letzte Fragemöglichkeit. – Der Minister antwortet. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Müller-Rech, Sie führen selber das Asylbewerberleistungsgesetz an. Wie Sie wahrscheinlich wissen, ist das Asylbewerberleistungsgesetz momentan innerhalb der Bundesregierung in der Beratung. Insofern ist auf Ihre Frage, ob das für alle Personen, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, gelten soll, zum jetzigen Zeitpunkt keine einfache Antwort zu geben, weil gar nicht klar ist, wie das dann nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglich sein wird. Landtag Ich kann Ihnen sagen, dass das Ziel eine möglichst flächendeckende Einführung ist. Die Frage, für welchen Personenkreis das dann auch technisch und rechtlich möglich ist, hängt nicht zuletzt von den Gegebenheiten ab, die uns der Bund dafür zur Verfügung stellt. Insofern ist diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend zu beantworten. Aber ich habe ja gerade schon ausgeführt, dass es darum geht, eine Erleichterung bei der Versorgung von Flüchtlingen zu erreichen. Dieses Ziel eint alle an den Gesprächen Beteiligten.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Wortmeldung zu einer Frage liegt mir vom Kollegen Witzel vor. Das Mikrofon ist freigeschaltet.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, mich interessiert Folgendes: Soll die Bezahlkarte auch die Auszahlung des notwendigen persönlichen Bedarfs – also dessen, was man gemeinhin als Taschengeld bezeichnet – als Bargeld in den Landeseinrichtungen ersetzen? Ist das im Konzept für die Städte, die dies mit Ihrer Unterstützung einführen, mitgedacht?
André Kuper
Vielen Dank, Kollege Witzel. – Nun hat der Minister das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Witzel, die konkrete Ausgestaltung ist jetzt Gegenstand der Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem MKJFGFI sowie der Staatskanzlei. Insofern ist das noch nicht final entschieden. Ziel ist natürlich, dass beginnend in den Landesaufnahmeeinrichtungen mit der Bezahlkarte entsprechende Ansprüche bedient werden sollen. In den Beratungen zwischen dem Bundeskanzler und den Regierungschefs der Länder ist man sich schon immer einig gewesen, dass der verfassungsrechtlich verbriefte Anspruch auf ein, wie Sie es nannten, Taschengeld oder den persönlichen Bedarf auch bei Einführung einer Bezahlkarte berücksichtigt werden soll.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster hat der Kollege Brockes das Wort.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben gerade bei der Antwort auf die Frage der Kollegin Müller-Rech gesagt, dass seitens des Bundes noch nicht klar ist, wie die 28.02.2024 Ausgestaltung erfolgt. Deswegen frage ich Sie: Für welche Personengruppe soll denn aus Sicht der Landesregierung die Bezahlkarte eingeführt werden?
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Herr Minister hat das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Brockes, wie ich bereits gesagt habe, ist das Ziel der kommunalen Spitzenverbände und der beteiligten Stellen der Landesregierung eine möglichst flächendeckende Einführung der Bezahlkarte – flächendeckend mit Blick auf das Land, aber natürlich auch für die Versorgung von Flüchtlingen. Dem, was das am Ende im Einzelnen konkret bedeutet, will ich nicht vorgreifen. Aber das ist im Grunde genommen müßig; denn es wird nur das gemacht werden können, was auch rechtlich möglich ist. Das war seinerzeit im November auch Gegenstand der Gespräche zwischen den Ländern und dem Bund. Insofern wird das hier ineinandergreifen müssen. Sowohl im Bund als auch in der Folge hier im Land sind dann noch Dinge zu erledigen.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster hat der Kollege Lürbke wieder das Wort.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich will noch einmal kurz nachhaken. Sie haben auf die Frage des Abgeordneten Wedel, der nach Sekundärmigration im Wesentlichen zwischen den Bundesländern gefragt hatte, sinngemäß geantwortet, dass Sie an einer flächendeckenden Regelung Interesse haben. Wenn wir jetzt nur auf Nordrhein-Westfalen schauen, würde ich Sie gerne fragen, ob Sie nicht auch die Gefahren einer Sekundärmigration in Nordrhein-Westfalen zwischen den Kommunen sehen. Dafür muss man im Ruhrgebiet oftmals nur die Straßenseite wechseln. Auf der einen Seite haben wir vielleicht eine Bezahlkarte, auf der anderen Seite nicht. Sehen Sie hier Gefahren?
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Der Minister hat das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Landtag Lieber Herr Lürbke, wir müssen bei der Beurteilung dieser Frage erst einmal berücksichtigen, dass die Frage, wo ein Geflüchteter, eine Geflüchtete in Nordrhein-Westfalen Zuflucht sucht, nicht nur davon abhängt, ob dort eine Bezahlkarte vorhanden ist oder nicht. Wir sollten den Menschen auch dahin gehend gerecht werden, dass wir nicht unterstellen, das sei die einzige Fragestellung. Wenn es aber darum geht, dass das für Einzelne vielleicht doch am Ende ausschlaggebend ist, dann ist es, wie ich gerade gesagt habe, natürlich sinnvoll, wenn wir es in ganz Nordrhein-Westfalen mit einer möglichst einheitlichen Ausgestaltung zu tun haben. Das ist der Grund, warum wir mit den drei kommunalen Spitzenverbänden sprechen. Ich habe berichtet bekommen, dass dies auch das Interesse der kommunalen Spitzenverbände und damit der ganz großen Mehrheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist. Ob es am Ende einzelne Kommunen geben wird, die das für sich anders entscheiden, entzieht sich zum jetzigen Zeitpunkt meiner Kenntnis; denn dieser Punkt ist im Verfahren auch noch gar nicht gekommen. Das wird man dann beurteilen müssen. Mir sind natürlich entsprechende Beschlüsse einzelner kommunaler Vertretungen bekannt. Aber ich würde uns allen empfehlen, jetzt erst einmal die Ausschreibung abzuwarten, die Ausgestaltung in Nordrhein-Westfalen abzuwarten und die damit verbundenen Verpflichtungen und Möglichkeiten für Kommunen abzuwarten. Vielleicht werden die Kommunen, die das bisher für sich schon entscheiden wollten, in dem Lichte ihre eigene Entscheidung dann auch noch einmal überdenken.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster fragt der Kollege Abgeordnete Loose.
Christian Loose AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister! Die Grünen haben auf Bundesebene gesagt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz nicht geändert werden muss. Der zuständige Minister aus Baden-Württemberg sagte letzte Woche im Bundestag das Gegenteil. Wie ist hierzu die Position der Landesregierung?
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Herr Minister hat das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Loose, die Landesregierung folgt seit jeher einem Grundsatz, sich nämlich mit Blick auf ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat erst dann zu äußern, 28.02.2024 wenn der Gegenstand der Abstimmung tatsächlich vorliegt. Das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht der Fall.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine weitere Frage des Kollegen Witzel. Bitte.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Worterteilung. – Mich würde noch der Aspekt des Umgangs mit Bargeld interessieren. Ich habe es eben angedeutet, Herr Minister. Da habe ich noch kein klares Bild zu Ihren Vorstellungen. Deshalb möchte ich zum Punkt „Bargeld“ fragen: Welche Planungen hat die Landesregierung hinsichtlich einer möglichen Auszahlung eines Teils der Leistungen für Asylbewerber als Bargeld, bzw. soll weiterhin nach Ihren Vorstellungen eine direkte Bargeldauszahlung durch die Behörden wie bisher erfolgen? Können Sie zu diesem Komplex, Umgang mit Barzahlungen, zu Ihren zum jetzigen Stand vorhandenen Überlegungen etwas sagen?
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Der Minister hat das Wort zur Beantwortung. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Witzel, ich kann die Frage verstehen. Allerdings bitte ich, das zu berücksichtigen, was ich eingangs gesagt habe. Uns ist an einer möglichst gemeinsamen Ausgestaltung des Ausrollens mit den Kommunen gelegen. Es macht Sinn, dass wir am Ende für die Landeseinrichtungen nicht ein völlig eigenes Vorgehen entscheiden, sondern das berücksichtigen, was mit den kommunalen Spitzenverbänden besprochen wird. Wir werden ja in der Folge sehen, dass Geflüchteten die Bezahlkarte zuerst in der Landeseinrichtung bei der Aufnahme und bei der ersten Unterbringung ausgehändigt wird, und die Geflüchteten dann gegebenenfalls später in den Kommunen untergebracht werden. Uns liegt schon daran, diese beiden Sphären nicht völlig getrennt voneinander zu betrachten. Das ist der Grund, warum wir als Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine abgeschlossene Entscheidung zum Umgang in den Landeseinrichtungen getroffen haben. Wir wollen auch das gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in den nächsten Wochen und Monaten erörtern. Deswegen bitte ich um Verständnis, wenn ich diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten kann. Landtag
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Dann hat jetzt der Kollege Lürbke zu seiner dritten und letzten Frage das Wort.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, eine Frage zu den Geldautomaten: Welche Einschränkungen plant die Landesregierung bei der Bezahlkarte hinsichtlich der Bargeldauszahlung an Geldautomaten und in Geschäften? Hat die Landesregierung da eine eigene Vorstellung – Einschränkungen von Bezahlkarten an Geldautomaten und Geschäften?
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Herr Minister hat das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Lürbke, auch das ist Gegenstand der Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden. Allerdings sind wir uns in der Landesregierung einig – so wie viele andere Länder, die das aktuell planen –, dass dieses Mittel etwa für den Einsatz bei Glückspielen nicht zur Anwendung kommen kann. Was die weitere Ausgestaltung angeht, bitte ich um Verständnis. Ich bin nicht der zuständige Fachminister, sondern vertrete ihn heute. Insofern will ich mich zu weiteren Dingen jetzt nicht äußern.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Zu seiner zweiten und letzten Wortmeldung hat der Kollege Brockes das Wort.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, welche weiteren Einschränkungen plant denn die Landesregierung hinsichtlich des Einsatzes der Bezahlkarte zum Beispiel für bestimmte Dienstleistungen oder Warengruppen?
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Herr Minister hat das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Brockes, ich habe gerade schon gesagt, wir stehen jetzt am Anfang des Vergabeverfahrens. Wir nehmen wahr, dass auch in anderen Ländern darüber beraten wird, wie man diese Karte ausgestaltet. Insofern sind wir klug beraten, dass wir das an der Stelle im Geleit tun. Insofern kann ich Ihnen 28.02.2024 auf diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Antwort geben. Uns ist daran gelegen, dass wir nicht anschließend, sei es in der Ausgestaltung in den Kommunen oder in der Ausgestaltung in anderen Ländern, in einen Streit oder in eine Auseinandersetzung darüber kommen, welche Dienstleistungen oder welche Waren davon umfasst sein sollen und welche nicht. Deswegen ist es gut, das zu dem Zeitpunkt zu entscheiden, zu dem man das klugerweise auch entscheiden kann. Das wird dann der Fall sein.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Zu seiner ersten Wortmeldung hat Herr Dr. Pfeil das Wort.
Dr. Werner Pfeil FDP
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, welche Zusatzfunktionen plant bzw. könnte sich die Landesregierung für die Bezahlkarte vorstellen?
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Herr Minister hat das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Pfeil, in dem Vergabeverfahren werden wir auch eine Antwort bekommen, welche Funktionen tatsächlich durch entsprechende Dienstleister realisiert werden können. Insofern wird man diese Frage wahrscheinlich erst nach einer erfolgten Vergabe beantworten können. Der zweite Punkt wird sein, welche dieser Funktionen man tatsächlich in Nordrhein-Westfalen nutzen will. Uns geht es aber darum, erst einmal zu wissen, was technisch zu einem finanziell verantwortbaren Aufwand ermöglicht werden kann.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – In der Technik wird eine Meldung der Kollegin Freimuth angezeigt. Ich kann aber unschwer erkennen, dass es eine Meldung der Kollegin Schneider ist. Sie hat das Wort. Bitte.
Susanne Schneider FDP
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, inwiefern hält die Landesregierung eine bundesgesetzliche Klarstellung im Asylbewerberleistungsgesetz für eine rechtssichere Einführung der Bezahlkarte für erforderlich? – Danke.
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Herr Minister hat das Wort. Landtag Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schneider, den Ländern ist es insgesamt wichtig, dass das, was man von der Bezahlkarte politisch am Ende erwartet, auch rechtlich sicher möglich ist. Das war das Petitum, das wir im Rahmen der Bund-Länder-Verhandlungen vorgebracht haben, damit öffentlich keine andere Erwartungshaltung als das entsteht, was am Ende rechtssicher umgesetzt werden kann. Nach meinem Eindruck befindet sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund in der Beratung, welche konkreten Änderungen das im Asylbewerberleistungsgesetz erfordert. Sobald die Bundesregierung diese Abstimmung abgeschlossen hat, werden wir als Landesregierung unser Abstimmungsverhalten dazu festlegen.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster hat der Abgeordnete Herr Loose das Mikrofon für seine zweite und letzte Wortmeldung freigeschaltet.
Christian Loose AfD
Vielen Dank, Herr Präsident – Herr Minister, es besteht die Möglichkeit, dass mit diesen Karten Missbrauch betrieben wird. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um einen möglichen Missbrauch der Karten zu verhindern? – Vielen Dank.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Minister hat das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Loose, inwieweit bei der technischen Ausgestaltung der Karte Vorkehrungen getroffen werden, um Missbrauch zu verhindern, wird dann ordentlich zu beantworten sein, wenn das tatsächlich vorliegt. Insofern sind wir in dem Verfahren noch nicht so weit. Das Ziel, dass die Karte hinreichend personalisiert ist, damit es nicht zu einem Missbrauch kommt, eint alle am Verfahren Beteiligten.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Nun hat der Abgeordnete Keith das Wort.
Andreas Keith AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister! Wie hoch schätzen Sie die Kosten für die Einführung der Bezahlkarte? Gibt es dazu schon Zahlen oder Schätzungen Ihrerseits? 28.02.2024
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Keith. – Herr Minister, zur Antwort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter, es gibt noch keine belastbare Schätzung hinsichtlich der Kosten für die Bezahlkarte. Ich bin aber sicher, dass es sie zum gegebenen Zeitpunkt geben wird. Insgesamt gehen wir als Länder an dieser Stelle von einer Erleichterung aus, und die ersten Rückmeldungen der Kommunen bestätigen das. Wir müssen sehen, dass es am Ende um Leistungen geht, die künftig über die Karte abgewickelt werden, die jetzt in den Kommunen teilweise anders verwaltet werden müssen. Das finanziell zu quantifizieren, ist jedoch schwierig und zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Da die aktuelle Fragestunde zeitlich beendet ist und wir noch die offene Mündliche Anfrage 42 des Abgeordneten Christian Loose von der Fraktion der AfD haben, frage ich Sie, Herr Loose, ob Sie eine schriftliche Beantwortung durch die Landesregierung oder einen Neuaufruf in der nächsten Fragestunde wünschen. Bitte, Herr Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, ich möchte den Neuaufruf der Mündlichen Anfrage in der nächsten Plenarsitzung. – Danke schön.
André Kuper
Danke schön. Dann werden wir so verfahren. – Damit ist Tagesordnungspunkt 10 beendet. Ich rufe auf: 11 Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/6414 Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 18/8211 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Heimat und Kommunales Drucksache 18/8139 Landtag Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/8212 zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU spricht als Erster ihr Abgeordneter Herr Frieling.
Heinrich Frieling CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ab heute sind die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen endlich Geschichte. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nach 55 Jahren streichen CDU und Grüne die Beitragspflicht der Anliegerinnen und Anlieger für den Ausbau kommunaler Straßen aus dem Gesetz. Damit gilt für CDU und Grüne: Wir halten Wort. Wir entlasten die Anliegerinnen und Anlieger. Wir schaffen Rechtssicherheit, und wir verringern die Bürokratie für die Kommunen um einen weiteren Schritt. An die Stelle der Pflicht zur Erhebung von KAG-Beiträgen tritt ein Beitragserhebungsverbot, das rückwirkend zum 1. Januar 2024 gilt. Die dadurch ausfallenden Beiträge werden den Kommunen erstattet. Mit unserem Änderungsantrag greifen wir die Anregungen aus der Sachverständigenanhörung auf und stellen klar, dass den Kommunen alle Beiträge erstattet werden, die sie aufgrund des Beitragserhebungsverbots nicht mehr erheben können. Mit dem heutigen Gesetz setzen wir den Weg fort, den CDU und FDP gemeinsam begonnen haben. Über das Förderprogramm haben wir 2022 bereits rückwirkend eine 100%ige Entlastung der Anlieger für alle nach dem 01.01.2018 beschlossenen Maßnahmen erreicht. Gemeinsam mit den Grünen gehen wir heute durch das Ziel und verankern die Beitragsfreiheit im Gesetz. Damit wird auch klar, dass eine ernst zu nehmende Fraktion keinen Beitrag zur Abschaffung der Beiträge geleistet und sich diesbezüglich nicht einmal ehrlich auf den Weg gemacht hat. Die SPD hat in den Jahrzehnten ihrer Regierungszeit an den KAG-Beiträgen festgehalten und das Thema erst mit dem Wechsel in die Opposition für sich entdeckt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Christian Dahm [SPD]) Damit steht fest: Wer heute noch einen Beitragsbescheid bekommt, weil die Ausbaumaßnahme vor 2018 beschlossen wurde, zahlt SPD-Straßenausbaubeiträge. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Für nach 2018 und vor 2024 beschlossene Maßnahmen gilt die bisherige Förderrichtlinie weiter. Damit 28.02.2024 ist sichergestellt, dass die Anlieger nicht belastet werden. Im Haushalt stehen auch durch die angesparten Selbstbewirtschaftungsmittel genug Gelder bereit, die SPD und FDP mit ihrem Änderungsantrag nun allerdings anderweitig ausgeben wollen. Die Anhörung im Fachausschuss hat gezeigt, dass die Kommunen das Einräumen eines gesetzlichen Erstattungsanspruchs ausdrücklich begrüßen. Weil dabei künftig die Höchstsätze der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes zugrunde gelegt werden, stehen einige Kommunen sogar besser da als bisher. Durch den Wegfall der Beitragserhebung beim Bürger entfallen notwendige Satzungen, Bescheide, verpflichtende Bürgerversammlungen, Straßen- und Wegekonzepte sowie die damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten. Diesen Weg des Bürokratieabbaus setzen wir fort und gehen ihn weiter. Wir begrüßen ausdrücklich die Ankündigung von Ministerin Scharrenbach im Kommunalausschuss, dass bei der notwendigen Herausrechnung der gemeindeeigenen Grundstücke künftig das einfache Kriterium der Straßenfrontmeter zugrunde gelegt wird. In der Sachverständigenanhörung wurde nämlich bereits deutlich, dass der Aufwand für die Kommunen damit weiter sinkt. Den Änderungsantrag von SPD und FDP sowie den Entschließungsantrag der FDP werden wir ablehnen. (Christian Dahm [SPD]: Oh! – Justus Moor [SPD]: Warum?) Zum einen reichen die vorgeschlagenen 65 Millionen Euro bei einer Pauschalverteilung eben nicht aus, um allen Kommunen die entstehenden Beitragsausfälle zu erstatten. Zahlreiche Kommunen würden schlechter gestellt als bei der von uns beabsichtigten weiteren Spitzabrechnung. Daher würden Sie auch von den Kommunen für diesen Vorschlag keine Zustimmung erhalten. Zum anderen halten wir auch am Stichtag 01.01.2018 fest. (Christian Dahm [SPD]: Genau!) Der vorgeschlagene Härtefallfonds stellt nichts anderes als eine partielle Rückverlagerung des Stichtags dar, soll alte Verantwortlichkeiten kaschieren und würde neue Abgrenzungskonflikte schaffen. (Justus Moor [SPD]: Nein! – Christian Dahm [SPD]: Nein, nein!) Die De-facto-Abschaffung der Beiträge 2022 erfolgte bereits mit weitgehender Rückwirkung über vier Jahre hinweg. Anders als bei Ihrem Vorschlag erhielten die Bürger übrigens einen echten Anspruch. Es gab auch keinen Eigenanteil und keine Einkommensgrenze. Wir sind damit in dieser Phase bereits viel weiter gegangen. Landtag Unserem Änderungsantrag und dem Gesetzentwurf stimmen wir zu und schließen nun das Kapitel der Straßenausbaubeiträge für Nordrhein-Westfalen endgültig ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Frieling. – Für die SPD spricht nun ihr Abgeordneter Herr Dahm.
Christian Dahm SPD
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Frieling! Ich will nur gleich klarstellen: Nicht Sie schaffen das hier heute ab, sondern das Parlament. Ich bin sicher, dass das hier heute mit breiter Mehrheit passieren wird. (Beifall von der SPD) Wenn die Bürgerinitiativen nicht gewesen wären, hätten Sie sich an dieser Stelle auch nicht bewegt. Das will ich hier gleich zu Beginn ganz deutlich ansprechen. (Beifall von der SPD – Zuruf von der SPD: Richtig! – Zurufe von Heinrich Frieling [CDU] und Jochen Klenner [CDU]) Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge heute ist die Unvollendete. So könnte man die Verabschiedung des Gesetzes nennen. Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft – dem Grunde nach und in der Zukunft. Das ist gut, richtig und auch längst überfällig. Es ist gut, weil sie ungerecht sind. Es ist sozial, weil sie die Bürgerinnen und Bürger auch finanziell überfordern. Es ist richtig, weil sie bürokratisch sind. Das ist überfällig, weil Sie, die CDU, sich seit Jahren zusammen mit ihrer Ministerin mit Händen und Füßen dagegen gewehrt haben. Dann wurde der Druck der Straße zu groß. Unzählige Bürgerinitiativen, Zuschriften, Demos, Resolutionen, die uns hier erreicht haben, Petitionen, Beschlüsse in Räten auch unter CDU-Führung und nicht zuletzt die erfolgreichste Volksinitiative in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen mit 500.000 Unterschriften haben dazu beigetragen. Einige Bürgerinitiativen sind heute hier, und zwar unter anderem aus Mettmann, Sundern im Sauerland, Schleiden, dem Kreis Siegen-Wittgenstein, Bad Laasphe – auch Gescher will ich will ich nicht vergessen –, die von Ihnen heute ein klares politisches Signal erwarten. Ich will das noch einmal betonen: Es ist der Erfolg dieser Initiativen, den Druck seit 2018/2019 hochgehalten zu haben, sodass Sie und die Ministerin sich dem nicht weiter entgegenstellen konnten. (Beifall von der SPD – Jochen Klenner [CDU]: Das ist auf jeden Fall nicht Ihr Erfolg! – Weitere Zurufe!) 28.02.2024 Das ist gut so. Der Dank gebührt diesen Initiativen. (Jochen Klenner [CDU]: Sie haben gar nichts beigetragen! Null! – Zuruf von Anke Fuchs- Dreisbach [CDU] – Weitere Zurufe) – Ich bin schon der Auffassung, Herr Kollege Schnelle, dass Politik auch auf aktuelle Ereignisse reagieren müsste und sollte. (Zurufe von der CDU) Straßenausbaubeiträge – ich will das gleich noch mal herausstellen – waren in den letzten Jahren immer mal wieder Dauerthema, auch in der letzten und in der vorletzten Legislaturperiode. (Jochen Klenner [CDU]: Ha!) Ich kann mich noch gut daran erinnern, da saß ich nämlich schon hier, andere von Ihnen nicht. (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Da kam nichts von Ihnen! – Zuruf von Anke Fuchs-Dreisbach [CDU]) Aber die Abschaffung der Beiträge war nie ein Thema. Es ist nicht gut, dass dieses Gesetz die letzten Meter nicht geht. Denn gerade viele Menschen, die den Druck der Straße organisiert haben, werden von ihrem Erfolg nichts haben. Viele Menschen, die Unterschriften gesammelt, Demos und im Ergebnis eine gesellschaftliche Mehrheit organisiert haben, mussten oder müssen noch für die Sanierung ihrer Straße bezahlen. (Zuruf von Anke Fuchs-Dreisbach [CDU]) Denn an Ihrem frei gewählten Stichtag – das haben Sie ja vorhin noch mal sehr deutlich formuliert, Herr Frieling –, dem 1. Januar 2018, rütteln Sie und Frau Ministerin Scharrenbach keinen Meter. Das könnte man anders machen. Man könnte eine andere Stichtagsregelung wählen. (Zuruf von Heinrich Frieling [CDU]) – Sie können ruhig noch ein bisschen reinschreien. (Jochen Klenner [CDU]: Sie sind das schuld!) – Sie regieren seit 2017 in diesem Land. Es ist Ihre Verantwortung und Ihre Entscheidung, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD – Lachen und Zurufe von der CDU – Unruhe – Glocke) Man könnte eine andere Stichtagsregelung wählen. Man könnte einen Härtefallfonds nach bayerischem Vorbild wählen. (Zurufe von Klaus Voussem [CDU] und Jo- chen Klenner [CDU]) So fordern es die Verbände, so fordern es die Initiativen, und so legen wir Ihnen diesen Vorschlag heute Landtag gemeinsam mit der FDP vor. Damit könnte man auch die letzten Meter zu einem guten Gesetz und zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gehen, damit nämlich alle in dessen Genuss kommen. Ich bin der Auffassung, man kann auch bei der Bürokratie einen anderen Weg wählen, nämlich weg vom Antragsverfahren hin zu pauschalen Zuweisungen. Ich werbe dafür. Lassen Sie uns doch die letzten Meter zusammen gehen. Lassen Sie uns auch die Menschen mitnehmen, die einen beeindruckenden politischen Erfolg in diesem Land errungen haben, und auch diejenigen, zum Beispiel am Lerchenweg in Köln, in Uedem oder in vielen anderen Städten und Gemeinden, die nach wie vor Beitragsbescheide bekommen. Ansonsten produzieren Sie heute mit Ihrer Entscheidung auch viele Enttäuschte. Ich bin davon überzeugt, dass wir heute die Möglichkeit haben, endlich auch ein politisches Thema zu befrieden. Der von Ihnen gewählte Stichtag produziert willkürlich Verliererinnen und Verlierer und lässt frustrierte Anliegerinnen und Anlieger zurück. Das bräuchte es nicht. Das Thema taugt doch nicht mehr für parteipolitische Auseinandersetzungen. (Simon Rock [GRÜNE]: Hört, hört! – Norwich Rüße [GRÜNE]: Das ist ja interessant!) Sie haben Ihre Haltung seit 2018 verändert. Auch wir haben das getan. Das ist gut und richtig. Ich erkenne das an. Wir erkennen das an. Jetzt könnten wir dieses Streitthema einer endgültigen Lösung zuführen. Das wäre ein starkes Ergebnis des politischen Prozesses und auch des Landtags. Die Brücke ist gebaut. Gehen Sie im Interesse der betroffenen Menschen in diesem Land drüber. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Dahm. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Dr. Korte.
Dr. Robin Korte GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dahm, ich will mich Ihrer flammenden Rede für überparteiliche Zusammenarbeit gerne anschließen und ausdrücklich die Einladung aussprechen: Schließen Sie sich uns doch an und schaffen Sie mit uns gemeinsam den letzten Schritt, (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) den Schritt, den am Ende tatsächlich mehrere Regierungen unterschiedlicher Farbenlehre vor uns – Rot-Grün und Schwarz-Gelb – trotz langer Debatten nicht geschafft haben. Wir beenden hier heute mit den Straßenausbaubeiträgen eine jahrzehntelange Geschichte von Streitig-28.02.2024 keiten nicht nur in diesem Parlament, sondern auch Streitigkeiten, die nicht nur die Kommunalverwaltungen und die betroffenen Anlieger*innen, sondern insbesondere auch die Gerichte in unserem Land und die ehrenamtliche Kommunalpolitik massiv beschäftigt und belastet haben. Nicht zuletzt geben wir mit diesem Beschluss die Sicherheit, dass Menschen für ein lange bewohntes oder auch ein frisch erworbenes Grundstück künftig nicht mehr unerwartet und unbeeinflussbar zu fünfstelligen Beitragssummen herangezogen werden, was vielerorts existenzielle Sorgen ausgelöst hat. Damit ist zukünftig Schluss. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Doch auch, wenn es unkompliziert erscheinen mag, einem solchen Beitragserhebungsverbot heute, wo es fertig ausgearbeitet und finanziert ist, zuzustimmen, war der Weg dahin – wie fast immer in der Politik – komplexer, als es zunächst scheint. Es ist eben nicht damit getan, nur einen Paragrafen aus dem Kommunalabgabengesetz zu streichen, sondern es gilt, die Voraussetzungen und Folgen zu beachten. Dabei waren für uns Grüne immer insbesondere zwei Aspekte sehr zentral, nämlich dass sich für die Kommunen keine finanziellen Nachteile ergeben dürfen und dass es eine merkbare Entlastung in der staatlichen Bürokratie gegenüber dem Status quo, also dem in seiner Konstruktion doch eher unreifen Förderprogramm, gibt. Beide Anliegen kann man anhand des vorliegenden Gesetzentwurfs mit „ja“ beantworten. Mit dem gewählten Erstattungsverfahren müssen sich die Kommunen keine Sorgen über Einnahmeausfälle machen. Mit unserem Änderungsantrag machen wir gerade diesen Punkt noch einmal deutlicher, damit klar ist, dass alle entfallenden Beiträge vollständig ersetzt werden. Wer die Begründung zum Gesetzentwurf ausführlich gelesen und den Ausführungen der Ministerin vergangene Woche im Ausschuss gelauscht hat, für den deutet sich auch an, dass wir zu diesem Gesetz eine Umsetzungsverordnung erwarten dürfen, die den Kommunen dank auskömmlicher Erstattungssätze eine hohe Sicherheit gibt, dass sie nicht auf Kosten sitzen bleiben, und die zugleich kluge und unbürokratische Verrechnungen zum Beispiel für den Abzug gemeindeeigener Grundstücke über den Frontmetermaßstab enthalten wird. Zu guter Letzt will ich trotzdem noch zu einem Punkt kommen, der uns in der Debatte bis zuletzt immer wieder beschäftigt hat, nämlich der Frage, ab welchem Stichtag das Land die Kosten für Straßenausbaumaßnahmen erstattet. Oder umgekehrt gefragt: Bis zu welchem Stichtag müssen Anlieger*innen noch selbst zahlen? Eigentlich ist die Sache klar. In der vergangenen Wahlperiode wurde das Förder-Landtag programm von Schwarz-Gelb auf Maßnahmen begrenzt, die vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Mit unserem Koalitionsvertrag haben wir zugesagt, dass wir die Beiträge endlich gesetzlich abschaffen und beim Stichtag an die Vorgängerregierung anknüpfen. Folgerichtig sieht es der Gesetzentwurf vor, und nur so ist es auch finanziell hinterlegt. Dennoch möchte ich sagen: Natürlich nehmen wir uns all die Zuschriften zu Herzen, und natürlich nehmen wir diejenigen Stimmen ernst, die sich für einen anderen, früheren Stichtag aussprechen, viele von Ihnen, weil sie persönlich betroffen sind. Es ist keine Sturheit, dass wir bei dem 1. Januar 2018 bleiben, sondern es sind die Sachargumente, die uns in der Abwägung überzeugen, dass es keine bessere und gerechtere Option gibt, die für das Land in seiner derzeitigen wirtschaftlichen Lage finanzierbar und verlässlich darstellbar ist. Für uns überwiegen am Ende Verlässlichkeit und Rechtsklarheit und dass wir den Kommunen sowie den Menschen in Nordrhein-Westfalen mit diesem Gesetz heute eine ehrliche und belastbare Zusage geben können. Sie ist vor allem auch im Vergleich zum Änderungsantrag von SPD und FDP belastbar, den sie uns gestern, mehr als fünf Monate nach Veröffentlichung dieses Gesetzentwurfs und 24 Stunden vor der entscheidenden Debatte heute im Plenum noch auf den Tisch geknallt haben. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Enthalten sind zwei Forderungspunkte, die Sie nicht mit den Kommunen abgestimmt haben und die im Landeshaushalt nicht seriös hinterlegt sind. (Christian Dahm [SPD]: Natürlich sind die hin- terlegt! Die Selbstbewirtschaftungsmittel sind doch hinterlegt!) Sie wissen selbst genau, dass Ihr Antrag dieses Gesetz sprengen und am Ende an der Konnexität scheitern lassen würde. Weil Sie genau das wissen, haben Sie in der vergangenen Woche die Debatte im Fachausschuss gescheut und sich nicht getraut, (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) diesen Antrag dort in Anwesenheit der Fachverwaltung und mit ausreichend Zeit für Debatte und Erörterung in der Öffentlichkeit vorzulegen. Deshalb schließen wir uns diesem Antrag auch nicht an, sondern bleiben bei unserem Gesetzentwurf, mit dem wir das Kapitel der Straßenausbaubeiträge heute ein und für alle Mal schließen. Liebe SPD, liebe FDP, diese Chance kommt nur einmal. Geben Sie sich einen Ruck und lassen Sie das Genörgel sein. Ziehen Sie diesen unsauberen Änderungsantrag zurück und machen Sie mit! Es ist ein gutes Gesetz, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank. 28.02.2024 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Oh! Sag das mal den Initiativen!)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Dr. Korte. – Für die FDP spricht nun ihr Abgeordneter Herr Wedel.
Dirk Wedel FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Straßenausbaubeiträge für zukünftige Maßnahmen auch rechtlich abgeschafft. Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht und entspricht der bereits am 24. März 2022 vom Landtag erhobenen Forderung. Eine große Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern hat sich über viele Jahre dafür eingesetzt. Nicht gelöst wird durch den Gesetzentwurf der Landesregierung allerdings das Problem von hohen Beiträgen betroffener Bürgerinnen und Bürger, die weder von der bisherigen Förderung noch von der heute anstehenden Abschaffung profitieren, weil die betreffenden Maßnahmen bereits vor 2018 beschlossen worden waren. Die in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf aus den Städten Willich und Remscheid geschilderten Fälle dürften exemplarisch für Fälle aus dem ganzen Land stehen. Unser Änderungsantrag sieht deshalb einen Härtefallfonds für Straßenausbaumaßnahmen vor, die von 2014 bis 2017 beschlossen wurden oder in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2014 und spätestens im Haushalt des Jahres 2017 standen, mit dem besondere Härten aus der Beitragspflicht anteilig ausgeglichen werden sollen. Die Regelung orientiert sich an der entsprechenden Vorschrift des bayerischen Kommunalabgabengesetzes. Abweichungen ergeben sich insbesondere aufgrund der hinter der bayerischen zurückbleibenden nordrhein-westfälischen Stichtagsregelung. Von deren Änderung etwa nach dem Vorbild Bayerns auf den Zeitpunkt der Festsetzung des Straßenausbaubeitrags mussten wir trotz der vielfach in der Anhörung zum Gesetzentwurf erhobenen Forderung wegen der nicht zu überblickenden Kostenfolgen absehen. Da Straßenausbaubeiträge eine mitunter hohe finanzielle Belastung für die Betroffenen darstellen können, soll das Land wegen der besonderen Übergangssituation einen freiwilligen Ausgleich in besonderen Härtefällen gewähren. (Beifall von der FDP, Christian Dahm [SPD] und Justus Moor [SPD]) In dem Auseinanderfallen der Handhabung der Beitragserhebung aufgrund der Stichtagsregelung ist allerdings nicht automatisch eine Belastung zu sehen, die auszugleichen wäre. Eine unterschiedliche Be-Landtag handlung von Fällen, die vor bzw. nach dem Stichtag liegen, ist jeder Stichtagsregelung immanent. Eine besondere Belastung ist vielmehr nur dann gegeben, wenn hierzu weitere besondere Umstände hinzutreten, der Betroffene beispielsweise in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt ist. Aufgrund der Einwohnerrelation Nordrhein-Westfalens im Verhältnis zu Bayern sowie der im Vergleich zur bayerischen Regelung eher zu mehr systematischen Härten führenden Stichtagsregelung des Gesetzentwurfs wird der Härtefallfonds mit 100 Millionen Euro bemessen. Die erforderlichen Mittel stehen in Form von Selbstbewirtschaftungsmitteln zur Verfügung, deren Stand zum 1. Januar 2024 rund 156,6 Millionen Euro beträgt. (Beifall von der FDP und Justus Moor [SPD]) Auch die sich durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eröffnende Möglichkeit, den bei der Erhebung anfallenden Bürokratieaufwand einzusparen, will Schwarz-Grün nicht nutzen. Die Landesregierung hat verlautbart, dass sie davon ausgeht, dass der Personal- und Sachaufwand der Kommunen im Wesentlichen gleich bleibt. An die Stelle des Beitragserhebungsverfahrens der Gemeinden gegenüber den Anliegern trete das Abrechnungsverfahren über die Landeserstattung, das den gleichen Grundsätzen folge wie die bisherige Beitragserhebung. Der Bund der Steuerzahler NRW hat den landesweiten Bürokratieaufwand für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge zum Stand 2019 auf über 60 Millionen Euro hochgerechnet. Ein gleichbleibender Bürokratieaufwand trotz Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist aber weder gerechtfertigt noch vermittelbar. (Beifall von der FDP) Die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Erstattungsregelung ist zudem nicht über jeglichen verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben. Und, lieber Herr Kollege Dr. Korte, wenn hier ein Problem mit der Konnexität besteht, dann ist das im Gesetzentwurf der Landesregierung zu sehen, nicht in unserem Änderungsantrag. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Mit unserem Änderungsantrag schlagen wir Ihnen im Einklang mit Art. 78 Abs. 3 Satz 3 der Landesverfassung einen pauschalen Ausgleich für die den Kommunen entgehenden Beiträge vor. Durch die Pauschalierung entfällt bei den Kommunen der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge, der in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf mit ca. 50 % des Aufkommens beziffert wurde. 28.02.2024 Für das Jahr 2024 kann somit von der Auskömmlichkeit der dafür vorgesehenen 65 Millionen Euro ausgegangen werden. Wieso dieser Betrag nicht ausreichen soll, Herr Kollege Frieling, erscheint mir nicht nachvollziehbar. Mehr haben Sie in dem Haushaltstitel, aus dem Sie die Spitzabrechnung finanzieren wollen, doch gar nicht veranschlagt. Aufgrund der verfahrensfehlerhaften Kostenfolgeabschätzung der Landesregierung soll zudem der Zeitpunkt der Überprüfung, ob die neu gestalteten Regelungen zu einer wesentlichen Belastung im Sinne des Konnexitätsausführungsgesetzes führen, auf den 1. Januar 2025 vorverlegt werden. Meine Damen und Herren, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Stimmen Sie für einen Härtefallausgleich und die Abschaffung unnützer Bürokratie! Andernfalls wird sich die FDP-Fraktion zu dem Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Herr Wedel. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „Straßenausbaubeiträge“ beschäftigt mich als kommunalpolitischer Sprecher meiner Fraktion seit Beginn der letzten Wahlperiode 2017. Wenn man der Debatte gerade so gefolgt ist, dann kann man sich eigentlich nur wundern, warum es so lange gedauert hat, dieses Relikt abzuschaffen. Man könnte meinen, dass irgendwie alle schon immer dagegen waren – SPD, CDU, FDP und Grüne. Es ist wie so oft: Am Ende will es keiner gewesen sein. Aber machen Sie sich mal ehrlich, meine Damen und Herren: Sie alle haben in wechselnden Konstellationen das Problem über Jahre ignoriert. Erst eine Volksinitiative mit über einer halben Million Zeichnern und erst die Abschaffung in zahlreichen anderen Bundesländern hat zu einem langsamen – zu einem sehr langsamen – Umdenken auch hier in NRW geführt. (Am Platz des nicht anwesenden Parlamenta- rischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion klingelt das Telefon.) Wir hatten dazu eine Reihe von Anhörungen hier im Hause, und neben ganz praktischen Gründen, zu denen ich gleich noch kommen will, sprachen doch insbesondere die Härten, die für manche Eigenheimbesitzer mit diesen Beiträgen verbunden waren, für eine Abschaffung. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das Tele- fon klingelt!) Landtag Betroffene schilderten uns hier, wie der Traum vom Eigenheim zum Albtraum wurde, als gewaltige Rechnungen von der Kommune ins Haus flatterten, oder wie sie sich genötigt sahen, das Elternhaus zu verkaufen, weil es dummerweise auf einem Eckgrundstück stand und daher gleich von zwei Seiten beitragspflichtig war. Für den Laien muss man vielleicht noch mal kurz erklären, dass es bei Straßenausbaubeiträgen nicht um die Erschließung von Grundstücken geht, also nicht um … (Das Telefon am Platz des nicht anwesenden Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD- Fraktion klingelt erneut.) – Geht jetzt mal einer dran? (Norwich Rüße [GRÜNE]: Machen Sie doch! – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Heute eine ganz lange Leitung!) Es geht also nicht um den Anschluss an das Kanalund Straßennetz. Das ist mit den Erschließungsbeiträgen abgegolten. Bei Straßenausbaubeiträgen geht es unter anderem um die sogenannten Verbesserungen. Gerade ist zum Beispiel der Rückbau von Parkplätzen und Fahrbahnen zugunsten überdimensionierter Radwege sehr in Mode. Solche Segnungen durfte der Eigenheimbesitzer mitbezahlen, ob er sie nun wollte oder nicht. Doch damit nicht genug: Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen war eine Beschäftigungsmaßnahme für die Verwaltungen und Rechtsanwälte hier im Land. Je nach Schätzung ging bis zu der Hälfte der Beiträge nur dafür drauf, sie einzusammeln und zu verwalten. Es spricht also sehr viel dafür, diese Straßenausbaubeiträge heute endlich abzuschaffen, insbesondere für uns als eine Partei, die sich für die Interessen der Eigenheimbesitzer stark macht. Im Gegensatz zu anderen hier im Hause träumen wir nicht vom Bürger, der im klimafreundlichen Einheitswohnblock sein Dasein fristen muss, sondern wir wollen Grundlagen dafür schaffen, dass ein Eigenheim für breite Schichten der Bevölkerung wieder ein erreichbares Ziel wird. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist ein kleiner Baustein auf dem Weg dahin. Wir werden dem lange erwarteten Gesetzentwurf der Regierungskoalition daher gerne zustimmen, unabhängig davon, wie er eventuell noch geändert wird. Es gibt da nur einen Wermutstropfen. Die Landesregierung sieht als Stichtag für die Abschaffung den 1. Januar 2018 vor. Die Beiträge, die davor rechtskräftig beschlossen wurden, sollen weiterhin bezahlt werden. Das ist insbesondere für die Leute traurig, die sich bei der Volksinitiative und anderswo gegen die Beiträge stark gemacht haben. Denn die wird es 28.02.2024 treffen; die werden trotzdem weiter bezahlen müssen. Das stört nicht nur mein Gerechtigkeitsempfinden. Die Kollegen aus SPD und FDP haben dazu einen Änderungsantrag mit einem Härtefallfonds vorgelegt, den wir ebenfalls gerne unterstützen werden. Im Falle der SPD ist das allerdings, wenn wir ehrlich sind, ein bisschen unehrlich. Denn 2017 waren Sie selbst noch an der Regierung hier in NRW und hätten die Beiträge höchstselbst abschaffen können. Herr Dahm, das haben Sie damals nicht getan und meckern nun über die CDU, die das rückwirkend nicht für Sie übernimmt. Das versteht man dann wohl nur als Sozialdemokrat. Ich würde da an Ihrer Stelle vielleicht den Mund nicht ganz so voll nehmen. Ich muss aber Ihre Beweggründe nicht verstehen, um zu sehen, dass man hier etwas Richtiges fordert. Die Menschen, die zum Wohle aller Engagement gegen die Straßenausbaubeiträge gezeigt haben, müssen berücksichtigt werden. Deswegen darf auch ich noch mal darum bitten, den Änderungsantrag zu unterstützen, und kann für meine Fraktion sagen, dass wir das tun werden; das ist ein Gebot der Fairness. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Tritschler. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ein historischer Tag; dabei bleibe ich auch. Das habe ich letzte Woche im Ausschuss schon gesagt: Es ist ein historischer Tag. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 1969 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen – übrigens damals einstimmig – das Kommunalabgabengesetz beschlossen, hat Straßenausbaubeiträge auf den Weg gebracht. Im Jahr 2024, 55 Jahre nach Einführung der Straßenausbaubeiträge, wird dieser Landtag die Straßenausbaubeiträge abschaffen. Insofern gratuliere ich Ihnen als Landtag schon einmal vorab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Angela Freimuth [FDP]) Wir haben bereits im Ausschuss sehr intensiv über den Werdegang dieser Regelungen miteinander diskutiert. Insofern wiederhole ich mich an die Adresse der SPD sehr gerne, dass es in der 16. Legislaturperiode eine Initiative der CDU-Fraktion gegeben hat. Sie ist über lange Zeit mit den damaligen regierungstragenden Fraktionen beraten worden. Die Grünen Landtag waren damals nicht die Herausforderung. Die SPD war es. Der Präsident, der aktuell hinter mir sitzt, war damals kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Er hat, soweit ich mich erinnere, über viele Monate versucht, einen Kompromiss mit Ihnen zu finden. (Die Ministerin wendet sich zum Präsidenten um.) – Ach so, Sie dürfen jetzt gar nichts sagen. Der Präsident soll neutral bleiben; alles in Ordnung. – Er hat über viele Monate versucht, mit Ihnen eine Lösung zu finden. Sie selber, Herr Dahm, haben in einer der letzten Sitzungen der 16. Legislaturperiode hier erklärt, dass das alles so richtig sei und die Leute zahlen sollten; Sie selber waren das.
André Kuper
Frau Ministerin, jetzt gibt es den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Abgeordneten Dahm. Lassen Sie die zu? Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Ja.
André Kuper
Dann Kollege Dahm.
Christian Dahm SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich bei Ihrer Initiative aus der vorletzten Legislaturperiode, die der heutige Präsident – damals, ich glaube, stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ihrer Fraktion – vorangetrieben hat, um wiederkehrende Straßenausbaubeiträge handelte? Dann haben Sie diesen Gesetzentwurf drei Jahre lang ruhend gestellt und kurz vor der Wahl 2017 zur Abstimmung gestellt. Niemand im Land Nordrhein-Westfalen – weder die kommunalen Spitzenverbände noch die Mehrheit dieses Parlaments – wollte diesen Antrag unterstützen. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ja, wir haben damals beantragt, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge im Land Nordrhein-Westfalen einzuführen. (Christian Dahm [SPD]: Dann haben wir das schon mal klar!) Aber das Entscheidende ist die Begründung, denn die Begründung, die die CDU-Landtagsfraktion damals verfasst hat – ich habe Ihnen im Ausschuss gesagt, ich habe den Antrag damals selbst geschrieben –, war, dass es viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gibt, die von den hohen Straßenausbaubeiträgen überfordert sind 28.02.2024 (Christian Dahm [SPD]: Sehr richtig!) und wir deswegen eine Lösung brauchen. Damals haben andere Bundesländer von diesem einmaligen Beitrag auf eine wiederkehrende Zahlung umgestellt, (Zuruf von Christian Dahm [SPD]) im Land Rheinland-Pfalz übrigens jetzt flächendeckend ausgerollt. Damit kommen auch alle zurecht, aber egal. Es gab damals über viele Monate einen Verhandlungsturn mit Ihnen. Das Problem ist jetzt, dass der Präsident neutral bleiben muss und ich auch nicht sein Gesicht sehe. (Christian Dahm [SPD]: Aber ich!) – Sie können das sehen, ich kann es nicht sehen. – Insofern weiß ich, dass es viele Versuche gegeben hat, zu Verständigungen zu kommen, wie man mit Straßenausbaubeiträgen umgeht. Das ist mit der SPD in der 16. Legislatur nicht gelungen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die dann eintretende Landesregierung von CDU und FDP hat sich intensiv damit auseinandergesetzt: Wie kann das denn gelingen? Sie wissen, dass es damals große Auseinandersetzungen gab, weil die SPD behauptet hat, die Bürger zahlten jedes Jahr 120 Millionen Euro Straßenausbaubeiträge. Wir haben gesagt: Der Wert stimmt nicht; (Christian Dahm [SPD]: Das war Ihre Zahl, nicht unsere!) deswegen machen wir ein Entlastungsprogramm und fangen mal mit 50 % an, um zu gucken: Was kommt denn im Land Nordrhein-Westfalen an? 2022 haben wir dann gesagt: Wir können aus den Erfahrungen auf 100 % erhöhen. Exklusiv für Sie anlässlich des historischen Tages: Wir haben seit 2018 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Höhe von 91 Millionen Euro von Straßenausbaubeiträgen entlastet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Man muss erst Erfahrungen sammeln, wie viel wirklich ankommt, denn ich mache keinen Hehl daraus – Sie haben gerade die Haushaltsberatungen hinter sich –: 65 Millionen Euro sind auch im Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen keine Peanuts. Diese 65 Millionen Euro werden zur Verfügung gestellt, um Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu entlasten. Wir haben ja gleich noch eine kommunalpolitische Finanzdebatte; dann wird es wahrscheinlich auch noch mal sehr interessant werden. Sie kriegen doch auf allen Ebenen mit, dass die öffentlichen Haushalte unter Druck stehen. Auf der Bundesebene haben Sie – das sage ich ohne Wertung – über Veränderungen beispielsweise beim Elterngeld diskutiert. Sie haben über viele andere Veränderungen vor dem Hinter-Landtag grund des Bundeshaushaltes diskutiert. Aber der Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen bleibt verlässlich und ist in der Lage, dieses Geld zur Verfügung zu stellen, um Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu entlasten. Deswegen kann jetzt auch diese rechtliche Abschaffung folgen. Finanziell abgeschafft sind sie für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen worden sind. Jetzt folgt die rechtliche Klarheit für alle Beteiligten. Straßenausbaubeiträge für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 in die Beschlusslage gehen, dürfen nicht mehr erhoben werden. Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen hat mit diesem Gesetzentwurf ein Zweites geschafft: Es gibt ja ungeheuer viele Menschen, die immer über Bürokratieabbau reden, aber diese Zukunftskoalition macht Bürokratieabbau. Das ist der entscheidende Unterschied. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Thorsten Klute [SPD]: Oh!) Deswegen ist das heute ein historischer Tag; ich wiederhole mich. (Christian Dahm [SPD]: Beim Gesetz fehlen aber noch 10 m!) – Die letzten 10 m zu gehen, wird die SPD auch schaffen; ich bin mir ganz sicher. Da die Uhr jetzt runterläuft und Sie munter miteinander diskutieren: Ich bedanke mich für die spannenden und interessanten Diskussionen, die wir seit der finanziellen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Land Nordrhein-Westfalen auch mit den Bürgerinnen und Bürgern geführt haben; das sage ich ausdrücklich. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Insofern ist es heute nicht nur ein historischer Tag, sondern heute ist ein schöner Tag. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Ende der Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und FDP Drucksache 18/8211. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/8211 abgelehnt. Wir stimmen zweitens über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/8139 ab. Der Ausschusses für 28.02.2024 Heimat und Kommunales empfiehlt in Drucksache 18/8139, den Gesetzentwurf Drucksache 18/6414 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/8139 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt dieser zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/6414 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und verabschiedet, (Anhaltender Beifall von der CDU und den GRÜNEN) was aber nicht heißt, dass wir mit den Abstimmungen am Ende sind. Wir stimmen drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/8212 ab. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/8212 abgelehnt. Wir kommen jetzt zu: 12 Bezahlkarte für Asylleistungen in Nordrhein-Westfalen flächendeckend einführen! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/8116 Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/8216 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Lürbke das Wort. (Unruhe) – Wir warten noch, bis sich die Reihen beruhigt haben bzw. der Raum verlassen wurde. Wir starten auch Ihre Redezeit nicht, Herr Lürbke; wir sind ja gut in der Zeit. – Jetzt haben wir eine gewisse Ruhe. Sie dürfen starten.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am liebsten wäre es mir, der Inhalt dieses Antrags wäre längst überholt, weil die schwarz-grüne Landesregierung, weil Frau Ministerin Paul längst ein schlüssiges Konzept zur Ausgestaltung einer flächendeckenden Umsetzung der Bezahlkarten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber Landtag in Nordrhein-Westfalen vorgelegt hätte. Aber das ist nicht der Fall. Durch die von uns beantragte Fragestunde eben sind wir jetzt zumindest etwas schlauer. Wir wissen jetzt zumindest etwas mehr über den Zeitplan, etwas mehr über die Einbindung der Kommunen. Zur konkreten Ausgestaltung hier in Nordrhein-Westfalen konnte Herr Minister Liminski aber eigentlich gar nichts sagen. Bezeichnend finde ich, wie sehr man hier jegliche Information zu so einem wichtigen Thema der Landesregierung fast aus der Nase ziehen muss. Deswegen muss man leider attestieren: Wir haben hier eine völlig verkorkste Kommunikation der Landesregierung. (Beifall von der FDP) Ein Beispiel war das fast schon entrückt wirkende Interview von Frau Ministerin Paul mit dem WDR vor zwei Wochen. Da wurde nämlich ganz deutlich nachgefragt: Wie gedenkt denn die Landesregierung, die Bezahlkarten in Nordrhein-Westfalen umzusetzen? Wie gedenkt die Landesregierung, die Kommunen dabei finanziell zu unterstützen? Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die Karten in Nordrhein-Westfalen für die Beteiligten einen Mehrwert haben? Die Antworten – mit Verlaub – sind ein Beispiel dafür, wieso sich so viele Bürgerinnen und Bürger von der Politik nicht für voll genommen fühlen. Eine solche Gesprächsverweigerung, die wir da erlebt haben, ist ein Offenbarungseid für die Koalition und grenzt insbesondere bei der Integrationsministerin an Arbeitsverweigerung. Deswegen ist es gut, dass Herr Minister Liminski hier für etwas mehr Aufklärung gesorgt hat. Der Widerspruch in der Landesregierung bei diesem Thema ist dennoch mit Händen zu greifen. Die CDU will, die Grünen finden das Ganze diskriminierend, die zuständige Ministerin schweigt, die Regierungskoalition lehnt den Antrag der FDP von vor wenigen Monaten zu dem Thema ab, während ein, zwei Tage später der Ministerpräsident genau das Gleiche eins zu eins in Berlin fordert. Ich sage Ihnen: Das hilft keinem, das gleicht eher einem Stück aus dem Tollhaus, und das ist schlecht für die Politik, schlecht für das Vertrauen in Politik und am Ende auch schlecht für unser Land. Ich zitiere einmal den von mir sehr geschätzten Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen in der NRZ vom 22. Februar dieses Jahres: „Ganz ehrlich: Mit dem Hin und Her bei der Bezahlkarte verspielt die Politik weiterhin Vertrauen.“ Ich finde, Herbert Reul hat recht. Dieses Hin und Her ist ja auch nicht irgendwer, sondern das ist Schwarz-Grün hier in Nordrhein-Westfalen, und deswegen 28.02.2024 finde ich die Einschätzung von Herbert Reul erfrischend ehrlich. (Beifall von der FDP) Sagen Sie als schwarz-grüne Koalition endlich klar, wie die Bezahlkarten in Nordrhein-Westfalen ausgestaltet sein sollen. Wir als FDP fordern Sie auf, bei der Umsetzung in Nordrhein-Westfalen im Kern drei Sachen zu beachten: Erstens. Schaffen Sie bitte eine flächendeckende Lösung. Andernfalls schaffen Sie nicht nur einen Flickenteppich, sondern im schlimmsten Fall einen löchrigen Schweizer Käse, bei dem Asylsuchende von Gemeinde zu Gemeinde, von Stadt zu Stadt, im Ruhrgebiet quasi von einer Straßenseite zur anderen Straßenseite unterschiedliche Bedingungen vorfinden und auch nutzen können. Zweitens. Senden Sie der kommunalen Familie ein klares, ein verbindliches Signal zur Unterstützung. Sie haben bereits bei der Frage zusätzlicher Plätze in Landeseinrichtungen, wie ich finde, recht verbrannte Erde hinterlassen, als Sie die Städte und Gemeinden im letzten Jahr mit vorzeitigen Zuweisungen alleingelassen haben. Ich kann Sie nur auffordern: Machen Sie diesen Fehler bei den Bezahlkarten bitte nicht wieder. Drittens. Füllen Sie den breiten Konsens im Bund und zwischen den Ländern mit Leben. Wir müssen Fehlanreize für irreguläre Migration wie Bargeldauszahlungen reduzieren. Die Bezahlkarte ist dabei ein wichtiger Baustein. Dazu müssen bei der konkreten Ausgestaltung der Karte auf Landesebene aber auch Einschränkungen bei der Auszahlung von Bargeld an Geldautomaten und in Geschäften vorgesehen werden. Eine Karte, bei der das gesamte Guthaben abgehoben werden kann, würde vielleicht weniger Bürokratie bedeuten, hätte aber null Steuerungswirkung, und das kann nicht der Weg für Nordrhein-Westfalen sein. (Beifall von der FDP) Bezahlkarten sind sicher nicht das alleinige Allheilmittel für die Herausforderungen in der Migrationspolitik – das habe ich auch nie gesagt –, aber sie sind ein wichtiger Baustein, und sie sind vor allen Dingen ein klares Signal an die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, dass die Politik in Bund und Ländern handlungsfähig ist. Deswegen kann ich Sie nur auffordern: Zeigen Sie als regierungstragende Fraktionen, zeigen Sie als NRW-Landesregierung bitte, dass Sie auch handlungswillig sind. Ich finde, alles andere wäre fatal. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP) Landtag
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Panske.
Dietmar Panske CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte nach der Fragestunde gerade tatsächlich gehofft, dass der Kollege Marc Lürbke seinen Redebeitrag möglicherweise ein bisschen eingekürzt. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD]) Ich fand, dass Herr Minister Liminski die vielen Fragen zum Thema „Bezahlkarte“ wirklich sehr umfangreich beantwortet hat. Ich werde das für meinen Teil tun, weil ich jetzt nicht alles im Einzelnen wiederholen möchte. Ich glaube, alle die mit dabei waren, haben verstanden, dass die Bewertung vom Kollegen Lürbke … Na ja. Das muss man als Opposition wohl so tun, dafür habe ich Verständnis. Die europaweite Ausschreibung ist letzte Woche Freitag erfolgt. Das ist einsehbar, das kann man sich anschauen. Damit werden bundesweit Mindeststandards festgelegt. Jedes Bundesland, auch Nordrhein-Westfalen, kann die eigenen Standards dazu, was eine Karte kann, was sie nicht darf und solche Dinge, selber beschließen. Dazu – das hat der Minister ausgeführt – finden momentan Gespräche statt. Vorgestern, am Montag, hat die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammengesessen – auch das hat der Minister eben gesagt. Es waren gute, vertrauensvolle Gespräche, und die gehen jetzt in den kommenden Tagen und Wochen weiter. Dann können die Fragen der FDP sehr detailliert beantwortet werden. Einigkeit besteht, dass die Karte möglichst verbindlich flächendeckend – das war gerade die Frage vom Kollegen Lürbke, die der Minister aber auch beantwortet hat – und mit einheitlichen Standards ausgerollt werden soll. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Wir werden darauf achten, dass das Verfahren bürokratiearm, pragmatisch und für die Kommunen einfach handhabbar ist. Die FDP fordert in ihrem Antrag, dass die Einführung einer Bezahlkarte finanziell unterstützt werden soll, und spricht von Kommunikationschaos. Der Ministerpräsident hat dazu eindeutig Stellung genommen. Er hat gesagt: Die Einführung der Bezahlkarte wird nicht am Geld scheitern. – Ich weiß nicht, was man noch mehr an Informationen haben will, um es richtig zu verstehen. (Zurufe von der SPD und Marc Lürbke [FDP]) Die Hausaufgaben in Nordrhein-Westfalen werden also gemacht, sie sind in großen Teilen schon gemacht worden. Der vorliegende Antrag der FDP greift 28.02.2024 ein wichtiges Thema auf – das sage ich auch –, aber er ist überflüssig, weil wir über Regierungshandeln reden, das schon stattfindet. Die Bezahlkarte wird in Nordrhein-Westfalen kommen, dafür braucht es keinen weiteren Beschluss dieses Parlaments. (Beifall von Heike Wermer [CDU]) Ich habe aber eine Erwartungshaltung gegenüber den regierungstragenden Fraktionen in Berlin und dem Kollegen Lürbke. Auf das Wort des Bundeskanzlers muss man sich verlassen können. Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Kanzler heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: Sofern für die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte gesetzliche Anpassungen durch die Bundesregierung notwendig sind, werden diese zeitnah durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht. Wir erwarten, dass das Wort des Kanzlers zählt, dass den Worten jetzt schnell Taten folgen (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) und die notwendigen Gesetzesänderungen im Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht werden. Man kann das relativ einfach machen, indem man mit breiter Mehrheit, zum Beispiel mit den Stimmen der FDP, dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Drucksache 20/8729 zustimmt. Dann hätte der Bund beim Thema „Bezahlkarte“ seine Zusage erfüllt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Panske, es wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass eine Kurzintervention angemeldet wurde. Die Kurzintervention ist angemeldet von der Abgeordneten Seli-Zacharias, die ich bitte, sich einzudrücken. – Sie haben jetzt eine Minute, Frau Abgeordnete.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Panske, bitte erlauben Sie mir an dieser Stelle aus gegebenem Anlass eine Frage. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass einer Ihrer Bundestagskollegen eine weitere Forderung aufgestellt hat: Die Bezahlkarte soll auch für Bürgergeldempfänger kommen. – Nun repräsentieren Sie hier natürlich Ihre CDU, weil Sie aber sagten, dass die Landesregierung daran arbeitet, trotzdem die Frage: Wie sieht es mit diesem Vorschlag konkret aus? – Vielen Dank.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank. – Herr Kollege, Sie haben jetzt eine Minute für die Erwiderung. Landtag
Dietmar Panske CDU
Herzlichen Dank, Frau Kollegin, für diese Frage, aber ich sage es ganz ehrlich: Die erübrigt sich an dieser Stelle. Ich weiß nicht, ob Sie das tun, aber wenn ich alles kommentieren sollte, was Bundestagskollegen, egal, von welcher Fraktion, herausgeben, hätten wir im Parlament viel zu tun und würden die Tagesordnung nicht abarbeiten können. Die Frage hat sich bislang überhaupt nicht gestellt, und ich glaube, die stellt sich auch nicht. Der Minister hat eben dazu ausgeführt. Wir werden in den nächsten Wochen mit dem Städte- und Gemeindebund, mit allen kommunalen Spitzenverbänden über das Thema „Bezahlkarte“ im Detail sprechen, eine Entscheidung treffen, und dann werden Sie es sehen. – Danke schön. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Panske. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Frau Gosewinkel.
Silvia Gosewinkel SPD
Man könnte ja meinen, werte FDP-Fraktion, dass die Versorgung von Geflüchteten Ihnen ein richtiges Herzensanliegen ist. Ganze vier Dokumente ab Anfang Februar – Kleine Anfragen, heute die Mündliche Anfrage in der Fragestunde und der vorliegende Antrag – sind in den Parlamentspapieren des Landtags zu finden. Sie beschäftigen sich also sehr fleißig mit diesem Thema. So stehen wir innerhalb des letzten halben Jahres heute zum dritten Mal an diesem Pult, (Heiterkeit von Marc Lürbke [FDP]) um über die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete zu sprechen, im Klartext also darüber, geflüchteten Menschen den Zugriff auf Bargeld zu verwehren. Ihre Geschichte klingt ganz einfach: Gebt den Geflüchteten kein Bargeld und damit keine Möglichkeit, Geld in die Herkunftsländer zu überweisen. Dann würden auch weniger kommen. – Sie gehen also wirklich davon aus, dass die nicht einmal 50 Euro pro Woche für den persönlichen Bedarf nach Asylbewerberleistungsgesetz so üppig sind, dass diese Menschen ins Ausland an Schlepperbanden überweisen könnten. Diese angeblichen Pull-Effekte sind weder belegt, noch können Überweisungen ins Ausland auf Geflüchtete als Kontoinhaber zurückgeführt werden. Das ist also eine rein populistische Brille. (Beifall von der SPD) Dazu wird die Fraktion ganz rechts gleich auch wieder Beifall klatschen. Ich finde, das ist ein sehr gefährliches Spiel. Aber gut: Über diese Haltung und über Ihr Menschenbild haben wir uns bereits im September ausgetauscht; das wissen wir schon. 28.02.2024 Neu ist allerdings die Vorgehensweise des Ministerpräsidenten. Wochenlang posaunte er die bundesweite Einführung der Bezahlkarte herum – immer wieder mit der gleichen Haltung wie die FDP. Schließlich verhandelte die Ministerpräsidentenkonferenz diese bundesweite Einführung der Bezahlkarte im Januar mit dem Kanzler. Die Ampel hat nun den Auftrag, dies rechtssicher in den Bundesländern umzusetzen. Kommen wir zum Skandal hier in NRW. Dieser Chaosministerpräsident fordert erst vollmundig und überlässt die Arbeit nun den Kommunen, statt selbst Verantwortung zu übernehmen. Ich frage: Wie soll das gehen? Selbst wenn es bundesweit eine prepaid-basierte Bezahlkarte gäbe, dann könnte doch nicht jede Kommune die Strukturen dafür selbst erarbeiten. Wie sollen die Kosten und allein der Verwaltungsaufwand für die Umstellung von Überweisungen auf Bezahlkarte denn getragen werden? Ich weiß nicht, ob es die Landesregierung vielleicht nicht mitbekommen hat: Es herrscht Fachkräftemangel, auch in unseren Kommunen. Ich frage mich, ob es eigentlich christdemokratisch ist, erst ein bevormundendes Menschenbild auf Geflüchtete zu beziehen und dann die Verantwortung für die Umsetzung nicht zu tragen? Diese Verantwortung einfach nach unten abzuwälzen, geht überhaupt nicht! (Beifall von der SPD Das ist ein riesiger Aufwand für die kommunalen Ver- waltungen; als hätten die sonst nichts zu tun. Ich gehe noch einen Schritt weiter: Diese Bezahlkarte ist nicht nur diskriminierend für Menschen, die sie nutzen müssen, sondern aus meiner Sicht auch wirtschaftsschädlich. Das steht weder der FDP-Fraktion noch einem Ministerpräsidenten der CDU gut zu Gesicht. Was sagt denn eigentlich die Wirtschaft zu diesen Vorschriften, wie Bezahlung umgesetzt werden soll? Was sagt der Einzelhandel? Und wie wird dann damit umgegangen, wenn man gar nicht mit Karte zahlen kann? Ich habe dazu bis jetzt kein Wort gehört, auch nicht in der Fragestunde gerade. Ich finde, dass das geklärt werden muss. (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Wir schaffen es immer wieder, Menschen in eine diskriminierende Situation zu bringen, ohne dass es wirklich notwendig ist. Außerdem hatten wir das bereits schon. Wir hatten mal Bezahlschecks, die aber gescheitert sind. Bei mir zu Hause gab es irgendwann nur noch ein Geschäft, das diese angenommen hat. Wie geht es eigentlich Kindern, wenn sie in einer Kita, zum Beispiel bei einem Basar, Getränke oder Waffeln nicht bar bezahlen können? Wie ist es auf Landtag dem Flohmarkt, wo man günstig Second-Hand-Kleidung kaufen möchte? Auch das ist nicht mit Karte möglich. (Zuruf von Sascha Lienesch [CDU]) Dort gibt es nirgendwo ein Lesegerät, ebenso wenig in Imbissrestaurants. Oder haben Sie – ich frage alle – Ihren Döner schon mal mit einer Karte bezahlt? Ich nicht. (Marc Lürbke [FDP]: Ja! – Weiterer Zuruf) Zusammengefasst: Es gibt keinen belegbaren Grund für eine Sinnhaftigkeit der Bezahlkarte und keinen Plan, wie sie verantwortungsvoll umgesetzt werden könnte. Es bleibt zu hoffen, dass die Bezahlkarte irgendwelche uns im Moment nicht schlüssigen positiven Effekte erzielen wird. Dem vorliegenden Antrag können wir nicht zustimmen. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gosewinkel. Über die leisen Oh-Rufe aus Ihrer Fraktion zu Beginn Ihrer Rede werden Sie sicherlich von Ihren Kollegen aufgeklärt. – Jetzt hat der Abgeordnete Rauer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Entschuldigen Sie, Herr Präsident! – Christian Dahm [SPD]: Das Präsidium bekommt morgen die Blumen! – Zuruf von der SPD: Macht das im Präsidium aus! – Heiterkeit von der SPD)
Benjamin Rauer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich möchte erst einmal daran erinnern, wo wir im Verfahren bei dieser Bezahlkarte aktuell stehen. Denn offenbar ist das notwendig in dieser Debatte. Ende Januar haben sich die Staatskanzleien von 14 der 16 Bundesländer auf die Standards zur Ausschreibung verständigt. Nun läuft die europaweite Ausschreibung gerade mal seit drei Tagen. Das wird dauern. Selbstverständlich nutzt die Landesregierung die Zeit für Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Flüchtlingsorganisationen. Tun Sie doch in Ihrer Rede und Ihrem Antrag nicht so, als ob wir heute eine Entscheidung treffen müssten. Noch wissen wir gar nicht, welche technischen Möglichkeiten die Anbieter von solchen Kartensystemen bereithalten. „Gründlichkeit vor Aktionismus“ war schon immer eine kluge Handlungsmaxime. Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, zwischen einer Bargeldersatzkarte für Menschen in einer Landes-28.02.2024 unterkunft und für solche Menschen, die schon einer Kommune zugewiesen worden sind, zu unterscheiden. Eine Bargeldersatzkarte kann in den Landesunterkünften zu einer Verbesserung für die schutzsuchenden Menschen wie auch für die Bediensteten in den Einrichtungen sorgen. Denn bislang erhalten alle Bewohner*innen der Landesaufnahmeeinrichtungen an jedem Dienstag ihre wöchentlichen Taschengeldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Barauszahlungen. Derzeit müssen alle betreffenden Personen bei der Auszahlung physisch anwesend sein. Dies erzeugt auch für das Personal einen großen logistischen Aufwand. Anders verhält es sich jedoch bei den kommunalen Unterbringungen. In ihrem Antrag behauptet die FDP, dass Kommunen die Geldleistungen in der Regel ebenfalls als Bargeld auszahlen. Meine Erfahrung als Sozialarbeiter in der psychosozialen Betreuung von Geflüchteten in einer kommunalen Unterbringung sowie aktuelle Rückmeldungen aus den Kommunen sagen etwas anderes. (Beifall von den GRÜNEN) Es ist übliches Vorgehen, dass die Menschen direkt nach der Zuweisung in den Kommunen ein eigenes Konto eröffnen, auf welches dann monatlich die ihnen zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz überwiesen werden. Ich habe die Rückmeldung verschiedener Kommunen bekommen, dass die Bargeldauszahlung gar kein Thema ist. Die bei mir angekommenen Rückmeldungen aus diversen Kommunen in NRW lauten unisono, dass Bargeldauszahlungen nur in Einzelfällen erfolgt sind und keinen bedeutenden Aufwand für die Verwaltung bedeuten. Das zeigt doch schon, dass die FDP es holzschnittartig darstellt. Wie immer macht es sich die FDP viel zu einfach, da sie diesen Antrag aus zwei Gründen stellt: Ihnen geht es um Abschreckung statt um Humanität in der Flüchtlingspolitik, und Sie wollen uns als schwarz-grüne Koalition treiben. (Thorsten Klute [SPD]: Ja, das gelingt ja auch! – Zuruf von Rodion Bakum [SPD] – Zuruf von Dietmar Panske [CDU]) Im Gegensatz dazu ist uns als schwarz-grüner Koalition wichtig: Wir wollen für Verwaltungsvereinfachungen sorgen. Wir wollen eine diskriminierungsfreie Version der Bezahlkarte. Wir lehnen den Antrag mit diesen Forderungen sowie natürlich auch den Änderungsantrag der AfD ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN) Landtag
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Rauer. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Seli-Zacharias.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Sollten die Grünen diesen minimalinvasiven Eingriff in das Asylbewerberleistungsgesetz“ – gemeint ist natürlich die Bezahlkarte für Asylbewerber – „tatsächlich torpedieren, stellt das die Fortsetzung der Koalition infrage.“ Wer hat es gesagt? Richtig, Wolfgang Kubicki von der Ankündigungspartei FDP. Was wird passieren? Richtig, nicht sonderlich viel. Fakt ist, dass die Ampel weder willens noch fähig ist, die Beschlüsse des Flüchtlingsgipfels vom November letzten Jahres umzusetzen. Da wir heute erneut über die Bezahlkarte für Asylbewerber reden, gilt es, festzustellen, dass es die AfD war, die das Problem früh erkannt hat. Bereits im Landtagswahlprogramm 2017 machten wir die hohen Geldleistungen als Pull-Faktor aus und forderten eine sofortige Umstellung auf Sachleistungen. 2019 forderten wir dann in einem Antrag die notwendigen bundesgesetzlichen Anpassungen, die ausschließliche Gewährung von Sachleistungen und die Einführung von Geldkarten. Die FDP bestritt damals übrigens noch, dass es sich beim ausgezahlten Taschengeld um einen Pull-Faktor handelt. Den Geldtransfer in die Heimatländer und die Zweckentfremdung des Taschengelds betrachteten Sie gar als eine sinnvolle Ergänzung der Entwicklungshilfe; das steht so im Übrigen auch im Protokoll. Wem aber mal wieder jegliche Scham fehlt, das sind selbstverständlich die Grünen. Das überrascht niemanden. Die Sprecherin der Grünen Jugend NRW meint doch tatsächlich, dass die Möglichkeit, Geld in die Heimat schicken zu können, keine reale Fluchtursache ist. Ricarda Lang behauptet in Verkennung der Rechtslage mit der gewohnten Ahnungslosigkeit, der Bund müsse keinerlei Gesetzesänderung vornehmen. Zur Krönung knüpfen die Grünen auf Bundesebene ihre Zustimmung zur Bezahlkarte an eine Bedingung: Flüchtlinge ohne Pass sollen zum Arzt gehen können, ohne Angst vor Abschiebung haben zu müssen. – Zur Klarstellung: Hierbei handelt es sich um Personen, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Wie sieht es denn nun im grün regierten NRW aus? Derzeit können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie die Bezahlkarte einführen oder nicht. Wie und ob die Kommunen vom Land unterstützt werden, 28.02.2024 steht also noch nicht fest. Da warten wir auf einen langen Prozess. Schauen wir uns aber erst einmal an, worum es im Detail geht. Neben der Unterkunft inklusive anfallender Nebenkosten sprechen wir beim sogenannten notwendigen persönlichen Bedarf, also diesem Taschengeld, über 146 Euro pro Monat, was in den jeweiligen Herkunftsländern recht viel Geld ist. Als Serviceleistung für die FDP haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, da wesentliche Forderungen fehlen: Erstens. Um wirklich alle Asylbewerber mit einer einheitlichen Regelung erfassen zu können, muss das Asylbewerberleistungsgesetz angepasst werden. Zweitens. Der Bargeldbezug, ebenso Überweisungen und Bargeldabhebungen am Automaten müssen vollständig unterbunden werden. Drittens. Sozialleistungen in Höhe des Bürgergelds sind im laufenden Asylverfahren auszuschließen, also die 18- und 36-Monats-Regelung. Mit diesen Maßnahmen können wir wenigstens einen von vielen Pull-Faktoren beseitigen, denn zur Wahrheit gehört leider auch, dass wir das Problem der anhaltenden Migration hiermit nicht vollständig beseitigen werden. Viele junge Migranten haben leider längst andere Einnahmequellen für sich reklamiert und gefunden. Das zeigt die dramatische Entwicklung im Bereich der Clan- oder auch der Drogenkriminalität. Da spielt das angesprochene Taschengeld selbstverständlich gar keine Rolle mehr. Darüber müssen wir aber an anderer Stelle sprechen; das würde heute den Rahmen sprengen. Für heute gilt allerdings: Es ist längst bekannt, dass Clans mit der Bezahlkarte für Flüchtlinge abkassieren wollen. Gegen eine Gebühr sollen Asylbewerber das Guthaben auf der Karte zu Bargeld machen können, wie die Bild-Zeitung erst gestern berichtete. In der Fragestunde hat die Landesregierung noch mal gezeigt, dass dazu noch keine wirklichen Gedanken gefasst wurden. Anscheinend ist diese Idee von Clans für die Landesregierung frisch, sie kommt aus heiterem Himmel. Kaum zu glauben, denken wir nur an die Coronazeit zurück, wie sich einige da erfolgreich die Taschen vollgemacht haben. Ich möchte das sogenannte Hawala-Banking nicht unerwähnt lassen. Auch darauf haben wir bereits 2019 in unserem damaligen Antrag hingewiesen. Da hat die Landesregierung erst mal lapidar geantwortet. Ich hoffe, dass es diesmal im Hinterkopf geblieben ist. Ganz wichtig: Der Schutz vor Missbrauch ist etwas ganz Wesentliches und Wichtiges. Wir erleben aber erneut, dass die mafiösen Clans, während die Politik sich in Arbeitskreisen dämlich debattiert, dem Staat Landtag mal wieder weit voraus sind und die nächsten Chancen für ihre kriminellen Geschäfte wittern. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Landesregierung spricht Minister Dr. Limbach in Vertretung für Frau Ministerin Paul.
Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Länder haben sich auf eine gemeinsame Ausschreibung für die Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Dieses Verfahren läuft und wird von der Landesregierung konstruktiv begleitet. Klar ist dabei, dass sich die Einführung einer Bezahlkarte an einer Vereinfachung für Verwaltung und Geflüchtete orientieren soll. Die Taschengeldausgabe nun einfacher zu regeln und damit auch das wöchentliche Anstehen entbehrlich zu machen, ist für die Verwaltung, aber auch für Geflüchtete eine Erleichterung. Darüber hinaus haben die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung verabredungsgemäß Gespräche zur Einführung und Ausgestaltung der Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen aufgenommen und werden diese vertrauensvoll weiterführen. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Karte möglichst verbindlich und flächendeckend sowie mit möglichst einheitlichen Standards ausgerollt werden soll. Dies soll bürokratiearm und für die Kommunen einfach, handhabbar und pragmatisch geschehen. Die Landesregierung wird für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Bezahlkarte Sorge tragen. Sie sehen: Die Landesregierung muss nicht aufgefordert werden, dieses und jenes zu tun. – Allerdings gilt es auch, zu beachten, an welcher Stelle eines Verfahrens wir uns befinden. Die Ausschreibung ist jetzt gestartet und damit wird nun ein Dienstleister ermittelt. Im weiteren Verfahren sind die weiteren Rahmenbedingungen zu klären. Das ist die Verfahrensabsprache, wie sie zwischen den Ländern getroffen wurde und wie sie nun geordnet im Wege des Vergabeverfahrens umgesetzt wird. Wir sind aber selbstverständlich bereits in konkreten Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir werden nun einen Rahmen entwickeln, der sich an den oben genannten Kriterien orientiert. Dabei werden weiterhin Fragen zu klären sein, denn ein vernünftiges Verfahren erfordert Sorgfalt und sollte sich weniger an schnellen Überschriften orientieren. Die Bezahlkarte ist kein politischer Selbstzweck. Daher gilt es nun, sorgfältig Rahmenbedingungen zu klären und eine Einführung gut vorzubereiten, damit 28.02.2024 sie eben kein Bürokratiemonster wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind somit am Schluss der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/8216. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/8216 abgelehnt. Wir stimmen zweitens über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/8116 ab. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/8116. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/8116 abgelehnt. Wir kommen zu: 13 Wohnungsnot in Nordrhein-Westfalen wirksam bekämpfen: Neubau vorantreiben und Immobilienmarkt wiederbeleben! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/8110 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Clemens das Wort. (Unruhe) Auch hier gilt wieder: Wenn Sie den Saal verlassen, machen Sie das bitte in einer Lautstärke, die es uns ermöglicht, die Debatte weiterzuführen.
Carlo Clemens AfD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer heute eine Kölner oder Düsseldorfer Wohnung auf Immoscout 24 inseriert, sollte seinen Laptop besser nicht zu lange beiseitelegen. Oft reicht eine Stunde, und das Postfach platzt aus allen Nähten. Hat man die Anzeige dann wieder entfernt, geht das Sichten und Vorsortieren los, aber nur einer unter teilweise Hunderten von Bewerbern kann am Ende die Wohnung bekommen. Die anderen versuchen es weiter und weiter, und sie verlieren allmählich die Hoffnung. Landtag Das Problem ist seit Jahren bekannt: Uns fehlen Wohnungen. Es betrifft längst nicht nur Metropolen wie Köln, Bonn und Düsseldorf, sondern die gesamte Rheinschiene, Münster und den Süden des Ruhrgebiets. 300.000 Wohnungen fehlen in NRW. Das ist mehr als das Sechsfache der jährlichen Wohnungsfertigstellungen. Alleine im Jahr 2022 sind per Saldo fast 300.000 Menschen zugewandert, die auch Wohnraum benötigen. Wir kommen mit dem Wohnungsbau nicht mehr hinterher. Die Folgen sind dramatisch. Wegen der hohen Mieten leben Familien oft auf viel zu engem Raum. Junge Erwachsene können keine eigenen Haushalte gründen, und immer mehr Menschen sind ohne Obdach. Zum Stichtag 30.06.2022 waren in NRW rund 78.350 Personen als wohnungslos gemeldet worden. Das ist ein Anstieg um 62 % in nur einem Jahr. Nicht zuletzt werden zunehmend kriminelle Geschäfte mit der Not der Menschen gemacht: maßlos überteuert angebotene möblierte Wohnungen, unverschämt hohe Abstandszahlungen für ein paar alte Möbel. Vorauszahlungsbetrug mit Fake-Inseraten usw. Dem Patienten Wohnungsmarkt muss auf die Beine geholfen werden. Wo selbst große Wohnungsunternehmen wie die VONOVIA oder die LEG keine Neubauten mehr starten, da liegt etwas im Argen. Viele Projektentwickler und Bauträger hören nicht nur auf zu bauen, sie sind insolvent. Neubau heißt aber mehr, als nur im aktuellen Umfeld extrem kostspielige Sozialmietwohnungen mit Förderbarwerten von bis zu 200.000 Euro pro Wohnung zu schaffen. Die soziale Wohnraumförderung darf nicht zu einem Fass ohne Boden werden. Das verlangt der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Steuergeld der hart arbeitenden Menschen da draußen. Wir müssen einfacher und kosteneffizienter bauen, nicht nur im sozialen Wohnungsbau, und wir kommen leider auch nicht umhin, Sozialmieten moderat anzupassen. Bürgergeld und Wohngeld plus federn die Belastungen ab. Auch eine zweckgebundene Fehlbelegungsabgabe gehört zurück auf die Tagesordnung. Wir könnten viel mehr Sozialwohnungen für die wirklich Bedürftigen bauen, ohne mehr Geld dafür auszugeben. Der soziale Wohnungsbau ist kein Allheilmittel. Natürlich sollten die Bundesmittel dafür ausgeschöpft, also durch das Land auch kofinanziert werden. Wir dürfen uns aber nicht verzetteln. Der Fokus muss auf der Förderung des Neubaus und der gleichrangigen Förderung von Mietwohnungen und Wohneigentum liegen. 28.02.2024 Wir bringen in unserem vorliegenden Antrag konkrete Vorschläge ein. Wer in diesen Zeiten bereit ist, neue Wohnungen zu bauen, braucht Planungssicherheit, gerade bei den Bauzinsen, und das ohne unüberwindliche Bedingungen oder bürokratische Auflagen. Wir fordern dazu ein ganz einfaches Angebot der NRW.BANK: ein Hypothekendarlehen mit einem festen Zinssatz, bis zum Ende der Laufzeit von 30 Jahren keine Zinsanpassungen, keine Laufzeitunsicherheit, keine Belastungssprünge. Alles ganz klar, einfach, berechenbar und für jeden zu verstehen. Auch das Volumen der neu vergebenen Hypothekendarlehen ist massiv eingebrochen. Bei vielen jungen Familien und Paaren reicht das Eigenkapital für den Traum vom eigenen Heim nicht aus. Als junger Familienvater weiß ich: Gerade in der Lebensphase mit kleinen Kindern braucht man Platz, drinnen Platz zum Spielen und ein zusätzliches Kinderzimmer, draußen für einen kleinen Garten mit Schaukel und Sandkasten und vielleicht mit einem Gemüsebeet. Wenn die Kinder groß sind, ist es zu spät. Wir wollen den jungen Paaren und Eltern mit Landesbürgschaften unter die Arme greifen. Das ist ein hochwirksames Instrument, denn die jungen Häuslebauer und Käufer ziehen Mietwohnungen dafür frei. Bei Erwerbsnebenkosten von 15 % auf den Immobilienkauf reicht das aber nicht aus. Es muss Schluss damit sein, die Bau- und Immobilienpreise, aber auch die Mieten erst durch immer mehr Regulierungen und Steuern sowie eine verfehlte Energiepolitik in unerschwingliche Höhen zu treiben, nur um sie dann hinterher mit viel Geld wieder herunter zu subventionieren. Wir wollen den Neubau vorantreiben und die eingefrorenen Immobilienmärkte wiederbeleben. Das Bauen in NRW soll schlank und kosteneffizient und seine Finanzierung einfach und sicher werden. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Clemens. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Görtz.
Guido Görtz CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Sorge, bei den ganzen Seiten, die ich hier mitgebracht habe, handelt es sich nicht um mein Redemanuskript, sondern um den Antrag der AfD, der uns gerade beschäftigt. Es sind sage und schreibe acht Seiten, Titel: „Wohnungsnot in Nordrhein-Westfalen wirksam bekämpfen: Neubau vorantreiben und Immobilienmarkt wiederbeleben!“. Erste Feststellung: Titel verfehlt. „Lähmung der parlamentarischen Arbeit“ würde es besser treffen. Warum? Erstens: Viele der AfD-Feststellungen bzw. - Landtag Forderungen sind nicht neu. Sie sind – man kennt das von Waschmaschinenbewertungen – AAA: alt, bereits angepackt, abgearbeitet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Zweitens. Sie springen planlos zwischen Bundesund Landeszuständigkeiten hin und her. Drittens. Vergangenen Donnerstag hatten wir eine Anhörung zu einem ähnlichen Thema, an der Sie auch teilgenommen haben, Herr Clemens. Dort wurden viele Ihrer Punkte im Antrag bereits beantwortet oder sogar widerlegt. Kurz und knapp: Für 2023 können wir für Nordrhein-Westfalen knapp 12.000 öffentlich geförderte Wohneinheiten vermelden. Rund 2,1 Milliarden Euro hat die Landesregierung dafür in die Hand genommen. Historisch! Das sucht auch im Ländervergleich seinesgleichen. Der Mietwohnungsneubau legt mit 68 % auf etwa 7.000 Wohnungen zu, und bei den Eigentumsmaßnahmen hat Nordrhein-Westfalen sogar eine Zunahme von über 162 % auf etwa 1.500 Einheiten zu verzeichnen. Regierungsverantwortlich und regierungsfähig sind selbstverständlich ausgewogene und ganzheitliche Maßnahmen in der Wohnraumpolitik: Neubau fördern, Bestandspflege sichern und energetische Sanierung unterstützen. Die Forderungen nach einer Entbürokratisierung und nach Vereinfachungen und Reduzierung von Bauvorschriften sind absolut richtig, aber sie sind eben auch nicht neu. Begründung: Das Bauministerium denkt im Einklang mit den übrigen 15 Bundesländern an ein Normenmoratorium. Auch mit der neuen Landesbauordnung hat NRW klare Akzente gesetzt. Die konsequente Weiterentwicklung des Bauportals NRW macht Digitalisierung im und am Bau überhaupt erst nachhaltig möglich. Mit der Baulandmobilisierungsoffensive bekommen 95 nordrhein-westfälische Kommunen zusätzliche Förderinstrumente an die Hand. Ein neuer Gebäudetyp E ist derzeit – das haben wir in der Anhörung diskutiert – aufgrund von noch offenen Haftungsfragen eher bundesseitig zu lösen. Die bisherigen Lösungen in den Ländern, die ihn praktizieren, überzeugen nicht. Nordrhein-Westfalen wird von der Wohnungswirtschaft im Vergleich zum Bund als absolut verlässlicher Partner angesehen. Auch das hat die Anhörung in der vergangenen Woche klar gezeigt. Was die in Ihrem Antrag vorgeschlagene Absenkung der Grunderwerbsteuer angeht, empfiehlt sich ein seriöser und fachkundiger Blick in den Gesamthaushalt; denn langfristige Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind zu berücksichtigen. Aber dieses seriöse und fachkundige Handeln ist dann wohl doch 28.02.2024 eher Sache einer Regierung und nicht der Opposition. Ich komme noch mal zurück auf die Bewertung von Waschmaschinen und auf Waschmaschinen im Allgemeinen. Ich sage Ihnen voraus: Bei der Behandlung im Fachausschuss werden Sie ins Schleudern kommen. – Nichtsdestotrotz stimmen wir der Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss stimmt die CDU-Fraktion zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Görtz. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Watermeier.
Sebastian Watermeier SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Clemens, mit dem vorliegenden Antrag wendet sich die AfD-Fraktion vordergründig dem Thema „Wohnungsnot“ zu. Immerhin kommt dieser inhaltlich aus, ohne die Deportation von Hunderttausenden Menschen als Instrument zur Behebung des Wohnraummangels zu präsentieren. (Andreas Keith [AfD]: Es ist doch mittlerweile gerichtlich bewiesen, dass das nicht stimmt, was Sie erzählen!) – Na ja, Sie haben immerhin auf Ihrem Landesparteitag in Marl eine Materiale verteile, die ein Journalist des WDR online gestellt hat. In dieser Printmateriale wurde ja sehr deutlich eine umfangreiche Remigration als Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt beschrieben. Insofern … (Beifall von der SPD) Man muss sich ja in diesem Rund schon über die kleinen Dinge freuen. Das ist vielleicht auch der Fall, wenn dieser Antrag, der bei der Versendung zwar noch den martialisch-preußischen Dateinamen „Rundumschlag Wohnungsnot“ trug, sonst doch in einer eher braven Sachlichkeit daherkommt. Er hat einen erheblichen Umfang. Auf insgesamt acht Seiten – Kollege Görtz hat es schon angesprochen – wird vor allem eine Zustandsbeschreibung mit Fallbeispielen vorgenommen und über zahlreiche Fußnoten zu untermauern versucht. Dieser erhebliche Umfang dient dazu, Sachkompetenz zu vermitteln, vermutlich sogar für deutlich andere Adressaten als die, die hier im Hause sitzen. Man könnte meinen, Sie wollten diesen Antrag zu Werbezwecken nutzen. Es ist ein klassischer Schaufensterantrag. Allerdings befindet sich im Schaufenster der AfD dann vor allem Landtag doch eher die Nachtauslage. Schauen wir uns Ihre Forderungen im Einzelnen an. Zunächst einmal liegt Ihr deutliches Prä, wie in der Vergangenheit von Ihnen auch mehrmals vorgetragen, auf der Wohneigentumsförderung. Ein Rundumschlag ist es nur dann, wenn man darunter verstehen möchte, andere erfolgreiche Strukturen der Wohnungsbauförderung zu zerschlagen. So wollen Sie großzügig und ohne Gegenfinanzierungsvorschläge jegliche selbstgenutzten Wohneinheiten und neu gebauten Mietobjekte von der Grunderwerbsteuer freistellen oder zumindest erhebliche Steuerreduzierungen dafür erreichen. Das Klatschen, das Sie an dieser Stelle hören, ist übrigens kein Beifall; es sind die haushaltspolitisch befassten Kolleginnen und Kollegen, die die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. (Vereinzelt Beifall von der SPD und der CDU) Sie fordern ebenfalls umfangreiche Zinssubventionen und anteilige Landesbürgschaften für private Bauherren. Beides ist sachlich sicher diskutabel, muss dann aber auch mit Blick auf den finanziellen Aufwand und die Zielgenauigkeit der Maßnahmen gerade mit Blick auf die angespannten Wohnungsmärkte in verschiedenen Kommunen zu Ende gedacht werden. Weiterhin ignorieren Sie natürlich – den Klimawandel gibt es ja nicht – weitestgehend energetische Fragestellungen, polemisieren gegen Effizienzstandards und vermengen eine notwendige Debatte um den Gebäudetyp E mit dem unterschwelligen Vorwurf einer ideologisch motivierten Überregulierung, als gäbe es für verschiedene Standards nicht auch gute Sachgründe, die man diskutieren muss. Zwei Dinge muss man dann doch noch hervorheben, die Ihren Antrag eben nicht zu einem konstruktiven Debattenbeitrag machen. Erstens befürworten Sie einen massiven Ausbau der an sich für breite Teile der Mittelschicht sinnvollen Eigenheimförderung vor allem auch mit dem Argument, Familien und Paare machten eine Mietwohnung frei, wenn sie ins gemeinsame Eigenheim zögen. Das stimmt natürlich im lokalen Kontext. Völlig klar. Im landesweiten Maßstab spielt sich diese Entwicklung aber wohl vor allem dort ab, wo Immobilien und damit auch Mietpreise nicht völlig durch die Decke gegangen sind. Anders ausgedrückt: Mieterinnen und Mieter in Düsseldorf oder Köln haben wenig davon, wenn Menschen im Bergischen oder im Kreis Recklinghausen ins Einfamilienhaus ziehen. Gegen die extremen Preise in den wachsenden Ballungsräumen werden Sie in der Eigenheimförderung nicht ankommen. Sie bedienen damit sehr selektiv bestimmte Lebens- und Familienentwürfe. Wohnraumförderung muss aber in ihrer Gesamtheit Menschen in vielfältigen Lebenssituationen gleicher-28.02.2024 maßen gerecht werden. Die SPD hat zu diesem Thema auch noch einen anderen Antrag für die morgige Plenardebatte eingebracht, der sich zum Beispiel mit der Situation von Alleinerziehenden und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte am Wohnungsmarkt auseinandersetzt. Zweitens. Wer im Bestand wohnt, dem nutzt Ihre Wohnungspolitik nichts. Sie ignorieren sowohl die erheblichen Sanierungsbedarfe vieler individueller Wohnobjekte in NRW als auch den Umbaubedarf vieler Quartiere gerade in den Ballungsräumen. Der Vollständigkeit halber: Auch die Landesregierung könnte hier mit mehr Effizienz bei der Städtebauförderung, bei der es zum Stichtag 1. Januar 2023 Ausgabereste von 312 Millionen Euro gab, besser werden und Synergieeffekte entwickeln. Gleichwohl gibt es natürlich aus einzelnen Kommunen ganz konkrete Beispiele, wo sowohl Städtebauförderung als auch Quartiersumbau hervorragend ineinandergreifen. Sie aber wollen die Sanierungsförderung und Quartiersentwicklung vollständig streichen. Es ist also völlig klar: Menschen, die in Essen-Kray, Gelsenkirchen-Rotthausen, Duisburg-Hamborn oder Dortmund-Nordstadt als Ihre Wählerinnen und Wähler gewonnen werden sollen, haben städtebaulich von Ihnen gar nichts zu erwarten. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit.
Sebastian Watermeier SPD
Der Debatte im Ausschuss sehen wir gemeinsam mit den anderen Fraktionen im Hause entgegen und stimmen der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Watermeier. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Tarner.
Hedwig Tarner GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Im Antrag wird auf die Wohnungsnot und den mangelnden Neubau hingewiesen. Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber kein NRW-spezifisches Problem. In ganz Deutschland haben wir hohe Baukosten, hohe Zinsen und einen Fachkräftemangel. Sie kritisieren unsere Ausrichtung der Wohnraumförderung. Wir fördern Mietwohnungsbau. Sie wollen, dass hauptsächlich Wohneigentum gefördert wird. Landtag Unsere Ausrichtung ist das Richtige. Einer Umverteilung der Wohnungsbauförderung des Landes zulasten des Mietwohnungsbaus und vor allem des geförderten Wohnungsbaus erteilen wir eine klare Absage. NRW ist seit jeher ein Mieterland. Wir haben in vielen Metropolen und Regionen knappen Wohnraum, insbesondere im niedrigpreisigen Sektor. Dazu debattieren wir nahezu jede Woche, morgen in der Aktuellen Stunde auf Antrag der SPD. Der Mieterbund und die Wohnungsbauunternehmen sind sich einig: Wir brauchen mehr Sozialwohnungen. – Da sind die Antragsteller in ihrer Blase und weit weg von dem, was die Menschen wirklich brauchen. Sie fordern, dass wir in NRW Festzinsen anbieten und Menschen von der Grunderwerbsteuer freistellen. Doch Sie liefern – typisch Opposition – keine Gegenfinanzierung. NRW kann die Zinspolitik der EZB nicht ausgleichen. Das ist auch nicht unsere Aufgabe. Die Reform der Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen ist in Arbeit. Ich habe viel Vertrauen zu meinen Kollegen, dass sie eine finanzierbare und möglichst gerechte Lösung erarbeiten werden. Im Bauausschuss wurde in der letzten Anhörung auf jeden Fall deutlich, dass keine gänzliche Abschaffung der Steuer erfolgen sollte, sondern, wenn überhaupt, nur für den Ersterwerb und für Familien der Bedarf einer Steuersenkung besteht. Wir stellen mit der Wohnraumförderung Mittel für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Wir bieten Förderung für Genossenschaften, neue Wohnformen und Studierende. Und neben dem Neubau und Projekten wie „Jung kauft Alt“ setzen wir auf die klimagerechte Modernisierung. Das bringt mich zum letzten Punkt: klimagerechtes Bauen. In Zeiten der Klimakrise vom Bund zu fordern, auf Effizienzstandards zu verzichten, passt in Ihre Verleugnungsstrategie hinein, aber nicht in ein verantwortungsvolles, auf Zukunft gerichtetes Handeln. Wir müssen uns vor Augen führen, dass wir neben der aktuellen Baukrise in der Klimakrise stecken. Wir brauchen innovative Bauformen – aber nicht, um billig zu bauen. Unsere Ziele sind nachhaltige Projekte. Modernisierung und energetische Sanierung sind wichtige Maßnahmen. Sie verringern die Energiekosten, sind ein wichtiger Baustein zum Erreichen der Klimaziele und bringen die Wohnraumqualität auf einen zeitgemäßen Standard. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu, und dann wird man sehen. – Danke. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 28.02.2024
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Tarner. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt die Kollegin Freimuth.
Angela Freimuth FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Wohnen ist ein knappes Gut. Es ist natürlich auch sehr löblich, dass wir jede Gelegenheit nutzen, uns hier im Parlament Gedanken darüber zu machen, wie wir Investitionswillige unterstützen und Rahmenbedingungen schaffen können, damit mehr Investitionen in Wohnungsbau möglich werden. Ich sage ausdrücklich und klar: Das gilt sowohl für das selbst genutzte Wohneigentum als auch für das Wohneigentum, das hinterher anderen Menschen zur Verfügung gestellt wird, also vermietet werden kann. In beiden Bereichen besteht tatsächlich hinreichend Bedarf. Wenn man sich den Antrag der antragstellenden Fraktion anschaut, stellt man fest, dass sich darin auch die eine oder andere Formulierung aus diversen Wahlprogrammen findet. Ich habe von der FDP einiges gefunden. Von der CDU gibt es ebenfalls ein paar Passagen. Auch von den Kollegen der SPD findet sich ein bisschen wieder. Das alles hat man irgendwie zusammengemischt, um hier den Eindruck zu erwecken, man sei maximal anschlussfähig und seriös und setze sich intensiv mit der Thematik auseinander. Wenn man dann in den Forderungsteil schaut, sieht man aber, dass hier doch vieles deutlich zu kurz greift. Was die Vorredner dazu schon angesprochen haben, will ich an dieser Stelle nicht wiederholen. JA, wir können auch als Land etwas tun. Der Bereich der Grunderwerbsteuer ist zu nennen. Deswegen haben wir in der letzten Legislaturperiode mit dem Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum auch entsprechende Instrumente geschaffen. Ich sage ausdrücklich: Es ist umso bedauerlicher, dass dieses Förderprogramm eingestellt wurde. Wir brauchen hier eine Politik, die verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionswillige, für private wie gewerbliche Projektentwickler, schafft. Wenn ich mir dann allerdings die Forderungen im Konkreten anschaue, dann wird es, wie gesagt, dünn. Es findet sich weder das Thema „Fachkräfte“ noch das Thema „Digitalisierung“. Wenn tatsächlich alles auf den Neubau gesetzt werden sollte, wie das die antragstellende Fraktion offensichtlich will, dann bleibt jeder Hinweis offen, wo die dafür nötigen Fachkräfte und Flächen überhaupt herkommen sollen. Die Fragen von Effizienz – Kollegin Tarner hat angesprochen, dass wir im Gebäudebereich Ressourcen schonen und dass wir Energie einsparen können. Der Gebäudesektor hat hier noch zahlreiche Mög-Landtag lichkeiten – werden von der antragstellenden Fraktion an keiner Stelle auch nur im Ansatz genannt. Natürlich werden wir der guten Gepflogenheit folgen und der Überweisung des Antrags zustimmen. Ich bin sehr gespannt, ob wir die von den Kollegen angesprochenen Themen und Probleme, die uns alle beschäftigen, insbesondere in den Regionen, in denen wir besonderen Wohnraumbedarf feststellen, aber die dafür nötigen Flächen gar nicht haben, gelöst bekommen. Vielleicht gibt es dazu in der Diskussion im Fachausschuss noch einige Hinweise. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Antrag ist ein bisschen der Aufgalopp für die wohnungs- und baupolitische Debattenlage am morgigen Donnerstag. (Zuruf) – Zumindest ein bisschen. Das wird morgen dann sicherlich ein bisschen differenzierter werden. Es ist mehr als richtig, dass sich der Landtag in Nordrhein-Westfalen mit wohnungs- und baupolitischen Fragestellungen auseinandersetzt. Aber der vorliegende Antrag blendet dann doch an der einen oder anderen Stelle das Vorhandene aus und tut so, als ob man das neu erfinden müsste. Der Abgeordnete Görtz ist mit seiner Übersetzung von AAA darauf eingegangen, die ich gerne noch einmal im Protokoll nachlese, weil das wiederverwendungsfähig ist. Insofern war das ein durchaus nachhaltiger Debattenbeitrag, sehr geehrter Herr Abgeordneter. Auf zwei Themen möchte ich gesondert eingehen, die in diesem Antrag adressiert sind und sich möglicherweise im Laufe des morgigen Tages auch wiederholen werden. Das ist zum einen das Thema „Grunderwerbsteuer“. Wenn Sie derzeit bundesweit die Anzahl der Baugenehmigungen verfolgen, sehen Sie, dass bundesweit die Zahl der Baugenehmigungen nach unten rauscht, insbesondere im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser, was angesichts der derzeit vorhandenen allgemeinen Unsicherheit nicht verwundert. Wir haben auf der einen Seite eine Bauzinssteigerung. Alle, die vor Jahrzehnten mal ein Haus gebaut haben, schocken diese Bauzinsen nicht, weil sie damals viel höher waren, als wie wir sie heute haben. 28.02.2024 Der Unterschied ist aber, dass wir eine deutliche Baukostensteigerung verzeichnen, insbesondere im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung, die letztendlich politisch gesetzt ist. So muss man das sehen. Deswegen ist jede Komfortsteigerung, die in Gesetzen eingetragen wird, gleichzeitig ein Beitrag zur Baukostensteigerung, in der Folge zur Miethöhe, aber auch zum Eigentumspreis. Deswegen haben wir in Nordrhein-Westfalen in zwei Novellierungen der Landesbauordnung Erleichterungen eingezogen, die übrigens im Parlament nicht unumstritten waren. Ich erinnere mich noch an die letzte Änderung zur Bauordnung Nordrhein-Westfalen, zu der gerade aus den Oppositionsfraktionen Anträge, Hinweise gekommen sind, doch bitte wieder mehr Bürokratie vorzusehen, mehr Regelungen vorzusehen, anstatt den Ansatz, den die Zukunftskoalition von CDU und Bündnis 90/Die Grünen auf den Weg gebracht hat, die Bauordnung zu entschlacken, mehr Freiheit einzuziehen, die Baufreiheit mehr zu achten und damit auch Innovation zuzulassen, mitzutragen. Das ist schade, weil das eigentlich nicht passt. Angesichts Ihrer Worte hätten Sie an für sich der Bauordnung mit den Erleichterungen, die darin waren, auch zustimmen müssen, ob das den Wohnungsneubau oder die Umnutzung von Gebäuden im Bestand betrifft – egal. Bei der Grunderwerbsteuer verzeichnen wir – betrachtet man die Statistik 2023 im Ein- und Zweifamilienhausbereich – minus 41,4 % an Baugenehmigungen. Damit liegen wir voll auf der Linie der Bundesländer. In den Bundesländern, die wesentlich niedrigere Grunderwerbsteuern haben, brechen ebenfalls die Zahlen bei Ein- und Zweifamilienhäusern ein. Das heißt, die Grunderwerbsteuer ist im Moment nicht der alleinige Trigger, warum Menschen derzeit vom Bau Abstand nehmen. Der zweite Aspekt, der schlicht dazukommt, ist haushalterisch. Den nenne ich immer sehr offen, egal, wo ich bin: Der Landeshaushalt gibt eine allgemeine Senkung der Grunderwerbsteuer nicht her. Übrigens – das wissen Sie – hängen die Kommunen an der Höhe der Grunderwerbsteuer auch noch dran, weil wir über das GFG dort noch Geld umverteilen. Deswegen kann man aus haushalterischen Gründen derzeit die Grunderwerbsteuer nicht senken. Wir als Landesregierung haben auch eine Bundesratsinitiative eingebracht, um Freibeträge für junge Familien und/oder auch für den öffentlichen Wohnungsbau wie auch immer möglich zu machen. Aber diese Bundesratsinitiative hat letztendlich keine Mehrheit gefunden. Infolgedessen haben wir die notwendige bundesgesetzliche Änderung nicht, was eine Differenziertheit in der Grunderwerbsteuer angeht. Landtag Der zweite Punkt zum Gebäudetyp E ist ein bisschen eine „chimäre“ Debatte. Sie können in Nordrhein-Westfalen mit der Bauordnung Nordrhein-Westfalen innovativ bauen. Sie können abweichend bauen. Aber die Schutzziele müssen Sie halten, und diese sind Brandschutz und Statik. Deswegen können Sie auch anders, als es in den DIN-Vorschriften oder in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen hinterlegt ist, bauen. Niemand in diesem Land Nordrhein-Westfalen hindert Sie daran, niemand. Nur wird es nicht gemacht. Und das hängt mit Haftungsfragen zusammen. Gerade beim Bauen bin ich eine große Freundin davon, dass Haftungsfragen geklärt sein müssen. Das ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist im Interesse der Entwurfsvorlagenberechtigten selbst, und das ist im Interesse der Baugenehmigungsbehörden. Deswegen brauchen wir, wenn Sie den Gebäudetyp E haben wollen, Änderungen im Zivilrecht. Und Zivilrecht ist Bundesrecht. Justizminister Buschmann hat mehrere Aufforderungen aus Länderministerkonferenzen bekommen, doch bitte zivilrechtlich zu Änderungen zu kommen. Darauf warten wir. Herzlichen Dank für diesen Auftakt in die morgige wohnungs- und baupolitische Debatte. Ich freue mich auf die weitere Beratung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass die Ministerin ihre Redezeit um 31 Sekunden überzogen hat. Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/8110 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wir enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Vor dem Aufruf des nächsten Tagesordnungspunkts spreche ich eine nichtförmliche Rüge aus, die Herrn Abgeordneten Bialas von der SPD-Fraktion betrifft. Herr Abgeordneter Bialas hat sich in der heutigen Sitzung in einem Zwischenruf am Schluss der Rede des Abgeordneten Dr. Vincentz zu Tagesordnungspunkt 2 diesem gegenüber unparlamentarisch geäußert. Das ist der Würde des Parlaments nicht angemessen. Herr Abgeordneter, ich ermahne Sie und bitte Sie, 28.02.2024 Derartiges künftig zu unterlassen. Andernfalls müssen Sie mit einer förmlichen Ordnungsmaßnahme rechnen. Ich rufe auf: 14 Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen – 3. NKFWG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7188 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/8215 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Heimat und Kommunales Drucksache 18/8140 zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Frieling das Wort.
Heinrich Frieling CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entwickeln wir das kommunale Haushaltsrecht weiter. Damit sichern wir vor allem die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen. Die kommunalen Haushalte stehen vor großen Herausforderungen, die in absehbarer Zeit nicht weniger werden. Hohe Tarifabschlüsse, die allgemein schlechte Wirtschaftslage, die Inflation, die hohen Flüchtlingszahlen und die steigenden Sozialleistungen betreffen die Kommunen in besonderer Weise. Seitens des Bundes, der die Verantwortung vor allem für die schlechte Wirtschaftslage und für die hohen Flüchtlingszahlen trägt, können die Kommunen und Länder, die davon ebenfalls betroffen sind, keine Hilfe erwarten; das ist in den letzten Jahren deutlich geworden. Im Gegenteil, es werden immer wieder große Projekte zulasten des gemeinsamen Steueraufkommens finanziert. Bereits in unserem Koalitionsvertrag haben wir als CDU und Grüne uns darauf verständigt, eine Überarbeitung des NKFs vorzunehmen. Dazu werden bestehende Regelungen zur Darstellung des Haushaltsausgleichs im Plan und im Jahresabschluss überarbeitet und ein eindeutiges Ausgleichssystem eingeführt. Sollte es den Kommunen trotz der Ausnutzung von Spar- und Ertragsmöglichkeiten nicht möglich sein, den Haushalt auszugleichen, kann ein globaler Landtag Minderaufwand von bis zu 2 % berücksichtigt werden, der zur Vereinfachung nicht mehr auf einzelne Teilpläne aufzuteilen ist. Alternativ oder ergänzend kann die Ausgleichsrücklage wie bisher herangezogen werden. Genügt das nicht, kann ein verbleibender Jahresfehlbetrag künftig in die drei darauffolgenden Haushaltsjahre vorgetragen werden. Die zugrunde liegende Annahme, dass die Bewirtschaftung der Haushalte oft zu besseren Ergebnissen führt als die ursprünglich vorgesehene Planung, wurde in der Sachverständigenanhörung bestätigt. Daher ist es richtig, den Blick künftig stärker auf die Ist-Ergebnisse zu lenken. Darüber hinaus schließen wir eine Regelungslücke und ermöglichen überschuldeten Kommunen den Weg in eine genehmigte Haushaltssituation. Mit unserem Änderungsantrag greifen wir konkrete Vorschläge aus der Sachverständigenanhörung auf. Wir verzichten auf die Einführung eines zusätzlichen Zukunftskonzepts und sehen vor, dass überschuldete Kommunen stattdessen im Haushaltsicherungskonzept darzulegen haben, welche Maßnahmen sie für einen nachhaltigen Wiederaufbau des kommunalen Eigenkapitals ergreifen. Wir formulieren § 79 Abs. 3 hinsichtlich der Ausnutzung von Spar- und Ertragsmöglichkeiten praxisgerechter. Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, wird auf die vorgesehene Einführung von § 82 Abs. 3 verzichtet. Ferner bleiben aus Gründen der Transparenz die Teilrechnungen Bestandteil des Jahresabschlusses. Für die Umlageverbände wird klargestellt, auf welchen Zeitpunkt es bei der Verrechnung von Jahresfehlbeträgen ankommt. Die Einbeziehung in die Umlage wird in das pflichtgemäße Ermessen gestellt. Den Änderungsantrag der FDP-Fraktion lehnen wir ab. Zum einen haben wir anstelle des Zukunftskonzepts eine bessere Lösung gefunden. Zum anderen lehnen wir die Streichung von § 89 Abs. 4 ab, der die Rückführung von Liquiditätskrediten, die nach dem 31.12.2025 aufgenommen wurden, innerhalb von 36 Monaten vorsieht. Das haben wir trotz erheblicher Bedenken zur Praktikabilität im Hinblick auf die angestrebte gemeinsame Altschuldenlösung mit dem Bund aufgenommen und uns dabei an den Regelungen in Rheinland-Pfalz orientiert. Bundesfinanzminister Lindner hat deutlich gemacht, dass er eine Regelung zur Verhinderung der Neuverschuldung erwartet. Der FDP-Antrag zeigt nun, dass die FDP selbst nicht mehr an eine gemeinsame Altschuldenlösung glaubt und immer wieder Gründe finden wird, um diese nicht umsetzen zu müssen. Wir werden Finanzminister Lindner und Bundeskanzler Scholz hier nicht aus der Verantwortung lassen. (Stefan Zimkeit [SPD]: Sie lassen nur sich selbst aus der Verantwortung!) 28.02.2024 Wir stehen zu unserer Verantwortung und tun, was notwendig ist, um die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen sicherzustellen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Im Sinne unserer Kommunen bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Herzlichen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Kollege Moor das Wort. Bitte schön.
Justus Moor SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! In den letzten Monaten werden überall in unseren Städten, Gemeinden und Kreisen die kommunalen Haushalte eingebracht. Manche wurden bereits Ende des Jahres beschlossen, während viele andere Kommunen genau auf dieses Dritte Gesetz zur Änderung des NKFs gewartet haben. Aber egal, ob schon beschlossen oder mitten in den Haushaltsplanberatungen: Fast alle rechnen in den nächsten Jahren mit schwierigen Zeiten und mit neuen Schulden, und viele rechnen mit neuen Steuererhöhungen und Leistungskürzungen. Daran wird auch dieses Gesetz nichts ändern. Darüber sind wir uns tatsächlich alle einig. Das Gesetz beinhaltet lebenserhaltende Maßnahmen für die Kommunen, nicht mehr und nicht weniger. Echte Hilfe für unsere Kommunen bleiben Sie hingegen wieder schuldig. (Beifall von der SPD) Dabei hat das Gesetz gute und schlechte Seiten. Positiv herauszuheben ist zum Beispiel, dass bei der Haushaltsaufstellung nun ein globaler Minderaufwand von 2 % angenommen werden darf. Auch zu nennen ist die Stärkung der Ausgleichsrücklage als tatsächliche Schwankungsreserve. Doch einiges bleibt kritisch. Darauf haben die Sachverständigen in der Anhörung hingewiesen. Hier ist vor allem – der Kollege Frieling ist darauf gerade schon eingegangen – die 36-Monatsregelung bei Liquiditätskrediten zu nennen. Diese Regelung geht meilenweit an der Praxis vor Ort vorbei. Sie erschwert ein kluges Zinsmanagement und sorgt nur dafür, dass die Kommunen höhere Zinsen zahlen. Die Kommunen, die Frau Ministerin und wir alle hier wissen, dass diese Regelung Unsinn ist. Trotzdem steht sie weiterhin im Gesetz. Landtag Bevor Sie so tun – Kollege Frieling, Sie haben es gesagt –, als wenn der Bundesfinanzminister Sie dazu nötigen würde und das in Rheinland-Pfalz genauso wäre, sage ich: Auch das ist Unsinn. Eine Regelung zur Begrenzung von neuen Liquiditätskrediten muss Teil einer Altschuldenlösung sein, so der Finanzminister. Eine Regelung zur Begrenzung von neuen Liquiditätskrediten ist Teil der Altschuldenlösung, und zwar in Rheinland-Pfalz. Das Problem ist: Sie haben keine Altschuldenlösung. Sie haben noch nicht einmal eine brauchbare Idee für eine Altschuldenlösung. (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von Heinrich Frieling [CDU]) Das Einzige, was Sie machen, ist eine unsinnige Regelung in diesem Gesetz. Am Ende nehmen die Kommunen einfach alle drei Jahre neue Kredite auf, um alte Kredite abzubezahlen. Die Schuldenspirale dreht sich weiter. Die Einzigen, die profitieren, sind die Banken, und zwar durch höhere Zinsen. Vielen Dank, Schwarz-Grün. (Beifall von der SPD und der FDP) Mit Ihrem Änderungsantrag heilen Sie ein paar Dinge. Die Streichung des sogenannten Zukunftskonzeptes – auch das hat Kollege Frieling gesagt – ist tatsächlich gut und richtig. Aber an anderer Stelle reißen Sie es dann wieder ein, zum Beispiel in § 95. Dass die Teilrechnungen in den Jahresabschlüssen laut Gesetzentwurf nicht mehr einbezogen werden sollten, wurde in der Anhörung als echte Erleichterung gesehen. (Simon Rock [GRÜNE]: Aha!) In Ihrem Änderungsantrag streichen Sie diese Erleichterung wieder raus. Das verstehe, wer will. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Dieses Änderungsgesetz zum NKF sowie Ihr Änderungsantrag bringen sowohl Verbesserungen für die kommunale Haushaltsführung als auch neue unsinnige Regelungen. An dem tatsächlichen Problem der Kommunen in NRW geht es aber mal wieder vorbei. Das haben die Präsidenten von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund anlässlich der Anhörung auf den Punkt gebracht – ich zitiere –: „Wenn das Land nicht bald und nachhaltig etwas gegen die strukturelle Unterfinanzierung tut, geraten wir in eine Abwärtsspirale. Je länger die Kommunen nicht investieren können, desto höher sind die Folgekosten. Viele Kommunen leben bei der kommunalen Infrastruktur seit Jahren auf Verschleiß. Und unterm Strich leidet die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.“ Damit haben die drei absolut recht. (Beifall von der SPD) 28.02.2024 Doch statt diese Abwärtsspirale zu stoppen, drehen Sie lieber am Haushaltsrecht. Sie liefern lebenserhaltende Maßnahmen statt Medizin und echter Hilfe für den kommunalen Patienten. Sie werden Ihrer Verantwortung nicht gerecht. (Beifall von der SPD und Angela Freimuth [FDP]) Eine dringend nötige GFG-Erhöhung haben Sie im Dezember abgelehnt. Nach Ihrer Bruchlandung mit Ihrer Altschuldenmogelpackung sind Sie immer noch nicht mit den Kommunen zu echten Altschuldenlösungen des Landes im Gespräch. Im Bundestag und im Bundesrat blockieren CDU und CSU, dass der Bund unseren Kommunen in NRW bei den Altschulden helfen kann. Das sind die Zutaten der kommunalfeindlichsten Landesregierung, die NRW je hatte. (Beifall von der SPD – Widerspruch von der CDU) Als SPD-Fraktion werden wir nicht gegen die lebenserhaltenden Maßnahmen für unsere Kommunen stimmen. (Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Ah!) – Liebe Frau Ministerin, für dieses Gesetz oder die Änderungsanträge, reicht es aber auch nicht. Daher werden wir uns enthalten. Die SPD wird weiterhin dafür kämpfen, dass die Kommunen das bekommen, was sie brauchen und auch verdienen. Sie verdienen echte Hilfe des Landes statt lebenserhaltender Maßnahmen. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Nun hat der Kollege Dr. Robin Korte das Wort für die Fraktion der Grünen.
Dr. Robin Korte GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass hinter dem sperrigen Titel dieses Gesetzes zentrale Änderungen für die Haushaltsführung in unseren Kommunen stecken, ist in der breiten Öffentlichkeit wahrscheinlich weniger bekannt als zum Beispiel die eben beschlossene Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Es ist ein Gesetz für Expertinnen und Experten, und doch betrifft es am Ende alle Menschen in Nordrhein-Westfalen, in besonderem Maße diejenigen, die auf eine verlässliche staatliche Daseinsvorsorge angewiesen sind. Denn wir alle leben in Kommunen, und unser Alltag, unsere Entfaltungsmöglichkeiten vor Ort werden von dem bestimmt, was unsere Kommune leisten kann oder vielleicht in Zukunft nicht mehr leisten kann. Damit sind wir auch schon bei dem Knackpunkt, der uns zu diesem Gesetz führt. Für viele Kommunen Landtag wird es immer schwieriger, nicht nur die schönen, sondern auch die notwendigen Dinge zu finanzieren. Es ist längst in der breiten Öffentlichkeit angekommen, dass sich unsere Kommunen in einer historisch schlechten finanziellen Lage befinden. Das treibt auch uns als regierungstragende Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen um. Man kann es nicht oft genug sagen: Die Kommunen sind für diese Situation ganz überwiegend nicht selbst verantwortlich. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Genauso wenig sind sie aber in der Lage, sich aus diesem Belastungsstrudel von gesunkenen Steuereinnahmen, Inflation und Kostenwachstum in fast allen Bereichen selbst zu befreien. Ich stelle das bewusst vorweg, um festzustellen: Wir alle – damit schließe ich auch die demokratische Opposition ein – müssen als Landespolitiker*innen für eine bessere gesamtstaatliche Lasten- und Finanzverteilung eintreten. Hierbei muss natürlich der Bund in die Pflicht genommen werden. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Die Landesregierung tut das nicht zuletzt mit mannigfaltigen Initiativen im Bundesrat. Ein Stichwort ist hier die Eingliederungshilfe. Die Finanzierung der Unterbringungskosten für Geflüchtete ist ein anderes. Wir werden daher mit dem Dritten NKF-Weiterentwicklungsgesetz nicht die Ursachen der derzeit kranken Kommunalfinanzen bekämpfen. Den Anspruch kann dieses Gesetz auch nicht haben. Es kann die Finanznot der Kommunen nicht mit zusätzlichem Geld reparieren, weil wir dieses Geld auf der Landesebene derzeit genauso wenig zur Verfügung haben. Aber wir können die Finanznot handhabbar machen und den Kommunen den Umgang damit erleichtern. Das ist nicht zu unterschätzen, denn es geht heute um nicht weniger als um das Funktionieren von Kommunen als der zentralen staatlichen Ebene, die einen Großteil, einen Löwenanteil der Daseinsvorsorge leistet. Mit diesem Gesetz stellen wir uns der aktuellen Krisenlage. Wir sichern die kommunale Selbstverwaltung, erhalten Spielräume, schaffen Flexibilität und verhindern ein flächendeckendes und völlig sinnloses Abrutschen vieler Kommunen in die Haushaltssicherung. (Christian Dahm [SPD]: Das ist auch der ein- zige Grund!) Das tun wir mit finanzpolitisch durchdachten Instrumenten, einem flexibilisierten globalen Minderaufwand, einer Stärkung der Ausgleichsrücklage, einem verantwortlich angelegten Verlustvortrag, also mit Instrumenten, die in der Sachverständigenanhörung durchweg eine breite Unterstützung gefunden haben. Sie sind erheblich transparenter und nachhal-28.02.2024 tiger angelegt als die Ukraine- bzw. Coronaisolierungen der letzten Jahre, die wir richtigerweise nicht fortsetzen. Dass wir es uns als regierungstragende Fraktionen mit dem Gesetzentwurf keineswegs bequem gemacht, sondern die vielen neuen Mechanismen dieses Gesetzes vor dem Hintergrund der Sachverständigenanhörung sorgsam abgewogen haben, zeigt unser umfangreicher Änderungsantrag. Ich will nur drei Aspekte noch einmal herausgreifen: Zum einen verzichten wir auf die Einführung eines Zukunftskonzepts, das von den Kommunen weitgehend als überflüssig, zu bürokratisch und so eher als belastend statt entlastend wahrgenommen wird. Zum Zweiten korrigieren wir das kleine, aber wichtige Wörtchen „aller“ in Bezug auf die Nutzung von Sparund Ertragsmöglichkeiten, weil es als Vorbehalt für die Nutzung der neuen haushaltsrechtlichen Instrumente zu restriktiv angelegt war. Zu guter Letzt schaffen wir eine ganze Menge an bürokratischen Erleichterungen für Kommunen und für kommunale Unternehmen, die die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf klugerweise vorgeschlagen hatte, erhalten aber durch einen vollständig dargestellten Jahresabschluss die Transparenz für unsere Räte. Zum Abschluss will ich mich herzlich bei allen bedanken, die an diesem Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Monaten intensiv und konstruktiv mitgearbeitet haben, zunächst vor allem bei der Landesregierung, dann bei dem Koalitionspartner für die vielen wichtigen konstruktiven Gespräche, bei den Sachverständigen aus den Kommunen, mit denen wir in, vor und nach der Anhörung viele wichtige Gespräche zu diesem Gesetz geführt haben, und auch – das will ich ausdrücklich sagen – bei der demokratischen Opposition für die zumindest überwiegend, wie ich finde, sehr konstruktive Debatte zu den Mechanismen dieses Gesetzes. Allerdings kann ich Ihnen, Herr Moor und Herr Wedel, jetzt nicht ersparen, darauf hinzuweisen, dass Ihre Kritik an der 36-Monatsgrenze für Liquiditätskredite, die einzig und allein die Erfüllung einer Forderung von Bundesfinanzminister Lindner darstellt, mit Verlaub, (Justus Moor [SPD]: Nein! – Simon Rock [GRÜNE]: Doch!) vor allem vonseiten der FDP doch etwas verlogen ist. (Beifall von den GRÜNEN) Ich komme zum Schluss. Ich denke, dass man heute guten Gewissens sagen kann: Wir haben in schwierigen Zeiten ein gutes Gesetz gemacht und verschaffen damit den Kommunen Luft zum Atmen. Das äußerst herausfordernde Umfeld bleibt den Kommunalfinanzen aber trotzdem erhalten, und es braucht eine Landtag gemeinsame Kraftanstrengung von uns allen in den Kommunen, im Land und im Bund, in der Regierung und in der Opposition hier im Landtag, um daran endlich etwas zu ändern. Lassen Sie uns als demokratische Kräfte also heute dieses Gesetz gemeinsam anpacken, und danach geht die Arbeit erst richtig los. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich greife kurz zwei Stichworte auf. Einmal haben wir das gemeinsame Ziel, immer die Redezeiten einzuhalten. Zum Zweiten setzen wir die konstruktive Debatte fort, in diesem Fall mit Dirk Wedel aus der Fraktion der FDP.
Dirk Wedel FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Finanzlage der Kommunen nicht verbessert; darin sind wir uns alle einig. Zudem berührt der Gesetzentwurf die Grundpfeiler des Neuen Kommunalen Finanzmanagements der Generationengerechtigkeit, der nachhaltigen Haushaltsführung sowie eines starken Eigenkapitals und entfernt das kommunale Haushaltsrecht immer weiter vom Vorbild des Handelsgesetzbuchs. Zutreffend hat der Städte- und Gemeindebund von tiefgreifenden Änderungen gesprochen, die durch das Gesetz vorgenommen werden, darunter Änderungen, mit denen man hier im Land noch keine Erfahrungen gesammelt hat. Die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen haushaltsrechtlichen Maßnahmen können nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände jedoch ausnahmsweise ein geeignetes Mittel sein, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen in krisenbelasteten Zeiten zu erhalten. Daher tritt die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht grundsätzlich entgegen. Aufgrund des kurzen Vorlaufs verwundert es allerdings nicht, dass der Gesetzentwurf insgesamt wenig ausgereift erscheint. (Beifall von der FDP) An diversen Stellen haben die kommunalen Spitzenverbände und die kommunalen Praktiker in der Anhörung zum Gesetzentwurf auf konkreten Änderungs- und insbesondere Klarstellungsbedarf hingewiesen. Es sei mit erheblichen Auslegungsfragen und Rechtsunsicherheiten zu rechnen. Dies wird auch durch den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen nicht behoben. Augenfälligstes Beispiel ist die weiterhin klärungsbedürftige zentrale Vorschrift zum Haushaltsausgleich in § 79 Abs. 3 Gemeindeordnung. Auch 28.02.2024 nach der von den Koalitionsfraktionen vorgenommenen Änderung besteht die Problematik fort, dass § 79 Abs. 3 ein gestuftes System vorsieht, während der Gesetzestext „Kann-Vorschriften“ enthält. Zudem hat beispielsweise das Institut der Rechnungsprüfer auf die fehlende Eindeutigkeit des § 95 Abs. 2 Satz 4 Gemeindeordnung aufmerksam gemacht. Die weiterhin notwendigen umfangreichen Klarstellungen waren auch von uns innerhalb des gedrängten Beratungsverfahrens nicht zu leisten. Daher beschränkt sich der Änderungsantrag der FDP-Fraktion darauf, offensichtlich nicht zielführende Regelungsvorschläge zu streichen und ansonsten über eine Evaluierungs- und Berichtspflicht sowie die Befristung des Gesetzes die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der mit den Neuregelungen gewonnenen Erfahrungen zwingend durch den Landtag darüber befunden werden muss, inwieweit sich diese bewährt haben. Das von der Landesregierung für Kommunen mit einem in der Bilanz ausgewiesenen und nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zusätzlich zum Haushaltssicherungskonzept vorgesehene Zukunftskonzept wurde in der Anhörung als überflüssig und bürokratischen Mehraufwand verursachend bewertet. Es sollte komplett entfallen und nicht in das Haushaltssicherungskonzept integriert werden, wie CDU und Grüne es vorsehen. (Beifall von der FDP) Nach den Eckpunkten des Bundes vom März 2023 ist Voraussetzung für eine Beteiligung des Bundes an Entschuldungsprogrammen der Länder, dass sich diese Länder verpflichten, einen erneuten Aufbau kommunaler Liquiditätskredite zu verhindern. § 89 Abs. 4 Gemeindeordnung ist nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Der Städte- und Gemeindebund hat in der Anhörung zu Recht darauf hingewiesen, die Tilgungsverpflichtung innerhalb von drei Jahren helfe nicht, eine Neuverschuldung zu verhindern. Vielen werde nichts anderes übrig bleiben, als nach drei Jahren die alten Kredite durch neue Kredite zu ersetzen. Ein vernünftiges, effektives, wirtschaftliches, sparsames Kreditmanagement werde dadurch verunmöglicht. Dies werde eine sehr starke Erhöhung der Zinskosten und der Kreditkosten nach sich ziehen. Der Kämmerer der Stadt Schwerte ist der Auffassung, eine Tilgung von Liquiditätskrediten innerhalb von 36 Monaten sei in der gelebten Praxis realitätsfremd. Wir beantragen deshalb, diese Regelung zu streichen. Sofern die Landesregierung ein akzeptables Modell einer Altschuldenlösung vorlegen möchte, wird sie effektivere Schritte ergreifen müssen, um eine Landtag erneute Verschuldung der Kommunen zu verhindern. Zudem müssten sie sich zunächst mit dem Bund abstimmen, da sich der Bund in seinen Eckpunkten vorbehalten hat, den Rahmen für die hierzu notwendigen Elemente im Haushalts- und Aufsichtsrecht der Länder bundesrechtlich festzulegen. Frau Ministerin Scharrenbach, wir werden es Ihnen nicht durchgehen lassen, mit dieser völlig sinnlosen und für die Kommunalfinanzen sogar schädlichen Regelungen zu versuchen, den Ball für das Zustandekommen einer Altschuldenregelung kommunikativ in das Spielfeld des Bundes zu schießen. (Beifall von der FDP, Christian Dahm [SPD] und Justus Moor [SPD]) Herr Kollege Frieling, es ist falsch, zu behaupten, die FDP glaube nicht daran, dass sich der Bund an einer Altschuldenregelung beteiligt. Zutreffend ist allerdings, dass ich erhebliche Zweifel daran habe, dass diese Landesregierung in der Lage ist, ein Altschuldenmodell vorzulegen, das den Eckpunkten des Bundes entspricht. (Beifall von der FDP und der SPD) Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion wird sich zu dem Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Tritschler das Wort. Bitte sehr.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kämmerer des Kreises Viersen hat es im Rahmen der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf meines Erachtens sehr schön auf den Punkt gebracht. Ich zitiere: „Nach meiner Ansicht ist eine alleinige Anpassung des Haushaltsrechts nicht geeignet, die derzeitigen Haushaltsprobleme vieler Kommunen zu lösen. Es bedarf zum einen einer hinreichenden Finanzausstattung durch das Land. Das Gemeindefinanzierungsgesetz NRW ist so zu dotieren, dass die Kommunen in der Lage sind, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Der kommunale Verbundsatz, der bis in die 1980er-Jahre noch bei 28,5 % lag und nunmehr noch 23 % beträgt, ist entsprechend zu erhöhen. Zum anderen müssen vorhandene Standards auf der Aufwandsseite bzw. der Aufgabenbestand der Kommunen kritisch hinterfragt werden.“ Das Neue Kommunale Finanzmanagement, NKF, über das wir heute reden, wurde 2009 eingeführt. Es ist dementsprechend nicht mehr ganz neu und bedarf an der einen oder anderen Stelle einer Neu-28.02.2024 justierung. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Das, was Sie hier vorlegen, meine Damen und Herren, ist schon ein bisschen wie bei einem Unternehmen, das tiefrote Zahlen schreibt und sein Glück mit einer neuen Buchhaltungssoftware versucht. Unsere Kommunen sind chronisch unterfinanziert, und zwar seit Jahrzehnten. Sie sind kaum in der Lage, ihre Pflichtaufgaben im Bereich von Infrastruktur, Verwaltung, Schulen und Ähnlichem zu erfüllen. Trotzdem hat das die Politik in Bund und Land nicht daran gehindert, ihnen immer wieder neue Aufgaben zu übertragen. Außerdem – auch das gehört zur Wahrheit dazu – glaubt so mancher Bürgermeister im Land, er müsse die Welt aus seinem Rathaus heraus retten, und spielt lieber Bundes- oder gar Weltpolitik, anstatt seine Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dass ausgerechnet jetzt, zu einem Zeitpunkt, da die Kommunen seit Monaten Warnsignale hinsichtlich ihrer Finanzlage an das Land senden, die Buchhaltungsregeln geändert werden sollen, macht einen zunächst einmal hellhörig. Wir erleben seit einigen Jahren zunehmend, dass man immer kreativer wird, um Schulden im Haushalt zu verstecken. Da war zunächst die Isolierung der Coronalasten. Dann kam das sogenannte Sondervermögen, das inzwischen zu einer Art haushaltspolitischem Running Gag geworden ist, um Schulden nicht mehr zu verbergen, sondern ihnen direkt noch einen schönen Namen zu geben. Etwas Ähnliches ist wohl auch geplant, wenn nun von sogenannten Klimaschutzinvestitionen die Rede ist, die besonders verbucht werden sollen. Ideologische Lieblingsprojekte werden eben auch dann durchgezogen, wenn längst kein Geld mehr dafür da ist. Den nächsten Schritt kennen wir aus der jüngeren Erfahrung: Es werden immer wieder neue Sondertatbestände geschaffen, um die Regeln für eine solide Haushaltsführung weiter auszuhebeln. Mindestens genauso kritisch bewerten wir die Lockerung der Prüfungspflicht für kleinere kommunale Unternehmen. Die Beurteilung ihrer finanziellen Gesundheit und damit der finanziellen Gesundheit der gesamten Kommune wird damit erheblich erschwert. Andere Maßnahmen, die wir im Grundsatz durchaus begrüßen würden – etwa die zeitliche Beschränkung von Liquiditätskrediten; es wurde vorhin mehrfach angesprochen –, können diese Nachteile nicht aufheben. Sie kommen vor allem an der falschen Stelle. Sie dürften dann kommen, wenn die Kommunen vorher dauerhaft finanziell konsolidiert worden wären. Hier kann man sich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass kurz vor der Kommunalwahl noch schnell etwas durchgesetzt werden soll, was es Kreisen, Städten und Kommunen zumindest kurzfristig Landtag erlaubt, sich schönzurechnen, während die negativen Folgen irgendwann später offenbar werden. Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank. – Mir ist aufgefallen, dass Ministerin Ina Scharrenbach die Debatte selbstverständlich sehr aufmerksam verfolgt hat. Sie hat jetzt das Wort. (Heiterkeit von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisie- rung – Gordan Dudas [SPD]: Total verunsichert ist sie jetzt! Guck mal!) Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat sind Änderungen am Haushaltsrecht kein Geld. Das wissen auch alle. Trotzdem sind Änderungen am Haushaltsrecht notwendig, weil im Vergleich zu anderen Bundesländern die Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen die Planungstatbestände erheblich überbetont. Wir merken durchaus, dass die sehr konservativen Haushaltsplanungen, gegen die ich als Christdemokratin natürlich nichts habe, an sehr vielen Stellen im Ist nicht vollzogen werden, sodass theoretisch gute Perspektiven in den Haushalten vorhanden sind, um es mal so zu sagen. Mit Blick auf 2023 gibt es einige Kommunen, die die höchsten Gewerbesteuern jemals haben. Es gibt aber auch erhebliche Aufwandssteigerungen – sie sind von verschiedenen Abgeordneten angesprochen worden –, die dazu führen, dass Haushalte unter Druck geraten. Eines ist vor dem Hintergrund der Aufgabenstellung, die die Kommunen in der Summe haben, klar. Ob es die Umsetzung des Rechtsanspruches auf den Offenen Ganztag ist, ob es Themen der Digitalisierung der Verwaltung sind, ob es die Gebäudeenergieeffizienz der öffentlichen Liegenschaften ist, ob es die nachhaltige Entwicklung in Klimafragen usw. ist: Dafür brauchen Kommunen Verlässlichkeit. Dafür brauchen sie auch ein verlässliches Haushaltsrecht, das, um es proaktiv zu formulieren, an den Aufgaben mitwächst. Sie wissen, dass im Landeshaushalt für das Jahr 2024 die Zuweisungen an die Kommunen auf 36,9 Milliarden Euro steigen. So haben Sie als Landtag Nordrhein-Westfalen es mit dem Haushalt 2024 beschlossen. Das sind 700 Millionen Euro mehr als im Jahr 2023. 28.02.2024 Natürlich gehört dazu, dass wir auch im laufenden Jahr darüber sprechen werden, wie die Finanzausstattung der Kommunen aussieht. Es gibt aber Kommunen – das gebe ich jetzt mal ins Rund, weil wir so schön konstruktiv miteinander diskutieren –, die einen erheblichen Liquiditätskreditbestand haben und darauf setzen, dass das Land Nordrhein-Westfalen bzw. Sie als Haushaltsgesetzgeber die Altschuldenproblematik lösen. Gleichzeitig beschließen sie mit dem Haushalt für das Jahr 2024 neue freiwillige Leistungen, die sie dann über neue Liquiditätskredite finanzieren. Ich halte das für etwas herausfordernd, wenn Kommunen das tun, weil sie damit dem Grunde nach eine Politik machen, die angesichts einer Haushaltslage, die in der Zukunft – aus verschiedenen Gründen, die jetzt hier nicht Gegenstand der Debatte sind – nicht besser wird, neue Ewigkeitslasten vornehmen, die man schuldenfinanziert und die insofern wirklich nicht generationengerecht sind. Das kann auch nicht im Interesse des Landtages Nordrhein-Westfalen sein, was da stattfindet. Deswegen gibt natürlich auf der einen Seite dieses dritte NKF-Änderungsgesetz verantwortliche Spielräume in die Städte und Gemeinden, in die Kreise, in die weiteren Umlageverbände. Auf der anderen Seite dürfen wir aber auch von jedem gewählten Vertretungsorgan, von jeder kommunalen Vertretungskörperschaft erwarten, dass man mit diesen Spielräumen im Interesse der nächsten Generation verantwortlich umgeht. Das bedeutet eben nicht nur, Konsum zu finanzieren, sondern das bedeutet insbesondere zu investieren, denn wenn wir am Ende des Tages alles in den Konsum schieben und für Investitionen kein Geld mehr da ist, tun wir der nächsten Generation angesichts der gerade aufgezeigten prioritären Aufgabenstellung, die die Kommunen haben, auch nichts Gutes. Insofern freut sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dass die kommunalhaushaltsrechtlichen Änderungen eine breite Mehrheit erfahren werden. Das ist gut, das gibt Perspektiven für weitere Beratungen in diesem Jahr. Deswegen gestatten Sie mir in den letzten 40 Sekunden noch eine Aussage zum Thema „Wiederverschuldungsregeln“. Sehen Sie: Mehr Zeit brauche ich für das Thema gar nicht. (Christian Dahm [SPD]: Wollen wir wetten?) Im Bundeshaushalt finden Sie noch nicht mal einen Strichansatz für eine Altschuldenlösung. Daran merken Sie, dass der Bundesfinanzminister es mit diesem Thema wirklich nicht ernst meint. Das ist eigentlich die große Herausforderung: Wenn ein Bundesfinanzminister hergeht, immer eine Karotte für die Länder und damit auch für die Kommunen hinhängt, ansonsten aber, wenn es darauf ankommt, Gesprä-Landtag che noch nicht mal fortsetzt und ansonsten Gelder, die man auch den Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung – Stichwort: Asylrücklage in den Bundeshaushalt zur allgemeinen Verwendung – hätte zur Verfügung stellen können, umbucht und die Kommunen leer ausgehen lässt. (Gordan Dudas [SPD]: Zack, die 40 Sekunden sind vorbei!) Das ist kein Vertragswerk, mit dem man handeln kann. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Die verbliebenen 40 Sekunden, die gerade genannt wurden, haben so gut wie ausgereicht. (Gordan Dudas [SPD]: Fünf Sekunden!) – Minimal nicht. Herzlichen Dank. Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/8215. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das ist die Fraktion der Grünen und die der CDU. Herr Keith? (Andreas Keith [AfD] hebt den Arm, die andere anwesenden Mitglieder der Fraktion aber nicht.) Die AfD lehnt auch ab? – Da besteht Einigkeit. Wer enthält sich? – Die Fraktion der SPD enthält sich. Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Zweitens kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/8140. Der Ausschuss für Heimat und Kommunales empfiehlt in Drucksache 18/8140, den Gesetzentwurf Drucksache 18/7188 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/8140 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen von CDU und Grünen. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Die Fraktion der SPD und die Fraktion der FDP. Somit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zu: 15 Private Krankenversicherung als Attraktivitätspfeiler des Beamtenstatus erhalten – Keine Mehrbelastungen des Landeshaushalts und keine Einheitsversicherung durch Einführung einer pauschalen Beihilfe in Nordrhein-Westfalen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/8114 28.02.2024 Ich eröffne die Debatte. Für die antragstellende Fraktion hat der Kollege Ralf Witzel das Wort. Bitte sehr.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! CDU und Grüne verfolgen in dieser Wahlperiode einen üblen Plan zur Schwächung der privaten Krankenversicherung durch Einführung der sogenannten pauschalen Beihilfe in unserem Land. (Stefan Zimkeit [SPD]: Verschwörungstheo- rien!) „Doch sein ideologischer Grundton ist unüberhörbar. Nicht die Stärkung des Berufsbeamtentums ist das Ziel. Nein, es geht hier um die langfristige Aushöhlung des gut funktionierenden Beihilfesystems.“ (Simon Rock [GRÜNE]: Hört, hört!) „Konkret geht es Ihnen um die schrittweise Einführung einer Bürgerversicherung.“ (Rodion Bakum [SPD]: Oh Gott!) „Diesem Angriff auf das Berufsbeamtentum und der Etablierung einer Zwangseinheitsversicherung stellen wir uns strikt entgegen.“ (Thorsten Klute [SPD]: Oh!) „Für einen starken Staat brauchen wir in Nordrhein-Westfalen einen starken öffentlichen Dienst. Die Beihilfe ist ein wichtiges Attraktivitätsmerkmal, zum Beispiel in Sachen Nachwuchsgewinnung.“ Da ich hier keinen Plagiatsverstoß begehen möchte, weise ich darauf hin: Was ich gerade vorgetragen habe in meiner Rede, stammt gar nicht von mir selbst und auch nicht von einer KI-Anwendung, sondern von unserem geschätzten Kollegen Jörg Blöming, im Wortlaut nachzulesen im Plenarprotokoll 17/72 auf Seite 13. Was hat sich also bei der CDU geändert? In der Sache gar nichts. Diese hat jetzt nur einen irrlichternden linksgrünen Partner, der die PKV am liebsten ganz abschaffen will. Die grünen Missionare handeln wie in vielen anderen Themenfeldern auch wieder hochgradig irrational. PKV-Versicherte machen rund 10 % der Bevölkerung aus, finanzieren aber über 20 % des deutschen Gesundheitssystems. Dafür sollten wir ihnen dankbar sein. Die PKV treibt Innovationen voran und ist von großem Vorteil für unsere Gesellschaft. (Beifall von der FDP) Ich kann es auch mit den Worten des Kollegen Jörg Blöming aus der eben zitierten Quelle sagen; dort sagt er dazu in seinen Worten: Landtag „Die überdurchschnittliche Mitfinanzierung des Gesundheitssystems durch die private Krankenversicherung blenden Sie mit Ihren ideologischen Scheuklappen einfach aus.“ (Beifall von der FDP) Wo er recht hat, hat er recht. Auch SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach bestätigt dies. Als Hamburg zuerst die pauschale Beihilfe eingeführt hat, bezeichnet Lauterbach dies als einen „großartigen Schritt zur Bürgerversicherung“. So das Zitat. Warum ist das plötzlich auch ein so wichtiges Ziel für die CDU? Schade, Sie haben den Elchtest im Beamtenbereich leider nicht bestanden. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das glau- ben aber auch nur Sie ganz allein!) Die Folgen liegen auf der Hand. Wenn Sie den Zugang junger, guter Risiken erodieren lassen, erhöht dies den Druck auf Altersrückstellungen für die erfreulicherweise mit höherer Lebenserwartung versehenen Bestandskunden der PKV. Die allermeisten Beamten und Ruhestandsbeamten erleiden Nachteile dadurch. Eine pauschale GKV-Beihilfe in Nordrhein-Westfalen führt aber nicht nur zu Mehrkosten für die Versicherten, sondern auch für die Steuerzahler. Experten schätzen diese jährlichen Mehrkosten bei nur 10%igem Opting-out mindestens auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Auch ist das Vorhaben verfassungsrechtlich fragwürdig, da der Dienstherr aus seiner Fürsorgepflicht heraus die Absicherung für den Krankheitsfall selbst zu erbringen hat. Das Delegationsverbot in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz bedeutet, ein heute aus der PKV ausscheidender Beamter kann sich in späteren Jahren wieder in die PKV-Aufnahme einklagen. Dieses PKV-Hopping je nach aktueller Vorteilhaftigkeit kann nicht sinnvoll sein. In Zeiten des Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst und von dauerhaft strukturell über 20.000 unbesetzten Stellen ist für die FDP-Landtagsfraktion insbesondere auch die Frage wichtig, wie die Betroffenen selbst das sehen. Die wichtigste Interessenvertretung für die Beamten nimmt der Deutsche Beamtenbund wahr, und dessen Haltung ist an Eindeutigkeit kaum zu überbieten. Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach sagt zu dieser Thematik: „Nicht zuletzt ist die PKV auch ein wichtiger Baustein in der Versorgung und damit für die Attraktivität des Berufsbeamtentums. Das ist bei der Gewinnung von dringend benötigten Nachwuchskräften ein nicht zu unterschätzender Faktor.“ Wir wissen, die allermeisten Beamten schätzen grundsätzlich den Vorteil ihrer PKV mit dazugehöriger anteiliger Beihilfeerstattung zwischen 50 und 80 %. Die FDP-Landtagsfraktion lehnt das Modell der pauschalen Beihilfe daher konsequent ab. Die 28.02.2024 PKV ist wichtig, um den Beamtenberuf attraktiv zu halten. Denn sie bietet einen großen Leistungsumfang zu angemessenen Beiträgen. Beamte sind daher eine wichtige Säule zur Stabilisierung und Neukundengewinnung des PKV-Systems insgesamt, das Schwarz-Grün hier in Nordrhein-Westfalen austrocknen will. Diese Ziele teilen wir ausdrücklich nicht. Wir wollen umgekehrt mehr Menschen die PKV ermöglichen und ihnen diese nicht nehmen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was schert mich schon die Solidarität mit anderen?) Die CDU sollte mit den Grünen Abstand von ihren Plänen in Nordrhein-Westfalen nehmen. Das ist eine finanzielle Belastung für den Landeshaushalt und eine Verschlechterung der Attraktivität für den öffentlichen Dienst. Finger weg davon! – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Der Kollege Jörg Blöming aus der Fraktion der CDU wurde gerade schon mehrfach erwähnt, und er hat jetzt das Wort.
Jörg Blöming CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Ralf Witzel, es freut mich wirklich sehr, dass meine Rede aus dem Jahr 2019 einen bleibenden Eindruck bei der FDP hinterlassen hat. (Beifall von der CDU und der FDP) Ich begrüße es auch wirklich ausdrücklich, wenn ich zitiert werde. (Ralf Witzel [FDP]: Die war gut! Die war sehr gut!) Aber ich bitte darum, richtig zitiert zu werden, und außerdem bitte ich, auch im richtigen Kontext zitiert zu werden. Ich werde mit den Worten zitiert: „Diesem Angriff auf das Berufsbeamtentum und der Etablierung einer Zwangseinheitsversicherung stellen wir uns strikt entgegen.“ Diese Worte würde ich auch heute noch genau so unterschreiben. Wir sind gegen eine Zwangseinheitsversicherung, und wir sehen sie als einen Angriff auf das Berufsbeamtentum. Der Gesetzentwurf, den die SPD-Fraktion damals vorgelegt hat, verfolgte nur ein klares Ziel: die Einführung der Bürgerversicherung durch die Hintertür. (Stefan Zimkeit [SPD]: Kompletter Blödsinn!) Man orientierte sich damals am sogenannten Hamburger Modell. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich noch sehr gut an die Aussage von Herrn Professor Dr. Karl Lauterbach. Damals war er noch nicht Gesundheitsminister, sondern unter anderem Mitglied der Landtag Arbeitsgruppe Bürgerversicherung des Parteivorstands der SPD. Professor Dr. Karl Lauterbach hat seinerzeit das Hamburger Modell als einen großartigen Schritt zur Bürgerversicherung bezeichnet. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Gegen die Bürgerversicherung, gegen eine verpflichtende Einheitsversicherung habe ich mich schon damals ganz deutlich positioniert, und das gilt auch heute noch ganz genauso. Wenn wir schon über meine Rede aus 2019 sprechen, die sehr oft zitiert wurde, möchte ich noch etwas anderes daraus zitieren: „Im Koalitionsvertrag hat sich die Nordrhein-Westfalen-Koalition klar zu den drei Grundpfeilern des Berufsbeamtentums bekannt: Besoldung, Versorgung, Beihilfe.“ Den gleichen Passus finden Sie übrigens auch im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Zukunftskoalition. Denn die Beamtinnen und Beamten leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, und das honorieren wir. Die Zukunftskoalition steht zum Berufsbeamtentum. Auch wenn der Antrag uns etwas anderes glauben machen will, hat sich die Position bei diesem Thema nicht geändert. Auch etwas anderes hat sich nicht geändert: Wir sind überzeugt, dass das Gesamtpaket aus Beihilfe und einer ergänzenden privaten Restkostenversicherung ein attraktives Modell darstellt. Deswegen stimmen wir der Aussage im Antrag zu, dass die Beihilfe einen wichtigen Pfeiler zur Erhaltung der Attraktivität des Beamtenstatus darstellt. Gerade bei Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern können wir oft damit punkten. Trotzdem muss man anerkennen, dass es sehr unterschiedliche Lebensumstände gibt. Für vereinzelte Beschäftigte kann die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung durchaus attraktiver sein, und dies aus ganz verschiedenen Gründen. Ein Beispiel dafür können Quereinsteigende sein, die bisher gesetzlich versichert waren. Es ist daher gut und richtig, diesen Baustein intensiv zu beleuchten. Das machen wir im Rahmen der Modernisierungsoffensive für den öffentlichen Dienst. Gemeinsam mit den Gewerkscharten loten wir dabei Gestaltungsmöglichkeiten aus. Denn wir haben alle das gleiche Ziel: einen möglichst attraktiven öffentlichen Dienst für Nordrhein-Westfalen. Aus all diesen Gründen lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. (Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Lieber Herr Kollege Jörg Blöming, es liegt eine Kurzintervention vor. 28.02.2024
Jörg Blöming CDU
Das machen wir von hier aus.
Christof Rasche
Das machen wir vom Rednerpult aus. Es war, glaube ich, auch gar nicht überraschend, dass die Kurzintervention kommt. Sie wurde vom Kollegen Ralf Witzel angemeldet, und er hat jetzt das Wort. Bitte sehr.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Jörg Blöming, „geschätzter Kollege“ habe ich absolut ernst gemeint, weil wir hier in den letzten Jahren vieles gemeinsam und sehr partnerschaftlich auf den Weg gebracht haben. Wir waren uns in der Frage, über die wir heute reden, immer einig, und deshalb wundere ich mich gerade über die Pirouetten. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Können die keinen Podcast machen?) Mich würde interessieren, wo der Unterschied liegt zwischen dem, was Schwarz-Grün jetzt macht, zu dem, was in der letzten Periode von der damaligen Opposition beantragt worden ist. Wir haben hier im Landtag ja nie abgestimmt über die Abschaffung von GKV und PKV, über eine Bürgerversicherung, sondern wir haben – so habe ich auch den Antrag der SPD verstanden – über eine Öffnungsmöglichkeit für diejenigen abgestimmt, die es wollen, sich so verhalten zu können. Daraufhin hat es die Äußerungen von CDU-Seite, die ich hier zitiert habe, so gegeben. Deshalb bitte ich, mir zu erklären, inwieweit sich das, was wir von Schwarz-Grün erwarten dürfen, von dem abhebt, was hier in der letzten Wahlperiode Gegenstand von Anhörungen und von zwei Parlamentsverfahren gewesen ist, einmal von der SPD, einmal von den Grünen.
Jörg Blöming CDU
Ich denke, Sie müssen anerkennen, Herr Witzel – das habe ich eben auch schon gesagt –, dass es wirklich unterschiedliche Lebensumstände gibt. Für vereinzelte Beschäftigte kann daher die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung attraktiver sein. (Ralf Witzel [FDP]: Das war doch damals auch so!) – Das sehe ich anders. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜ- NEN – Ralf Witzel [FDP]: Das war vor ein paar Jahren nicht so?)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Thorsten Klute für die SPD-Landtag Fraktion das Wort. Er ist schon unterwegs. Wir machen Tempo.
Thorsten Klute SPD
Jawohl, das müssen wir. Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das geht ganz besonders an die lieben und wirklich geschätzten Kolleginnen und Kollegen der FDP. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das fängt ja gut an! – Henning Höne [FDP]: Bring uns nicht in Schwierigkeiten!) – Nein, bringe ich nicht, keine Sorge. (Christian Dahm [SPD]: Eher in Verlegenheit!) Um es klar zu sagen – auch wenn es mit dem Antrag hier eigentlich gar nichts zu tun hat, aber Sie haben es jetzt mehrfach als Schreckgespenst herbeigeführt –: Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung empfindet das jetzige Krankenversicherungssystem als ungerecht. Ich kann Ihnen sagen: Es ist auch ungerecht, die Zweiklassenmedizin gehört abgeschafft. (Beifall von der SPD) Aber das hat nichts mit dem Antrag zu tun, denn Bundesländer haben nicht die Kompetenz, Krankenversicherungssysteme grundsätzlich zu verändern. Das ist ganz anders als in den USA zum Beispiel, wo der Föderalismus so stark ist, dass man in jedem Bundesstaat ganz unterschiedliche Versicherungssysteme hat. Nein, wir können das gar nicht. Deswegen ist das, was die SPD in diesem Landtag in der letzten Legislaturperiode vertreten hat, zwar inhaltlich richtig, auch weiterhin richtig; es hat aber weder damals noch heute die Möglichkeit gegeben, dass Nordrhein-Westfalen das Krankenversicherungssystem ändern kann. Die zurzeit amtierende Landesregierung folgt der SPD im jetzigen Koalitionsvertrag aber in einem Punkt, den wir hier schon in der vergangenen Legislaturperiode vehement vertreten haben. Die Landesregierung will etwas einführen, was die SPD schon seit langer Zeit fordert, die FDP leider nicht. Ich zitiere aus dem derzeit gültigen Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen: „Wir stehen zum Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung und erkennen seine große Attraktivität an. Wegen der sich verändernden Lebensrealitäten der Anwärterinnen und Anwärter sowie der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger werden wir eine freie Versicherungswahl erleichtern. Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer Krankenvollver-28.02.2024 sicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird.“ Das steht da so drin. Unsere Sorge ist nicht, wie bei der FDP, dass dadurch durch die Hintertür irgendetwas ganz Schlimmes eingeführt wird, wie es aus Sicht der FDP die Bürgerversicherung ist. Nein, unsere Sorge ist, dass das, was im Koalitionsvertrag steht, wieder einmal nur heiße Luft ist. Ich will dem Kollegen Blöming nicht noch einmal Schmerzen zufügen, indem ich ihn zitiere. (Heiterkeit von Jörg Blöming [CDU]) Ich zitiere den Kollegen Klenner aus der Sitzung des Landtags im Oktober 2019, als es um die gleiche Sache ging und er sagte: „Eine uneinheitliche Situation würde den Wechsel zwischen Arbeitgebern in unterschiedlichen Bundesländern erschweren oder sogar ganz und gar unmöglich machen.“ Zudem machte er damals für die CDU bezüglich der Einführung der Wahlfreiheit juristische Bedenken geltend. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Unsere Sorge ist, dass Sie das, was im Koalitionsvertrag mal richtigerweise steht, wobei Sie der SPD richtigerweise folgen, (Zuruf von den Grünen: Oha!) wieder einmal nicht umsetzen werden. (Beifall von der SPD – Zuruf) Ich bringe auch ein Beispiel dafür: Sie haben im Koalitionsvertrag stehen, dass Sie möglichst viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen in ein Projekt der Weltgesundheitsorganisation, Age-friendly Cities and Communities – also: altersgerechte Städte und Gemeinden –, hineinholen wollen. Wir haben neulich mal eine Abfrage dazu gemacht, wie viele Kommunen aus Nordrhein-Westfalen eigentlich in diesem Netzwerk sind. Es sind ganze zwei, und die sind völlig ohne Ihr Zutun da hineingekommen. Das zeigt doch wieder: In Ihrem Koalitionsvertrag steht eine Menge drin, das Sie mit etwas Schönem, das gut klingt, überschrieben haben, damit es den Grünen gefällt, damit die Grünen zufrieden sind. Wenn es an die Umsetzung geht, wissen die CDU-Ministerinnen und -Minister das aber zu verhindern. Unsere Sorge ist, dass Sie das hier auch zu verhindern wissen. Das ist unser Problem. Wir werden der Überweisung dieses Antrags in den Ausschuss selbstverständlich zustimmen, aber wir können uns nicht vorstellen, dass wir dem Antrag, so wie er jetzt vorliegt, im Ausschuss selber zustimmen können. – Herzlichen Dank. Landtag
Christof Rasche
Ich habe kein Problem, aber eine Zwischenfrage des Kollegen Mostofizadeh.
Thorsten Klute SPD
Oh ja, sehr gerne.
Christof Rasche
Der freut sich auch schon. – Bitte sehr.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Herr Präsident, vielen Dank. – Lieber Kollege Klute, dass es bei CDU und Grünen unterschiedliche Zugänge zu diesem Thema gibt, ist ja nicht verborgen geblieben. Aber man könnte doch auch irgendwann mal sagen, dass es eine gute Sache ist, dass es sich lohnen würde, diese aus meiner Sicht soziale Schieflage zu beheben, und wir gemeinsam daran arbeiten. Das wäre doch mal ein klares Signal seitens der SPD. Sehen Sie das genauso? (Heiterkeit)
Thorsten Klute SPD
Ich nutze gerne die Gelegenheit, das zu wiederholen: Es ist gut, dass Sie an dieser Stelle des Koalitionsvertrags dem folgen, was die SPD hier im Landtag schon in der vergangenen Legislaturperiode vertreten hat. Unsere Sorge ist eine ganz praktische. Am Beispiel der Age-friendly Cities and Communities, bezüglich derer Sie in den Koalitionsvertrag etwas hineingeschrieben haben, was den Grünen gefallen soll, damit Sie beruhigt sind und vielleicht anderen Sachen zustimmen, kann man doch festmachen, dass im Koalitionsvertrag an vielen Stellen Dinge zugestanden werden, bei denen in der Praxis nichts geschieht. Unsere Sorge hierbei ist wieder, dass das, was dort zu Ihren Gunsten im Koalitionsvertrag steht, etwas sein wird, von dem die CDU-Ministerinnen und -Minister wissen, wie sie das verhindern. Wenn das nicht so ist, dann beweisen Sie das doch mal! Wo ist denn der Gesetzentwurf dafür? Wir haben ihn noch nicht gesehen. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Simon Rock das Wort. Bitte sehr. (Zuruf von der SPD: Uns bleibt auch nichts er- spart!)
Simon Rock GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dem Kollegen Witzel dafür danken, dass er uns heute die Gelegenheit gibt, über eine wichtige Verabredung von CDU und Grünen im Koalitionsvertrag zu sprechen – ich danke 28.02.2024 Ihnen wirklich nicht oft, deshalb will ich das an dieser Stelle auch mal betonen –, (Ralf Witzel [FDP]: Wir sind Serviceopposition, wie Sie wissen!) nämlich die Einführung der Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen. Dem Koalitionsvertrag können Sie auch entnehmen, was mit einer pauschalen Beihilfe gemeint ist. Es ist nicht die Einführung einer Einheitsversicherung. Nein, es ist eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses. Wenn ich Ihren Antrag und Ihre Rede richtig verstanden habe, muss ich leider festhalten: Die FDP hat etwas gegen Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte in diesem Land. Sie wollen ihnen faktisch vorschreiben, welche Krankenversicherung sie zu wählen haben. Für mich ist das ein sehr merkwürdiges Verständnis von Liberalität und Freiheit. (Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Jeder frei innerhalb der PKV!) – Ach so, jeder hat die freie Wahl innerhalb der PKV, aber kein Beamter soll sich bitte für die GKV entscheiden? Das ist in der Tat ein merkwürdiges Verhältnis zur Wahlfreiheit, das Sie an den Tag legen. Ich frage mich: Wofür steht eigentlich das F in Ihrem Parteinamen? Aber gut, die Frage ist ja auch eher: Woran liegt Ihre Ablehnung? Vielleicht ist es ein simples Missverständnis. Ich gebe zumindest die Hoffnung nicht auf, dass es daran liegt. Das entnehme ich so ein bisschen dem Titel Ihres Antrags. Dort steht nämlich, dass Sie die private Krankenversicherung als Attraktivitätspfeiler des Beamtenstatus erhalten wollen. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Ich kann Ihnen sagen: Das steht auch so in unserem Koalitionsvertrag – und niemand hat was Gegenteiliges behauptet. Das kann also kein Argument gegen die Einführung eines Wahlrechtes auf pauschale Beihilfe sein. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) – Bitte? (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) – Ach, das ist interessant. Sie haben die Befürchtung: Wenn die Leute die Wahlfreiheit haben, dann gehen mehr zur GKV, und damit wird die PKV unattraktiver. (Ralf Witzel [FDP]: Dann wird es weniger! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wettbe- werb verhindern!) Landtag Das heißt: Sie wollen die PKV durch diese gesetzliche Festschreibung subventionieren. Sie starten dirigistisches Handeln, (Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Die PKV subventioniert die GKV!) weil Sie davon ausgehen, dass die PKV für sich nicht attraktiv genug ist und genug Beamtinnen und Beamte im Falle einer Wahlfreiheit selbst zu dieser Wahl kommen. Ich finde sehr interessant, was Sie da an den Tag legen. (Ralf Witzel [FDP]: Die PKV subventioniert die GKV, Herr Kollege!) – Okay, okay. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das kann man aber auch nur glauben, wenn man selbst lange genug dran glaubt! – Thorsten Klute [SPD]: Wer spricht jetzt eigentlich?) Ich finde aber, dass wir gar nicht darüber spekulieren müssen, was passiert, wenn tatsächlich eine pauschale Beihilfe eingeführt wird. Es genügt der Blick in andere Bundesländer, die bei der Einführung schon weiter sind als Nordrhein-Westfalen. Ich zähle mal auf – übrigens sind nicht nur grün geführte Bundesländer dabei –: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen; insgesamt also neun Bundesländer. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Aber nicht Rheinland-Pfalz!) Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist die Einführung der pauschalen Beihilfe laut dem Koalitionsvertrag vorgesehen. Mehr als die Hälfte der Bundesländer hat also das Wahlrecht auf pauschale Beihilfe mittlerweile eingeführt, bis auf Hessen im Übrigen alle Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen. Hierbei von einer Insellösung einiger weniger Bundesländer zu sprechen, wie Sie es in Ihrem Antrag tun, ist schon ein bisschen drollig. Ich denke, auch in der FDP-Fraktion wird man einsehen, dass 9 von 16 mehr als die Hälfte sind. In keinem dieser Länder wurde die private Krankenversicherung abgeschafft, und das wird auch in Nordrhein-Westfalen nicht geschehen. Da können Sie sicher sein. Ich merke aber: Sie sind noch nicht so ganz überzeugt. Ich freue mich, dass wir die Debatte im Ausschuss weiterführen können. Vielleicht stimmen auch Sie der Einführung einer Wahlfreiheit zur pauschalen Beihilfe am Ende der Debatte zu. Das Beste kommt zum Schluss. In Schleswig-Holstein gab es die gleiche Diskussion dazu. Dort hat Schwarz-Grün die Wahlfreiheit für eine pauschale Beihilfe mit Mehrheit eingeführt. Das Verhalten der FDP-Fraktion dort finde ich sehr interessant: Sie hat aus der Opposition heraus einen Gesetzentwurf zur 28.02.2024 Einführung einer pauschalen Beihilfe vorgelegt, der noch weiter ging als die Initiative der dortigen Landesregierung. Vielleicht sprechen Sie mal mit den Kolleginnen und Kollegen der FDP in Schleswig-Holstein, was sie dazu bewogen hat. Ich glaube, die hatten ganz gute Argumente auf ihrer Seite. Vielleicht kommen auch Sie dann zu der Einschätzung, dass eine Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte in diesem Land etwas Positives ist. Ich gebe jedenfalls die Hoffnung nicht auf, dass auch Sie zu dieser weisen Erkenntnis gelangen und ein einziges Mal hier Ihre ideologischen Scheuklappen ablegen können. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Für die Fraktion der AfD hat nun Dr. Beucker das Wort. Bitte sehr.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Der vorliegende Antrag sieht die Gewinnung von geeignetem Nachwuchs durch das Vorhaben gefährdet, das sogenannte Hamburger Modell einzuführen. Beim Hamburger Modell haben Beamte die einmalige Wahl zwischen einer individuellen Beihilfe ihres Dienstherrn wie bisher oder einer pauschalen Beihilfe. Bei freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung stellt die pauschale Beihilfe das Äquivalent zum sonst üblichen Arbeitgeberbeitrag dar. Beamte werden bei diesem Modell so gestellt wie Arbeitnehmer. Bei der individuellen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr dagegen nicht an den GKV-Beiträgen. Das macht die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse in den meisten Fällen unattraktiv. Ob ein System der Beihilfe die Nachwuchsgewinnung beeinflusst oder nicht, ist meiner Ansicht nach zunächst weniger wichtig. Wichtig ist, ob die Versorgung der Beamten und ihre Krankenversicherung verfassungskonform gestaltet sind. Insofern gerät der Antrag zu Beginn in ein etwas problematisches Fahrwasser. Wichtig ist, ob die pauschale Beihilfe einer amtsangemessenen Versorgung entspricht und ob sie den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums genügt. Letzteres wäre zum Beispiel fraglich, wenn ein Zwang zu einer Entscheidung in einer wichtigen Frage des Dienstverhältnisses ausgeübt wird, weil diese Entscheidung nicht mehr zurückgenommen werden kann. Wo lägen die Gefahren noch? Wir sehen Folgendes: Erstens. Ein Dienstherr darf seine Pflichten nicht an Dritte delegieren, auf deren Leistungsumfang er keinen Einfluss hat. Das ist aber bei den gesetzlichen Landtag Krankenkassen der Fall. Damit ist der Erfüllung der Fürsorgepflicht nicht ausreichend Genüge getan. Zweitens. Beamte und ihre Familienangehörigen sind in jedem einzelnen Fall und nicht pauschal abzusichern. Bei der individuellen Beihilfe wird dieser Anspruch automatisch erfüllt, beim Hamburger Modell dagegen nicht. Drittens. Ein Dienstherr ist verpflichtet, Beamte ausreichend zu alimentieren. Das bedeutet unter anderem eine Besoldungsbemessung, die die Kosten der Krankenversicherung voll abdeckt. Auch hier bietet das Hamburger Modell nicht die notwendige Sicherheit. Vielmehr besteht das Risiko einer dauernden Unteralimentierung, insbesondere wenn Familienangehörige nicht die kostenlose Familienversicherung in der GKV in Anspruch nehmen können. Viertens. Die Unwiderruflichkeit der Beihilfewahl ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Vorsorgefreiheit. Wer sich beim Hamburger Modell einmal für die pauschale Beihilfe entscheidet, bleibt daran ein Beamtenleben lang gebunden. Insgesamt ist auch die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung unattraktiv, weil sich die überaus meisten der Beamten in den Ländern, in denen das Hamburger Modell eingeführt wurde, nach wie vor für das Althergebrachte entscheiden. Warum aber dann das Ganze? Sinn und Zweck des Hamburger Modells ist ein Angriff auf das duale Modell in Deutschlands Krankenversicherung, das gesetzliche und private Versicherungen vorsieht. Wir als AfD stehen hinter diesem dualen Modell und werden sowohl der Überweisung als auch nachher im Ausschuss diesem Antrag insgesamt zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Dr. Marcus Optendrenk das Wort. Bitte sehr.
Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das von der FDP-Fraktion ausgedachte Schreckensszenario einer Einheitsversicherung, die sich durch die Hintertür einschleichen könnte, ist absolut realitätsfern und entbehrt jeder faktischen Grundlage. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Es ist leider ein weiterer Versuch, einen Keil zwischen die Beamtinnen und Beamten und die Landesregierung zu treiben. Das ist in diesen Zeiten Oppositionspolitik, die man machen kann, aber ob das ein angemessenes Umgehen mit der Lage ist, in der sich Deutschland, 28.02.2024 Nordrhein-Westfalen, die öffentliche Hand befinden, mögen andere beurteilen. Jede Beamtin und jeder Beamte in Nordrhein-Westfalen kann sicher sein, dass ihre und seine Arbeit wertgeschätzt wird. Das haben wir zuletzt mit der Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses unter Beweis gestellt. Ich habe es bereits mehrfach gesagt und sage es noch einmal: Die Beamtinnen und Beamten in unserem Land sind das tragende Fundament eines funktionierenden Staates. Sie alle sorgen dafür, dass unser Staat zuverlässig funktioniert, dass seine Aufgaben erfüllt werden und dass der Staat seinen Pflichten nachkommt. Die Landesregierung steht fest zum Berufsbeamtentum in Nordrhein-Westfalen mit seinen drei Säulen Besoldung, Versorgung und Beihilfe. Das werden wir nicht infrage stellen. Zu keinem Zeitpunkt haben wir, anders als hier unterstellt wird, die Vorteile des dualen Systems aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung grundsätzlich in Zweifel gezogen. Dieses System hat sich etabliert und ist ein Garant für die hohe Qualität der Gesundheitsversorgung. Die Möglichkeit, sich als Beamter oder Beamtin privat versichern zu lassen, trägt durchaus zur Attraktivität des Berufsbeamtentums bei und ist damit für viele auch ein wichtiger Faktor bei der Gewinnung von Personal als Dienstherr, denn der Fachkräftemangel und der demografische Wandel machen bekanntlich vor dem öffentlichen Dienst nicht halt. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es!) Deshalb stehen wir in einem Wettbewerb um die besten Köpfe und bemühen uns an vielen Stellen, Dinge zu machen, die dazu führen, dass wir ein attraktiver Arbeitgeber sind und bleiben und noch stärker werden. Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Coworking-Spaces, eine gute und faire Bezahlung sowie schnellere Aufstiegsmöglichkeiten sind nur einige der Maßnahmen, die wir bereits auf den Weg gebracht haben. In enger Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und den Gewerkschaften werden wir, wie Sie wissen, die Modernisierung des öffentlichen Dienstes weiter voranbringen. Dabei nehmen wir alle Bereiche des allgemeinen und finanziellen Dienstrechts auch mit dem Teilbereich Beihilfe in den Blick. Wir prüfen auch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten einer pauschalen Beihilfe im Rahmen der Möglichkeiten, die es verfassungsrechtlich gibt, im Rahmen der Möglichkeiten der haushaltsmäßigen Auswirkungen und der möglichen Umsetzung. Das steht im Koalitionsvertrag, das ist die Verabredung der Koalitionspartner, und das prüfen wir. Darüber sprechen wir dann auch im Rahmen der Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts. Landtag Auch die Wechselwirkungen mit dem Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen sowie weitere Optimierungen des Beihilfesystems im Übrigen prüfen wir. Das alles gehört in einen Kontext. Sie isolieren wieder einmal einen ganz kleinen Teil mit einzelnen Sätzen aus einem Koalitionsvertrag, machen daraus eine Riesengeschichte und sehen nicht, dass der Kontext, in dem wir uns als Koalition bewegen, sehr viel breiter ist. Wir haben uns vorgenommen, dass wir den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen in dieser Wahlperiode weiter, und zwar auch grundsätzlich modernisieren. Einen Teil der Maßnahmen kennen Sie. Ich habe einige genannt. Sie wissen auch, dass wir im Bereich der Finanzverwaltung einiges schon getan haben. Wir tun Weiteres. Wir wollen ein attraktiver öffentlicher Arbeitgeber sein und deshalb in Ruhe in einem Gesamtkonzept prüfen, was wir in welchen Bausteinen tun. Dabei arbeiten wir den Koalitionsvertrag vernünftig ab. (Thorsten Klute [SPD]: Sie regieren aber schon zwei Jahre!) Deshalb besteht überhaupt kein Grund dafür, hier Schreckensszenarien an die Wand zu werfen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Herr Minister, vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/8114 an den Haushalts und Finanzausschuss – federführend –, an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung stattfinden. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von AfD, FDP, CDU, Grünen und SPD. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 16 Siebtes Gesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7720 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, 28.02.2024 Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Drucksache 18/8141 zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Dr. Patricia Peill für die Fraktion der CDU. Sie ist schon unterwegs, das freut uns sehr. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sportlich, sportlich!) – Sehr sportlich.
Dr. Patricia Peill CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Fußballfans und Sportbegeisterte! In Nordrhein-Westfalen schlägt das Herz des Fußballs. Mit einer Vielzahl von Vereinen in den Topligen und einer reichen Fußballtradition sind wir stolz darauf, Gastgeber von vier Austragungsstätten der kommenden EURO 2024 zu sein: in Dortmund, in Düsseldorf, in Gelsenkirchen und in Köln. NRW wird damit zum lebendigen Mittelpunkt dieses großartigen EM-Fußballfestes. Stellen Sie sich nun vor, unsere deutsche Nationalmannschaft versetzt uns erneut in einen wahren Freudentaumel, und die Begeisterung für unsere Mannschaft sprüht bunte Funken. (Christian Dahm [SPD]: Das werden wir erst noch sehen!) Vielleicht erleben wir atemberaubende Achtel- und Viertelfinale in unseren Städten (Beifall von der SPD – Zuruf von der SPD: Es ist ja schon spät!) und weitere Artikel in der spannenden Geschichte des Fußballs, die bis spät in die Nacht reichen. Aber der momentane gesetzliche Rahmen lässt uns wegen Lärmbelästigung ein gemeinsames Viewing nur bis 22 Uhr zu. Aber wir wissen, dass zu dieser Zeit die Spiele wahrscheinlich nicht zu Ende sind, denn es gibt Anstoßzeiten um 21 Uhr. Deswegen wollten wir für solche magischen Momente flexibel sein. Aus diesem Grunde haben wir eine pragmatische Lösung, um sicherzustellen, dass die Fans in NRW und unsere Gäste aus aller Welt das Spiel bis zum Ende genießen können und die Veranstalter und Kommunen Rechtssicherheit haben. Deshalb schlagen wir vor, die Lärmschutzregeln für Fanmeilen und Veranstaltungen in Kommunen, Städten und in diesen vier Host-Cities während der EM vom 14. Juni bis zum 14. Juli an die Sportbegeisterten anzupassen und eben nicht umgekehrt. Ähnlich wie bei der WM 2006 wollen wir die einmalige Möglichkeit, diese Spiele gemeinsam zu sehen, Landtag nun so verlängern, dass Public Viewing in den Innenstädten, Parks, Sportstätten und nun auch in Wohngebieten bis 24 Uhr und an Finalspieltagen sogar bis 1 Uhr morgens stattfinden können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) – Danke. Da mich in Bezug auf die Außengastronomie einzelne Nachfragen erreicht haben, ist es wichtig, im Hinblick auf die Gastronomie festzuhalten, dass die Gastronomie wie bisher die Möglichkeit hat, auf Basis des geltenden Gesetzes Ausnahmegenehmigungen für Public Viewing im Außenbereich auf Antrag bei den Kommunen zu erhalten. Dafür braucht es keine Änderung des Gesetzes. Das Ministerium wird, wie bereits 2006 geschehen, einen Erlass veröffentlichen, der diese bestehenden Möglichkeiten für die Kommunen noch einmal erläutern wird. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die einstimmige Zustimmung der Ausschüsse für Umwelt, Kommunales und Sport war ein wirkliches starkes Signal für diese Initiative. Ich appelliere an uns alle heute, das noch einmal zu unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die EM 2024 ein unvergessliches Fest des Fußballs bei uns in NRW wird. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Julia Kahle-Hausmann das Wort. Bitte sehr. (Zuruf von der SPD: Ruhe!) – Die SPD-Fraktion bittet um Ruhe.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Sportsfreunde! München oder Müngersdorf – Hauptsache Nordrhein-Westfalen. Diese Block-I-Debatte dauert 30 Minuten, und Schluss ist, wenn der Präsident abpfeift. (Christian Dahm [SPD]: So!) Am 80. Geburtstag der Katze von Anzing diskutieren wir – es könnte passender nicht sein – als Parlamentarier über König Fußball. In diesem Sinne schauen wir, was uns Schwarz-Grün heute auf den Platz gestellt hat. Nach der WM 2006 steht uns mit der Europameisterschaft in diesem Jahr das nächste fußballerische Großereignis an Rhein und Ruhr bevor. Vier Städte – Dortmund, Köln, Gelsenkirchen und Düsseldorf – werden als Host Cities mehrere zehntausend Fußballfans erwarten. In ganz NRW wird es Public-Viewing-Meilen geben. Mit der vorliegenden befristeten Ausnahmeregelung ist es Kommunen möglich, rechtssicher an Spiel-28.02.2024 tagen Veranstaltungen durchzuführen, die auch länger als bis die üblichen 22 Uhr gehen. Kurzum: Was gibt es über diesen Gesetzentwurf zu sagen? Es ist ein legislativer Elfmeter. Wenn nicht gerade Toni Turek im Tor steht, kann man schon mal schön flach oben einen reinmachen. (Beifall von der SPD, Dr. Patricia Peill [CDU] und Hedwig Tarner [GRÜNE]) Was uns etwas stutzig gemacht hat, war, dass uns gesagt wurde, die Host Cities, insbesondere die Stadt Köln, hätten für eine weitergehende Ausnahme plädiert, haben aber offenbar in der Staatskanzlei kein Gehör gefunden. Gerade in diesem Jahr müssen die von der UEFA geforderten Fan Zones dauerhaft bespielt werden, und die Städte hätten sich hier mehr Freiheit im Aufbauspiel gewünscht. Im Ausschuss sagten Sie, Sie hätten alle Bedenken der Host Cities aufgegriffen. Hier kann man zukünftig vielleicht das Zuspiel und die Passgenauigkeit zwischen Staatskanzlei und Umweltministerium noch verbessern. (Beifall von der SPD) Schließlich sollt ihr elf Freunde sein. (Heiterkeit und Zuruf von der SPD: Oh!) Dass CDU und Grüne das nicht unbedingt sind, ist uns allen ja bekannt. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Was soll das denn jetzt?) Was aber der Schiri nicht pfeift, ist auch kein Foul. Da dennoch die Möglichkeit für Veranstaltungen bis 22 Uhr besteht, sehen wir hier keinen Grund, zur Pfeife zu greifen. Warum die Hinweise nicht aufgegriffen wurden, ist vielleicht eine Frage der Zeit. Sie hätten diesen Gesetzentwurf in der regulären Spielzeit durchbringen können. Dass es jetzt schnell, schnell sozusagen in den letzten Minuten der Nachspielzeit passieren muss, kritisieren wir, insbesondere da Sie ja die WM 2006 als Blaupause nutzen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Diese Re- gel ist doch schon zu durchschauen!) – Ja. Aber Sie haben noch hektisch Ihren Änderungsantrag einwechseln müssen. Mit dem haben Sie ja der Erkenntnis Rechnung getragen, dass nicht nur in urbanen, sondern auch in allgemeinen und besonderen Wohngebieten Fußball geguckt wird, egal also, ob aus dem Kölner Keller oder unter der Staatskanzlei: Wir sind froh, dass der Video Assistent Referee hier richtig eingegriffen hat. Übrigens ist das jetzt schon der zweite Änderungsantrag, mit dem die regierungstragenden Fraktionen einer von ihrer eigenen Regierung vorgeschlagenen Landtag Gesetzesänderung abhelfen müssen. Die zweite Spieltaktik mit Korrekturbedarf steht ja nachher noch auf der Tagesordnung. Nichtdestotrotz, wir wollen Ihnen nicht den Rasen zertreten und ziehen auch keine Blutgrätsche.
Christof Rasche
Das finde ich gut, dass der Rasen heile bleibt. Das ist ein Thema für die Grünen; die haben gerade eine Zwischenfrage angemeldet, nämlich Herr Mostofizadeh. (Heiterkeit von der SPD)
Julia Kahle-Hausmann SPD
Mann, jetzt versau mir doch nicht den Schluss meiner Rede, Mehrdad.
Christof Rasche
Bitte sehr.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Frösche sind auch nicht auf dem Rasen. Aber, Frau Kollegin, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Bei der Regelung, über die wir heute reden, handelt es sich in der ursprünglichen Fassung eins zu eins um die Regelung, die 2006 (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Richtig!) bei der Fußballweltmeisterschaft damals von Rot-Grün, meine ich, vorgelegt worden ist. Heute sind Sie selbst nicht auf die Idee gekommen, diesen Änderungsantrag zu stellen, und werfen uns das jetzt vor. Ich bin etwas erstaunt darüber, dass Sie sich in der Nachspielzeit noch so verdribbeln können. Sind Sie auch meiner Meinung?
Christof Rasche
Bitte sehr. (Zuruf von der SPD)
Julia Kahle-Hausmann SPD
Woran hat et jelejen? – Nein, Ihrer Meinung bin ich natürlich nicht, Herr Mostofizadeh. Es geht ja auch eher um die taktische Nachspielzeit, dass Sie jetzt noch diesen Änderungsantrag einbringen. Das hätten wir alles ein bisschen früher machen können, weil wir es ja schon wussten. (Beifall von der SPD) Ich komme zum Schluss meiner Rede, wenn ich darf. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Aber nicht eingewechselt der Spieler von der SPD, der das gewusst hat! – Christian Dahm [SPD]: Schöne Flanke!) Insofern: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel für die nächste WM/EM. Das nächste Spiel ist immer das Schwerste. Wir freuen uns auf die dritte Halbzeit und 28.02.2024 die EM. Damit „Gut Kick!“ in die Runde. Ich danke Sie! (Beifall von der SPD und Zuruf: Sehr gut!)
Christof Rasche
Das war doch ein sehr schöner Schluss. Für die Jüngeren hier im Saal: Toni Turek wurde 1954 Fußballweltmeister und spielte zu dem Zeitpunkt für Fortuna Düsseldorf. Damals hatte Fortuna noch Nationalspieler. (Heiterkeit von der SPD – Christian Dahm [SPD]: So!) Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Hedwig Tarner das Wort. – Bitte sehr. (Gordan Dudas [SPD]: Mehrdad, woran hat es gelegen?)
Hedwig Tarner GRÜNE
Werte Kolleginnen und werte Kollegen! Liebe Fußballgemeinde! Liebe Ruhrliebhaber*innen! Jetzt geht’s los. Wir sind aber noch nicht in der Nachspielzeit, liebe Kollegin von der SPD. Eigentlich sind wir noch im Trainingslager davor, und wir sind noch im richtigen Zeitrahmen. Die Fußball-EM der Männer rückt näher, und es müssen nicht nur die Stadien hergerichtet werden und die Mannschaft in Topform sein, sondern auch die Regelungen für das Rundherum müssen stimmen; denn wo gefeiert wird, entsteht Lärm, und wo Lärm entsteht, müssen wir als Landtag genau festlegen, wie wir einen Ausgleich zwischen den Vuvuzelas und der Nachtruhe erlangen. Wir werden einen tollen Fußballsommer vor uns haben. Bei uns in NRW finden insgesamt 20 der 51 Spiele statt. Ich muss nicht hellsehen können, um zu sagen, es wird lebendig sein. Unsere vier Host Cities sind in der Verantwortung, für alle Spiele Public Viewing zu organisieren und ein Rahmenprogramm zu bieten. Also wird an zahlreichen Abenden gespielt, gefiebert und gefeiert. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung geben wir den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Rechtssicherheit zur Regelung des Lärmschutzes während der EM. Im Landes-Immissionsschutzgesetz wird geregelt, was unter Nachtruhe zu verstehen ist. Sie gilt grundsätzlich zwischen 22 und 6 Uhr. Doch für die Dauer der Europameisterschaft ermöglichen wir Ausnahmen, wohl wissend, dass eine Verkürzung der Nachtruhe die Anwohner belasten kann. Deshalb haben wir Bedingungen definiert, die einzuhalten sind: Die Veranstaltung muss im Zusammenhang mit der EM stehen. Ein Lärmschutzplan muss erstellt sein. Die Ausrichter müssen die Städte und Kommunen oder von ihnen Beauftragte sein. Die Gastronomen haben in den letzten Tagen bei uns Bescheid gesagt, dass auch bei ihnen Public Landtag Viewing möglich sein muss. Es ist jetzt ausgearbeitet worden, dass es keine Verschlechterung für die Gastronomen gibt. Mit dem Erlass, den wir jetzt auf den Weg bringen, entsteht Planungssicherheit. Die Kommunen wissen, was sie wie regeln können und müssen. Somit entscheiden die Gremien, denen die Bedingungen vor Ort bestens geläufig sind. Wir danken den Nichtfußballfans, den Früh-ausdem-Bett-Aufstehenden, für ihr Verständnis. Ich wünsche uns allen spannende Spiele. Wir werden natürlich gleich der Regelung zustimmen. (Beifall von den GRÜNEN und Dr. Patricia Peill [CDU])
Christof Rasche
Ich versuche, mich der Leichtigkeit in der Diskussion bei diesem Tagesordnungspunkt anzupassen: Toni Turek spielte ja nicht nur für Fortuna Düsseldorf, sondern zum Abschluss seiner Karriere noch für Borussia Mönchengladbach. Ein Fan von Borussia hat jetzt das Wort, Dietmar Brockes für die FDP-Fraktion.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident, für die tolle Überleitung. – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast zum Ende eines langen Plenartages – wir haben über die schreckliche wirtschaftliche Lage, über den Ukrainekrieg, über häusliche Gewalt und andere Themen gesprochen – haben wir jetzt noch mal einen Punkt, bei dem ich glaube und hoffe, dass wir hier weitestgehend Übereinstimmung haben. Man kann nicht nur in den Überleitungen des Präsidenten eine gewisse Ausgelassenheit spüren, die uns allen sicherlich mal wieder ganz guttut. Deshalb freuen wir uns auf die Europameisterschaft in diesem Jahr in Deutschland und gerade auch hier in Nordrhein-Westfalen; denn nach den Jahren der Pandemie, glaube ich, tut es allen Menschen mal wieder gut, gemeinsam öffentlich zu feiern. Deshalb begrüßen wir diese Gesetzesvorlage ausdrücklich. Wir wollen hier ein schönes Fußballfest feiern. Wir wollen ein guter Gastgeber sein und uns von der besten Seite zeigen. Deshalb ist diese Gesetzesänderung notwendig. Die Anhebung der Nachtruhe von 22 Uhr auf 1 Uhr nachts ist daher der richtige Schritt hin zu einer unvergesslichen Europameisterschaft sowohl in den Stadien als auch bei zahlreichen Public-Viewing-Veranstaltungen im ganzen Land. Wir freuen uns als Freie Demokraten auf ein fröhliches Fest mit unseren Freunden, mit den Gästen aus ganz Europa. Machen wir daraus ein neues Sommermärchen mit einem hoffentlich besseren Happy End. 28.02.2024 Zum Schluss der Rede, Herr Präsident, möchte ich noch den Hinweis geben, dass es im Spiel der deutschen Frauennationalmannschaft im Moment noch 0:0 steht. Ich hoffe, dass wir heute alle noch einige Tore von ihnen erleben werden, sodass sie an den Olympischen Spielen teilnehmen werden. In dem Sinne freue ich mich auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Jetzt hat Herr Dr. Beucker für die Fraktion der AfD das Wort. So steht es hier zumindest. (Dr. Hartmut Beucker [AfD] schüttelt den Kopf.) – Nein, Herr Schalley hat das Wort für die Fraktion der AfD. Vielleicht wird er uns zum Ende der Rede über den aktuellen Spielstand der Frauennationalmannschaft berichten. (Zurufe von der SPD: Das ist nur der Aus- wechselspieler! Rechtsaußenstürmer!)
Zacharias Schalley AfD
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Auch ich kann mir natürlich ein paar Fußballkalauer nicht verkneifen. Sie können sie sich dann gerne im Protokoll gelb markieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie reden in dieser Verordnung über das Thema „Rechtssicherheit“, die sicherlich ein hohes Gut ist. Doch wie bedroht die Rechtssicherheit ist, erfahren Bürger dieser Tage auf unterschiedlichste Weise, etwa im Hinblick auf den Schutz der Meinungsfreiheit. Planungssicherheit ist gleichermaßen ein hohes Gut. Und wie bedroht die Planungssicherheit ist, erfahren viele Bauern immer wieder auf leidvolle Weise, indem sie mit bürokratischen Vorgaben überzogen werden, die sie wirtschaftlich nicht mehr rentabel abbilden können. Trotz der Bauernproteste kommt hier der Staat erst langsam in Bewegung. Weder in der Rechts- noch in der Planungssicherheit wird der Staat als Garant wahrgenommen, sondern als unsportlicher Foulspieler und träger Hemmschuh. Nun geht es um die Austragung der EM diesen Sommer. Auch NRW als Fußballland ist mit dabei. Politik und Staat wollen nicht, wie sonst üblich, als Bremser und Hemmschuh wahrgenommen werden. Endlich zeigen Politik und Staat, dass sie zumindest für die UEFA und für die Austragung von sportlichen Großereignissen die nötige Rechts- und Planungssicherheit schaffen können, wenn auch mit der üblichen Trägheit von Bürokratie und Politik; denn die Europameisterschaft startet in dreieinhalb Monaten, und dass sie bei uns stattfinden wird, ist seit September 2018 bekannt. Merke: Der Staat kann, wenn er denn will, hier konkret landesweit die vorüber-Landtag gehende Änderung des Immissionsschutzgesetzes erwirken, um einen Flickenteppich kommunaler Einzelausnahmen zu vermeiden. Endlich wieder ausgelassen feiern und von alten Fußballmärchen träumen, als Fußballfans in Deutschland noch bedenkenlos die Deutschlandfahne schwenken konnten: Das freut den gegängelten Bürger, der sonst ja nicht mehr viel zu lachen hat. Und was den Bürger freut, das unterstützen auch wir von der AfD nachdrücklich. Natürlich freut es auch die in der Volkesgunst schwindenden Regierenden, die die EM als Ablenkung à la Brot und Spiele nutzen werden. Nichtsdestotrotz stimmen wir zu, dass im Hinblick auf etwaige Lärmbeschwerden den Betreibern von Public Viewing und Co die von der UEFA als Voraussetzung für die Austragung der Spiele ausbedungenen Maßnahmen und die nötige Rechts- und Planungssicherheit gewährt werden. Ein klitzekleines Sommermärchen der ausgelassenen Sportfreunde sind wir dem gegängelten Bürger, der in diesem Staat sonst nicht mehr viel zu lachen hat, schuldig und drücken natürlich die Daumen, dass die Nationalmannschaft größere Erfolge feiern kann als diese Regierung. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Mir ist noch nicht bekannt, wessen Fan Minister Krischer im Fußball oder in der Fußball-Bundesliga ist. Aber er hat jetzt das Wort, und wir sind gespannt. (Dr. Patricia Peill [CDU]: FC Düren!) Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Toni Turek hat leider nicht bei Alemannia Aachen gespielt; das bedaure ich sehr. Aber er hat bei Duisburg gespielt, und er war einer der größten Torwarte unseres Landes. Mich hätte interessiert, was er zu der gerade gehaltenen Rede gesagt hätte. Aber das soll uns hier nicht beschäftigen. Wir haben eine Fußball-Europameisterschaft in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen finden 20 von 51 Spielen statt. Fast die Hälfte dieses tollen Fußballereignisses ist also in unserem Bundesland. Ich finde, wir können zu Recht stolz darauf sein, das Fußball-Bundesland Nummer eins nicht nur bei dieser Europameisterschaft zu sein. Das ist einfach eine tolle Sache. (Beifall von der CDU) Völlig selbstverständlich ist, dass wir in den Host Cities – in Düsseldorf, Dortmund, Gelsenkirchen und Köln –, in denen Großereignisse und Public Viewing stattfinden, das entsprechend ermöglichen. Um es 28.02.2024 rechtssicher möglich zu machen, ändern wir das Landes-Immissionsschutzgesetz und ermöglichen auch bis in die Nachtstunden hinein, dass diese Veranstaltungen stattfinden können. Wir tun das in einer Art und Weise, in der Anwohner*inneninteressen geschützt werden und genauso die Möglichkeit geschaffen wird, dass die Fußballfans dort feiern können. Ich halte das für eine hervorragende und gute Sache. Wenn es jetzt heißt, ob die Änderung nicht schon früher hätte kommen können, muss ich sagen: Wir sind jetzt immerhin früher als 2006 beim Fußballmärchen. Damals war das eine große, erfolgreiche Veranstaltung. Mit dem, was wir jetzt hier schaffen, legen wir die Grundlage dafür, dass viele Menschen aus ganz Europa und darüber hinaus in unserem Bundesland auch dann, wenn sie nicht in die Stadien gehen können, an diesen Spielorten feiern können. Das ist eine gute Sache. Ich freue mich, dass die Koalitionsfraktionen die Anregungen aus den Host Cities noch aufgegriffen haben, hier den Geltungsbereich zu erweitern. Auch das ist wichtig und notwendig. Mir ist es wichtig, eines hier klarzustellen – die Kollegin Dr. Peill hat es schon angesprochen –: Dieser Gesetzentwurf bezieht sich ausschließlich auf die Großveranstaltungen, die großen Public-Viewing-Veranstaltungen, die wir hiermit rechtlich ermöglichen. Selbstverständlich ist es in der Gastronomie zu diesem Ereignis auch möglich, dass dort Public Viewing stattfinden kann, und zwar auch zu späteren Stunden. Das gibt unser Landes-Immissionsschutzgesetz heute schon her. Das ist geltende Rechtslage und geübte Praxis bei allen Weltmeisterschaften und Europameisterschaften, die wir in der Vergangenheit hatten. Dazu müssen Anträge an die Kommunen gestellt werden. Das ist überhaupt nichts Neues. Wir werden das auch noch mal in einem Erlass klarstellen, damit alle genau wissen, woran sie sind. Wir wollen nämlich, dass dieses tolle Fußballfest in den Stadien und bei den Großevents mit dem Public Viewing stattfinden kann, aber eben auch in der kleinen Eckkneipe und in dem Biergarten, also da, wo Fußballfans gucken und feiern wollen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das macht diese Landesregierung möglich. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Fraktionen im Landtag bedanken, die konstruktiv daran mitgearbeitet haben, dass wir jetzt diese Rechtsgrundlage schaffen können und damit die nötige Basis dafür schaffen können, dass das ein tolles Fußballevent wird. Danke für Ihre Mitarbeit! Die Fans werden sich darüber freuen. Dann werden wir im Sommer gucken, wo die deutsche Mannschaft am Ende landen wird. Das wird das Spannende sein. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
Christof Rasche
Herr Minister, vielen Dank. – Wir sind am Schluss der Aussprache. Vor der Abstimmung darf ich noch einmal kurz eine Verbindung zwischen dem Landtag Nordrhein-Westfalen und dem Fußball herstellen. Wir tagen heute auch bis in die Nachtstunden. Wir haben bei der zweiten Lesung des Haushalts sogar bis in die tiefen Nachtstunden getagt. Warum sollen die Fußballfans nicht vergleichbare Vergnügen haben wie wir im Landtag Nordrhein-Westfalen? Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/8141, den Gesetzentwurf Drucksache 18/7720 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/8141 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt zu? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit tut der gesamte Landtag von Nordrhein-Westfalen den vielen Fußballfans in Nordrhein-Westfalen einen großen Gefallen. Wir kommen zu: 17 Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 für das Land Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Landesministergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7986 erste Lesung Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Marcus Optendrenk das Wort, bitte sehr.
Dr. Marcus Optendrenk
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – darüber haben wir uns in einem vorherigen Tagesordnungspunkt schon einmal ausgetauscht – sorgen täglich dafür, dass unser Staat reibungslos funktioniert. Ob Lehrerin oder Lehrer, Polizistin oder Polizist, Finanzbeamtin oder Finanzbeamter – sie alle setzen sich für uns ein, hoch qualifiziert und stets mit großem Interesse daran, sich nicht nur weiterzubilden und mit viel persönlichem Einsatz für das Allgemeinwohl einzusetzen, sondern auch in schwierigen Zeiten wie diesen unseren Staat am Laufen zu halten. 28.02.2024 Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, die gestiegenen Heiz- und Stromkosten und auch daraus zum Teil resultierende hohe Lebensmittelpreise stellen auch für die Tarifbeschäftigten und die Beamtinnen und Beamten eine enorme finanzielle Belastung dar. Das unterscheidet sie nicht von allen anderen Menschen in unserem Land. Zur Entlastung privater Haushalte hat der Steuergesetzgeber die Möglichkeit der arbeitgeberseitigen Gewährung von steuerfreien Zuschüssen oder Sachbezügen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro geschaffen. Der im Dezember geschlossene Tarifvertrag macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. In Nordrhein-Westfalen setzten wir den Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten mit enormem Tempo um und übertragen ihn eins zu eins auf unsere Beamtinnen und Beamte. Das vorliegende Gesetz knüpft hier bereits an. Der Gesetzentwurf stellt den ersten Schritt dieser Eins-zu-eins-Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 auf unsere Beamten- und Richterschaft in Nordrhein-Westfalen dar. Das Gesetz sieht im Einzelnen eine einmalige steuerfreie Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter für das Jahr 2023 in Höhe von 1.800 Euro sowie für die Monate Januar bis Oktober 2024 laufende monatliche steuerfreie Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro vor. (Beifall Dr. Ralf Nolten [CDU]) Darüber hinaus werden die Sonderzahlungen auch den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern anteilig entsprechend ihres Ruhegehaltssatzes gewährt. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten entsprechend der tarifvertraglichen Einigung eine einmalige steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro sowie laufende steuerfreie Sonderzahlungen in Höhe von 50 Euro. Im Vorgriff auf dieses Gesetz und als Zeichen der besonderen Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 bereits im Wege einer Abschlagszahlung Ende Januar ausgezahlt. Die monatlichen steuerfreien Sonderzahlungen für Januar bis April werden gesammelt Ende April überwiesen und von da an bis einschließlich Oktober dann monatlich gezahlt. Die Übertragung der Tarifeinigung wird nach Abschluss der Gespräche mit den Gewerkschaften in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren noch erfolgen. Dies wird so rechtzeitig geschehen, dass auch die weiteren Bausteine des Tarifvertrages ab dem 1. November übertragen werden können. Landtag Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Landesregierung ihren Kurs zur Stärkung der Beamtinnen und Beamten und zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter um. Es ist mir an dieser Stelle wichtig, noch einmal Danke für die großartige Arbeit zu sagen, die die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes täglich in unserem Land leisten, denn sie sind der Kitt eines funktionierenden Staates. Und ein funktionierender Staat ist in Zeiten wie diesen, aber auch in zurückliegenden Zeiten wie der Coronapandemie schlicht entscheidend. (Beifall von der CDU) Deshalb war und ist es mir auch persönlich ein besonderes Herzensanliegen, dass wir an dieser Stelle zügig waren und zügig sind. Ich bitte Sie nun alle in dem Gesetzgebungsverfahren, das vor uns liegt, um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat der Kollege Jörg Blöming das Wort.
Jörg Blöming CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 9. Dezember haben sich die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes geeinigt. Diese Einigung beinhaltet für die Tarifbeschäftigten des Landes auch eine steuerfreie Sonderzahlung. Diese soll insbesondere die gestiegenen Verbraucherpreise abmildern. Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte bereits kurz nach dem Abschluss angekündigt, das Tarifergebnis eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. So sind wir seit der Regierungsübernahme 2017 übrigens immer vorgegangen. Darauf kann sich die Beamtenschaft verlassen. (Beifall von der CDU) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Basis für die Übernahme der Inflationsausgleichsprämie. Unsere Beamtinnen und Beamten leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, ganz besonders in so unruhigen Zeiten, wie wir sie aktuell erleben. Deswegen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir ihre Leistungen mit einer Eins-zueins-Übernahme des Tarifergebnisses honorieren. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass die stark gestiegenen Verbraucherpreise nicht nur Tarifbeschäftigte betreffen. Sie treffen unter anderem auch die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und auch unsere Rechtsreferendarinnen und 28.02.2024 Rechtsreferendare sowie unsere Anwärterinnen und Anwärter. Diese haben mit gestiegenen Kosten zu kämpfen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir gleiche Bedingungen für alle, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder waren. Daher begrüßen wir den Gesetzentwurf und stimmen der Überweisung gerne zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Alexander Baer das Wort – fast im Sprint.
Alexander Baer SPD
Ja, sehr geehrter Herr Präsident, ich dachte, wir bleiben beim Sport. Aber leider durfte ich dazu nicht reden. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister, vieles von dem, was Sie sagten, stand genauso auf meiner Liste. Da wir in der Stunde bereits etwas fortgeschritten sind, habe ich diese Punkte gestrichen und würde völlig unterstützen, was Sie gesagt haben. Auch wir in Lippe wissen, dass die Beamtinnen und Beamten stark rechnen müssen; selbst der Lippische Pickert ist teurer geworden. (Beifall und Zurufe von der SPD) Deshalb erachten wir die Entscheidung, Sonderzahlungen zu gewähren, als absolut unstrittig. Zudem nimmt der Gesetzentwurf die Forderung der Gewerkschaften nach einer Eins-zu-eins-Übertragung für die Beamtinnen und Beamten auf. Dagegen kann man nicht viel sagen. Ich freue mich auf die Diskussion, und wir schließen uns der Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse selbstverständlich an. – Danke. (Beifall und Zurufe von der SPD)
Christof Rasche
Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Simon Rock das Wort. Er schaut auf die Uhr und will einen neuen Rekord aufstellen.
Simon Rock GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die TV-L-Vereinbarung sieht im Zeitraum Dezember 2023 bis Oktober 2024 eine Sonderzahlung für tariflich Beschäftigte in Höhe von insgesamt 3.000 Euro pro Person vor. (Unruhe)
Christof Rasche
Psst! Landtag
Simon Rock GRÜNE
Das geschieht aufgrund der Inflation, die sich vor allem infolge der Energiepreiskrise ergeben hat, und diese Vereinbarung für die Landesbeschäftigten ist nur folgerichtig. Genauso folgerichtig ist es, diese Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten unseres Landes eins zu eins zu übertragen. Diese Koalition hat diese Entscheidung unmittelbar nach dem Abschluss der Tarifvereinbarung getroffen, und entsprechend schnell wird sie nun rechtlich umgesetzt. Vom DGB, aber auch von anderen Gewerkschaften wird das ausdrücklich honoriert. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft betont in ihrem Newsletter ausdrücklich, dass sich kein anderes Land so unkompliziert wie Nordrhein-Westfalen gezeigt habe. Die Beamtinnen und Beamten konnten sich bereits im Januar über eine einmalige Zahlung von 1.800 Euro sowie über eine monatliche Zahlung von jeweils 120 Euro bis Oktober 2024 freuen. Diese Maßnahmen werden zweifellos auch der Konjunktur zugutekommen, indem der private Konsum angekurbelt wird. Ich freue mich auf die weitere Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss. Heute Morgen habe ich meine Redezeit etwas überzogen, (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) und ich denke, dass ich diese Zeit wieder herausgeholt habe. Die lange Debatte an diesem heutigen Tag soll nicht an mir liegen. (Zuruf von der SPD) Ich freue mich, wie gesagt, auf die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss. Bis dann. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Ralf Witzel das Wort. Bitte sehr.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt die gemeinsame Initiative namens „konzertierte Aktion“ von Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Christian Lindner, die diese im Jahr 2022 ergriffen haben, um angesichts der historischen Rekordinflation in Deutschland mit zeitweise zweistelligen Inflationsraten für einen Ausgleich zu sorgen. Ohne die Tarifpartner zu überfordern und damit Beschleunigungsspiralen auszulösen, hilft nun das Steuer- und Sozialversicherungsrecht weiter. In den Jahren von 2022 bis 2024 können Gehaltsbestandteile von in der Summe bis zu 3.000 Euro bei einem Arbeitgeber genutzt werden, um brutto für 28.02.2024 netto ausgezahlt zu werden. Aufgrund der in Deutschland im internationalen Vergleich so hohen Steuer- und Sozialversicherungsbelastung ist das ein tolles, wenngleich befristetes Instrument. Die Arbeitgeber sind gut beraten, dieses Instrument umfänglich zu nutzen. Wir beobachten aber eine hohe Akzeptanz und zahlreiche Anwendungen in sehr vielen Branchentarifverträgen sowie in Einzelbetrieben. Die FDP-Landtagsfraktion hält den Tarifabschluss beim TV-L im Dezember 2023 für einen Erfolg der Gewerkschaften, auch wenn dieser unser Land finanziell herausfordert. Eine Eins-zu-eins-Übertragung auf die Landesbeamten halten wir ebenfalls für sachgerecht und richtig. Als konstruktive Opposition haben wir immer angekündigt, vernünftige Vorhaben zu unterstützen, wenn wir diese inhaltlich richtig finden. Das machen wir auch in diesem Fall. Wie Sie wissen, Herr Finanzminister, waren wir in den Tagen unmittelbar nach dem Tarifabschluss über Einzelheiten miteinander im Gespräch, weil uns das Thema sehr wichtig war. Ich danke für diesen Dialog. Allerdings haben wir die Erwartung und die Bitte, dass die Abwicklung der monatlichen Einmalzahlungen bis Oktober 2024 so schnell wie möglich durchgeführt wird und Menschen mit besonderen Konstellationen transparent informiert werden, damit kein Anspruch untergeht. Herr Finanzminister, Ihnen ist auch bekannt, dass ich erst durch meine Frage im Personalausschuss erfahren habe, dass es für atypische Situationen wie einer Teilzeitbeschäftigung von Pensionären die Vereinbarung gibt, die jeweils günstigere Konstellation zumindest auf Antrag als Berechnungsgrundlage zu wählen. Wir wissen das inzwischen durch die Diskussion, die wir zu diesem Punkt hatten. Viele Betroffene wissen so etwas aber nicht und wenden sich deshalb regelmäßig an die Politik. Es kommt jetzt auf eine transparente Information an. Wie man uns im Personalausschuss berichtet hat, werden die vollen Zahlungen nur auf der Basis einer individuellen Antragstellung vorgenommen. Zugleich hat Ihr Haus die Anzahl der atypischen Fälle mit etwa 2.000 beziffert. Ich denke, dass man auf diese Betroffenen mit ein wenig gutem Willen proaktiv zugehen und sie beispielsweise mit einem der nächsten Gehaltsabrechnung beigelegten Schreiben darauf hinweisen kann. Damit existiert keine Verunsicherung, dass berechtigte und von uns allen gewollte Ansprüche untergehen. Zugleich muss uns allen klar sein, dass mit diesem Gesetz etwas Gutes und Richtiges beschlossen wird. Allein das ist für viele Betroffene die Mindesterwartung. Andere Probleme im Bereich der Attraktivität des öffentlichen Dienstes, über die wir in den letzten Wochen und Monaten sehr viel gesprochen haben, löst es in Zeiten des Fachkräftemangels aber nicht. Landtag Im Kontext der heutigen Debatte müssen wir deshalb auch eine Vielzahl anderer ungelöster Baustellen sehen, über die wir in den nächsten Wochen und Monaten weiter reden werden. Berufsverbände und Gewerkschaften sowie zahlreiche Einzelpersonen haben erst unlängst bei einer Sachverständigenanhörung zu einem FDP-Antrag Zweifel an der Amtsangemessenheit der Alimentation geäußert. Allein in den letzten drei Jahren sind in Nordrhein-Westfalen 85.000 Besoldungswidersprüche aufgelaufen. Leider haben es CDU und Grüne aber erst vor wenigen Tagen abgelehnt, die oft ähnlich begründeten Streitfragen in Musterverfahren effizient zu klären. Vorausgegangen ist eine Sachverständigenanhörung mit einer nahezu einheitlichen Tendenz seitens des Deutschen Beamtenbunds und seinen Einzelverbänden über den DGB und seine Einzelgewerkschaften bis hin zu den Richtervereinigungen, dass der abgelehnte FDP-Antrag richtig und vernünftig gewesen sei. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Wir haben wichtige Debatten zu führen. Zur Frage des Lohnabstandsgebots: Wie ist nach den Steigerungen im Bürgergeld damit auch für den öffentlichen Dienst umzugehen? Wie ist der Binnenvergleich im öffentlichen Dienst, die Honorierung von Leistungen besonderer Leistungsträger? All das sind wichtige Fragen. Die löst dieser Gesetzentwurf nicht. Wir werden sie aber in den nächsten Wochen an anderer Stelle thematisieren. Deshalb bleiben uns der öffentliche Dienst und dessen Attraktivität als Debattenthemen hier weiterhin erhalten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es folgt nun Dr. Beucker für die Fraktion der AfD.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Wir werden diesem Gesetz zustimmen, denn wir tragen Verantwortung für unsere Beamten aus Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und anderen Bereichen. Diese Menschen sind massiv von den gestiegenen Verbraucherpreisen betroffen. Deshalb ist die Übernahme des Tarifabschlusses der Länder für Beamte einschließlich der Auszahlung der Inflationsprämie in Höhe von 3.000 Euro richtig und angemessen. Es ist allein schon mit Blick auf das Grundgesetz und seine Vorgaben zur Alimentation von Beamten geboten. Wir sollten aber auch einmal über die Ursachen für diese Zahlungen reden. Es ist die Bundesregierung, die so eine realitätsferne Politik betreibt, wie man es noch kaum je gesehen hat. Mit einer SPD, die der 5 %-Grenze entgegenträumt, den ausschließlich von 28.02.2024 Ideologie getriebenen Grünen und einer mitläuferischen FDP, der allein am Regieren an sich liegt. (Thorsten Klute [SPD] gähnt lautstark. – Zuruf von der SPD: Bist du müde?) Wir wollen allerdings nicht vergessen, dass die CDU der Merkel-Ära dieser Regierung auch noch einen Rucksack voller Belastungen mitgegeben hat. Sie alle, CDU, SPD, Grüne und FDP, haben die viel zu liberale Geldpolitik der Europäischen Zentralbank toleriert und mitgetragen. Diese Gelddruckerei hat ganz entschieden zu den aktuellen Preis- und Inflationsdesastern beigetragen. Bevor Sie jetzt alle vom Ukraine-Krieg reden: Blödsinn. Wir waren schon im Januar 2022 bei 5 % Inflation angekommen. Die Europäische Zentralbank steht nicht in der Tradition der Bundesbank. Das ist von den Altparteien auch so gewollt. Deren Leben wurde durch die Gelddruckerei der EZB vordergründig erst einmal leichter. Der Staat musste weniger Geld in seine Refinanzierung stecken und konnte beispielsweise die Willkommenskasperei der Jahre 2015 folgende bis heute finanzieren. Doch nun fallen diese Fehler nicht nur diesen Altparteien, sondern leider auch allen Bürgern und auch unseren Beamten auf die Füße. Die Regierung Merkel war außerdem schon für die Angebotsverknappung und die Teuerung bei der Energie verantwortlich. Sie startete ohne Nachdenken und Evaluation den Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Dann kam der Krieg in der Ukraine, und anstatt die gerade stillgelegten Kernkraftwerke wieder hochzufahren, lässt Wirtschaftsminister Dr. Habeck die letzten drei verbliebenen auch noch dauerhaft stilllegen. Wir reden von insgesamt sechs Kernkraftwerken. Diese wären in der Lage, 12 % unseres Strombedarfs zu decken. Herr Dr. Habeck verknappt das Angebot und wundert sich, dass die Preise steigen. Er sollte einen Grundkurs in Marktwirtschaft belegen. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Die NRW-Regierung trägt diese unverantwortliche Politik mit. Sie ist mitursächlich für die Belastungen, die durch dieses Gesetz ausgeglichen werden sollen, das übrigens dafür verantwortlich ist, dass die Regierungsverantwortlichen sich selbst vermutlich auch noch 3.000 Euro an Ausgleich genehmigt haben. Was für ein Hohn: Inflationsgeld für die Verantwortlichen der Inflation. Herr Ministerpräsident Wüst träumt ja wohl schon davon, Kanzler einer schwarz-grünen Koalition im Bund zu sein und die Versagerpolitik fortzusetzen. Mit Herrn Merz als Kanzler wäre das Ergebnis allerdings das Gleiche. Wir sehen aber nun leider, dass ein pausenloses Zukleistern mit Euros auf Dauer auch nichts hilft. Diese vor allem von grüner Ideologie getriebene Regierung mit gelbem, schwarzen und Landtag rotem Umfeld betreibt die ökonomische Abwicklung Deutschlands als größter Volkswirtschaft in Europa. Wenn sie damit fertig ist, dann ist der Euro nichts mehr wert und die Wirtschaft in endgültiger Insolvenz. Dann gibt es auch nicht mehr die Steuergelder, um das zu zahlen. Kaufen kann man sich für den Euro dann sowieso nichts mehr. (Lachen von Norwich Rüße [GRÜNE] und Dr. Volkhard Wille [GRÜNE] – Norwich Rüße [GRÜNE]: Ja, ja, der Euro!) Wir hoffen, dass die Landesregierung ihre Einnahmen an die Opfer der grünen Wirtschaftspolitik spendet. Einer Überweisung in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu, raten aber der Regierung angesichts der katastrophalen Ergebnisse, ihre dafür verantwortliche desaströse Politik zu überdenken. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Einmal hochgucken, dann könnte man mal die Wirk- lichkeit sehen!) Der Ratschlag – so steht zu befürchten – wird nichts nützen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Schluss der Aussprache angelangt. Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/7986 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von AfD, FDP, CDU, Grünen und SPD. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 18 Social Media zur Information über die Europawahl 2024 nutzen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/8107 – Neudruck Ich eröffne die Aussprache. Daniel Hagemeier hat für die Fraktion der CDU das Wort. Bitte sehr.
Daniel Hagemeier CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vom 6. bis zum 9. Juni dieses Jahres findet in den EU-Mitgliedstaaten die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Das verdient insofern unsere besondere 28.02.2024 Aufmerksamkeit, als wir uns in einer Zeit multipler Krisen, Konflikte, Umbrüche und damit Veränderungen befinden. Unsicherheit und Veränderungen bringen immer eine gewisse Sehnsucht nach einfachen Antworten auf komplexe Sachverhalte mit sich. Das stärkt rechtsgerichtete, vereinfachende, rechtsextrem-populistische Kräfte. In Deutschland haben Bürgerinnen und Bürger am 9. Juni 2024 die Möglichkeit, mit ihrer Stimme für Europa zu votieren. Sie bestimmen zugleich direkt über die zukünftige Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Tatsache ist: Die Europäische Union ist und bleibt in erster Linie eine Union der Mitgliedstaaten. Der Europäische Rat und die in ihm vertretenen nationalen Staats- und Regierungschefs stellen mit ihren Beschlüssen regelmäßig die maßgeblichen Weichen. Die Europäische Kommission greift diese im Zuge ihres Initiativrechts auf und setzt mit ihren Kommissarinnen und Kommissaren aus allen EU-Mitgliedstaaten die legislativen Impulse. Im Gesetzgebungsprozess sind es die unterschiedlichen Formationen des Rats, der Europäischen Kommission und die dort vertretenen nationalen Fachministerinnen und Fachminister, die im Beratungs- und Gesetzgebungsprozess in wesentlichen Bereichen mitentscheiden. Das Europäische Parlament ist eine wichtige Stimme und ein gewichtiger Akteur im politischen Aushandlungsprozess auf EU-Ebene. Es sind oftmals EU-Abgeordnete, die sich für die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzen, die sich für Klimaschutz, Minderheitenschutz und weitere wichtige und sensible Themen unserer Zeit starkmachen. Der ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering, hat es mit Blick auf Europa einmal auf die Formel gebracht: „Wir sind zu unserem Glück vereint.“ Zu Kooperation und Zusammenhalt, zu Frieden und Freiheit, zu wirtschaftlicher Stärke und geteiltem Wohlstand gibt es keine demokratische Alternative. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Die Staaten Europas sind die Heimatländer ihrer Bürgerinnen und Bürger. Europa ist unser aller Zukunft. Deshalb sollten wir nicht vergessen, dass die Freizügigkeit Europas, dass Arbeiten, Leben, Begegnungen, Freundschaften und Reisen über nationale Grenzen hinweg heute glücklicherweise Normalität sind. Das war lange nicht selbstverständlich und alles andere als gelebte Normalität. Gerade auch angesichts des Vernichtungskriegs Putins in der Ukraine, der mit der Okkupation der Krim vor zehn Jahren bereits begann, sollte uns immer bewusst sein, dass wir diesem Europa die längste Zeit des Friedens verdanken. Robert Schuman, Jean Monnet, Alcide De Gasperi, Charles de Gaulle und Landtag Konrad Adenauer sind auch deshalb die Väter des vereinten Europas, weil sie um das Leid, den Tod, das Elend und die Zerstörung von Kriegen wussten. Wer Politik gestalten und die Gegenwart begreifen will, tut gut daran, in der Geschichte zu blättern – auch in der Geschichte Europas. Diese Einheit in der Vielfalt macht die Stärke des heutigen Europas aus und gibt die Kraft, die bestehenden Herausforderungen gemeinsam zu meistern. Anders als von rechter Seite insinuiert, ist Europa nicht das Problem. Im Gegenteil: Europa ist die Lösung. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Christian Loose [AfD]) Hier sind alle demokratischen Kräfte aufgerufen, aufklärend zu wirken. Die Wahrheit ist ein kostbares Gut, (Zuruf von Christian Loose [AfD]) von dem nicht zu sparsam Gebrauch gemacht werden sollte. Europa ist bislang ein – wenn Sie so wollen – analoges Projekt. Der epochale Strukturwandel unserer Arbeits- und Lebenswelt ist allerdings wesentlich geprägt von künstlicher Intelligenz und Digitalisierung. Sie sind längst Realität und werden uns keine Ruhe mehr lassen. Deshalb ist es wichtig und zwingend, Menschen auch im digitalen Raum anzusprechen, für Europa zu werben und ebenso zu motivieren, am 9. Juni wählen zu gehen. Vor allem junge Menschen informieren sich überwiegend via Social Media, also digital. Im Sinne der Demokratie ist gerade die Landeszentrale für politische Bildung gefordert. Wir müssen sie mit den Mitteln ausstatten, damit sie ihren Aufgaben nachkommen kann. Eine hohe Wahlbeteiligung dient Europa. Europa muss vor seinen Gegnern geschützt und für unsere nachfolgenden Generationen gestärkt werden. Der vorliegende Antrag der demokratischen Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP ist dafür ein klares Zeichen und ein wichtiger Impuls. Wir stehen für ein starkes Europa in Frieden und Freiheit, in Wohlstand und in Solidarität, analog, digital und grundsätzlich. Europa ist unser Schicksal und im Sinne von Richard von Weizsäcker „Hort der Menschenwürde und der sozialen Gerechtigkeit“. Das ist uns Verpflichtung. Europa geht uns alle an. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Dirk Wedel [FDP])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Natürlich werden hier mit dem Handy keine Fotos 28.02.2024 geschossen. – Es folgt nun Julia Eisentraut für die Fraktion der Grünen, bitte sehr.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! 69 Minuten – das ist die Zeit, die junge Menschen zwischen 14 und 29 Jahren tagtäglich auf Plattformen wie Instagram, Snapchat und TikTok verbringen. Rechtsextreme und Populist*innen füllen diese 69 Minuten mit Hass, Hetze und Desinformation. Sie verbreiten Propaganda und streuen rechtspopulistische Parolen, besonders auf TikTok. Junge Menschen kommen kaum daran vorbei. Dem setzen wir etwas entgegen. Immer mehr Abgeordnete stellen ihre eigenen Inhalte auf TikTok ein und zeigen, dass wir Hass, Lügen, Desinformation und Demokratiefeindlichkeit nicht unbeantwortet lassen. (Beifall von den GRÜNEN, Anke Fuchs-Dreis- bach [CDU] und Dirk Wedel [FDP]) Viele von uns sehen TikTok zu Recht kritisch, und doch bringen wir die Inhalte dahin, wo sich junge Menschen informieren. Die Landeszentrale für politische Bildung bietet vielfältige analoge und digitale Bildungsangebote zur Information und zum Austausch über Wahlen. Tools wie der Wahl-O-Mat bieten die Möglichkeit, sich über Parteiprogramme zu informieren. Der Demokratiebus tourte bereits durch NRW und bietet die Möglichkeit zum Dialog. Die Aktion „demokratie leben – Die Europatour durch NRW“ intensiviert das zur Europawahl. Unser Antrag bekräftigt: Die Landeszentrale für politische Bildung soll ihre Angebote auch auf Social Media verstärkt zur Verfügung stellen, um aktiv gegen Hetze, Hass, Demokratiefeindlichkeit und Desinformation vorzugehen. (Beifall von den GRÜNEN, Daniel Hagemeier [CDU] und Klaus Voussem [CDU]) Das ist gerade jetzt wichtig, denn junge Menschen informieren sich auf TikTok, und junge Menschen unter 18 Jahren dürfen zum ersten Mal bei dieser Wahl wählen. (Beifall von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Social Media eröffnet dabei neue Möglichkeiten. Digitale Formate fördern die Beteiligung. Beispielsweise für Menschen mit Behinderung können digitale Formate zugänglicher als Veranstaltungen in Präsenz sein. Durch Livestreams und Diskussionen fördern wir die Beteiligung, die aktive Auseinandersetzung und den demokratischen Diskurs. Mit dem Einbezug reichweitenstarker demokratischer Stimmen erreichen wir auch diejenigen außerhalb von klassischen Bildungseinrichtungen wie der Schule, einer Ausbildung oder einem Studium, also diejenigen, die Landtag nicht mehr systematisch mit Demokratiebildung in Kontakt kommen. Deshalb freut es mich besonders, dass wir hier gemeinsam vor der Europawahl so ein starkes Zeichen für Demokratiebildung auf Social Media setzen. Doch gleichzeitig muss uns allen klar sein, dass Demokratie- und Politikbildung auf Social Media unsere gemeinsame Aufgabe ist. Wir als Abgeordnete, Fraktionen und Parteien Hass müssen entgegentreten, und auch Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen müssen Desinformation, Hass und Hetze benennen – online wie offline. Das ist essenziell für unsere Demokratie. Wir müssen gleichzeitig aufhören, Social-Media-Plattformen als neutral anzusehen. Der Wandel von Twitter zu X war dabei ein Warnschuss. Wenn jetzt Konzerne entscheiden, politische Inhalte nicht mehr aktiv auszuspielen, (Zuruf von Christian Loose [AfD]) nicht mehr proaktiv zu bewerben und zu verbreiten, dann legen wir die Frage, wer politische Inhalte sieht und was politisch ist, in die Hände einzelner, weniger Konzerne. (Christian Loose [AfD]: Wo soll es denn hinge- hen?) Deshalb sind Regulierungen wie beispielsweise der Digital Services Act der EU so wichtig, und deshalb sind Angebote im Offlineleben in all unseren Bildungseinrichtungen wichtig. Vor allem ist es wichtig, dass wir alle gemeinsam für Demokratie eintreten, wo wir Raum dafür finden und wo wir engagiert mit Menschen vor Ort ins Gespräch kommen. Denn der lebhafte Austausch mit Bürger*innen findet vor allem auch im realen Leben statt. Deshalb freut es mich besonders, dass wir es schaffen, gemeinsam dieses starke Signal für Demokratie, für Vielfalt, für Toleranz auf Social Media zu setzen, und zwar durch unsere Landeszentrale für politische Bildung und deren Angebote dort. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Eisentraut. – Für die SPD spricht die Abgeordnete Frau Müller-Witt.
Elisabeth Müller-Witt SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der vergangenen Woche hat sich der Hauptausschuss im Rahmen eines Workshops ausgiebig mit dem Zweiten Demokratiebericht befasst. Dieser liegt seit November 2023 vor. Einen Schwerpunkt in der Diskussion bildete die Herausforderung, junge Menschen für die Demokratie, den Rechtsstaat und damit auch für die Teilnahme 28.02.2024 an Wahlen zu begeistern. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass wir uns dieser Aufgabe auch mit Blick auf die im Juni anstehenden Europawahlen widmen. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich die Landeszentrale für politische Bildung auf den Weg gemacht, zeitgemäßere Angebote zu entwickeln. So stützt sie sich längst nicht mehr allein auf Printmedien, sondern sie ist mit einem breiten Internetangebot, das laufend aktualisiert wird, präsent – so, wie sie sich auch durch aufsuchende Formate auf den Weg zum Bürger gemacht hat. Das allein reicht aber nicht mehr. Diese Form der Kommunikation, die im Wesentlichen immer noch als gezielte Holschuld der Nutzer zu verstehen ist, entspricht nicht mehr dem heutigen Informationsbedürfnis und -verhalten. So wird auch im Zweiten Demokratiebericht ganz konkret gefordert: „Mehr interaktive und digitale Formate sowie Angebote im freizeitlichen Kontext!“ Weiter heißt es: „Politische Bildung ist daher gefordert, sie“ – gemeint sind die 14- bis 18-Jährigen – „vor allem über die von ihnen genutzten digitalen Kanäle auf Instagram, YouTube und Tiktok anzusprechen.“ Viele junge Menschen konsumieren vornehmlich kurze und prägnante Informationen, vor allem Mikroblogs, die sowohl Aufmerksamkeit erzeugen als auch Kurzinformationen bieten. Gerade diesem Nutzerverhalten der künftigen Jungwähler muss Rechnung getragen werden, wenn wir mittel- und langfristig die Wahlbeteiligung steigern wollen. Social Media sind längst ein nicht zu unterschätzender Debattenort. Darauf muss sich auch die Landeszentrale für politische Bildung ein- und umstellen. Mit ihrer Präsenz kann sie einen wichtigen Beitrag gegen Fake News und Desinformation leisten und ein Gegengewicht zur Diskursverschiebung durch Extremisten bieten. Aus diesem Grund unterstützen wir den gemeinsamen Antrag. Allerdings sollte der verstärkte Einsatz von Social Media auch finanziell seinen Niederschlag finden. Deshalb wäre es wünschenswert – wenn nicht sogar zwingend notwendig –, wenn nicht allein die schon vorhandenen, sondern zusätzliche Mittel bereitstehen würden. Wir haben es mit einer nachweislichen Verlagerung der Informationsquellen, aber auch der Debatten zu tun. In Zeiten vermehrter Angriffe auf unsere Demokratie muss die Finanzierung einer verstärkten politischen Bildung mit neuen Aspekten es uns wert sein. Die Angriffe kommen sowohl von außen als auch von innen. Deshalb bedarf es massiver Anstrengungen. Landtag Die werden nicht mal so eben aus der Portokasse finanziert. Während die Feinde von innen durchaus offen agieren, sollen die Angriffe von außen der Destabilisierung dienen, quasi als Fouls vom Spielfeldrand. Auch ihnen gilt es zu begegnen. Wir haben es also mit sich kontinuierlich verändernden Voraussetzungen zu tun, denen sich auch unsere Landeszentrale widmen muss, und zwar nicht nur anlässlich der bevorstehenden Europawahl, sondern grundsätzlich. Deshalb noch einmal der Appell: Die Mittel der Landeszentrale dürfen nicht, wie im Haushalt 2024 geschehen, gekürzt werden. Nein, sie müssen im Gegenteil entsprechend den wachsenden Herausforderungen aufgestockt werden. Wir stimmen dem Antrag zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD, Daniel Hagemeier [CDU] und Dr. Werner Pfeil [FDP])
André Kuper
Vielen Dank, Frau Müller-Witt. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Wedel.
Dirk Wedel FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Europäische Union ist der Garant dafür, dass Europäerinnen und Europäer in Frieden und in Freiheit zusammenleben können. Als Zusammenschluss ihrer Mitgliedsstaaten hat die EU Einfluss auf das weltpolitische Geschehen und wirkt zugleich unmittelbar auf unseren Alltag ein. Viele deutsche Gesetze haben ihren Ursprung in Entscheidungen, die in Straßburg oder Brüssel getroffen wurden. Die EU steht allerdings vor großen Herausforderungen. In einer von vielfältigen Krisen gezeichneten Zeit, in welcher ein starkes und geeintes Europa wichtiger denn je ist, gestaltet sich die Kompromissfindung zwischen den Mitgliedsstaaten zunehmend schwierig. Daher steht außer Frage, dass der im Juni anstehenden Europawahl richtungsweisender Charakter zukommt. Neben dem eigentlichen Wahlergebnis ist auch die Wahlbeteiligung entscheidend. Eine hohe Wahlbeteiligung dokumentiert Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Willensbildungsprozess und stärkt das EU-Parlament als die Institution der EU, deren Besetzung die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar beeinflussen können. Erfreulicherweise ist die Wahlbeteiligung bei der letzten Europawahl in Deutschland auf rund 61 % gestiegen. Allerdings waren es insbesondere Menschen aus den Altersgruppen über 45 Jahren, die von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben. 28.02.2024 Dass es in den jüngeren Altersgruppen hinsichtlich der Wahlbeteiligung Zuwächse im Vergleich der Europawahlen von 2014 und 2019 gegeben hat, stimmt positiv. Doch dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, gerade junge Menschen zur Wahl zu motivieren. Vielmehr kommt es gerade jetzt darauf an, dass unsere jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger durch die Stimmabgabe ihre Zukunft in die Hand nehmen. Nur so kann es gelingen, die großen Herausforderungen unserer Zeit, deren Bewältigung nur im europäischen Maßstab gelingen kann, im Sinne der Menschen zu lösen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Informationskampagnen in den sozialen Medien ein unerlässliches Mittel. So geht aus dem Zweiten Demokratiebericht zur Lage der politischen Bildung in Nordrhein-Westfalen deutlich hervor, dass junge Menschen digitale Angebote bevorzugen, um sich über politische Themen zu informieren. Unter den 14- bis 18-Jährigen zeigt sich besonders, welchen Stellenwert die sozialen Medien unter den digitalen Angeboten haben. Überwiegend werden Instagram, YouTube und TikTok zur Information genutzt. Mit Blick darauf, dass bei der kommenden Europawahl erstmals Menschen ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht erhalten, ist offenkundig, dass gerade die sozialen Netzwerke mit Informationen zur Europawahl bespielt werden müssen, um die jungen Altersgruppen zu erreichen. Genau aus diesen Gründen ist die Ausrichtung digitaler Angebote der Landeszentrale für politische Bildung auf die Europawahl von großer Bedeutung. Entscheidend ist dabei, dass der vorliegende Antrag explizit von zielgruppengerechten Angeboten spricht. Selbst Angebote, die allein für die sozialen Medien gedacht sind, funktionieren durch die zunehmende Diversifizierung in diesem Bereich nicht überall gleichermaßen, denn TikTok ist nicht Instagram, Snapchat ist nicht YouTube. Jede Plattform muss für sich betrachtet werden, was der vorliegende Antrag auch richtigerweise berücksichtigt. Damit Informationsangebote in den sozialen Medien erfolgreich sind, genügen professionell und zielgruppengerecht erstellte Inhalte allerdings nicht mehr. Wer welche Inhalte zu sehen bekommt, wird nicht rein anhand der Qualität des Angebots, sondern maßgeblich durch den Algorithmus des jeweiligen sozialen Netzwerks bestimmt. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die im Antrag angedachte Fokussierung auf Beteiligungs- und Diskussionsformate sowie die Kooperation mit anderen reichweitenstarken Akteuren aus den sozialen Medien, da beide Ansätze die Chance auf Weiterverbreitung der Inhalte erhöhen. Landtag Meine Damen und Herren, laut aktuellen Zahlen der Bertelsmann Stiftung bringt die Generation der 18- bis 30-Jährigen in Deutschland der EU mehr Vertrauen entgegen als im Durchschnitt anderer europäischer Länder. Nutzen wir diese Chance, und sorgen wir dafür, dass dieses Vertrauen im Zuge der kommenden Europawahl gefestigt wird! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die AfD spricht nun ihr Abgeordneter Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht wieder einmal auf die Europawahl zu, und CDU, SPD, Grünen und FDP fällt auf, dass es Wettbewerber gibt, die ihnen offenbar nicht so ganz in den Kram passen. Die Demokratie, die Sie immer für sich reklamieren, kann manchmal schon ein bisschen anstrengend sein. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Wie einfach war es doch früher, als Sie gemeinsam einen staatlichen Rundfunk kontrollierten und es eine Handvoll Tageszeitungen in Deutschland gab, (Zuruf von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) die dafür sorgten, dass die Bürger nur mit handverlesenen Informationen versorgt wurden. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Redezeit!) Mit dem Aufkommen des Internets und dort insbesondere der sozialen Medien ist Ihnen und Ihren Freunden in den Redaktionsstuben nun das Meinungsmonopol abhandengekommen. Folgerichtig ist in Deutschland eine politische Vielfalt entstanden, die man jahrzehntelang nicht kannte. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Sie ziehen aber auch immer die gleiche Rede!) Deutschland ist bei dieser Entwicklung keineswegs allein, aber hierzulande fällt es vielleicht besonders auf, weil die politische Landschaft – wir sehen es ja immer noch – lange besonders eintönig war. Dieser Antrag ist in sich schon das beste Beispiel dafür: Alle sind einer Meinung, kein Anflug von Selbstkritik, nichts. Stattdessen die kühne und durch nichts belegte Behauptung – ich zitiere –, Desinformationen, Fake News und demokratiefeindliche Inhalte würden durch die Algorithmen bevorzugt. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie so junge Wähler für sich gewinnen und alte Wähler zurückgewinnen. Bevor Sie allen anderen die Schuld geben, denken Sie vielleicht mal darüber nach, ob es an Ihnen und Ihrem politischen Angebot liegen könnte. Vielleicht 28.02.2024 suchen die Wähler ja eine Alternative zu Ihrer Europa-, Migrations- und Energiepolitik, (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Ach Gott!) um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Vielleicht finden Sie die nicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil der die Vertreter bestimmter Oppositionsparteien ja konsequent ausspart. Vielleicht liegt es auch an dem kaum zu unterscheidenden Einheitsbrei, den Sie als politisches Angebot formulieren, dass sich die Menschen von Ihnen ab- und uns zuwenden. Vielleicht sind es nicht irgendwelche Algorithmen oder andere finstere Mächte, die Sie ins Hintertreffen geraten lassen, sondern die mangelnde Attraktivität Ihres Angebots an die Bürger. (Zuruf von Julia Eisentraut [GRÜNE]) Aber auf solche Gedanken kommen Sie natürlich nicht. Lieber nehmen Sie wieder mal ein bisschen Steuergeld in die Hand, damit die sogenannte Landeszentrale für politische Bildung ihre Propagandaarbeit jetzt auch noch auf TikTok und anderswo ausbreiten kann. (Widerspruch von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Denn Ihnen ist aufgefallen, dass eine Absenkung des Wahlalters nicht, wie zunächst erhofft, der AfD schaden wird – wir schneiden nämlich ganz gut ab in dieser Wählergruppe –, sondern vielmehr CDU und SPD, deren Wählerschaft ja mehr und mehr ins Geriatrische abgleitet. Man könnte schmunzeln über solch verzweifelte Initiativen, wenn sie nicht mit dem Geld der Bürger bestritten würden. (Zuruf von Julia Eisentraut [GRÜNE]) Man kann insbesondere dann nicht mehr schmunzeln, wenn man weiß, dass dieser Antrag nur eine und auch die harmlosere Seite der Medaille ist. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Redezeit!) Auf der anderen Seite und vor allem auf europäischer Ebene versuchen Sie, durch deutlich härtere Maßnahmen Meinungsherrschaft zurückzugewinnen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Guckt mal, Deutschland führt!) Zensurvorschriften wie der Digital Services Act dienen kaum verborgen dazu, die Meinungsvielfalt auf sozialen Netzwerken zu beschränken. Deutschland war hier wieder einmal mit seinem unseligen NetzDG der Vorreiter. Es gibt nun mal nur eine Partei in Deutschland, die sich für die Meinungsfreiheit starkmacht: die AfD. Landtag (Beifall von der AfD – Lachen von der CDU – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Ich habe auch schon bessere Witze gehört!) Das gilt ebenso für unsere vielen Partner in Europa. Deshalb werden wir dem Antrag wie allen anderen Vorhaben in diese Richtung natürlich nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf von Julia Eisen- traut [GRÜNE])
André Kuper
Danke, Herr Tritschler. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Brandes.
Ina Brandes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon viel Richtiges gesagt worden. Bei der Europawahl im Juni dieses Jahres wird es mehr, als wir es seit langer Zeit befürchten mussten, darauf ankommen, unsere Demokratie zu verteidigen. Sie steht unter Druck von links und rechts. Wir haben gerade wieder ein Beispiel dafür gehört. Normalerweise kommentiere ich gerne das, was der Redner vor mir gesagt hat, aber heute war es so skurril, dass das nicht nötig ist. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜ- NEN) Wir wissen allerdings, dass die Bedrohung unserer Demokratie in ganz großem Umfang in den sozialen Medien stattfindet. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache wichtig – es ist schon gesagt worden –, dass die 16- und 17-Jährigen bei dieser Europawahl zum ersten Mal wählen dürfen. Wir wissen, dass die sozialen Medien für sie die wesentliche externe Informationsquelle sind. Alles, was nicht in Schule und Familie vermittelt wird, kommt von TikTok, YouTube und ähnlichen Angeboten. Wir wissen auch, dass gerade auf TikTok die politische Auseinandersetzung besonders ruppig, nicht selten völlig faktenfrei und meistens persönlich diffamierend ist. Dagegen muss man aus meiner Sicht zwei Dinge tun: Das eine ist Regulatorik. Die Europäische Kommission hat sich in der letzten Woche zum Glück dafür entschieden, auf der Grundlage des Digital Services Act zu prüfen, ob TikTok gegen Daten- und Jugendschutzbestimmungen verstößt. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiger und richtiger Schritt. Das andere ist, dass alle Demokratinnen und Demokraten, die jetzt in den Wahlkampf gehen, sich die sozialen Medien und insbesondere TikTok genauso zu eigen machen, wie dies die radikalen Kräfte auf der linken und der rechten Seite tun. Wir brauchen vernünftige, ruhige, sachliche, faktenbasierte Informationen gerade für Jugendliche, 28.02.2024 gerade für Erstwähler, damit sie sich darüber informieren können, wie sie ihrer Stimme die beste Wirkung verleihen können. (Beifall von der CDU und der FDP) Daran werden wir in den nächsten Monaten gerne arbeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/8107 – Neudruck. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/8107 – Neudruck –, wie gerade festgestellt, angenommen. Ich rufe auf: 19 Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7241 Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/8213 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Drucksache 18/8142 zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU spricht als Erster Herr Dr. Nolten.
Dr. Ralf Nolten CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Fachausschuss hat nicht das GAP-Fördergesetz zur Vereinfachung des Antrags-, Kontroll- und Sanktionsverfahrens im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem der EU, im Fachjargon: InVeKoS, zu einer schriftlichen Anhörung geführt, sondern die im sogenannten Omnibus-Landtag verfahren mitgenommene Ergänzung in § 50a des Landesnaturschutzgesetzes. Dabei geht es um eine Entfristung der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Natur und Landschaft als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete respektive als geschützte Landschaftsbestandteile. Natur- und Landschaftsschutzgebiete werden entweder über eine entsprechende Festsetzung im Landschaftsplan oder über ordnungsbehördliche Verordnungen dauerhaft festgesetzt. Letztere laufen entsprechend dem Ordnungsbehördengesetz 20 Jahre nach Bekanntmachung im Amtsblatt der jeweiligen Bezirksregierung aus. Durch die Entfristung entfällt dafür der bei einer erneuten Unterschutzstellung erforderliche Aufwand bei den unteren und höheren Naturschutzbehörden, bei den Gremien der Kreise und kreisfreien Städte. (Beifall von der CDU) So gibt es im Sinne eines Bürokratieabbaus volle Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände und auch der Kolleginnen und Kollegen zum Vorhaben. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband argumentiert in ähnlicher Weise und ergänzt diesen unbürokratischen Ansatz um den Hinweis auf entsprechende Kooperationsvereinbarungen und Letters of Intent, dass die als erforderlich betrachteten Nutzungsbeschränkungen über den gesamten Zeitraum durch vertragliche Vereinbarungen und die Gewährung von Ausgleichszahlungen begleitet werden. In dem Sinne fordern auch die Familienbetriebe Land und Forst die Entfristung dieser vertraglichen Vereinbarungen. (Zuruf von der CDU: Genau!) Ihre Stellungnahme lenkt aber völlig zu Recht den Blick auf einen misslichen Umstand gerade im Waldbereich. Die durch den Klimawandel verstärkte Standortdrift stellt die Sinnhaftigkeit der in der Schutzgebietsverordnung verbindlich vorgegebenen Bewirtschaftungsvorgaben infrage. Das zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre. Die Notwendigkeit der Möglichkeit einer kurzfristigen Reaktion auf standortspezifische Wiederaufforstungserfordernisse wird aber kaum in langwierigen Auf- und Unterschutzstellungsverfahren zu lösen sein – auch nicht bei einer Verkürzung der Laufzeiten von ordnungsbehördlichen Verordnungen auf zehn Jahre, wie vom Waldbauernverband gefordert. Nach Erlangung der Rechtskraft im Jahr 2017 hätte man nach den Dürren in den Jahren 2018 und 2019 noch bis 2027 warten müssen, um mit einer neuen Pflanzvorgabe sinnvoll wieder aufforsten zu können. Das ist nicht vermittelbar. (Beifall von der CDU) 28.02.2024 Hier scheint es dringend notwendig, auf dem Erlassweg den Unteren Naturschutzbehörden die Möglichkeit einzuräumen, jenseits der Festsetzungen in Verordnungen oder Landschaftsplänen diese Pflanzvorgaben unterjährig und standortspezifisch an die klimatischen Erfordernisse anpassen zu können. Ordnungsbehördliche Verordnungen werden nur dort erlassen, wo es noch keine Landschaftspläne gibt. Die Verpflichtung zur flächendeckenden Landschaftsplanung im Außenbereich gibt es in NRW seit über 40 Jahren. So sind bei knapp 28.000 km² Außenbereich 23.000 km² durch rechtskräftige Landschaftspläne belegt. Weitere knapp 3.000 km² befinden sich in Aufstellungsverfahren. In der Konsequenz können nur für wenige Prozent des Landes noch zeitliche Befristungen gelten, für den weitaus überwiegenden und wachsenden Teil nicht. Für diese Unterscheidung gibt es keine Begründung. Diese fordert aber auch keiner der in der Anhörung befragten Verbände. Mögen zurzeit noch Hunderte Verordnungen betroffen sein, so gibt es allein 3.360 Naturschutzgebiete in NRW. Ihre Gesamtzahl stieg von etwa 500 im Jahr 1985 auf die heutige Zahl. Der Anteil an der Landesfläche stieg stetig von 1 auf mittlerweile 8,8 %. Aktuell befinden sich 103 Landschaftspläne mit fast 8.000 km² in Änderungsverfahren. Fazit: Dort, wo es Anpassungserfordernisse gibt, werden Landschaftspläne geändert. Dort, wo es keine gravierenden Anpassungserfordernisse gibt, sind die Landschaftspläne über Jahrzehnte weitgehend unverändert in Kraft, so der Landschaftsplan Vettweiß im Kreis Düren seit 1975 oder im Kreis Heinsberg nach Änderungen seit 1989 die Landschaftspläne „Erkelenzer Börde“, „Selfkant“ und „Geilenkirchener Wurmtal“. Fazit: Kurzfristige Änderungsmöglichkeiten von Bewirtschaftungs- und Pflanzvorgaben als Nebenvereinbarung zu den Rechtsinstrumenten – ja. (Beifall von der CDU) Ein klares Nein zur Beibehaltung von Befristungen von Verordnungen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Dr. Nolten. – Für die SPD spricht die Abgeordnete Frau Kahle-Hausmann.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kennen es alle von verschiedenen Festen: je später der Abend, umso intensiver die Themen und der Fokus, den wir darauf legen müssen. Landtag (Heiterkeit von Wilhelm Korth [CDU] – Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Ich muss Ihnen sagen, dass während der Vorbereitung auf diese Plenarsitzung mehrere Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, die gerne mehr über die GAP wissen wollten, auf mich zugekommen sind. (Heiterkeit und Beifall von der SPD) Sie wollten alle Details zur GAP erfahren, um zu lernen. Den Anspruch haben Sie leider nicht erfüllt, Herr Dr. Nolten. Eigentlich müsste ich jetzt nachlegen. Dem Wunsch komme ich natürlich in epischer Breite nach, (Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU] – Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Wollen Sie das nicht erfül- len?) aber nicht unbedingt heute Abend. (Beifall von der SPD – Zuruf von der CDU: Ha- ben Sie was vor?) – Ich schon. Wie sieht es mit Ihnen aus? (Zurufe von der CDU: Oh!) Unter diesem TOP geht es um die Anpassung unseres Verwaltungssystems, und das ist überhaupt nicht kritikwürdig. Wir stimmen also zu. Genauso sehen wir die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Die Entfristung von Schutzverordnungen entbürokratisiert die Verwaltungsvorgänge und verschafft unseren Behörden in Zeiten von Fachkräftemangel und hoher Aufgabendichte mehr Luft für wichtigere Aufgaben. Des Weiteren steht ein automatisch befristeter Schutz logischerweise dem langfristigen Erreichen der Schutzziele entgegen. Natürlich stimmen wir auch hier zu. Ganz unkritisch sind wir allerdings nicht. Unter Hochdruck und kurz vor knapp stellen Sie uns mit dieser Vorlage vor eine vermeidbare Dringlichkeit und verbinden zudem zwei eigentlich nicht direkt miteinander zusammenhängende Gesetze. Wäre Herr Brockes Ihnen nicht dazwischengegrätscht, hätten Sie diese Änderungen ohne Verbändeanhörung durchgewunken. Saubere Arbeit sieht etwas anders aus. (Beifall von der SPD – Dietmar Brockes [FDP]: So ist es!) Die Krönung des Strickens mit der heißen Nadel war der gestrige Änderungsantrag zu diesem Gesetz. Weil Sie für das Datum nur einen Platzhalter in der Vorlage hatten, mussten die regierungstragenden Fraktionen per Antrag korrigieren. Inhaltlich ist nichts dagegen einzuwenden – nicht falsch verstehen –, aber dieser Antrag reiht sich leider nahtlos ein in verspätete Beantwortungen von Kleinen Anfragen sowie unzulängliche Berichte im Ausschuss, wo Sie seit über einem Jahr auf „Abstim-28.02.2024 mungen und Gespräche“ hinweisen und eine insgesamt völlig unzureichende Informationspolitik liefern. (Beifall von der SPD und Dietmar Brockes [FDP]) Sie mögen das jetzt als Oppositionstheater abtun, aber Verbände und Interessengruppen im Land sehen das leider genauso. Von den Ministerien sieht man zu wenig, Gesprächsanfragen werden über Monate ignoriert, und insgesamt läuft die Kommunikation in vielen Bereichen schlecht bis gar nicht. Herr Krischer, Frau Gorißen, Sie haben absolut fähige Leute in Ihren Häusern. Sorgen Sie bitte endlich dafür, dass sie auch vernünftig arbeiten können. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kahle-Hausmann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Dr. Wille.
Dr. Volkhard Wille GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zum einen formale Fragen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach Vorgaben des EU-Rechts geregelt. Zum anderen wird mit zwei formalen Anpassungen und Änderungen im Landesnaturschutzgesetz ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands geleistet und Rechtssicherheit beim Vollzug des EU-Naturschutzrechts geschaffen. Ich will vor allen Dingen auf die letzten beiden Punkte eingehen. Bisher laufen die Schutzgebietsverordnungen für Naturschutzgebiete außerhalb von Landschaftsplangebieten nach 20 Jahren automatisch aus und müssen in einem aufwendigen Beteiligungsprozess erneuert werden, und das völlig unabhängig davon, ob es überhaupt sachliche Gründe für eine Anpassung der Verordnung gibt. Diese automatische Verfallsfrist wird dem langfristigen gesetzlichen Schutz-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsgebot im Naturschutz nicht gerecht, beschäftigt aber die beteiligten Verwaltungen und Verbände monatelang. Natürlich können bestehende Verordnung jetzt und auch in Zukunft jederzeit vom Verordnungsgeber geändert werden, aber eben nur dann, wenn es einen Anlass und eine sachliche Notwendigkeit gibt. Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, die bestimmten fachlichen Kriterien entsprechenden Gebiete der EU zu melden. Es geht darum, die jeweils wichtigsten Lebensräume bedrohter Arten nach rein fachlichen Kriterien auszuwählen, abzugrenzen und dem Regelwerk der Natura-2000-Richtlinie zu unterstellen. Die Landesregierung hat in einem seit 2019 andauernden Auswahlprozess drei Gebiete nachgemeldet. Landtag Sie unterliegen so lange einer Veränderungssperre, bis sie nach nationalem Recht, hier § 52 Landesnaturschutzgesetz, geschützt sind. Mit den vorliegenden Gesetzesanpassungen schafft die Landesregierung Rechtssicherheit und die Möglichkeit, Eingriffe und Nutzungsveränderungen in einem entsprechenden Genehmigungsverfahren zu ermöglichen. In diesem Sinne freue ich mich über eine breite Zustimmung für dieses Gesetz bei der anstehenden Abstimmung. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Wille. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Gesetz zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik ist nichts auszusetzen. Dieses Gesetz ist absolut sinnvoll. Aber es wurde schon deutlich gemacht, dass man hier über das Omnibusverfahren einen zweiten, völlig anderen Sachverhalt, sogar aus einem anderen Ministerium, angehängt hat, der mit diesem Thema nichts zu tun hat. Das ist die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Da gibt es doch deutliche Kritik. (Beifall von der FDP) Bisher wurde die Ausweisung von Schutzgebieten befristet, sodass die Schutzwürdigkeit des Gebietes immer wieder neu festgestellt werden musste. Wir Freien Demokraten halten diese Vorgehensweise für wichtig und richtig, denn Schutzgebietsverordnungen konservieren lediglich einen Zustand. Der Zustand des Gebietes kann sich aber nach 20 Jahren deutlich ändern und ein ganz anderer sein. Allein durch die klimatischen Veränderungen kann sich ein Schutzgebiet so weit verändern, dass es nicht mehr schützenswert ist und Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr greifen. Zwar bedarf es einer wiederholten Überprüfung und eines gewissen Verwaltungsaufwands, aber dies ist auch aus unserer Sicht einmal alle 20 Jahre zumutbar. (Beifall von der FDP) Denn die Auswirkungen durch diese Eingriffe in das Eigentum sind für die Waldeigentümerinnen und -eigentümer, für Landwirtinnen und Landwirte, für Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer deutlich schwerwiegender. In der schriftlichen Anhörung haben sich – anders als bisher gesagt – der Waldbauernverband, die Familienbetriebe Land und Forst und der Rheinische Landwirtschafts-Verband gegen die Entfristung der 28.02.2024 Geltungsdauer von Schutzgebietsverordnungen ausgesprochen. Wir Freien Demokraten teilen diese Auffassung. Es ist sehr bedauerlich, dass der Schutz des Eigentums bei der CDU keinen Stellenwert mehr genießt. (Beifall von der FDP) Die Entfristung greift nämlich direkt in das Eigentum bzw. in die freie Verfügung über das Eigentum und den Gebrauch des Eigentums ein. Dass dieser Eingriff auch 20 Jahre nach Erstellung einer Verordnung noch eine entsprechende sachliche Grundlage hat, ist nicht nur zum Schutz des Eigentums geboten, sondern auch aus behördlicher Sicht schlichtweg erforderlich. Sollte sich nach 20 Jahren herausstellen, dass ein Schutzzweck auf andere Weise erreicht ist, muss dieser Erkenntnis Rechnung getragen werden. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was denn nun? Ist es jetzt kaputt oder heile?) Die Schutzgebietsverordnung sollte inhaltlich mit Blick darauf überarbeitet werden, dass sich die tatsächlichen Gegebenheiten aufgrund veränderter klimatischer Verhältnisse vor Ort geändert haben könnten. (Beifall von der FDP) Natur entwickelt sich weiter. Dies trifft insbesondere auf Vorgaben im Wald zu. Gewünschte Baumarten sind in den Schutzgebieten häufig nicht mehr überlebensfähig. Es ergibt keinen Sinn, Eschen in einem Gebiet zu pflanzen, wo ein Eschentriebsterben herrscht, oder Weiden dort zu pflanzen, wo die Böden mittlerweile trocken sind. (Zurufe von Dr. Ralf Nolten [CDU] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Aus diesen Gründen müssen Schutzgebietsverordnungen auch weiterhin befristet werden. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf Ihrer Regierung ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Brockes. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Schalley.
Zacharias Schalley AfD
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik regelt das Land NRW rechtlich etwas, das bislang kaum jemand wirklich versteht. Das hat auch mit dem ehrgeizigen Mikromanagement zu tun, das jedem antragstellenden Bauern gute Nerven abverlangt. Wenn der Durchblick aufgrund eines zu komplexen Machwerkes fehlt und daran zugleich ein striktes Sanktionsregime geknüpft ist, muss man sich nicht Landtag wundern, wenn der Bauer beginnt, abzuwägen, was sinnvoller ist: sich durch unfruchtbaren Acker zu pflügen oder das Feld brachliegen zu lassen. Diese Form des stillen Protestes greift bereits um sich. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Stimmt doch gar nicht!) Die GAP regelt die Umsetzung viel zu hoher Standards, die von der EU vorgegeben werden. Dabei müsste im Auge behalten werden, dass zusätzliche Wertschöpfung auf den Höfen nicht durch restriktives und komplexes Reglement stranguliert wird. Anstatt die Bauern zu Leibeigenen der Klimaideologie zu machen, (Zuruf: Nein!) wie mit den Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen intendiert, (Norwich Rüße [GRÜNE]: Ahnungslos ohne Ende! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Mein Gott!) müssten sie eigentlich als Bewahrer der Natur als Kulturlandschaft anerkannt werden. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Im Bermudadreieck zwischen EU, Bund und Land geht auch noch anderes unter: etwa das Vertrauen der Bauern in die Staatsbürokratie, die mit dem neuen Regelungskatalog, wie das Beispiel Sachsen zeigt, genauso überfordert ist wie der Bauer selbst – nur mit dem feinen Unterschied, dass die staatliche Bürokratie die Fristen notfalls verschieben kann. Der Bauer allerdings kann das nicht, denn er ist immer noch an die Jahreszeiten gebunden. Der Gesetzentwurf selbst ist als solcher zwar nicht zu beanstanden, da er nur die Ausbuchstabierung eines übergeordneten Unsinns darstellt. Aber Unsinn bleibt Unsinn. Daher ist der Gesetzentwurf abzulehnen. Wir brauchen stattdessen dringend eine andere EU-Agrarpolitik, die sich wieder auf die Subsidiarität besinnt. Entscheidungen müssen wieder mehr im Hinblick auf das Land und seine Landbevölkerung ausgerichtet werden und auch für mehr Freiheit des Bauern auf seiner heimatlichen Scholle sorgen, (Norwich Rüße [GRÜNE]: Sagt jemand, der noch nie gepflügt hat!) anstatt das Land als Hinterhof der Stadt und den Bauern als grünen Frondienstleister zu begreifen. Apropos „grüne Frondienste“: Die Verbindung von Anpassungen an die GAP und der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes zeigen wieder, wer in dieser Regierung der Grundherr und wer der Hörige ist. Hinter der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes sind viele kritische Fragezeichen zu setzen. Es drängt sich beim Durchlesen des Gesetzentwurfes der Eindruck auf, dass die Grünen der CDU mit 28.02.2024 den aufgenommenen Vogelschutzgebietskulissen ein schönes Ei ins Nest gelegt haben. Nehmen wir nur einmal das Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal“ als Beispiel. Weite Teile des Stadtgebietes von Brilon und Marsberg sollen nach dem Willen der Landesregierung als großräumiges EU-Vogelschutzgebiet an die EU-Kommission gemeldet werden. Gleichzeitig befindet sich auf dem Stadtgebiet von Marsberg mit dem Windpark „Meerhof“ ein Teil des größten zusammenhängenden Windparks in Europa mit 43 Windindustrieanlagen. Eine Schwalbe macht also noch keinen Sommer und eine Gebietskulisse noch kein Vogelschutzgebiet. Konsequenter Naturschutz und konsequente Naturzerstörung liegen nah beieinander – beides unter grüner Federführung. Die Bürger in Marsberg und Brilon haben die Wahl zwischen zwei Extremen. Wer windkraftfrei wohnen und arbeiten will, kann sich im Vogelschutzgebiet niederlassen, muss aber mit zahlreichen Restriktionen rechnen, wenn er zum Beispiel ein Haus bauen, vielleicht auch nur erweitern möchte oder sein Unternehmen vergrößern will. Alles steht unter dem Vorbehalt von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Oder er kann zwischen den Windindustrieanlagen wohnen, woran Gesundheit und ästhetisches Empfinden Schaden nehmen können und wo übrigens auch die Natur bzw. der Vogelschutz Federn lassen müssen. Was die räumliche Abgrenzung des Schutzgebiets angeht, wäre zu fragen, da die Grenze des Vogelschutzgebietes direkt auf der Verwaltungsgrenze zwischen den Kreisen Soest und Hochsauerlandlandkreis verläuft: Warum sind neben dem Hochsauerlandkreis zwei Gebiete des Kreises Paderborn mit eingeschlossen, aber nicht Gebiete des Kreises Soest? Könnte es vielleicht daran liegen, dass im Kreis Soest mit den Hellwegbörden bereits das größte Vogelschutzgebiet NRWs mit stolzen 48.000 Hektar liegt? Die AfD muss unter diesen Umständen die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes ablehnen. Es zeigt sich auch hier wieder ein Naturschutz am Werk, der nicht auf den Ausgleich von Mensch und Natur hinarbeitet, sondern Klientelinteressen und Ideologie rabiat durchsetzt. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Gorißen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Art. 1 des Landtag vorliegenden Gesetzentwurfs regelt die Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik für die neue Förderperiode 2023 in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Verwaltungs- und Kontrollsysteme geschaffen, die für die Umsetzung der Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums, also ELER, notwendig sind. Hintergrund ist, dass die der EU-Förderung zugrunde liegenden Rechtsvorschriften der Förderperiode umfassend überarbeitet wurden. Mit dem neuen Durchführungsmodell der GAP wird die detaillierte Ausarbeitung und Umsetzung der Förderung den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen. Der Bund hat dazu im letzten Jahr die Grundlagen für den Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft mit dem sogenannten GAPInVeKoS-Gesetz geschaffen. Für die Förderung aus dem ELER verweist der Bund jedoch natürlich auf die Zuständigkeit der Länder. Für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme des ELER müssen wir daher im Nachgang auch auf Landesebene geeignete Instrumente schaffen. Dies beinhaltet insbesondere gesetzliche Regelungen zur Kürzung und auch zur Sanktionierung bei Verstößen, aber auch Bagatellregelungen zur Entlastung von Antragstellung und Verwaltung. Den entsprechenden Gesetzentwurf legen wir nun vor. Art. 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs regelt den notwendigen Änderungsbedarf beim Landesnaturschutzgesetz. Die erste Änderung umfasst die Aufnahme eines neuen § 50a im Landesnaturschutzgesetz. Die neue Bestimmung sieht eine Entfristung von ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Ausweisung von Schutzgebieten vor. In Nordrhein-Westfalen hängt es aktuell noch vom Ausweisungsverfahren ab, ob ein Schutzgebiet dauerhaft oder nur für 20 Jahre gesichert ist. Erfolgt eine Unterschutzstellung mithilfe des Landschaftsplans, dann gilt sie natürlich unbefristet. Erfolgt die Unterschutzstellung durch Schutzverordnung, dann ist sie auf eine Dauer von 20 Jahren befristet. Der Wert und die Schutzbedürftigkeit einer Naturschutzfläche entfallen aber gerade eben nicht durch Zeitablauf. (Beifall von der CDU und Dr. Volkhard Wille [GRÜNE]) Die pauschale Befristung von naturschutzrechtlichen Schutzgebietsausweisungen ist daher sachlich nicht gerechtfertigt. Tritt eine Verordnung durch Zeitablauf außer Kraft, müssen die Bezirksregierungen die betreffenden Gebiete neu unter Schutz stellen. Dies führt natürlich zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Die im Landesnaturschutzgesetz vorgesehene Aufnahme einer entsprechenden Entfris-28.02.2024 tungsregelung wird Abhilfe schaffen und dient damit auch der Entbürokratisierung. (Beifall von Dr. Ralf Nolten [CDU] und Dr. Volkhard Wille [GRÜNE]) Die zweite Änderung betrifft eine notwendige Aktualisierung der Vorschriften zur Sicherung europäischer Vogelschutzgebiete. Für EU-Vogelschutzgebiete greift in Nordrhein-Westfalen ein gesetzlicher Grundschutz. Der Geltungsbereich der unter Schutz gestellten Europäischen Vogelschutzgebiete bezieht sich allerdings noch auf die im Jahr 2016 bekannt gemachte Gebietskulisse. Im Verfahren nach § 51 Landesnaturschutzgesetz wurde festgestellt, dass in Nordrhein-Westfalen weitere Vogelschutzgebiete nach den Anforderungen der Vogelschutzrichtlinie als EU-Vogelschutzgebiete zu sichern sind. Eine zügige Sicherung dieser Gebiete ist also geboten. Bis zur Unterschutzstellung sind diese Bereiche durch EU-Recht als sogenannte faktische Vogelschutzgebiete nahezu ausnahmslos vor Beeinträchtigungen geschützt. Erst mit der Unterschutzstellung gibt es wieder eine Möglichkeit von Befreiungen und Abweichungsentscheidungen – etwa zugunsten von Planungen und auch Infrastrukturvorhaben. Lassen Sie mich abschließend noch auf Folgendes hinweisen. Es wird Ihnen sicherlich aufgefallen sein, dass sich in § 50a Landesnaturschutzgesetz noch ein Platzhalter mit eckigen Klammern befindet. Die aktualisierte Gebietskulisse wurde am 4. Dezember 2023 abschließend ermittelt. Sie ist mittlerweile im Ministerialblatt vom 27. Dezember 2023 veröffentlicht worden. Hier ist der Platzhalter im Wege des vorliegenden Änderungsantrags durch einen Verweis auf die korrekte Fundstelle zu ersetzen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zu zwei Abstimmungen. Die erste Abstimmung ist die über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/8213. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 18/8213 angenommen. Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Landesregierung ab. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/8142, den Gesetzentwurf unverändert anzu-Landtag nehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/7241 selbst in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer möchte zustimmen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/7241 in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 20 Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/7787 Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/8170 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 1). Wir kommen zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 18/8170, dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag zu entsprechen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/7787 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist die Zustimmung gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung erteilt. Ich rufe auf: 21 Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/8131 erste Lesung 28.02.2024 Herr Minister Karl-Josef Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/8131 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung, wie gerade festgestellt, einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 22 Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/8132 erste Lesung Herr Minister Karl-Josef Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/8132 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Dann darf ich feststellen: Die Überweisungsempfehlung wurde einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 23 Gesetz zur Änderung des Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7860 erste Lesung Herr Minister Karl-Josef Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 4). Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs 18/7860 an den an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss Landtag für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 24 Zweites Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/8026 – Neudruck erste Lesung Herr Minister Herbert Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 5). Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/8026 – Neudruck – an den Innenausschuss – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses. Ist jemand gegen die Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 25 Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung Vorlage 18/2218 Drucksache 18/7951 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Drucksache 18/8143 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 6). Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/8143, dem Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung Vorlage 18/2218 unverändert zuzustimmen. Wir kommen daher zur Abstimmung über das Einvernehmen zur Vorlage 18/2218 unmittelbar und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt für das Herstellen des Einvernehmens zur Vorlage 18/2218? – Das sind, wie unschwer zu erkennen, alle Fraktionen. Der Form halber muss ich die Gegenprobe machen. – Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. 28.02.2024 Das Einvernehmen zum Entwurf der Verordnung Vorlage 18/2218 ist einstimmig hergestellt. Ich rufe auf: 26 Digitale Kompetenz von Seniorinnen und Senioren stärken – Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Alter sichern! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/8123 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/8123 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 27 „Incels, Alpha-Males & Pick-Up Artists“ – Frauenund demokratiefeindliche Trends ernstnehmen, Frauen- und Mädchenhass im Netz bekämpfen. Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/8128 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/8128 an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen – federführend –, an den Ausschuss für Schule und Bildung sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beide Male ist das nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 28 Endlich vom guten Beispiel lernen: GemeindeschwesterPlus zur Bekämpfung von Einsamkeit etablieren Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/8129 Landtag Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/8129 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 29 Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden im Untersuchungsausschuss I (Kindesmissbrauch) Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/8042 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/8042. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/8042, wie gerade festgestellt, angenommen. Ich rufe auf: 30 Wahl eines Mitglieds in den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss I (Kindesmissbrauch) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/8152 Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/8152. Wer stimmt hier zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das sind die übrigen vier Fraktionen. Damit ist dieser Wahlvorschlag Drucksache 18/8152, wie gerade festgestellt, angenommen. Ich rufe auf: 31 Wahl der Mitglieder für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/8122 28.02.2024 Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/8122. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/8122, wie gerade festgestellt, einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 32 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen 1 BvR 1726/23 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/8144 Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/8144, zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren derzeit keine Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses, wie gerade festgestellt, an. Ich rufe auf: 33 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 16 gemäß § 82 Abs. 2 der GO Drucksache 18/8138 Die Übersicht 16 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 16 abstimmen. Wer stimmt für die Bestätigung der Übersicht? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Damit sind die in Drucksache 18/8138 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse, wie gerade festgestellt, einstimmig bestätigt. Ich rufe auf: 34 Beschlüsse und Petitionen Übersicht 18/17 Landtag Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 17 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Gegenstimmen gibt es nicht. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in der Übersicht 17 bestätigt. Damit, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende der heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen allen eine gute Nacht und erholsamen Schlaf. Bis morgen früh! Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 22:53 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 28.02.2024 Landtag Anlage 1 Zu TOP 20 – „Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages“ – zu Protokoll gegebene Reden Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Ich hatte bei der Einbringung des Antrags der Landesregierung auf Zustimmung zur zweiten Änderung des IT-Staatsvertrags bereits auf Bedeutung und Wirkung des Staatsvertrages und des sich darauf gründenden IT-Planungsrats für die Zusammenarbeit bei der Digitalisierung in Deutschland hingewiesen. Nachdem die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihrer Konferenz am 6. November 2023 den vorgelegten Entwurf des Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrags beschlossen haben, freue ich mich, wenn wir in Nordrhein-Westfalen nun die erforderliche Ratifizierung durch den Landtag zügig abschließen können und damit den Weg für ein Inkrafttreten am 1. Januar 2025 frei machen. Der Hauptausschuss hat der geplanten Änderung des IT-Staatsvertrags bereits einstimmig zugestimmt. Mit dieser zweiten Änderung des IT-Staatsvertrages werden die Finanzierungsmodalitäten der Föderalen IT-Kooperation FITKO neu ausgerichtet und dem IT-Planungsrat flexiblere Handlungsmöglichkeiten eingeräumt. Weitere wesentliche Neuerungen des Änderungsvertrages, wie ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget, die Kompetenz des IT-Planungsrates, kurzfristig länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen für bestimmte Lebensbereiche zur Verfügung zu stellen oder die Betonung der Digitalisierung der Verwaltung als eine Daueraufgabe, hatte ich Ihnen vorgestellt. Ich bitte daher heute den Landtag, diesem Änderungsstaatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung zuzustimmen.
Markus Höner CDU
Unser gemeinsames Ziel, eine zukunftsfähige, digitale Verwaltung zu schaffen, ist ein wesentlicher Baustein des „Zweiten Staatsvertrages zur Änderung des IT-Staatsvertrages“, den wir heute debattieren. Beginnen möchte ich mit einem Rückblick: Am 1. April 2010 trat der IT-Staatsvertrag in Kraft, ein Schritt, um ein zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnologie zu etablieren. Mit der Gründung der „Föderalen IT-Kooperation (FITKO)“ als Anstalt öffentlichen 28.02.2024 Rechts am 1. Januar 2020 haben wir diese Zusammenarbeit institutionalisiert und für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget von bis zu 180 Millionen Euro bereitgestellt. Das ist ein klares Bekenntnis zu unserer digitalen Zukunft. Nun, mit dem geänderten Staatsvertrag, der am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, gehen wir den nächsten Schritt. Die Anpassung der Finanzierungsmodalitäten der FITKO schafft eine solide und verlässliche finanzielle Basis für die kontinuierliche Digitalisierung der Verwaltung. Dies ist mehr als eine strukturelle Änderung; es ist ein Bekenntnis zur stetigen Verbesserung unserer digitalen Dienste für die Bürgerinnen und Bürger. Besonders hervorzuheben ist die Neuausrichtung, die dem IT-Planungsrat erweiterte Handlungsmöglichkeiten einräumt. Die Möglichkeit, kurzfristig und länderübergreifend digitale Lösungen bereitzustellen, ist ein entscheidender Faktor, um auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen effizient reagieren zu können. Ein Klein-Klein soll damit beendet werden. Bis zu 15 Prozent des Digitalisierungsbudgets stehen hierfür zur Verfügung, was unsere Agilität und Innovationsfähigkeit signifikant erhöht. Die Einführung eines festen Budgets für die FITKO, einschließlich eines dauerhaften Digitalisierungsbudgets als Nachfolge des Budgets von 2020 bis 2022, stellt eine nachhaltige Finanzierung sicher. Bund und Länder verpflichten sich, angemessene Finanzmittel bereitzustellen, wobei der Bund einen festen Anteil von 25 % übernimmt. Dies ermöglicht eine planbare, effiziente und zielgerichtete Unterstützung unserer Digitalisierungsprojekte. Die Unterscheidung zwischen temporären und dauerhaften Aufgaben der FITKO in der Präambel des Staatsvertrags unterstreicht die Auffassung, dass die Digitalisierung der Verwaltung eine kontinuierliche Aufgabe ist. Diese Erkenntnis ist grundlegend für unseren Ansatz, Digitalisierung als permanenten Prozess zu begreifen, der unsere Verwaltung zukunftsfähig macht. Mit der Möglichkeit, dass der IT-Planungsrat als Betreiber von Online-Antragsverfahren nach dem Einer-für-Alle-Prinzip fungiert, eröffnen wir neue Wege zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Zugangs zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um die Digitalisierung im öffentlichen Sektor voranzutreiben und die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger zu optimieren. Die vorgeschlagenen Änderungen im Staatsvertrag sind ein klares Zeichen unseres Engagements für die Digitalisierung. Sie reflektieren die Notwendigkeit, die Digitalisierung als einen fortlaufenden Prozess zu verstehen, der die Grund-Landtag lage unserer Arbeit bildet. Mit diesen Neuerungen stärken wir nicht nur die FITKO, sondern auch die gesamte digitale Infrastruktur der Verwaltung. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung für diesen Staatsvertragsentwurf. Gemeinsam können wir die Weichen für eine moderne, effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung im digitalen Zeitalter stellen.
Sven Wolf SPD
Der zweite IT-Staatsvertrag stärkt den IT-Planungsrat, denn er sieht deutliche Verbesserungen und Ergänzungen der Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern vor. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und gut für eine bessere Organisation der Digitalisierung. Das begrüßt die SPD-Fraktion ausdrücklich. Durch die zweite Änderung des IT-Staatsvertrags wird nun ermöglicht, dass der IT-Planungsrat auch dauerhafte Projekte verfolgen kann, hierfür die Mittel zur Verfügung gestellt bekommen kann und eine dauerhafte Finanzierung möglich ist. Das ist richtig, denn Informationstechnik ist eine Daueraufgabe, die im föderalen Verbund bewältigt werden muss. Das heißt auch, dass Budgets mehrjährig bereitgestellt werden müssen. Zudem kann der IT-Planungsrat nun die Koordinierung und Durchführung von digitalisierten Verwaltungsleistungen auch für kurzfristige bund- und länderübergreifende Projekte übernehmen. Ferner kann der Planungsrat künftig auch mehrjährige Projekte durchführen. Für die Finanzierung wurden die Vertragspartner des Staatsvertrages verpflichtet, Mittel in angemessener Höhe zur Verfügung zu stellen. Damit kann der IT-Planungsrat seinem Wirtschaftsplan entsprechend auf finanzielle Mittel zur Durchführung von Projekten zugreifen. Die SPD wird dem vorliegenden Staatsvertrag zustimmen.
Verena Schäffer GRÜNE
Die Digitalisierung ist eine der wichtigen Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft. Der IT-Planungsrat arbeitet daran, die Digitalisierung der Verwaltung auf allen Ebenen voranzutreiben. Dass die Finanzierung ihrer Projekte mit dieser Änderung des IT-Staatsvertrags nun auf Dauer und flexibler gestaltet wird, ist zu begrüßen. Damit erhält die Arbeit eine Planungssicherheit auch für mehrjährige föderale Projekte. Zudem sind die Mittel nicht mehr durch den Staatsvertrag gedeckelt. Es ist also gut, dass diese Änderung jetzt vorgenommen 28.02.2024 wird. Besonders freue ich mich, dass der Staatsvertrag nun geschlechtergerecht formuliert wird. Das wünsche ich mir eigentlich für jeden Staatsvertrag und jedes Gesetz.
Dirk Wedel FDP
Mit der Novellierung des IT-Staatsvertrages wird die gemeinsam von Bund und Ländern getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts FITKO (Föderale IT-Kooperation) weiter gestärkt und zu einer agilen und effizienten Institution weiterentwickelt. Schließlich ist die Digitalisierung der Verwaltung die größte Umstrukturierung unserer deutschen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik. Das Gesetz ist ein richtiger Schritt in Richtung Digitales Deutschland, von dem alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in Deutschland profitieren können, wenn sie mit der deutschen Verwaltung interagieren. Deshalb begrüßen wir als FDP-Fraktion die Änderungen zum IT-Staatsvertrag, die wesentliche Punkte des Staatsvertrages weiterentwickeln. Der IT-Staatsvertrag zur Ausgestaltung des Artikels 91c des Grundgesetzes bildet den gesetzlichen Rahmen für den IT-Planungsrat und bestimmt damit auch das Aufgabenspektrum des Rates. Seit seiner Gründung im Jahr 2010 koordiniert der IT-Planungsrat die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Beschlussfassung über fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards, der Steuerung von E-Government-Projekten sowie der Planung und Weiterentwicklung des vom Bund zu errichtenden und zu betreibenden Verbindungsnetzes nach dem Gesetz über die Vernetzung von Bund und Ländern (IT-NetzG). Durch den Änderungsstaatsvertrag werden nun einige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Die Klarstellung im neuen Staatsvertrag, dass es sich bei der Digitalisierung der Verwaltung um eine Daueraufgabe handelt und die Feststellung, dass die gemeinsame Finanzierung von Digitalisierungsleistungen nach dem Prinzip „Einer für alle“ erfolgen kann, sind wichtige Signale. Positiv bewerten wir auch, dass der IT-Planungsrat mehr Kompetenzen erhalten soll, um kurzfristig länderübergreifend nutzbare digitale Lösungen für bestimmte Lebensbereiche zur Verfügung stellen zu können. Neben redaktionellen Anpassungen enthält das Änderungsgesetz auch die Einrichtung eines dauerhaften Digitalisierungsbudgets, das Planungssicherheit bietet. Die finanziellen Auswirkungen der Änderung des IT-Staatsvertrages für das Land NRW können nicht beziffert werden. Es ist jedoch Landtag davon auszugehen, dass die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sowie die Registermodernisierung (Once-Only-Prinzip) und ein stärker datenbasiertes Verwaltungshandeln erhebliche finanzielle Aufwendungen erfordern werden. Zusammenfassend handelt es sich um eine gute und wichtige Änderung des IT-Staatsvertrages. Aus diesem Grund gibt die FDP-Fraktion den Änderungen ihre Zustimmung.
Sven Werner Tritschler AfD
Meine Fraktion macht sich grundsätzlich für Dezentralisierung stark, deshalb betrachten wir die Verlagerung von Kompetenzen und Mitteln auf höhere Ebenen grundsätzlich erst einmal kritisch. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts, an der Bund und Länder beteiligt sind und die auf den Namen „FITKO – Föderale IT-Kooperation“ hört, beglückt einen überzeugten Anhänger von Föderalismus und Subsidiarität erstmal nicht. Aber wir müssen auch anerkennen, dass Deutschland im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung ein klägliches Bild abgibt und weit hinter Ländern mit zentraler Verwaltungsstruktur – etwa Estland zurückgefallen ist. Da überdies vieles von dem, was da an Dienstleitungen digitalisiert werden soll, bundesweit einheitlich ist, erscheint es nicht sonderlich sinnvoll, die Umsetzung in den Händen der Länder oder gar der Kommunen zu belassen. Der Grundsatz der Subsidiarität spricht hier sogar ausdrücklich für eine Verlagerung auf höhere Ebene. Wir begrüßen daher den vorliegenden Staatsvertrag und stimmen gerne zu. 28.02.2024 Landtag Anlage 2 Zu TOP 21 – „Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen“ – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Mit dem vorliegenden Abkommen soll das Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen geändert werden. Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen – das IMPP – hat die Aufgabe, die Prüfungen in den Staatsprüfungen der Medizin, der Pharmazie und der Psychotherapie vorzubereiten und auszuwerten. Durch die Übertragung dieser Aufgabe an das IMPP wird die einheitliche Gestaltung und stetige Fortentwicklung der Prüfungsinhalte sichergestellt. Die Änderung des IMPP-Staatsvertrages ist vorrangig notwendig, um der Änderung des Bundesrechts in den Approbationsordnungen Rechnung zu tragen. Zu nennen ist insbesondere das Hinzutreten der Zahnärztlichen Prüfung zum Aufgabenbereich des IMPP. Das Institut hatte bisher keine Kompetenz für Prüfungen in der Zahnmedizin. Dies hat sich aufgrund der Neufassung der Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte geändert. Diese sieht vor, dass sich die Länder einer gemeinsamen Einrichtung für die Vorbereitung der Dritten Zahnärztlichen Prüfung bedienen. Diese Aufgabe soll und kann nur das IMPP wahrnehmen und es wird deshalb mit dem Änderungsabkommen als zuständige Institution bestimmt. Darüber hinaus wurde auch die Psychotherapeutische Ausbildung mit der neuen Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten reformiert. Die Reform sieht insbesondere vor, dass die anwendungsorientierte Parcoursprüfung von einer gemeinsamen Einrichtung der Länder vorbereitet wird. Für diese Neugestaltung der Ausbildung in der Psychotherapie braucht es ebenfalls einer Erweiterung der Aufgabenzuweisung an das IMPP. Insbesondere soll dem IMPP die Kompetenz übertragen werden, die Durchführung der Schulungen von Prüferinnen und Prüfern und Simulationspatientinnen und Simulationspatienten zu übernehmen. Dem begegnet die vorliegende Änderung. 28.02.2024 Die Aufgabenzuweisung wird in dem Änderungsvertrag zudem hinsichtlich der Erstellung der standardisierten Prüfungsunterlagen und Bewertungsbögen angepasst und konkretisiert. Spiegelbildlich hierzu werden die Verpflichtungen der Länder an den erweiterten Aufgabenbereich des IMPP angepasst. Im Sinne der Einheitlichkeit sollen die Landesprüfungsämter die standardisierten Prüfungsunterlagen des IMPP sowie Auswertungsergebnisse der Prüfungen des IMPP verwenden und anerkennen. Die Vorgaben des Bundesrechts werden damit umgesetzt. Um diesem erweiterten Aufgabenbereich Rechnung zu tragen, wird der Name des Instituts geändert. Künftig wird das Institut den neuen Namen „Institut für medizinische und pharmazeutische, zahnärztliche und psychotherapeutische Prüfungen“ tragen, wobei die bewährte Abkürzung IMPP beibehalten werden soll. Darüber hinaus werden mit dem Änderungsvertrag notwendige Modernisierungen in der Organisation des Instituts umgesetzt. Das betrifft zum einen die Möglichkeit des Verwaltungsrates, eine Geschäftsstelle einzurichten. Dies ist erforderlich, um die organisatorischen Abläufe effizienter zu gestalten. Zum anderen soll der Verwaltungsrat als entscheidendes Organ des IMPP seine Sitzungen künftig auch mittels geeigneter Video- oder Telekonferenzsysteme durchführen können. Auch dies wird die Arbeitsabläufe des IMPP effizienter und flexibler machen. In Zeiten der Digitalisierung sollte diese Änderung für sich sprechen. Da die Staatsprüfungen in der Zahnärztlichen Prüfung und in der Psychotherapeutischen Prüfung anstehen, ist es höchste Zeit, dass die notwendigen Änderungen des IMPP-Staatsvertrages von den Ländern umgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und die Zustimmung beschließen. Daher möchte ich um Ihre Zustimmung werben. Landtag Anlage 3 Zu TOP 22 – „Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf“ – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Nicht nur die Zahl, sondern ebenso die gute Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind wesentliche Faktoren für gute Arbeit. Das gilt auch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) mit seinem breiten Aufgabenspektrum im Bereich der Bevölkerungsgesundheit. Dies hat nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie verdeutlicht. Der Aspekt einer guten Aus-, Fort- und Weiterbildung als unabdingbare Grundlage für eine erfolgreiche Aufgabenerfüllung wurde daher auch im Rahmen des am 4. September 2020 von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ thematisiert. Ein wesentlicher Grundstein, der die Wichtigkeit der Vermittlung von Wissen im Bereich des ÖGD untermauert, wurde jedoch bereits vor mehr als 50 Jahren gelegt. 1971 wurde die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) als bundesweit einzige länderübergreifende Einrichtung zur Aus-, Fortund Weiterbildung aller Beschäftigten im ÖGD gegründet. Beteiligt waren seinerzeit sieben Trägerländer. Im Laufe der Jahre wurde die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen als rechtsfähige Anstalt des Öffentlichen Rechts deutlich ausgebaut und wird von nunmehr zwölf Trägerländern gemeinschaftlich finanziert. Sie steht unter der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, da der Sitz der Akademie in Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) liegt. Rechtliche Grundlage und Basis für die Arbeit der AÖGW bildet das noch in der ursprünglichen Fassung geltende „Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen“ vom 24. Juni 1971. Im Herbst 2021 wurde durch die Trägerländer der AÖGW beschlossen, den Staatsvertrag anzupassen und zu aktualisieren. Die redaktionellen und inhaltlichen Änderungen dienen der Klarstellung, regeln die Zusammenarbeit zwischen der Akademieleitung umfassender und differenzierter als zuvor und ermöglichen es der AÖGW, ihren Beitrag für eine zukunfts-28.02.2024 trächtige Ausrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu leisten. Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf die Verpflichtung der Länder, im Rahmen der Umsetzung des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ eine ausreichende personelle und sächliche Ausstattung der Bildungsinstitutionen für den ÖGD bereitzustellen. So wird sichergestellt, dass auch die AÖGW als länderübergreifende Bildungseinrichtung den vermehrten Bedarf an bedarfsgerechter Aus-, Fortund Weiterbildung erfüllen kann. Landtag Anlage 4 Zu TOP 23 – „Gesetz zur Änderung des Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetzes“ – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ich lege dem Landtag heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Mit dem Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz hat das Land Nordrhein-Westfalen im Juli 2020 die EU-Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Rahmen eines Querschnittsgesetzes mit einem allgemein verpflichtenden Charakter europarechts- und verfassungskonform umgesetzt. Das Gesetz verpflichtet sowohl die zur Gesetzesinitiative berechtigten Verfassungsorgane als auch Kammern und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nach Landesrecht Berufe reglementieren dürfen, zur Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass und Änderung von Berufsreglementierungen. Reglementierte Berufe sind durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften definierte Ausnahmen von dem in Deutschland gültigen Prinzip der Berufsfreiheit. Der Zugang zu diesen Berufen bzw. ihre Ausübung haben den Nachweis bestimmter Qualifikationen zur Voraussetzung. Landesrechtlich reglementierte Berufsgruppen sind beispielsweise Angehörige der Heilberufe, Erzieher, Ingenieure und Architekten. Aus dem Verfassungs- und Europarecht ergibt sich die grundsätzliche Verpflichtung, die Verhältnismäßigkeit von nationalen Bestimmungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zu überprüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung der EU-Kommission vorzulegen. Denn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des EU-Rechts. Die EU-Kommission hat zwei Umsetzungsentscheidungen des Landes Nordrhein-Westfalen kritisiert. Erstens werde im Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalens nicht eindeutig herausgestellt, dass die Liste der nach Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie zu prüfenden Kriterien nicht abschließend sei. Zweitens werde hinsichtlich einiger Begriffsbestimmungen nur auf Artikel 3 der Richtlinie ver-28.02.2024 wiesen und nicht die dort stehenden Definitionen der „geschützten Berufsbezeichnungen“ sowie der „vorbehaltenen Tätigkeiten“ wörtlich in den Gesetzestext übernommen. Daher sei die Verhältnismäßigkeitsrichtlinie nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt worden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales konnte die EU-Kommission mit seinen Argumenten hinsichtlich einer korrekten Umsetzung der Richtlinie nicht überzeugen. Vielmehr verfolgt die EU-Kommission ihre Bedenken der nicht ausreichenden Richtlinienumsetzung im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der vorliegende Gesetzentwurf der ergänzenden Umsetzung der Richtlinie dient dem Ziel, den Bedenken der Europäischen Kommission abzuhelfen. Hierfür soll bezüglich des ersten Kritikpunktes durch eine stärkere Orientierung am Wortlaut der Richtlinie verdeutlicht werden, dass die dort aufgeführte Liste der zu prüfenden Anforderungen nicht erschöpfend ist. Somit darf sich die Prüfung von neuen oder geänderten Vorschriften, wenn sie mit einer oder mehreren Anforderungen kombiniert werden, nicht nur auf etwaige Kombinationen mit den Anforderungen aus der Anlage 3 zu § 4 Absatz 3 Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz NRW erstrecken. Ferner werden die in Artikel 3 der Richtlinie enthaltenen Begriffsbestimmungen explizit in § 2 des Verhältnismäßigkeitsgesetzes aufgenommen. Darüber hinaus werden die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung relevanten Begriffsbestimmungen „reglementierter Beruf“ und „Berufsqualifikation“ eingefügt. Mit der vorgenommenen Gesetzesänderung wird einer aus Sicht der EU-Kommission ordnungsgemäßen Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie entsprochen. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Landtag Anlage 5 Zu TOP 24 – „Zweites Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes“ – zu Protokoll gegebene Rede
Herbert Reul
An Altersgrenzen zu arbeiten, ist – wenn es um eine Anpassung nach oben geht – in der Regel politisch nicht besonders beliebt. Das ist mir schon klar – und deswegen kann ich auch die Aktivität der Opposition bei dem Thema gut verstehen. Politik ist aber nicht „Wünsch Dir was“, sondern muss Probleme benennen, realistische Lösungen anbieten – und kann nicht jedem alles versprechen. Auf die leichte Schulter nimmt das Thema jedenfalls niemand. Schon seit Monaten sind wir – unter anderem mit den Verbänden – bezüglich der Gesetzesänderung in intensiven Diskussionen. Und ich finde, dabei konnten wir einiges erreichen – das sollte man ganz nüchtern auch zur Kenntnis nehmen. Erstens: Wie von allen gefordert, ist die bisher im Gesetz vorhandene Stichtagsregelung ganz weggefallen. Der Tätigkeitsort am Tag des Erreichens der Altersgrenze ist zukünftig also nicht mehr relevant. Zweitens: Wie von allen gefordert, werden zukünftig alle feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten einer besonderen Altersgrenze unterfallen. Drittens: Das neue Gesetz ist – wie von allen gefordert – bürokratiearm, sprich: relativ übersichtlich. Dafür muss ein Gesetz – zum Beispiel mit Blick auf die vielfältigen Tätigkeiten in der Feuerwehrwelt – bis zu einem gewissen Grad generalisieren. Und ja, viertens schlagen wir vor, auch die besondere Altersgrenze moderat anzuheben. Das ist bei einem Arbeitsmarkt mit immer weniger Bewerberinnen und Bewerbern, die aber die gleichen oder sogar mehr Aufgaben erfüllen müssen, nicht zu vermeiden. Denn: Wir brauchen beim Brand- und Katastrophenschutz jede Frau und jeden Mann, die oder der qualifiziert, engagiert, fähig und willig ist. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich weiß, was viele Feuerwehrleute leisten – und wie anstrengend das für Körper und Geist ist. Deswegen gibt es ja auch eine besondere Altersgrenze für die Feuerwehr. Nur ist Feuerwehrdienst nicht gleich Feuerwehrdienst. Die Welt der verschiedenen Laufbahngruppen sieht schon unterschiedlich aus. 28.02.2024 Das heißt konkret: Feuerwehrbeamten, die auch Verwaltungstätigkeiten ausüben – wir reden da über den gehobenen und höheren Dienst, das sind nur rund 16 Prozent – gehen mit der Vollendung des 62. Lebensjahres. Die allermeisten Feuerwehrleute – das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im mittleren Dienst, rund 84 Prozent – würden der Feuerwehrfamilie ein Jahr länger erhalten bleiben. Konkret: Bis 61. Übrigens: In vielen anderen Bundesländern – auch unter SPD-Führung – gibt es heute schon ähnliche Altersgrenzen. Und wer jetzt glaubt, es wäre doch viel fairer, die Altersgrenzen an die Einsatzdienstzeiten zu koppeln, dem kann ich nur sagen: So einfach, wie das in der Theorie klingt, ist es nicht, eine solche Systematik einzuführen. Meine Fachleute sagen mir, dass man da mit rechtlichen Problemen zu kämpfen hat – das fängt schon bei der rechtssicheren Definition an und geht mit ganz praktischen Problemen weiter –, weil dann ja die Einsatzdienstzeiten rückwirkend über Jahrzehnte rekonstruiert werden müssten. Mit einer umfangreichen Übergangsvorschrift für die Jahrgänge 1966 bis 1970 ermöglichen wir aber einen geregelten Übergang und berücksichtigen zudem begonnene Altersteilzeiten. Wir können auch bei der Feuerwehr vor dem demografischen Wandel nicht die Augen verschließen und müssen das Thema „Altersgrenze“ angehen. Mit Blick auf den Respekt und die Anerkennung, die Feuerwehrleute verdienen, und auch unter Berücksichtigung der körperlichen und geistigen Anforderungen dieses Berufs haben wir nun eine gute Lösung auf dem Tisch. Übrigens: Alles andere ist – glaube ich – auch nicht mehr erklärbar. Schließlich arbeiten auch die Kollegen in den Werksfeuerwehren – auch in NRW – heute sogar schon bis 67. Und auch viele der ebenfalls belasteten Blaulicht-Berufsgruppen – wie Rettungssanitäter oder Krankenpflegerinnen – arbeiten im Regelfall bis 67 Jahre. Landtag Anlage 6 Zu TOP 25 – „Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung“ – zu Protokoll gegebene Reden Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Das Rebhuhn ist Charaktervogel der Feldflur und Brachflächen sowie Bioindikator für eine bäuerliche Kulturlandschaft. Das Rebhuhn kommt in Nordrhein-Westfalen als Standvogel das ganze Jahr über vor. Als ursprünglicher Steppenbewohner besiedelt das Rebhuhn offene, gerne auch kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften mit Ackerflächen, Brachen und Grünländern. In Nordrhein-Westfalen ist das Rebhuhn unverändert stark gefährdet, was insbesondere auf die sich verändernden Lebensbedingungen in den Offenlandschaften zurückgeführt wird. Bei Durchführung biotopverbessernder Maßnahmen ist in den Gebieten, in denen Rebhühner vorkommen, eine Bestandserholung möglich. Mit der vorliegenden Verordnung soll die seit 2002 befristete Schonzeit für das Rebhuhn weiter verlängert werden. Im zuständigen Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume am 21. Februar 2024 gab es hierzu keine inhaltliche Debatte, vielmehr ein einstimmiges Votum, weshalb ich davon ausgehe, dass auch das Landtagsplenum dem Vorschlag der Landesregierung folgen wird. Jedenfalls werbe ich hiermit um Ihre Zustimmung.
Wilhelm Korth CDU
Mit der vorliegenden Änderung der Landesjagdzeitenverordnung soll die ganzjährige Schonzeit des Rebhuhns bis zum Ende des Jahres 2027 verlängert werden. Als CDU-Fraktion unterstützen wir diesen Schritt. Das Rebhuhn ist in NRW als stark gefährdet eingestuft, seit 2002 gilt bereits die befristete Schonzeit, die mehrfach verlängert wurde. Leider hat sich der Erhaltungszustand des Rebhuhns noch nicht in einem Maße erholt, dass wir von einer Verlängerung der Schonzeit absehen könnten. Zwar sehen wir vereinzelte positive Entwicklung, diese sind aber bei Weitem noch nicht ausreichend. In keiner Gemeinde wurde eine Brutpaardichte von vier Brutpaaren pro 100 Hektar landwirtschaftlicher Fläche erreicht, die als guter Erhaltungszustand gilt. Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums des Rebhuhns sind also notwendig. 28.02.2024 Ich möchte betonen, dass es gut ist, dass das Rebhuhn im Jagdgesetz steht. Denn die Jäger sind zur Hege und Pflege verpflichtet. Es ist die Jägerschaft, die die Bestandsentwicklung der Tiere in ihrem Revier beobachtet und dokumentiert und dafür sorgt, dass Lebensräume erhalten bleiben. Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch die Predatorenbejagung. Weniger Druck der natürlichen Fressfeinde bedeutet bessere Erholungsaussichten der Population. Das Management der Predatoren ist also von hoher Wichtigkeit. Füchse, Marder, Katzen und Greifvögel stehen hier im Fokus. Da die Randlagen von Äckern und Wiesen die Habitate des Rebhuhns sind, sind die Landwirte also unbedingt in alle Maßnahmen einzubeziehen. Aufklärung über und Sensibilisierung für die Bedrohung des Rebhuhns sind also wichtige Maßnahmen, um den Lebensraum nicht weiter einzuschränken. In der guten Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirtschaft können beide Berufsstände dafür sorgen, dass die Population nicht weiter abnimmt und sich sogar wieder erholt. Diese Kooperation ist unverzichtbar, da nur so die räumlich-örtliche mit der biologischen Expertise zusammenkommt und dadurch die optimalen Erhaltungsbedingungen geschaffen werden können. Unter dem Strich ist die Verlängerung der ganzjährigen Schonfrist ein notwendiger Schritt. Im Zusammenspiel mit den weiteren dargestellten Optionen hoffe ich, dass wir absehbar den Artbestand des Rebhuhns in NRW stabilisieren können und den Erhaltungszustand verbessern.
Julia Kahle-Hausmann SPD
Bei Reden zum Protokoll ist es besonders schön, dass man ein klein wenig detailverliebter drangehen und mehr Aspekte in den Fokus rücken kann. Die geneigten Lesenden haben ja die Möglichkeit, das Gelesene nach 5 Minuten Lesezeit wegzulegen. Es geht ums Rebhuhn! Wann haben Sie das letzte Mal ein lebendes Rebhuhn gesehen? Das Rebhuhn ist auf den ersten Blick ziemlich unspektakulär. Es ist ungefähr so groß wie eine Taube und etwas pummelig. Mit dem bunten Gefieder des Eisvogels oder dem Kopfschmuck von Wiedehopf und Kiebitz kann es nicht mithalten. Es hat ein graubraunes Federkleid, der Rebhahn hat einen Längsstrich im Muster, die Rebhenne sowohl einen Längs- als auch einen Querstrich. Im Familienverbund, der Kette, frisst es Insekten aber auch Sämereien und Beeren, fliegt selten, sondern läuft eher, und wenn Gefahr droht verteidigt es sich und sein Gestüber nicht etwa, sondern drückt sich tiefer in den Boden. Es ist auch nicht Landtag so gemeinhin bekannt und gerne gesehen wie das Rotkehlchen. Sein Ruf inspirierte auch keine musikalischen Meisterleistungen wie die Nachtigall, sondern erinnert eher an den Ton alter Internetmodems aus den Neunzigern. Kurzum – es ist auf den ersten Blick nichts wirklich Gefälliges. Und dennoch wurde es 1991 zum Vogel des Jahres, und steht auch dieses Jahr wieder auf der Liste. Und das aus gutem Grund. Es ist in seinem Bestand in Deutschland stark gefährdet und auf der roten Liste. Es ist eine planungsrelevante Art im Rahmen der FFH-Anhang-IV-Arten, und alles andere als eine Verlängerung der ganzjährigen Schonzeit würde viele Auflagen im Rahmen von Vogelschutz- und FFH-Richtlinie konterkarieren und wäre unverantwortlich gegenüber dem Artenschutz. Deshalb stimmen wir natürlich der Verlängerung der Schonzeit zu, denn das Rebhuhn ist, genauso wie der Kiebitz, eine wichtige Leitart für den Agrarlebensraum. Aber genau hier ist doch auch der springende Punkt: Es ist eine Leitart, ein Indikator für den Agrarlebensraum. In vielen Bundesländern ist das Rebhuhn in seinem Bestand sehr stark zurückgegangen und es erfordert Maßnahmen, die dem Rebhuhn guttun. Die Jagd ist schon lange nicht mehr relevant für das Rebhuhn, denn es wird ist seit Jahren ganzjährig geschont. Jagende Männer und Frauen beobachten allerdings als Teil des praktischen Naturschutzes die Population in NRW und es ist klar, dass nicht nur die Jagd, sondern der kontinuierliche Verlust von Lebensraum und vor allen Dingen die Industrialisierung der Landwirtschaft hier schwer einwirkt. Pestizide, Düngung, häufige Ackerbearbeitung, ungünstige Mahdtermine, der Rückgang von Stilllegungsflächen, die Asphaltierung von Feldwegen – all das schadet dem Lebensraum und damit dem Rebhuhn immens. Die Tatsache, dass wir nach jahrelangen Anstrengungen immer noch keine wirkliche Erholung in diesem Bestand haben, lässt zwei Schlüsse zu: Entweder, der Bestand ist schon zu gering, um sich von selbst zu erholen – das wäre kurz vor dem Zusammenbruch der Art hier in NRW – oder, und das fürchte ich eher, wir müssen noch mehr Anstrengungen unternehmen, um Landwirtinnen und Landwirten Schutzmaßnahmen schmackhaft zu machen. Dazu zählen die Extensivierung der Ackerbearbeitung und die Anlage von Brachen, im Grünland die Anpassung der Mahd, reduzierter Tierbesatz und reduzierte Düngung. Das alles über einen längeren Zeitraum hinweg, damit bei der sehr kleinen Population die wir noch haben, genug Zeit zur Verfügung steht, bis diese sich wieder erholt. Viele dieser Ansätze werden bereits in verschiedenen Programmen gefördert, 28.02.2024 beziehungsweise sind Teil der GLÖZ. Auch der Vertragsnaturschutz mit der Betreuung über die Biostationen leistet einen Beitrag dazu. Insofern begrüßen wir die Änderung der Verordnung und sehen das als eine erste Maßnahme zur Förderung, aber würden noch mehr begrüßen, wenn die Landesregierung sich flächendeckend auch jenseits der Jagdzeitenverordnung für den Schutz des Rebhuhns einsetzen würde. Dazu gehört die Entbürokratisierung der Landwirtschaft, die Stärkung der regionalen Wertschöpfung, die Reduktion des Tierbesatzes und vor allen Dingen die Nutzung der Gemeinschaftsverpflegung als verlässlicher Absatzmarkt. Zusammengefasst – natürlich dürfen wir das Rebhuhn nicht jagen, wir brauchen aber auch ergänzende Maßnahmen, die wir bisher seitens der Landesregierung vermissen und wo wir wirklich hoffen, bald einmal konkrete Vorschläge und Taten zu sehen – damit unsere Äcker in Zukunft wieder klingen wie Internetmodems aus den Neunzigern und unsere Agrarlebensräume auch fürs so unspektakuläre aber wichtige Zeitgenossen wie das Rebhuhn lebenswert werden.
Dr. Gregor Kaiser GRÜNE
NRW ist eines der Länder mit den größten verbliebenen Rebhuhnbeständen. Derzeit droht eine Verinselung der Bestände und damit als Gefahr folgend das Aussterben. Daher bleibt eine weitere ganzjährige Schonzeit des Rebhuhns dringend notwendig. Rebhühner sind auf der roten Liste der Brutvögel Deutschlands als stark gefährdet eingestuft und nirgends in NRW konnte zuletzt im Frühjahr eine Brutpaardichte dokumentiert werden, die auf eine signifikante Erholung der Bestände schließen lässt. Rebhühner sind in hohem Maße Leidtragende des Strukturwandels in der Landwirtschaft. Deshalb braucht es für Rebhühner noch weitaus mehr als eine ganzjährige Schonzeit. Auch hierum müssen wir uns landespolitisch kümmern, etwa durch entsprechend ökologische Wirksamkeit der GAP-Mittel über die wir als Land verfügen (2. Säule) oder auch eine ambitionierte Pestizidreduktionsstrategie. Zeitgleich ist natürlich auch der Schutz des Rebhuhns vor jagdlichen Aktivitäten durch die Verlängerung der ganzjährigen Schonzeit ein richtiger und notwendiger Schritt. Daher begrüßen wir die vorliegende vierte Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung sehr und stimmen dieser zu. Landtag
Dietmar Brockes FDP
Jägerinnen und Jäger tragen zum Ausgleich zwischen Naturschutz und Naturnutzung bei. Jägerinnen und Jäger schützen bedrohte Tierarten und tragen zur Artenvielfalt des Wildes bei. Gleichzeitig entnehmen Sie die Tierarten, die andere Tierarten bedrohen und ökologische Nischen einnehmen. Die Waidgerechtigkeit gehört zu Ihrem Selbstverständnis. Die Landesjagdzeitverordnung gibt hier den Jägerinnen und Jägern verlässliche Auskunft darüber, wann welche Tierarten bejagt werden dürfen. Die Landesjagdzeitverordnung steht damit stets im Einklang mit naturschutzfachlichen Bewertungen und ist bewährte Praxis. Deshalb stimmen wir als FDP-Landtagsfraktion dem vorgelegten Entwurf zur Änderung der Landesjagdzeitverordnung zum weiteren Schutz des Rebhuhns zu.
Zacharias Schalley AfD
Die im vorliegenden Gesetzesentwurf geforderte Verlängerung, wonach eine Vollschonung des Rebhuhns bis zum 31. Dezember 2027 unbedingt geboten sei, findet die Zustimmung der AfD. Dies gilt umso mehr, als auch in den meisten Hegeringen eine ganzjährige Schonzeit des Rebhuhns befürwortet wird. Zwar hat der „Steppenvogel“ Rebhuhn von den niederschlagsarmen und warmen Sommern der Jahre 2017 bis 2022 profitiert. Eine erkennbare Bestandserholung setzte in manchen Regionen, etwa der Soester Börde, ein. Dies hängt damit zusammen, dass frisch geschlüpfte Rebhühner Nestflüchter sind. Eher als in kühlen und regenreichen Sommern ist das Überleben der jungen Rebhühner in warmen Sommern gesichert, da sie dann nicht so leicht unterkühlen und überdies genügend Insekten finden. Es ist in diesem Kontext auch nicht von der Hand zu weisen, dass Flächenstilllegungen und andere Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes unter Umständen zur Erholung der Bestände beigetragen haben könnten. Zugleich bleibt festzuhalten: Der Naturschutz ist ein zweischneidiges Schwert. So steht ein zu starker Schutz von Rabenvögeln wie Krähen und Elstern, die auch für junge Rebhühner eine Gefahr darstellen, dem Schutzregime weitaus stärker bedrohter Arten diametral gegenüber. Insofern müsste bei der „Durchführung biotopverbessernder Maßnahmen“, wie es im vorliegenden Gesetzestext heißt, auch über intelligenter gesteuerte Bestandsregulierungen geschützter Tiere, die dem Rebhuhn schaden, diskutiert werden. Den Jägern vor Ort als sachkundigen Kennern ihres 28.02.2024 örtlichen Ökosystems mehr Vertrauen zu schenken, anstatt derlei über eine restriktive Regulierungswut aus zentralen Behörden heraus zu steuern, sollte dabei leitende Überlegung sein. Inwieweit die mit der neuen GAP anzuwendenden Instrumente wie Flächenstilllegungen, die stärkere Forcierung von Agroforstsystemen und ähnliche Maßnahmen einer stärkeren landschaftlichen Durchstrukturierung zu einer Stärkung der Bestandszahlen der Rebhühner führen, bleibt abzuwarten. Es ist zumindest auffällig, dass der starke Rückgang klein parzellierter Feld- und Ackerschläge in der Vergangenheit und die Zunahme größerer Ackerschläge mit dem Rückgang der Rebhühner einhergehen. Das Vorhandensein von Brachen, Stoppeläcker und Wallhecken sind sicherlich günstige Strukturen für eine Bestandserholung der Rebhühner. Sollten regional stabile Bestände wieder vorhanden sein, wäre auch wieder über eine Lockerung der ganzjährigen Schonzeit nachzudenken. Das grundsätzliche Verbot einer Bejagung wäre abzulehnen. Die AfD stimmt dem Gesetzesentwurf für eine ganzjährige Schonzeit des Rebhuhns, dieses für unsere offenen Kulturlandschaften so charakteristischen Niederwildes, zu.
