Zacharias Schalley
Die im vorliegenden Gesetzesentwurf geforderte Verlängerung, wonach eine Vollschonung des Rebhuhns bis zum 31. Dezember 2027 unbedingt geboten sei, findet die Zustimmung der AfD. Dies gilt umso mehr, als auch in den meisten Hegeringen eine ganzjährige Schonzeit des Rebhuhns befürwortet wird. Zwar hat der „Steppenvogel“ Rebhuhn von den niederschlagsarmen und warmen Sommern der Jahre 2017 bis 2022 profitiert. Eine erkennbare Bestandserholung setzte in manchen Regionen, etwa der Soester Börde, ein. Dies hängt damit zusammen, dass frisch geschlüpfte Rebhühner Nestflüchter sind. Eher als in kühlen und regenreichen Sommern ist das Überleben der jungen Rebhühner in warmen Sommern gesichert, da sie dann nicht so leicht unterkühlen und überdies genügend Insekten finden. Es ist in diesem Kontext auch nicht von der Hand zu weisen, dass Flächenstilllegungen und andere Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes unter Umständen zur Erholung der Bestände beigetragen haben könnten. Zugleich bleibt festzuhalten: Der Naturschutz ist ein zweischneidiges Schwert. So steht ein zu starker Schutz von Rabenvögeln wie Krähen und Elstern, die auch für junge Rebhühner eine Gefahr darstellen, dem Schutzregime weitaus stärker bedrohter Arten diametral gegenüber. Insofern müsste bei der „Durchführung biotopverbessernder Maßnahmen“, wie es im vorliegenden Gesetzestext heißt, auch über intelligenter gesteuerte Bestandsregulierungen geschützter Tiere, die dem Rebhuhn schaden, diskutiert werden. Den Jägern vor Ort als sachkundigen Kennern ihres 28.02.2024 örtlichen Ökosystems mehr Vertrauen zu schenken, anstatt derlei über eine restriktive Regulierungswut aus zentralen Behörden heraus zu steuern, sollte dabei leitende Überlegung sein. Inwieweit die mit der neuen GAP anzuwendenden Instrumente wie Flächenstilllegungen, die stärkere Forcierung von Agroforstsystemen und ähnliche Maßnahmen einer stärkeren landschaftlichen Durchstrukturierung zu einer Stärkung der Bestandszahlen der Rebhühner führen, bleibt abzuwarten. Es ist zumindest auffällig, dass der starke Rückgang klein parzellierter Feld- und Ackerschläge in der Vergangenheit und die Zunahme größerer Ackerschläge mit dem Rückgang der Rebhühner einhergehen. Das Vorhandensein von Brachen, Stoppeläcker und Wallhecken sind sicherlich günstige Strukturen für eine Bestandserholung der Rebhühner. Sollten regional stabile Bestände wieder vorhanden sein, wäre auch wieder über eine Lockerung der ganzjährigen Schonzeit nachzudenken. Das grundsätzliche Verbot einer Bejagung wäre abzulehnen. Die AfD stimmt dem Gesetzesentwurf für eine ganzjährige Schonzeit des Rebhuhns, dieses für unsere offenen Kulturlandschaften so charakteristischen Niederwildes, zu.
