André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin. Das war im Übrigen Ihre zweite und letzte Fragemöglichkeit. – Der Minister antwortet. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Müller-Rech, Sie führen selber das Asylbewerberleistungsgesetz an. Wie Sie wahrscheinlich wissen, ist das Asylbewerberleistungsgesetz momentan innerhalb der Bundesregierung in der Beratung. Insofern ist auf Ihre Frage, ob das für alle Personen, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, gelten soll, zum jetzigen Zeitpunkt keine einfache Antwort zu geben, weil gar nicht klar ist, wie das dann nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglich sein wird. Landtag Ich kann Ihnen sagen, dass das Ziel eine möglichst flächendeckende Einführung ist. Die Frage, für welchen Personenkreis das dann auch technisch und rechtlich möglich ist, hängt nicht zuletzt von den Gegebenheiten ab, die uns der Bund dafür zur Verfügung stellt. Insofern ist diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend zu beantworten. Aber ich habe ja gerade schon ausgeführt, dass es darum geht, eine Erleichterung bei der Versorgung von Flüchtlingen zu erreichen. Dieses Ziel eint alle an den Gesprächen Beteiligten.
