Marc Zimmermann
Vielen Dank für die Frage, Herr Brockes. Allerdings steht die Antwort bereits in dem Antwortschreiben auf die Berichtsanfrage, die Sie an das MWIKE gestellt haben. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Dort ist es schon geschrieben worden. Auf den konkreten Einzelfall, den Sie erwähnen, kann ich jetzt nicht Bezug nehmen, weil ich die Hintergrundinformationen nicht habe, (Dietmar Brockes [FDP]: Das ist die Regel!) wie es dazu kam, dass jene Person zu denjenigen gehört. Ich sprach eben von einer fünfstelligen Zahl an Anträgen, die bis Mai 2022 liegengeblieben sind. Heute sprechen wir von 600 Anträgen, die laut Bezirksregierung noch nicht beschieden werden können, weil sie unvollständig sind. Ich muss annehmen, dass diese Person, von der Sie sprechen, zu diesen 600 Personen gehört. Anders kann ich es mir nicht erklären. Insofern ist das meine Antwort auf Ihre Frage; hoffentlich beantwortet es das. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Goe- ken [CDU]) Die neue Landesregierung hat dagegen – ich komme noch einmal darauf zurück –, wie vorhin beschrieben, die Anpassung mit dem Nachtragshaushalt 2022 umgehend vorgenommen. Dass eine solche Anpassung ein fortlaufender Prozess ist und nicht alle Anträge von heute auf morgen abgearbeitet sind – das beantwortet Ihre Frage noch einmal –, brauche ich nicht extra zu erwähnen. Erwähnen möchte ich aber, dass die Zahl der Altbestände an Anträgen heute fast abgearbeitet ist. Vollständige Anträge werden nun innerhalb der gesetzten Frist von zwölf Wochen beschieden. Auch das geht bereits aus der Beantwortung der Berichtsanfrage hervor. Ich möchte auf ein weiteres Problem eingehen, das von der FDP in ihrem Antrag angesprochen wird. Es ist tatsächlich so, dass Anträge von angehenden Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch die Kammern vorgeprüft und erst bei Vollständigkeit eingereicht werden. Das verkürzt theoretisch die Bearbeitungszeit. Praktisch bleibt allerdings der nicht durch die Kammern vorgeprüfte Anteil der Lebenshaltungskosten. Sind die Unterlagen hier fehler-28.02.2024 haft oder unvollständig, kommt es zur Rückstellung des gesamten Antrags. Ich kann mich daher durchaus dafür erwärmen, dass sich die Landesregierung beim Bund für eine Änderung dieser Praxis einsetzt, damit zumindest die dem Meisterkurs direkt zugeschriebenen Kosten genehmigt werden können. Wenn ich mir allerdings die übrigen Beschlusspunkte Ihres Antrags ansehe, dann muss ich sagen, dass Sie ein System verändern wollen, das von der Enquetekommission „Zukunft von Handwerk und Mittelstand“ bereits 2017 als tragfähig anerkannt wurde. Nach der – ich wiederhole mich – längst überfälligen Nachjustierung im Bereich der personellen Ausstattung der Bezirksregierung wird diese zukünftig auch in der Lage sein, die Anträge fristgerecht zu bearbeiten. Ich kann Ihnen als Sprecher für Handwerk und Mittelstand meiner grünen Fraktion versichern, dass ich auch die weitere Entwicklung eng verfolgen werde, wie ich es bereits in den vergangenen Monaten getan habe. Ihren Antrag lehnen wir ab, weil er ganze vier Jahre zu spät kommt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
