Enxhi Seli-Zacharias
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Sollten die Grünen diesen minimalinvasiven Eingriff in das Asylbewerberleistungsgesetz“ – gemeint ist natürlich die Bezahlkarte für Asylbewerber – „tatsächlich torpedieren, stellt das die Fortsetzung der Koalition infrage.“ Wer hat es gesagt? Richtig, Wolfgang Kubicki von der Ankündigungspartei FDP. Was wird passieren? Richtig, nicht sonderlich viel. Fakt ist, dass die Ampel weder willens noch fähig ist, die Beschlüsse des Flüchtlingsgipfels vom November letzten Jahres umzusetzen. Da wir heute erneut über die Bezahlkarte für Asylbewerber reden, gilt es, festzustellen, dass es die AfD war, die das Problem früh erkannt hat. Bereits im Landtagswahlprogramm 2017 machten wir die hohen Geldleistungen als Pull-Faktor aus und forderten eine sofortige Umstellung auf Sachleistungen. 2019 forderten wir dann in einem Antrag die notwendigen bundesgesetzlichen Anpassungen, die ausschließliche Gewährung von Sachleistungen und die Einführung von Geldkarten. Die FDP bestritt damals übrigens noch, dass es sich beim ausgezahlten Taschengeld um einen Pull-Faktor handelt. Den Geldtransfer in die Heimatländer und die Zweckentfremdung des Taschengelds betrachteten Sie gar als eine sinnvolle Ergänzung der Entwicklungshilfe; das steht so im Übrigen auch im Protokoll. Wem aber mal wieder jegliche Scham fehlt, das sind selbstverständlich die Grünen. Das überrascht niemanden. Die Sprecherin der Grünen Jugend NRW meint doch tatsächlich, dass die Möglichkeit, Geld in die Heimat schicken zu können, keine reale Fluchtursache ist. Ricarda Lang behauptet in Verkennung der Rechtslage mit der gewohnten Ahnungslosigkeit, der Bund müsse keinerlei Gesetzesänderung vornehmen. Zur Krönung knüpfen die Grünen auf Bundesebene ihre Zustimmung zur Bezahlkarte an eine Bedingung: Flüchtlinge ohne Pass sollen zum Arzt gehen können, ohne Angst vor Abschiebung haben zu müssen. – Zur Klarstellung: Hierbei handelt es sich um Personen, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Wie sieht es denn nun im grün regierten NRW aus? Derzeit können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie die Bezahlkarte einführen oder nicht. Wie und ob die Kommunen vom Land unterstützt werden, 28.02.2024 steht also noch nicht fest. Da warten wir auf einen langen Prozess. Schauen wir uns aber erst einmal an, worum es im Detail geht. Neben der Unterkunft inklusive anfallender Nebenkosten sprechen wir beim sogenannten notwendigen persönlichen Bedarf, also diesem Taschengeld, über 146 Euro pro Monat, was in den jeweiligen Herkunftsländern recht viel Geld ist. Als Serviceleistung für die FDP haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, da wesentliche Forderungen fehlen: Erstens. Um wirklich alle Asylbewerber mit einer einheitlichen Regelung erfassen zu können, muss das Asylbewerberleistungsgesetz angepasst werden. Zweitens. Der Bargeldbezug, ebenso Überweisungen und Bargeldabhebungen am Automaten müssen vollständig unterbunden werden. Drittens. Sozialleistungen in Höhe des Bürgergelds sind im laufenden Asylverfahren auszuschließen, also die 18- und 36-Monats-Regelung. Mit diesen Maßnahmen können wir wenigstens einen von vielen Pull-Faktoren beseitigen, denn zur Wahrheit gehört leider auch, dass wir das Problem der anhaltenden Migration hiermit nicht vollständig beseitigen werden. Viele junge Migranten haben leider längst andere Einnahmequellen für sich reklamiert und gefunden. Das zeigt die dramatische Entwicklung im Bereich der Clan- oder auch der Drogenkriminalität. Da spielt das angesprochene Taschengeld selbstverständlich gar keine Rolle mehr. Darüber müssen wir aber an anderer Stelle sprechen; das würde heute den Rahmen sprengen. Für heute gilt allerdings: Es ist längst bekannt, dass Clans mit der Bezahlkarte für Flüchtlinge abkassieren wollen. Gegen eine Gebühr sollen Asylbewerber das Guthaben auf der Karte zu Bargeld machen können, wie die Bild-Zeitung erst gestern berichtete. In der Fragestunde hat die Landesregierung noch mal gezeigt, dass dazu noch keine wirklichen Gedanken gefasst wurden. Anscheinend ist diese Idee von Clans für die Landesregierung frisch, sie kommt aus heiterem Himmel. Kaum zu glauben, denken wir nur an die Coronazeit zurück, wie sich einige da erfolgreich die Taschen vollgemacht haben. Ich möchte das sogenannte Hawala-Banking nicht unerwähnt lassen. Auch darauf haben wir bereits 2019 in unserem damaligen Antrag hingewiesen. Da hat die Landesregierung erst mal lapidar geantwortet. Ich hoffe, dass es diesmal im Hinterkopf geblieben ist. Ganz wichtig: Der Schutz vor Missbrauch ist etwas ganz Wesentliches und Wichtiges. Wir erleben aber erneut, dass die mafiösen Clans, während die Politik sich in Arbeitskreisen dämlich debattiert, dem Staat Landtag mal wieder weit voraus sind und die nächsten Chancen für ihre kriminellen Geschäfte wittern. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
