Klaus Hansen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mit Blick auf Ihren Antrag, Herr Schneider, Ihre und meine Aufgabe als Landtagsabgeordnete, den Tierschutz ernst zu nehmen. Aktuell sind fast alle Tierheime in Nordrhein-Westfalen in einer Krisensituation. Warum? Weil sie überfüllt sind. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Ja!) Das steht sogar in Ihrem Antrag, und Sie wollen noch mehr Tiere in die Tierheime holen. Ist das Ihr Ernst? Zunächst möchte ich betonen, dass die Überfüllung der Tierheime eine ernsthafte Angelegenheit ist, die unser Handeln erfordert. (René Schneider [SPD]: Da bin ich ja mal ge- spannt!) Tausende von Hunden und anderen Tieren finden sich in unseren Tierheimen wieder – oft aufgrund von Vernachlässigung, Misshandlung oder aufgrund anderer Umstände. Diese Tiere verdienen es, eine angemessene Versorgung und die Chance auf ein liebevolles Zuhause zu erhalten. Genau diese Überfüllung steht laut Punkt VI der Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes der Einfuhr von Auslandstieren entgegen. Die Tierheimordnung regelt, dass die Aufnahme nur dann erfolgen darf, „wenn die räumlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sind“. Das ist in Nordrhein-Westfalen aktuell mit Sicherheit nicht der Fall. Ich wiederhole an dieser Stelle: Sie schreiben in Ihrem Antrag selber, dass Platz in den Tierheimen in Nordrhein-Westfalen Mangelware ist. Unsere Tierheime sind mit dem Gedanken gegründet worden, als Zuflucht für hilfsbedürftige Tiere aus und in Nordrhein-Westfalen zu dienen. Die Infrastruktur der Tierheime hier ist nur darauf ausgelegt. Sie wird aber auftragswidrig ausgenutzt, wenn man sie als Vermittlungsagentur für junge, süße Welpen oder andere Tiere verwendet. Landtag Die Klausel in der Förderrichtlinie ist daher zielgerichtet, richtig und wichtig. Damit sollen Hunde aus Nordrhein-Westfalen, aber auch andere Tiere Hilfe erfahren und ein neues Zuhause bekommen. Es soll gerade kein Anreiz dafür erzeugt werden, im Ausland neue Welpen zu produzieren. Indem aber die Seriosität und staatsnahe Ausrichtung der Tierheime für Welpenvermittlung aus dem Ausland ausgenutzt wird, werden damit Landesgelder zweckentfremdet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es nie beim Import und bei der Vermittlung von einzelnen Tieren bleibt. Vielmehr wird eine Maschinerie in Gang gesetzt, die zur bekannten Problematik führt. Aus Welpen werden Hunde, die dann oftmals als Problem im Tierheim landen. Tierheime sollen mit der Förderrichtlinie damit zum Kern ihrer Schutzarbeit kommen und sich auf Hunde und Tiere aus Nordrhein-Westfalen konzentrieren, die wirklichen Schutzbedarf haben. Davon haben wir nun, weiß Gott, mehr als genug. Denn Tierschutz bedeutet, wenn man es wirklich ernst meint, eine angemessene Versorgung, Gesundheitsversorgung, Sozialisierung und Platzierung. Diese wichtigen Aufgaben erfordern von den Tierheimmitarbeitern viel Zeit, Hingabe und Expertise, gerade im Umgang mit Hunden und anderen Tieren. Zeit und Hingabe fehlt aber, wenn die Tierheime überfüllt sind und die Mitarbeiter sich lieber um Welpenvermittlung oder Ähnliches kümmern. Dann bleiben die problematischen Hunde automatisch auf der Strecke, und die Vermittlung wird noch weiter hinausgezögert. Das ist ein Teufelskreis, aus dem man nur sehr schwer herauskommt, nämlich dann, wenn den Mitarbeitern mehr Zeit für die Beschäftigung mit den tierischen Schützlingen zur Verfügung steht. Diese Hunde erfahren nur dann eine artgerechte Behandlung im Tierheim, wenn sie nicht in Konkurrenz zu tapsigen kleinen Welpen und Junghunden aus dem Ausland stehen, denen die Tierheimmitarbeiter – vielleicht unbewusst – mehr Zeit widmen. Das ist echter Tierschutz und nicht, dass man das Angebot an Welpen und Hunden erhöht. Im Übrigen informiert der Deutsche Tierschutzbund e.V. in seiner Tierheimordnung darüber, dass es höchst umstritten ist, ob die Einfuhr von Tieren zur entgeltlichen Vermittlung noch unter die Förderung des Tierschutzes fällt. Zudem werden planmäßige und fortgesetzte Importe als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb angesehen. So sehen es die Finanzgerichte. Damit ist die Gemeinnützigkeit von Tierheimen gefährdet, ohne dass es auf die Gewerbsmäßigkeit ankommt. Abschließend muss ich Sie korrigieren. Die Kommunen und das Land sind gerade dazu verpflichtet, mit Vorschriften für echten Tierschutz zu sorgen. Ihr Antrag ist kontraproduktiv und daher abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 28.02.2024 (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
