landtag.nrw.de ↗

Rainer Schmeltzer

28.02.2024 Sitzungen 18/56

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Antrag ist ein bisschen der Aufgalopp für die wohnungs- und baupolitische Debattenlage am morgigen Donnerstag. (Zuruf) – Zumindest ein bisschen. Das wird morgen dann sicherlich ein bisschen differenzierter werden. Es ist mehr als richtig, dass sich der Landtag in Nordrhein-Westfalen mit wohnungs- und baupolitischen Fragestellungen auseinandersetzt. Aber der vorliegende Antrag blendet dann doch an der einen oder anderen Stelle das Vorhandene aus und tut so, als ob man das neu erfinden müsste. Der Abgeordnete Görtz ist mit seiner Übersetzung von AAA darauf eingegangen, die ich gerne noch einmal im Protokoll nachlese, weil das wiederverwendungsfähig ist. Insofern war das ein durchaus nachhaltiger Debattenbeitrag, sehr geehrter Herr Abgeordneter. Auf zwei Themen möchte ich gesondert eingehen, die in diesem Antrag adressiert sind und sich möglicherweise im Laufe des morgigen Tages auch wiederholen werden. Das ist zum einen das Thema „Grunderwerbsteuer“. Wenn Sie derzeit bundesweit die Anzahl der Baugenehmigungen verfolgen, sehen Sie, dass bundesweit die Zahl der Baugenehmigungen nach unten rauscht, insbesondere im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser, was angesichts der derzeit vorhandenen allgemeinen Unsicherheit nicht verwundert. Wir haben auf der einen Seite eine Bauzinssteigerung. Alle, die vor Jahrzehnten mal ein Haus gebaut haben, schocken diese Bauzinsen nicht, weil sie damals viel höher waren, als wie wir sie heute haben. 28.02.2024 Der Unterschied ist aber, dass wir eine deutliche Baukostensteigerung verzeichnen, insbesondere im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung, die letztendlich politisch gesetzt ist. So muss man das sehen. Deswegen ist jede Komfortsteigerung, die in Gesetzen eingetragen wird, gleichzeitig ein Beitrag zur Baukostensteigerung, in der Folge zur Miethöhe, aber auch zum Eigentumspreis. Deswegen haben wir in Nordrhein-Westfalen in zwei Novellierungen der Landesbauordnung Erleichterungen eingezogen, die übrigens im Parlament nicht unumstritten waren. Ich erinnere mich noch an die letzte Änderung zur Bauordnung Nordrhein-Westfalen, zu der gerade aus den Oppositionsfraktionen Anträge, Hinweise gekommen sind, doch bitte wieder mehr Bürokratie vorzusehen, mehr Regelungen vorzusehen, anstatt den Ansatz, den die Zukunftskoalition von CDU und Bündnis 90/Die Grünen auf den Weg gebracht hat, die Bauordnung zu entschlacken, mehr Freiheit einzuziehen, die Baufreiheit mehr zu achten und damit auch Innovation zuzulassen, mitzutragen. Das ist schade, weil das eigentlich nicht passt. Angesichts Ihrer Worte hätten Sie an für sich der Bauordnung mit den Erleichterungen, die darin waren, auch zustimmen müssen, ob das den Wohnungsneubau oder die Umnutzung von Gebäuden im Bestand betrifft – egal. Bei der Grunderwerbsteuer verzeichnen wir – betrachtet man die Statistik 2023 im Ein- und Zweifamilienhausbereich – minus 41,4 % an Baugenehmigungen. Damit liegen wir voll auf der Linie der Bundesländer. In den Bundesländern, die wesentlich niedrigere Grunderwerbsteuern haben, brechen ebenfalls die Zahlen bei Ein- und Zweifamilienhäusern ein. Das heißt, die Grunderwerbsteuer ist im Moment nicht der alleinige Trigger, warum Menschen derzeit vom Bau Abstand nehmen. Der zweite Aspekt, der schlicht dazukommt, ist haushalterisch. Den nenne ich immer sehr offen, egal, wo ich bin: Der Landeshaushalt gibt eine allgemeine Senkung der Grunderwerbsteuer nicht her. Übrigens – das wissen Sie – hängen die Kommunen an der Höhe der Grunderwerbsteuer auch noch dran, weil wir über das GFG dort noch Geld umverteilen. Deswegen kann man aus haushalterischen Gründen derzeit die Grunderwerbsteuer nicht senken. Wir als Landesregierung haben auch eine Bundesratsinitiative eingebracht, um Freibeträge für junge Familien und/oder auch für den öffentlichen Wohnungsbau wie auch immer möglich zu machen. Aber diese Bundesratsinitiative hat letztendlich keine Mehrheit gefunden. Infolgedessen haben wir die notwendige bundesgesetzliche Änderung nicht, was eine Differenziertheit in der Grunderwerbsteuer angeht. Landtag Der zweite Punkt zum Gebäudetyp E ist ein bisschen eine „chimäre“ Debatte. Sie können in Nordrhein-Westfalen mit der Bauordnung Nordrhein-Westfalen innovativ bauen. Sie können abweichend bauen. Aber die Schutzziele müssen Sie halten, und diese sind Brandschutz und Statik. Deswegen können Sie auch anders, als es in den DIN-Vorschriften oder in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen hinterlegt ist, bauen. Niemand in diesem Land Nordrhein-Westfalen hindert Sie daran, niemand. Nur wird es nicht gemacht. Und das hängt mit Haftungsfragen zusammen. Gerade beim Bauen bin ich eine große Freundin davon, dass Haftungsfragen geklärt sein müssen. Das ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist im Interesse der Entwurfsvorlagenberechtigten selbst, und das ist im Interesse der Baugenehmigungsbehörden. Deswegen brauchen wir, wenn Sie den Gebäudetyp E haben wollen, Änderungen im Zivilrecht. Und Zivilrecht ist Bundesrecht. Justizminister Buschmann hat mehrere Aufforderungen aus Länderministerkonferenzen bekommen, doch bitte zivilrechtlich zu Änderungen zu kommen. Darauf warten wir. Herzlichen Dank für diesen Auftakt in die morgige wohnungs- und baupolitische Debatte. Ich freue mich auf die weitere Beratung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von Rainer Schmeltzer Protokoll ↗