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Dr. Patricia Peill

CDU 28.02.2024 Sitzungen 18/56

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Fußballfans und Sportbegeisterte! In Nordrhein-Westfalen schlägt das Herz des Fußballs. Mit einer Vielzahl von Vereinen in den Topligen und einer reichen Fußballtradition sind wir stolz darauf, Gastgeber von vier Austragungsstätten der kommenden EURO 2024 zu sein: in Dortmund, in Düsseldorf, in Gelsenkirchen und in Köln. NRW wird damit zum lebendigen Mittelpunkt dieses großartigen EM-Fußballfestes. Stellen Sie sich nun vor, unsere deutsche Nationalmannschaft versetzt uns erneut in einen wahren Freudentaumel, und die Begeisterung für unsere Mannschaft sprüht bunte Funken. (Christian Dahm [SPD]: Das werden wir erst noch sehen!) Vielleicht erleben wir atemberaubende Achtel- und Viertelfinale in unseren Städten (Beifall von der SPD – Zuruf von der SPD: Es ist ja schon spät!) und weitere Artikel in der spannenden Geschichte des Fußballs, die bis spät in die Nacht reichen. Aber der momentane gesetzliche Rahmen lässt uns wegen Lärmbelästigung ein gemeinsames Viewing nur bis 22 Uhr zu. Aber wir wissen, dass zu dieser Zeit die Spiele wahrscheinlich nicht zu Ende sind, denn es gibt Anstoßzeiten um 21 Uhr. Deswegen wollten wir für solche magischen Momente flexibel sein. Aus diesem Grunde haben wir eine pragmatische Lösung, um sicherzustellen, dass die Fans in NRW und unsere Gäste aus aller Welt das Spiel bis zum Ende genießen können und die Veranstalter und Kommunen Rechtssicherheit haben. Deshalb schlagen wir vor, die Lärmschutzregeln für Fanmeilen und Veranstaltungen in Kommunen, Städten und in diesen vier Host-Cities während der EM vom 14. Juni bis zum 14. Juli an die Sportbegeisterten anzupassen und eben nicht umgekehrt. Ähnlich wie bei der WM 2006 wollen wir die einmalige Möglichkeit, diese Spiele gemeinsam zu sehen, Landtag nun so verlängern, dass Public Viewing in den Innenstädten, Parks, Sportstätten und nun auch in Wohngebieten bis 24 Uhr und an Finalspieltagen sogar bis 1 Uhr morgens stattfinden können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) – Danke. Da mich in Bezug auf die Außengastronomie einzelne Nachfragen erreicht haben, ist es wichtig, im Hinblick auf die Gastronomie festzuhalten, dass die Gastronomie wie bisher die Möglichkeit hat, auf Basis des geltenden Gesetzes Ausnahmegenehmigungen für Public Viewing im Außenbereich auf Antrag bei den Kommunen zu erhalten. Dafür braucht es keine Änderung des Gesetzes. Das Ministerium wird, wie bereits 2006 geschehen, einen Erlass veröffentlichen, der diese bestehenden Möglichkeiten für die Kommunen noch einmal erläutern wird. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die einstimmige Zustimmung der Ausschüsse für Umwelt, Kommunales und Sport war ein wirkliches starkes Signal für diese Initiative. Ich appelliere an uns alle heute, das noch einmal zu unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die EM 2024 ein unvergessliches Fest des Fußballs bei uns in NRW wird. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der FDP)

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