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Herbert Reul

28.02.2024 Sitzungen 18/56

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Chancengleichheit aller politischer Parteien ist ein wesentliches Element unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Deshalb werden alle Parteien gleich behandelt. Das ist gut, das ist gesetzlich vorgeschrieben, und das ist unstrittig. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Das gilt natürlich auch für anstehende Wahlkämpfe wie bei der Europawahl. Wo es nötig war, hat die Polizei das in der Vergangenheit sichergestellt; zuletzt am Wochenende auf Ihrem AfD-Parteitag in Marl, der ohne große Störungen – zumindest von außen – stattfinden konnte. (Zuruf von der AfD) Landtag Zur Versammlungslage beim Neujahrsempfang in Münster habe ich letzte Woche im Innenausschuss berichtet. Ich will das wiederholen. Ich bzw. wir alle möchten, dass sich in Nordrhein-Westfalen jeder friedlich versammeln kann, und das gilt auch für die AfD. Das Demonstrationsrecht macht dabei keinen Unterschied. Für die Polizei ist das manchmal wirklich anstrengend. Unter uns gesagt kann ich mich aber an Erlebnisse, wie Sie sie jetzt geschildert haben – nicht das Erlebnis mit dem Durchkommen, aber dass mit Eiern oder Tomaten geworfen wird –, bei CDU-Veranstaltungen erinnern. In früheren Zeiten ist das auch passiert, und ich könnte Ihnen zig Veranstaltungen von anderen Parteien nennen. Da ist die politische Kultur – einer der Kollegen hat es gesagt – schon länger schwer ins Rutschen gekommen. Das ist also nicht neu, und man sollte nicht den Eindruck erwecken, das sei nur ein Problem, das die AfD hat. Ich kenne auch Bedrohungen von Politikern anderer Parteien im kommunalen Bereich. Solche Bedrohungen sind reihenweise vorhanden. Das möchte ich zu Anfang schon einmal sagen. Trotzdem gehört es sich, dass wir uns das jetzt genau angucken. Sie haben präzise beschrieben, was bei Ihnen nicht geklappt hat, und das muss und wird nachbereitet werden. Das gehört dazu; damit das klar ist. Ich kenne auch andere Schilderungen. Wir müssen das deshalb aufklären, weil Sie, Herr Vincentz, ein Recht haben, zu jeder Veranstaltung zu gehen. Darauf lege ich größten Wert. Egal, ob man eine Veranstaltung gut oder schlecht findet, gilt immer, dass die Polizei neutral sein muss; das macht in diesem Staat sehr viel aus. Das gilt genauso für Linksextreme, für Chaoten bzw. für alle möglichen Leute, und das macht diesen Beruf so anstrengend. In Münster war es keine leichte Aufgabe. Das muss man zugeben. Es waren vier Gegenversammlungen angezeigt, es waren 30.000 Leute, und wer Münster kennt, weiß, dass es dort im Stadtkern ziemlich eng ist. Irgendjemand von Ihnen hat es eben gesagt; es wurden auch alternative Orte angeboten. Es ist jetzt kein Vorwurf, sondern ein Fakt. Wir müssen uns schon einmal ein wenig intensiver mit der Frage „Demonstration und Gegendemonstration“ auseinandersetzen. Fragen Sie einmal in Köln nach. Dort ist es manchmal so, dass die eine neben der anderen ist und daraus Konflikte entstehen, die man nicht zwingend herbeiführen würde. Aber das Versammlungsrecht, sich auch selbst auszusuchen, wo man demonstrieren wird, ist ein irre hohes Gut. Sie erinnern sich vielleicht noch daran, was im Zusammenhang mit der Neuordnung des Versammlungsrechts hier diskutiert wurde. 28.02.2024 Nach den Planungen war auch klar abgesprochen, wo Durchgänge organisiert sein sollten oder wo sie waren, um durchzukommen. Nach meinem Kenntnisstand ist das ganz gut gelungen. Wir haben in der Spitze über 850 Leute eingesetzt und während des Einsatzes 70 Personen der Bereitschaftspolizei nachgeschoben. Einerseits geht es um das Recht der AfD. Andererseits geht es um das Recht der Demonstranten. Des Weiteren geht es um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Das alles muss beachtet werden. Ich will das nicht wegdrücken, sondern nur feststellen, dass das nicht so einfach ist, wie man oft denkt. Es handelt sich immer um eine Entscheidung, die von den Beamtinnen und Beamten zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen vor Ort getroffen werden muss. Ich warne mich selbst bzw. uns alle, leichtfertig zu sagen: „Da gibt es nur eine Lösung“, weil das ungeheuer schwierig ist. Nach meinen Informationen sind 103 der 150 geladenen Personen beim Neujahrsempfang angekommen. Es waren offensichtlich nicht alle, aber 103 sind angekommen. Es war also auch keine Dramalage. Wir haben das LZPD gebeten, die Nachbereitung zu veranlassen. Es wird auch jeder Anzeige nachgegangen. Die Polizei Münster hat Strafanzeigen gefertigt. Es gab zehn Anzeigen wegen Landfriedensbruch, vier Anzeigen wegen einfacher vorsätzlicher Körperverletzung, eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, eine Anzeige wegen Beleidigung und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Bei einem guten Dutzend Personen wurde die Identität festgestellt, und es wurden auch Platzverweise ausgesprochen. Von Vertretern der AfD gab es elf Strafanzeigen. Dabei wird von Beleidigungen und von Faustschlägen, die die Teilnahme an der Veranstaltung nicht hätten möglich gemacht, gesprochen. Sie können davon ausgehen, dass das sorgfältig nachbereitet und geklärt wird. Wenn etwas dran ist, werden auch juristische Schritte eingeleitet. Ich möchte jedoch eines feststellen: Es ist kein schöner Vorgang, dass so etwas immer wieder und nicht erst heute, sondern schon viel, viel länger passiert. Unser Anspruch muss sein, dass jeder in diesem Lande demonstrieren oder Veranstaltungen durchführen kann, wenn er sich an die Regeln hält. Das ist die Voraussetzung. Ich will darauf hinweisen, dass in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren auch von der AfD viele Veranstaltungen durchgeführt wurden, bei denen es überhaupt kein Problem gab. Ob es also klug ist, daraus, dass möglicherweise Einzelne – ich weiß es ja auch noch nicht – nicht hineingekommen sind, ein Grundsatzproblem zu machen, müssen Sie selbst entscheiden. Ich halte es für überzogen. Wir haben Landtag jedoch einen Rechtsstaat, und deshalb muss man dem nachgehen, weil alle das gleiche Recht haben. Was den Vorwurf anbelangt, dass dann die Europawahl gefährdet würde, kann ich mich dumpf daran erinnern, dass wir diesen Vorwurf 2019 schon einmal hatten. Sie haben das 2019 auch vorgetragen, und eine Wiederholung macht es wahrscheinlich nicht besser. Menschen dürfen also Veranstaltungen, für welche Inhalte auch immer, durchführen. Andere Menschen haben aber das Recht – ich habe dazu eine klare Meinung, die ich auch schon oft gesagt habe –, zu sagen, was sie nicht wollen oder nicht in Ordnung finden und dass sie eine andere Meinung haben. In Münster ist das passiert, und das war eben schwierig. Im Grunde waren es aber – wie soll man es formulieren? – Veranstaltungen, die auf beiden Seiten stattfinden konnten. Die Veranstaltung der AfD konnte stattfinden, und es konnten 30.000 Leute demonstrieren. Das war keine leichte Aufgabe, aber sie wurde am Ende erfolgreich erledigt. Das gehört auch dazu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Dr. Christian Blex [AfD])

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