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Sven Wolf

SPD 28.02.2024 Sitzungen 18/56

Der zweite IT-Staatsvertrag stärkt den IT-Planungsrat, denn er sieht deutliche Verbesserungen und Ergänzungen der Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern vor. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und gut für eine bessere Organisation der Digitalisierung. Das begrüßt die SPD-Fraktion ausdrücklich. Durch die zweite Änderung des IT-Staatsvertrags wird nun ermöglicht, dass der IT-Planungsrat auch dauerhafte Projekte verfolgen kann, hierfür die Mittel zur Verfügung gestellt bekommen kann und eine dauerhafte Finanzierung möglich ist. Das ist richtig, denn Informationstechnik ist eine Daueraufgabe, die im föderalen Verbund bewältigt werden muss. Das heißt auch, dass Budgets mehrjährig bereitgestellt werden müssen. Zudem kann der IT-Planungsrat nun die Koordinierung und Durchführung von digitalisierten Verwaltungsleistungen auch für kurzfristige bund- und länderübergreifende Projekte übernehmen. Ferner kann der Planungsrat künftig auch mehrjährige Projekte durchführen. Für die Finanzierung wurden die Vertragspartner des Staatsvertrages verpflichtet, Mittel in angemessener Höhe zur Verfügung zu stellen. Damit kann der IT-Planungsrat seinem Wirtschaftsplan entsprechend auf finanzielle Mittel zur Durchführung von Projekten zugreifen. Die SPD wird dem vorliegenden Staatsvertrag zustimmen.

Protokoll ↗