landtag.nrw.de ↗

Christof Rasche

28.02.2024 Sitzungen 18/56

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Ministerin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Wagner, nach Ihren allgemeinpolitischen Ausführungen – zweifelsohne ist es richtig, dass man Frauen nicht schlägt – wäre noch zu ergänzen: Ich hoffe nur, dass Ihnen auch beigebracht wurde, dass man ganz generell nie jemanden schlägt und dass Gewalt nie eine Lösung für irgendetwas ist. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich bin einigermaßen verwundert, wie man es schafft, bei einem gesellschaftlich so wichtigen Thema wie „Gewalt gegen Frauen“ nach drei Sätzen schon wieder bei rassistischen Ressentiments anzukommen. Drei Sätze haben sie gebraucht! (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Franziska Müller-Rech [FDP]) Was Sie abschließend gesagt haben, ist ganz offensichtlich ein Fingerzeig in die Richtung Ihrer eigenen Partei, denn „harte Polarisierung“, wie Sie es gerade formuliert haben, (Zuruf von Enxhi Seli-Zacharias [AfD]) ist ganz offenkundig Markenkern und Politikinhalt Nummer eins der AfD. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Wenden wir uns nun noch einmal den Anträgen zu, denn es ist wichtig, dass wir heute bei den Themen „häusliche Gewalt“ und „geschlechtsspezifische Gewalt“ einen breiten Schulterschluss erzielen. Es ist richtig und wichtig, dass häusliche Gewalt längst nicht mehr als Privatsache gilt. Trotzdem passieren im direkten sozialen Nahfeld noch viel zu viele häusliche Gewalttaten und Gewaltdelikte aller Art. Es ist auch richtig, dass wir über die steigenden Zahlen bei häuslicher Gewalt sprechen müssen. Das klingt immer etwas abstrakt, aber hinter jedem Fall von Gewalt steht ja immer auch ein Opfer. Dahinter steht immer eine persönliche Geschichte. Sich das zu vergegenwärtigen, ist immer sehr wichtig. Jede dritte Frau muss sich gar nicht vorstellen, wie es ist, Gewalt zu erfahren, weil sie im Laufe ihres Lebens leider selbst Opfer einer Gewaltform geworden ist. Für diese Frauen ist die Erfahrung von Gewalt leider schreckliche Realität. Was direkte Hilfe wie zum Beispiel ein Platz in einem Frauenhaus für die Frauen real bedeutet, ist, nicht nur der Gewalt zu entgehen, ihre Kinder schützen zu können und keine Angst mehr haben zu müssen, sondern vor allem auch die Möglichkeit, Unterstützung für ein Leben jenseits von Gewalt, für ein eigenständiges Leben zu erfahren. Aus der Spirale von Gewalt herauszukommen, ist ein Aspekt, der in dieser Debatte wichtig ist. Gerade mit Blick auf die einzelnen schlimmen Schicksale, die sich hinter abstrakten Zahlen verbergen, ist es mir, dem Haus und der Landesregierung wichtig, dass es unsere Verpflichtung ist, die Istanbul-Konvention konsequent umzusetzen und Frauen vor Gewalt, sowohl physischer, psychischer als auch sexualisierter Gewaltanwendung, zu schützen und Frauen in der ganzen Breite von Gewalterfahrungen zu sehen. Steigende Zahlen sind immer Anlass zur Besorgnis und vor allem zum Handeln. Das tut die Landesregierung. Ich weiß, dass sie sich dabei auf die breite Unterstützung der demokratischen Fraktionen in diesem Haus verlassen kann. Die steigenden Zahlen zeigen aber auch eine notwendige Aufhellung des Dunkelfeldes. Es gibt eine höhere Sensibilität für Gewalt gegen Frauen, für geschlechtsspezifische Gewalt. Das ist gut so. Dem, dass wir als Gesellschaft das nicht akzeptieren, muss nämlich zwingend folgen, dass es, wenn diese Akzeptanzgrenze der Gesellschaft überschritten wird, sanktioniert wird – allemal strafrechtlich, aber auch durch eine deutliche Absage der Gesellschaft an alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Die vorliegenden Anträge beschäftigen sich mit ganz unterschiedlichen Aspekten, die zu diesem Gewaltschutz einen wichtigen Beitrag leisten können. 28.02.2024 Ich bin sehr dankbar, dass wir dieses Thema in dieser Breite diskutieren, denn es muss auch klar sein, dass es sich um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung handelt, die unterschiedlichen Bereiche, die hier angesprochen worden sind, in den Blick zu nehmen und deutlich zu machen, dass der Schutz vor und die Unterstützung bei Gewalt eine gesamtgesellschaftliche, eine strukturenübergreifende und ressortübergreife Aufgabe ist. Gerade vor dem Hintergrund der noch nach dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention gestiegenen Zahlen der häuslichen Gewalt ist der Ausbau der Schutzmaßnahmen und auch der präventiven Angebote dringlich. Deswegen wollen wir den Landesaktionsplan weiterentwickeln. Dabei ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass dies in Einklang mit Art. 7 der Istanbul-Konvention steht, in dem die Gesamtstrategien festgeschrieben sind. Das bedeutet nicht, dass wir bei der Entwicklung von vorne anfangen. Wir haben bestehende Strukturen und einen Landesaktionsplan. Den weiterzuentwickeln gebietet auch der gemeinsam von uns getragene Wunsch, die Istanbul-Konvention umzusetzen. Das bedeutet im Übrigen nicht, dass wir deswegen bislang nichts getan haben oder nicht weiterhin etwas tun. Es geht darum, mit diesem Landesaktionsplan eine weiterentwickelte strategische Grundlage für die Koordinierung und Umsetzung der Istanbul-Konvention zu schaffen. Das werden wir nur im Austausch mit den Organisationen, den Behörden und den unterschiedlichsten Akteuren – nicht nur der Frauenhilfeinfrastruktur – schaffen. Das ist ein ganz zentrales Element, und das schreibt uns auch die Istanbul-Konvention so ins Aufgabenheft. Ein wichtiger Aspekt, den man dahin gehend diskutieren muss, ist die Berücksichtigung häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren. Das wurde heute schon angesprochen. Es gab bereits bei der letzten GFMK einen Antrag dazu, der die Umsetzung des Art. 31 der Istanbul-Konvention zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Umgangsverfahren zum Thema hatte. Auch das ist ein Aspekt, der beim konsequenten Schutz und der Bekämpfung von Gewalt und ihrer Folgen entscheidend ist. Mit der Einrichtung einer Fach- und Koordinierungsstelle für den gesamten Prozess der Umsetzung der Istanbul-Konvention in meinem Haus haben wir dem Thema bereits eine hohe Priorität eingeräumt. Auch die ASS, also die Möglichkeit einer anonymen Spurensicherung, ist heute angesprochen worden. Wir sind auf einem guten Weg, die GKV-Vertragsregelungen jetzt endlich abzuschließen. Das ist ein Meilenstein und wichtig. Auf Antrag Nordrhein-Westfalens haben wir bei der letzten GFMK aber auch darauf hingewiesen, dass es nach wie vor Regelungslücken gibt, die es zu schließen gilt. Landtag Natürlich geht es auch immer darum, die Frauenhilfeinfrastruktur weiterzuentwickeln. Ich will deutlich machen, dass wir in den letzten anderthalb Jahren nicht stehen geblieben sind. Im Gegenteil: Wir haben weitere Frauenhäuser in die Landesförderung aufgenommen und werden weitere Frauenhäuser an den Start bringen können; wir werden sie auch unterstützen können. Wir haben eine weitere Fachkraftstelle mit dem Schwerpunkt „Unterstützung von Kindern“ aufgesetzt, weil es wichtig ist, Kinder als eigene Persönlichkeiten innerhalb der Frauenhilfeinfrastruktur und der Frauenhäuser wahrzunehmen, denn Kinder und Jugendliche sind immer Mitbetroffene häuslicher Gewalt – entweder, weil sie selber Opfer von Gewalt geworden sind, oder, weil sie Gewalt beispielsweise gegen ihre Mutter miterleben mussten. Es ist also von ganz zentraler Bedeutung – deswegen haben wir das auch sofort umgesetzt –, diese Fachkraftstelle zu initiieren, damit die Arbeit mit Kindern im Frauenhaus explizit gestärkt werden kann. Ich will aber auch sagen, dass die Stärkung weiterer Strukturen und die Anpassung weiterer Gesetze etwas ist, worüber wir natürlich weiter miteinander im Gespräch und in der Diskussion bleiben müssen, weil wir uns immer fragen müssen, ob wir schon alles tun und ob es Maßnahmen gibt – auch im gesetzlichen Rahmen –, die dazu beitragen können, dass wir Frauen und Mädchen besser vor geschlechtsspezifischer Gewalt schützen können. Ich bin aber auch dankbar, dass uns allen hier klar ist, dass auch Männer Opfer von geschlechtsspezifischer, von häuslicher Gewalt sein können. Deswegen fördert die Landesregierung, das Land Nordrhein-Westfalen auch den Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Männern in Nordrhein-Westfalen. Es gibt fünf landesgeförderte Schutzwohnungen an den Standorten Bielefeld, im Großraum Aachen, im Münsterland, in Köln und in Düsseldorf. Damit verfügt Nordrhein-Westfalen über insgesamt 20 Plätze. Norika Creuzmann hat vorhin darauf hingewiesen, dass die Rückmeldungen aus der Infrastruktur lauten, dass es gut ist, dass wir diese Plätze haben. Sie sind im Moment ausreichend, weil eine Auslastung von 70 % bedeutet, dass wir freie Kapazitäten haben, um Männer aufnehmen zu können. Es ist aber trotzdem wichtig, immer zu schauen, ob Strukturen weiterentwickelt werden müssen. Das ist ganz sicher bei den Beratungsstrukturen und beim Gewalthilfetelefon der Fall. Nordrhein-Westfalen hat das Gewalthilfetelefon initiiert. Ich bin froh, dass immer mehr Bundesländer ihm beitreten, um Männern eine niedrigschwellige Unterstützung in diesem Bereich bieten zu können. Auch das Thema „Gewaltprävention“ ist ganz zentral. Auch das kann nicht nur ein Ressort alleine bear-28.02.2024 beiten, weil Gewaltprävention natürlich auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Im Rahmen des Förderprogramms „Täterarbeit“ – darauf will ich eingehen – fördern wir 20 Täterarbeitsprojekte in 17 von insgesamt 19 Landgerichtsbezirken mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten für gewalttätige Männer in Fällen von häuslicher Gewalt. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz vor Gewalt und zum präventiven Wirken vor weiteren Gewalttaten. Ziel dieser Projekte ist eben, Männer dabei zu unterstützen, eine nachhaltige Verhaltensänderung zu erreichen und somit die Spirale von Gewalt auch an dieser Stelle durchbrechen zu können. Zudem haben wir die Frauenhilfeinfrastruktur ausgebaut, aber es wird auch zu Recht darauf hingewiesen, dass die Istanbul-Konvention einerseits geschlechtsspezifische Gewalt bei Frauen thematisiert. Auch Männer werden durch die Istanbul-Konvention in Art. 2 Abs. 2 explizit adressiert, aber auch Mädchen – und das ist mir besonders wichtig – sind Adressatinnen der Istanbul-Konvention. Deswegen bin ich dankbar dafür, dass auch dieser Punkt in den Anträgen aufgegriffen worden ist. Nordrhein-Westfalen übernimmt auch da – schon seit Jahren – Verantwortung, indem wir auch den Schutz von Mädchen vor Gewalt unterstützen. Wir fördern sechs spezielle Schutzplätze für Mädchen und junge Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind. Einer davon ist ein inklusiver Platz. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, dem wir uns auch weiter widmen müssen. Wie schützen wir eigentlich Frauen und Mädchen mit Behinderung noch besser vor Gewalt? Denn sie haben eine noch sehr viel höhere Gewaltbetroffenheit und -prävalenz haben als Mädchen und Frauen ohne Handicap. Daher haben wir einen inklusiven Platz dort umsetzen können. Aber natürlich müssen wir das kontinuierlich weiterentwickeln. Das ist nicht nur eine bauliche Frage, das ist auch eine inhaltliche Frage, das ist auch eine Frage der Zugänglichkeit sowohl baulich als auch in Informationsangeboten etc. Darüber hinaus fördern wir beim Thema „Gewaltbetroffenheit von Mädchen“ weitere Kapazitäten im Rheinland. Das Mädchenhaus Düsseldorf durfte ich schon als Abgeordnete mitbegleiten. Es war mir persönlich immer ein großes Anliegen, die Jugendhilfe in den Kommunen vor Ort bei dieser wichtigen Arbeit zu unterstützen. Denn in den Mädchenhäusern und Mädchenberatungsstellen werden zudem Präventions- und Beratungsangebote gefördert, die sich an Mädchen und junge Frauen in Krisensituationen richten, die eben Mädchen in ihren Alltagssituationen abholen, um somit oftmals überhaupt erst den Grundstein für die Möglichkeit und die Besprechbarkeit von Gewalterfahrung etc. zu legen. Landtag Mir ist auch wichtig, deutlich zu machen, dass Gewaltschutz nicht nur eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung ist, sondern auch über alle Ebenen hinweg betrachtet werden muss. Deswegen ist es gut, dass jetzt auch auf Bundesebene über einen besseren Gewaltschutz diskutiert wird. Im Zuge der aktuellen Planung zu einer bundesgesetzlichen Absicherung des Rechts auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen werden wir uns auch weiterhin konstruktiv einbringen. Es ist dort zum einen vorgesehen, die Breite des Gewaltschutzes in den Blick zu nehmen und zum anderen natürlich auch endlich eine Lösung für die Frage zu finden, wie Frauen zukünftig unabhängig von Einkommen, Vermögen, Herkunftsort oder Aufenthaltsstatus Schutz in Frauenhäusern und Unterstützungs- und Schutzeinrichtungen finden können. Die Landesregierung wird sich dort intensiv miteinbringen, weil es uns ein großes Anliegen ist, dass wir diesen Punkt, auch diese Ungerechtigkeit im Zugang zu Schutz und Hilfe vor Gewalt endlich konsequent angehen und in den Blick nehmen. Nicht zuletzt hat die Konferenz der Gleichstellungsund Frauenminister*innen und Senator*innen der Länder bereits im letzten Jahr unter Mitantragstellung von Nordrhein-Westfalen einen Beschluss zur abgestimmten Umsetzung des Art. 51 Istanbul-Konvention gefasst. Auch das ist hier bereits angesprochen worden. Dabei geht es nämlich um eine bundesweit einheitliche Analyse von Sicherheitsstandards für von Gewalt betroffene Frauen. Diese sind tatsächlich auch zu schaffen. Da müssen wir nicht bei null anfangen, sondern können bundeseinheitlich auf das, was bereits vorgearbeitet wurde, aufsetzen. Mit diesem Beschluss hat die GFMK die Innenministerkonferenz gebeten, die bislang ergriffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen sowie Standards zur Umsetzung des Art. 51 Istanbul-Konvention abzustimmen, weil klar ist, dass wir nicht nur eine gute Infrastruktur, Schutzstrukturen und Beratungsstrukturen und die präventiven Strukturen brauchen, sondern wir immer wieder auch hinterfragen müssen, ob wir den Rechtsrahmen so ausgestaltet haben, dass er ausreichend den Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt gewährleisten und umsetzen kann. Da sind wir als Gesellschaft in der gemeinsamen Verantwortung für den Schutz und für die Unterstützung von Betroffenen und Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von Christof Rasche Protokoll ↗