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Dirk Wedel

FDP 28.02.2024 Sitzungen 18/56

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Straßenausbaubeiträge für zukünftige Maßnahmen auch rechtlich abgeschafft. Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht und entspricht der bereits am 24. März 2022 vom Landtag erhobenen Forderung. Eine große Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern hat sich über viele Jahre dafür eingesetzt. Nicht gelöst wird durch den Gesetzentwurf der Landesregierung allerdings das Problem von hohen Beiträgen betroffener Bürgerinnen und Bürger, die weder von der bisherigen Förderung noch von der heute anstehenden Abschaffung profitieren, weil die betreffenden Maßnahmen bereits vor 2018 beschlossen worden waren. Die in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf aus den Städten Willich und Remscheid geschilderten Fälle dürften exemplarisch für Fälle aus dem ganzen Land stehen. Unser Änderungsantrag sieht deshalb einen Härtefallfonds für Straßenausbaumaßnahmen vor, die von 2014 bis 2017 beschlossen wurden oder in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2014 und spätestens im Haushalt des Jahres 2017 standen, mit dem besondere Härten aus der Beitragspflicht anteilig ausgeglichen werden sollen. Die Regelung orientiert sich an der entsprechenden Vorschrift des bayerischen Kommunalabgabengesetzes. Abweichungen ergeben sich insbesondere aufgrund der hinter der bayerischen zurückbleibenden nordrhein-westfälischen Stichtagsregelung. Von deren Änderung etwa nach dem Vorbild Bayerns auf den Zeitpunkt der Festsetzung des Straßenausbaubeitrags mussten wir trotz der vielfach in der Anhörung zum Gesetzentwurf erhobenen Forderung wegen der nicht zu überblickenden Kostenfolgen absehen. Da Straßenausbaubeiträge eine mitunter hohe finanzielle Belastung für die Betroffenen darstellen können, soll das Land wegen der besonderen Übergangssituation einen freiwilligen Ausgleich in besonderen Härtefällen gewähren. (Beifall von der FDP, Christian Dahm [SPD] und Justus Moor [SPD]) In dem Auseinanderfallen der Handhabung der Beitragserhebung aufgrund der Stichtagsregelung ist allerdings nicht automatisch eine Belastung zu sehen, die auszugleichen wäre. Eine unterschiedliche Be-Landtag handlung von Fällen, die vor bzw. nach dem Stichtag liegen, ist jeder Stichtagsregelung immanent. Eine besondere Belastung ist vielmehr nur dann gegeben, wenn hierzu weitere besondere Umstände hinzutreten, der Betroffene beispielsweise in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt ist. Aufgrund der Einwohnerrelation Nordrhein-Westfalens im Verhältnis zu Bayern sowie der im Vergleich zur bayerischen Regelung eher zu mehr systematischen Härten führenden Stichtagsregelung des Gesetzentwurfs wird der Härtefallfonds mit 100 Millionen Euro bemessen. Die erforderlichen Mittel stehen in Form von Selbstbewirtschaftungsmitteln zur Verfügung, deren Stand zum 1. Januar 2024 rund 156,6 Millionen Euro beträgt. (Beifall von der FDP und Justus Moor [SPD]) Auch die sich durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eröffnende Möglichkeit, den bei der Erhebung anfallenden Bürokratieaufwand einzusparen, will Schwarz-Grün nicht nutzen. Die Landesregierung hat verlautbart, dass sie davon ausgeht, dass der Personal- und Sachaufwand der Kommunen im Wesentlichen gleich bleibt. An die Stelle des Beitragserhebungsverfahrens der Gemeinden gegenüber den Anliegern trete das Abrechnungsverfahren über die Landeserstattung, das den gleichen Grundsätzen folge wie die bisherige Beitragserhebung. Der Bund der Steuerzahler NRW hat den landesweiten Bürokratieaufwand für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge zum Stand 2019 auf über 60 Millionen Euro hochgerechnet. Ein gleichbleibender Bürokratieaufwand trotz Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist aber weder gerechtfertigt noch vermittelbar. (Beifall von der FDP) Die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Erstattungsregelung ist zudem nicht über jeglichen verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben. Und, lieber Herr Kollege Dr. Korte, wenn hier ein Problem mit der Konnexität besteht, dann ist das im Gesetzentwurf der Landesregierung zu sehen, nicht in unserem Änderungsantrag. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Mit unserem Änderungsantrag schlagen wir Ihnen im Einklang mit Art. 78 Abs. 3 Satz 3 der Landesverfassung einen pauschalen Ausgleich für die den Kommunen entgehenden Beiträge vor. Durch die Pauschalierung entfällt bei den Kommunen der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge, der in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf mit ca. 50 % des Aufkommens beziffert wurde. 28.02.2024 Für das Jahr 2024 kann somit von der Auskömmlichkeit der dafür vorgesehenen 65 Millionen Euro ausgegangen werden. Wieso dieser Betrag nicht ausreichen soll, Herr Kollege Frieling, erscheint mir nicht nachvollziehbar. Mehr haben Sie in dem Haushaltstitel, aus dem Sie die Spitzabrechnung finanzieren wollen, doch gar nicht veranschlagt. Aufgrund der verfahrensfehlerhaften Kostenfolgeabschätzung der Landesregierung soll zudem der Zeitpunkt der Überprüfung, ob die neu gestalteten Regelungen zu einer wesentlichen Belastung im Sinne des Konnexitätsausführungsgesetzes führen, auf den 1. Januar 2025 vorverlegt werden. Meine Damen und Herren, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Stimmen Sie für einen Härtefallausgleich und die Abschaffung unnützer Bürokratie! Andernfalls wird sich die FDP-Fraktion zu dem Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Protokoll ↗