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Christof Rasche

28.02.2024 Sitzungen 18/56

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank. – Mir ist aufgefallen, dass Ministerin Ina Scharrenbach die Debatte selbstverständlich sehr aufmerksam verfolgt hat. Sie hat jetzt das Wort. (Heiterkeit von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisie- rung – Gordan Dudas [SPD]: Total verunsichert ist sie jetzt! Guck mal!) Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat sind Änderungen am Haushaltsrecht kein Geld. Das wissen auch alle. Trotzdem sind Änderungen am Haushaltsrecht notwendig, weil im Vergleich zu anderen Bundesländern die Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen die Planungstatbestände erheblich überbetont. Wir merken durchaus, dass die sehr konservativen Haushaltsplanungen, gegen die ich als Christdemokratin natürlich nichts habe, an sehr vielen Stellen im Ist nicht vollzogen werden, sodass theoretisch gute Perspektiven in den Haushalten vorhanden sind, um es mal so zu sagen. Mit Blick auf 2023 gibt es einige Kommunen, die die höchsten Gewerbesteuern jemals haben. Es gibt aber auch erhebliche Aufwandssteigerungen – sie sind von verschiedenen Abgeordneten angesprochen worden –, die dazu führen, dass Haushalte unter Druck geraten. Eines ist vor dem Hintergrund der Aufgabenstellung, die die Kommunen in der Summe haben, klar. Ob es die Umsetzung des Rechtsanspruches auf den Offenen Ganztag ist, ob es Themen der Digitalisierung der Verwaltung sind, ob es die Gebäudeenergieeffizienz der öffentlichen Liegenschaften ist, ob es die nachhaltige Entwicklung in Klimafragen usw. ist: Dafür brauchen Kommunen Verlässlichkeit. Dafür brauchen sie auch ein verlässliches Haushaltsrecht, das, um es proaktiv zu formulieren, an den Aufgaben mitwächst. Sie wissen, dass im Landeshaushalt für das Jahr 2024 die Zuweisungen an die Kommunen auf 36,9 Milliarden Euro steigen. So haben Sie als Landtag Nordrhein-Westfalen es mit dem Haushalt 2024 beschlossen. Das sind 700 Millionen Euro mehr als im Jahr 2023. 28.02.2024 Natürlich gehört dazu, dass wir auch im laufenden Jahr darüber sprechen werden, wie die Finanzausstattung der Kommunen aussieht. Es gibt aber Kommunen – das gebe ich jetzt mal ins Rund, weil wir so schön konstruktiv miteinander diskutieren –, die einen erheblichen Liquiditätskreditbestand haben und darauf setzen, dass das Land Nordrhein-Westfalen bzw. Sie als Haushaltsgesetzgeber die Altschuldenproblematik lösen. Gleichzeitig beschließen sie mit dem Haushalt für das Jahr 2024 neue freiwillige Leistungen, die sie dann über neue Liquiditätskredite finanzieren. Ich halte das für etwas herausfordernd, wenn Kommunen das tun, weil sie damit dem Grunde nach eine Politik machen, die angesichts einer Haushaltslage, die in der Zukunft – aus verschiedenen Gründen, die jetzt hier nicht Gegenstand der Debatte sind – nicht besser wird, neue Ewigkeitslasten vornehmen, die man schuldenfinanziert und die insofern wirklich nicht generationengerecht sind. Das kann auch nicht im Interesse des Landtages Nordrhein-Westfalen sein, was da stattfindet. Deswegen gibt natürlich auf der einen Seite dieses dritte NKF-Änderungsgesetz verantwortliche Spielräume in die Städte und Gemeinden, in die Kreise, in die weiteren Umlageverbände. Auf der anderen Seite dürfen wir aber auch von jedem gewählten Vertretungsorgan, von jeder kommunalen Vertretungskörperschaft erwarten, dass man mit diesen Spielräumen im Interesse der nächsten Generation verantwortlich umgeht. Das bedeutet eben nicht nur, Konsum zu finanzieren, sondern das bedeutet insbesondere zu investieren, denn wenn wir am Ende des Tages alles in den Konsum schieben und für Investitionen kein Geld mehr da ist, tun wir der nächsten Generation angesichts der gerade aufgezeigten prioritären Aufgabenstellung, die die Kommunen haben, auch nichts Gutes. Insofern freut sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dass die kommunalhaushaltsrechtlichen Änderungen eine breite Mehrheit erfahren werden. Das ist gut, das gibt Perspektiven für weitere Beratungen in diesem Jahr. Deswegen gestatten Sie mir in den letzten 40 Sekunden noch eine Aussage zum Thema „Wiederverschuldungsregeln“. Sehen Sie: Mehr Zeit brauche ich für das Thema gar nicht. (Christian Dahm [SPD]: Wollen wir wetten?) Im Bundeshaushalt finden Sie noch nicht mal einen Strichansatz für eine Altschuldenlösung. Daran merken Sie, dass der Bundesfinanzminister es mit diesem Thema wirklich nicht ernst meint. Das ist eigentlich die große Herausforderung: Wenn ein Bundesfinanzminister hergeht, immer eine Karotte für die Länder und damit auch für die Kommunen hinhängt, ansonsten aber, wenn es darauf ankommt, Gesprä-Landtag che noch nicht mal fortsetzt und ansonsten Gelder, die man auch den Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung – Stichwort: Asylrücklage in den Bundeshaushalt zur allgemeinen Verwendung – hätte zur Verfügung stellen können, umbucht und die Kommunen leer ausgehen lässt. (Gordan Dudas [SPD]: Zack, die 40 Sekunden sind vorbei!) Das ist kein Vertragswerk, mit dem man handeln kann. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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