Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Dorothee Feller das Wort. Bitte sehr. Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Jahren haben die Veränderungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz zum Aufstiegs-BAföG den Kreis der Antragstellerinnen und Antragsteller deutlich größer werden lassen. Wir begrüßen die Öffnung der Leistungsgewährung beispielsweise für angehende Erzieherinnen und Erzieher ausdrücklich. Die Qualifizierung von Fachkräften ist und bleibt ein prioritäres Ziel der Landesregierung. Wer sich für eine Fortbildung oder eine weitere Qualifizierung entscheidet, soll auch die Möglichkeit erhalten, während dieser Qualifizierungsmaßnahme unterstützt zu werden. Der massive Anstieg der Antragszahlen hat in demselben Ausmaß den Arbeitsanfall in der Bezirksregierung Köln erhöht. Die Bezirksregierung Köln ist in Nordrhein-Westfalen zentral für die Antragsbearbeitung zuständig. Darauf haben wir als Landesregierung reagiert. Wir haben dafür gesorgt, dass der Bezirksregierung Köln mit dem Nachtragsaushalt 2022 insgesamt 24,5 Stellen zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden. Das entspricht fast einer Verdopplung. Hinzu kommt, dass die Bezirksregierung Köln auf Initiative des Schulministeriums seit dem 1. April 2023 für ein Jahr durch einen externen Dienstleister bei der Antragsbearbeitung unterstützt wird; vor allem, um den entstandenen Antragsstau zu beseitigen. Im Ergebnis konnte im letzten Jahr aufgrund der initiierten Maßnahmen die Anzahl der nicht bear-Landtag beiteten Anträge – es waren nahezu 11.000 – fast vollständig abgebaut und die Bearbeitung vollständiger Anträge auf maximal zwölf Wochen reduziert werden. Damit liegen wir in der vom Bund vorgegebenen Bearbeitungszeit, was gut und erfreulich ist. Es wäre wünschenswert, diese sogar noch zu untertreffen. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Brockes, Sie können mir gerne den Fall, den Sie angeführt haben, zuleiten. Wir gehen dem selbstverständlich nach. Wir gehen jedem Einzelfall nach, und 15 Monate sind schlichtweg zu lang. Nach wie vor unerfreulich ist hingegen der Anteil unvollständig eingereichter Anträge. Er liegt bei nahezu 70 %. Deren Bearbeitung und Nacherfassung ist enorm zeitaufwendig. Die Recherche zu Einzelfällen, die zum Teil in der Presse veröffentlicht werden oder der Landesregierung zugehen, zeigt, dass oftmals relevante Inhalte fehlen oder sich widersprechen. Dem muss die Bezirksregierung natürlich nachgehen. Die Bezirksregierung Köln hat ihrerseits bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zahl unvollständig eingehender Anträge zu reduzieren: eine Checkliste für Antragsteller, eine FAQ-Liste mit den häufigsten Fehlern bei der Antragstellung, mehrere Austauschrunden mit den Kammern, die die Antragstellerinnen und Antragsteller bei der Antragstellung beraten, um auch hier Fehler zu vermeiden.
