Christof Rasche
Vielen Dank, Frau Ministerin. Zu Frage Nummer 40 liegen jetzt keine weiteren Fragen vor. Die Fragestunde hat die Zeit von 60 Minuten noch nicht überschritten. Ich rufe daher die Mündliche Anfrage 41 des Abgeordneten Marc Lürbke (FDP) von der FDP-Fraktion auf. Das Thema ist: „Hin und her bei der Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen – verspielt die Landesregierung das Vertrauen in eine geordnete Migrationspolitik?“ Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, Landtag welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski antworten wird. Dieser hat jetzt das Wort, bitte sehr. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Lürbke! Auf die Fragen von Ihnen will ich kurz ausführen. Die Bundesregierung hat im Herbst 2023 öffentlich die Umstellung von Geld- auf Sachleistung bei der Versorgung von Geflüchteten gefordert. An diesen Plänen hatten die Kommunen mitunter deutliche Kritik geäußert. Ich zitiere: „Zu kompliziert, zu viel Bürokratie, zu schlecht zu organisieren. […] Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dringend an anderer Stelle benötigt werden, wären dann damit beschäftigt, Ausgabestellen zu organisieren und zu managen. […] ein riesiger logistischer Aufwand für die Städte, der kaum zu schaffen ist.“ Soweit das Zitat des Städtetagspräsidenten Thomas Kufen am 06.10.2023 in der WAZ. Auf Vorschlag der Länder haben sich Bund und Länder am 06.11.2023 dann alternativ auf die Einführung einer Bezahlkarte geeinigt. Mit der Bezahlkarte wird dem Wunsch entsprochen, Barleistungen drastisch zu reduzieren, ohne dass die Kommunen durch die Ausgabe von Sachleistungen zusätzlich überfordert würden. Sie fragen im Weiteren, wie es zu einer einheitlichen Ausgestaltung kommen kann. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen: Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben in einer Arbeitsgruppe ein Modell zur Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards erarbeitet. Diese Mindeststandards bilden einen Minimalkonsens ab, da die Vorstellungen der Länder teilweise divergierten. Zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen: Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung, hier das federführende Ressort MKJFGFI und die Staatskanzlei, haben verabredungsgemäß Gespräche zur Einführung und Ausgestaltung einer Bezahlkarte Nordrhein-Westfalen aufgenommen und werden diese vertrauensvoll weiter fortführen. Einigkeit besteht jetzt schon darüber, dass die Karte möglichst verbindlich und flächendeckend sowie mit möglichst einheitlichen Standards ausgerollt werden soll. Dies soll bürokratiearm geschehen und für die Kommunen einfach handhabbar und pragmatisch sein. Die Landesregierung wird dabei ihrerseits für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Bezahlkarte Sorge tragen. 28.02.2024
