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Justus Moor

SPD 28.02.2024 Sitzungen 18/56

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! In den letzten Monaten werden überall in unseren Städten, Gemeinden und Kreisen die kommunalen Haushalte eingebracht. Manche wurden bereits Ende des Jahres beschlossen, während viele andere Kommunen genau auf dieses Dritte Gesetz zur Änderung des NKFs gewartet haben. Aber egal, ob schon beschlossen oder mitten in den Haushaltsplanberatungen: Fast alle rechnen in den nächsten Jahren mit schwierigen Zeiten und mit neuen Schulden, und viele rechnen mit neuen Steuererhöhungen und Leistungskürzungen. Daran wird auch dieses Gesetz nichts ändern. Darüber sind wir uns tatsächlich alle einig. Das Gesetz beinhaltet lebenserhaltende Maßnahmen für die Kommunen, nicht mehr und nicht weniger. Echte Hilfe für unsere Kommunen bleiben Sie hingegen wieder schuldig. (Beifall von der SPD) Dabei hat das Gesetz gute und schlechte Seiten. Positiv herauszuheben ist zum Beispiel, dass bei der Haushaltsaufstellung nun ein globaler Minderaufwand von 2 % angenommen werden darf. Auch zu nennen ist die Stärkung der Ausgleichsrücklage als tatsächliche Schwankungsreserve. Doch einiges bleibt kritisch. Darauf haben die Sachverständigen in der Anhörung hingewiesen. Hier ist vor allem – der Kollege Frieling ist darauf gerade schon eingegangen – die 36-Monatsregelung bei Liquiditätskrediten zu nennen. Diese Regelung geht meilenweit an der Praxis vor Ort vorbei. Sie erschwert ein kluges Zinsmanagement und sorgt nur dafür, dass die Kommunen höhere Zinsen zahlen. Die Kommunen, die Frau Ministerin und wir alle hier wissen, dass diese Regelung Unsinn ist. Trotzdem steht sie weiterhin im Gesetz. Landtag Bevor Sie so tun – Kollege Frieling, Sie haben es gesagt –, als wenn der Bundesfinanzminister Sie dazu nötigen würde und das in Rheinland-Pfalz genauso wäre, sage ich: Auch das ist Unsinn. Eine Regelung zur Begrenzung von neuen Liquiditätskrediten muss Teil einer Altschuldenlösung sein, so der Finanzminister. Eine Regelung zur Begrenzung von neuen Liquiditätskrediten ist Teil der Altschuldenlösung, und zwar in Rheinland-Pfalz. Das Problem ist: Sie haben keine Altschuldenlösung. Sie haben noch nicht einmal eine brauchbare Idee für eine Altschuldenlösung. (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von Heinrich Frieling [CDU]) Das Einzige, was Sie machen, ist eine unsinnige Regelung in diesem Gesetz. Am Ende nehmen die Kommunen einfach alle drei Jahre neue Kredite auf, um alte Kredite abzubezahlen. Die Schuldenspirale dreht sich weiter. Die Einzigen, die profitieren, sind die Banken, und zwar durch höhere Zinsen. Vielen Dank, Schwarz-Grün. (Beifall von der SPD und der FDP) Mit Ihrem Änderungsantrag heilen Sie ein paar Dinge. Die Streichung des sogenannten Zukunftskonzeptes – auch das hat Kollege Frieling gesagt – ist tatsächlich gut und richtig. Aber an anderer Stelle reißen Sie es dann wieder ein, zum Beispiel in § 95. Dass die Teilrechnungen in den Jahresabschlüssen laut Gesetzentwurf nicht mehr einbezogen werden sollten, wurde in der Anhörung als echte Erleichterung gesehen. (Simon Rock [GRÜNE]: Aha!) In Ihrem Änderungsantrag streichen Sie diese Erleichterung wieder raus. Das verstehe, wer will. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Dieses Änderungsgesetz zum NKF sowie Ihr Änderungsantrag bringen sowohl Verbesserungen für die kommunale Haushaltsführung als auch neue unsinnige Regelungen. An dem tatsächlichen Problem der Kommunen in NRW geht es aber mal wieder vorbei. Das haben die Präsidenten von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund anlässlich der Anhörung auf den Punkt gebracht – ich zitiere –: „Wenn das Land nicht bald und nachhaltig etwas gegen die strukturelle Unterfinanzierung tut, geraten wir in eine Abwärtsspirale. Je länger die Kommunen nicht investieren können, desto höher sind die Folgekosten. Viele Kommunen leben bei der kommunalen Infrastruktur seit Jahren auf Verschleiß. Und unterm Strich leidet die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.“ Damit haben die drei absolut recht. (Beifall von der SPD) 28.02.2024 Doch statt diese Abwärtsspirale zu stoppen, drehen Sie lieber am Haushaltsrecht. Sie liefern lebenserhaltende Maßnahmen statt Medizin und echter Hilfe für den kommunalen Patienten. Sie werden Ihrer Verantwortung nicht gerecht. (Beifall von der SPD und Angela Freimuth [FDP]) Eine dringend nötige GFG-Erhöhung haben Sie im Dezember abgelehnt. Nach Ihrer Bruchlandung mit Ihrer Altschuldenmogelpackung sind Sie immer noch nicht mit den Kommunen zu echten Altschuldenlösungen des Landes im Gespräch. Im Bundestag und im Bundesrat blockieren CDU und CSU, dass der Bund unseren Kommunen in NRW bei den Altschulden helfen kann. Das sind die Zutaten der kommunalfeindlichsten Landesregierung, die NRW je hatte. (Beifall von der SPD – Widerspruch von der CDU) Als SPD-Fraktion werden wir nicht gegen die lebenserhaltenden Maßnahmen für unsere Kommunen stimmen. (Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Ah!) – Liebe Frau Ministerin, für dieses Gesetz oder die Änderungsanträge, reicht es aber auch nicht. Daher werden wir uns enthalten. Die SPD wird weiterhin dafür kämpfen, dass die Kommunen das bekommen, was sie brauchen und auch verdienen. Sie verdienen echte Hilfe des Landes statt lebenserhaltender Maßnahmen. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)

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