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Dr. Christos Katzidis

CDU 28.02.2024 Sitzungen 18/56

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hass, Hetze, Gewalt und insbesondere häusliche Gewalt sind eine der großen Herausforderungen unserer Gesellschaft in der heutigen Zeit. Frau Kollegin Kampmann, Sie haben eben sehr eindrucksvoll einen konkreten Fall geschildert. Seit meinem 14. Lebensjahr habe ich meine Mutter bei der Hilfe für Frauenhäuser unterstützt. Das hat auch einen konkreten Hintergrund: Häusliche Gewalt war bei uns auch an der Tagesordnung. Insofern habe ich auch persönliche Erfahrungen in dem Bereich. Deswegen ist mir auch der Opferschutz nicht unwichtig. Vielleicht war das auch ein Grund dafür, warum ich Polizeibeamter geworden bin. Gewalt ist wirklich ein Problem in unserer Gesellschaft – Sie haben es dargestellt –, das auch gestiegen ist. Deswegen ist es gut, wenn wir gemeinsam an vielen Stellen agieren. In vielen Bereichen haben wir auch keine Differenzen, sei es bei Präventionsangeboten, bei dem Ausbau von Hilfemaßnahmen, Schutzvorkehrungen, Plätzen etc. Es gibt Bereiche – das ist vorrangig der innenpolitische Bereich –, wo wir sicherlich unterschiedliche Auffassungen haben. Ich möchte an der Stelle noch einmal die Punkte aufgreifen, die Sie eben genannt haben. Sie möchten eine Gesetzesänderung im Polizeigesetz. § 34a soll geändert, herabgestuft werden, und zwar von einer gegenwärtigen Gefahr auf die konkrete Gefahr. Das hat die FDP eben auch noch mal dargestellt. Ich verstehe das Problem nicht. Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn Ort, Zeit und Ausmaß prognostiziert werden können. Eine gegenwärtige Gefahr liegt vor, wenn das schädigende Ereignis unmittelbar bevorsteht oder bereits begonnen hat und noch nicht beendet ist. Von 2002 bis 2017, als ich aus dem Polizeidienst ausgeschieden bin, habe ich keinen einzigen Einsatz erlebt, wo diese Differenzierung ein Problem gewesen ist. Schildern Sie bitte mal konkrete Fälle. Es wird ja auch entsprechend interpretiert. Ich habe in dem Bereich im Übrigen an der Hochschule für Polizei und Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen gelehrt, auch bei den Fortbildungsveranstaltungen als Referent zum Thema „häusliche Gewalt“ gerade auch in rechtlicher Hinsicht. Das verstehe ich tatsächlich nicht; denn das ist kein Problem. Wenn die Polizei gerufen wird, dann liegt in der Regel auch eine gegenwärtige Gefahr vor. Landtag Wenn wir über Rechtsänderungen diskutieren wollen, die nichts kosten, wie Franziska Müller-Rech eben zu Recht dargestellt hat, dann würde ich mir wünschen, dass wir über eine andere Sache reden. Frau Kollegin Kampmann, Sie haben eben zu Recht gesagt, häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Ich glaube, darüber haben wir hier Konsens. Aber dann erklären Sie mir doch bitte mal eine Sache: „Häusliche Gewalt“ ist der umgangssprachliche Begriff. Wenn eine Frau geschlagen wird, ist das ein Körperverletzungsdelikt, eine Körperverletzung gemäß § 223 des Strafgesetzbuches. Körperverletzungsdelikte sind gemäß § 374 der Strafprozessordnung Antragsund Privatklagedelikte. Das heißt, der Staat hat überhaupt gar kein Interesse an der Verfolgung von Körperverletzungsdelikten, es sei denn, es liegt öffentliches Interesse vor, was aber in den meisten Fällen von den Staatsanwaltschaften negiert wird. Wenn wir also Rechtsänderungen vornehmen wollen, dann doch bitte schön auf der Bundesebene beim Strafgesetzbuch und bei der StPO, wo wir viel mehr bewirken können. (Beifall von der CDU) Und es kostet keinen Cent. Das große Problem ist, wenn man den Fall weiter geschildert hätte – das ist genau der Ausfluss –: Am Ende kommen in der überwiegenden Zahl der Fälle Einstellungsbescheide von der Staatsanwaltschaft. – Das ist eigentlich das Schlimme und das Traurige. Das Opfer einer Gewalttat bekommt einen Einstellungsbescheid, in dem steht: Es besteht kein öffentliches Interesse. – Der Staat hat also kein Interesse an der Verfolgung. Das macht noch mal etwas mit den Opfern, und da müssen wir ran. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Zweiter Punkt, Risikoanalysen: Das kann man formalisieren, muss man aber nicht zwingend machen. In Nordrhein-Westfalen wird es gemacht: Beurteilung der Lage, Entschluss, Maßnahmen. Es gibt da Modelle, die bei jeder häuslichen Gewalt angewendet werden. Ich glaube, wir sind da in Nordrhein-Westfalen sehr gut aufgestellt, aber das ist sicherlich ein Punkt, über den man diskutieren kann. Fortbildung ist ein weiterer Punkt, den Sie angesprochen haben. Da kann man sicherlich auch immer noch mehr tun, aber es gibt Angebote. Es klang eben so, als würde es gar keine Angebote geben. Im Übrigen gibt es im Bachelorstudiengang bei der nordrhein-westfälischen Polizei separate Module, in denen das Thema noch mal extra mit Eskalationspotenzialdelikten, die dargestellt werden, behandelt wird. Das heißt, in der Theorie des Studiums ist es drin, im Training ist es drin, im Studium und in Fortbildungsveranstaltungen. Im Übrigen gibt es separate Fortbildungsveranstaltungen auch bei der nordrhein-westfälischen Polizei. Dass man da von den Kapazitäten her mehr tun kann, d’accord, das würde ich genauso 28.02.2024 sehen, vor allen Dingen auch, weil es tatsächlich ein Problem ist, das mit aktuell round about 34.000 häuslichen Gewalten nicht klein ist. Insofern haben wir da sicherlich Konsens.

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