Zacharias Schalley
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Im vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik regelt das Land NRW rechtlich etwas, das bislang kaum jemand wirklich versteht. Das hat auch mit dem ehrgeizigen Mikromanagement zu tun, das jedem antragstellenden Bauern gute Nerven abverlangt. Wenn der Durchblick aufgrund eines zu komplexen Machwerkes fehlt und daran zugleich ein striktes Sanktionsregime geknüpft ist, muss man sich nicht Landtag wundern, wenn der Bauer beginnt, abzuwägen, was sinnvoller ist: sich durch unfruchtbaren Acker zu pflügen oder das Feld brachliegen zu lassen. Diese Form des stillen Protestes greift bereits um sich. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Stimmt doch gar nicht!) Die GAP regelt die Umsetzung viel zu hoher Standards, die von der EU vorgegeben werden. Dabei müsste im Auge behalten werden, dass zusätzliche Wertschöpfung auf den Höfen nicht durch restriktives und komplexes Reglement stranguliert wird. Anstatt die Bauern zu Leibeigenen der Klimaideologie zu machen, (Zuruf: Nein!) wie mit den Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen intendiert, (Norwich Rüße [GRÜNE]: Ahnungslos ohne Ende! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Mein Gott!) müssten sie eigentlich als Bewahrer der Natur als Kulturlandschaft anerkannt werden. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Im Bermudadreieck zwischen EU, Bund und Land geht auch noch anderes unter: etwa das Vertrauen der Bauern in die Staatsbürokratie, die mit dem neuen Regelungskatalog, wie das Beispiel Sachsen zeigt, genauso überfordert ist wie der Bauer selbst – nur mit dem feinen Unterschied, dass die staatliche Bürokratie die Fristen notfalls verschieben kann. Der Bauer allerdings kann das nicht, denn er ist immer noch an die Jahreszeiten gebunden. Der Gesetzentwurf selbst ist als solcher zwar nicht zu beanstanden, da er nur die Ausbuchstabierung eines übergeordneten Unsinns darstellt. Aber Unsinn bleibt Unsinn. Daher ist der Gesetzentwurf abzulehnen. Wir brauchen stattdessen dringend eine andere EU-Agrarpolitik, die sich wieder auf die Subsidiarität besinnt. Entscheidungen müssen wieder mehr im Hinblick auf das Land und seine Landbevölkerung ausgerichtet werden und auch für mehr Freiheit des Bauern auf seiner heimatlichen Scholle sorgen, (Norwich Rüße [GRÜNE]: Sagt jemand, der noch nie gepflügt hat!) anstatt das Land als Hinterhof der Stadt und den Bauern als grünen Frondienstleister zu begreifen. Apropos „grüne Frondienste“: Die Verbindung von Anpassungen an die GAP und der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes zeigen wieder, wer in dieser Regierung der Grundherr und wer der Hörige ist. Hinter der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes sind viele kritische Fragezeichen zu setzen. Es drängt sich beim Durchlesen des Gesetzentwurfes der Eindruck auf, dass die Grünen der CDU mit 28.02.2024 den aufgenommenen Vogelschutzgebietskulissen ein schönes Ei ins Nest gelegt haben. Nehmen wir nur einmal das Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal“ als Beispiel. Weite Teile des Stadtgebietes von Brilon und Marsberg sollen nach dem Willen der Landesregierung als großräumiges EU-Vogelschutzgebiet an die EU-Kommission gemeldet werden. Gleichzeitig befindet sich auf dem Stadtgebiet von Marsberg mit dem Windpark „Meerhof“ ein Teil des größten zusammenhängenden Windparks in Europa mit 43 Windindustrieanlagen. Eine Schwalbe macht also noch keinen Sommer und eine Gebietskulisse noch kein Vogelschutzgebiet. Konsequenter Naturschutz und konsequente Naturzerstörung liegen nah beieinander – beides unter grüner Federführung. Die Bürger in Marsberg und Brilon haben die Wahl zwischen zwei Extremen. Wer windkraftfrei wohnen und arbeiten will, kann sich im Vogelschutzgebiet niederlassen, muss aber mit zahlreichen Restriktionen rechnen, wenn er zum Beispiel ein Haus bauen, vielleicht auch nur erweitern möchte oder sein Unternehmen vergrößern will. Alles steht unter dem Vorbehalt von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Oder er kann zwischen den Windindustrieanlagen wohnen, woran Gesundheit und ästhetisches Empfinden Schaden nehmen können und wo übrigens auch die Natur bzw. der Vogelschutz Federn lassen müssen. Was die räumliche Abgrenzung des Schutzgebiets angeht, wäre zu fragen, da die Grenze des Vogelschutzgebietes direkt auf der Verwaltungsgrenze zwischen den Kreisen Soest und Hochsauerlandlandkreis verläuft: Warum sind neben dem Hochsauerlandkreis zwei Gebiete des Kreises Paderborn mit eingeschlossen, aber nicht Gebiete des Kreises Soest? Könnte es vielleicht daran liegen, dass im Kreis Soest mit den Hellwegbörden bereits das größte Vogelschutzgebiet NRWs mit stolzen 48.000 Hektar liegt? Die AfD muss unter diesen Umständen die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes ablehnen. Es zeigt sich auch hier wieder ein Naturschutz am Werk, der nicht auf den Ausgleich von Mensch und Natur hinarbeitet, sondern Klientelinteressen und Ideologie rabiat durchsetzt. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
