Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Noch mal: Es gilt in unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen den Beutelsbacher Konsens, an den sich unsere Lehrkräfte halten. Sollten Lehrkräfte Dienstvergehen begehen, gelten entsprechende Verfahrensvorschriften im Landesbeamtengesetz. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
