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Markus Höner

CDU 28.02.2024 Sitzungen 18/56

Unser gemeinsames Ziel, eine zukunftsfähige, digitale Verwaltung zu schaffen, ist ein wesentlicher Baustein des „Zweiten Staatsvertrages zur Änderung des IT-Staatsvertrages“, den wir heute debattieren. Beginnen möchte ich mit einem Rückblick: Am 1. April 2010 trat der IT-Staatsvertrag in Kraft, ein Schritt, um ein zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnologie zu etablieren. Mit der Gründung der „Föderalen IT-Kooperation (FITKO)“ als Anstalt öffentlichen 28.02.2024 Rechts am 1. Januar 2020 haben wir diese Zusammenarbeit institutionalisiert und für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget von bis zu 180 Millionen Euro bereitgestellt. Das ist ein klares Bekenntnis zu unserer digitalen Zukunft. Nun, mit dem geänderten Staatsvertrag, der am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, gehen wir den nächsten Schritt. Die Anpassung der Finanzierungsmodalitäten der FITKO schafft eine solide und verlässliche finanzielle Basis für die kontinuierliche Digitalisierung der Verwaltung. Dies ist mehr als eine strukturelle Änderung; es ist ein Bekenntnis zur stetigen Verbesserung unserer digitalen Dienste für die Bürgerinnen und Bürger. Besonders hervorzuheben ist die Neuausrichtung, die dem IT-Planungsrat erweiterte Handlungsmöglichkeiten einräumt. Die Möglichkeit, kurzfristig und länderübergreifend digitale Lösungen bereitzustellen, ist ein entscheidender Faktor, um auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen effizient reagieren zu können. Ein Klein-Klein soll damit beendet werden. Bis zu 15 Prozent des Digitalisierungsbudgets stehen hierfür zur Verfügung, was unsere Agilität und Innovationsfähigkeit signifikant erhöht. Die Einführung eines festen Budgets für die FITKO, einschließlich eines dauerhaften Digitalisierungsbudgets als Nachfolge des Budgets von 2020 bis 2022, stellt eine nachhaltige Finanzierung sicher. Bund und Länder verpflichten sich, angemessene Finanzmittel bereitzustellen, wobei der Bund einen festen Anteil von 25 % übernimmt. Dies ermöglicht eine planbare, effiziente und zielgerichtete Unterstützung unserer Digitalisierungsprojekte. Die Unterscheidung zwischen temporären und dauerhaften Aufgaben der FITKO in der Präambel des Staatsvertrags unterstreicht die Auffassung, dass die Digitalisierung der Verwaltung eine kontinuierliche Aufgabe ist. Diese Erkenntnis ist grundlegend für unseren Ansatz, Digitalisierung als permanenten Prozess zu begreifen, der unsere Verwaltung zukunftsfähig macht. Mit der Möglichkeit, dass der IT-Planungsrat als Betreiber von Online-Antragsverfahren nach dem Einer-für-Alle-Prinzip fungiert, eröffnen wir neue Wege zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Zugangs zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um die Digitalisierung im öffentlichen Sektor voranzutreiben und die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger zu optimieren. Die vorgeschlagenen Änderungen im Staatsvertrag sind ein klares Zeichen unseres Engagements für die Digitalisierung. Sie reflektieren die Notwendigkeit, die Digitalisierung als einen fortlaufenden Prozess zu verstehen, der die Grund-Landtag lage unserer Arbeit bildet. Mit diesen Neuerungen stärken wir nicht nur die FITKO, sondern auch die gesamte digitale Infrastruktur der Verwaltung. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung für diesen Staatsvertragsentwurf. Gemeinsam können wir die Weichen für eine moderne, effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung im digitalen Zeitalter stellen.

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