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Jörg Blöming

CDU 28.02.2024 Sitzungen 18/56

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 9. Dezember haben sich die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes geeinigt. Diese Einigung beinhaltet für die Tarifbeschäftigten des Landes auch eine steuerfreie Sonderzahlung. Diese soll insbesondere die gestiegenen Verbraucherpreise abmildern. Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte bereits kurz nach dem Abschluss angekündigt, das Tarifergebnis eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. So sind wir seit der Regierungsübernahme 2017 übrigens immer vorgegangen. Darauf kann sich die Beamtenschaft verlassen. (Beifall von der CDU) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Basis für die Übernahme der Inflationsausgleichsprämie. Unsere Beamtinnen und Beamten leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, ganz besonders in so unruhigen Zeiten, wie wir sie aktuell erleben. Deswegen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir ihre Leistungen mit einer Eins-zueins-Übernahme des Tarifergebnisses honorieren. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass die stark gestiegenen Verbraucherpreise nicht nur Tarifbeschäftigte betreffen. Sie treffen unter anderem auch die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und auch unsere Rechtsreferendarinnen und 28.02.2024 Rechtsreferendare sowie unsere Anwärterinnen und Anwärter. Diese haben mit gestiegenen Kosten zu kämpfen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir gleiche Bedingungen für alle, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder waren. Daher begrüßen wir den Gesetzentwurf und stimmen der Überweisung gerne zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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