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Heinrich Frieling

CDU 28.02.2024 Sitzungen 18/56

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entwickeln wir das kommunale Haushaltsrecht weiter. Damit sichern wir vor allem die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen. Die kommunalen Haushalte stehen vor großen Herausforderungen, die in absehbarer Zeit nicht weniger werden. Hohe Tarifabschlüsse, die allgemein schlechte Wirtschaftslage, die Inflation, die hohen Flüchtlingszahlen und die steigenden Sozialleistungen betreffen die Kommunen in besonderer Weise. Seitens des Bundes, der die Verantwortung vor allem für die schlechte Wirtschaftslage und für die hohen Flüchtlingszahlen trägt, können die Kommunen und Länder, die davon ebenfalls betroffen sind, keine Hilfe erwarten; das ist in den letzten Jahren deutlich geworden. Im Gegenteil, es werden immer wieder große Projekte zulasten des gemeinsamen Steueraufkommens finanziert. Bereits in unserem Koalitionsvertrag haben wir als CDU und Grüne uns darauf verständigt, eine Überarbeitung des NKFs vorzunehmen. Dazu werden bestehende Regelungen zur Darstellung des Haushaltsausgleichs im Plan und im Jahresabschluss überarbeitet und ein eindeutiges Ausgleichssystem eingeführt. Sollte es den Kommunen trotz der Ausnutzung von Spar- und Ertragsmöglichkeiten nicht möglich sein, den Haushalt auszugleichen, kann ein globaler Landtag Minderaufwand von bis zu 2 % berücksichtigt werden, der zur Vereinfachung nicht mehr auf einzelne Teilpläne aufzuteilen ist. Alternativ oder ergänzend kann die Ausgleichsrücklage wie bisher herangezogen werden. Genügt das nicht, kann ein verbleibender Jahresfehlbetrag künftig in die drei darauffolgenden Haushaltsjahre vorgetragen werden. Die zugrunde liegende Annahme, dass die Bewirtschaftung der Haushalte oft zu besseren Ergebnissen führt als die ursprünglich vorgesehene Planung, wurde in der Sachverständigenanhörung bestätigt. Daher ist es richtig, den Blick künftig stärker auf die Ist-Ergebnisse zu lenken. Darüber hinaus schließen wir eine Regelungslücke und ermöglichen überschuldeten Kommunen den Weg in eine genehmigte Haushaltssituation. Mit unserem Änderungsantrag greifen wir konkrete Vorschläge aus der Sachverständigenanhörung auf. Wir verzichten auf die Einführung eines zusätzlichen Zukunftskonzepts und sehen vor, dass überschuldete Kommunen stattdessen im Haushaltsicherungskonzept darzulegen haben, welche Maßnahmen sie für einen nachhaltigen Wiederaufbau des kommunalen Eigenkapitals ergreifen. Wir formulieren § 79 Abs. 3 hinsichtlich der Ausnutzung von Spar- und Ertragsmöglichkeiten praxisgerechter. Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, wird auf die vorgesehene Einführung von § 82 Abs. 3 verzichtet. Ferner bleiben aus Gründen der Transparenz die Teilrechnungen Bestandteil des Jahresabschlusses. Für die Umlageverbände wird klargestellt, auf welchen Zeitpunkt es bei der Verrechnung von Jahresfehlbeträgen ankommt. Die Einbeziehung in die Umlage wird in das pflichtgemäße Ermessen gestellt. Den Änderungsantrag der FDP-Fraktion lehnen wir ab. Zum einen haben wir anstelle des Zukunftskonzepts eine bessere Lösung gefunden. Zum anderen lehnen wir die Streichung von § 89 Abs. 4 ab, der die Rückführung von Liquiditätskrediten, die nach dem 31.12.2025 aufgenommen wurden, innerhalb von 36 Monaten vorsieht. Das haben wir trotz erheblicher Bedenken zur Praktikabilität im Hinblick auf die angestrebte gemeinsame Altschuldenlösung mit dem Bund aufgenommen und uns dabei an den Regelungen in Rheinland-Pfalz orientiert. Bundesfinanzminister Lindner hat deutlich gemacht, dass er eine Regelung zur Verhinderung der Neuverschuldung erwartet. Der FDP-Antrag zeigt nun, dass die FDP selbst nicht mehr an eine gemeinsame Altschuldenlösung glaubt und immer wieder Gründe finden wird, um diese nicht umsetzen zu müssen. Wir werden Finanzminister Lindner und Bundeskanzler Scholz hier nicht aus der Verantwortung lassen. (Stefan Zimkeit [SPD]: Sie lassen nur sich selbst aus der Verantwortung!) 28.02.2024 Wir stehen zu unserer Verantwortung und tun, was notwendig ist, um die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen sicherzustellen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Im Sinne unserer Kommunen bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Protokoll ↗