Julia Kahle-Hausmann
Bei Reden zum Protokoll ist es besonders schön, dass man ein klein wenig detailverliebter drangehen und mehr Aspekte in den Fokus rücken kann. Die geneigten Lesenden haben ja die Möglichkeit, das Gelesene nach 5 Minuten Lesezeit wegzulegen. Es geht ums Rebhuhn! Wann haben Sie das letzte Mal ein lebendes Rebhuhn gesehen? Das Rebhuhn ist auf den ersten Blick ziemlich unspektakulär. Es ist ungefähr so groß wie eine Taube und etwas pummelig. Mit dem bunten Gefieder des Eisvogels oder dem Kopfschmuck von Wiedehopf und Kiebitz kann es nicht mithalten. Es hat ein graubraunes Federkleid, der Rebhahn hat einen Längsstrich im Muster, die Rebhenne sowohl einen Längs- als auch einen Querstrich. Im Familienverbund, der Kette, frisst es Insekten aber auch Sämereien und Beeren, fliegt selten, sondern läuft eher, und wenn Gefahr droht verteidigt es sich und sein Gestüber nicht etwa, sondern drückt sich tiefer in den Boden. Es ist auch nicht Landtag so gemeinhin bekannt und gerne gesehen wie das Rotkehlchen. Sein Ruf inspirierte auch keine musikalischen Meisterleistungen wie die Nachtigall, sondern erinnert eher an den Ton alter Internetmodems aus den Neunzigern. Kurzum – es ist auf den ersten Blick nichts wirklich Gefälliges. Und dennoch wurde es 1991 zum Vogel des Jahres, und steht auch dieses Jahr wieder auf der Liste. Und das aus gutem Grund. Es ist in seinem Bestand in Deutschland stark gefährdet und auf der roten Liste. Es ist eine planungsrelevante Art im Rahmen der FFH-Anhang-IV-Arten, und alles andere als eine Verlängerung der ganzjährigen Schonzeit würde viele Auflagen im Rahmen von Vogelschutz- und FFH-Richtlinie konterkarieren und wäre unverantwortlich gegenüber dem Artenschutz. Deshalb stimmen wir natürlich der Verlängerung der Schonzeit zu, denn das Rebhuhn ist, genauso wie der Kiebitz, eine wichtige Leitart für den Agrarlebensraum. Aber genau hier ist doch auch der springende Punkt: Es ist eine Leitart, ein Indikator für den Agrarlebensraum. In vielen Bundesländern ist das Rebhuhn in seinem Bestand sehr stark zurückgegangen und es erfordert Maßnahmen, die dem Rebhuhn guttun. Die Jagd ist schon lange nicht mehr relevant für das Rebhuhn, denn es wird ist seit Jahren ganzjährig geschont. Jagende Männer und Frauen beobachten allerdings als Teil des praktischen Naturschutzes die Population in NRW und es ist klar, dass nicht nur die Jagd, sondern der kontinuierliche Verlust von Lebensraum und vor allen Dingen die Industrialisierung der Landwirtschaft hier schwer einwirkt. Pestizide, Düngung, häufige Ackerbearbeitung, ungünstige Mahdtermine, der Rückgang von Stilllegungsflächen, die Asphaltierung von Feldwegen – all das schadet dem Lebensraum und damit dem Rebhuhn immens. Die Tatsache, dass wir nach jahrelangen Anstrengungen immer noch keine wirkliche Erholung in diesem Bestand haben, lässt zwei Schlüsse zu: Entweder, der Bestand ist schon zu gering, um sich von selbst zu erholen – das wäre kurz vor dem Zusammenbruch der Art hier in NRW – oder, und das fürchte ich eher, wir müssen noch mehr Anstrengungen unternehmen, um Landwirtinnen und Landwirten Schutzmaßnahmen schmackhaft zu machen. Dazu zählen die Extensivierung der Ackerbearbeitung und die Anlage von Brachen, im Grünland die Anpassung der Mahd, reduzierter Tierbesatz und reduzierte Düngung. Das alles über einen längeren Zeitraum hinweg, damit bei der sehr kleinen Population die wir noch haben, genug Zeit zur Verfügung steht, bis diese sich wieder erholt. Viele dieser Ansätze werden bereits in verschiedenen Programmen gefördert, 28.02.2024 beziehungsweise sind Teil der GLÖZ. Auch der Vertragsnaturschutz mit der Betreuung über die Biostationen leistet einen Beitrag dazu. Insofern begrüßen wir die Änderung der Verordnung und sehen das als eine erste Maßnahme zur Förderung, aber würden noch mehr begrüßen, wenn die Landesregierung sich flächendeckend auch jenseits der Jagdzeitenverordnung für den Schutz des Rebhuhns einsetzen würde. Dazu gehört die Entbürokratisierung der Landwirtschaft, die Stärkung der regionalen Wertschöpfung, die Reduktion des Tierbesatzes und vor allen Dingen die Nutzung der Gemeinschaftsverpflegung als verlässlicher Absatzmarkt. Zusammengefasst – natürlich dürfen wir das Rebhuhn nicht jagen, wir brauchen aber auch ergänzende Maßnahmen, die wir bisher seitens der Landesregierung vermissen und wo wir wirklich hoffen, bald einmal konkrete Vorschläge und Taten zu sehen – damit unsere Äcker in Zukunft wieder klingen wie Internetmodems aus den Neunzigern und unsere Agrarlebensräume auch fürs so unspektakuläre aber wichtige Zeitgenossen wie das Rebhuhn lebenswert werden.
