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Dr. Gregor Kaiser

GRÜNE 28.02.2024 Sitzungen 18/56

NRW ist eines der Länder mit den größten verbliebenen Rebhuhnbeständen. Derzeit droht eine Verinselung der Bestände und damit als Gefahr folgend das Aussterben. Daher bleibt eine weitere ganzjährige Schonzeit des Rebhuhns dringend notwendig. Rebhühner sind auf der roten Liste der Brutvögel Deutschlands als stark gefährdet eingestuft und nirgends in NRW konnte zuletzt im Frühjahr eine Brutpaardichte dokumentiert werden, die auf eine signifikante Erholung der Bestände schließen lässt. Rebhühner sind in hohem Maße Leidtragende des Strukturwandels in der Landwirtschaft. Deshalb braucht es für Rebhühner noch weitaus mehr als eine ganzjährige Schonzeit. Auch hierum müssen wir uns landespolitisch kümmern, etwa durch entsprechend ökologische Wirksamkeit der GAP-Mittel über die wir als Land verfügen (2. Säule) oder auch eine ambitionierte Pestizidreduktionsstrategie. Zeitgleich ist natürlich auch der Schutz des Rebhuhns vor jagdlichen Aktivitäten durch die Verlängerung der ganzjährigen Schonzeit ein richtiger und notwendiger Schritt. Daher begrüßen wir die vorliegende vierte Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung sehr und stimmen dieser zu. Landtag

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