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Dirk Wedel

FDP 28.02.2024 Sitzungen 18/56

Mit der Novellierung des IT-Staatsvertrages wird die gemeinsam von Bund und Ländern getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts FITKO (Föderale IT-Kooperation) weiter gestärkt und zu einer agilen und effizienten Institution weiterentwickelt. Schließlich ist die Digitalisierung der Verwaltung die größte Umstrukturierung unserer deutschen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik. Das Gesetz ist ein richtiger Schritt in Richtung Digitales Deutschland, von dem alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in Deutschland profitieren können, wenn sie mit der deutschen Verwaltung interagieren. Deshalb begrüßen wir als FDP-Fraktion die Änderungen zum IT-Staatsvertrag, die wesentliche Punkte des Staatsvertrages weiterentwickeln. Der IT-Staatsvertrag zur Ausgestaltung des Artikels 91c des Grundgesetzes bildet den gesetzlichen Rahmen für den IT-Planungsrat und bestimmt damit auch das Aufgabenspektrum des Rates. Seit seiner Gründung im Jahr 2010 koordiniert der IT-Planungsrat die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Beschlussfassung über fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards, der Steuerung von E-Government-Projekten sowie der Planung und Weiterentwicklung des vom Bund zu errichtenden und zu betreibenden Verbindungsnetzes nach dem Gesetz über die Vernetzung von Bund und Ländern (IT-NetzG). Durch den Änderungsstaatsvertrag werden nun einige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Die Klarstellung im neuen Staatsvertrag, dass es sich bei der Digitalisierung der Verwaltung um eine Daueraufgabe handelt und die Feststellung, dass die gemeinsame Finanzierung von Digitalisierungsleistungen nach dem Prinzip „Einer für alle“ erfolgen kann, sind wichtige Signale. Positiv bewerten wir auch, dass der IT-Planungsrat mehr Kompetenzen erhalten soll, um kurzfristig länderübergreifend nutzbare digitale Lösungen für bestimmte Lebensbereiche zur Verfügung stellen zu können. Neben redaktionellen Anpassungen enthält das Änderungsgesetz auch die Einrichtung eines dauerhaften Digitalisierungsbudgets, das Planungssicherheit bietet. Die finanziellen Auswirkungen der Änderung des IT-Staatsvertrages für das Land NRW können nicht beziffert werden. Es ist jedoch Landtag davon auszugehen, dass die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sowie die Registermodernisierung (Once-Only-Prinzip) und ein stärker datenbasiertes Verwaltungshandeln erhebliche finanzielle Aufwendungen erfordern werden. Zusammenfassend handelt es sich um eine gute und wichtige Änderung des IT-Staatsvertrages. Aus diesem Grund gibt die FDP-Fraktion den Änderungen ihre Zustimmung.

Protokoll ↗