Dietmar Brockes
Jägerinnen und Jäger tragen zum Ausgleich zwischen Naturschutz und Naturnutzung bei. Jägerinnen und Jäger schützen bedrohte Tierarten und tragen zur Artenvielfalt des Wildes bei. Gleichzeitig entnehmen Sie die Tierarten, die andere Tierarten bedrohen und ökologische Nischen einnehmen. Die Waidgerechtigkeit gehört zu Ihrem Selbstverständnis. Die Landesjagdzeitverordnung gibt hier den Jägerinnen und Jägern verlässliche Auskunft darüber, wann welche Tierarten bejagt werden dürfen. Die Landesjagdzeitverordnung steht damit stets im Einklang mit naturschutzfachlichen Bewertungen und ist bewährte Praxis. Deshalb stimmen wir als FDP-Landtagsfraktion dem vorgelegten Entwurf zur Änderung der Landesjagdzeitverordnung zum weiteren Schutz des Rebhuhns zu.
