Dietmar Brockes
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Gesetz zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik ist nichts auszusetzen. Dieses Gesetz ist absolut sinnvoll. Aber es wurde schon deutlich gemacht, dass man hier über das Omnibusverfahren einen zweiten, völlig anderen Sachverhalt, sogar aus einem anderen Ministerium, angehängt hat, der mit diesem Thema nichts zu tun hat. Das ist die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Da gibt es doch deutliche Kritik. (Beifall von der FDP) Bisher wurde die Ausweisung von Schutzgebieten befristet, sodass die Schutzwürdigkeit des Gebietes immer wieder neu festgestellt werden musste. Wir Freien Demokraten halten diese Vorgehensweise für wichtig und richtig, denn Schutzgebietsverordnungen konservieren lediglich einen Zustand. Der Zustand des Gebietes kann sich aber nach 20 Jahren deutlich ändern und ein ganz anderer sein. Allein durch die klimatischen Veränderungen kann sich ein Schutzgebiet so weit verändern, dass es nicht mehr schützenswert ist und Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr greifen. Zwar bedarf es einer wiederholten Überprüfung und eines gewissen Verwaltungsaufwands, aber dies ist auch aus unserer Sicht einmal alle 20 Jahre zumutbar. (Beifall von der FDP) Denn die Auswirkungen durch diese Eingriffe in das Eigentum sind für die Waldeigentümerinnen und -eigentümer, für Landwirtinnen und Landwirte, für Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer deutlich schwerwiegender. In der schriftlichen Anhörung haben sich – anders als bisher gesagt – der Waldbauernverband, die Familienbetriebe Land und Forst und der Rheinische Landwirtschafts-Verband gegen die Entfristung der 28.02.2024 Geltungsdauer von Schutzgebietsverordnungen ausgesprochen. Wir Freien Demokraten teilen diese Auffassung. Es ist sehr bedauerlich, dass der Schutz des Eigentums bei der CDU keinen Stellenwert mehr genießt. (Beifall von der FDP) Die Entfristung greift nämlich direkt in das Eigentum bzw. in die freie Verfügung über das Eigentum und den Gebrauch des Eigentums ein. Dass dieser Eingriff auch 20 Jahre nach Erstellung einer Verordnung noch eine entsprechende sachliche Grundlage hat, ist nicht nur zum Schutz des Eigentums geboten, sondern auch aus behördlicher Sicht schlichtweg erforderlich. Sollte sich nach 20 Jahren herausstellen, dass ein Schutzzweck auf andere Weise erreicht ist, muss dieser Erkenntnis Rechnung getragen werden. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was denn nun? Ist es jetzt kaputt oder heile?) Die Schutzgebietsverordnung sollte inhaltlich mit Blick darauf überarbeitet werden, dass sich die tatsächlichen Gegebenheiten aufgrund veränderter klimatischer Verhältnisse vor Ort geändert haben könnten. (Beifall von der FDP) Natur entwickelt sich weiter. Dies trifft insbesondere auf Vorgaben im Wald zu. Gewünschte Baumarten sind in den Schutzgebieten häufig nicht mehr überlebensfähig. Es ergibt keinen Sinn, Eschen in einem Gebiet zu pflanzen, wo ein Eschentriebsterben herrscht, oder Weiden dort zu pflanzen, wo die Böden mittlerweile trocken sind. (Zurufe von Dr. Ralf Nolten [CDU] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Aus diesen Gründen müssen Schutzgebietsverordnungen auch weiterhin befristet werden. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf Ihrer Regierung ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
