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Ralf Witzel

FDP 28.02.2024 Sitzungen 18/56

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor über 50 Jahren hat der Deutsche Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden einen Pressekodex als anerkannte publizistische Grundlage beschlossen und dem Bundespräsidenten übergeben. Presseethik beschäftigt daher auch die Medien selbst seit Längerem und nicht nur diejenigen, die Subjekt der Berichterstattung sind. Der Inhalt des erwähnten Pressekodex umfasst etliche Punkte. Ich will an dieser Stelle nur auf einige davon verweisen. Dazu gehören beispielsweise die Achtung vor der Wahrheit als Grundlage für das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien, die Trennung von Tätigkeiten inner- und außerhalb des Journalismus, die Sorgfalt bei der Kennzeichnung von Fakten einerseits und Vermutungen bzw. unbestätigten Meldungen andererseits. Landtag Wir wissen: Die Meinungs- und Pressefreiheit gehören zu den Grundpfeilern der Demokratie und ist in Art. 5 Grundgesetz zu Recht so stark verankert. Für Journalisten gelten nicht nur besondere Rechte, sondern auch berufsspezifische Pflichten. Der Pressekodex des Deutschen Presserats legt Richtlinien für die journalistische Arbeit fest und gilt als freiwillige Selbstverpflichtung der Medien in Deutschland. Zugleich ist der Deutsche Presserat auch Kontrollorgan und nimmt Beschwerden zu redaktionellen Inhalten in Printmedien entgegen. Für Rundfunkveranstalter gelten die Vorgaben des Medienstaatsvertrages und die landesspezifischen Rundfunk- und Mediengesetze. In Nordrhein-Westfalen gilt demgemäß das Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz), in der gültigen Fassung vom 1. Juli 2023. Dieses verpflichtet den WDR in § 5 auf die Einhaltung der Programmgrundsätze. Die gesetzlichen Regelungen sehen beispielsweise Folgendes vor: Nach Abs. 1 trägt der WDR in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards Rechnung. Absatz 5 besagt: „Der WDR soll die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in seinen Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.“ Dieser Anspruch wird im Folgenden so konkretisiert – ich darf das Zitat fortsetzen –: „Der WDR stellt sicher, daß 1. die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen, weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen im Gesamtprogramm der Anstalt in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet, 2. die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte im Sendegebiet im Gesamtprogramm der Anstalt zu Wort kommen, 3. das Gesamtprogramm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient.“ Für die FDP-Landtagsfraktion ist klar, dass es zu den Grundsätzen journalistischer Transparenz und Objektivität gehört, nicht eigene Angestellte oder Funktionsträger von Parteien ohne einen Hinweis auf diesen Hintergrund als vermeintlich und in der üblichen Wahrnehmung zufällig ausgewählte oder im Straßenbild angetroffene normale Bürger zu interviewen und darzustellen. Personen, die klare politische Rollen und Ämter ausüben und damit üblicherweise verbundene Haltungen einnehmen, dürfen nicht den Anschein erwecken, sie seien thematisch völlig unvoreingenom-28.02.2024 men. Diese unsere Auffassung resultiert aus den elementaren Anforderungen, die wir an Seriosität, Objektivität und Sorgfalt der Berichterstattung stellen. Deshalb sage ich: Der entscheidende Prüfmaßstab sollte aus unserer Sicht sein, ob die Nennung des parteipolitischen Hintergrundes im konkreten Kontext überhaupt relevant ist. Wenn also beispielsweise ein Gewerkschaftsfunktionär in seiner Gewerkschaftsrolle zu der gewerkschaftlichen Funktion befragt wird und dies im Vordergrund steht, dann hat es in der Regel keinen Mehrwert, zu wissen, ob er zugleich möglicherweise SPD-Mitglied ist. Es geht dann um ihn in seiner Eigenschaft als Gewerkschafter. Wenn ein Augenzeuge eines Banküberfalls befragt wird, dürfte es ebenso keine Rolle spielen, ob sich der Betroffene zur FDP oder zur CDU bekennt. Anders verhält es sich, wenn Verbraucher im Supermarkt dazu interviewt werden, ob der Supermarkt nur noch im regionalen Bioanbau tätig sein und keine Tiefkühlkost mehr anbieten sollte. In diesem Fall könnte eine parteipolitische Aktivität bei den Grünen ein Indikator für die Inhalte der Antwort sein. Auch ohne zu generalisieren, dürfte die Aussage in diesem Kontext in etlichen Fällen nicht repräsentativ für die Meinung der Bevölkerung sein, sondern für den Teil der Bevölkerung, der im Beispielsfalle grünem Gedankengut nahesteht. Es sollte im originären Eigeninteresse des WDR liegen, sich diesbezüglich nicht angreifbar zu machen und die Auswahl der Gesprächspartner in den Redaktionen gründlich abzuwägen. (Beifall von der FDP) Ob zu dieser Frage eine allgemein verpflichtende gesetzliche Regelung notwendig oder zulässig ist, ist fraglich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte sich selbst hohe Standards auferlegen, wenn er seinen Anspruch auf Qualitätsjournalismus erfüllen will. Auch aufgrund seiner pflichtigen Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag sind strenge Maßstäbe an die Neutralität der Berichterstattung angebracht. (Beifall von der FDP Das gilt auch für Sorgfalt und Recherche. Wir wissen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk aktuell mehr als früher bei nicht unerheblichen Teilen der Bevölkerung in einer Akzeptanzkrise steckt, die es durch geeignete Maßnahmen zu überwinden gilt. Wegen Verfehlungen gibt es berechtigte Kritik in aktuellen Berichterstattungen der letzten Wochen, die eine – höflich formuliert –ungeschickte Fehlerkultur offenbaren, Fragen aufwerfen und sicherlich wenig vertrauensbildend wirken. Diese Vorkommnisse sind zu thematisieren und aufzuarbeiten. Für die FDP-Landtagsfraktion steht fest: Wenn ein Verkehrsexperte, der gleichzeitig grüner Parteifunktionär ist, uneingeschränkt über Vorteile des Rad-Landtag verkehrs spricht und zugleich den Autoverkehr verteufelt, dann spielt seine Parteizugehörigkeit in dem konkreten Fall durchaus eine gewichtige Rolle für die Bewertung der Zuschauer. Der WDR sollte deshalb ein hohes Eigeninteresse daran haben, die Parteizugehörigkeit eines Interviewpartners getreu den Transparenzgrundsätzen des Journalismus auch ohne rechtliche Verpflichtung immer dann kenntlich zu machen, wenn diese relevant für die Thematik ist. Die AfD allerdings will mit diesem Antrag polarisieren und politisch engagierte Menschen pauschal abwerten. Diesen Weg gehen wir nicht mit. Die FDP-Landtagsfraktion hält zudem viele andere Strukturreformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk für deutlich wichtiger und dringlicher als die in dieser Drucksache angesprochene Thematik. Ich verweise dazu auf den Antrag „Für einen starken, aber schlanken öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, Drucksache 18/2565, und die begleitende Verbändeanhörung. Diese Themen sind für uns von sehr viel größerer Relevanz. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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