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Sven Werner Tritschler

AfD 28.02.2024 Sitzungen 18/56

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kämmerer des Kreises Viersen hat es im Rahmen der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf meines Erachtens sehr schön auf den Punkt gebracht. Ich zitiere: „Nach meiner Ansicht ist eine alleinige Anpassung des Haushaltsrechts nicht geeignet, die derzeitigen Haushaltsprobleme vieler Kommunen zu lösen. Es bedarf zum einen einer hinreichenden Finanzausstattung durch das Land. Das Gemeindefinanzierungsgesetz NRW ist so zu dotieren, dass die Kommunen in der Lage sind, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Der kommunale Verbundsatz, der bis in die 1980er-Jahre noch bei 28,5 % lag und nunmehr noch 23 % beträgt, ist entsprechend zu erhöhen. Zum anderen müssen vorhandene Standards auf der Aufwandsseite bzw. der Aufgabenbestand der Kommunen kritisch hinterfragt werden.“ Das Neue Kommunale Finanzmanagement, NKF, über das wir heute reden, wurde 2009 eingeführt. Es ist dementsprechend nicht mehr ganz neu und bedarf an der einen oder anderen Stelle einer Neu-28.02.2024 justierung. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Das, was Sie hier vorlegen, meine Damen und Herren, ist schon ein bisschen wie bei einem Unternehmen, das tiefrote Zahlen schreibt und sein Glück mit einer neuen Buchhaltungssoftware versucht. Unsere Kommunen sind chronisch unterfinanziert, und zwar seit Jahrzehnten. Sie sind kaum in der Lage, ihre Pflichtaufgaben im Bereich von Infrastruktur, Verwaltung, Schulen und Ähnlichem zu erfüllen. Trotzdem hat das die Politik in Bund und Land nicht daran gehindert, ihnen immer wieder neue Aufgaben zu übertragen. Außerdem – auch das gehört zur Wahrheit dazu – glaubt so mancher Bürgermeister im Land, er müsse die Welt aus seinem Rathaus heraus retten, und spielt lieber Bundes- oder gar Weltpolitik, anstatt seine Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dass ausgerechnet jetzt, zu einem Zeitpunkt, da die Kommunen seit Monaten Warnsignale hinsichtlich ihrer Finanzlage an das Land senden, die Buchhaltungsregeln geändert werden sollen, macht einen zunächst einmal hellhörig. Wir erleben seit einigen Jahren zunehmend, dass man immer kreativer wird, um Schulden im Haushalt zu verstecken. Da war zunächst die Isolierung der Coronalasten. Dann kam das sogenannte Sondervermögen, das inzwischen zu einer Art haushaltspolitischem Running Gag geworden ist, um Schulden nicht mehr zu verbergen, sondern ihnen direkt noch einen schönen Namen zu geben. Etwas Ähnliches ist wohl auch geplant, wenn nun von sogenannten Klimaschutzinvestitionen die Rede ist, die besonders verbucht werden sollen. Ideologische Lieblingsprojekte werden eben auch dann durchgezogen, wenn längst kein Geld mehr dafür da ist. Den nächsten Schritt kennen wir aus der jüngeren Erfahrung: Es werden immer wieder neue Sondertatbestände geschaffen, um die Regeln für eine solide Haushaltsführung weiter auszuhebeln. Mindestens genauso kritisch bewerten wir die Lockerung der Prüfungspflicht für kleinere kommunale Unternehmen. Die Beurteilung ihrer finanziellen Gesundheit und damit der finanziellen Gesundheit der gesamten Kommune wird damit erheblich erschwert. Andere Maßnahmen, die wir im Grundsatz durchaus begrüßen würden – etwa die zeitliche Beschränkung von Liquiditätskrediten; es wurde vorhin mehrfach angesprochen –, können diese Nachteile nicht aufheben. Sie kommen vor allem an der falschen Stelle. Sie dürften dann kommen, wenn die Kommunen vorher dauerhaft finanziell konsolidiert worden wären. Hier kann man sich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass kurz vor der Kommunalwahl noch schnell etwas durchgesetzt werden soll, was es Kreisen, Städten und Kommunen zumindest kurzfristig Landtag erlaubt, sich schönzurechnen, während die negativen Folgen irgendwann später offenbar werden. Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Protokoll ↗