Sebastian Watermeier
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Clemens, mit dem vorliegenden Antrag wendet sich die AfD-Fraktion vordergründig dem Thema „Wohnungsnot“ zu. Immerhin kommt dieser inhaltlich aus, ohne die Deportation von Hunderttausenden Menschen als Instrument zur Behebung des Wohnraummangels zu präsentieren. (Andreas Keith [AfD]: Es ist doch mittlerweile gerichtlich bewiesen, dass das nicht stimmt, was Sie erzählen!) – Na ja, Sie haben immerhin auf Ihrem Landesparteitag in Marl eine Materiale verteile, die ein Journalist des WDR online gestellt hat. In dieser Printmateriale wurde ja sehr deutlich eine umfangreiche Remigration als Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt beschrieben. Insofern … (Beifall von der SPD) Man muss sich ja in diesem Rund schon über die kleinen Dinge freuen. Das ist vielleicht auch der Fall, wenn dieser Antrag, der bei der Versendung zwar noch den martialisch-preußischen Dateinamen „Rundumschlag Wohnungsnot“ trug, sonst doch in einer eher braven Sachlichkeit daherkommt. Er hat einen erheblichen Umfang. Auf insgesamt acht Seiten – Kollege Görtz hat es schon angesprochen – wird vor allem eine Zustandsbeschreibung mit Fallbeispielen vorgenommen und über zahlreiche Fußnoten zu untermauern versucht. Dieser erhebliche Umfang dient dazu, Sachkompetenz zu vermitteln, vermutlich sogar für deutlich andere Adressaten als die, die hier im Hause sitzen. Man könnte meinen, Sie wollten diesen Antrag zu Werbezwecken nutzen. Es ist ein klassischer Schaufensterantrag. Allerdings befindet sich im Schaufenster der AfD dann vor allem Landtag doch eher die Nachtauslage. Schauen wir uns Ihre Forderungen im Einzelnen an. Zunächst einmal liegt Ihr deutliches Prä, wie in der Vergangenheit von Ihnen auch mehrmals vorgetragen, auf der Wohneigentumsförderung. Ein Rundumschlag ist es nur dann, wenn man darunter verstehen möchte, andere erfolgreiche Strukturen der Wohnungsbauförderung zu zerschlagen. So wollen Sie großzügig und ohne Gegenfinanzierungsvorschläge jegliche selbstgenutzten Wohneinheiten und neu gebauten Mietobjekte von der Grunderwerbsteuer freistellen oder zumindest erhebliche Steuerreduzierungen dafür erreichen. Das Klatschen, das Sie an dieser Stelle hören, ist übrigens kein Beifall; es sind die haushaltspolitisch befassten Kolleginnen und Kollegen, die die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. (Vereinzelt Beifall von der SPD und der CDU) Sie fordern ebenfalls umfangreiche Zinssubventionen und anteilige Landesbürgschaften für private Bauherren. Beides ist sachlich sicher diskutabel, muss dann aber auch mit Blick auf den finanziellen Aufwand und die Zielgenauigkeit der Maßnahmen gerade mit Blick auf die angespannten Wohnungsmärkte in verschiedenen Kommunen zu Ende gedacht werden. Weiterhin ignorieren Sie natürlich – den Klimawandel gibt es ja nicht – weitestgehend energetische Fragestellungen, polemisieren gegen Effizienzstandards und vermengen eine notwendige Debatte um den Gebäudetyp E mit dem unterschwelligen Vorwurf einer ideologisch motivierten Überregulierung, als gäbe es für verschiedene Standards nicht auch gute Sachgründe, die man diskutieren muss. Zwei Dinge muss man dann doch noch hervorheben, die Ihren Antrag eben nicht zu einem konstruktiven Debattenbeitrag machen. Erstens befürworten Sie einen massiven Ausbau der an sich für breite Teile der Mittelschicht sinnvollen Eigenheimförderung vor allem auch mit dem Argument, Familien und Paare machten eine Mietwohnung frei, wenn sie ins gemeinsame Eigenheim zögen. Das stimmt natürlich im lokalen Kontext. Völlig klar. Im landesweiten Maßstab spielt sich diese Entwicklung aber wohl vor allem dort ab, wo Immobilien und damit auch Mietpreise nicht völlig durch die Decke gegangen sind. Anders ausgedrückt: Mieterinnen und Mieter in Düsseldorf oder Köln haben wenig davon, wenn Menschen im Bergischen oder im Kreis Recklinghausen ins Einfamilienhaus ziehen. Gegen die extremen Preise in den wachsenden Ballungsräumen werden Sie in der Eigenheimförderung nicht ankommen. Sie bedienen damit sehr selektiv bestimmte Lebens- und Familienentwürfe. Wohnraumförderung muss aber in ihrer Gesamtheit Menschen in vielfältigen Lebenssituationen gleicher-28.02.2024 maßen gerecht werden. Die SPD hat zu diesem Thema auch noch einen anderen Antrag für die morgige Plenardebatte eingebracht, der sich zum Beispiel mit der Situation von Alleinerziehenden und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte am Wohnungsmarkt auseinandersetzt. Zweitens. Wer im Bestand wohnt, dem nutzt Ihre Wohnungspolitik nichts. Sie ignorieren sowohl die erheblichen Sanierungsbedarfe vieler individueller Wohnobjekte in NRW als auch den Umbaubedarf vieler Quartiere gerade in den Ballungsräumen. Der Vollständigkeit halber: Auch die Landesregierung könnte hier mit mehr Effizienz bei der Städtebauförderung, bei der es zum Stichtag 1. Januar 2023 Ausgabereste von 312 Millionen Euro gab, besser werden und Synergieeffekte entwickeln. Gleichwohl gibt es natürlich aus einzelnen Kommunen ganz konkrete Beispiele, wo sowohl Städtebauförderung als auch Quartiersumbau hervorragend ineinandergreifen. Sie aber wollen die Sanierungsförderung und Quartiersentwicklung vollständig streichen. Es ist also völlig klar: Menschen, die in Essen-Kray, Gelsenkirchen-Rotthausen, Duisburg-Hamborn oder Dortmund-Nordstadt als Ihre Wählerinnen und Wähler gewonnen werden sollen, haben städtebaulich von Ihnen gar nichts zu erwarten. (Beifall von der SPD)
