André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Der Minister hat das Wort. Nathanael Liminski*), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Landtag Lieber Herr Lürbke, wir müssen bei der Beurteilung dieser Frage erst einmal berücksichtigen, dass die Frage, wo ein Geflüchteter, eine Geflüchtete in Nordrhein-Westfalen Zuflucht sucht, nicht nur davon abhängt, ob dort eine Bezahlkarte vorhanden ist oder nicht. Wir sollten den Menschen auch dahin gehend gerecht werden, dass wir nicht unterstellen, das sei die einzige Fragestellung. Wenn es aber darum geht, dass das für Einzelne vielleicht doch am Ende ausschlaggebend ist, dann ist es, wie ich gerade gesagt habe, natürlich sinnvoll, wenn wir es in ganz Nordrhein-Westfalen mit einer möglichst einheitlichen Ausgestaltung zu tun haben. Das ist der Grund, warum wir mit den drei kommunalen Spitzenverbänden sprechen. Ich habe berichtet bekommen, dass dies auch das Interesse der kommunalen Spitzenverbände und damit der ganz großen Mehrheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist. Ob es am Ende einzelne Kommunen geben wird, die das für sich anders entscheiden, entzieht sich zum jetzigen Zeitpunkt meiner Kenntnis; denn dieser Punkt ist im Verfahren auch noch gar nicht gekommen. Das wird man dann beurteilen müssen. Mir sind natürlich entsprechende Beschlüsse einzelner kommunaler Vertretungen bekannt. Aber ich würde uns allen empfehlen, jetzt erst einmal die Ausschreibung abzuwarten, die Ausgestaltung in Nordrhein-Westfalen abzuwarten und die damit verbundenen Verpflichtungen und Möglichkeiten für Kommunen abzuwarten. Vielleicht werden die Kommunen, die das bisher für sich schon entscheiden wollten, in dem Lichte ihre eigene Entscheidung dann auch noch einmal überdenken.
