Heinrich Frieling
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ab heute sind die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen endlich Geschichte. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nach 55 Jahren streichen CDU und Grüne die Beitragspflicht der Anliegerinnen und Anlieger für den Ausbau kommunaler Straßen aus dem Gesetz. Damit gilt für CDU und Grüne: Wir halten Wort. Wir entlasten die Anliegerinnen und Anlieger. Wir schaffen Rechtssicherheit, und wir verringern die Bürokratie für die Kommunen um einen weiteren Schritt. An die Stelle der Pflicht zur Erhebung von KAG-Beiträgen tritt ein Beitragserhebungsverbot, das rückwirkend zum 1. Januar 2024 gilt. Die dadurch ausfallenden Beiträge werden den Kommunen erstattet. Mit unserem Änderungsantrag greifen wir die Anregungen aus der Sachverständigenanhörung auf und stellen klar, dass den Kommunen alle Beiträge erstattet werden, die sie aufgrund des Beitragserhebungsverbots nicht mehr erheben können. Mit dem heutigen Gesetz setzen wir den Weg fort, den CDU und FDP gemeinsam begonnen haben. Über das Förderprogramm haben wir 2022 bereits rückwirkend eine 100%ige Entlastung der Anlieger für alle nach dem 01.01.2018 beschlossenen Maßnahmen erreicht. Gemeinsam mit den Grünen gehen wir heute durch das Ziel und verankern die Beitragsfreiheit im Gesetz. Damit wird auch klar, dass eine ernst zu nehmende Fraktion keinen Beitrag zur Abschaffung der Beiträge geleistet und sich diesbezüglich nicht einmal ehrlich auf den Weg gemacht hat. Die SPD hat in den Jahrzehnten ihrer Regierungszeit an den KAG-Beiträgen festgehalten und das Thema erst mit dem Wechsel in die Opposition für sich entdeckt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Christian Dahm [SPD]) Damit steht fest: Wer heute noch einen Beitragsbescheid bekommt, weil die Ausbaumaßnahme vor 2018 beschlossen wurde, zahlt SPD-Straßenausbaubeiträge. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Für nach 2018 und vor 2024 beschlossene Maßnahmen gilt die bisherige Förderrichtlinie weiter. Damit 28.02.2024 ist sichergestellt, dass die Anlieger nicht belastet werden. Im Haushalt stehen auch durch die angesparten Selbstbewirtschaftungsmittel genug Gelder bereit, die SPD und FDP mit ihrem Änderungsantrag nun allerdings anderweitig ausgeben wollen. Die Anhörung im Fachausschuss hat gezeigt, dass die Kommunen das Einräumen eines gesetzlichen Erstattungsanspruchs ausdrücklich begrüßen. Weil dabei künftig die Höchstsätze der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes zugrunde gelegt werden, stehen einige Kommunen sogar besser da als bisher. Durch den Wegfall der Beitragserhebung beim Bürger entfallen notwendige Satzungen, Bescheide, verpflichtende Bürgerversammlungen, Straßen- und Wegekonzepte sowie die damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten. Diesen Weg des Bürokratieabbaus setzen wir fort und gehen ihn weiter. Wir begrüßen ausdrücklich die Ankündigung von Ministerin Scharrenbach im Kommunalausschuss, dass bei der notwendigen Herausrechnung der gemeindeeigenen Grundstücke künftig das einfache Kriterium der Straßenfrontmeter zugrunde gelegt wird. In der Sachverständigenanhörung wurde nämlich bereits deutlich, dass der Aufwand für die Kommunen damit weiter sinkt. Den Änderungsantrag von SPD und FDP sowie den Entschließungsantrag der FDP werden wir ablehnen. (Christian Dahm [SPD]: Oh! – Justus Moor [SPD]: Warum?) Zum einen reichen die vorgeschlagenen 65 Millionen Euro bei einer Pauschalverteilung eben nicht aus, um allen Kommunen die entstehenden Beitragsausfälle zu erstatten. Zahlreiche Kommunen würden schlechter gestellt als bei der von uns beabsichtigten weiteren Spitzabrechnung. Daher würden Sie auch von den Kommunen für diesen Vorschlag keine Zustimmung erhalten. Zum anderen halten wir auch am Stichtag 01.01.2018 fest. (Christian Dahm [SPD]: Genau!) Der vorgeschlagene Härtefallfonds stellt nichts anderes als eine partielle Rückverlagerung des Stichtags dar, soll alte Verantwortlichkeiten kaschieren und würde neue Abgrenzungskonflikte schaffen. (Justus Moor [SPD]: Nein! – Christian Dahm [SPD]: Nein, nein!) Die De-facto-Abschaffung der Beiträge 2022 erfolgte bereits mit weitgehender Rückwirkung über vier Jahre hinweg. Anders als bei Ihrem Vorschlag erhielten die Bürger übrigens einen echten Anspruch. Es gab auch keinen Eigenanteil und keine Einkommensgrenze. Wir sind damit in dieser Phase bereits viel weiter gegangen. Landtag Unserem Änderungsantrag und dem Gesetzentwurf stimmen wir zu und schließen nun das Kapitel der Straßenausbaubeiträge für Nordrhein-Westfalen endgültig ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
