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Dr. Marcus Optendrenk

28.02.2024 Sitzungen 18/56

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – darüber haben wir uns in einem vorherigen Tagesordnungspunkt schon einmal ausgetauscht – sorgen täglich dafür, dass unser Staat reibungslos funktioniert. Ob Lehrerin oder Lehrer, Polizistin oder Polizist, Finanzbeamtin oder Finanzbeamter – sie alle setzen sich für uns ein, hoch qualifiziert und stets mit großem Interesse daran, sich nicht nur weiterzubilden und mit viel persönlichem Einsatz für das Allgemeinwohl einzusetzen, sondern auch in schwierigen Zeiten wie diesen unseren Staat am Laufen zu halten. 28.02.2024 Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, die gestiegenen Heiz- und Stromkosten und auch daraus zum Teil resultierende hohe Lebensmittelpreise stellen auch für die Tarifbeschäftigten und die Beamtinnen und Beamten eine enorme finanzielle Belastung dar. Das unterscheidet sie nicht von allen anderen Menschen in unserem Land. Zur Entlastung privater Haushalte hat der Steuergesetzgeber die Möglichkeit der arbeitgeberseitigen Gewährung von steuerfreien Zuschüssen oder Sachbezügen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro geschaffen. Der im Dezember geschlossene Tarifvertrag macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. In Nordrhein-Westfalen setzten wir den Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten mit enormem Tempo um und übertragen ihn eins zu eins auf unsere Beamtinnen und Beamte. Das vorliegende Gesetz knüpft hier bereits an. Der Gesetzentwurf stellt den ersten Schritt dieser Eins-zu-eins-Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 auf unsere Beamten- und Richterschaft in Nordrhein-Westfalen dar. Das Gesetz sieht im Einzelnen eine einmalige steuerfreie Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter für das Jahr 2023 in Höhe von 1.800 Euro sowie für die Monate Januar bis Oktober 2024 laufende monatliche steuerfreie Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro vor. (Beifall Dr. Ralf Nolten [CDU]) Darüber hinaus werden die Sonderzahlungen auch den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern anteilig entsprechend ihres Ruhegehaltssatzes gewährt. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten entsprechend der tarifvertraglichen Einigung eine einmalige steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro sowie laufende steuerfreie Sonderzahlungen in Höhe von 50 Euro. Im Vorgriff auf dieses Gesetz und als Zeichen der besonderen Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 bereits im Wege einer Abschlagszahlung Ende Januar ausgezahlt. Die monatlichen steuerfreien Sonderzahlungen für Januar bis April werden gesammelt Ende April überwiesen und von da an bis einschließlich Oktober dann monatlich gezahlt. Die Übertragung der Tarifeinigung wird nach Abschluss der Gespräche mit den Gewerkschaften in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren noch erfolgen. Dies wird so rechtzeitig geschehen, dass auch die weiteren Bausteine des Tarifvertrages ab dem 1. November übertragen werden können. Landtag Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Landesregierung ihren Kurs zur Stärkung der Beamtinnen und Beamten und zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter um. Es ist mir an dieser Stelle wichtig, noch einmal Danke für die großartige Arbeit zu sagen, die die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes täglich in unserem Land leisten, denn sie sind der Kitt eines funktionierenden Staates. Und ein funktionierender Staat ist in Zeiten wie diesen, aber auch in zurückliegenden Zeiten wie der Coronapandemie schlicht entscheidend. (Beifall von der CDU) Deshalb war und ist es mir auch persönlich ein besonderes Herzensanliegen, dass wir an dieser Stelle zügig waren und zügig sind. Ich bitte Sie nun alle in dem Gesetzgebungsverfahren, das vor uns liegt, um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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