Angela Erwin
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit einem wichtigen Thema, nämlich der Kinder -und Jugendkriminalität. Das zeigen die steigenden Zahlen im gesamten Bundesgebiet, und diese Entwicklung müssen wir alle mit Sorge betrachten. Es ist erschreckend, dass immer mehr Kinder und Jugendliche schwere Straftaten teilweise an Gleichaltrigen oder Jüngeren begehen. Jüngst haben wir im Innenausschuss – der Kollege Lürbke hat es schon gesagt – über die brutalen Überfälle auf zwei junge Ukrainer in Oberhausen gesprochen. Und nicht nur der Ausschuss, sondern auch das Plenum beschäftigen sich daher auch nicht das erste Mal mit diesem Thema. Vor fast genau acht Monaten brachten wir den Antrag „Ursachen und Gründe für gestiegene Kinderund Jugendkriminalität wissenschaftlich untersuchen und Lösungskonzepte entwickeln“ ins Plenum ein. Die Landesregierung wurde beauftragt, eine unabhängige wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, die Erkenntnisse zu den Gründen und Ursachen für den Anstieg der aktuellen Fallzahlen von Kinderund Jugendkriminalität erforscht und auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse ressortübergreifende Handlungsempfehlungen erarbeiten soll. Dieser Antrag wurde damals einstimmig verabschiedet. Wir alle waren uns fraktionsübergreifend einig, dass wir zunächst Zahlen, Daten, Fakten, aber vor allem auch Hintergründe benötigen, um daraus konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten und Maßnahmen zu ergreifen. Ich frage mich daher beim Lesen des heutigen Antrags: Wie passt das zusammen? Auf welcher Basis beruhen die im Antrag enthaltenen Vorschläge? Hatte die antragstellende Fraktion eine Wiedervorlage notiert? Wir waren uns bei diesem Thema doch eigentlich einig und auf einem vernünftigen Weg. Ich zitiere mit der Erlaubnis des Präsidenten gerne meinen Kollegen Herrn Golland, der damals gesagt hat: „Wir können alle gemeinsam schlauer werden – oder aber dieses Thema zur politischen Auseinandersetzung nutzen. Ersteres wäre im Sinne der Opfer und einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung. Letzteres wäre kleines politisches Karo.“ (Beifall von der CDU) Im Mai letzten Jahres, lieber Herr Kollege Dr. Pfeil, wollten wir noch gemeinsam schlauer werden. Landtag Heute, lieber Herr Kollege Lürbke, sind Sie doch wohl wieder im kleinen politischen Karo angelangt. Ich möchte das nicht falsch verstanden wissen. Wir sind uns hier alle einig, glaube ich, wie wichtig dieses Thema ist, und ein ganzheitlicher Ansatz ist immer gut. Aber lassen Sie uns doch erst mal die Ergebnisse der Studie abwarten. Viele Ihrer Vorschläge sind auch nicht neu. Lassen Sie mich in gebotener Kürze nur auf zwei Punkte eingehen. Eine vernetzte Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendämtern gibt es bereits. Was haben denn die Städte Düsseldorf, Dortmund, Essen, Köln, Münster, Oberhausen und Paderborn gemeinsam? Richtig: In all diesen Städten existiert bereits ein Haus des Jugendrechts. (Marc Lürbke [FDP]: Und was haben die an- deren Städte gemeinsam?) Die Arbeitsweise ist besonders wie einzigartig. Es arbeiten im Wesentlichen drei Behörden eng zusammen, nämlich die Jugendgerichtshilfe, die Staatsanwaltschaft sowie die Polizei. Sie befassen sich mit Straftätern unter 21 Jahren, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und denen eine beginnende oder sich verfestigende kriminelle Zukunft vorhergesagt wird, also auch mit sogenannten Intensivtätern. Dort, wo es notwendig und sinnvoll ist, Herr Kollege Lürbke, werden wir in Nordrhein-Westfalen weitere Häuser des Jugendrechts etablieren. Das steht auch so in unserem Koalitionsvertrag. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Ja, Sie können unsere Ziele gerne weiter zitieren. Wir werden sie umsetzen. (Beifall von Gregor Golland [CDU] und Dr. Ju- lia Höller [GRÜNE]) Ein weiterer Baustein zur Prävention und Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität ist die Initiative „Kurve kriegen“. Dieses Projekt ist sogar Vorbild für unsere europäischen Nachbarländer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht dabei nachlassen, alle Bausteine zur Kriminalprävention und zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendkriminalität einzusetzen. Wenn die Ergebnisse der Studie da sind, sollten wir diese und die ebenfalls enthaltenen Handlungsempfehlungen gemeinsam diskutieren. Lassen Sie uns aber bitte nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Eine Anmerkung noch zum Schluss: Da wir heute über Kinder- und Jugendkriminalität sprechen, werden wir in Deutschland auch nicht um eine Debatte zur Strafmündigkeit und zur Frage der Anwendung von Jugendstrafrecht bzw. Erwachsenenstrafrecht bei Heranwachsenden herumkommen – und das ergebnisoffen. 28.02.2024 (Beifall von Gregor Golland [CDU] und Thors- ten Schick [CDU]) Zu diesem Themenkomplex habe ich vom Bundesjustizminister in Berlin noch nichts gehört. Der Überweisung des Antrags in den Innenausschuss stimmen wir heute selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und Dr. Julia Höller [GRÜNE])
