Simone Wendland
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kennen Sie den Song „My name is Luka“ von Suzanne Vega aus dem Jahr 1987? Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich ein bisschen aus der deutschen Übersetzung: „Ja, ich denke, es geht mir gut. Ich bin nur schon wieder gegen die Tür gelaufen. Wenn Sie fragen, ist es das, was ich sagen werde. Außerdem geht Sie das sowieso nichts an. Ich denke, ich möchte gern allein sein, ohne dass irgendetwas zerbrochen oder geworfen wird. Fragen Sie mich nur nicht, wie es mir geht. Ich heiße Luka. Ich wohne im zweiten Stock. Ich wohne über Ihnen. Ja, ich glaube, Sie haben mich schon mal gesehen. Sie schlagen nur, bis man weint. Danach fragt man nicht mehr, warum. Man streitet dann einfach nicht mehr. Wenn Sie irgendetwas hören spät in der Nacht, irgendeinen Krach, irgendeinen Kampf, dann fragen Sie mich nur nicht, was es war.“ Worum geht es? Es geht um häusliche Gewalt, geschildert aus der Perspektive eines Kindes. Das Thema „häusliche Gewalt“ ist leider so alt wie die Menschheit, und es gibt sie, seit Menschen zusammenleben. Auch in der Bibel gibt es zahlreiche Beispiele dafür. Was sich geändert hat, ist der Umgang mit diesem Thema. Über Jahrhunderte war man der Auffassung, dass es niemanden etwas angeht, was in den eigenen vier Wänden passiert, egal wie brutal es auch sein mag. Man könnte auch zynisch sagen: Das Zuhause war ein Schutzraum, aber eben nur für die Täter. Opfer waren alleine, ohne Schutz und Hilfe und ohne Perspektive. Statt „häusliche Gewalt“ sagte man im 18. Jahrhundert übrigens sogar oft noch „väterliche Gewalt“, womit wenigstens klar war, dass in aller Regel Männer die Täter sind. So ist es leider überwiegend immer noch. Landtag Aber es hat sich auch viel getan. Die Sensibilität von Gesellschaft, Politik und Strafverfolgungsbehörden ist heute eine ganz andere. Die Welt – zumindest ein Großteil davon – hat verstanden: Menschenrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf sexuelle Selbstbestimmung werden nicht durch die eigenen vier Wände begrenzt, sondern sie gelten immer und überall. Die Istanbul-Konvention von 2011 – so lange gibt es sie schon – ist sicherlich einer der wesentlichen Meilensteine auf dem Weg dahin, um diesen Maßstab auch konsequent umzusetzen. Deutschland hat die Konvention erst 2017 ratifiziert und arbeitet seitdem Schritt für Schritt daran, sie in Gesetze und Maßnahmen einfließen zu lassen. Das könnte und sollte schneller gehen. Wo Handlungsbedarf besteht, hat der Europarat im Bericht der GREVIO-Kommission deutlich gemacht: Er betrifft letztlich alle staatlichen Ebenen – vom Bund bis zu den Kommunen, aber eben auch die Bundesländer. Die Koalition aus CDU und Grünen hat daher den Schutz von Frauen vor Gewalt und die Umsetzung der Istanbul-Konvention bereits im Koalitionsvertrag ausführlich thematisiert. Wir wollen mit diesem Antrag, dass das Land Nordrhein-Westfalen weiter vorangeht, indem wir den Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, den es ja schon lange gibt, anpassen und aktualisieren. Wir befassen uns mit Förderprogrammen für Frauenhäuser, mit Paragrafen im Polizeigesetz, mit der Erfassung in der Kriminalstatistik, mit der Ausstattung von Beratungsstellen und auch mit dem Leistungskatalog von gesetzlichen Krankenkassen. Alles das ist wahnsinnig wichtig. Es erscheint aber fast abstrakt, wenn man mit den Opfern von häuslicher Gewalt zu tun hat und ihre Geschichten hört. Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und Beratungsstellen könnten viele dieser Geschichten erzählen. Als Rechtsanwältin könnte ich, wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen auch, über viele Schicksale berichten, die uns alle berühren. Jede Geschichte ist anders. Es geht auch immer um die Scham darüber, dass einem so etwas passiert, die Angst, sich aus der Situation zu lösen, und etwas, was oft jahrelang andauert, bis es dann so weit ist, dass man den Schritt nach außen schafft. Ganz oft geht es auch um die Kinder. Sie leiden in den allermeisten Fällen am meisten an den Folgen und erleben alles hautnah. Dann gehen die betroffenen Frauen übrigens häufig den Schritt und steigen aus, weil sie das nicht mehr wollen. Es geht ja nicht nur um die Gewalttat an sich. Je nachdem, ob es sich um körperliche, psychische, sexuelle oder wirtschaftliche Gewalt handelt, sind die Folgen gravierend und langwierig. Wir reden über 28.02.2024 gesundheitliche und psychische Folgen, über zerbrochene Beziehungen, den Verlust von sozialen Kontakten, von Wohnraum, vom Umfeld, finanzieller Versorgung und der vermeintlichen Sicherheit, in der man lebt. Es ist zum einen wichtig, den Opfern zu helfen, indem man leicht zugängliche und erreichbare Schutzangebote macht. Wir haben daher die Zahl der Plätze in den Frauenhäusern ständig erhöht, wo Frauen und ihre Kinder zunächst einmal Zuflucht und Schutz finden. Wir finanzieren Fachkraftstellen in den Frauenhäusern, damit man sich dort auch vorrangig um die betroffenen Kinder kümmern kann. Dort werden die Frauen mit ihren Kindern beraten und betreut, und man hilft ihnen. Wir tun übrigens von Jahr zu Jahr mehr, aber es muss noch mehr werden, weil der Bedarf leider steigt. Man könnte auch sagen: Wir sind in der Koalition ständig in Bewegung. Genauso wichtig ist die Prävention. Den Familien müssen frühzeitig niedrigschwellige Beratungsangebote unterbreitet werden. Mehr Fachkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Gesundheitswesen müssen geschult werden, damit sie frühzeitig erkennen, wo es Anzeichen von häuslicher Gewalt gibt, und eingreifen können. Es geht uns daher darum, den bestehenden Landesaktionsplan umfassender zu gestalten, früher anzusetzen, aber auch die Opferperspektive noch besser im Blick zu behalten. Wir können auf dem Bestehenden aufbauen, aber wir können auch mit dem in der Zwischenzeit Erlernten weiter agieren. Der GREVIO-Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland hat deutlich gemacht, dass die Länder bei der Umsetzung deutlich zügiger arbeiten als der Bund. Nahezu jedes Bundesland hat Maßnahmenprogramme oder Aktionspläne und beschäftigt sich intensiv mit der Istanbul-Konvention. Auf Bundesebene hat man leider erst im Oktober 2022 Vorbehalte gegen die einzelnen Regelungen der Konvention zurückgezogen und sie vollumfänglich anerkannt. Einige Kolleginnen und Kollegen werden sich sicherlich daran erinnern, wie in der letzten Wahlperiode Ministerin Ina Scharrenbach – damals dafür zuständig – für die anonyme Spurensicherung gekämpft hat und sie aus Landesmitteln bezahlt hat, bis sie jetzt in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden ist. Insofern sind Bundesländer wie NRW Vorreiter und Motor, aber auch wir stoßen an Grenzen, wenn es beispielsweise um die ebenfalls in dem Bericht genannte und angemahnte Anpassung des Strafgesetzbuches, insbesondere in Bezug auf die Kriminalisierung von psychischer Gewalt oder verbaler und Landtag nonverbaler sexueller Belästigung geht. Doch wo wir es können und wo wir zuständig sind, wollen wir weiter umfassend, engagiert und im Interesse der Opfer arbeiten – übrigens auch der männlichen Opfer; denn die gibt es auch. Wer sich jetzt noch fragt, warum das so wichtig ist, dem sage ich: Jede vierte Frau wurde schon einmal von ihrem Partner misshandelt. Wir wollen das nicht hinnehmen. Wir wollen die Generation sein, die etwas ändert, die das beendet. Zumindest aber wollen wir den Opfern noch mehr Schutz, noch mehr Hilfe und eine Stimme geben. Liebe SPD, wir von CDU und Grünen haben bereits im Koalitionsvertrag sehr umfassende Maßnahmen gegen Gewalt – im Übrigen nicht nur gegen häusliche Gewalt –, die an Frauen und Männern verübt wird, vereinbart, sondern passen unser Handeln auch ständig an. Wir brauchen von Ihnen keine Handlungsempfehlungen. (Christina Kampmann [SPD]: Das reicht aber nicht!) – Nein, wir sind in Bewegung, wenn es um dieses Thema geht. Bleiben Sie doch nicht stehen. Laufen Sie mit! (Franziska Müller-Rech [FDP]: Das ist schon zynisch!) Wir werden im Ausschuss weiter diskutieren. Der Überweisung stimmen wir zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – La- chen von der SPD)
