Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Der vorliegende Antrag sieht die Gewinnung von geeignetem Nachwuchs durch das Vorhaben gefährdet, das sogenannte Hamburger Modell einzuführen. Beim Hamburger Modell haben Beamte die einmalige Wahl zwischen einer individuellen Beihilfe ihres Dienstherrn wie bisher oder einer pauschalen Beihilfe. Bei freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung stellt die pauschale Beihilfe das Äquivalent zum sonst üblichen Arbeitgeberbeitrag dar. Beamte werden bei diesem Modell so gestellt wie Arbeitnehmer. Bei der individuellen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr dagegen nicht an den GKV-Beiträgen. Das macht die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse in den meisten Fällen unattraktiv. Ob ein System der Beihilfe die Nachwuchsgewinnung beeinflusst oder nicht, ist meiner Ansicht nach zunächst weniger wichtig. Wichtig ist, ob die Versorgung der Beamten und ihre Krankenversicherung verfassungskonform gestaltet sind. Insofern gerät der Antrag zu Beginn in ein etwas problematisches Fahrwasser. Wichtig ist, ob die pauschale Beihilfe einer amtsangemessenen Versorgung entspricht und ob sie den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums genügt. Letzteres wäre zum Beispiel fraglich, wenn ein Zwang zu einer Entscheidung in einer wichtigen Frage des Dienstverhältnisses ausgeübt wird, weil diese Entscheidung nicht mehr zurückgenommen werden kann. Wo lägen die Gefahren noch? Wir sehen Folgendes: Erstens. Ein Dienstherr darf seine Pflichten nicht an Dritte delegieren, auf deren Leistungsumfang er keinen Einfluss hat. Das ist aber bei den gesetzlichen Landtag Krankenkassen der Fall. Damit ist der Erfüllung der Fürsorgepflicht nicht ausreichend Genüge getan. Zweitens. Beamte und ihre Familienangehörigen sind in jedem einzelnen Fall und nicht pauschal abzusichern. Bei der individuellen Beihilfe wird dieser Anspruch automatisch erfüllt, beim Hamburger Modell dagegen nicht. Drittens. Ein Dienstherr ist verpflichtet, Beamte ausreichend zu alimentieren. Das bedeutet unter anderem eine Besoldungsbemessung, die die Kosten der Krankenversicherung voll abdeckt. Auch hier bietet das Hamburger Modell nicht die notwendige Sicherheit. Vielmehr besteht das Risiko einer dauernden Unteralimentierung, insbesondere wenn Familienangehörige nicht die kostenlose Familienversicherung in der GKV in Anspruch nehmen können. Viertens. Die Unwiderruflichkeit der Beihilfewahl ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Vorsorgefreiheit. Wer sich beim Hamburger Modell einmal für die pauschale Beihilfe entscheidet, bleibt daran ein Beamtenleben lang gebunden. Insgesamt ist auch die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung unattraktiv, weil sich die überaus meisten der Beamten in den Ländern, in denen das Hamburger Modell eingeführt wurde, nach wie vor für das Althergebrachte entscheiden. Warum aber dann das Ganze? Sinn und Zweck des Hamburger Modells ist ein Angriff auf das duale Modell in Deutschlands Krankenversicherung, das gesetzliche und private Versicherungen vorsieht. Wir als AfD stehen hinter diesem dualen Modell und werden sowohl der Überweisung als auch nachher im Ausschuss diesem Antrag insgesamt zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
