Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt die gemeinsame Initiative namens „konzertierte Aktion“ von Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Christian Lindner, die diese im Jahr 2022 ergriffen haben, um angesichts der historischen Rekordinflation in Deutschland mit zeitweise zweistelligen Inflationsraten für einen Ausgleich zu sorgen. Ohne die Tarifpartner zu überfordern und damit Beschleunigungsspiralen auszulösen, hilft nun das Steuer- und Sozialversicherungsrecht weiter. In den Jahren von 2022 bis 2024 können Gehaltsbestandteile von in der Summe bis zu 3.000 Euro bei einem Arbeitgeber genutzt werden, um brutto für 28.02.2024 netto ausgezahlt zu werden. Aufgrund der in Deutschland im internationalen Vergleich so hohen Steuer- und Sozialversicherungsbelastung ist das ein tolles, wenngleich befristetes Instrument. Die Arbeitgeber sind gut beraten, dieses Instrument umfänglich zu nutzen. Wir beobachten aber eine hohe Akzeptanz und zahlreiche Anwendungen in sehr vielen Branchentarifverträgen sowie in Einzelbetrieben. Die FDP-Landtagsfraktion hält den Tarifabschluss beim TV-L im Dezember 2023 für einen Erfolg der Gewerkschaften, auch wenn dieser unser Land finanziell herausfordert. Eine Eins-zu-eins-Übertragung auf die Landesbeamten halten wir ebenfalls für sachgerecht und richtig. Als konstruktive Opposition haben wir immer angekündigt, vernünftige Vorhaben zu unterstützen, wenn wir diese inhaltlich richtig finden. Das machen wir auch in diesem Fall. Wie Sie wissen, Herr Finanzminister, waren wir in den Tagen unmittelbar nach dem Tarifabschluss über Einzelheiten miteinander im Gespräch, weil uns das Thema sehr wichtig war. Ich danke für diesen Dialog. Allerdings haben wir die Erwartung und die Bitte, dass die Abwicklung der monatlichen Einmalzahlungen bis Oktober 2024 so schnell wie möglich durchgeführt wird und Menschen mit besonderen Konstellationen transparent informiert werden, damit kein Anspruch untergeht. Herr Finanzminister, Ihnen ist auch bekannt, dass ich erst durch meine Frage im Personalausschuss erfahren habe, dass es für atypische Situationen wie einer Teilzeitbeschäftigung von Pensionären die Vereinbarung gibt, die jeweils günstigere Konstellation zumindest auf Antrag als Berechnungsgrundlage zu wählen. Wir wissen das inzwischen durch die Diskussion, die wir zu diesem Punkt hatten. Viele Betroffene wissen so etwas aber nicht und wenden sich deshalb regelmäßig an die Politik. Es kommt jetzt auf eine transparente Information an. Wie man uns im Personalausschuss berichtet hat, werden die vollen Zahlungen nur auf der Basis einer individuellen Antragstellung vorgenommen. Zugleich hat Ihr Haus die Anzahl der atypischen Fälle mit etwa 2.000 beziffert. Ich denke, dass man auf diese Betroffenen mit ein wenig gutem Willen proaktiv zugehen und sie beispielsweise mit einem der nächsten Gehaltsabrechnung beigelegten Schreiben darauf hinweisen kann. Damit existiert keine Verunsicherung, dass berechtigte und von uns allen gewollte Ansprüche untergehen. Zugleich muss uns allen klar sein, dass mit diesem Gesetz etwas Gutes und Richtiges beschlossen wird. Allein das ist für viele Betroffene die Mindesterwartung. Andere Probleme im Bereich der Attraktivität des öffentlichen Dienstes, über die wir in den letzten Wochen und Monaten sehr viel gesprochen haben, löst es in Zeiten des Fachkräftemangels aber nicht. Landtag Im Kontext der heutigen Debatte müssen wir deshalb auch eine Vielzahl anderer ungelöster Baustellen sehen, über die wir in den nächsten Wochen und Monaten weiter reden werden. Berufsverbände und Gewerkschaften sowie zahlreiche Einzelpersonen haben erst unlängst bei einer Sachverständigenanhörung zu einem FDP-Antrag Zweifel an der Amtsangemessenheit der Alimentation geäußert. Allein in den letzten drei Jahren sind in Nordrhein-Westfalen 85.000 Besoldungswidersprüche aufgelaufen. Leider haben es CDU und Grüne aber erst vor wenigen Tagen abgelehnt, die oft ähnlich begründeten Streitfragen in Musterverfahren effizient zu klären. Vorausgegangen ist eine Sachverständigenanhörung mit einer nahezu einheitlichen Tendenz seitens des Deutschen Beamtenbunds und seinen Einzelverbänden über den DGB und seine Einzelgewerkschaften bis hin zu den Richtervereinigungen, dass der abgelehnte FDP-Antrag richtig und vernünftig gewesen sei. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Wir haben wichtige Debatten zu führen. Zur Frage des Lohnabstandsgebots: Wie ist nach den Steigerungen im Bürgergeld damit auch für den öffentlichen Dienst umzugehen? Wie ist der Binnenvergleich im öffentlichen Dienst, die Honorierung von Leistungen besonderer Leistungsträger? All das sind wichtige Fragen. Die löst dieser Gesetzentwurf nicht. Wir werden sie aber in den nächsten Wochen an anderer Stelle thematisieren. Deshalb bleiben uns der öffentliche Dienst und dessen Attraktivität als Debattenthemen hier weiterhin erhalten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
